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Dresdner Journal : 31.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186910319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18691031
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18691031
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-10
- Tag 1869-10-31
-
Monat
1869-10
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 31.10.1869
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tollten. deu und Kretzschmar aozuschlikße». Rar der Adg. Uhlemann scheine noch sehr lebhafte Bedenken za hegen, indem er da» Mißbehagen der ländlichen Bevölkerung mit Gesetzen and besonder» mit neuen Gesetze« so sehr hervorgel»dea habe. Gr sejbwJceiftch W sei habe in de« Kreis«, mit denen er in VerAhrang gewänne», Rede, derartig« Erfahr«»^» nicht »«»acht, wenn »der die Beohach. wiesen. Er sei nun in der Lage, aus eigener Erfahrung ver- sichern zu köuneu, daß man dort, bei aller Anerkennung der mit der Oraamfanon verbundenen Vorzüge, «ich» wenig über die nnt derselben verbundenen finunziellen Lasten klagt, Jeden- fall« sei soviel klar, daß der Kostenpunkt hier sehr ins Gewicht falle. Mit dem Uhlemann'schen Anträge sei er jedoch uicht ein- verstanden, da man den Städten allein bie ganze Last und die Verpflichtung, auch tue Landgemeinden zu übertragtu, nicht auf- bürdcu dürfe. Denn er mache in dieser Beziehung daraus auf merksam. daß eS eine Anzahl klerner Stadie gebe, die gar nicht ,n der Lage seien, derartige Opfer irri gen zu kvunen, so z. B. io seinem Bezirke die arme Stadl Oberwiesenthal. Adg. Petri: Nach seiner Ueberzengung sei der Streit'sche Antrag in seinem Priocipe und nach seinen Eonsequeuze« der allem richtige, und deshalb werde er für dielen und gegen die Anträge der Abga Uhlemann und v. Einsiedel stimmen. Er stimme dem Abg. Ackermann darin vollständig bei. daß auch er glaube, man leae von gewissen Seiten dem Sireit'schen Anträge eine za große Tragweite bei. Bor Allem habe man sich vor einer Verwechselung der Sicherheitspolizei nnt der Criminal- polizei zu Hillen. Die Ausübung der Sicherbeiispolizci könne den Gemeinden ganz unbedenklich übertrage« werden. Er glaube gar uicht, daß dies mit so sehr großen Schwierigkeiten verbun den still werde, zumal dieselbe ja auch jetzt schon von vielen Gemeinden auSgeübt werde. Außerdem mache er daraus auf merksam, daß muu auch iu vielen Dorfgemeinden schon «ine recht gute Polizeiv^rwaltung bade. Die Pflichten der Sicher heitspolizei nuo glugen einfach dahin, zu verhüten, daß Ber- brechen begangen würden und. nachdem ein Verbrechen begangen worden, den Thäler, wenn sie desselben babbasi werden könne, zu verhaften. An sich aber höre mit der Verübung eines Ver brechens die Thätigke t der SicherheitSbehörde auf. Denn die Verfolgung des eutstoheuen Verbrechers, sowie die Ausübung der gesammten Crimiaalpolizci sei lediglich Ausgabe des Staa tes und wlrde es auch bleiben. Nun herrsche in untrer gegen wärtigen Gesetzgebung allerdings eine vielfache Vermischung der Sicherheitspolizei mit der Enminalpolizei. Führe man nun eine gute Sicherheitspolizei iu den Gemeinden e n, so würden auf der andern Seile allerdings Ersparungen bei der Gendar merie eiutreteu können. Gegenwärtig könne die letztere mit den ihr obliegenden Recherche» gar nicht mehr durchkommen, weil die den cinzeluen Gendarmen zugetheilten Bezirke zu groß seien. Den von den Gemeinden onzustellenden Polizeidienern würden kleinere Bezirke zuZetheilt werden, und daher würde» diese zur Vermehrung der Sicherheit medr beitragen können Den vom Abg. v Einsiedel geäußerten Bedenken könne er nicht allent halben beisliMineu, zumal durch den zu erwartenden llebergang der Strafpolizeisachen an die Gerichte deu Gemeinden ihre Ausgabe wesentlich erleichtert werden würde. Tenn er sei in dieser Beziehung überzeugt, daß die neue Organisation nicht eher eiutreteu werde, als bis das norddeutsche Strafgesetzbuch in Kraft getreten sein würde. Abg. Oehmichen stimmt darin mit dem Abg. Ackermann überein, daß der der neuen Organi'ation streng zu unterscheide« sein werde zwischen Wohlfahrts-, Sicherheit» und Crimiual- polizei. Letztere werde künftig den Justizbehörden zu übertra gen sein. Dem Anträge deS Abg. Uhlemann könne er nicht deistunmen, aber auch nicht dem des Abg. v. Einsiedel, zumal derselbe eiwas Positives nicht enthalte. Er werde daher pur« dem Slreit'scheo Anträge zustimmen, und wiederhole er seinen bereits neulich aeihaneu Ausspruch. daß er in dieser Beziehung auf dem radicalsten Standpunkte stehe. Abg. Körner: Auch er halte bei der Unterstützung des Streit'schen Antrags daran fest, daß ein Unterschied zwischen Gemeinde uud Staalsrolizei zu staiu ren sei. Die Gemeinde habe ihre besonder» iudividuelleu Lebenszwecke und der Staat die seinen, daher müsse rieben der Gememdepolizei eine Staats- polizcr fortbestehen Die Frage sei, wie sich d e letztere gegen über der Sicherheit und Frerheil der Person und der Woh nung verhalten solle. In den Grundrechten sei diese gorau- tiit gewesen. Nach Aufhebung derselben seien sichernde Be- stimmungen in die Strasproceßorduuug zum Theil ausgenom men worden. Man müsse in dieser Hinsicht die norddeutsche Slrafproceßordnung atwarlcn; er begnüge sich daher, aus diese Frage hinzuweiseu. Daß aber die Wohlfahrts und Sicher- he,lspolizer, soweit sie vom Gemeindezwccke gefordert werde, ungetheilt aus die Gemeinde übergehe, halte er für unbedingt nothwendig. Zunächst aus Gründen der Gerechtigkeit, denn es sei ungerecht, daß dre Sladtgcmeincen neben den Kosten ihrer cigeuen Polizei noch zu den Koste» der Polizei anderer Ge- meinden einen Beitrag in die Staatskasse zahlen müßten. Das Verbältniß in Dresden fei unhalttar, die Vertreter deS Lao deS feien dem Laude schuldig, daraus zu dringen, daß Dresden seine Sicherheitspolizei übernehme. Ein anderer Grund sei für ihn, daß die m vielen Städten bestehende Theilurg der Polizei zwischen dem Gerichlsamt und dem Stadtrath Anlaß zu einer Menge Streitigkeiten gebe, deren Quelle durch den Streit'schen Antrag verstopft werde. Schon jetzt werde die Regierung wohl thun, wenn sie die Gerichtsämier anweise, daß sie bei der Theiluvg der Polizei in jekem Zwcifelsfalle für die Gemeinde entschiedeu, wenn nicht das SlaatSwohl in Frage komme. Abg. Klopfer: Punkt 3 des Streit'schen Antrags scheine ihm correct. Die Landgemeinden könnten sich der Pflicht, die Sicherheits und Wohlfahrtspolizer zu übernehmen, nicht ent ziehen. Der gegenwärtige Zustand der Sicherheitspolizei aus dem Lande sei mangelhaft. Außer den Tage- und Nachtwäch tern, die allerdings wohl nicht ganz fo schlecht seien, als Abg. Walter meine, habe man nur einen Gendarmen aus die Quadratmcilc. Das habe sich als ungenügend herauSgestellt, es spreche sür Uebertragung der Sicherheitspolizei an die Ge meindeu. Was aber die Wohlfahrtspolizei anlanze, so ver dankten bereits so viele Anstalten aus dem Lande ihr Ent stehen der Ueberzeugung, daß die einzelnen Gemeinden manchen Bedürfnissen nicht mehr genügen könnten. Man müsse daher den Streit'schen Antrag annehmen. Amendements aber »er meiden, welche Len künftigen Gesetzgeber nur biaden und prä- judiciren würden. Er stimme daher gegen die Anträge Uhle mann'« und v. Einsiedel's. Abg. Mannsseld: Er glaube auch, daß die Ueberweisung der Sicherheitspolizei an die Landgemeinden und die Städte mit Landgemeindeorduung von diesen Gemeinden nicht als werthvolles Geschenk, nicht als Recht, sondern als eine Last, die bedeutende finanzielle Opfer erfordere, belrachlct werden würde. Betrachte man sie aber auch als eine Last, so könne diese Last doch wesentlich erleichtert werden durch das Verblei ben der Landes und der Eriminalpolizci beim Staat, durch die Ueberweisung der Polizeistrasgewalt an die Gerichte, end lich durch die in Punkt 4 des Antrags angeüeulete» Bestim mungen. Er stimme daher sür den Streit'schen Antrag um so mehr, als er die Ueberweisung der Sicherheitspolizei au diejenigen mit der Stadteordnung versehenen Städte, die jetzt nur Wohlfahrtspolizei hätten, für absolut nothwendig halte. Es sei ke ne bestimmte Grenzlinie zwischen Sicherheits und Wohlfahrtspolizei zu ziehen, auch habe die Praxis keine fest- aestellt. Es entsprängen daher Häufig Competenzconflicte, die keinem der betheiligten Theile erwünscht sein könnten. Er glaube auch, daß Polizeistrafsachen besser von Stadldehörden, die mit den bei Bestrafung eines Polizciverqehens in Frage kom menden örtlichen Verhältnissen genauer bekannt seien, als von Staatsbehörden verwaltet würden Abg. Heinrich (Mülsen) wendet sich gegen das schauder hafte Bild, welches Walter von den polizeilichen Zuständen in deu Landgemeinde« entworfen habe Früher möge es hier und da so gewesen fein, in neuerer Zeit sei das Polizeidieneramt nirgends mehr eine Versorgung sür gebrechliche alle Leute. ES liege zu sehr im Interesse der Gemeinden selbst, das Amt nicht in solche Hände kommen zu lassen. Ma» müsse sreilich Etwas daran wenden; seine Gemeinde bezahle 2 Wächter mit 24 Thlr. monatlich. Aehnlich müsse es künftig überall gehalten werden, auch in den ärmsteu Gemeinden: es dürfe daS nicht m da« Ermessen der Gemeinden gestellt, sie müßten von den Bebör- de« dazu augehalten werden. Das Recht,/die Wächter anzu- steilea, hätten dse Gemeinden ja jetzt schon, er verkenne nicht, daß die Strömung des Zeitgeistes verlange, daß sie i« Zukunft auch das Recht erhielten, den Ortsrichter zu wählen. Daneben ser eine höhere Polizei, sei die Gendarmerie uicht zu entbehren. Denn was es mit der Gewalt der Ortsrichter auf sich habe, sei ihm nur zu wohl bekannt, und b,e weitere Bersolqunq uud Bestrafung der Polizeivergehen gebühre ihnen ja ohnehin nicht, sie müßte ihnen denn durch ein Gesetz übertragen »erden. Für BezirkSorgane sei er nicht. Er wisse, wie eifersüchtig größere Gemeinden auseinander seien; bei der Herstellung von Bezir ken, wo sich die Polizei von einem Punkte aus über den gcm- reo Bezirk auSdehneu solle, werde sich immer bald die eme, bald die andere Gemeind« bcoachlheiligt glaube«. Er wrrde daher für den Streit'sche« Antrag stimmen. Lan-tagsverhan-lu«ge«. Zweite Kammer. Sitzung vom 29. October. (Schluß aus dem gestrigen Blatte.) Tagesordnung: Fortgesetzte Vorberathung im Plenum über die wegen der beantragten Abänder ung der Gemcindeverfassung tinjchlagendcn Prin- cipiensragen, specicll über Punkt 3 deS Streit'schen Antrags, welcher dahin geht, daß dir zu entwerfende Gemeindeordnung den Gemeinden die Ausübung der Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei überträgt, wozu ein Antrag des Abg. Uhlemann vorliegt, der den Städten die Ausübung der Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei übertragen wissen will. Abg. Ackermaon geht davon aus, daß es die Aufgabe der Polizei lei, mehr zu sorgen, als zu str-neu, und so das populärste Institut ,m Laude zu werden. Und doch zeige die Erfahrung in letzterer Beziehung das Gegeutheil. DaS komme aber daher, daß man sich im Staate von den richtigen Grund sätzen bezüglich der Polizei emsernt habe. Redner geht hierauf über zu einer Schilderung ter alt röm>fchenPolize,emrichtungeu, und betont hierbei ganz befouders das Ami der Aedilität und den Umstand, daß die Polizei dort m der Hauptsache von den Bürgern der Gemeinde verwaltet worden sei. Daher sei es ge tommeu, daß dort em Haß gegen die Polizei und die von der selben ergrisfeoeu Maßregeln nicht zu finden gewesen. Im deutschen Mittelalter habe der Staal die Polizeigewalt ver loren, uud habe sich die Kirche, aber mit schlechtestem Erfolge derfelben fast gänzlich bemächtigt. Nach dem Ende deS Mittel alters fei allerdings eine Reacliou eingetreleu, allein bei dieser sei der Staat wieder iu den Fehler der Bevormundung und der Zomelregiererei gelalleu. Jo neuerer Zeit freilich komme man von diesem Fehler ab, doch befinde man sich noch sehr m Lem Zustande der Schwankungen, indem noch keineswegs fest- stehe, wo daS Zuviel aufhöre uud das Zuwenig anfange. Er betrachte es als eine Aufgabe der Zukunft, die Polizei durch den Einfluß der Moral zu veredeln, zurückzugehen zu denVer- haltmsseu des alt römischen Staates uud die Theilnahme der Bürger an der Polizeiverwaltuug wiederum anzubahuen. Heut zutage würden dagegen die wichtigsten und, wie er aner- keanen müsse, sehr oft auch die praktischsten Polizcimaß- reg-ln ergriffen, ohne daß deu Bürgern die Möglichkeit -ge boten werde, mit ihren Ansichten darüber gehört zu wer den. Hierbei sei er keineswegs der Meinung, daß die Polizei m allen ihren Theilen deu Gemeinden gehöre. Die hohe, sogenannte politische Polizei gehöre ganz entschieden dem Staate. Abg. Waller könne sich also beruhigen: daSJu ftitut der Gendarmerie werde gewiß nicht in Wegfall kommen. Dagegen sei er allerdings der Ueberzeugung, daß die sogenante Judiurdualpolizei, also auch ein guter Theil der Sicherheits polizei den Gemeinden zufalle. Gegenwäi tig uun sei das ganze Verhältniß ecu ungeregeltes; Niemand wisse recht, was der Ge- meinde, wa« dem Staate gehöre. Nach Alledem sei er in der Lage, Lem iu Punkt 3 ausgedrückleu Streit'schcu Grundsätze zuzustimmeu, mit welchem keineswegs ausgesprochen werden solle, daß die höhere Polizei, die sich mit der Sicherest und der Existenz des Staates zu beschäftigen habe, dem Staate ent zogen wenden falle. WaS den Antrag des Abg. Uhlemann aulange, so müsse er dem Vicepräsidenien Streit insofern zu stimmen. daß zwischen den Punkten 3 und u e o ganz wesent licher Unterichied bestehe. Deshalb vermöge er dem Uhlemann - scheu Anträge nicht zuzustimu en. Hieran gestatte er sich eine allgemeine Bemerkung zu knüpfen Wenn man allgemeine Grundsätze oufileUe, fo werde in der Regel die Fassung eine fo allgemeine sein müssen, daß dieselbe Mißverständnisse» nicht wohl ausgesetzt sei. Zu solchen allgemeinen Grundsätzen gehöre da her ganz uolhwendig als ergänzendes Glied die nolhwendlge Interpretation. Diese Interpretation zu Puukt 3 ,ei heule in der ausreichendsten Weste gegeben worden, uud scheiuc ihm daher nach dem ganzen Inhalte der Debatte eiu sehr wesent licher Unterschied zwischen dem 3. Punkte deS Streit'schen An trags und dem des Abg. Uhlemann nicht zu bestehen. Die >m Lause der Debatte gegebenen Streiflichter auf dre Dresdner Polizeiverhältniffe aber gehörten entschieden nicht hierher. Er behalte sich vor, bei der Budgelberathuug oder sonn an ge eigneterer Stelle seine Ansichten über diese Frage darzulegen. Abg. v. Einsiedel stellt den Antrag: dem Punkte 3 hiozuzafü-e«: „tusowest diese nicht bei der bevorstehenden Reorganisation der Verwaltung der letzter» zugewiesen werden wird." Derselbe ergreift sofort zur Begründung seines Antrages das Wort Nehme man deu Streit'schen Antrag in seiner Allge meinheit an. so spreche man eben em großes Wort gelassen aus. Bei der Motivirung seines Antrages halte er nun sür uolh- weudig vor Allem vorauSzuschickeu, daß er in politischer Be ziehung durchaus keine Bedenken tragen würde, den Gemeinden die gesammie Wohlfahrts- und Sicherheitspolizei übertragen zu fchen Er hege auch keinen Zweifel an der dazu nothwendigcn Befähigung der Gemeindebeamteu, indem es den Gemeinden erntteteuden Fallt schon gelingen werde, tüchtige Persönlich keiten zu dem Zwecke za gewinnen. Er glaube auch uicht daß daS öffentliche Interesse darunter leiden würde, wenn sich die Gemeinden dazu eutschließen würden, den für die Verwaltung der Sicherheitspolizei erforderlichen gesammten Apparat aus ihren Etat zu übernehmen. Seine Bedenken gründeten sich vielmehr lediglich aus den Fiuanzpuukt. Er sei hier als der Vertreter eines ländlichen Wahlbezirkes des Gebirges uud halte es Laber sür sein: Pflicht, die V rhältmsse, wie er sie m seinem Wahlkreise und in den angrenzenden Gegenden genau keuue, offen darzulegea- Und da könne er denn versichern, baß er aus der Mitte der Landgemeinden und der Städte, die kei- mn juristisch a bildeten Bürgermeister au ihrer Spitze hätten, noch keine» Wunsch aus Ueberlaffuug der gesammten Wohl- sahrts- und Sicherheitspolizei gehört habe. Dagegen gebe er zu, daß auch in dieser Gegend in einzelnen Städten, welche srüher im Besitz der Polizei gewesen seien, diese aber später an den Staat abgetreten hätten, der Wunsch laut geworden sei, Das znrückzuerhal- ten, was sic früher schon gehabt hätten. Er sei nun der Über zeugung, daß einer Gewährung solcher Wünsche hohen Orts keine großen Schwierigkeiten gemacht werden würden. Diese Ansprüche holte er sür gerecht. Was dagegen die Landgemein den und diejenigen Städte anlange, die nach ihrer gegenwäiti- gcn Organstalion zur Ausübung der Sicherheitspolizei nicht berechtigt seien, so lei er zwar auch der Ansicht, daß es nicht anders gehen werde, als. auch diesen Gemeinden m Zukunft einen Theil der Sicherheitspolizei zu übertragen- Aber man müsse dieselben aus dies« schwierige Aufgabe sowie auf die mit deren Lösung verbundenen großes Ausgaben vorberesten; man müsse sie selbst von der Gewichtigkeit der Gründe, die für diefe Uebertragung sprächen, zn überzeugen suchen- Nun gebe der Streit'sche Antrag keine Garantie in dieser Beziehung, und deshalb halte er eS, ungeachtet Ler von dem Antragsteller gege benen Interpretation, sür geeignet, in dem Anträge selbst es ausdrücklich aaszvsprechcn, daß eine Ucbertragung der Sicher heitspolizei au die Gemeinden nur insoweit erfolgen solle, als diese nicht bei der bevorstehenden Reorganisation der Verwal tung der letzter« zugewiefen werden werde. Denn es erscheine ihm vollkommen zweifellos, daß gewisse Zweige der Polizei io den Händen des StaatS bleiben mützten. Sein Antrag habe nun cen Hauptzweck, die Gemeinden über die Tragweite deS Streit'schen Antrags aufznUtren «ad z« beruhigen, uud zugleich eine Sicherstbllang dafür'^ü tzelvähben, »«ß nan nicht beabsich tige, dem Staate Lasten zu entnehmen und diese ohne Weiteres deu Gemeinden zu übertragen. Würde er zu einer Maßregel der lktztgedachteu Art seine Zustimmung geben, fo würde er sicher deu Wünschen und Bedürfnissen seines Wahlkreises nicht entsprechen. Wie groß übrigens der Aufwand sein werde, wel cher den Gemeinden durch tne llebcrtragung der Sicherheits polizei erwachst« »üsse, lasse sich ja jetzt »och gar »cht Über sehen, die« werde erst nach der Vollendung der Verwaltungs- reorganisaiion der Fall sein, und daher möge man erst diese abwi-rten- Ebensowenig wünsche er. daß die Städte durch da« beantragte Hioz»schl»g« der Landgemeinden d»rch l«tz- trre finauzrell entwsftr würden. Dresden könne «« auS dem Budget übersehen, was ihr diese Ueberuahme der Sicherheitspolizei kosten »ürdr; eben fo wisse Dresden, daß sich Vie Ansprüche a« die Polizei mehr »ad mehr steigerte», »ährend die Mokzeisportetu wenige, würden. Dresden könne sich all, sagen: we»n dn dies«« Recht m»mst, hast d» dann die »nd die Lasst» zu »ragen. Dio« sei aber völlig numöglich hei d«m grösste« Theile der übrig«« Gemeinden d«S Landes. hab« im Lcuife der Debatte vielfach ans Weimar hi»v selbst die des Abg. Lodwig, eiuc Rechtfertigung seiner damali gen Acnßerung gewesen. Von den verschiedensten Seiten sei heute der Ansicht Ausdruck gegeben worden, daß bei Ueberwei sung der Polizei an die Gemeinden selbstverständlich gewisse GegenständiDder LandeSpolize- und den Staatsbehörden vorbe- dulten bleiben müßten, daß der Criminalpolizel Organe der Jnstizpflege zu überweisen seien, daß die Ausübung der polizei- richterlichen Sirasgewalt wenigstens nicht in ihrem ganzen Um fange mit in Frage kommen könne, j», vo» einer Seite sei so gar die Nothwentugkeil des Wegfalles der seitherigen verwal tnngsrichter ichen Eompetcnz der Verwaltungsbehörden betont worden. Alles dies gehe Illustrationen zu Dem. was er da mals bezüglich der Ueberlragung der gelammten Polizeigewalt an die Gemeinden gesagt bade In der Gestalt, wie der Punkt 3 gegenwärtig nach deu Interpretationen des Antragstellers sich darstelle, und nach den durch die Anträge der Adgg. v Einsiedel und Junguickel vinzugesüglen Erläuterungen, trage er kein Bedenken, die Erklärung abzugeben, daß der selbe bei einer künftigen Reorganisation werde berücksichtigt werden können Dem Abg. Heinrich pflichte er darin bei, daß nach dem jetzt geltenden sächsischen Staatsrechte die Poli zeigewalt als ein Ausfluß der Staatsgewalt onzusehen sei, und daher das Recht der Gemeinden auf dieselbe als ein vom Staate übertragenes uud iu dessen Auftrag ausgeübtes anzusehen sei Da dies jedoch mehr eine Frage der Theorie sei, so habe er keine Veranlassung, heute naher daraus eiuzugehen. Ei» Vor redner habe weiter vou Fällen einer unbefugten Einmischung der Staatsbehörden gesprochen. Er ersuche denselben, ihm we nigsteuS privatim bie Fälle näher zu bezeichnen, die ihm zu dieser Aeußernng Veranlassung gegeben hatten, damit leiten des Ministeriums eine specielle Erörterung angeslellt werben könne. Wenn derselbe die große Zahl der in Sachsen vorlom menden Untersuchungen wegen Widersetzlichkeit beklagt habe, so stelle er dahin, ob die Uebertragung der Polizei auf di« Gemeinde dem werde nbhclsen können. Dafür weroe unter allen Ver hältniffen gesorgt werden müssen, daß dc-n Organen der Polizei die nöltuge Autorität gewahrt bleibe, mögen dieselben vom Staate oder von der Gemeinde angeslellt sein. Wenn derselbe Redner den vorliegenden Antrag endlich noch, der von mancher Seite gefürchteten Kostspieligkeit gegenüber, durch deu Hinweis daraus zu unterstützen gesucht habe, daß es besser sei, Ist Thlr. für etwas Gutes, als einen Pfennig für etwas Schlechtes zu ver auSgaben, so müsse er dagegen entschiedeu Verwahruug ein- lkgen, daß mau die dermaligen Zustände in Sachsen, wenn dieselben auch der Verbesserung fähig seien, als schlecht zu be zeichnen berechtigt sei. Abg. l>r. Heine spricht sich gegen die allgemeine Fassung des Streit'schen Än'rageS aus. Es sei ganz unbedingt ooth wendig, demselben irgend eine Reserve hlnzuzufügen. Dies zeige schon der Verlaus der ganzen Debatte. Ein Theil der Sicherheitspolizei sei entschieden der Staatsgewalt zu reser vircu; dasselbe sei auch bei gewissen Theilen der Wohlsahrts- polizei der Fall. Er ser daher der Ueberzeugung. daß der einzig richtige Weg, welchen man einzuschlagen habe, der sei: der Re- g erung einfach zu erkennen zu geben, daß mau es für noth wendig halte, daß die Polizeigewalt den Gemeinden nach d«m Grundsätze einer möglichst becentraUsirten Verwaltung thuu- liehst übertragen werde- Dagegen vermöge er dem Streit'schen Anträge in der vorliegenden Form leine Zustimmung nicht zu geben, weil mau damit einen Beschluß fassen würde, der m feinem vollen Umfange kaum ausführbar erscheine. Man müsse jedenfalls ausdrücklicu anei kennen, daß es gewisse Seiten der Sicherheits- und der WohlsahrtSrolizei gebe, deren Ueberttaguna auf die Gemeinde» weder ihunlich, noch möglich, noch aber auch räthlich erscheine. Nach dem Wortlaute des Streit'schen An trages würde nm« aber sich sür eine Ueberiraguog der gesammten Polizei auf die Gemeinden auSsprechen. Schließlich weist Red ner noch daraus kiu, daß eine der Hauplschwierigkeiten im gan zen Staatsleben darin bestehe, zu bestimmen und zu unterschei den, in welchen Fällen eine Eeniralilation und in welchen Fällen eine Deceniralijatioo nothwendig erscheine. Abg. Ludwig ergreift das Wort zu thatsächlichen Berich tigungen dem Herrn Slaatsmimster gegenüber. Wenn der Herr Minister den Ausdruck gebraucht habe, „selbst der Abg. Ludwig", so vermöge er nicht einzusehen, wie er zu dieser Aus nahmestellung komme. Wenn ferner der Herr Minister den Wunsch ausgesprochen habe, daß er ihm über die behauptete unbefugte Einmischung von Behörden privatim Mitiheilung machen möge, so bemerke er, daß, wenn der Herr Minister diese M «Heilung als ein Recht in Anspruch nehme, er sie verwei gern müsse. Sei letzteres dagegen nicht der Fall, so sei er eventuell zu einer rein privaten Mittdeilung bereit. Wenn drutenS der Herr Minister eS sür nölhig befunden habe, ihm gegenüber ganz besonders zu betonen, daß unter allen Verhält- n-ssen der öffentlichen Autorilät Schutz gewährt werden müsse, so halte er dem entgegen, daß er in allen den Fällen, wo der öffentlichen Autorilät daS Recht zur Seite stehe, gewobut sei, für diese Partei zu nehmen. Was endlich die letzte Aeußernng des Herrn Ministers anlauge, so bemerke er, daß der Begriff „schlecht" individuell se. Ihm scheine der Unterschied uicht sehr grob zu sein, ob man sich des Ausdruckes schlecht oder minder gut bediene. Jedenfalls aber werde er sich das Recht nicht be einträchtigen lassen, seine Meinung offen uud nach der thm ge eignet scheinenden Art und Weise anszasprecheo. S taatsmlnister v. Nostitz Wallwcy: Er glaube nicht, daß in seinen Worten irgend Etwas gesunden werden könne, was das Recht der sreieo Meinungsäutzeruug de« geehrten Ab geordneten crgcnd in Zweifel stelle. Wenn er in seiner Rede den Abg. Ludwig besonders genannt habe, so sei dies lediglich um deswillen geschehen, weil dieser ihn wegen der betreffenden Aeußernng seiner Zeil ganz besonders angegriffen habe. WaS endlich die Bitte um nähere Ausklärung bezüglich der behaup telcn uubesugten Einmischung von Behörden anlange, so mache er einsach aus die Bestimmung in 8 42 der Landtagsord- nung aufmerksam, wo cs heiße: „Wer in der Versammlung eine Beschuldigung pflichtwidriger, oder solcher Handlungen, welche geeignet sind. in der öffentlichen Meinung heradzusetzen, gegen öffentliche Beamte ausspricht, ist verpflichtet, auf Ver langen der Regierung ihr letztere namhaft zu machen, und sür die Wahrheit seiner Angabe verantwortlich." (Bravo in der Kammer.) Abg. Walter macht daraus aufmerksam, daß der Stadt Dresden die Sorge sür die Wohlfahrtspolizei obliege, daß also der Staal die Dresdner Polizei nicht ganz bezahle. Den ein- gebrachten Amendements würde er sich auschließe« können. Besonderes Gewicht lege er auf die Betonung der örtlichen Po lizei. Uebrigens werde sich Dresden eventuell selbstverständlich dem Gesetze fügen. Doch handle es sich heute gar uicht um definitne Beschlüsse. Denn die ganze Debatte solle ja unreine Jnformirung für de« spater vorzulegenden Gesetzentwurf bilden. Abg. Fahnauer bezeichnet deu Strect'scheu Antrag alS den allein richtigen. Wester fpricht derselbe den Wunsch aoS. daß die Regierang seiner Zeit den vom Abg. Kretzschmar dar- aelegten Ansichten die wünschenswerthe Beachtung schenken möge. Gewisse Zweige d-r Polizeigewalt seien offenbar dem Staate zu reserv,ren. Den Antrag deS Abg. v. Einsiedel halte er für unnöthig. Abg. vr. Minckwitz beantragt in dem Streit'schen An träge Streichung der ihm überflüssig erscheinenden beiden Worte „Ausübung der" und wünscht aus diese Worte eine besondere Frage gestellt zu sehen. Abg. Näser: Mit Bedauern, aber auch mit Freuden habe er im Laufe der Debatte die verschiedenen Bezugnahmen ans den Kvsteupuiikt v-rnommen Mit Bedauern: weil mau bei Einführung vrincwiell al- richtig aneilaunter Einrichtungen aus die Höhe der Kosten keine Rücksicht nehmen dürfe. Mit Freuden: weil, wen» die Kosten daS einzige Hmdermß gegen Len vorliegenden Antrag bildeten, er dir bestimmte Uederzeuguug habe, daß diese nicht abschrecken würden, auf die Anträge nu- zuqehen. In Leipzig wenigstens werde e« gewiß nie dahin kommen, daß m m aus Scheu vor deu zu bringenden noch so großen Opsern sage: wir wolle» unsre Selbstständigkeit ver lieren. Der Abg. Ackermann habe darin sehr recht gehabt, wenn er bie Polizei auf die Gemeinde zurückgesührt habe; er werde daher, unbeirrt durch die übrigen Anträge, sür den Etteit'- fchen Antrag stimmen, da dieser der Ausdruck eine- alS richtig anzuerkennendeu Grundsatzes sei. Aba. Temper: Die Debatte habe iososeru einen günstigen Eindruck auf ihn gemacht, als sich in der»» Laufe die Aostchte« einander wesentlich genähert hätten. Er nehme nicht deu »m- dessen Anstand, sich drr vom Vicepräsidenten gegebenen Inter pretation, sowie de» Ausführungen der Abgg. Petri, Ackermann hier durch Punkt « geschehe. Er sei daher der Ueberzeugung, daß e« richtiger sei, man verweste diese ganze Angelegenheit in die Berwaltungsrcorgauisation. Uebrigens werde er gegen deu Antrag des Abg. Junguickel stimmen, wahrscheinlich aber auch gegen den Antrag des Ada. v. Einsiedel. Staat-minister v. Nostitz-Wallwitz: Die hentigeDe- - batte sei ihm sehr erwünscht gewesen im Interesse eines rich- tigen Verständnisses des Strert'schen Antrages; und ihm habe dieselbe aus einem Grande zu ganz besonderer Besriedignug gereicht. Bor etwa 8 Tagen habe er b«i einer andern Gelegen heit geäußert: e« schtiue ihm nicht möglich za Kin, alle Aus gaben der Polizei, namentlich der Sicherheitspolizei, wi« die- selb« jetzt d«u GenchtSämtern zusteh«, ohne Ausnahme de« G« mtmdevarstünden zu übertragen. Wegen dieser Arntz»«» fei er heftig au-e-rrsse« worden: «ad doch sei heute eia« jedes../ . zu 254 deS » Sonntag, deu 31. Oktober 18Ü8 Abg Ludwig: Er sei nicht gerade ein Freund der Polizei, wennmnnumerdiciemWvrteTasverslc! vassoim Allgemeinen ini Volksmunde darunter verstanden werde. Der Sicherheit« und WohlsohrtSvolizei aber habe er sich immer mit besonderer Vor liebe angenommen, er wünschte nur, daß e« einen andern Ans- druck dasür gebe. S e sei ein so gouz zum Gemeindeleden gc-- höriges Institut, daß man, wenn man einmal die Autonomie der Gemeinden wolle, ihnen nothwendig die Polizei überlassen müsse. Die Scheu gegen eine solche Uebertassung basirc blos auf der Befürchtung, eS werde ein zu großer Apparat, zu große Kosten nölhig werden; man werde ev. keine fähigen Leute da sür finden. Fasse man aber die Polizei nur im wahren Sinne de« Worts, so könne davon keine Rede sein, daß Jemand An ders besser dasür sorgen könne, als die Gemeinde uud ibre frei gewählten Vertreter. linier der Sicherheits- uud Wohlfahrts- Polizei, wie er sie wolle, sei keine große büreaukratische Emrich- inng zu verstchen. man möge der Polizei nur nicht fo viel überweisen, sondern lieber recht viel von ihrem Wirkungskreise deruntei schneiden. Jbmsprechefür dieUebertragungnoch emrcincr Humaniiätsgrund. Mau solle einmal Nachfragen, wieviel Un- tersuchungen jährlich nagen Widersetzlichkeit geführt wurdtN. Diese nun seien allermeist aus irgend welchen Lappalien durch die Einmischung der Ponzeiorgane entstanden, die sich kraft >h res Amies udeiall eiuinenueu zu musstu glaubten. Unbeschol tene Leute würden aus diele Weste wegen ganz geringfügiger Kleinigkeiten zur Bestrafung gebracht. Ja mauchen GcrichtS- ämlern herrsche in dieser Beziehung e ue wahre Epidemie. Die sem Uawescn werde im Interesse Aller, auch rn dem Ler Re gierung am iesten durch o e Ucbertragung Lieser so einfachen Gewalt an die Gemeinden denen sie von Gottes- und Rechts- wegen gebühre,geneuert. Dein Abg.v.Emsirdel gebeer zu, daß sich einzelne emeiuden durch dieselben schwer betroffen sühlen mach- le». Aber auch jetzt würden die Einzelnen und die Gemeinden nicht nach ihrem Willen gefragt, wenn die höhere SlaatSrai sou verlange, daß ibneu Lasten auserlegt würdcu: sic würden eben gezwungen. Die wahre Sparlamkeit bestehe darin, das Geld gut anznwcnden. (An dieser Stelle brachte Abg v. Ein siedel unter Zurückziehung des srüher von ihm gestellten, den im gestrigen Hauptblatte mitgetdeilten Antrag ein) Abg. Jungnickel: Die Frage der Uebeitragung der Po lizci an die Gemeinden sei schon r» einer srühern Sitzung bc rührt worden. Man habe die Fähigkeit der Gemeindevorstände zur Uebernahme dieser Funciioneu lezweiscli. Er glaube doch, daß sich die geeigneten Männer finden würden. Die Regierung werde schon allseitig besriedigende Mittel uud Wege ausfindig machen. Wie weit die LanSgemeiuden sich sür dieses Ge'chenl bedanken wollten, wolle er dahingestellt sein lassen, zum Theil habe man ja die Sicherheitspolizei auf Lem Lande auch jetzt schon, man habe die Pvlizeidiener, die meist keine gebrechlichen, soude u junge, rüstige Leute seien. An den Orten freilich, wo Gerichtsämier sich befänden, hätten die Letzter» geglaubt, gerade in dieser Hinsicht die Gemeiudeu bevormunden zu müssen. Be sonders wuuschenswerlh sei auch, daß die Gemeiuden »m Stande sein möchten, die Wohlfahrtspolizei vollständig zu übernehmen; auf diesem Gebiete trieben die Aemler die Einmischung in d>e Ge- meindeangclegenhest n aus übergroßem Pflichteifer weiter, als nöthig. Er bitte alle Anträge zu Gunsten deS Streit'schen abzulebnen. Man scheine mehr zu wünschen, daß die Polizei den einzelnen Gemeinden, als daß sie den Bezirksgemeinden übertragen werde. Um einen Anhalt zu haben, wie man dar über deuke, beantrage er Einschaltung des Worts „örtlichen" zwischen die Worte des Punktes 3 „Ausübung der" und „Si- cherheits- uud Wohlfahrtspolizei". Bicepräsident Streit: Die beiden zuletzt gestellten Anträge bezweckten wesentlich Dasselbe, was er wolle. Er könne den Einsiedel'schen annehmen, der Juugmckel'scve scheine ihm aber dasselbe zu bedeuten und den Vorzug der Kürze zu habe», auch drücke er positiv aus, was der Einsiedel sehe negativ. Ein Eom- promiß werde daher im Interesse der ganzen Kammer sein. Uebrigens müsse man sich vor allen Dingen klar sein, daß in zwei bis drei Jahren durch die »orddeutsäe Ewllproceßordnung die Trennung der Justiz von der Verwaltung vollständig durch- gcsührt sein werde. WaS solle da geschehen, wenn man in Sachsen nicht rechtzeitig seine Vorbereitungen getroffen habe. Man würde eine große Zahl StaatsverwallungSämter ein-.ich ten massen, um den Landgemeinden den noihigen polizeilichen Schutz, die nöthige Leitung zu gewähren. Faste mau das ins Auge, so würde» sich die sogenannten finanzielle« Bedenken ge gen die Ueberlragung wohl erledigen. Es wäre ein schlechtes Geschenk sür die Laudgemcinden, wenn sie dann auch ncch die Verwalt» ngsämtcr bezahlen müßten. Man müsse sich bei Zei ten klar darüber weiden, was man an die Stelle der Gerichts ämter als Verwaltungsbehörden schaffen wolle. Er wisse kei nen andern Ausweg, als den von ihm angegebenen. Eiuzeluen Gemeinden könne es wohl schwer satten, man dürfe aber in dieser Beziehung nicht zu ängstlich sein, die Polizei dürfe uur nicht in starre büreaukratische Formeu auSarien. Wen» Abg- Heinrich behauptet habe, ser» Antrag wolle etwas ganz Neues, so müsse er daraus Hinweisen, daß die Theorie, nach welcher die Polizeigewalt cm Ausfluß der Geweindesclbstverwaltung sei, alt sei, er verweise auf die Verhandlungen der National versammlung und aus die Grundrechte. Abg Uhlemann habe eine wahre Angst davor, die schou vorhanLene Anzahl verschie denartiger Gemeinden noch zu vermehren. Da sei er gerade der entgegengesetzten Ansicht, die zusammengehörigen Interessen sollteu vereinigt werden, die Leute, die sür gewrssc gemeinsame Interessen zu sorgen hätte«, sollten sie auch bezahlen. Nach den Er äuteruugen. die Uhlemann zn dem von ihm gestellten Anträge gegeben, könne er uicht mehr glauben, daß letzterer mit seinen Punkten 3 und 4 zufammeusall-; Uhlemann scheine zu wolle«, daß Bezirke zur Verwaltung der Polizei gebildet, die Kosten dieser Verwaltung aber vom Staate bezahlt wer Abg. Heinrich (Borna) verwahrt sich dagegen, als ob er die Streit'sche Ansicht neu genannt habe. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde, nach dem die Abgg. Fahnauer, Uhlemann und Or. Bie dermann, Letzterer auch aus dem Grunde, weil die Staatsrcgierung sich zu Punkt 3 noch nicht geäußert habe, dagegen gesprochen, abgelehnt Abg. Uhlemann spricht zur Motivirung stincsAntrags. Im Principe sei er mii dem Vicepräsidenten vollkommen ein verstanden. Lediglich sactische Gründe hätten ihn bestimmt, dieses auch von ihm als richtig anerkannte Princip nur für die Städte auszusprechen. Hierbei sei er von der Ueberzeugung ausgegangcn, daß er dadurch den Städten ein Vorrecht clu- rällme. Dagegen halte er für die Landgem inden die Bildung von Bezirken zu 4cwo, k>Ouu oder WOO Einwohner für ange zeigt. Die Gemeindevorstände der zu einem solchen Bezirke vereinißten Gemeinden sollten nach seiner Ansicht einen BezirkS- rath bilden und von diesem sollten die nvihigen Polizeiorgane angestellt werden. Wenn sich nun auch schon vielfach Gemein den zu ähnlichen Zwecken zusammengethan hätten, so sei es doch immer so sehr schwer, hierbei die passende Form zu fin den. Ebenso schwierig sei die zweckmäßige Arrondirung der einzelne» Bezirke. Uebrigens fürchte er, daß der Sueil'sche Anttag zu einer Störung des Gemcindelebens führen könne Dagegen hoffe er, daß die Regierung späterhin die Verwal tungsbezirke so sormiren werde, wie cs tue örtliche Lage und die Bevölkerungszahl der beiheiligten Gemeinden als zweckmäßig erscheinen lasse. Ferner sei er der Ueberzeugung. daß diese Art von Verbänden nicht der freien Vereinigung allein anheim gegeben werden dürfe, uad auch auS diesem Grunde glaube er, daß diese Angelegenheit am besten bei der Vcrwaltungsreorga nisation znr Erledigung gebracht werd n könnte. Dem Adg. Kretzschmar erwidere er, daß er bei Stellung seines Antrags nur eine Erläuterung des Streit'schen habe geben wollen und zugleich d:e Erleichterung der praktischen Ausführung im Auge gehabt habe. Denn mit Principien allein komme man nicht durch die Welt, zumal wenn man erst Principe aufsteUe und dann später wieder ein Loch in dieselben hineinbringe, wie dies
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