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Dresdner Journal : 12.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186905125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690512
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690512
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-05
- Tag 1869-05-12
-
Monat
1869-05
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 12.05.1869
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^107. Mittivoch, de« 12. Mai. >869. Xd»»»r»uat,»rrtst: 1» lorsa. >»»»«: Htkrliek: -1'KIr. — Kxr I ,. IS .. ttouAtiicS:— „ IS „ L1»»elixA»wwvri>: I „ I»rr«o»^» tritt jtk-Ilok 2 l'KIr. 8t«wp»I^«düSr, »u»»«rS»It> <i«» kiorää. Uuuäo» ?o»t uoä 8t«lup«>ru»cül»x üiurit. >«serattnprrtsr: kiir ü«v k»um «iuer e«»p»It«»rn L«il«: 1 kl^r. Vl»t«r „Lillee»»llät" üi« L«U«: 8 K^r. «rschtiar»: VR^Iiet», mit üer 8oo» ouü t«l»rt»U«, ^d«oä, Nir ä«» k»Ix«o6«l> I»x Di ksdnn Hmmml. Verantwortlicher Redactenr: I. G. Hartmann. »srralrnannalimr auswLrl«: I-«1x»iU! t» Li^xixrirr»», Ouwiiuooloititr tivs Dresdner ^ournTisz : II k»oi.r«, Lvors I'oltr; N»mditr»->»rU» V>,»-l,«tpitx-L»»«I-kr»o>tturt »H.: K Vuoi,«», L«rli». O«vriv»'»ci>» ilnevli., ttürixiir»»'» Nur«»», livocn-r« öl»»»,!; Lremvo: k. 8coi.<>vr»; vr«,!»«: I,. Liman»'» ^uuonc«nt>urv»u, .Itixili, Iti^L öc 1'«nv>co; krnoilklert ». U : 3»na.:«'»«>>« UuvIW.; Löl»! Xn. U^oniLi«. k»ri». Linrrirn, Hvtiini» LOo.» (S, ä« I» üour»o); kr»»: >'n kni».«:»'» Iiu<:tik.t Visu: ^l.. Vrrii.1». Hrrausgrber: Uöuixl. Ltpsäition ä«u I)r««än«r änuruul«, Druuäuo, Sl»ri«Q»tr»»»« bio. 7. Ämtlicher Theil. Dresden, 7. Mai. Seine Königliche Majestät haben dem Assessor beim Bezirksgerichte Dresden, Karl Theodor Oesterwitz, den Charakter eines Commis- stonsraths in der fünften Klasse der Hofrangordnung zu verleihen huldreichst geruht. Nichtamtlicher Theil. Uebersickt. Telegraphische Rachrickten. Tage-grschichte. Dresdner Rackrichten. Provinzialnackrickten. Vermischtes. Statistik und BolkSwirthschaft. Feuilleton. Inserate. TageSkalender. Börsen- Nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Wien, Montag, 10. Mai, Abends. (Tel.d.Boh.) Beiden Häusern des Reichsraths wurde heute die Mit- theilung gemacht, daß der Kaiser am 14. d. Abends sämmtliche Reichsrathsmitglieder in der Hofburg empfangen wird. Die feierliche Schließung des Reichsraths wird Sonnabend den 15. d. Vormit tags 11 Uhr durch den Kaiser in Person erfolgen. Im Herrenhause erhob in der Generaldebatte über das Volksschulgesctz Fürst Czartoryski staats rechtliche Bedenken gegen das Gesetz. Neumann spricht für, Graf Mittrowski gegen das Gesetz. Letzterer be antragt den Uebergang zur Tagesordnung, eventuell Streichung der Abschnitte 1, 2 und 7, Graf Anton Auersperg hält eine glänzende Rede für das Gesetz. CS handle sich um die geistige Freizügigkeit, um die Erhaltung des österreichischen Bewußtseins. Die Regene- rirung der Volksschule sei der Vcrjüngungspunkt Oesterreichs. Arncth spricht für, Goluchowski gegen das Gesetz, dasselbe werde auf Renitenz in den ein zelnen Ländern stoßen. Unger vertritt bei Alinea 1 den Commissionsantrag. Minister Hasner hält für die Vorlage eine kurze Rede. Das Gesetz wird un verändert angenommen. Im Abgeordnetenhaus! wurde das Gesetz, be treffend die Eisenbahn Bludenz - Feldkirch, angenommen; desgleichen das Gesetz über die Nachtragscredite. Eine Resolution Stiegcr's, die Regierung aufzufordern, eine dtrecte Bahnverbindung zwischen Wien und Inns bruck herznstellen, wird abgelehnt. Das Gesetz, be treffend die Steuerbefreiungen für neue Eisenbahnen, wird angenommen. Skene beantragt eine Resolu tion, daß die Regierung die Vollendung des Eisen bahnnetzes auf eigene Kosten anstrcbcn möge. Skene spricht gegen das jetzige Eisenbahnwesen und gegen die Gründermanie, die durch ein verkehrtes Eisenbahncon- crssionssystem von der Regierung gefördert werde. Stef' fens, Wolfrum undPetrino sprechen gegen Skene. Mini ster Plener verwahrt die Regierung gegen den Vorwurf, daß sie den Schwindel gefördert habe. Der Vorwurf sei so ungcgründct, daß er komisch klinge. Skene's Re solution wird abgelchnt. Das Gesetz über die Ehe schließung von Personen, die keiner gesetzlich aner kannten Kirche angehörcn, wird angenommen. Bei dem Recrutencontingentsgesetz für 1869 beantragt Rech bauer die Auslassung der von Ersatzrescrvc handelnden Stellen, weil diese von Jahr zu Jahr bewilligt werden muß. Nachdem Taafse dagegen gesprochen, wird der Antrag Rcchbaucr's abgclchnt und das Gesetz ange nommen. Ucbcr Anfrage Grocholski's erklärt der Präsident, er könne nicht bestimmen, wann die gali zische Landtagsresolntion auf die Tagesordnung kommt, weil noch unerledigte Regierungsvorlagen vorhan den sind. Der Ausschuß für die Arbeiterfrage hat be schlossen, einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der bekaunten Strafgcsetzparägraphen gegen Arbeitercoali- tionen zu empfehlen und eine Resolution zu beantra gen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, in der nächsten Session ein neues Gcwerbegesetz im Sinne des Beruhtes des Arbciterausschusscs vorzulcgcn. Die „Wiener Abcndpost" erklärt die Behaup tung mehrer Leitungen, betreffend das angebliche Nichtvorhandensein der OffirierSheirathScautionen, für unbegründet. Rach amtlicher Nachweisung ist der vollständige CautionSstand von 69 Millionen KI. vorhanden, und können alle gesetzmäßig zu er- hebenden Ansprüche ohne Anstand befriedigt werden. Wien, Dienstag, 11. Mai. (W. T. B.) Die „Wiener Leitung" publicirt in ihrem amtlichen Theile den internationalen Tclegrapbenvertrag und die Additionalconvention fischen Oesterreich und Frankreich bezüglich der Auslieferung von Ber- brechern. Agram, Montag, 19. Mai. (Corr.-Bür.) Der Prinz Napoleon ist heute um 8 Uhr Morgens von hier abaereist. Cardinal Haulik ist noch am Leden. Er liegt seit Freitag Abend in einer großen Schwäche dahin und wird mitunter von Ohnmächten befallen. Der commandirende General Feldmarschall- lieutenant Baron Gablenz ist heute früh mit dem Pferde gestürzt und hat sich einen Fuß gebrochen. Paris, Montag, 10. Mai, Abends. (W.T.B.) DaS „Journal officiel" schreibt in seiner heutigen Abendausgabe: Die Rede des Kaisers in Chartres (vgl. unter „Tagcsgeschichte") ist ein loyaler Aufruf an den gesunden Sinn und die Festigkeit aller rechtschaffenen Leute gegen die auf Umsturz ge richteten revolutionären Leidenschaften und gleich- zeitig eine hohe Bürgschaft für den liberalen Geist, welcher die Regierung fortgesetzt leiten wird. Madrid, Montag, 10. Mai, Abends. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach ist der Plan der Ein- setzung eines Direktoriums in den Hintergrund ge treten, da der Ministerpräsident Serrano sich durchaus gegen eine Verlängerung des Proviso riums ausgesprochen hoben soll. Es verlautet, die Unionisten und ein Theil der Progresfisten würden beantragen, unmittelbar nach Annahme des Arti- krlS 33 der Verfassung (betreffend die Regicrungs- form) die KönigSwahl vorzunehmen. Tagesgeschichte. Dresden, 11. Mai. Heute Morgen ist hierselbst nach längerm Krankenlager Ihre Hoheit die Prin zessin Maric von Schleswig-Holstcin-Son- derburg-Glücksburg verschieden. (Die Verewigte, geb. 23. Oktober l810, war die Schwester Sr. Ma jestät des Königs von Dänemark und Witwe des im Jahre 1860 verstorbenen k. sächs. Kammerhcrrn Grafen Alfred v. Hohcnthal-Königsbrück.) 8 Berlin, 10. Mai. In den Zollbundesrath ist als Vertreter des Königreichs Sachsen neuerdings der Finamrath Wahl eingetreten. Derselbe wurde in den Ausschuß für Zölle und Steuern, sowie in den Rechnungsausschuß gewählt. — Mein Bericht vom 8. d. M. könnte die Auffassung zulassen, daß nach dem Beschlusse des Reichstags die Portofreiheit außer den regierenden Fürsten auch deren Familienmitglie dern belassen worden sei. Dies ist nach dem allge meinen Urthcil des Reichstages nicht der Fall. Nur den regierenden Fürsten, mögen sic als Souveräne oder als Privatpersonen die Postanstaltcn des Norddeutschen Bundes benutzen, steht die Portofreihcit zu. Die in dem betreffenden Bccker'schcn Amendement gestrichenen Worte „für ihre Person" (nämlich die der regierenden Fürsten» ließ die Mehrheit des Reichstags theils als überflüssig, theils deshalb fallen, um nicht einen Un terschied zwischen der Privatcorrcspondenz der Fürsten und derjenigen, die sie als Landesherren führen, zu machen. So steht die Sache nach der zweiten Lesung des betreffenden Entwurfs. Welche Resultate die dritte Lesung ergeben wird, steht noch dahin; doch wird, wie ich höre, ein Amendement seilen der Conservativen vor bereitet, welches die Portofreihcit den Gemahlinnen der regierenden Fürsten in demselben Umfange erhalten wissen will, wie den Fürsten selbst. — Inder heuti gen Reichstagssitzung, in welcher Graf Bismarck auf kurze Zeit erschien, wurde das Gesetz, welches die Beschlagnahme des Arbeitslohnes aushebt, in der er weiterten Fassung der Commission fast cinmüthig an genommen. Der Bundesrath warnte vor dieser Aus dehnung der ursprünglichen Vorlage als vor dem Be treten einer abschüssigen Bahn. Unter tiefer Stille berieth man sodann den berichtigten Finanzhaushalt des Norddeutschen Bundes auf das abgclauscne Jahr 1868. Die Fortschrittspartei und die Nationallibera- len entwickelten eine Reihe formeller und materieller Bedenken gegen diese Vorlage, sie berechneten das De ficit, in welches der Norddeutsche Bund im Jahre l868 theils durch verminderte Einnahmen, theils durch ver mehrte Ausgaben gekommen sei, nicht auf 2,645,000 Thlr., sondern auf über 4 Millionen. Der Etat von 1868, wie er sich in Wahrheit herausstelle, betrüge um über 4 Millionen mehr als der, welcher 1867 zwischen Bundesrath und Reichstag für 1868 vereinbart wor den sei. Ueber die Form dieser Finanzvorlage, na mentlich über die Frage: wie sich nun der berichtigte Etat für 1868 zu dem genehmigten, aber nun nicht mehr zutreffende« verhalte, entspann sich eine Debatte und man beschloß schließlich (durch Vereinigung der Fortschrittspaltei, Bundesstaatlichen und Nationalen), diesen berichtigten 1868er Etat an eine Commission zu verweisen. Tic Commission zur Bcrathung des 2. und 3. Ab schnitts des Gesetzes, die Gewährung der Rechtshilfe betreffend, hat sich unter dem Vorsitze des Abg. Blö mer constituirt. Als zweiter Vorsitzender wurde vr. Schwarze (Dresden) gewählt. Nachdem heute der Reichstag das Gesetz, das die Wechselordnung und das Handelsgesetzbuch als Bundes gesetze einführt, in dritter Lesung unverändert nach der zweiten Lesung genehmigt hatte, debattirte er das Ge setz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits und Dienstlohns. Die Vorlage des Bundesraths ist durch die Commission, als deren Referent Abg. Lasker den Bericht erstattet hat, erheblich erweitert, nämlich zu folgender Fassung des 8 I: „Die Vergütung (Lohn, Gehalt, Honorar u. s. w.) für Ar- f Veit oder Dienste, welche auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geleistet werden, dort, sofern dieses Ver- hältmß die Erwerbsthäligkeit des Bergütnngsberechtigten voll- stitndig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, zum Zwecke der Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers erst dann mit Beschlag belegt werden, nachdem die Leistung der Arbeiten oder Dienste erfolgt, und nachdem der Tag abge laufen ist, an welchem die Vergütung gesetzlich Vertrags- oder gewoh heitsmäßig zu entrichten war." Der Bundescommissar vr. Pape warnle vor dieser Er weiterung, in welcher er ein dem Arbeiterstande als solchem ge währte- su« »inxularo erblickt. Ein solches Privilegium würde eine känzliche Umgestaltung des jetzt geltenden Schuld- und Executionsrech:s nach sich zrehen. Man erschüttere damit das ranze Rechtsgebiet und führe das Recht auf eine abschüs sige Bahn. Der Abg. Lesse stellt einen Antrag, daß nnr ein Fünftel deS Arbeitslohns mit Beschlag belegt werden dürfe. Dieser Antrag findet bei der spätern Abstimmung nur wenig Stim men. Bekämpft wird die Vorlage der Commission nur vom Abg. v. Seydewitz, befürwortet wird sie durch die Abgg. Wal deck, v. Wedemever, v. Unruh (Magdeburg). Becker (Dortmund) und dem R.serenten Lasker. Beifall sand die Schlußrede des Referenten, eben so lebhaft nahm man die Worte l)r. Becker s auf, der die jetzige Vorlage als ein Glied in der Kette von Ge setzen charakterifirte, die sich in socialer Richtung bewegten. Der erste Schritt in dieser Richtung sei die Aushebung der Wucher gesetze, der zweite die Aufhebung der Schuldhast gewesen, heute solle man den dritten Schritt thun und die Beschlagnahme deS Arbeitslohns ausheben, ein vierter und fünfter Schritt würde wahrscheinlich das Verbot der Beschlagnahme von Handwerks- zeug und endlich die Erklärung sein, daß gewisse Forderungen, wie Kredite für gewährten und sofort genossenen Branntwein und Tabak ebensowenig eingeklagt werden dürsten, wie jetzt Spielschulden. Die Fassung der Commission wird fast einstimmig angenommen. Diese Einstimmigkeit ruft ein kräftiges Bravo! von der Linken hervor. 8 2, eine noth ¬ wendige Ergänzung des 81, wird nach kurzer Debatte mit derselben Stimmenzahl so angenommen: „Die Bestimmungen des S > können nicht mit rechtlicher Wirkung durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden. Soweit nach diesen Bestimmungen die Beschlagnahme unzu lässig ist, ist auch jede Verfügung durch Cession, Anweisung, Verpfändung oder durch eia anderes Rechtsgeschäft ohne rechtliche Wirkung." Ein weiterer Paragraph findet in folgender Amen- dirung Annahme: „Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung l) auf den Gehalt und die Dienstbezüge der öffentlichen Beamten; 2) auf die Beitreibung der directen persönlichen Staats steuern und Eomnmnalabgaben (die derartigen Abgaben an Kreis-, Kirchen-, Schul- und sonstige Communalverbände mit eingeschlossen), sofern diese Steuern und Abgaben nicht seit länger als 3 Monaten fällig geworden sind; 3) auf die Beitreibung der auf gesetzlicher Vorschrift be ruhenden Alimentationsansprüche der Familienglieder; 4) auf den Gehalt und die Dienstbezüge der im Privat- dienste dauernd angestellten Personen, soweit der Gcsammt betrag die Summe von vierhundert Thalern jährlich übersteigt. Als dauernd in diesem Sinne gilt das Dienstverhältniß, wenn dasselbe gesetzlich, Vertrags- oder gewohnheitsmäßig mindestens auf ein Jahr bestimmt, oder bei unbestimmter Dauer für die Auslösung eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzuhalten ist." Aus der Debatte hierüber ist zu erwähnen, daß die Bestimmung unter Nr. 2 in der Fassung des Abg. Grumbrecht angenommen wurde, welcher die Frist auf drei Monate ausdehnte, während die Commission nur eine cinmouatliche Frist vvrgcschlagen hatte. Die Be stimmung unter 3 wurde auf Antrag des Abg. Fries (Weimar) angenommen, während der Referent dieselbe als überflüssig bezeichnet hatte. Die Annahme rrfolgte in namentlicher Abstimmung mit 94 gegen 74 Stim men. Endlich wird noch folgender Lchlußparagraph angenommen: „Dieses Gesetz tritt am l. August 1860 in Kraft. Die bis dahin verfügten, mit den Vorschriften dieses Gesetzes nicht vereinbaren Beschlagnahmen sind aus Antrag des Schuldners aufzuheben oder einzuschränkeu. Dagegen finden die Bestim mungen des zweiten Absatzes des 8 2 aus frühere Fälle keine Anwendung." Der letzte Gegenstand der Verhandlung ist das be richtigte Budget für 1868. Nach den Angaben der Vorlage überschreiten die Mehrausgaben und Min dereinnahmen die Summe, welche das Budgetgesetz pro 1868 enthält um 3,634,268 Thlr., so daß dieser 1868eretat nicht mit 72,158,243 Thlr., sondern mit 75,792,511 Thlr. zu balanciren hat. Indem ich mir Vorbehalte bei der zweiten Lesung auf die Ziffern zu rückzukommen, greife ich nur die eine heraus, daß die Post nicht, wie man vvrangcschlagen hat, 2,423,893 Thlr. Einnahmen gebracht hat, sondern vielmehr einen Zu schuß von 138,621 Thlr. verlangt. In welcher Weise die einzelnen Ziffern, die die Vorlage des Bundes raths enthält, einer andern Deutung ausgesetzt sind, entwickeln die nachstehenden Redner. Die cinleilenden Worte spricht Bundescommissar Ministe rialdirector Günther. Er berechnet die Abweichung des wirk lichen Budgets von seinem Voranschläge auf 2,600,000 Thlr. Die große Abweichung sei theils durch die Ermäßigung des Briefportos, Erlasse an Zöllen rc., theils durch unvorhergesehene Ausgaben herbeigesührt worden. Man konnte bei Ausstellung des Etats nicht die wahren Forderungen übersehen und griff deshalb fehl. Das Deficit müsse durch Erhöhurm der Matrc- cularbeiträge aufgebracht werden, nämlich durch Erhöhung der selben von 10,837,567 auf 22,183,43l Thlr. (Preußen hat da nach nun nicht >6,873,304, sondern 10,061,127 Thlr., also 2,187,822 Thaler mehr, Sachsen nicht 1,541,400, sondern 1,866,417, also 324.027 Thlr. mehr, zu zahlen.) Außerdem be merkt der Kommissar, daß unter den Einnahmen pro >868 auch 1,45>,370 Thlr. aus der Rübenzuckersteuer sich befinden, welche jedoch blos bis zum >. September 1860 in den Kassen des Norddeutschen Bundes zu verbleiben haben, da dieselben den süddeutschen Staaten gehören und am >. September 1860 an diese abzuliefern sind. Abg. v. Hoverdeck: Wie verhält sich das vorliegende rec- tificirte Budget zu dem >867 von unS pro l868 beschlossenen'? Das erste war ein Gesetz, auch dieses wird uns in Gesetzessorm vorgelegt. Soll nun das neue dem alten substituirt werden? Dann verlangen wir wenigstens alle Unterlagen und Details des alten. Hier haben wir ja nur allgemeine Zahlen, ohne Unterlagen, ohne Nachweisungen und Details! Nach welchem Budget soll sich denn der Bundesrechnungshof richien? Das ist eine formelle Fratze nur, aber eine von der größten Trag weite. Wir werden sie am besten durch Prüfung der Vorlage in einer Commission lösen. Feuilleton. Literatur. Shakspere*)'s Sonette. Ueber- setzt von Herm. Frhr. v. Friesen. Dresden, Burdach. 1869. in 12. (8 u. 154 S.) Trotz der namentlich in neuester Zeit für das Be kanniwerden der Shakspcre'schen Sonette in Deutsch land gemachten Anstrengungen sind diese herrlichen Ge dichte verhältnißmäßig noch viel zu wenig bekannt. Dies mag zum Theil mit daher kommen, weil wir uns Shakspere immer nur als Dramatiker denken können, dann aber auch, weil man bis auf den heutigen Tag noch nicht recht einig über ihre Bedeutung selbst ist, ja eigentlich immer noch nicht sicher festgestellt ist, an wen sie eigentlich gerichtet wurden. Es ist daher jedenfalls nur mit dem aufrichtigsten Danke anzuer- kennen, wenn wir von einem der wenigen noch leben den Schüler L. Tieck s jetzt abermals eine Uebcrsetzung dieser wunderbaren, wenn auch immerhin räthselhaften Dichtungen erhalten, bei welcher, wie wir aus der Vorrede erfahren, der Herr Verfasser den leider ge wöhnlich zu wenig befolgten Rath des römischen Dich terfürsten, daS nooom premotur io »vnvm, buchstäblich zur Richtschnur nahm, d. h. er arbeitete gerade zehn volle Jahre daran. Es kann hier nicht die Aufgabe des Unterzeichneten sein, zu zeigen, worin sich die vor liegende Utbrrsctzung von denen Bodenstedt'S, Jordan'S und Simrock's unterscheidet, es genügt für den Zweck diese- Blatte-, zu versichern, daß in derselben, waS da- Verständnis und da- Wtedergeben dieser sich durch *) So schrieb sich der Dichter selbst, z. B. i» einem ihm angcdöriq gewesene», jetzt im britische» Muse»» a»9"wabrlcn v»che. einem Eremplore d«S blout«issn«, „Shakespeare" ist jedoch eiu vologiich richtiger; da- Wort bedeutet eigentlich Lan- zensch»tz»«cr. uud t, ch sei» Name i» den LUestni >»-^chr» fernes Ttzenters gedrnckt. Rcichthum der Gedanken, Tiefe des Gefühls und Präg nanz des Ausdrucks in jeder Weise auszetchnenden Ge dichte anlangt, Alles geleistet worden ist, was irgend wie .von Jemandem, der eben die Shakspere'schen Sonette in der Ursprache entweder gar nicht oder doch nur mit Hilfe einer treuen und klaren Uebertragung studiren kann, beansprucht werden darf: sie wird voll ständig jeden Leser befriedigen, denn sie vereinigt Treue, Klarheit und Kürze des Ausdrucks mit wohlklingender Rhythmik. Da nun aber der Käufer des schön aus- gestatteten Buches sich scheinbar vergeblich nach einer in das Verständniß der Shakspere'schen Sonette über haupt einführenden Einleitung umsteht, will ich bemer ken, daß der Herr Uebersctzer als Ersatz einer solchen eine tief eingehende Abhandlung über die Bedeutung und den vermuthlichcn Zweck derselben in das vierte Jahrbuch der deutschen Shakspcrrgescllschaft einrückcn ließ, die, so viel ich weiß, auch im Separatabdruck zu haben ist und deren Quintessenz ich hier mittheilcn will. Bekanntlich hat die nebelhafte Dedication der Ori ginalausgabe vom Jahre 1609, worin der mit den Initialen I. I. unterzeichnete Verleger Thomas Thorpe sie dem „ool> bcgetter" derselben, den er jedoch auch nur mit den Anfangsbuchstaben Kr. Vl. 0. bezeichnet, zu den verschiedensten Conjecturen, wer wohl darunter gemeint sein könne, Anlaß geaeben. Die jetzt ziemlich als au-gcmacht feststehende Ansicht geht dahin, daß unter dem „oaly begetter" nicht Derjenige, welcher zu den Sonetten Veranlassung gegeben habe, sondern nur Der jenige zu verstehen sei, welcher die Originalmanuscripte derselben erlangte und dem Herausgeber mitthcilte. Wer ist nun aber diese Persönlichkeit gewesen? Man hat sich unter derselben namentlich zwei Cavaliere ge dacht, nämlich entweder (nach Boaden) William Her- bert, Grafen v. Pembroke, der, weil er erst im 1.1580 geboren «ar, zu der Zett, al» diese Sonette gedichtet wur ¬ den (1594—1597), als 14—17jähriger Jüngling weder Shakspere zu diesen Ergüssen seiner Phantasie be geistert haben, noch auch in denselben von ihm aufge fordert werden konnte, sich zu verheirathen, wohl aber konnte er später sein Vertrauter, der Aufbewahrer und Veröffentliche! derselben sein. War er dies, so durfte er von dem Verleger auch der o»Ix degelter genormt werden. Die andere hier in Betracht kommende Per sönlichkeit ist (nach Drake) der intime Freund und frei gebige Unterstützer Shakspere's, Henry Wriothcsly, Graf v. Southampton (geb. 1573), dem er ja auch seinen kope ok l-ucrece und Venus snck Xckonis widmete. Allerdings muß man die hin und wieder fast hyperbo lisch erscheinende Darlegung seiner Gefühle gegen die sen Freund von Seiten Shakspere's wohl mehr auf Rechnung seines dramatischen Genius bringe», als (mit CH. Armitage Brown) hierin lauter reelle autobiogra phische Enthüllungen, die freilich nicht für das größere Publicum bestimmt waren, suchen, wogegen schon der Mangel an innerm Zusammenhänge in der Reihenfolge derselben (nach der Ausgabe von 1609) spricht, allein ebenso wenig folgt daraus, daß (nach Knight und Dr- liuS) diese Sonette überhaupt gar keine Beziehungen auf bestimmte Personen oder Anspielungen auf wirk liche Erlebnisse des Dichters enthalten, sondern freie Erzeugnisse einer dichterischen Phantasie sind, welche die Verhältnisse erst ftngirtr, um sie dann in diesen Gedichten poetisch zu behandeln. Wahrscheinlicher scheint eS mir, daß diese sicher nicht zur Veröffentlichung be stimmten Dichtungen nur oberflächliche Streiflichter auf den Seelenzustand des Dichters in den Jahren 1594 bis 1597 fallen lasten. Soviel aber arht indeß aus mehrer» derselben hervor, daß der Dichter doch das drückende Mißverhältniß seiner Stellung al- Schau- spirler seinem jungen hochaestellten Freunde und Gön ner gegenüber bitter empfand. So sagt er z. B. im OXI. Sonett (S. 111 der Friesen'schen Uebcrsetzung) Folgendes: «Fortuna schilt, ob meines Fehls verklage Die schnld'ge Göttin nur an meiner Stelle, Sie nur gab mir auf meines Lebens Tage Gemeines Brod, gemeiner Sitte Quelle. Mein Nam' ist d rum gezeichnet, und gebrannt. Und was Natur mir gab, ist so verloren In meinem Treiben wie des Färbers Hand." Dieselbe Unzufriedenheit spricht sich übrigens auch wieder in dem OX. und OXII. Sonett aus. Freilich lag die Ursache jener ihm widerfahrenden Nichtachtung, über welche er sich beschwert, nicht allein in seinen un glücklichen Privatverhältnistcn, sein Leichtsinn und locke res Schauspielerlcben trugen einen guten Theil daran Schuld. Dies folgt schon aus den letzten 28 seiner Sonette (die ersten 126 sind an einen Freund gerichtet), denn diese richtet er an eine vcrhcirathcte und, wie cs scheint, nicht einmal schöne Frau, die ihm, ihrem Lieb haber, aber ebenso wenig treu war als ihrem Manne, denn eben sein junger Freund wird ihm von ihr vor- gezogcn, ohne daß jedoch dadurch seine Zuneigung und Anhänglichkeit für denselben erschüttert wird. Diese anscheinende Charakterlosigkeit läßt sich nur damit ent schuldigen, daß seine Gefühle für jene Frau nicht wahre Liebe, sondern lediglich eine vorübergehende Neigung gewesen sein mochten, und dies scheint auch daraus her- vorzugchcn, daß eben diese lctztern erotischen Sonette rin bei Wcilem geringeres Feuer der Empfindung ver- rathen, als die Freundschaftsgcdichte, welche ihnen vor angehen. Neuerlich (1866) hat nun aber ein englischer Ge ehrter, Herr Massey, versucht, beide Hypothesen über cnen unbekannten Freund Shakspere's zu vereinigen, ndrm er cs nntcruimmt, uachzuwcisca, daß die an- angrnden Sonette den Zweck haben, ben jungen Gra- en v. Southampton zum Eingehen eine- Ehebündntste»
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