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Dresdner Journal : 21.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186902219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690221
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-02
- Tag 1869-02-21
-
Monat
1869-02
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 21.02.1869
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Tblr. Die fortdauernden Ausgaben sind auf 335,450 Thlr. angesetzt, 59,800 Thlr. mehr als im Vorjahre. Davon kommen auf die 10 Gkueralcousuln iu Alexandrien, Belgrad, Bukarest, Chile, Japan, London, Mexico, New-Kork, Bennuela und Warschau mtt je »ooo Thlr. au Beloldungeu SV,Utw Thlr. und außerdem an Localzulaacu noch 63,900 Thlr. D»ese Zulagen betragen im Einzelnen: für New Kork 10,500 Thlr.; für M»ico »40» Thlr.; für Chile, Japan und Vene zuela je 7000 Thlr.; für London «ooo Lhlr.; für Alexandrien, Bukarest und Warschau je üooo Thlr.; für Belgrad SOOo Thlr. Für Viceconfuln der Äeaeraltvnsulale sind ausgesetzt: 14,800 Thlr. an Gehalten und l4,UüO Thlr. au Localzulagen. Di« Ansatz« für die 13 Consuln in Beirut, BoSmen, Äalacz, Je- rusalem, Kanton, Konstantinopel, Paris, Pesth, St. Peters burg, Schanghai, Smyrna, Tlentfin und Trapezunt belaufen sich an Gehalten b 1500 Thlr. aus 19,50»> Thlr. Ausserdem bestimmt der Etat au Localzulagen für dieselben die Summe von r>0,ü00 Thlr. Diese Summe ist folgendermaßen vertheilt: für Beirut, Bosnien, Galacz, Jerusalem und Smyrna je 2500 Thlr.; für Kantou, Schanghai und Tleutsiu je '4500 Thlr.; für Paris und St. Petersburg je 4500 Thlr.; für Konstanti nopel und Pesth je 3500 Thlr.; für Trapezunt 2000 Thlr. Für Biceconsuln bei den Consulaten sind 5800 Thlr. an Ge halten uud »500 Thlr. an Localzulagen auSgeseyt; für andere Biceconsulate noch 9200 Thlr. Sodann enthält der Etat den Betrag von 41,7^0 Thlr. zu Nemuneratloneu für nicht fest an gestellte Beamte und für Unterbedieustete. Eine einmalige außerordentliche Ausgabe von 9000 Thlr. ist für das Bau grundstück des Geueralcousulats in Alexandrien bestimmt. Im Bundeskanzleramte ist der Etat der Bund es - einnahmen aus den Zöllen und Verbrauchs- steuern für oas Jahr 1870 aufgestellt worden. Nach diesem Vorauschlage hat Preußen an die Bundeskasie abzuführen: für seine Hauptlande 4o,89»,OW Thlr., für Ho- benzollern 51,l3O Thlr., für Lauenburg 47,280 Thlr.; für die vereinslandischeu HauptzoUämter: zu Lübeck 147,080 Thlr., zu Bremen 65,7 lO Thlr., zu Hamburg 798,500 Thlr. DaS Kö nigreich Sachsen hat au die Bundeskasse abzufuhren 3,847,590 Thlr.; daß Großherzoglhum Hessen 35 l 050 Thlr.; die beiden Mecklenburg 5'.»9,5lo Thlr.; Sachsen Weimar 20g,7lo Thlr.; Oldenburg 200,420 Thlr.; Braunschweig l,SS7.42O Thlr.; Sach- sen-Meinlligen 283,970 Thlr.; Sachsen Altenburg 150,23k» Thlr.; Sachsen-Koburg-Gotha loä,3W Thlr.; Anhalt 1,679.140 Thlr.; Schwarzburg Rudolstadt 70,030 Thlr.; Schwarzburg Sonders hausen 31,340 Thlr.; Neuß ältere Lillie w,4lo Thlr.: Reuß jüngere Linie 140,200 Thlr. — inSgesammt 5l.lw,7OO Thlr. Außerdem werden von den süddeutschen Staaten und von Luxemburg aus den Erträgen der Zölle und der gemeinsamen Verbrauchssteuern an deu Norddeuuchen Bund herauszuzahleu sein l,193,020 Thlr. Dagegen erfolgen von Seiten des Bun des an die süddeutschen Staaten HerauSzahluogen im Betrage von 4,84v,850 Thlr. Somit stellt sich diese Einnahme auf 47,457,770 Thlr. Zu derselben treten aber noch die Aversen, welche von den außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze lie genden Gebieten zu den BundeSauSgaben beizutragen sind. An solchen Aversen haben zu zahlen: Preußen 141,980 Thlr.. Ol denburg 4150 Thlr., Bremen 240,000 Thlr., Hamburg 093,900 Thlr. Demgemäß betragt sür das Jahr 1870 die so veran schlagte Gesummteinnahme des Bundes 48,544,700 Thlr. Bekanntlich stießt nach Art. 3a und 38 der Bundesverfas sung der Ertrag der Zölle und der Verbrauchsabgaben von ein heimischem Zucker, Branntwein, Salz, Bier und Tabak in die Bundeskasie. Weitere Einnahmen deS Bundes bestehen in den Erträgen des gemeinschastlichen Post- uud Telegraphenweseus. Insoweit die Ausgaben des Bundes durch alle diese Ein- nahmcu noch nicht gedeckt werden, sind die zu deren Deckung nöthigen Mittel, so lange die Einführung von Bundesstruern noch ^>40 -rfolqt ist, durch Beiträge der einzelnen Bundes staat a ..aa, Maßgabe ihrer Bevölkerung (Matriculaibeitrüge) aufznbrmgen. Demuach bilden die oben aufgesührten 48,541,700 Thlr. des Voranschlags sür das Jahr 1870 nur einen Theil, aber ersahrungsmäß g den weitaus größern Theil der regel- mäßigen Buudeseinnahmen. Dem norddeutschen Bundesrache ist von Seiten des Präsidtuuls der Entwurf einer Gewerbeordnung vorgclegt worden. In den Motiven zu dem Entwürfe wird vor Allem die Frage erörtert, ob nach dem Jnslebentreten des Nolhgewerbe- gesetzeS der Erlaß einer allgemeinen Gewerbeordnung noch ein Bedürfniß sei. Diese Frage erhält eine bejahende Entscheidung, nad zwar namentlich im Hinweis darauf, daß in den Gebieten, wo das Nothgewerbegesetz überhaupt erst der Gewerdefreibeit den Weg geöffnet habe, eine umfassende gesetzliche Regelung des Gewerbewesens sich als dringend erforderlich herausstelle. Dabei wird hervorgehoben, daß eine wesentlich praktische Zielpunkte verfolgende GewerbegeietzgebunA zumal wo cS die Ausgleichung der Verschiedenheiten mehrer Staaten gelte, sich nicht — wie cs im Nothgewerbegesetz der Fall - auf die Proclamirung all gemeiner Principleu beschränken dürfe, sondern durch die Be gründung von Institutionen ihren Ausdruck finden müsse. Wegen der wünschcnswerthen Gleichmäßigkeit der Einrichtun gen erscheint eS nicht rathjam, solche Regelung deS Gewerde- wcsenS in erster Reihe deu LandcSgesetzgebungen zuzuweisen. Sollte aber die gemeinsame Gewerbeordnung nicht zu Stande kommen, so ergebe sich das Bedürfniß, zu der nöthigen Rege- lung in den einzelnen Ländern die Bahn der Specialgejetz- gebung zu betreten. Für diesen Fall blieben daun die Prin- cipien des Nolhgcwerdegesetzes maßgebend. Mit der Durchfüh rung einer allgemeinen Gewerbeordnung dagegen würde letz teres Gesetz in derselben aufgeheu und sonach überflüssig wer den. Bei der Ausstellung deS vorliegenden Entwurfs haben die Anträge der RcichstagScommissiou, welche schon in der vorigen Sitzungsperiode mit der Prüsung emer Gewerbeord- nuogsvorlage beschäftigt war, thunlichste Berücksichtigung ge funden, Diesen Anträgen entsprechend, ist namentlich die Re gelung der Preßgewerbe m den gegenwärtigen Entwurf mit ausgenommen worden. Rach den dabei leitenden Grundsätzen sollen diese Gewerbe im ganzen Bereiche deS Bundes nicht zu den mit besonder» Vorsichtsmaßregel» und Einschränkungen umgebcueu gehören. Zum Beginn ihres stehenden Betriebes ist gemäß den Bestimmungen des Entwurss keine Concession, son dern außer der allgemeinen Dispositionssähigkeit nur eine An zeige bei der Behörde erforderlich. Dem Ersuchen, welches der Bundeskanzler unter dem 11. Juli v. I. im Interesse der Herstellung einer Münzstaristik des Norddeutschen Bundes an die Bun desregierungen gerichtet batte, ist allseitig bereitwilligst entsprochen worden. Das eingegangene Material hat sodann im Bundeskanz leramte eine weitere Bearbeitung erfahren, deren Ergedmß jetzt dem Bundesrathc in ausführlichen Uedersichten über die in den Staaten des Norddeutschen Bundes stattgehabten Ausprägun gen und Einziehungen von Gold, Silber- und Kupfermünzen zur Kenntmßnahme vorgelegt worden ist. Die gegebenen Nach weisungen decken sich zwar nicht vollständig mit dem Bundes gebiete, da einerseits über die Prägungen und Einziehungen für Lauenburg, sowie sür di« Provinz Schleswig Holstein An gaben nicht zu erlangen standen und andererseits die Mltthei lungen von Hessen sich auch aus die nicht zum Bunde gehörigen Ge- bietStheile diese« BuudeSstaateS beziehen. Auch steht die Ver schiedenartigkeit der Zeiträume, innerhalb deren die Äusprä guogen uud Einziehungen in den einzelnen BundiSstaaten statt- hatten, einem sichern Schluffe aus die Summe der noch im Um lauf befindlichen Münzen ebenso sehr entgegen, wie der Um- stand, daß die Aussuhr, sowie die privaten Einschmelzungen der geprägten Münzen sich aller Controle entziehen. Immerhin aber ist auf dem ciugcschlagenen Wege eine Grundlage sür die Beurtheilung der bei einem etwa zu erlassenden Bundesgesetz über das Münzwesen in Betracht kommenden Fragen gewon nen worden, und von diesem Gesichtspunkte aus werden auch die nachstehenden Hauptz,ffern ein dauerndes Interesse bean- spruchen dürsen: Goldmünzen: Ausprägungen 175,720,38-;Thlr. l t Sgr. 1 Pf., Einziehungen 2,500,.535 Tblr. 24 Sgr., lieber schnß der Ausprägungen über die Einziehungen 1 <3,219,850 Thlr. l7 Sgr. 1 Pf.; Silbercourantmünzen: Ausprägungen 498,049,070 Thlr. 4 Sgr. 0 Ps , Einziehungen 55,901,098 Thlr. 1» Sgr. 2 Pf., Ueberschuß 442,147,371 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf.; Silbrrscheidemünzen: AuSprägougen 17,817,000 Thlr. 25 Sgr., Einziehungen 3,415,497 Thlr. »> Sgr. 10 Pf., Ueberschuß 14,401,509 Thlr. 18 Sgr. 2 Ps., Kupfermünzen: Ausprägun gen 2,730 547 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., Einziehungen 99,770 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf., Ueberschuß 2,630,771 Thlr. 8 Sgr. Zusam men: Ausprägungen: 594,323,071 Thlr. 7 Sgr. i Ps., Ein ziehungen: «1,923,508 Thlr. 8 Sgr. 9Ps, Ueberschuß: 532,395,42» Thlr. 28 Sgr. 7 Pf. l KarlSru he, 17. Februar. Zu Oftersheim, Amt Schwetzingen, kam eS am FasmaElssonntaa« bei der Tanzmusik zu einer cclatanten Säbelaffatre- Die 1 „KarlSr. Ztg." berichtet hierüber: Der Streit scheint seinen Ursprung darin gehabt zu haben, daß der Be such ein schlechter war und daher die aufspielenden Mitglieder der Regimrntsmusik lange Pausen machten. Während einer solchen ging der Lärm zwischen einem Baucrnburschen und einem Trompeter loS; die.anwe senden Militärpersonen — eS waren deren außer den Musikern noch einige auf dem Platze — zogen alsbald blank und vertrieben das Publicum aus dem Saale. Hierbei blieb cS aber nicht, vielmehr wurde im Hause eine wahrhaft vandalische Verwüstung angerichtet, und ist cs, wie versichert wird, auch noch gegen verschiedene harmlose Personen zu Gewaltthätigkeiten gekommen. Der Bürgermeister hatte gleich beim Beginn des Strei tes einen Boten nach Schwetzingen ans Amt geschickt; dieser verstand jedoch den erhaltenen Auftrag falsch und requirirte auf der Wache Militär, welches auch alsbald zur Stelle kam und die Tumultuanten zum Abzug be wog. Erst ein zweiter Bote gelangte ans Amt, und wurde nun sofort, jedoch zu spät, Gendarmerie aufge- boten. Die Untersuchung ist im Gange, und werden ohne Zweifel die Schuldigen, seien sie, wer sie wollen, ihrer Strafe nicht entgehen. Uebrigens sind sowohl mehrere Militärpersonen, als eine Anzahl der bürger lichen Tanzgäste nicht unerheblich verletzt. — (Fr. I.) Vorige Woche war in Freiburg eine Zusammenkunft ultramontaner Notabeln. Krhr. v. Andlaw und Prof. Bock von Köln werden namentlich genannt und als Ergebniß ihrer Berathung angegeben, daß sie an den Bisthumsverwescr Kübel das Ersuchen gerichtet, sich ferner solcher inopportunen Schritte, wie die Excommunication Stromcyers, enthalten zu wollen. Freiherr v. Andlaw macht nun bekannt, daß er der Versammlung nicht beigewohnt habe. Ihr folgte eine andere in Baden-Baden von Seite der Häupter der badenschen Ultramontanen, deren Verhandlungen bis jetzt in tiefes Dunkel gehüllt sind. — Der in Heidelberg erscheinende „Pfälzer Bote" wurde seit 8 Tagen zwei mal confiscirt und vor das Strafgericht verwiesen, das eine Mal, weil er die Regierung hinsichtlich der Aufhebung eines Kaminfegereiprivilegs, wodurch sie einen Proccjz gegen die Besitzer desselben zu deren Nach- thcil beendete, der Ungerechtigkeit und Gewaltthat be schuldigte, und das andere Mal, weil er ihr vorwarf, den Bisthumsverwescr wegen der Stromeyer'schen Ex communication nicht aus Rechtsgründcn, sondern blos aus Parieisucht strafgerichtlich zu verfolgen. — Der seitherige französische Rheinschifffahrtsbcvollmächtigte, Consul Th. Göpp in Mannheim, welcher eben mit dem preußischen Kronenorden U. Klasse decorirt wor den, wurde von seiner Regierung zum kkarxe ä'ulkajres und Generalkonsul in Bogota, Neu-Granada, ernannt, und wird in den nächsten Tagen an den Ort seiner netten Bestimmung abgehen. Zum Nachfolger des Hrn. Göpp als Rheinschisifahrtsbevollmächttgter ist der fran zösische Consul Zellner, seither in Palermo, ernannt. * Wien, 19. Februar. In der. heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses brachte die Regierung ei nen mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrag ein, betreffend die Rcgulirung der böhmisch-schlesischen Grenze. Ferner wurde ein Gesetz ringebracht in Be treff der den Actiengesellschaftcn und den Commandit- gesellschaften auf Actien, dann den Erwerbs- u. Wirth- schaftsgrnossenschaftcm zukommenden Begünstigungen bei Anwendung der Stempel- und Gebührengesetze. Eine andere Vorlage betrifft die Gewährung eines Noth standsdarlehens von 350,000 Fl. an die durch Uebsr- schwemmungen verunglückten Einwohner in Lirol. Graf Spiegel begründet seinen Antrag auf Errichtung einer höhern landwirthschaftlichen Lehranstalt. Gras Spiegel, dessen warme Vertheidigung seines Antrags großen Beifall hcrvorruft, wünscht, daß der Antrag deui volkswirthschaftlichen Ausschüsse zur Vorderathung zugewiesen werde. Graf Potozki weist auf die Vor bereitungen hin, die bereits wegen Errichtung einer landwirthschaftlichen Hochschule getroffen wurden, und behält sich vor, dem Ausschuss« die ausführlichsten Mit- theilungcn zu machen. Der Antrag Spiegel's wird angenommen. — Die amtliche „W. Z." meldet die Ucder- nahme des disponibeln Viceadmirals Bernhard Frhrn. v. Wüllers torf-Urbair in den bleibenden Ruhestand und daß dem Bestallungsdiplome des zum großh. luxem- burgschen Consul in Wien ernannten Ferdinand Schä fer das kaiserliche Exequatur ertheilt worden ist. — In der Angelegenheit des verschwundenen Nord- bahncassirers Schaschetzi wird der „Pr." mitge- theilt, daß sich der bis jetzt sichergestelltc Kassenabgang auf 135,000 Gulden ö. W. beziffert; derselbe dürfte sich jedoch noch höher Herausstellen, da man mit dem umfangreichen Scontriren der Kassebücher und der Belege noch nicht zu Ende kam.— Wie „Jl Dalmata" meldet, fanden am 11. ds. infolge von Provokationen der annexionistischen Partei in Trau (Dalmatien) ernstliche Unordnungen statt. Drei Personen wur den verwundet. Von Spalato wurde eine Compagnie Militär dahin abgeschickt, mehrere Verhaftungen find vorgenommen und eine gerichtliche Untersuchung einge- lritet worden. Prag, 18. Februar. (Boh.) Das k. k. Ober laub rsq er ich t hat die freisprechcnden Urtheile der ersten Instanz in den Strafprocessen gegen den Pfar rer Böhm von pschachwitz und den Kaplan Langhans von Schluctenau abgeändert und beide Priester für schuldig erkannt. Pfarrer Böhm wurde wegen des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe zu drei Monaten Kerker und Kaplan Langhans wegen des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe zu sechs Wochen Arrest verurthetlt. Troppau, 18. Februar. (Pr.) Der erste österreichisch- schlesische Arbeiterverein beschloß in seiner gestrigen Ausschußsitzung die Verfassung und Vorlage einer Pe tition an das Abgeordnetenhaus in Betreff der Coa- litionsfrage. Pesth; 18. Februar. (Pr.) Se. Majestät der Kö nig hat von der Civillijtc dem ungarischen Theater für 1869 die Summe von 61»,000 Fl. zugewirsen und an- geordnet, daß dieses Theater zum Range eines Hof theaters erhoben wird. — In der heutigen Sitzung deS israelitischen Kongresses theilte der Präsident mit, daß 54 Congreßdeputtrte ein Memorandum an den Kultus». ister gerichtet und eine Abschrift dieses Schrift stückes dem Präsidium zugesendet Haden. Der Präsi dent bezeichnete daS Pamphlet als zu unwürdig, um vom Congresse zur Krnntniß genommen zu werden. Montag findet der Schluß deS Kongresses statt. — In glänzender Rede entwickelte der Justiz Minister in «»teinamanger rin Reformprogramm. Als in aller nächster Zeit vor die Gesetzarbung gelangend bezeich nete er die Vorlagen über Trennung der Justiz von der Administration, Sicherstellung der richterlichen Un- 0 adbaugigkeit nach oben «nd unten, Einführung der Friedensrichter, Reform der Advocatur, Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Jury für Strafsachen und Reform deS Gefängnißwesens. * Paris, 18. Februar. Durch kaiserliches Decret vom l3. Februar ist auf Vorschlag des Minister- der auswärtigen Angelegenheiten der bevollmächtigte Mi nister 1. Klasse, Herr Baron Forth-Rouen (früher kaiserlicher Gesandter am königl. Hofe zu Dresden), zur Würde eines Großoffiziers der Ehrenlegion erho ben worden. — Das „Journal officicl" veröffent licht ein (bereits telegraphisch signalistrtes ) vom 16. d. datirtes und an den Polizeiprafecten gerichtetes Schreiben des Ministers des Innern, de For- yade la Roquette, in betreff der öffentlichen Ver sammlungen. Der Wortlaut des Schreibens ist fol gender: «Das Gesetz vom «. Ium 1808, welches die Bedingungen seststellt, »vier deaeu vffrutliche Versammlung«» ohne Autori sation stattfinden können, hatte zum Zweck, einen Fortschritt in unsern Institutionen herbeizuführeo. Der Kaiser, von dem die Initiative za diesem Ge eve ausaegangen war, beabsichtigte, neue Erleichterungen sür die Discussioaen zu gewähren, welche in der Sphäre der materiellen Interessen Handel, Industrie und Ackerbau, und in der moralischen Sphäre die Literatur uud die Wissenschaften betreffen. Der Art. 1 des Gesetzes läßt unter dem Regime der vorher einzuholeuden Autorisation die öffentlichen Versammlungen, welche zum Zwecke haben, von po litischen oder materiellen Materien zu handeln. Trotz die ser so bestimmten Versüguug des Gesetzes sind die Discussio- nen, die in Paris in gcwisseu Versammlungen stattgefunden haben, nur zu häufig a»S den Regeln herauSaetreten, welche in weiser Voraussicht von den großen Staatskörpern festgesetzt worden waren. Die Berichte, welche Sie mir eingesandt ha ben, constaliren den unaesctzlichcu uud zügellosen Charakter dieser Discnssionen. Die Principien, auf denen die Gesellschaft beruht, die vom allgemeinen Stimmrecht sanctionirte Constitu tion. die Fundamentalsätze der Religion, sind reihum angegrif fen worden, und unter dem Vorwande volkSwirthschastltcher Diskussionen hat man die schmerzlichsten und blutigsten Erin nerungen aus den Epochen unsrer Bürgerkriege hcraufbeschwo- ren. Während der ersten Periode der Anwendung des Gesetzes glaubte die Regierung sich darauf beschränken zu müssen, diese Mißbräuche einer neuen Freiheit ausmerklam zu überwachen. Dieselben wurden offenbar von dem öffentlichen gesunden Sinne verurteilt, sie sanden die Billigung nicht eiucs einzigen Man nes von Bedeutung im Lande, fast die ganze Presse ohne Un terschied der politischen Meinung sprach sich mit Strenge über sie aus. Die dreiste Verletzung des Gesetzes kann sich indeß ohue Nachtdell für das öffentliche Wohl nicht verlängern uud der gesetzgebende Körper hat erst kürzlich seine Gefühle in die ser Hinsicht zu erkennen gegeben, Gefühle, welche die Regie rung theilt". Der Minister verweist hierauf auf deu Wortlaut der Paragraphen, welche die Regierung ermächtigen, gegen die Versammlungen einzuschrriten, und auf die Strafbestimmungen, dir gegen die Uebertreter des Ge sches ausgesprochen sind. Dann fährt er fort: „Bisher hat die Regierung nicht geglaubt, von dem Aus- lösungSrechte, mit dem daS Gesetz sie auSrüstcl, Gebrauch ma chen zu müssen. Deni guten Geist« der Bevölkerung vertrau end, hat sie, ohne daß die materielle Ordnung gestört worden wäre, Doctrinen sich kundgeben lassen, weiche alle Principien ncgiren, auf denen die Gftellschast, die Moral und die Reli gion beruhen. Allein die Regierungen haben nicht blos die Aus gabe, den öffentlichen Frieden in den Straßen aufrecht zu erhallen. ES giebt einen Grad von Unordnung und Zügellosigkeit in den Ideen und io der Rede, welchen sie verpflichtet ist, niederzu hallen, sobald er öffentlich wie eine fortwährende Herausforde rung zur Verletzung der Landesgesetzc austritt. In diesem Sinne hat das Gesetz vom 6. Juni 1808 die Strafbestimmun gen ausgesprochen, welche ich ins Gcdächlniß zurückzurusen habe Indem Sie diese Instructionen den Beamten, die mit deren Aussühiung beaustragl sind, mittheilcn, werden Sie nicht aus den Augen verlieren, Herr Präscct, daß die Regierung, indem sie sich vornimmt, den Ausschreitungen der öffentlichen Versammlungen entgegenzutreten, nur deu Zweck hat, sie regel- mäßiger fuocffoniren zu sehen. Sie will, lo viel als möglich, eine neue Freiheit von den Uebertreibungen frei hallen, welche dieselbe in andern Epochen gefährdet haben und noch jetzt ge fährden könnten; ihr Gedanke, übereinstimmend mit dem, wel cher das Gesetz selbst iuspirirt hat, bleibt nach wie vor der, die Freiheit in den Sitten cindringen zu lassen, indem sie dieselbe von leidenschaftlichen Debatten und gefährlichen Theorien ab lenkt und Discussionen zuführt, welche geeignet sind, legitime Fortschritte vorzubereiten und den wahren Interessen des Lau- des zu dienen." Zur Erklärung dieses ministeriellen Schreibens ist zu bemerken, daß in neuerer Zeit wieder öffent liche Vorträge Mode geworden sind, welche an die stark besuchten Confcrcnzcn vor 5 Jahrcn in der „Salle Barthelemy" erinnern und ihrem Charakter nach als Wahlreden zu betrachten sein dürften. Das Ibeätrv cku Leine», Imperial ist soeben sür sechs Sonntage gemiethet worden, um solche Versammlungen abzuhalten, und am vorigen Sonntage eröffnete dieselben ein Vortrag von JuleS Simon über „die Pflicht", zu welchem sich 4000 Zuhörer eingefunden hatten. Einer Correspondcnz der Augsburger „Allgem. Ztg.", die sich mit dieser An gelegenheit beschäftigt, entnehmen wir Folgendes: Ob schon die Polizeipräfectur die Bekanntmachung dieser Versammlung durch das Mittel öffentlicher Anschläge nicht gestattet hatte, „damit nicht durch zu großen An drang des Publikums eine Störung des Straßenver kehrs in der Nachbarschast des Theaters herbeigeführt werde", mußten viele Hunderte von Personen abgewie sen werden, weil lange vor 2 Uhr alle Plätze des Hauses ausverkauft waren. Simon erschien auf der Bühne des Theaters in Begleitung von Jules Favre, Prlleian, Carnot, Garnier-Pagss und Crömieux, die Alle, wie er selbst, von der Versammlung durch lauten Zuruf begrüßt wurden. St. Marc Girardin, der den Vorsitz führte, begann mit einer Rede über den Nutzen öffentlicher Vorträge. Als Jules Simon die Redner- dühnc betrat, bewies ein minutenlang anhaltender Bei fallssturm, daß er noch nichts von seiner Beliebtheit cingebüßt hat. Der Vortrag, welchen er darauf hielt, war halb philosophischer, halb politischer Natur, reich versetzt mit keineswegs freundlichen Anspielungen auf das Kaiserreich, die jedesmal mit lautem Händeklatschen ausgenommen wurden. Der Redner' ging in seiner Sprache theilweije sehr weit. Als er geendet hatte, kündigte Jules Favre an, daß am nächsten Sonntag, unter dem Vorsitze Pclletan's, St. Marc Girardin über das französische Publicum reden werde. Später wer den sich die Pariser Abgeordneten der Reihe nach ver nehmen lassen. — Die Interpellation Pagczy's, be treffend die Umgestaltung des Pariser Octrois, und die Interpellation Maurice Richard's, betreffend die Kirch hofsfrage, sind von 9 Bürcaux des gesetzgebenden Körpers zugclassen. Die Interpellationen werden nach der DtScussion des Vertrags der Stadt Paris mit dem Osöliit-koncier zur Verhandlung kommen. * Paris, ,19. Februar. Die Zeitungen veröffentli chen heute einen Brief des amerikanischen Ge sandten, Generals Dix, in welchem die Nachricht, derselbe habe in einer im „Grand - Hütel" gehaltenen Red« die Sympathien der Regierung und des Volkes der Vereinigten Staate» für Griechenland ausgespro chen, widerlegt wird. Der Gesandte drückt die fest« Ueberzeuguna aus, daß die Vereinigten Staaten sich jeder Einmischung in europäische Angelegenheiten z« enthalten haben. — DaS Büllrtin de- officirllen Journal- sagt in Be stätigung der gestern telegraphisch berichteten Meldung der „Agence Havas": In ihrer gestern im Ministerium de- Aeußern gehaltenen siebenten Sitzung hat die Con fer rnz nach Anhörung der Anwort der griechischen Regierung auf die Declaration vom 30. Januar Act genommen von der Zustimmung deS Cabinets von Athen zu den in diesem Documente ausgesprochenen Prin cipien. Die Konferenz hat zugleich erklärt, daß dir diplomatischen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland ipso kacto hergestcllt sind, und hat ihren Präsidenten beauftragt, den beiden Regierungen zu dan ken für die den Rathschlägen der Konferenz erwiesene Ehrerbietung. Die Konferenz hat sich sodann für auf gelöst erklärt. Bern, 17. Februar. (N. Z. Ztg.) Der russische Geh. Rath Ritter v. Giers hat gestern dem Bundes präsidenten das kaisrrl. AbberufuNgsschrekben für den bisherigen Gesandten, Hrn. v. Ozeroff, und zugleich sein eigenes Beglaubigungsschreiben als außerordent licher Gesandter und bevollmächtigter Minister über reicht. — Morgen wird Freiherr v. Otten fels zur Uebergabe des Creditivs als außerordentlicher öster reichischer Gesandter und bevollmächtigter Minister vom Bundespräsidenten empfangen werden. * Brüssel, 18. Februar. Gegenüber der von einigen französischen Blättern ausgesprochenen Erwartung, daß die belgische Regierung in Bettest' des mehrbesprochenen Eisenbahngefetzcs an das französische Cabinet eine Art rechtfertigender Erklärung richten werde, conftatirt die „Jndep. beige" ausdrücklich, daß der belgische Ge sandte in Paris, Baron Bcyens, keinerlei darauf be zügliche Mitthcil mg an die französische Regierung ge richtet habe. — Ein Gesetzentwurf behufs Abschaffung der Mißbräuche, zu dencn die Untersuchungshaft gelegentlich der Brandstiftungen in St. Gcnois den Behörden gedient hat, wurde hcute von drei Führern der katholischen Partei im Senate eingebracht. Man beschloß, nach Anhörung des Referats des Barons d'Anethan, ohne Widerspruch, die Vorlage in Erwä- auna zu ziehen. Madrid, 14. Februar. Dem „Fr. I." wird von hier geschrieben: Wie man voraussagte, hat nur ein einziger der gewählten Geistlichen seinen Sitz in der Constituante eingenommen. — Man liest in dcr„Correspondencia" vom 14. d.: Es scheint, daß die Regierung heute Abend ein langes Telegramm vom General Dulce erhalten hat, welches Mittyeilungen von äußerster Wichtigkeit bringt. Man sagt, daß die Jnsurrection sich auf Distrikte, die Ha vana benachbart sind, ausgedehnt habe. Bewaffnete Banden haben sich bei Cienfuegos und Colon gezeigt, doch sind sie wenig zahlreich. General Dulce verlangt Verstärkungen zu Lande und zur See, und namentlich ein Regiment Artillerie; er fordert die Regierung auf, den Cortes unverzüglich eine Anleihe von 400 Mill. Realen vorzuschlagen, deren größter Theil für Cuba bestimmt sein soll. Er drückt endlich den Wunsch aus, daß General Buceta ehestens mit einem Kommando in Cuba betraut werde. Dieser Offizier wird in der That in wenigen Lagen dahin abgehen. O Tt. Petersburg, 17. Februar. Bei dem enor men Umfange, welchen der Eisenbahnbau in Ruß land seit den letzten Jahren gewonnen hat, erachtete die Regierung cs für nützlich, einem besondern Eisen- bahncomit« die Prüfung der zahlreichen neuen Bahn- projectc und Entscheidung darüber, welche Linien in volkswirthschaftlicher oder strategischer Hinsicht am wich tigsten und daher zunächst in Angriff zu nehmen seien, zu übertragen. Für die nächste Zeit sind in erster Reihe unter andern die Linien Moskau-Smolensk und Kownv-Libau aufgestellt worden, die Concession zu ersterer auch bereits den Handlungshäusern Sulzbach und Schepcler (Frankfurt a. M. und Riga) ertheilt. Zwifchen der „Börsen - Zeitung" und der „Moskau- schen Zeitung" war eine Polemik darüber ausgebro chen, ob Graf Bismarck bei der russischen Negierung gegen den Bau der den; preußischen Handclsintercsse jo nachthciligcn Kowno-Libaucr Bahn protestirt habe; der „Ncgirrungsbot«" stellt dies nun officiell in Abrcde. Lt. Petersburg, 19. Februar. (Tel.) Der russi schen Telegraphenagentur wird aus Tauris vom 17. d. Folgendes gemeldet: Der Schah von Persien reist gegen Ende März nach Schiras. Die Türken beab sichtigen dir streitige Grenzfragc bis zur Beendigung . der diplomatischen Unterhandlungen in »wtu« quo zu lassen; sie werden es aber verhindern, daß die Perser auf dem bestrittenen Gebiete Fortificationen anlegen. Konstantinopel, 18. Februar. (Tel.) Die „Turquie" meldet, daß der Staatsrath in seiner heutigen Sitzung die Münzfrage erörtert habe. Man glaubt, daß der selbe sich bald für die Unificirung entscheiden werde. Athen, 6. Februar. (A. Z.) Vorgestern ist unser Blau buch veröffentlicht worden, welches die ganze Korrespondenz seit dem türkischen Conflict und auch das Protokoll der Konferenz enthält. Es soll zur Rechtfertigung des gefallenen Ministeriums dienen. — Es sind schon 1,600,000 Drachmen des neuen 21-Mil- lionenanlehens, gegen den Wortlaut des Gesetzes, zu täglichen Ausgaben, Gehalten rc. ausgegebrn worden. — Die „Italic" veröffentlicht den Wortlaut der vom Ministerium Zaimis erlassenen, vom 6. Fe bruar datirtcn Proclamation. Dieselbe bemerkt, daß die Annahme der in der ConfercnzcrklLrung aufgestell ten Bedingungen, wie schmerzlich dieselbe auch für Grie chenland sein möge, dasselbe weder für die Zukunft ver pflichten, noch seinen Hoffnungen entgegenwirken könne. „Wir würden (sagt die Proklamation) das Vaterland verrathen haben, wenn wir cs dem Kriege in einem Augenblicke ausgesetzt hätten, in welchem dir Armee nicht kampfbereit war und Europa gegen Alles, was den allgemeinen Frieden gefährden konnte, eine so große Abneigung hatte." Aus Bombay, 30. Januar, wird bestätigt, daß Azim Khan und Abdul Rhaman auf englischem Gebiete Schutz gesucht haben. Der Dicckönig gab ihnen einen Zufluchtsort unter der Bedingung, daß sie sich aller politischen Umtriebe enthielten und ihren Wohn sitz in einiger Entfernung von der Grenze nähmen. — Der Schah von Persien hat die ostindischc Regie rung um Offiziere zur Reorganisirung der Armee ersucht. — Ein großes Eisenbahnunglück, das bei Chore- Graut sich ereignete, war durch einen besonders -star ken Thau hrrvorgerufen worden. Der Lokomotivfüh rer konnte den Zug, der eilte geneigte Ebene hinab« ging, nicht in der Gewalt bthalten, und letzterer stürzte vom Damme herab. Mehr alS 30 Personen wurden mehr oder weniger schwer verletzt und 18 verloren ihr Leben. Die letztem waren jämmtlich Eingebome.
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