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Dresdner Journal : 03.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186902035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690203
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-02
- Tag 1869-02-03
-
Monat
1869-02
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 03.02.1869
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O 27. Mittwoch, den 3. Februar. IdmnlrmtnlrprkUt: I» »ortä. Lv»t»: Alkrliok: 6rt>Ir—Kxr ^MrNcN: 1 .. Id „ >1oi>»tllck:— „ Id „ LiorelosKlliiuilerll: I „ I»kr,i«»» tritt jlkrUvd 2 ?KIr. 8t-wi>«Ir«dükr, »u»«rd»Id äs» Luu<>«» ?o»t- ,»ä 3t-wp«l»u,vkt»sstnll»u. raseratenpretse: kür äeo N»om ,io«r ^»p»Itei>ev Leit«: 1 Votsr ,,Liv^e»»i>üt" üi« 2eN«: 3 51 ^r. «rschetnen: 1'LxNod, mit >n»n»I,m« äer 8ooo »oä Xbeuä» Mr äs» kolxeoä«» I'«x. Dres-nerAMrual. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 1868. Instratrnannnßmt auswört»; r.»lx«is: U«^xi>«r»ri^il, l.'ummii»lou2r ärs Dresänvr äournitls^ «5eog»I.: kl Knorin, kvorn N»mdr»r^ >«rU»- Vi«i>-I.«1p»i^-L»»sl-rr»u>lturt »H Ilttsinirril« Sk Vooi-n«, L»rU»: Onorrvssokv I!ucI>I>., Nnr»>«ir>t»'» IMr«»u, Nvoo^i-u dlosiii: Lrvmvo: I-;. 8vui.orrnr Ur«»I»a! K. krnnoin'» Xonoilosuvurv«», Fr-nii, NrnL L km-vno; kr»nlcMrt ».N.: ^no>iit'st:ke Nucüü.; LSI»; IHoL»««, knri«: Unv^s, K-rr» ir«, Uvl.i.it:i> LOo., (8, klitL« ä« I» Lourss); ?r»^: ko«l.,co', Uucüü,i Vi«v: ^l.. Orrnr-l». ^rrausgrber: LLoi^l. krpsäitroo ä«» Vresävsr ^ourunl», Vrvsäsa, Llnricoitroi-rs Ito. 7. Nichlamtlicher TheU. llebersicht. Ltlegraphische Nachrichten. LageSgeschichte. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. Feuilleton. Inserate. Tageskalender. Börsen- Nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Karlsruhe, Montag, 1. Februar. (W.T.B.) Auf Weisung deS StaatSministeriumS hat die Staatsanwaltschaft gegen den Verweser deS Erz- biSthumS Freiburg, Kübel, sowie gegen den Stadt pfarrer von Konstanz, Burger, weacn Mißbrauchs der btistlichen Amtsgewalt m Sachen der Ercom- munication deS Bürgermeisters Stromener bei dem Freiburger Hofgericht Klage eingeleitet. Die An- klagekammer deS letztern hat den Preisgerichts- rath Deimling mit der Führung der Untersuchung beauftragt. (Vgl. unter „Tagesgeschichte".) Wien, Montag, 1. Februar. (Tcl.d.Boh.) Her renhaus. Das DonauregulirunySkostenaesetz wird ohne Debatte angenommen. Bei dem Eisenbahn- baftungSgesetz beantragen ArndtS, Unger, Hne Aenderungcn. Herbst widerlegt sie glänzend und unter Beifall. DaS Gesetz wird unverändert an genommen. Nächste Sitzung unbestimmt. Der ConfessionsauSschuß beschloß, den Kultusmini ster und den Minister des Innern anzugehen, über den dem Reichsrathe seit 1867 vorliegenden Entwurf des Religionsgesetzes Bemerkungen abzugcbrn, im Weige rungsfälle das Präsidium zu ersuchen, den genannten Entwurf auf die Tagesordnung zu stellen. — Im Ver- fafsungsausschuß Debatte über den Antrag der Polen. Kaiser beantragt, vor dem Eingehen in die Berathung des Antrags einen fünfgliedrigen Subcomits zur Be richterstattung über eine Abänderung der Geschäftsord nung zu ernennen. Dieser Antrag wurde angenommen. Wien, DienStag, 2. Februar. (Corr.-Bür.) Die „Wiener Zta." meldet, daß Se. Maj. der Kaiser den spanischen Gesandten Ranc^S empfing und dessen Beglaubigungsschreiben entgegennahm. — Der Kaiser berief den Grafen Leopold Thun- Hohenstein inS Herrenhaus. Paris, Montag, 1. Februar, Nachmittags. lW. T. B.) Der „GauloiS" veröffentlicht folgende Depesche auS Madrid vom heutigen Tage: Änge- sichtS der Haltung der Neaetion und der Schnur- rigkeit, einen der ganzen Nation genehmen Thron candidaten zu finden, haben sämmtliche liberalen Fraktionen sich dafür entschieden, die höchste voll ziehende Gewalt einem Triumvirate anzuvertrauen. Dieses Triumvirat wird wahrscheinlich von Prim, Serrano und Rivero gebildet werden. Madrid, Dienstag, 2. Februar. (W.T B.) Der päpstliche Nuntius ist in feierlichem Aufzuge, von dem Bürgermeister Rivero begleitet, nach der Nuntiatur zurückgekehrt, woselbst er von dem Ci- vilgouverneur empfangen wurde. London, Montag, l. Februar, Nachmittags. (W. T. B.) Aus Washington vom 30. Januar wird per atlantisches Kabel gemeldet: Das Reprä sentantenhaus beschloß mit 147 gegen 42 Stimmen, daß die Unterschiede der Race oder Farbe die Aus Übung des Wahlrechtes niemals beeinträchtigen dürfen. Tagtsgeschichte. * Berlin, 1. Februar. Der heutige „St.-A." ver öffentlicht die vom 29. Januar datirte allerhöchste Ver- ordnungs durch welche der Bundcsrath des Nord ¬ deutschen Bundes berufen wird, am 15. Februar d. I. in Berlin zusammen zu treten. — Weiter veröffentlicht das amtliche Blatt das Gesetz, betr. die Feststellung des Staatshaushaltsetats für daS Jahr 1869. Das selbe datirt vom 1. Februar und ist der diesem Gesetze als Anlage beigefügtc Staatshaushaltsetat für das Jahr 1869 in Einnahme auf 167,536,494 Thlr., und m Ausgabe auf 167,536,494Thlr., nämlich auf 162,050,057 Thlr. an fortdauernden und auf 5,486,437 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt. Im Jahre 1869 können nach Anordnung des Finanz- ministcrs verzinsliche Schatzanweisunacn, längstens auf ein Jahr lautend, im Betrage von 13 Mill. Thlr. aus gegeben werde». Die auf Grund der Gesetze vom 24. Februar 1868 und vom 3. März 1868 im Jahre 1868 ausgegcbenen Schatzanwcisungen von gleichem Betrage sind bei eintretender Fälligkeit einzulöscn. Die bis zur gesetzlichen Feststellung des Staatshaushalts etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Aus gaben werden hiermit nachträglich genehmigt. — Eine allerhöchste Cabinetsordre vom 29. Decembcr, betref fend den Rang der Capitäne zur See, bestimmt, daß die Capitäne zur See fortan sämmtlich den Rang eines Obersten haben sollen. — Das Staals Mini ster ium trat gestern unter Vorsitz des Ministerprä sidenten Grafen v. Bismarck-Schönhausen zu einer Sitz ung zusammen. — Auf Grund des von dem Bundcs- rathe des Norddeutschen Bundes in der Sitzung vom 10. Juni v. I. über den königlich sächsischen Antrag wegen Herbeiführung eines Bundesgesetzes zum Schutze des geistigen Eigenthums gefaßten Be schlusses hat der Bundeskanzler den auf Veranlassung der könig. preuß. Regierung ausgearbeitcten, von den be treffenden königl. preuß. Behörden übrigens noch nicht geprüften Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Ur heberrecht an Werken der Literatur und der Kunst, an geographischen, naturwissenschaftlichen, architektonischen und ähnlichen Abbildungen, sowie an photographi schen Aufnahmen nach der Natur, nebst Mo tiven dem Bundcsrathe vorgclegt. Der Bundes- rath hat infolge dessen am 15. December v. I. be schlossen, sämmtliche hohe Bundesregierungen zu ersuchen, diejenigen Bemerkungen, zu welchen ihnen der Gesetz entwurf etwa Anlaß geben möchte, bis zum 1. Februar d. I. an das Bundeskanzleramt gelangen zu lassen. — Nachdem der Bevollmächtigte der großherzoglich mcck- lenburg-schwerinschen Regierung bei dem Bundesrathe deS Norddeutschen Bundes die Berufung einer Com mission von Aerztcn und Apothekern znr Bearbeitung einer gemeinsamen Pharmakopöe für die Staaten des Norddeutschen Bundes beantragt, hat der Bundcs rath am 19. Decembcr v. I. die Berufung einer solchen Commission beschlossen und den Bundeskanzler ersucht, die Regierungen von Preußen, Sachsen und Mecklen burg-Schwerin zur Benennung der ihrerseits zu Bil dung dieser Commission abzuordnenden Persönlichkeiten aufzufordcrn. * Berlin, 1. Februar. Auch heute wieder haben beide Häuser desLandtags Sitzungen gehalten. In der Sitzung dcs Herrenhauses wurden zunächst die beiden aus dem Abgeordnetenhause hcrübcrgekommenen Vorlagen, betref fend die Beschlagnahme dcs Vermögens dcs Königs Georg und des ehemaligen Kurfürsten von Hessen, der hierzu zu wählenden besondern Commission überwiesen. Das Ge setz über die Stempelsteuer in Hannover wurde zur Schlußberathung im Plenum gestellt und zum Referenten Graf Königsmarck-Oelsnitz ernannt. Das Gesetz über den Ban einer Eisenbahn von Hanau nach Offenbach wurde der Eisenbahncommission überwiesen. Dann trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster Gegen stand der Bericht der zehnten Commission über den Ent wurf eines allgemeinen Jagdpolizeigesetzes war. Au der Generatdiscusston betheiligten sich die Herren v. Ber nuth, Wilckens, Graf Münster, Rasch, Graf Borri.s, Graf Brühl, v. Waldaw-Steinhöfel, Graf Rittberg, v. Kleist-Retzow, v. Meding und der Referent v. Wedell. Auch der Minister für Landwirthschaft, v. Selchow, und sein Commissar, Präsident Oppermann, griffen wieder holt in die Diskussion ein. Ein präjudiciellcr Antrag des Hrn. Wilckens, die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzeu und nochmals an die Commission zurückzu weisen, um zu erwägen, ob dieselbe nicht noch einmal den Provinziallandtagen zur Berathung zu unterbreiten sei, wurde abgclehnt. Bet der Specialdiscussion wurde zunächst der einleitende 8 1 vom Hause ohne Debatte genehmigt, worauf die 88 2 und 3 — nachdem ein Antrag dcs Fürsten von Pleß: in 8 2 statt „300 Mor gen" zu setzen „500 Morgen" abgelehnt worden war — in folgender, von der Commission vorgeschlagencr Fassung vom Hause angenommen: „8 2. Ein selbstständiges Jagdrevier, aus welchem dem Grund besitzer die eigne Ausübung der Jagd znsteht, bilden: ») solche Besitzungen, welche in einer oder mehrern an einander gren zenden Gemeinden oder Gntsbezirken, bczichungsweiseGemeinde- und Gutsbezirken einen wirlbschaftlich benutzten Flächenraum von wenigstens 3M Morgen cinnehmen und in ihrem Zusam menbange durch kein fremdes Grundstück unterbrochen sind. Die Trennung, welche Wege, Tristen, Eisenbahnen, Deiche, Ge wässer oder die dem Grundbesitzer selbst gehörenden Gehöfte bilden, wird als eine Unterbrechung dcs Jusammcnbanges nicht angesehen, ebensowenig die territoriale Tbeilung eines Grund stücks durch die Landcsgrenze; I>) alle dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig eingefriedeten Grundstücke. Da rüber, ob die Bedingungen der Uit. » und l> vorhanden sind, entscheidet der Landräth." „8 3. Wenn die im 8 2 bezeichneten Grundstücke mehr als drei Besitzern gemeinschaftlich gehören, so ist die eigne Aus übung der Jagd auf diesen Grundstücken nicht sämmllichen Mitbesitzern gestattet. Dieselben müssen solche vielmehr einem bis höchstens dreien unter ihnen übertragen, doch steht ibncn auch frei, die Jagd ruhen oder durch einen angestelllen Jäger ausüben zu lassen oder sie zu verpachten. — Juristische Per sonen, insbesondere Gemeinden dürfen die Jagd auf solchen ihnen gehörenden Grundstücken (8 2), wenn sic dieselbe nicht ruhen lassen wollen, nur durch Verpachtung oder durch einen angestellten Jäger, beziehentlich Forstbeamten ausüben." Es wurde sodann noch die Specialdiscussion über die 88 4—10 eröffnet, welche von den Specialbestim- mungen über die Ausübung der Jagd auf gemeinschaft lichen Jagdbezirken handelt, jedoch nicht zu Ende geführt, sondern, ohne daß eine Abstimmung stattfand, auf die nächste Sitzung (Mittwoch) vertagt. — In der heutigen Sitzung dcs Abgeordneten hauses überreichte der Finanzminister einen Gesetzent wurf, welcher dir Auseinandersetzung zwischen dem Staate und der Stadt Frankfurt a. M. betrifft. Der Gesetz entwurf wurde an die Budgetcommission überwiesen, welcher die Abgeordneten aus Frankfurt a. M. für diesen Fall hinzutretcn sollen. Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Fortsetzung der Berathung des Berichts der dreizehnten Commission über den Ent wurf eines Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein- und Braunkohlenbergbaues in denjenigen Landestheilcn, in welchem das kurfürstlich sächsische Maudat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat. Au der Specialdcbattc betheiligteu sich die Abgg. vr. Karsten, v. Patow, vr. Virchow, Wölfel, vr. Waldeck, Miquel. Der Rcgicrungscommissar, geh. Oberbcrgrath Freiherr v. d. Heyden-Nynsch, und der Referent Abg. Wachler verthcidigten den Gesetzentwurf und empfahlen die An nahme dcs § 1. Dieser 8 l wurde demnächst niit großer Majorität angenommen. Ohne Discussion werden so dann die übrigen Paragraphen und schließlich das ganze Gesetz (in der vom Hcrrcnhause beschlossenen Fassung) angenommen. Es folgten Petitionen, welche meist nach den Commissionsanträgen erledigt wurden. — (N. Pr. A.) Das Bundcspräsidium hat schon bei der Festsetzung des für das Jahr 1869 bestimmten BudgctsdesNorddcutschcn Bundes eincnNach- trags etat zu diesem Budget in Aussicht gestellt. Neuer dings ist nun vom Bundeskanzler der Nachtragsetat für 1869 dem Bundcsrathe zur Genehmigung vorgclegt worden. Dieser Etat enthält eine Gcsammtausgabe von 109,800 Thlr., wovon 100,800 Thlr. als fort dauernde, 9000 Thlr. als einmalige und außerordent liche Ausgaben aufgcführt sind. Daneben steht eine Einnahme von 4000 Thlr., um welche der Ausgaben- bcdarf sich also vermindert. Der Etatsaufstcllung ist ein Gesetzentwurf bcigcfügt, demzufolge nach Beistim mung des Reichstags die Bundesstaaten deu Betrag von 105,800 Thlr. nach Maßgabe ihrer Bevölkerung im Wege der Matricularbeiträge aufzubringcn haben- Im Einzelnen setzt der Etat für das Bundeskanzleramt eine Summe von 9100 Thlr. an, und zwar 1000 Thlr. für das Zoll- und Stcucrrechnungsbürcau dieser Be hörde: 6400 Thlr. für die Normalaichungscommission und 1700 Thlr. als Entschädigung für die Arbeiten von Beamten der preußischen Staatsschuldcncommisston bei der ihnen übertragenen Verwaltung des Bundcs- schuldenwesens. Sodann sind für die Buudesconsulate in London, Mexico und Pesth 32,000. Thlr. und für den Rechnungshof dcs Norddeutschen Bundes 59,700 Thlr. in Ansatz gebracht. — Die Conferenz, welche am 25. Januar im Han delsministerium zusammcngctrcten war, um über die Reorganisation der Provinzialgcwerbeschu- len zu berathen, hat am Freitag den 29. Januar ihre Verhandlungen geschlossen. Die beabsichtigte Erwei terung dieser Institute durch eine Fachklassc ist, wie die „N. A. Z." berichtet, von der Conferenz als durchaus zweckentsprechend anerkannt und in dem vorgelegten Lectionsplane sind nur einige Aendcrungen beschlossen worden, welche aber die in der Denkschrift dcs Han delsministeriums ausgesprochenen Principien nicht be rühren. Es wurde festgesetzt, daß folgende Gcgcnnände gelehrt werden sollen: 1) allgemeine und Handelsgeo- graphic und Geschichte; 2) Deutsch, 3) Französisch; 4) Englisch; 5) Planimetrie; 6) praktisches Rechnen: Buchstabenrechnung, Trigonometrie, Stereometrie, be schreibende Geometrie, Kegelschnitte nebst Anwendun gen; 7) Elementarmechanik; 8) Freihandzeichnen; 9) Linearzeichnen; 10) Modclliren; 11) Feldmcssen und Nivclliren; 12) Comptoirwissenschafl; 13) Naturge schichte und Physik; 14) Chemie; 15) Repetitionen in Physik und Chcmie; 16) chemische Technologie; 17) Mineralogie; 18) praktische Arbeiten im chemischen Laboratorium, verbunden mit den erforderlichen Vor trägen; 19) Maschinenlehre und mechanische Tcchnolo- gie; 20) Zeichnen und Entwerfen von Maschinen und Maschinentheilcn; 2I) allgemeine Brückenconstructions- lchre; 22) sxecielle Bauconstructions- und Formlehre; 23) Bauanschläge und Baumaterialienkundc; 24) Ent werfen von baulichen Anlagen. — Der oben erwähnte, dem Abgeordnetenhaus? heute vorgclcgte Gesetzentwurf, betreffend die Auseinan dersetzung zwischen Staat und Stadt Frank furt a.M., enthält nach der „N.-Z." folgende Haupt punkte: Alle Gebäude und Liegenschaften, welche im Jabre lE zu Staatszwecken verwendet worden sind, bleiben Staalseigen thum. Hier einbegriffen sind die Gebäude, welche zur Unter bringung des Frankfurter Militärs verwendet worden sind, ausgeschlossen aber diejenigen, welche mit sremdem Militär (Preußen, Oesterreichern u. s. w.) belegt waren. Ohne alle Entschädigung gehen alle Eisenbahnen auf den Staat über, mit Ausnahme der Verbindungsbahn, welche der Stadt verbleibt. Der Stoat übernimmt alle Schulden, mit Ausnahme dreier Posten; er übernimmt die Pensionen der Senatoren, Raths- schreiber re. mit Ausnahme derjenigen, welche von der Stadt besoldet werden. Der Stadt verbleibt das Lottcriecapital von 50,MO Gulden und der Vorschuß von 2»,OM Gulden an den Münzwardciu. — Die Zollstrasgelder fließen dem Staate zu. — Die Witwenkasse wird aufgelöst; die Verbindlichkeiten der selben gehen rücksichtlich der Witwen von Staatsbeamten aus den Staat, von Stadtbeamten aus die Stadt über; das Ver mögen wird gctheilt, und zwar im Vcrhältniß von U,040:8000 Gulden. Die Einnahmen und Ausgaben pro 1880 verbleiben der Stadt mit Ausnahme der Summen, welche von Preußen an den Zollverein zurückgezahlt worden sind. Die Kirchen und Schulen sind von der Stabt zu unterhalten. Die Mainbrücke und die vauptchausseen gehen auf den Staat über. — In Smyrna ist dcr dortige Consul des Nord deutschen Bundes, Lcgationsrath v. Bülow, in der Nacht vom 26. zum 27. Januar gestorben. Insterburg, 28. Januar. (D. Z.) Der hiesige Bür germeister Korn erhielt vor einigen Tagen die Auf forderung seiten der königlichen Regierung in Gum binnen, sich wegen gewisser Aeußcrungcn bei Einfüh rung eines Stadtverordneten in Betreff des bei den Stadtbchörden herrschenden „verwerflichen Dualismus" und der daraus entspringenden Reibungen und Zer würfnisse zu rechtfertigen. Eine gleiche Rechtfertigung soll wegen ähnlicher Aeußcrungcn bei einer gleichen Feuilleton. Pariser Briefe. Paris, 28. Januar 1880. Am verwichenen Sonntage nach Ausgang der Messe hat der Kaiser die gegenwärtig hier weilende chine sische Gesandtschaft in feierlicher Audienz mit großem Cercmonicl in den Tuilenen empfangen. Fremde Gesandtschaften sind in Paris nichts Neues, man ist hier an die allerexotischsten diplomatischen Kundgebungen gewöhnt und achtet wenig mehr darauf. Der vorliegende Fall bot jedoch eine Ausnahme, denn es ist Has erste Mal, daß das himmlische Reich sich officiell mit der Außenwelt in Verbindung setzt; man scheint nun auch in China die politische Nothwcndigkeit zu solcher Völkervrrbindung eingesehen zu haben, und dir zu diesem Behufe aus Peking abgesendete Mission hat den Auftrag, in den verschiedenen europäischen Re sidenzen die üblichen offiziellen Beziehungen anzuknüpfen. Es war denn wohl auch ganz m der Ordnung, daß man diesen feierlichen Act auch am französischen Hofe mit kaiserlichem Glanze umgab. Pünktlich um 1 Uhr, der zur Audienz festgesetzten Stunde, langten die ckine- stschen Herren Abgesandten in vergoldeten kaiserlichen StaatScarosien und begleitet von zwei kaiserlichen Ce- remonienmeistern im großen Schloßhofe der Tuilenen an und wurden mit militärischen Ehren begrüßt. Leider ging für die zahlreich versammelte neugierige Volks menge ein Hauptreiz des gehofften Anblickes dadurch verloren, daß die Gesandtschaft nicht aus lauter authen tischen Chinesen besteht; der Chef der Mission selbst, Mr. Anson Burlingame, ist Amerikaner, seine beiden Sekretäre sind ebenfalls keine Söhne de- himmlischen Reiches, der eine ist Amerikaner, der andere Franzose; diese drei Herren trugen da- in Europa übliche Hof costüm; der übrige Theil der Gesandtschaft besieht aber aus lauter Chinesen, und die abenteuerliche Tracht dieser Herren bot den schaulustig Versammelten noch Stoff genug zu neugieriger Betrachtung. Das chine sische Ceremoniencostüm ist seltsam genug und verdient beschrieben zu werden: kurze Halbstiefeln aus schwarzem, grün eingefaßten Atlas, mit weißen Sohlen, die schlitt- schuharttg in scharfe Spitzen auslaufcn; ein langer Talar aus blauem Atlas mit weißem Schafpelz gefüt tert, der vorn offen gelassen, auf der Seite durch neun' aoldne Knöpfe geschlossen wird; die langen, weiten Aermel sind mit einem Aufschläge von Marderpelz be setzt; über die Schultern ist ein ebenfalls blauer, mit Marder besetzter kurzer Kragen aeworfen, der mit Bän dern befestigt wird. Nur die Minister sind zum Tragen diese- Festkleides berechtigt. Ueber dem Talar wird noch ein kurzes Mäntelchen mit herabhängenden Aer- meln getragen, das mit weißem Fuchspelz gefüttert ist und durch fünf goldne Knöpfe eng über der Brust zu sammengehalten wird. Unter diesem Costüm tragen die Chinesen noch einen einfachen langen Rock und ein doppeltes Atlashemd; die Pantalons, nach türkischem Schnitt, werden über dem Knöchel gebunden und ver schwinden in den Halbstiefeln. Im Hause trägt der Chinese, der nie barhaupt geht, ein einfaches Käppchen, das mit Stickereien von Gold- oder Silberfiligran oder mit kostbaren Steinen geschmückt ist, je nach der Stel lung, die der Betreffende in der Hierarchie der chine sischen Gesellschaftsklassen einnimmt. Bei feierlichen Gelegenheiten setzen die Chinesen ihre Crremonienhüte auf; die hohen, ziemlich weit ausgeschnittenen Krämpcn dieser Hüte, die mit kostbarem Pelzwerk besetzt sind, geben ihnen da- Ansehen spanischer oder baskischer Mützen; an der obersten Spitze dieser Kopfbedeckungen befinden sich die berühmten Mandarincnknvpfe auS Ko rallen, die von allen Seiten nMJnschristcn versehen sind; die Knöpfe der Mandarinen erster Klasse sind ohne Inschrift; an diesen Knöpfen sind kleine Spitzen in kostbaren Steinen horizontal angebracht, an denen Pfauenfedern befestigt sind, die sich majestätisch hinter dem Kopfe hin und her bewegen; diese Pfauenfedern sind ein Zeichen großen Verdienstes und höchster Aus zeichnung, sie vertreten die Stelle der bei uns üblichen Großkrcuzc der verschiedenen Ordcnsdecorationen. — An der großen Treppe der Tuilcrirn wurde die also aufgeputzte Gesandtschaft vcm Obcrccrcmonicnmeistcr Herzog v. Cambacörss empfangen und durch die ver schiedenen Gemächer, in denen die Hundert Garden in ihrer glänzenden Uniform Spalier bildeten, bis in den Thronsaal geleitet, wo sic dcr Kaiser, umgeben von seinem großen Dienste, empfing. Nachdem Mr. Bur lingame seinen vfficicllcn Speech gehalten und die wohlwollende Antwort Napoleon's lll. vernommen hatte, trat der erste Gesandtschaftssccretär heran und zog. im eigentlichsten Sinne des Wortes: zog aus einem Täsch chen von gelbem Atlas, das mit dem goldgestickten sünf- schwänzigen Drachen — dem kaiserlich chinesischen Wappen — geschmückt war, die Crcditive der Gesandt schaft hervor. Dieses originelle Beglaubigungsschreiben ist mindestens sechs Fuß lang, in dickem gelben Papier, auf dessen Ecken der berühmte kaiserliche Drache zu öftern Malen rrproducirt ist, der Text ist doppelt aus- gefertigt: in chinesischer nnd Mantschw Schrift. Nach dem der Marqnis de Lavalette, Minister der auswär tigen Angelegenheiten, dieses seltsame Beglaubigungs schreiben im Namen des Kaisers in Empfang genommen hatte, zog sich die Gesandtschaft in tiefster Devotion rückwärts schreitend wieder zurück, und die Audienz war beendet. Die kaiserlichen Carossen brachten die Herren Chinesen wieder feierlichst in ihr Hotel zurück. Diese cdeln Söhne des himmlischen Reiches können sich nun ungestört den Freuden des Pariser Lebens überlassen, die ihnen bis jetzt noch verschlossen waren, da sie, nach der bei ihnen herrschenden Etikette, bis zum Augen blicke der kaiserlichen Audienz das strengste Jncognito bewahren mußten. Die Kälte, die uns jetzt heimsucht — 6 bis 8 Grad, für Paris eine sehr empfindliche Temperatur —, diese Kälte, so hart sie auch auf Viele drückt, hat doch einem großen Theile dcr Pariser die lebhafteste Frcude bereitet. In kurzer Zeit hatten sich die Teiche der öffentlichen Gärten mit Eis bedeckt, und nun hallte cs wie cin Jubelruf durch ganz Paris: le» Iso» sont pri,, VN peut psliner! Schlittschuhlaufen! Es ist gar nicht zu beschreiben, mit welchem Enthusiasmus man sieb hier diesem winterlichen Vergnügen hingiebt. Der Reiz der Seltenheit und die voraussichtlich nur kurze Dauer dcs Späßchens mag wohl viel mit beitragen zu dieser all gemeinen Begeisterung, in der man übrigens von oben herab mit dem besten Beispiele vorausgcht. Der Kaiser nnd die Kaiscrin sind geübte Schlittschuhläufer, und der kleine Prinz gilbt sich den gewissenhaftesten Studien hin, um auch in dieser Kunst seinen erlauchten Aeltern nachzueifern. Die übrigen verschiedenen Pariser Welten haben sich auch in der Frage des Schlittschuhlaufens streng von einander geschieden. Die ganz große und vornehme Welt hat ihren speciellen Telch im Bois-de- Boulogne sür sich allein; dieser privilegirte Teich, der unter der Aussicht des »csiing-eiub mit luxuriöser Sorgfalt gepflegt und gefegt wird, erfreut sich der allerhöchsten und höchsten Besuche. Hier erscheint die Kaiserin mit ihren Damen und genießt da- Wintrr- vcrgnügen, in der Regel geführt vom Herzog v. Sagan oder vom Prinzen Murat; hier erscheint auch die Kö nigin Isabella von Spanien und überwacht mit mittler-
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