Suche löschen...
Dresdner Journal : 24.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186902248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690224
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-02
- Tag 1869-02-24
-
Monat
1869-02
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 24.02.1869
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
derselben plaidircn. Der Commissionsantrag wird an genommen. Eine längere Debatte erhebt sich bei § 89, welcher über die Polizciverwaltung handelt. Hr. Nasch bekämpft den Commiffivnsverschlan, wodurch dem Mi nister die Befugniß rrtheilt wird, auS »dringenden Gründen" auch andere Zweige, als die Sicherhetts- polijei, auf die Staatsverwaltung zu übertragen. Der Minister deS Innern erklärt auf das Bestimmteste, daß er dem Vorschläge des Abgeordnetenhauses nicht zu- stimmen könne; das Amendement des Herrenhauses werde er, um das Entgegenkommen der Negierung zu zeigen, annehmrn. Das Recht zur Ausübung der Po lizei gebühre jedenfalls dem Staate. Nachdem sich die Herren v. Meding und v. Thadcn mit der Commission einverstanden erklärt haben, wird der Commijsionsamrag angenommen, ebenso alle übrigen Paragraphen nach dem Cvmmissionsantrage. — Das Gesetz, betreffend die Abänderung der nassauschen Gemeindeordnung (Antrag Born, nmo nach den Vorschlägen der Commission, die verschiedene Acndcrungen daran beantragt, angenommen. Es werden darauf das Wahlgesetz für die neuen Pro vinzen und der Vertrag zwilchen Preußen und Hessen wegen der Hanau-Osscnbacher Bahn genehmigt. Eme Petition der Kaufmannsältestc» in Magdeburg wegen Aufhebung der Elbzölle wird der Negierung mit der Aufforderung überwiesen, auf die baldige Beseitigung des Clbzvlles hinzuwirken. Nachdem noch die Gesetz entwürfe, betreffend die Caution sür die Köln-Soester Bahn, die Einführung des Berggesetzes in Schleswig- Holstein, die Beschränkung des fremden Papiergeldes m den neuenLandestheilen und die Errichtung von Markstei nen angenommen worden sind, wird die Sitzung geschlossen. — Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich zunächst mit Wahlprüfungen. Die Wahlen der Adgg. Thomsen (Danzig), Richter (Königsberg i. N.), Bergcnrolh, Prof. Ropell, Claassen, Winter (Biedenkopf) und Graf Schaffgotsch werden ohne Discussiyn für gittig erklär». Nach dem Anträge der Budgetcommission wird hierauf der Staatsregierung für d»e allgemeine Rechnung des Jahres 1865 Decharge rrtheilt und zugleich folgende Resolution beschlossen: „Die Staalsregierung aufzusordern, dem Landtage in der nächsten Session deu Entwurf eines Gesetzes über die Emrich- tung und Befugnisse der Oberrechnungekammer vorzulegeu." M Las Haus tritt demnächst in die Schlußberathung über den Gesetzentwurf wegen Ausdehnung der Ver ordnung vom 28. September 1867, betreffend die Ab lösung von Rcallasten, welche dem Domäncnsiseus im vormaligen Königreich Hannover zuftehcn. Der Be richterstatter Abg. Miquel beantrag» die Genehmigung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf wird, dem An träge des Abg. Graf Schwerin gemäß, ohne Discus- sion en bloo angenommen. — Der vterte Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des 8 20 bi». <1. der vorläufigen Verord nung wegen des Judenwesens im Grogherzogthum Posen r. Juni 1833 und der Cabinctsvrdre vom 24. Juni 1844. Stach dem gegenwärtigen Gesetzeszu stande lösen die abzieheuden Mitglieder der Synago- gcngemcinden in der Provinz Posen ihre Beiträge zu den Gemeindeausgabcn ab. Der vorliegende Entwurf will diesen Zustand zu Gunsten der Verpflichteten ab ändern. Die 15. Commission, welche den Gesetzentwurf vorberathen, hat in den leitenden Gedanken das gerecht fertigte Streben erkannt, eine Ablösung nur in so weit beizubehalten, als Schulden der Gemeinden vorhanden sind, für deren Befriedigung die Gläubiger nach Lage der Gesetze die Theilnahme der einzelnen Mitglieder als der rechtlichen Schuldner erwarten durften. Das Freizügigkcitsgesetz widerspreche dem jetzt bestehenden Zustande, so wcr» nicht die Ordnung privatrechtlicher Verhältnisse vvrliege. Die Commission hat den Grund gedanken der Regierungsvorlage gebilligt und empfiehlt den von ihr in verschiedener Beziehung abgcänderten Gesetzentwurf zur Annahme. Bcnchterstatier ist der Abg. Lasker. Der Gesetzentwurf wird ohne Discujsion nach den Commissionsvorjchlägen, theilweise abgeändert durch Amendements der Abgg. Gotlschewski und Putt- kamer, angenommen. — Abg. Frhr. v. d. Reck erstat tet Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Deck ung der im Jahre 1869 erforderlichen Ausgaben zur weitern Vervollständigung und bestem Ausrü stung der Staatseisenbahnen und überdte Vorlage, betreffend das mit der oberschlesischen Eisenbahngescll- schaft wegen Auflösung des Garantiefonds für das An- lagccapital der Breslau-Posen-Glogauer und der Po sen-Thom-Bromberger Eisenbahn und wegen Ueber- nahme der auf diesem Garantiefond lastenden Verpflich tung zur Gewährung von Zinszuschüsien auf die all gemeinen Staatsfonds unter dem 20./l8. Januar 1869 getroffene Ucbereinkommen. Es solle eine Summe von 2,142,000 Thlr. zu Eisenbahnzwecken beschafft werden und zwar nicht im Wege einer Anleihe, sondern durch Auskehrung verschiedener Bestände und zu zwei Dritt theilm aus dem sogenannten oberschlesischen Ga rantiefond, in dessen Auslösung die oberschlcsische Eisrnbahngesellschast durch ein am 6. Februar in der Generalversammlung bestätigtes Ucbereinkommen ge willigt habe unter der Bedingung, daß die auf jenen Fond bestellte Specialgarantie auf die allgemeinen Staatsfonds übernommen werde. Redner geht darauf auf die Verwendung der 2,142,000 Thlr. im Einzelnen ein. Der Handelsmimster erklärt sich mit der Fassung einverstanden, welche die Commission dem Gesetze ge geben hat. Abg. 1ir. Glaser macht auf einige Unzu- träglichkeitcn bei der Aufstellung des Etats der Eisen- bahnvcrwaltung aufmerksam. Die Ausgaben zur Er- wetteru» g der Bahnanlagen müßten als „einmalige und außerordentliche" bezeichnet werden; durch Leistung der selben im Ordinarium werde der Etat verdunkelt. Das Gesetz und das Ucbereinkommen werden genehmigt. — Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesetz über die juristischen Prüfungen und die Vorbe reitung zum Höhen» Justtzdienst. Der Berichterstatter Abg. Lasker verzichtet zum Eingang der Debatte auf das Wort. Zahlreiche Amendements sind von den Abgg. v. Seydewitz, Twesten, Lesse, Miquel, v. Puttkamer und Windthorst (Meppen) gestellt und finden Unterstützung, welche einem Amendement des Grafen Wintzingerode nicht zu Theil wird. Abg. Lesse hätte gewünscht, daß die Zahl der Examina auf. ein einziges beschränkt worden wäre; dazu würde aller dings die Fieigebung der Advocatur gebären. Das Gesetz kännc nur einen Kähmen für die Prüfungen giwähren; die Zuzie hung der Unwersitätsprofefforen zum ersten Examen had« sich als zweckmäßig bewährt, namentlich auch für den Collegien- besuch; das Amendement Tweften wolle diese Zuziehung gesetz lich aussprechen. Die Eommissio» habe sich sür ein akademi sches Tnenumm ausgesprochen mit Rücksicht auf die befähig- lern und di« unvermögenden Studirende». Redner spricht sich für die Vorbereitung durch Beschäftigung bei einem Rechts- anwalt aus; er fei kein Gegner des „VerwaltungSjahrrS", er wünsch« sogar, daß dadnrch dir Verwattungseiamma beongl werden Mächten. Ein Studium des Verwaltung-recht» im praktischen Dienste kännc aber eben auch dem Juristen als sol chem nur dienlich sein; er deuke dabei au den Eintritt tu die magistratualilche Verwaltung größerer Städte, die Zuweisung an einen Einzeldeamten während de« ganzen Jahre« erscheine bedenklich. Nur unter den Garantien seines Amendement- würde er sür da- VerwattungSjabr stimmen. Justizimnister U,. Leonhardt: Das Gesetz sei ein pro- visorllches; die Frage der Prüfung und Vorbereitung zum hvheio Justizhienste werd« in dem umfassenden Gerichlvverfas- suugSgeletze, welches in dem nächsten Jahre zur Nothweodig- keit wird, seinen Platz finden. Im gegenwärtigen Umfange der Monarchie bestanden zwei Systeme nebeneinander, da» der drei und da» der zwei Prüfungen; jenes in den alten, dieses in den neuen Provinzen. Da« Fortbestehen de- erster« mochte bei jungen Juristen der alten Provinzen Mißvergnügen er regen. Die Sache habe bislang einen glücklichen Eours ae- nommen; die Annahme deS GeietzeS würde zeigen, daß die Wo gen deS Mchtraueas gegen die preußische Justizverwaltung sich etwas beruhigt hätten. Die Regierung bade in dem Gesetze nur die Grundlagen wiedergeben wollen, aus denen b Sher diese Materie beruhte und nur, wo eS geboten scheint, Aenderuugen eintreten zu taffen. Ein wichtiger Gedanke ziehe sich durch das Gesitz. die Vorbereitung soll eine freiere sein; die Ausbildung soll keine schablonenmäßige sein, der junge Jurist nicht von Station zu Station aeirieben werden. ES kämme vor Allem auf die Leitung des sich Vorbereitenden durch die Vorgesetzten an, die das zu ihrem freien Ermessen gehegte Vertrauen recht fertigen würden. Das Verwaltungsjahr solle sie nicht für den Verwaltungs-, sondern sür den Hähern Justtzdienst vor- dereilco, die Jurisprudenz drohe immermehr sich dem Leben zu entfremden; sonst höchst liberale Juristen geriethen in Auf regung, wenn ihnen aus dem Gebiete der Privatgesetzgebung liberale Ideen entgegen träten. »Sehr gut.) Diesem Trieb zur Jsolirung müsse entgegen getreten werden; der junge Jurist solle in dem „Verwaltungsfahre" hören, sehen, anichaueu; ob er viel arbeite, darauf komme es ncht an (Heiterkeit); die ar beitsfreie Zeit möge zur theoretischen Ausbildung dienen, da mit das Examen sich unmittelbar ohne den üblichen Urlaub an die Borbereitungszelt anschließen könne. Weide das Verwal- tungsjahr gestrichen, so müßte die Slaatsregierung doch an der vierjährigen VorberettungSzeit festhallen, damit die Staats regierung wen gstens sacultativ die jungen Juristen einer Ver waltungsbehörde zuweilen könne. Endlich möchte der Umstand, daß wir einer großen Resormperiode entgegen gehen, gewiß nicht für eine Abkürzung der Vorderettungszelt sprechen. Abg. Twesten erklärt sich sür die dreijährige Vorberei- lungSzeit und Wegfall des ArbeitSjahreS bei den Verwaltungs behörden. Die Hauptsache sei theoretisches Studium, das -jährige Universilatsstudmm, das in andern deutschen Staaten vorgeichrieben sei. verdiene den Vorzug vor unserm 3jährigen. Der schwärzeste Punkt in der Ausbildung der Juristen sei die Unwissenheit gewesen, mit der sie von Ler Universität zur prak tischen Earriere übertraten. Daher liege LaS Hauptgewicht aus der Berschäisung deS ersten Examens durch Zuziehung von Professoren des Staats- und VeifaffungSrechtes, die der Red ner durch ein besonderes Amendement zu tz 2 verlangt. Das Arbeitsjahr bei den Verwaltungsbehörden sei baare Z-ilver- schwcndung und obendrein unausführbar. Dagegen fei e n Jahr bei den Advocalen (nicht 3 Monate) höchst wichtig und fruchtbar. Aog. Frhr. v. Patow erklärt sich in einer längern Rede gegen die CommissionSvorlage und für die Befchlusje des Her renhauses. Abg. Reichensperger (für die Commissionsvorlugc): Wenn er sich für die Anträge der Commission erkläre, so wolle er damit nicht anerkennen, daß auf dem emgeschlagcnen Wege DaS erreicht werden könne, was im Allgemeinen erforderlich sei. Er halte die gemachten Vorschläge der Regierungsvorlage gegenüber sür Vervefferungen. El» Bedenkcn muffe er indeß aussprechen, daß man dieselben Staatsexamina sür alle hödern Justizdienste sür zulässig erachten wolle. Ec wolle jedoch kem Amendement stellen, weil die Anerkennung dieses Prmcips eine Umarbeitung des ganzen Gesetzes zur Folge haben würde. Er werde deshalb auch so für den Gesetzeniwurs stimmen. Abg. v. Seydewitz: Er hatte das Gesetz für nothwen dig, wenn man zu einer RechtSeinheit kommen wolle Dazu sei vor Allem eine VorbcreilungSzeit von 4 Jahren erforderlich. Er empfehle daher die Regierungsvorlage mit deu vou ihm be antragten Abänderungen. Justizminister vr. Leonhardt: Er wolle sich nur noch über zwei Punkte aussprechen. Diese beiden Punkte beträfen die Anträxe des Abg. Twesten. Er erkenne gern an, daß hei dem Justtzdienst das größte Gewicht darauf zu legen sei, daß in der eisten Prüfung nicht lax verfahren werde Der Abg. Twesten habe gesagt, daß über diesen Punkt im Gesetz nichts enthalten sei. DaS sei aber auch ganz unmöglich. Es komme immer daraus an, die geeigneten Examinatoren zu finden, gleich viel unter Richtern Rechtsanwälten oder Prosesjoren. Diese seien aber nicht häufig zu finden. Der Entwurf gehe davon aus, dem Chef der Justiz freie Hand zu lassen. Der Antrag Twesten wolle ihm aber die Hand binden. Er sei sehr weit davon entfernt, von den bestehenden Grundsätzen abznweichen in Betreff der Zuziehung von Professoren. Das Examimren sei schwieriger, als sich cxaminiren zu lassen. Eine allgemeine Regel aufzustellen, daß die Zuziehung von Professoren immer nolhwendig, sei nicht zu empfehlen, und bitte er, in dieser Be ziehung keine Beschränkungen in das Gesetz aufzunehmen. Der zweite Punkt, der von dem Abg. Twesten ausgestellt worden, enthalte eine zweite Beschränkung, daß der Jurist ein Jahr bei Anwälten arbeiten müsse. Die Sache habe einige Schwierig keiten. Ein de chäftigter Anwalt habe kein Interesse, sich der Ausbildung der jungen Leute anzunehmen; cs fehle hierzu auch au Zeit, und die jungen Leute nützen ihm bei schwierigen Ar beiten gar nichts. Wollte man aber sammtliche Referendare verpflichten, ein Jahr bei Rechtsanwälten zu arbeiten, so würde dies große Mißstände sür die jungen Leute selbst herbeiführen, und müffe er sich daher auch gegen diesen Punkt erklären. Abg. Oe. Waldeck: Er müffe sich gegen eine Bemerkung deS Herrn Justizministers wenden, welche sich auf ihn bezogen. Derselbe habe behauptet, es sei eine auffallende Erscheinung, daß liberale Juristen sich gegen liberale Geseve auslehnten. Aber zunächst müffe der Herr Justizminister doch liberale Ge setze vorlegcn; das würde chm aber sehr schwer werden, da er ja selbst erklärt hätte, daß er keine liberalen Neigungen habe. Im Uedrigcn müffe er sich gegen das Verwaltungsjahr erklä ren, dasselbe habe für die jungen Leute keinen Nutzen. Er werde für die Commissionsvorschläge stimmen, und gegen die Anträge von Seydewitz. Es wird die Gcneraldiscussio» geschlossen. Ein Antrag auf Vertagung ist eingcgangen und wird an genommen. Nächste Sitzung morgen (Dienstag). Weimar, 22. Februar. Der Gesetzentwurf, wel cher die Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bun des in Bezug auf depositale und pupillarische Sicher heit den iuländijehen Staatspapicren gleichstellt, ist von dem Landtag gegen wenige Stimmen angenommen worden. An der Debatte beteiligte sich nur der de mokratische Abg. Or. Brehme, welcher die Sicherheit der Bundesschuldverschreibungcn anzwcifelt. Bei europäi schen Krisen, in welche der Norddeutsche Bund doch gezogen werden könne, würden die Bundesschuldobli- gationen umsomehr bedeutenden Coursschwankungen un terliegen, als sür sic nicht Grundcigenthum und son stiges Vermögen haste. Diese Rede hatte jedoch auf die Entschließung des Landtags keinen Einfluß, da die überwiegcnde Mehrzahl die Regierungsvorlage, welche die Bundesschuldverschreibungcn in Bezug auf dcposi- tale und pupillarische Sicherheit den Landespapieren gleichstem, zum Gesetz «hob. Der Landtag nahm Wei ler das Gesetz über die Zusammenlegung von Grund stücken im Wesentlichen nach den Anträgen seines Aus schusses an. — Ein in der Nacht zum Sonntag aus dem hiesig l Zuchthause mit großer Kühnheit aus ge brochener Verbrecher ist bereits am nächsten Tage in der Nähe seiner Heimath wieder verhaftet und cingeliesert worden. Der Verbrecher, ein zu lebens länglicher Zuchthausstrafe verurthcelter Mörder, hatte bereits zwei Jahre seiner Strafe verbüßt. Die Gen darmerie hatte zu seiner Habhaftwerdung große Thä- tigkeit entwickelt. Dessau, l9. Februar. (Köth. Z.) In der heutigen Plenarsitzung des Landtag- ist die geschäftliche Be han-tuug der Domanialfraze mit großer Mehrheit beschlossen werden, und es hat die Wahl einer Com mission auS neun Landtag-Mitgliedern stattgefunden, welche dir Vorlage der Staatsregierung zur Beschluß fassung deS Plenums vorberciten soll und ermächtigt in, dieserhalb mit den landesherrlichen Commtssarrn in sprciellt Verhandlung zu treten. Braunschweig, 20. Februar. Dem „H. C." ent nehmen wir Folgendes: Hirr haben seit Dienstag Abend Ruhestörungen stattgefunden. Dieselben find veranlaßt durch einen Dachdecker Behrens, der an je nem Abend im Saale de- „Odeon" ein Lustspiel vor trug, welches die Bestrebungen der Lassalleancr und ihres hiesigen Führers Brockmann verhöhnt. Als Beh- rcns an jenem Dienstag den zweiten Act vortragen wollte, wurde der Lärm immer drohender und lauter. B. mußte unter Hurrahrufcn und unter dem Schutze des Polizeimilitärs fliehen und sich verstecken. Das Katheder, auf dem Behrens gestanden, wurde im Triumph davon getragen. Die Polizei schritt ein, konnte aber im allgemeinen Gewühl nicht wirksam werden. Die Menge, welche sich vor dem Locale angesammelt hatte, verlangte Behrens heraus, warf fast sämmtliche Fenster des Erdgeschosses an der Ostseite ein und umlagerte von allen Seiten das Haus. Es wurden Verhaftun gen vorgcnommen. Alles half nichts, man wich und wankte nicht. In der Südstrabe umlagerte ein anderer großer Haufe die Wohnung des Behrens, um ihn zu erwarten. Die Südstraße mußte, nachdem Thür und Fenster in der Behrens'schen Wohnung demvlirt waren, durch polizeiliches Einschreiten geräumt werden. Spä ter wurde der Platz vor dem „Odeon" durch eine re- quirirte M'litärabthcilung geräumt. An den folgenden Abenden wiederholten sich die Ruhestörungen, am Don nerstag Abend wurden Militär und Polizei mit Stei nen geworfen, die Polizeisergcntcn gingen mit blanken Klingen vor und cs fanden 40 Verhaftungen statt. Am Freitag, gestern, zogen militärische Patrouillen durch die Stad»; ein Bataillon mußte sich bereit hal ten. Der Tumult wiederholte sich, aber in geringerm Maße; 8 Personen wurden verhaftet. Der Dachdecker Behrens hat gestern 'Mittag Braunschweig verlassen. Stuttgart, 21. Februar. Von Interesse für das öffentliche Mben Württembergs ist das am 1. d. Mts. erfolgte Jnslcbentreten der neuen auf Ocffent- lichkeit und Mündlichkeit basirtcn Gerichtsorgani sation und der damit zusammenhängenden Civil- und Strafproccßordnung. Bei diesem Anlaß, bei der Be eidigung der Schöffen, hielten mehrere Directorcn von Kreisgerichtshöfen Ansprachen, in denen gesagt war, daß Württemberg mit der Einführung des Instituts der Laienrichter bis jetzt in Deutschland einzig dastehe. Diese Aussagen berichtigt der „ Staatsanzciger für Württemberg" dahin, daß durch ein künigl. sächsi sches Gesetz vom 1. October 1868 Schöffengerichte für die Collegialstraffachen, also für die Mittlern Ctraffälle, alfgestellt wurden; dem Vernehmen nach b> inge man in Sachsen dcm Institute eine außerordent liche Sympathie entgegen. Gleichwohl sei es ganz rich tig, daß Württemberg das Princip der Theilnahme von Schöffen am Strafgerichte am vollständigsten durch geführt, denn in Sachsen werden die nieder» Straf fälle durch Einzelrichter ohne Bciziehung von Schöffen abgeurthcilt, während bei uns das Schöffeninstitut s o - wohl bei niedern, als bei den mittler» Strafsällen Platz greift. Bezüglich der Anstellungen, die zur neuen Organisation nöthig wurden, wurde der Justizminister v. Mittnacht von einem protestantischen Blatte (den „Landboten", rcdig. von vr. O. Wächter) angegriffen, als hätte er die Katholiken gegen die protestantischen Mitbewerber bevorzugt. Man kann aber behaupten, daß selten eine unwahre Behauptung schlagender wider legt wurde, als diese — zahlen- und actenmäßig — widerlegt worden ist. Auch auf den Minister des In nern, v. Geßler, erschien in der „Frkf. Ztg." ein star ker, offenbar von gut unterrichteter Seite stammender Angriff wegen der Stagnation, die in diesem Ministe rium herrsche, welches nicht im Stande gewesen, in mehr als 4 Jahren bie so dringend gebotene Gesetz gebung über das Armenwesen, über Bauordnung, über eine zeitgemäße Revision der Vclfassung und über eine Reorganisation der Verwaltungsbehörden zu Stande zu bringen und das Land nur mit dem sehr zweifel haften Geschenk des allgemeinen geheimen Stimmrechts für die innern Landtagswahlen beglückt habe. Eine Aendrrung in diesem Posten wird dort dringend be fürwortet. Ohne entscheiden zu wollen, was an der Sache ist, kann doch so viel als sicher bezeichnet wer- do»/ daß ein rascheres Tempo in diesem Ministerium eine unabwcislichc Forderung ist. Schon circuliren Gerüchte übcr eine bevorstehende Ersetzung von Mini ster v. Geßler durch eine andere bekannte Persönlich keit. — Einen ausfallenden Contrast zu diesen Ver schleppungen bildet die Unermüdlichkeit des Cultus- ministeriums in Verordnungen und Gesetzgebungen über Kirchen- und Schulwesen. Das Bemcrkenswer- theste in neuester Zeit ist die Eröffnung der evange lischen Landessynode durch Minister v. Golther als königl. Commissar (18. Februar). Die Synode, zum ersten Male zusammengetreten, hat auf Grund der Synodalordnung vom 20. Dccembcr 1867 bei der kirch lichen Gesetzgebung mitzuwirkcn. Ohne ihre Zustim mung kann künftig von dcm Consistorium oder Eultus- ministerium kein kirchliches Gesetz gegeben, verändert oder aufgchobcn werden. Ueber die Zusammensetzung der Synode nur so viel: Sie besteht aus 57 Mitglie dern, nämlich 50 vvl» den Diöcescn gewählten, die Hälfte geistlich, die Hälfte weltlich; ferner 1 von der thcolog. Facultä» in Tübingen gesendetes und 6 vom König ernannte Mitglieder (ebenfalls 3 geistliche und 3 weltliche). Die Mitglieder erhalten 5 Fl. 30 Kr. Diäten. Sie wählen 3 Präsidentschaftscandidaten, aus denen der König einen ernennt. Diesmal wurden ge wählt Duvernoy (Märzminister), vr. v. Palmer (Prof, in Tübingen) und Frhr. v. Gemmingen (Krcisgerichts- rath). Letzterer dürfte die meiste Aussicht haben, er nannt zu werden. Die Synode wird sich mit Sonn- tagSbeiligung, Verminderung der Feiertage, Besoldungs- Verhältnissen u. dergl. zu schaffen machen. Zu verheh len ist nickt, daß diese Schöpfung, wie viele andere des vielthätigen Minister- v. Golther, von einer Menge von Leuten für überflüssig gehalten wird. In der mor gigen Sitzung wird Prälat v. Kapff einen Bericht über die kirchlichen Zustände des Landes vortragen, welcher voraussichtlich sehr schwarz gefärbt sein wird. * Pesth, 20. Februar. Das Schicksal deS Krö nung-Hügels in Pesth ist entschieden. Der Mini ster des Innern hat nämlich dem Oberbürgermeister von Pesth eröffnet, daß Sc. Majestät der Kaiser gegen die beabsichtigte Abtragung de» Hügels, welcher der Eommunieation hinderlich ist, Nicht- eiuzuwendrn habe. Der Platz wird den Namen „Fral^tJostphs-KrönnngS- platz" erhalten. — Die „Pescher Korrespondenz" signalisirte vor einigen Wochen eine Annäherung der Politik de- Für sten Karl von Rumänien an Oesterreich-Ungarn. Die „Pescher Korrespondenz" kommt nun neuerdings auf diese Angelegenheit zurück und sagt in einem „Die Beziehungen zu Rumänien" überschriebenen Ar tikel: „Wir können hinzufügen, daß diese Wendung der Dinge »um große» Theile den Bemühungen deS Vertreter« unsrer Monarchie in Bukarest zugeschrieben werde» muß. Die ener- gcsche Haltung der gemecnsameu Regierung, die militärische Sicherstellung deS bedrohten Siebenbürgens und die bündig ab gegebene Erklärung, daß dir österreichisch ungarische Monarchie keine sernern Provocattonen zu erdulden gesonnen sei, vrrsehl- ten ihre Wirkung aus das Bukarester Cabiuet nicht. Der Fürst Karl mußte einieheo, daß eutsesselte Pödelhauseu und nationale Leidenschaftlichkeit noch nicht genügen, um mit einem kleinen, schlechtgeschulten Heere den Kampf gegen eine Großmacht auf- zunehmen, oder auch nur ihren er»en Anprall auSzuhalten. WaS aber wichtiger ist und was wir jüngst schon betonten, der Fürst scheint auch cinzuseheu, daß kein vernünftige- Interesse Rumäniens den Kamps mit unsrer Monarchie, oder die vor sätzliche Herbeiführung feindseliger Beziehungen zu derselben ralhsam erscheinen laßen, ec scheint za begreifen, daß man »hm die Rolle der Katzenpsoten zuschiebcn wollte, mit denen die Kastanie« auS dem Feuer geholt werden, die dann Andere ver speisen. Schließlich scheint unsre Diplomatie ihm begreif lich zu machen, daß an eine Zerstückelung Ungarns jetzt we- Niger denn je gedacht werden könne, und daß jeder Kamps, wenn er nicht mit einer solchen ende, für Rumänien nur Nie derlagen uud Verlust, aber absolut keine Vorthkile dringen könne. ES wird ferner behauptet, daß an den friedlichen Ent schließungen deS Fürsten der Löiventheil des Verdienste« der preußischen Regierung gebühre, die in Bukarest in besänftigen dem Sinne intervenirt habe. Wir wissen nicht, ob dies rich tig ist; doch es sei dem wie immer, Fürst Karl mag eiugeleukt haben, weil er sich vor den Truppeuaufstellungen in Sieben bürgen sürchtete, oder weil er nach Beilegung des griechisch-tür kischen ConflicteS sich isolirt suhlte; seine Friedfertigkeit mag der Pression des Herrn v BiSmarck oder seiner eigenen radikal geänderten Anschauungsweise zuLverdauken sein — Ruhe werden wirsürs Erste an unsrer Ostgrenze haben, und das isteinstweilen ge nug. Aller Anfang ist schwer, und wir würden eS begreiflich und verzeihlich finden, wenn man in Bukarest nur schwer uud all mählich den dakoromanischen Fieberphantasien entsagen könnte — allein der erste Schritt zur Resignation und Vernunft ist geschehen. Hoffen wir, daß die völlige Entnüchteruug nicht aus- dleibcu wird." * Paris, 21. Fcbruar. Zwischen Frankreich und Spanien haben lange Zeit Verhandlungen geschwebt über die Berichtigung der spanisch-französischen Grenze auf dcm Gebiet der Pyrenäen. Diese Ver handlungen sind durch eine am 11. Juli 1868 unter zeichnete Schlußakte beendet worden, deren Bcstäti- gungsurkunden am 11. Januar d. I. ausgewcchselt wurden. Das gestrige „JourRal osficrel" bringt nun mehr, wie schon kurz erwähnt wurde, das kaiserl. Decrct, durch welches jene Acte für Frankreich in Kraft tritt. Das jchr ausführliche Abkommen regelt die Grenze bis in die genauesten geographischen Ein- zelnheiten und setzt sür die etwa zweifelhaften oder sonst der Ordnung bedürftigen Folgen der Grenz ziehung internationale Reglements uno Commissionen ein. So für den gemeinsamen Gebrauch gewisser Ge wässer und für die gemeinsame Verwaltung ciniger Canäle. Außerdem werden einige Zusätze zu dem äl- tern Grcnzvertrag vom 2. December 1856, die gleich zeitig mit der Schlußacte vereinbart worden, durch ein zweites Decret in Kraft gesetzt. — Das heutige „Journal officiel" veröffentlicht die Ernennung des Vweadmtrals und Senators Trshouart zum Grade eines Admirals. — Wir entnehmen der „Gazette des Tribuneaux", daß gestern das Pariser Zuchtpolizei- gericht in den Affaireu Budin, Ducasse und Jacqurer gegen die Stadtsergenten, die sie arretirt und da bei mißhandelt hatten, die vom Polizeipräfccten für die Stadtsergenten in Anspruch genommene Aus nahmebestimmung des 8 75 der Constitution vom Jahre V1I1 verworfen hat. Paris, 22. Februar. (Tel.) In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers fand in Gegenwart eines zahlreichen Zuhörerkreises die Debatte über die Finanzen von Paris statt. Garnier-Pages und Picard behaupteten, die Finanzlage der Stadt sei erbärmlich, und dieser Zustand sei nur die Folge der absoluten Dictatur. Der Regierungscommissar Gcnteur setzte die wahre Sachlage auseinander und erklärte die Umge staltung von Paris für ein demokratisches Unternehmen. — Die Generalversammlung der Actionäre des Crödit-mobilier hat mit 184 gegen 134 Stimmen die provisorischen Verträge mit den früher» Admini stratoren der genannten Gesellschaft und der Socisie- immobilisre gutgrheißen. — Der „Public" dcmen- tirt das Gerücht, daß Vorbesprechungen über einen fran zösisch-belgischen Zollvertrag wieder ausgenommen wor den seien. — Der „Constitutionnel" constatirt, daß der Minister Fröre-Orban durch eine wohlwollende Sprache darauf hingezielt, dem Votum des belgischen Senates die wenig freundschaftliche Bedeutung zu neh men, und sagt: „Wir hoffen, die Thatsachen werden unsre gute Meinung von der Weisheit und den freund schaftlichen Gefühlen unsrer Nachbarn rechtfertigen." * Brüssel, 21. Februar. Der Senat hat, wie bereits gemeldet, in feiner gestrigen Sitzung daS Ge setz über die Eessionen der Eisenbahnen a»- acnommen. Von den 43 anwesenden Mitgliedern haben 36 für das Gesetz gestimmt, 7 haben sich der Abstim mung enthalten. Die Opposition hat in dieser An gelegenheit sich ganz einverstanden mit der Regierung erklärt, und selbst die Gegner des Gesetzes wollten nicht gegen dasselbe stimmen, um nicht de» Schein zu haben, dem Drucke fremder Journale nachzugeben, wie Pirmez bemerkte, der seine Amendements zurückzog. Der im Verlaufe der Debatte vom Ministerpräsidenten und Ftnanzminister Fröre-Orban gehaltenen Rede entneh men wir folgende Hauptstellen. Herr Fröre-Orban sagte: „Ich ergreife das Wort, weil das Schweigen der Regie rung falsch gedeutet werden könnte und gewisse Anschuldigun gen einer Erwiderung bedürseo. Der Gesetzentwurf hat in einem benachbarten Lande eine beachlenswerthe Erregung her- vorgeruscn.... Die unerwartete Vorlage, deren Verweisung an eine Commission, die Diskussion und einigermaßen hastige Votirung, dieses Alles hat di» Gemütyer auswärts lebhaft be rühren müffen. Man erkannte nicht die Motive diese» Vor gehens und glaubte den schwersten uud, ich muß es sagen, für Belgien beleidigendsten Unterstellungen. Ich finde aber nicht, daß unsrerseits irgend eine Verschuldung, ein Fehler be gangen worden ist." Der Minister legt deu Verlaus dieser Frage dar und fährt dan» fort: „Man hat uns beschuldigt, unter der Pression einer fremden Regierung gehandelt zu habe». WaS hätten wir vou einer solchen eleude» Jntriaue und Ver kennung unsrer theuersten Juiercffe« gewinnen können? Ich habe Nicht die Ehre, Herrn v. Bismarck zu kenne», de» ich nur «»mal io memem Lcocn io cioei» Salou des Palais unter einer Menge vou Gästen gesehen habe, al» er seinen König von Pari- zurückbegleitete Ich kenne ihn nur durch seine Hand- l»nge», welch« der Geschichte augehöre». Und Herr v. Bis marck sollte sich schimpflich (l»i>t.a,«»«ur) hmter an« versteckt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)