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Dresdner Journal : 18.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186902187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690218
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-02
- Tag 1869-02-18
-
Monat
1869-02
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 18.02.1869
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LeSnitz, v. Meding, Fürst Pleß, Hasselbach, v. Tettau, v. Duesberg, Graf Nrsselrode und selbstverständlich der Präsident des Herrenhauses, Graf Eberhard zu Stol berg Bon Abgeordneten sind aufgefordcrt: v. Den zin, v. Lingenthal, v. Wedell, v. Schöning, l)r. Achen bach, Graf v. Brthusy-Hue, v. Kardorff, Windthorst (Meppen), Freiherr v. Patow, v. Bennigsen, v. Hen nig, Lasker, v. Unruh, Gneist, v. Haverbeck, Sen der, Szuldrzynski, sowie der Präsident v. Forckenbcck. — Mit allerhöchster Genehmigung ist, dem Staats- Anzeiger" zufolge, das seither von dem Finanzmini sterium ressortirende geheime Ministerialarchiv am 1. Januar d. I. in den Ressort der Archivverwal- tung übergcgangen. Berlin, 16. Februar. (N-Z.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand als einziger Gegen stand auf der Tagesordnung das Jndigenatsgesey. Der Berichterstatter Abg. Jacobi (Liegnitz) leitet die Debatte durch eine kurze Darlegung der Bcdürfnißsrage ein; die Commission habe das Verfahren der Regierung als zweckmäßig anerkannt, das altländischc Gesetz vom 31. December 1842 dem neuen preußischen Jndigenats- gesetz zu Grunde zu legen. Die Commission empfehle, die Vorlage im Großen und Ganzen anzunchmcn, je doch mit einigen wesentlichen Abänderungen, welche Redner darauf näher erläutert. Außerdem ist überall der Ansdruck „preußischer Untcrthan" durch den Aus druck „Preuße" ersetzt worden, nm den Text des Ge setzes mit der Verfassung des preußisch n Staates in Cinklang zu bringen. — Die zu dem Gesetzentwurf in großer Zahl gestellten Amendements werden verlesen. Die Abgg. v. Böckum Dolffs und Wiudthorit (Düding hausen) haben deren eine ganze Reihe Abänderungen vorgcschlagcn, welche eine ganz andere Fassung des Gesetzes bezwecken; auch Abg. Richter (Königsberg) hat eine große Zahl Amendements eingebracht. Weitere Amendements liegen vor vom Abg. Miquel und außer dem ein Antrag des Abg. v. Biauchüsch (Flatow), bei 8 10 die Fassung des Herrenbauscs als ersten und de finitiv giitigen Beschlug der Commission zur Abstim mung zu bringen, da das Verfahren der letzten Majo rität der Commission den Grundsätzen der Geschäfts ordnung und der Praxis des Hauses widerspreche. (Es handelt sich um die nachträgliche Correctur des Ausdrucks „preußischer Untcrtban" in den Ausdruck „Preuße".) In der Generaldebatte ergreift zunächst Abg. v. Brau- chitsch (Flaww) das Wort, um sich gegen die Eftnunirung des Ausdrucks „preußischer Untcrthan" auszusprechen, w Ich r l86> von der constilutioneUen Partei ancriuiint worden sei. Redner beleuchtet Lik Au-sührungen iu v. Rönne's „Tiaatsrecht" und in Wageuer's „Staatelexikon". R dner wir^ beständig durch den Rus: „Lauter!" unterbrochen; c- citirt die .Woric einer berediern Zunge" (des Abg. v. Viuck, Hagen) ans der Grund steuerdebatle des Jahres >861. Die R chle sei nicht Vorzugs weise ven flichtet, für das Zustandekommen der Gesetze zu sor gen; die Lmke möge darauf verzichten, der jedem Gesetze kleine polftisi' ' schäfte machen zu wollen. Ihre Mitglieder würden i>..tum mcht aufhören, nach wie vor „prenkischc Unter thaneu" zu sein, und wir Gott sei Dauk auch nicht. (Bravo rechts) Abg. zur Megede: Der Ausdruck „Preusse" sei aunehm bar für alle Parteien; der Ausdruck „preiißischer Untcrthan" schmecke zu sehr nach der Leibeigenschaft (Oho! rechts), nun dann nach der Hörigkeit. Was wolle man mit diesem Ausdruck, wolle mau damit die Fittiche des preußischen AareS kräftigen? Man wahre lieber den Glanz der Krone durch freisinnige Ge setze, dann werde er freudig mit einslimm n in den Ruf: „ES lebe hoch das Königthum von Gottes Gnaden!" Abg. Ur. Waldeck: Herr v. Brauchitsch habe ferne Aeußc- rungcn von 1861 aus dem Zusammenhang gerissen; er wolle denselben wieder Herstellen. Ihm selber sei der Ausdruck „Un- terthan" damals entschlüpft, nachträglich aber corrigilt worden, und das habe Herr v. Vincke „aufgcmntzt". Die Verfassung spreche im Art. 3 von Erwerb und Verlust der „staatsbürger Uchen Rechte", die Feinde der V lsassung klebten an solchen Dingen wie Betcnung eines UnterihanenverhältmsseS, welches die Verfassung nicht kenne. Auch v. Rönne venvefte den Aus druck „Untcrthan" in die Despotie und den Pairimomalstaat. Die Sache sei klar; an einem Worte wäre io viel nicht gelegen, wenn die Gegenpartei es nicht in i nbenziösem Sinne gervor kehrte. ES sei an der Zeit, das richtige Wort zu gebrauchen; die Bezeichnung „Untcrthan" dürfe nicht in die neuen Provin zen importirt werden, die fiüher contlitutivnelle Staaten ge wesen; deren Angehörige seien preußische SlaalsbrUger uud keine llntkrthancn geworden. (Bravo Uuks.) Die Generaldebatte ist damit geschlossen uud wird vom Berichterstatter Abg. Jacobi kurz rcjümirt; m 8 I sei die Frage von der Commission speciell erörtert und einstimmig, auch unter Zustimmung des Abg. v. Brauchst sch, der Ausdruck „Preuße" ausgenommen worden. Die Specialdiscussion beginnt. Bei 8 l vertheidigt Abg. Windtborst (Lüdinghausen» sein Amendement; er beleuch tet das Verhältnis; des BundesindigenatS, wie es im Art. 3 der Bundesverfassung festgesetzt sei, zum preußischen Jndigenal. Principiell fei er für die auch m der Petition deS >> . Stolp gestellte Forderung, daß das Staatsbürgerrecht durch Erw r bung des GemeindebürgcrrechtS gewonnen werde; jedenfalls dürfe Preußen den Angehörigen der übrigen Bundesstaaten den Eintritt in den xrcuvischcn Slaatsverband nicht erschweren. Abg. v. Bonin (Genthin): Art. 8 der Verfassung ver hindere ihn und seine Freunde, in dieses Gesetz, welches jener Art. 3 auSsühren solle, den Ausdruck „preußischer Uiitertha»" auszunehmen. Das Wort „Preuße" habe eine größere Bedeu tung. Wie sagt Arndt: Ich bin ein Preuße; wie würde es gelautet haben, wenn er gesagt hätte: ich tun ein preußischer Unterlhau (Hc terkeit). Der Mmisür des Innern Graf zu Eulenburg erklärt sich gegen die Eliminirung des Ausdrucks „preußische. Unter- than"; die Regierung werde mcht daraus verzichten, diesen AuS druck in internationalen Verträgen zu gebrauche«, wie sich kein englischer Minister scheuen werde, einen Vertrag zu unterzeich nen, in welchem der Ausdruck ..en^liüll „nbjaat" vorkomme. Der Ausdruck „preußischer Untcrthan" sei klarer als der Aus druck „Preuße"; letzterer passe nicht auf den unserm StaatS- recht nicht fremden „»«je; mixto". Besser als Preuße wäre noch immer der Ausdruck „preußischer Staatsbürger". Der Ausdruck „Unterthan" sei durchaus unpräjudicirlich und werde sorlbestehcn und von der Regierung angewendet werden, auch wenn er aus diesem Gesetze cllininirt werde. Aba. Ur. Liebelt bringt ein Amendement ei», nn Gesetze „preußischer Staatsbürger" zn setzen. An der Debatte bethci ligen sich ferner Abg. v. Brauch isch (Flatow), .RegierungS» commissar Gras zu Eulenburg gegen das W'indthorst'sche Amendement, Abg. Ur. Eberty; Simon v. Zastrow: da« einzig entsprechende Eorrclat zum Ilömgstkum von Gottes Gnaden sei der Ausdruck „preußischer Unterthan" (Heiterkeit); Miquel: Preuße bedeute nichts Anderes als preußischer Staats bürger; ein Preuße, der sein preußisches StaatSbürgcrrccht verliere und kein anderes gewinne, höre auf Preuße zu sein, bleibe aber Deutscher (rcsp. Pole). Abg. Koch spricht für die Fassung deS HerrnhaulcS; Abg. Ur. Liebelt befürwortet sciu Amendement. Abg. Twesten: derjenige Angehörige eines norddeutschen Bundesstaates, der sich in Preußen nicderlaffe und erkläre, dem preußischen SlaatSverbande angehörcn zu wollen, müsse dadurch von selbst preutzlscher Staatsbürger wer den. Die Bundesangehörigen müßten günstiger gestellt werdcn, als die Angehörigen fremder Staaten. — Regicrungscommissar Gras zu Eulenburg widerspricht; der Mangel eines Bedürf nisses und die Leichtigkeit des Erwerbs deS preußischen Staats- bürgerrechts mache alle AmendkmentS entbehrlich - Abg. v. Unruh: das Amendement Windthorst befriedigte ein nationa les Bedürsniß, welches von der Regierung nicht verläugnet werden könne. — RegicrungScommifsar Gras zu Eulenburg: eiu solches Bedürsniß liege nicht vor; das Nationalgefühl werde gewiß nicht gehoben, wenn Preußen sich die Zuschiebung der erwerbsunfähigen Unterthanrn der andern Bundesstaaten ge fallen lasten müsse. Nachdem der Berichterstatter Abg. Jacobi nochmals den Ausdruck „Preuße" zur Aufnahme empfohlen, wird zur Abstimmung geschritten. Da- Amendement Liebelt wird abgelehnt; das ungedruckte Unteramendement Windthorst, welches sich dem Amendement des Abg. v. Böckum-Dolffs substitucrend in 8 1 (die Eigenschaft als Preuße wird begründet) einfügen will: „Nr. 4 für einen Angehörigen des Norddeutschen Bundes durch Niederlassung und Erklärung" wird bei Zählung mit 167 gegen 150 Stimmen angenommen. (Dagegen die Rechte, die Polen, Miquel, vr. Joh. Jacoby.) Außerdem wird in dem so abgeänderten Amendement Bockum-Dolffs die Einschaltung eines neuen 8 5, wel cher die Modalitäten der „Erklärung" des 8 1 Nr. 4 näher bestimmt, bei Zählung mit 166 gegen 156 Stim men abgelchnt. Es findet Namensaufruf statt. Das Amendement Böckum-Dolfss ist auch bei Namensaufruf mit 170 gegen 164 Stimmen abgclehnt worden und damit auch das evcntucll angenommene Untcrsmende- ment Windthorst wiederum beseitigt. Es folgt die Ab stimmung über den 81 der Cvmmissionsvorschläge; derselbe wird bei Zählung mit 172 gegen 148 Stimmen ange nommen. Bei 8 2 ist von Seiten der Rechten durch den Abg. v. Brauchiisch (Flatow) ein genügend unter stützter Antrag auf Namensaufruf cingebracht worden. (Unruhe links.) In 8 2 har nämlich die Commission in der Fassung des Herrenhauses: „Jedes eheliche Kind eines Preußen wird durch die Geburt preußischer Un tcrthan, auch wenn cs im Auslande geboren ist. Un eheliche Kinder folgen der Mutter", das Wort „preu ßischer Untcrthan", wie überall im Gesetze, in „Preuße" abgcändcrt. Nach der Geschäftsordnung muß dem An trag ans Namensaufruf stattgegcbcn werden. 8 2 wird in der Fassung der Commission mit 104 gegen 141 Stimmen genehmigt. Die 88 3 bis 6 werden ohne Debatte, 8 der über die Verl ihung oer Eigenschaft als Prenße an Ausländer handelt, nach einer längern Debatte, an der sich die Abgg. Richter (Königsberg) für eine erleichterte Aufnahme von Ausländern in den Staatsverband, Windtborst, Dr Faucher, ParisiuS und der Regcrunascommissar Graf zn Eulenburg bethci- ligten, unter Ablehnung aller Amendements unverän dert angenommen. Zu 8 10 beantragt der Abg. v. Brauchilscb, die Fassung der Hcrrenhausvorlagc als den ersten und definitiv giitigen Beschluß der Commission rur Abstimmung zur bringen. Abg. Twesten wider spricht diesen; Anträge, der etwas Ungehöriges wolle, nämlich daß das Haus als Beschluß der Commission Etwas annehme, was in der That nicht die Majorität der Eommission gefunden hat. Das sei geschäftsordnungs mäßig unnöglich. Der Antrag v. Brauchiisch wird abgclehnt, 8 10 in der Fassung der Commission un verändert angenommen Zu 8 12, der von dem Ver lust der Eigenschaft als Preuße handelt, cmpsiehlt der Abg. Virchow die Dau r des Aufenthalts im Auslance höchstens zu einer nebensächlichen, die Naturalisation in einem freu,den Staate dagegen zur Hauptbeding ung einer Aufhebung des Hcimathsrechts zu machen. Einzig cntscheidcnves Kriterium müsse sein d.r ausge sprochene Wille, das Vcrhältniß zum Staat zu lösen, und dieser Wille finde seinen Ausdruck darin, daß der Betreffende sich in einen andern Staatsverband auf- nehmcn lasse. Die Debatte wird alsdann vertagt. — Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, v. Selchow, brachte im Verlaufe der Sitzung einen die Ablösung der Rcallasten der Domänen in Hannover betreffenden Gesetzentwurf ein. Derselbe soll in Schluß- bcrathung erledigt werden. Der Finanzministcr Frei herr v. d. Heydt brachte eine Vorlage cin, betreffend die militärischen Witwen- und Waisenkafseu iu Nas sau. Das Haus beschloß, über die geschäftliche Be handlung der Vorlage eist nach vollendetem Drucke zu beschließen. Lübeck, 15. Februar. (H. N.) In ivrcr ersten dies jährigen Sitzung bewilligte die Bürgerschaft nach träglich 10,500 Thlr. für außerordentliche EhrenauS- gabcn ccs Senats >m vorigen Jahre (Besuch des Kö nigs von Preußen). Es folgte die Discusfion zweier Anträge, wonach von d^r Wiederbesetzung der durch den Tod des Senators Dr. Nöck erledigten Raths- stellc vorläufig abgesehen werden solle. Nach lebhaf ter und bewegter Debatte, in welcher allseitig, sowohl vom Senatscommissar, wie von den Bürgerschaftsmit- glicdcrn der verschiedensten Partcischattirung constatirt wurde, daß ein Conflict zwischen Senat und Bürger schaft über die Wlederbcsetzung gar nicht denkbar sei, da der Senat verfassungsmäßig berechtigt und selbst verpflichtet sei, die Wiederbesetzung zu beantragen, und nach der wiederholt gegebenen Erklärung des Scnats- commissars, daß der Senat auf dieser Wiederbesetzung aus Gründen des Staatswohls bestehen müsse und be stehen werde, erfolgte die Ablehnung des einen wie des andern Antrags mrt ansehnlicher Majorität. Der Tag für die Wahl oes neuen Senators ch auf Montag, den 22. d. M. angesetzt und die Bürgerschaft zu diesem Tage schon convoc;rt. * München, >6. Februar. Die Kammer der ReichSrälhc hat heute den Entwurf zum Berggesetze in der von der Abgeordnetenkammer beschlossenen Fas sung angenommen. — Die allgemeine Discusfion des Schulgesetzes wurde gestellt in der Abgeordne tenkammer begonnen. Der Referent des Schulge- sctzausjchusscs, Gclbcrt, gab über den Entwurf die uö- thigcn einleitenden Bemcrtungcn, an welche sich alsdann ein umfassender Vortrag des Enltusministers v. Gresser anschlvß, zur Vcrthcidigung des Gesetzentwurfs selbst sowohl, als des Verfahrens, welches die Staatsregie rung dabei beobachtete. Abg. Pfarrer Neger, Mitglied des erwähnten Ausschusses, entwickelt hierauf seine An schauungen über diesen Entwurf, dem er nicht beistim- mcn kann. Die Abgg. Licbl und Stadler sprachen mit Wärme für das Zustandekommen des Schulgesetzes und gegen den großen Einfluß des Elcrus auf die Schule. Ihnen folgt Abg. Ruland, der in langer Rede die Auf rechterhaltung der bisherigen Zustände empfiehlt, in sonderheit das bisherige franklsche Schulwesen lobt, den Lehrern aber einen größern Gehalt (lOOO Fl. und mcyr) wünscht Abg. Jörg greift den Entwurf als nicht volksthümlich, als verfasjungs- und als rechts widrig an. Heute wurde die Gcncraldiscusston ge schlossen und morgen beginnt die Spccialbcrathung. — Die Regierung hat einen Gesetzentwurf, betreffend die Einst, .ung einer Maß- und Gcwichtsordnung auf Grundlage des Mctersystems, vorgelcgt. O Wien, 16. Februar. Es dürfte Ihnen schwer fallen, sich in dem chaotischen Durcheinander zurecht zu finden, welches die Discusfion der Wahlreformfrage hervorgrrufen, und Sie werden mir vielleicht Dank wissen, wenn ich Sie über den wahren Stand der Dinge mit einigen kurzen Bemerkungen aufkläre. Der Zu fall wollte es, daß zwei Kragen fast gleichzeitig auf- tauchtrn. Einerseits die Frage der dirrcten Wahlen, andererseits die der Vermehrung der Mttgliederzahl unser- Abgeordnetenhauses, und ein wei'erer Zufall wollte es, daß, während die Regierung dir Initia tive ergriffen, um diese Fragen zu lösen, respective zwei auf dieselben bezügliche Vorlagen vorzubereitrn, auch von Seite der niederösterreichijchcn LandtagSab- grordneteu der Impuls zur Lösung einer derselben, nämlich jener der dirccten Wahlen gegeben wurde. Dies ist die eigentliche Ursache, weshalb die beiden gar nicht zusammenhängenden Fragen mit einander ver mengt wurden und die Sachlage von verschiedenen Seiten irrthümlich so aufgesaßt wurde, als handelte es sich darum, die Zahl der Mitglieder unsers Abgeord netenhauses im Wege directcr Wahlen zu vermehren. Der von den niedcrösterreichischcn Landtagsabgeordne- ten ausgesprochene Wunsch, daß dirccte Wahlen ein geführt werden mögen, konnte von der Regierung nicht anders aufgefaßt werden, als daß, nachdem die Ver fassung in gewissen Fällen die directe Wahl vorgesehen hat und erst im vorigen Jahre cin hierauf bezügliches besonderes Gesetz votirt worden, dir Einführung direk ter Wahlen auch in dem Falle und dort gestattet wer den soll, wo cin oder der andere Landtag mit der vor geschriebenen Ctimmenanzahl auf sein Recht ;n den Landtag zu wählen verzichtet, in welchem Falle aber auch die Reichsrallsmandate der von den Landtagen in den Reichsrach cntsendeten Abgeordneten erlöschen, mit andern Worte;;, daß fakultative dirccte Reichs- rathswahlen zugelassen werdcn sollen. Dies bildet denn auch deu Inhalt einer von der Regierung aus- gearbeitetcn Vorlage, die von den; Standpunkte aus ging, daß darauf, ob, wie vorauszuschen, hieraus Mei nungsverschiedenheiten entstehen wurden, insofern die direkt Gewählten minder geneigt sein werden, die Rechte der Landtage zu wahren, als die von letztern entsendeten, daß, sagen wir, hierauf keine Rücksicht zu nehmen sei, da dies die Abgeordneten unterein ander auszumachen hätten. Jeder andere Vorgang dünkt uns incorrcct, ja verfassungswidrig, da den Land tagen das Recht zustcht, in deu Reichsrach zu wählen, und ihnen dieses Recht, wenn sie nicht selber auf das selbe verzichten, nicht genommen wurden könnte. Im Allgemeinen mag das Streben Einzelner, die in den Reichsrath gelangen wollen, denen aber die ineirecten Wahlen und das Gruppcnsystcm den Weg versperrt, auf das bezügliche Petitum dcs niederösterreichischen Landtags eingcwirkl haben. Mit der zweiten zu er wartenden Vorlage der Regierung, betreffend die Ver mehrung der Mitgiicderzahl des Abgeordnetenhauses hat aber die Frage der direkten Wahlen nichts zu schaffen. Die Negierung erkannte, und sie darf wohl voraussetzen, der Reichsrath habe das gleichfalls er kannt, daß das Abgeordnetenhaus, dessen Kräfte (Heils du;ch Todesfälle, thcils durch Berufungen ins Herren haus, theils durch die Aushebung behrfts der Cabmcts- bftdung stark dccimirt worden, einer Auffrischung be dürfe, um seinen Ausgaben gerecht zn werdcn, und der Gedanke lag nahe, dem Hause — nm so mehr als die ser Fall in der Verfassung selbst vorgesehen ist — neue Kräfte durch Erhöhung seiner Mitgliederzahl zu- zusühren. Das kann nur im Wege einer dem Reichs- rathe zu machenden Vorlage im verfassungsmäßigen Wege geschehen und bleibt nur zu erörtern, um wie viele Mitglieder die Ziffer erhöht werdcn soll, ob um die ganze Zahl der gegenwärtig im Reichstag sitzenden oder um die Hälfte derselben. Keineswegs kann aber diese Vermehrung anders als nach den bestehenden Wahl gesetzen, keineswegs anders als durch Wahlen selten der Landtage erfolgen. Man sieht also, daß man cs mit zwei in kcincm innere Zusammenhänge m;l einander stehen den Fragen zu thnn hat, und daß die Vermehrung der Mitgliederzahl der Abgeordneten mit dcr Frage der direkten Wahlen gar nichts oder doch nur insofern et was zu schaffen hat, als Einzeln: in dcn Reichsrath gelangen wollen, welchen vielleicht die Vermehrung der Mitglied! rzahl in noch einfache; er Art dcn Weg bah nen wird, als die Einführung sacultanvcr direkter Wahlen. Wahrscheinlich wird auch die Frage der Mit- glicdcrzahlvcrmehrung früher gelöst werden, als jene der directen Wahlen, und die Thatsachen werden dann beweisen, daß die beiden Fragen in keinem Causal- nexus mit einander gestanden. Von dem Rechte, auf das Wahlrecht zu verzichten, dürften wohl nur einige wenige Landtage, ja vielleicht nur dcr niederösterrct- chischc Gebrauch machen, die verfassungsmäßige Ver mehrung dcr Mitgliedcrzahl dcs Abgeordnetenhauses wird aber voraussichtlich allgemeinen Anklang finden, denn cs stehen wichtige Fragen auf der Tagesordnung, die einer Lösung harren, welche wir uns nicht denken können, wenn ocm Abgeordnetenhaus^ das jetzt quali tativ hinter dem Herrenhausc zurücksteht, nicht frische Kräfte zugefübrt werden. Wir wollen nur dcr polni schen Frage Erwähnung (Hun, dic gelöst werden muß, und der tschechischen, in Betracht welcher man sich doch zum Mindesten klar darüber werden muß, ob man ei nen Ausgleich mit den Tschechen suchen, rcsp. wie er in diesem Falle beschaffen fein müssc, oder ob diese Nothwcndigkcit nicht vorhanden sei und man eines sol chen „Ausgleichs" überhaupt entrathcn könne? Das ist die wahre Lage dcr Dinge! Wien, >5. Februar. Wie das „N. Frbl." erfährt, steht die Ernennung dcs bisherigen Commandircnden in Agram, General dcr Cavalcric v. Gablenz, zum Commandirendcn in Wien an Stelle dcs in dcn Pen- sionesland tretenden Fcldzcugmcistcrs v. Hartung un mittelbar bevor. Zum Commandircnden in Agram ist der frühere Leiter dcr kroatischen Hofkanzlci, Feldzeug- mcister v. Kusscwitsch dcsignirt. — Der Wchraus- s chuß. welcher nach langer Pause am Sonnabend wie der Sitzung hielt, hat einen Beschluß von principiellcr Wichtigkeit gefaßt. Es wurde nämlich zwischen die 88 7 und 8 dcs Landwehrstatuts cin neuer Para graph ringcschobcn, dcr die vollständige Unabhängigkeit der Landwehr von der Linie ausspricht. Dieser be stimmte Ausspruch fehlte in dem ursprüngliche n Ent würfe und wurde von den Abgg. Ncchbauer und Fi- guly mit Rücksicht darauf, daß auch das ungarische Landwchrstatut dic Unabhängigkcitsstcllung der Land wehr normirt, begehrt und kurchgesctzt. Triest, 15. Februar. (Pr.) Der wegen Betruges eingesperrte Rcdacteur von „La Liberty", Nowack, wurde heute wegen Preßvcrgchen zu anderthalbjährigem verschärften, schweren Kerker verurtheilt. Pesth, 15. Februar. (Drb.) Ucber das Pesthcr Stadtanlehen von 3 Millionen wurde in der heu tigen Stadtrcpräsentanz verhandelt. Das vor» theilhafteste Anerbieten machte die österrAchische Boden- creditanstalt: Cour- zu 93.25. Die Commiffion röth zur Annahme. Die Schlußbrstimmung erfolgt Mittwoch tu der Generalversammlung. — (Pr.) Die Regierung erwiderte auf Auflage des israelitischen Kongresse-, der israelitische Schul fond sei al- Geschenk des Königs zu betrachten, an welchem auch die Israeliten Siebenbürgens par- ticipiren. * Pari-, 15. Februar. In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers brachte der Abg. Pa- gezy eine Interpellation übcr den allgemeinen Steuer tarif für ausländische Weine ein, und der Abg. Richard eine Interpellation über die Errichtung eines einzigen Kirchhofes für Paris, in Mery. Ferner wurde eine Interpellation übcr dic luxemburg-belgische Eisenbahn- angelegenhcit eingebracht. Die Debatte über den Ver trag des „Credit foncirr" mit dcr Stadt Paris ist auf den 22. Februar angesetzt. Folgendes ist die von der Commmission der Kammer und vom Staatsrath endgiltig angenommene Redaction für Vrn beim gesetz gebenden Körper nicdergelcgten Gesetzentwurf, dic Vrr- träge zwischen der Stadt Paris und der Gesellschaft dcs „Credit foncier de France" betreffend: Art. 1. Der zwischen der Stadt Paris und der Gesell schaft des „Credit foncier" in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinderaches vom 2. December 1867 abaeschloffene Vertrag wird genehmigt mit der Modisicalion, das die Rückzahlung der Summe von 388,440,040 Fr. 24 Ct., welche die Stadt schuldet und welche durch, dem „Credit foncier" cedirte Rentenscheiue repräsentirt ist, auf 40 Jahr« statt aus 60 vertheilt werden wird, vermittelst Zahlung bei jedem Semester für Capital und Interessen von 11,820,047 Fr. 5 Ct. Die halbjährlichen Zah lungen werden an jedem 31. Juli und jedem 31, Januar statt finden. Wird zugleich genehmigt der in Gemäßheit des Be schlusses des Gemeinderathes vom 10. Juli 1808, zwischen der Stadt Paris und dem „Cr«dit foncier" abgeschlossene Vertrag zum Zwecke der Zahlung an chren respective» Verfalltagen: I) der anderweitcn Verbindlichkeiten, welche die Stadt gegen verschiedeneConcrssionäre vonArbeitcn imBelaufe von 54,502^0- Fr. 25 Ct. übernommen hat; 2) der Ankaufspreise von Im mobilien im Belaufe von 12,012,100 Fr. 4» Ct.; 3) der Jn- terefsen, welche jene zwei Summen, dic einen Gesammtbeirag von 07,335,155 Fr. 08 Ct. ergeben, vom 31. Januar 1800 ab, tragen werden. Die Rückzahlung an den „Crsdit foncier" die ser Summen von 07,335,154 Fr. 68 Ct. erfolgt in 3» Jahren vermittelst 78 Halbjährlicher Zahlungen von ie 2.018,3;» Fr. 5 Ct., von denen die erste am 3t. Jult 180» zu leisten ist. Art. 2. ;Neu) In Zukunft wird das außerordentliche Budget der Stadt Paris zunächst von dem Mnnicipalrathe votirt und dann durch ein Gesetz genehmigt werden. Die de finitive Regulirung dieses Budgets wird in derselben Form staltfinden. Art. 3. (Neu.) Die in dem vorhergehenden Artikel ent haltenen Bedingungen sind aus die Stadt Lyon anwendbar. Ein kaiserliches Dccret delcgirt den Marschall Niel in dcn gesetzgebenden Körper zur Vertretung des Con- tingentgcsetzes. — Dcr „Public" tritt den heftigen Auslassungen dcr Blätter über die belgische Eifenbahnan- gelegcnheit entgegen und sagt: Aus der belgischen Eisenbabnangelegenheit eine politische Frage zu machen, sei eine U >.Vertreibung, dieselbe sei einfach eine com- merztcllc Frage; wolle man durchaus eine politische in ihr erblick n, so dürfe man die Sache jedenfalls nicht dem belgischen Volke zur Last legen. Unbestreitbar habe die belgische Regierung einen bedauerlichen Fehler be gangen, dcr um so bedauerlicher sei, als er m den in dustriellen und commerziellen Beziehungen zwischen Frankreich und Belgien empfindliche Störungen herbri- znführen geeignet sein dürfte. — Dem Vernehmen nach hat die Regierung 500 Carlisten, welche die spani sche Grenze überschreiten wollten, internirt. — Das Dementi dcs „Journal officiel" betrifft nicht, wie der Telegraph uns fälschlich gemeldet hat, die Existenz von „auf Kandis bezüglichen russi schen Confulardepeschen", sondern diejenige einer rus sischen Circularnote. Von dcr „Patrie" war näm lich die Mitthcilung über eine angebliche russische Cir- cularnotc ausgegangen, welche in dem griechisch-türki schen Conflicle den größern Theil der Schuld der Türkei zugcschoben und in Konstantinopel so sehr ver letzt habe, daß dic türkische Regierung in einem be- svndcin Rundschreiben ihrerseits diese Anschuldigungen zurückwciscn wolle. Das „Journal osficiel" und der Brüssclcr „Nord" erklären übereinstimmend, daß bei den russischen Gesandtschaften nichts von dem erwähn ten Rundschreiben bekannt sei. Bern, 15. Februar. (Fr. I.) Laut officieller Mtt- thciluug werdcn die Unterhandlungen über deu schwei zerisch-deutschen Handelsvertrag im nächsten Monat in Berlin wieder ausgenommen werden. K openhagen, 14. Februar. (H.N.) In der gestrigrn Sitzung dcs Volksthings erklärte der Finanz minister Fonncsbcch, unter dem lebhaften Beifall dcs Thinges, daß er seinen Gesetzentwurf, betreffend eine extraordinäre Steuer für das nächste Finanzjahr zurückuehmc. Es sei zwar nicht seinc Absicht, das Prin- cip, außerordentliche Ausgaben fürs Vertheidigungs- und Eisenbahnwesen nicht durch den Reservefond ab- haltcn zu lassen, aufzugcbcn, für jetzt aber machten die Umstände die neue Steuer (1 Mill. Thlr.) entbehr lich. Tie Behandlung dcs Gesetzes würde die Ses sion, welche baldmöglichst zu schließen wünschenswerth sei, ungebührlich verlängern. Lt. Petersburg, 15. Februar. (Tel.) Die russische Tclegraphcnagcntur hat ein Telegramm aus Tauris vom 14. ds. erhalten, durch welches die Nachricht, daß dcr Schah von Persien nach Bagdad abgegangensei, für unbegründet erklärt wird. Es wird jedoch gemel det, daß 6 türkische Bataillone mit 8 Kanonen nach der persischen Grenze verrücken. Washington, 15. Februar. (Kabcltelegramm aus „Reuter s Office".) Der Obergerichtshof hat ent schieden, daß Contractc, in welchen ausdrücklich Zah lung in Gold festgesetzt ist, gesetzliche Giltigkeit haben. — Ler Dampfer „Nellie Stevens" ist, laut einer Meldung aus Arkansas, im Red-River verbrannt, 63 Personen verloren hierbei ihr Leben. Aus Havana vom 15. Februar geht der „Wes.-Z." eiu Privatülegramm zu, welches meldet, daß der Auf stand zunimmt. Die Verbindung mit dem Süden ist gestört. — Nach Berichten aus der Havana vom 30. Januar hat das spanische Kriegsschiff „Vcnandctta" nach lan ger scharfer Jagd bei Romano-Rey einen englischen Schoon er aus Nassau genommen. An Bord befan den sich 25 Creolen von Cuba, die im Begriff waren, sich dcn Insurgenten anzuschließen, und dic, demVer- nchmrn nach, vor dcr Wcgnahmc des Fahrzeuges «och bedeutende Quantitäten Waffen und Munition über Bord geworfen haben sollen. — Am 24. Jan., AbendS, waren in der Stadt Havana selbst Unruhen auS- grbrochen. Man hatte auf vorübrrzirhcnde spanische Freiwillige geschossen, worauf diese vor dem CafS Louvre Halt machten und in den mit Menschen gefüll ten Saal hinein schossen. Etliche spanische Beamte und Offiziere der Armee wurden dabet gct-dtet, mehrere Vcrsonen schwrr verwundet, darunter zwei deutsche Kauflcute Röckling und Lappender«. Auch ein Photo«
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