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Dresdner Journal : 25.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186904259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690425
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-04
- Tag 1869-04-25
-
Monat
1869-04
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 25.04.1869
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OS4. Sonutaq, de« 25. April. 1868. .ivanncmtnwprelsei li» IkoräS L»»ck«: Htkrlivd: k'rklr — ^^Lkilicb: 1 „ 15 „ »lon.tlick: — ., 15 „ Li»rela« kiummeco l „ 1» kr«a»»«L tritt jRkclleU 8 I dir. 8ten>prlx«dükr, »u»«erd»Id äs» X»rü<I. kunäes Post - niiä 3teu>p«l»u»<!dl»xkioro Snkcratenpreise: kür äs» K«iim cincr sxes^slleoen /eil«: i Voter „Lioxc-anüt" üi« Xeils I Hxr Lrschcickrn: 1'UxIiek, mit Xnsnsdm« 6er 8onn onä p»i«rt»x«. ^kenü, kür äe» kolxenüeo 1'»x DlMdnerHomiwi. Lercittiwi?rllicher Redacteur: I. G. Hartmann. Dasrralknannaymr auswärts: I-sixri«: K» »»»«„,rirra«, 6oo>mi,»iooilr — äs» vresüner 6vurosi»; «deoä»».: N. Laoi-aa, pvosx »'osr; N^mdiu^-varU»- Vi»o-1.«ip,i^-L»»«1-pri»odkurt » « : iit^ssxsral« t Vvol.»», 8«rUa. Oaorivs'scde Iiu« dd., iturean, livooi-rn 51os»>r: Lromeo: L. 8cni.orr»; Lr«»I»a: I., 8r»ki0lia'» ^naunceadursLu, L krsodkart ». H.: ^»«osii'»L>>e ttusdd.; Lola: ^v. 8»v>iiri:n, karii: H»v^8, l.xri'irii, Uvl.l.i»i« LOo., (8, pisse äs l» Lonrss); kr»x: t'a Lauuicu» Lusdd.r Visa: ^l.. Orrsr-t«. Herausgeber: Köaix). Lipeäitioa 6e» Oreiäaer ckouraal», Orooüoa, Ll»risa»tr»»»s Ko. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 24. April. Ihre Majestäten der König und die Königin haben Sich heute Mittag nach Schloß Jahnishausen, Ihre Majestät die Köni gin Maric auf Allerhöchstderen Weinbergs-Villa bei Wachwitz begeben. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Amalie ist heute Nachmittag Ä1 Uhr nach Tcplitz gereist. Umarbeitung des Gesetzes und auf Uebergang zur Tagesordnung mit großer Majorität abgelehnt. Wien, Sonnabend, 24. April, Mittags. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde die Sprcialdebatte über das Volksschulgesetz begonnen. Abg. Grocholski im Namen der Polen, Abg. Toman im Namen der Slowenen und Abg. Gio- vanelli im Namen der Tiroler geben die Erklärung ab, daß sic sich der Debatte und der Abstimmung des Volksschulgcsetzes unter Wahrung ihres verfas sungsmäßigen Standpunktes enthalten. Der Präsident lehnt diele Verwahrung ab, weil die Zustandcbringung des Gesetzes eine verfassungsmäßige sei. Die Polen, die Slowenen und die clericalcn Tiroler verlassen den Saal. Die Sitzung wiid nach kurzer Unterbrechung wieder ausgenommen und tz 1 des Gesetzes angenommen. Alle anaemeldet.n Amendements werden zu-ückgezogcn und der VolkssünNgesetzentwurf fast ohne Debatte in dritter Lesung bei namentlicher Abstimmung mit 111 gegen 4 Stimmen angenommen. Pesth, Sonnabend, 24. April, Mittags. (W. T B.) Der ungarische Reichstag ist soeben durch Se. Majestät den König in der Ofener Burg er öffnet worden. Die Thronrede bc'ont, die Kraft der Nation auf das große Werk der inncrn Umgestaltung zu lenken und das moralische sowie materielle Gewicht der Na tion derartig zu entwickeln, daß Ungarn seinen Platz im Kreise der Nationen würdig ausfülle. Die Thron rede erwähnt verschiedene Regierungsvorlagen, betref fend die Gcrichtsorganisation, die Strafgesetzgebung und die Umgestaltung des municipalen Organismus. Die Thronrede betont ferner die Nothwcndigkeit einer Reform des Wahlgesetzes, der Magnatcntafcl und des Prcßgesetzes, der Regelung drs Vereins und Vcr- sammlungsrccbtes und der Beseitigung der Feudalrcchte im Unterrichts- und Stcucrwesen. Ebenso erklärt der König die industriellen Verbältnisje der Regulirung bedürftig. Die Thronrede schließt: „Wir stehen allen Schwierigkeiten einer wichtigen Uebcrgangsperiode ge- gegenüber. Um das an den Traditionen der Ver gangenheit Unhaltbare aufzugcbeu, müssen den neuen Ideen cntsprcchcndeJnftitutivncn geschaffen werden. Der nationale Sinn für richtige Mäßigung wird den rich tigen Weg zu treffen wissen, welcher uns den Seg- nungcn einer schönern Zeit entgcgenführt. Unsre freundschaftlichen Beziehungen zu den fremden Mächten gewähren die zuverlässige Aussicht, daß der Frieden und die Ruhe, welche zur Durchführung von Reformen nothwcndig sind, ungestört bleiben werden." Paris, Freitag, 23. April, Abends. (W. T. B.) Der Senat bcrieth heute den Gesetzentwurf, betreffend den Trocadero. MaupaS griff hierbei die Stellung deS StaatsministerS Rouher an, be hauptete, daS Ministerium sei nicht homogen con stituirt, und verlangte gleichzeitig die Abschaffung des StaatSministeriümS. Nach einer Erwiderung Rouher'S wurde der Gesetzentwurf angenommen. Der gesetzgebende Harper genehmigte in seiner heutigen Sitzung das Ordinarium d"S Budgets, so wie mehrere Positionen des ExtraordinariumS. Die Zeichnungen auf die spanische Anleihe nek men einen günstigen Verlauf. Mailand, Freitag, 23 April. (T. d Pr.) Die ganze Garnison ist consignirt; es findet eine strenge Durchsuchung der Casernen statt. Mehrere Ver haftete wurden freigelassen; die Stadt ist ruhig. London, Sonnabend, 24. April. (W. T. B.) Die Kirchenbill schreitet rasch vor. (Vgl. unter „Tagesaeschichte".) Washington, Freitag, 23. April. (W.T.B., Kabeltelcgramw.) Der Senat hat die Ernennung Sandford'S zum Gesandten der Union für Spa nien verworfen. Die Regierung verkauft Gold; daher Rückgang deS Goldagios. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Sonnabend, 24. April, Mittags. (W.T. B.) Bei dem vorgestern Nachmittag stattgehabten Empfange der Mitglieder deS internationalen Kongresses der Vereine zur Pflege im Felde ver wundeter und erkrankter Krieger hielt Se. Ma jestät der König folgende Rede: „Ich habe Mir die Freude nicht versagen können, Sie bei Mir zu versammeln, um Ihnen Meine Aner kennung über den Zweck Ihres Zusammentretens aus- zusprcchen. Hcivorgcgcmgen aus den früher", zwischen den Staaten abgeschlossenen internationalen Verträgen für Ncutralffirung der Sanitätspflcge im Kriege, be grüße Ich freudig in Ihnen auch das Hinzutretcn der Freiwilligkeit. Ihre jetzigen Beratbungcn sind Mir die Bürgschaft für eine vollständigere Regelung dieser hoch wichtigen Angelegenheit, als dies bisher möglich war. Ich kann nur wünschen, daß der Fall Ihrer Wirksam keit sowohl in en em Kriege, als auch bei Landesnoth- stäudcn im Fri'd.n noch richt lange, lange nickt ein- trctcn möge. Käme aber eine solche Heimsuchung, so hoffe Ich, Ihre Bemühungen von dem verdienten Er folgt belobnt zu scheu." Berlin, Sonnabend, 24. April, Nachmittags. <W. T. BZ Der internationale Eonareß hielt heilte nur eine kurze Sitzung ab wegen Besichtigung der Eharit^ im Laufe deS Vormittags. Man berietst einen Antrag des »r. v.Langenbeck, wonach die neutralen Re- gierungen den kriegführenden Staaten eine Anrahl Militärärzte zur Verfügung stellen sollen behufs Hilfeleistung in den Kricgslazarethen. Berlin, Sonnabend, 24. April, Nachmittags. (W. T- B.) In der heutigen Sitzung drs Reichs tags wurde über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Portofreihcit im Bundesgebiete, nach längerer Debatte die Plcnarberathung be schlossen. Es folgt die zweite Berathung über die Mili- tärauögabcn, die schließlich genehmigt werden. Bei dem Titel „Erstaordu are 'Besoldungen" recht fertigt der k. sächsische Bnndcscommissar Oberst und Militärbcvollmäcktigtcr v. Brandenstein das Vor handensein eines besond^n sächsisch.n Kricgsministers im Bundesetat und führt aus, derselbe sci Behufs Ueberle t ing in die ncncn Verhältnisse nothwcndig. München, Freitag, 23. April, Abends. (W. T B.) Die Kammer der Rcichsräthe hat den Schulgesctzentwurf nach dem Anträge des Aus- schusseS mit allen gegen 9 Stimmen angenommen. Mannheim, Freitag, 23. April. (W. T. B ) Einigen Blättern zufolge hat das Oberhof gericht die Anklage gegen den BiSthumSverweser Kubel (zu Freiburg i. Br.) wegen der Ercommuni- cation des Bürgermeisters Stromer in Konstanz für unstatthaft erklärt. Wien, Freitag, 23. April, Nachmittags. (W. T. B) Zn der heutigen Sitzung deS Abgeordneten hauseS wurde die Generaldebatte über den Gesetz entwurf, betreffend daS VolkSschulwesen, geschlossen. Nach der mit stürmischem Beifall aufgenommenen Rede deS UntcrrichtSministcrS Hasner wurden die Anträge auf Zurückweisung an den Ausschuß zur Tagesgeschichte. ll. Berlin, 23. April. Ucbcr die muthmaßliche Dauer des Reichstags war heute im Präsidium des Reichstags die Ansicht verbreitet, daß der Schluß dec Sitzungen bis zum 15. Mai zu ermöglichen sei und daß höher» Orts beabsichtigt werde, das Zollparla ment am 18. Mai zusammentretcn zu lassen. Man rechne bei letzterm auf eine Sitzungsperiode, die sich nicht über den 4. Juni hinauserstreckc. Andere Kreise setzen hingegen in diese Angaben noch Zweifel. — Der Reichstag dcbattirtc h^utc die M 98—111 der Ge werbeordnung. Fast regelmäßig wurden die von den Abgg. Stephani und Weigel crngebrachtcn Amende ments angenommen, ausgenommen dann, wenn infolge einer zufälligen Abwesenheit der liberalen Mitglieder die Conservativen im Sitzungssaal stärker vertreten waren. Für sächsische Interessen nicht ohne Bedeutung sind die Verhandlungen über Gewerbekammern, bei welcher Gelegenheit auch der sächsische Buudcseommis- sar Geh. Nath Or. Wcinlig das Wort ergriff. Der Reichstag beginnt die Gew erbe ordnungs- dcbatte hcurc bei 8 98, welcher wie die folgenden 8 Paragraphen von „Neuen Innungen" handelt. H 98 lauter: „Diejenigen, welche an demselben Orte gleiche oder verwandte Gewerbe selbstständig betreiben, können zu einer Innung zusammentretcn. Neue Innungen erlangen durch die B ftätigung ihrer Statuten die Rechte einer Corporation." Zs 99 setzt die nähern Bedingungen fest, unter denen die Bildung neuer Innungen gestattet sein soll (bei Städten mit mehr als 20,000 Einwohnern sollen dazu 24 Personen, die mindestens ein Jahr das Gewerbe selbstständig getrieben haben, in allen andern Orten 12 dergleichen Personen erforderlich sein u. s. w.). vr. Stephani beantragt, in § 98 die Worte „an dem selben Orte" und den ganzen 8 99 zu streichen. Er begründet dies damit, daß alle Bestimmungen, welche den Innungen eine gesonderte Stellung anwiesen, zu entfernen seien und das System der Bevormundung der Innungen durch die Behörden aufgehoben werden müsse. Die weitere Debatte erstreckt sich auch auf die Ge werbsgenossenschaften nach englischem Muster, über welche »r. Hirsch (Sachsen) gegenüber den Bemerkungen des Abg. Wagener-Neustcttin einige Aufklärungen stiebt. In der Abstimmung werden nach l)r. Stcphani's Antrag die oben bezeichneten Worte und der ganze 8 99 gestrichen; ebenfalls wird bei § 100 ein Antrag stcphani's angenommen, diesen 8 100 nur so lauten zu lassen: „Der Zweck der neu zu gründenden Innungen besteht in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen." Die in der Vorlage enthaltene Specialisirung der Verpflichtungen der Innungen findet Or. Stephani thcils nicht erschöpfend, theils bedenklich, und der Reichs tag streicht diese Specialisirung der Jnnungszwccke. H 101 —106 gicbt zu keiner erheblichen Debatte Anlaß. Hinler 8 ION schlägt Dr Stephani vor, einen neuen 8 cinzuschallcn, dahin lautend: „Den Landcsgesetzcn bleibt cs Vorbehalten, Gcwerbe- kammern zu errichten, welche von den in das Handelsregi ster nicht eingetragenen oder zu der Handelskammer nicht wahlberechtigten gewerbetreibenden eines bestimmten Kreises gewählt werden, und berufen sind, die gemeinsamen Interessen dieser Gewerbtreibenden zu vertreten, Berichte den Behörden zu erstatten und Anträge bei denselben zu stellen." Redner bemerkt, daß, jemcbr er überzeugt sei, daß die Innun gen als solche nickt zu halten wären, je weniger man einer einzelnen Genossenschaft die ausschliei liehe Vertretung gewerb licher Interessen überlassen dürfe, desto mehr die Lücke ansge- füllt werden müsse, daß die gewerblichen Interessen überhaupt eine Vertretung finden. In Sachsen beständen derartige Ge- wcrbekammern bereits, und wenn er auch nicht sagen wolle, daß sich diese Gewerbekammern in sehr ausgedehnter Weise wokl- tbätig erwiesen haben, so sei doch das Äedürfniß zu denselben vorhanden. Die sächsischen Gewerdekammern beruhten aus der sächsischen Gewerbeordnung und fielen mit derselben, wenn das Bundcsgcwerbcgesctz eingeführt werde. Weiter zu gehen, na mentlich den Gewerdekammern das Recht, Umlagen auszulchrei- den, zu geben, empfehle sich nicht. Abg. v. Hennig widerspricht diesem Anträge. Zwei Be richte aus dem Königreiche Sachsen über die dortigen Gewerbe kammern lauteten so: der günstigste dahin, daß die Gewerbe- kammcru doch vielleicht einiges Gute gewirkt hätten; der weniger günstige: sie trieben allerhand dumme» Zeug, behelligten die Behörden mit allerlei Anträgen und vermehrten nur das Schreib- aeschäfl. Die Gewcrberäthe hätte» sich in Preußen auch nicht bewährt. Man überlaste den Gewerbtreibenden die Initiative, sich selbst zu vereinigen und führe nicht lebensunfähige Insti tute ein. Mindestens müßten sie aber dann das Recht, Geld anlagen unter sich auszuschreibeu, haben. Abg. t>r. Stephani: Er wolle Niemandem eine Wohlthat, den Preußen also auch nicht die sächsischen Gewerbekammern ausdrängen. Warum wolle man aber den Ländern im Nord deutschen Bunde, die einen Bortheil in ihnen sähen, diesen nicht lasten, da er Niemanden genirt. Ju Sachsen hätte der Staat die sehr unbedeutenden Kosten für die Gewerbekammern aus feinen Mitteln gewährt. In Sachsen beständen doch diese Kammern nicht ohne Segen; warum also ihren Fortbestand unmöglich machen? Äundescommissar Geh. Rath vr. Weinlig (Sachsen): Ich halte cs für nölhig, der Auffassung entgegcnzutreten, als ob durch Annahme oder Ablehnung dieses Zusatzparagraphen die Einrichtung von Gewerdekammern, da wo sie besteht, abge- ändcrt werden könnte. (Hört, hört!) Ich glaube nicht, daß die Gewerbegesctzgebung der Ort ist, wo »oihwcndigerweise eine Bestimmung über die Bildung derartiger Organe für die Ver tretung der Interessen deS Gewerbestandes gegenüber der Re gierung zu treffen wäre. Der Buudesralh ist von der Ansicht ausgegangen, daß durch daS Gewcrbegesetz, da in dasselbe eine Bestimmung weder über Handels , noch über Gewerbekammern ausgenommen worden ist, das Bestehen derartiger Organe nach keiner Seite in Frage gezogen würde, noch viel weniger aus dem Schweigen darüber abgeleitet werden könne, daß, wo in einem Staate solche Organe bestehen, diese nicht beibehalten werden können. Wenn vr. Stephane seinen Zweck vollständig erreichen wollte. Hütte er doch auch Ler Handelskammern Erwäh nung thun müssen. Es wird aber Niemand daraus, daß die Handelskammern im Gewerbegesetz nicht erwähnt sind, schließen, daß sie durch diese Nichterwähnung beseitigt feien. Bei der Abstimmung wird zwar ein Unterantrag der Socialisten, hinter „Gewerbtreibenden" in den Stcphani'schen Antrag noch einzuschalten: „und ge werblichen Lohnarbeiter" angenommen, tur gejammte Antrag aber abgelebnt. —. Bei tz 107 entspmnt sich eine längere Debatte über die Sonntagsarbeit. Alle Anträge werden abgelehnt und die betreffende Stelle des Paragraphen so angenommen: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen ist, vor behältlich der anderweitigen Vereinbarung in Dringlichkeits- fällen, Niemand verpflichtet." K 109 wird in folgender Fassung angenommen: „Die nach den Landesgesetzcn zuständige Behörde hat daraus zu achten, daß bei Beschäftigung der Lehrlinge ge bührende Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit genom men und demenigeu Lehrlingen, welche deS Schul- und Re ligionsunterrichts noch bedürfen, Zert dazu gelassen werde. Durch Ortsstatut können die Lehrlinge oder einzelne Klassen derselben zum Besuche der Fortbildungsschule des OrtS und die Lehrherren zur Gewährung der, für diesen Besuch er- forderlichen Zeit verpflichtet werden." In duffer Fassung sind sämmtliche Anträge vr. Stcphani's mit angenommen, welche darauf gerichtet waren, die Bestimmungen dieses Paragraphen blos auf Lehrlinge, nicht aber auch, wie die Vorlage wollte, auf Gesellen und Gehilfen zu erstrecken. Zu sehr ausgedehnter Debatte giebt § 11 l Anlaß, der zuletzt in folgender Weise angenommen wird: „Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbtreibenden mit ihren Gesellen, Gehilfen oder Lehrlingen, die sich auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeits oder LchrverlMnificS, oder auf die gegenseitigen Leistungen während der Dauer desselben, oder aus die Ertbeilung oder den Jnball der in 88 >>5 und >:w erwähnten Zeugniste be ziehen, sind, soweit für diese Angelegenheiten besondere Be Hörden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringen. In soweit solche besondere Behörden nicht bestehen, erfolgt die Entscheidung durch die b rtSpolizcibehörde. Gegen die Ent scheidung der Ortspolizeibehörde steht den Beiheiligtcn ein- Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen präclusivie scher Frist osten ; die vorläufige Vollstreckung wird aber hier durch nicht aufgehalten. Durch Ortsstatut können an Stelle der gegenwärtig hierfür bestimmten Behörde Schiedsgerichte mit der Entscheidung betraut werden. Dieselben sind durch die Gemeindebehörde unter gleichmäßiger Zuziehung von Ar beitgebern oder Arbeitnehmern zu bilden." Hiermit wird die Sitzung abgebrochen und für mor gen das Gesetz betreffs der Aufhebung von Porto- befreinngcn und der Rest des Budgets auf die Tages ordnung gesetzt. * Berlin, 23. April. Ihre Maj. die Königin wird am 2. Mai nach Koblenz reisen, um sodann eine Eur in Baden zu beginnen. — Ihre königl. Hoheiten Feuilleton. K. Hcftheatkr. Freitag, dcn 23. April, ging als Novität „Liselotte", ein historischcs Genrebild in ein.m Acte von Sigmund Cchlcsingir in Cecne. Mehrere klcinc recht gcfchickt ccmbinirtc, mit Witz und leichter Behandlung ausgcführte Sccncn ans dem socialen Le ben von Scklcsingcr erweckten gute Erwartungen für diese Piece, die aber getäuscht wurden. Die historische Färbung dieses Genrebildes besteht in historischen Per sönlichkeiten — Elisabeth Charlotte von Orleans (Toch- tcr des Kurfürsten von der Pfalz) und ihr Gemahl, der Regent von Frankreich, treten auf —, und in einigen Zügen und Redeweisen, den bekannten Briefen der Herzogin entnommen, in welckcn die rchtdcutsche charaktcr- und geistesstaike Frau mit derbem und sehr ungeschminktem Worte die Verhältnisse und die Sitten verderbniß am damaligen französischen Hofe schildert. Es handelt sich im Stück um ein fortwährendes und bezüglich betonte- Gegenüber stellen deutscher Sitte und Ehre und französischer im Sündcnpfuhl Paris, was endlich langweilich wird, und schließlich um einen Kuß; wobei sich die ziemlick bekannte Thatsachc rrgiebt, daß man die-scits des Rheins ebenso gern küßt, wie jenseits desselben. Der Dialog ist ohne Witz, gesucht, mit Gleichnissen beschwert, die ganze Behandlung des kleinen Stoffes anspruchsvoll und breit, statt pikant und geschmackvoll. In der Ausführung dieses Genre bildes, das demzufolge auch für die Darsteller keine sehr dankbare Aufgaben bietet, traten namentlich lvbens- wrrtb Fräulein Guinand als Herzog von Ehartres (Schn deS Herzogs von Orleans) hervor, Frau Bayer — Elisabeth Eharlotte —, und Fräulein Wolff Liselotte. Ueberhaupt aber wurde der zu schwerfällige Ton im Stück im Vortrag zu wenig gemindert. Herr Jaffe sollte dcn allerdings 65jährigcn Baron Ma- tcrslauscn dock physisch noch etwas kräftiger und lebens fähiger geben; die Lüsternheit desselben wirkt sonst widrig, statt komisch. Es folgte das bekannte treffliche Lustspiel nach Bayard und de Walli vcn W. Friedrich bearbeitet „Er muß aus's Land", das zu dcn Variationen des Tar- tüfie-Lhemas gehört, und mit treffender Satire und Herter carrikirendcm Echcrz gegen salschc gleisnerische, mit Jesuitismus versetzte Frömmelei, gegen das über spannte und ost heuchlerische Treiben pietistischer Ver eine und modernen Muckcrthums gerichtet ist. Ta solche gesellschaftliche Erscheinungen und Verirrungen nie ganz ausstcrbcn werden, so muß auch dieser Lnst- spielstoff und cine gelungene, wenn auch nicht vertiefte Behandlung desselben, wie diese, zeitweise immer wieder zu rinschlagcnder Wirkung kommen. Beiläufig bemerkt sind die Hauptmotive dieses alten Lustspiels in getreuer Benutzung vielfach wieder von deutschen und fran zösischen dramatischen Schriftstellern verwcndct, zuletzt noch vcn Sardou gar sehr in seiner „Ceraphinc". Die gegebene Darstellung war cine recht gute und würde eine noch bessere gewesen sein, wenn alle Mit- wirkcnde Ehrgeiz genug besäßen, um dem Souffleur nicht zu große Anstrengungen zuzumuthen. Hr. Han stein gab in dem frisch, lebensfroh und launig ge spielten Cäsar v. Freimann seine beste Gastleistung. Ter erste Eintritt rn dcn Familicnkrris drs Frcundcs war in Hinsicht auf die Gegenwart der Damen zu derb gezcichnci, und an dcn Stellen, wo Cäsar als Arzt für die kranken Verhältnisse auftritt, muß seine Sprache auch den Lon deS Ernstes zu gewinnen wisscn. Uebcr- haupt aber wird Herr Hanstein an Wahrhcit und Na türlichkeit ungcmein gewinnen, wenn er bemüht ist, eine pretensiöse und aus dem Enscmblr sich zu sehr verdrängende Manier in seiner Vortragsweise abzu- legen. Die beiden ältcrn Nollen des Stückes — Frau v. Ziemer und Nath Presser — wurden von Fräulein Berg und Herrn Porth vcrzüglich und mit übcrzcu- gcndcr Mäßigung gegeben. Herr Jauner spielt den Ferdinand v. Drang mit liebenswürdigem Humor, fällt nur bei seinem Eintritt in dcn Salon der Frau v. Flor zu übertreibend aus der feinen Form des Ilmgangs tons. Fräulein Gninand spielte sehr bübsch mit noch jugendlichen Muckcrmanicrcn Fcrdinand's Frau, Cöle stine; Fräulein Langcnhaun rcpräscntirte mit Tact und Nnmuth Frau v. Flor. C. Banck. ff Periodische Kunstliteratur. Die bei E. A. Seemann in Leipzig erscheinende „Zeitschrift für bild. Knnst" bringt in ihren beiden letzten Heften (6 und 7) außer den laufenden Mitthcilungcn über Togescrschtinungcn noch manches andere Beachtens wertste. Unter dcn größern Aufsätzen ist namentlich eine Abhandlung von Hermann Hcttner: „Raphael und die Anfänge der deutschen Reformation" als von gro ßem Interesse stervorzubeben. Reich sind wiederum die Hcfte mit werthvollcn Illustrationen geschmückt; neben den Radirungcn Ungcr's aus der Braunschweiger Ga lerie, erfreut ein Stich von Jakoby, welcher Führich's Meisterwerk „Jakob nnd Rahel" trefflich wicdergicbt; noch finden wir eine Abbildung der kürzlich erst wie- dcraufaefundcnen und besonders durch Woltmann's Buch über Holbein bekannt gcwordcncn „Madonna von Solothurn." Das Bild ist 11. v. bezeichnet, kommt der Mcyrr'schcn Madonna an Größe beinahe gleich und steht unter Holbein's Werken ihr ebenbürtig zur Seite. * Dem Professor Julius Schanz, gegenwärtig Professor an der Handelsakademie in Venedig, wurde vor Kurzem das Ritterkreuz der italienischen Krone verliehen. Der Unterrichisminister Broglio begleitete das Diplom mit einem Schreiben, das nach der „Trie ster Ztg." folgendermaßen lautet: „Von dem lebhafte sten Wunsche beseelt, Ew. Hochwohlgeboren einen Be weis meiner besonder» Werthschätzung zu geben, nicht allein für die seltenen Vorzüge des Herzens und Gei stes, wodurch sich Ew. Hochwohlgeboren als Mensch und als Schriftsteller auszcichnen, sondern auch für das edle Bemühen, dessen Sie sich befleißigen, durch Ihre Schriften in Ihrem Vaterlande Deutschland die Männer und die Zustände Italiens bekannt zu machen, habe ich Sr. Majcstät dem Könige vorgcschlagcn, Sie rum Ritter der Krone Italiens zu ernennen. Indem ich mich freue, daß Se. Majestät fehr gern auf meinen Vorschlag einging, hoffe ich, daß Ew. Hochwohlgeboren darin cine Aufmunterung erblicken werden, sich immer mehr und mehr um dieses Land verdient zu machen, das eS sich seit vier Jahren zur Ehre rechnet, Sie als seinen Gast zu besitzen." * Joseph Joachim und Friedrich Grützmacher sind als Jnstrumcntalsolisten sür das diesjährige (unter Lei- tung vom Hoskapcllmeistcr vr. Julius Rietz) in Düs seldorf stattfindende nicderrheinische Musikfest gewonnen worden. Die Colosänger werden sein: Frau Bellingrath Wagner, Frau Joachim, sowie die Herren Vogel aus München und Scaria aus Dresden. ff vr. A. Petermann in Gotha hat soeben die erste Quittung über die eingrgangcnen Beiträge für dtrzwcttedeutscheNordpolarexpeditton 1869/70 veröffentlicht. Demnach find von fürstlichen Personen 1870 Thlr., von Privaten 3340 Thlr. und von Ver einen und Grsellschasten 1055 Thlr. gesteuert worden.
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