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Dresdner Journal : 19.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186805195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680519
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-05
- Tag 1868-05-19
-
Monat
1868-05
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 19.05.1868
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^114. 1868 Dienstag,, den 19. Mai. IdmmrmrMSPrrtler «« tritt ftkrUsd > rklr. 8»««i>«l^«kükr, »ui»«rk»Id a«i Norckck. S»ock«, kort uoü 8 t« wp« I»u»et> 1»^ klon». »,srr«tr»»rrff«: k°>r Le» 8»am «lo«r U»»p»It«n«o L«U«: 1 Kxr. vot«r „Liox«»»oat" üi« 2«Ue: S Kxr. Lrschriaen: »kL»Uok, mit Xniookm« 6«r 8000 »ack r«l«r1»U», ^td«oä« kür 6«o tolx«nä«o ^Nkrliek: S kklr. — ^»drliok: l ,. 1» ., Üoootliek:— „ lb „ L1ar«Io»kkoiam«ro. 1 », AresdnerIanmal. Verantwortlicher Redaeteur: I. G. Hartmann. . . . 2>s»rairoannahmt auswärts: 8»-»o,r»rr»», Oowmiootoolr S«» Or«-üo«r ^oora»!»» «d«oa»,.: S. Koo,.»», Loa,-, ko,r; S»n>diuU^»«rU»- Vooi.»», 8«rUoi O»vr»v»'-«:k« vnckk., lioroo,»»»'» Lursoo, Rvvvl.ro Klo»»»; Lr«m«o: L. 8onl.or^»s Lr»^»o: I-. 8r-aoir«', Xvovneeudurroll, ^««,0, Nlllt L l's-vovi knulkturt ».N.! ck-aonil'-ck« 8u«KK.; Nöl»! ^0. KLo»»«», k»rj»: 8-v-,, l,^r»irr, Vvi.l.ir» L6v., (8, kloo« ck» I» Lour-e); kroz: k». Lo«l.ic»', Ijoekk.; Vi«o: X».. Orral,i». Hrrauagrder: KLoixl. Lrpoüition ä«, Oresäasr ckoura»!^ vr«»6«o, kl»ri«o»tr»»s« N». 7. drm elfte» «»kl»gepu»kte frrigrsprochr». Die» ist r»t« scheidrud. (Art. 11 klagt Johnson an, durch versuchte Verhinderung Stanton's, das KriegSamt zu überneh men, und durch Verhinderung der Ausführung der Rr- constructionsacte die Macht drS Congrrsses bestritten zu haben.) 1«. Mai Abend«: Der «ruat hat mit 35 Ja'« und IS Nein'« die verurthrilu», de» Prafldrnte» abgrlrhnt und sich dann bi« zum 2V. d. M. vertagt. (Die Freisprechung bet Art. 11 ist somit lediglich aus dem Grunde erfolgt, weil die zur Verurtheilung erfor derliche Zweidrtttrlmajorität nicht erreicht wurde; die Abstimmung über die übrigen Anklagrpunkte scheint noch bevorznstehen.) welcher die Morgensteuer auf die Hälfte, nämlich statt 6 Sgr. (21 Kr.) auf 3 Sgr. (10'4 Kr.) herabsetzen, den Einqangszoll aber statt bisher 4, oder wie die Vor lage will, statt nunmehr 6, künftig auf 5 Thlr. nor- mircn will. -- Weiter entfernt sich der Antrag Twesten, der mit dem 1. Theile des Stumm-Schlör'schen Antrages iden tisch ist, aber 8 12 ganz streichen, d. h. den Einganas- zoll bei 4 Thlr. belassen will. Noch weiter geht der Antrag der Fortschrittspartei, eingebracht durch Runge. Endlich beantragen die Süddeutschen Streichung des ganzen Paragraphen. (Andere untergeordnete Anträae, namentlich solche, die abgelehnt werden, bleiben hier unberührt.) Es melden sich 1 Redner für die Vor lage, 16 gegen dieselbe' Die Debatte beginnt der Vertreter des Bundesraths, der preußische geh. Oberfinanzrath Scheele: Er widerspricht der gestern ausgesprochenen Bermuthung, daß der Bundesrath be absichtige, drm nächsten Zollparlamente eine neu ausgearbeitete Tabaksbesteuerungsvorlage zu machen. Man halte die Vor lage fest, welche unter den überhaupt möglichen Besteucrungs- spstcmen die beste Auswahl getroffen habe und namentlich ein festes Bollwerk gegen jedes Gelüste auf ein Tabaksmonopol sei. Als die Rübenzuckersteuer vor 30 Jahren eingesübrt wurde, wurden dieselben Befürchtungen fast in denselben Ausdrücken laut, die man heute gegen die Einführung der Tabaksteuer vor bringt. Es handelt sich einfach darum, die Steuer auf inlän dischen Tabak ins richtige Verhältniß zu dem Eingangszoll auf amerikanischen Tabak zu setzen. Da sich nun nach Ansicht des Zollbundesrathes der Preis des inländischen Tabaks zum aus ländischen wie l: 2'4 verhält, der Eingangszoll aus auslän dischen aber 0 Thlr. betragen soll, so müßte der Centner in ländisch erbauten Tabaks 2 Thlr. 12Ngr. betragen. Da man nun 10 Centner Reinertrag vom Acker gewinnen kann, so wäre eine Moraensteuer von 18 Thlr. gerechtfertigt. Wir schlagen aber in Rücksicht auf das Risico des Pflanzers nur eine solche von >2 Thlr. vor, und diese steht auch im richtigen Verhältniß zu 6 Thlr. Eingangszoll. Nachdem Aba. v. Bincke (Olbrndorf) für die Vorlage gespro chen, schildertDisfe ns «Baden) die Nachtheile, welche für den süd- deutschen Tabaksbau durch die exorbitante Steuer entstehe, na mentlich befürchtet er eine erheblich« Minderproduction in einer 100jährigen Industrie, die gerade den Armen zu Gute komme. Der Commifsar erklärt sich mit einem von Krüger (Posen) gestellten redactionellen Antrag eventuell einverstanden. Abg. Schraps: Ich stimme gegen die Vorlage und alle Amendements. Ich bin erstaunt, daß Männer, die auf Stände- Versammlungen früher dafür eingetreten sind, daß Preußen Deutschland aus Grund der Handelsfreiheit einigen solle, letzt die Vorlage, welche nur fiskalische Interessen verfolgt, verthei- digen. D»e Motiven der Vorlage stehen »m Widerspruch mit sich selbst, mit früher» Erklärungen der preußischen Regie rung und mit der Wissenschaft. Redner verliest zum Beweise dessen eine Erklärung der preußischen Reai iung auf eiuen An trag des Aba. Diergardt im preußischen Abgeordnetenhaus« von 18S6. Die Motive erwarten seltsamerweise zugleich eine Ein schränkung des Tabaksbaues und doch erhöhte Einnahmen. Die Tabaksstener wird nicht nur vorzüglich die Armen treffen, sie wird auch die Production hindern und wird durch die Äer- theuerung des Rohmaterials die Fabrikation vermindern. Sie wird die Anzahl der selbstständigen Existenzen mindern, alle Fabrikation wird nach und nach in Staalshände, in die öffent lichen Arbeiten in Strafanstalten u. s. w. übergehen und wenn es auch in Berlin keinen Anstoß erregen mag, daß zahlreiche kleine Existenzen vernichtet w«rden und alle Macht in eine Hand, in die des Staates kommt, so haben doch die süddeut schen Staaten keine Veranlassung dazu die Hand zu bieten. Die Tabaksteuer ist auch politisch nicht gerechtfertigt. Das Zollparlament hat keine Control« über das vcrwilligle Geld und ich will das Budgetbewilligungsrccht des Norddeutschen Bundes, das so schon gering ist. nicht noch mehr schmälern. Noch weniger Neigung habe ich aber, durch Gewährung von Geld mitteln die Fortsetzung des Werkes von 18V6 zu unterstützen. Die Unternehmer des Werks von 1866 mögen selbst di« Mittel zur Fortführung ihres Werkes schaffen. Abg GrumbrechtwarntdasHausvorAnnahmedesStumm- Schlör'schcn Amendements, welches das unannehmbarste von allen sei. Dieses erhöhe nämlich den Schutzzoll des Tabaks für den Norden um 1 Thlr. und lasse im Süden die Verhältnisse wie sie jetzt schon sind. (G lächter ) Abg. 1)-. Bissing erklärt sich namens der Pfalz gegen die Steuer. Im Süden herrschen ganz andere Verhältnisse als im Norden, man könne den Unterschied versalzen bis ans die Germanisirung der Slawen im Norden. Er werde nie sich ent schließen, auch nur die geringste Steuer auf eine Culturpflanze zu legen, auf der der Schweig von hunderttausend Händen liegt. Bald werde man sonst eine andere Handelspflanze, wie den Hopsen, auch mit einer Steuer belegen, da man ebensogut das Bier als eiuen Luxusartikel des gemeinen Mannes erklären könne. Man solle der Witwen und Waisen gedenken, die ihr Vermögen in Tabaksgrundftücken angelegt hätten, welche nua alle ruinirt wären, man solle Wohlstand und damit Ordnung und Zucht, welche durch den Tabaksball in viele Gemeinden Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten Verl«», «»»tag. 18. «°i. (W.T.B.) Ja der heutige» Eitzum, de» 8«llparlomrut« k>« zur Anzeige, daß Graf d. Grote (Hannover) grstorbr» sei. Bei der Lbfii»»»»g über dir am vorigen Sonnabeud »mrudirte Lobakfte»ervorloge (vgl. den Sitzungsbericht unter „TageSgrschichte") wurde dieselbe »l« Ganze« heute definitiv angenommen. E» folgt hieraus die Echlnßbrrathung über de» istrrrrichschen Handeltvrrtrag. Graf Kleist fragt an, ob die Rechte der meistbe günstigten Nationen auch Rußland, Dänemark, Schwe den, Norwegen und der Schweiz gewährt würden? Präsident v. Delbrück erwidert, daß sämmtliche im Handelsverträge stehende Mächte die Vorthrile der meistbegünstigten Nationen genießen. Ueber die Aus dehnung dieser Vorthrile auf andere Nationen werde demnächst eine Vorlage ringebracht werden, jedoch mit einer Ausnahme nir die Wrinzölle. Hiermit wird dir Generaldebatte geschlossen. Abg. Bamberger beantragt: Der Bundesrath möge die Unzuträglichkeit einer Weinzollherabsetzung mit dem indirectcn Steuersysteme in Hessen beseitigen. Der hessische Bundescommissar Hofmann bestrei tet die Kompetenz des Zollparlaments; der Antrag ge höre vor die hessischen Kammern. Berlin, Montag, 18. Mai, Rachmittag». (Tel. des „Dresd. Journ.") Ja der heutige» Sitzung de« Zollporlamrnt» kam r» gelegentlich dr«zurSchlußabstim« »ung aus die Tagrlardnung gesrtztrn Handrl»vertrog» mit Orstrrrrich zu hrstigrn Debatte». Abg. Bamberger beantragt, der Zollverein solle den Beschwerden «bhelfen, welche in dem Großherzog- thum Hessen wegen der Weinbesteuerung erhoben werden. (Einige hessische Abgeordnete betrachten das Zollparla- ment für incompctrnt hierzu.) Abg. Bamberger greift den hessischen Bevollmächtigten, geh. Legationsrath Hof mann, an. Dieser bestreitet die Kompetenz. Abg. Liebknecht erhält einen Ordnungsruf, weil er den norddeutschen Reichstag heftig angreift. Graf v. Bismarck constatirt, daß geh. Legations- rath Hofmann nur seine persönliche Ansicht, nicht die des Zollbundesraths ausgesprochen habe; seine (Bis- marck's) ebenfalls persönliche Ansicht sei der Hofmann'- schcn entgegengesetzt. Der BundrSrath sei wohl berech tigt, bet einem Widerspruche de-Zollvertrags mit der lnnernBundesbrsteuerung eineRemedur eintreten zu lassen. Geh. Legationsrath Hofmann constatirt, daß er nur im Namen der hessischen Regierung, nicht in dem Namen des Zollbundesrathes gesprochen habe. Die hessische Besteuerung stehe keineswegs im Widerspruch mit dem Zollvertrag; wäre dies der Fall, so würde Hessen sofort abhelfrn. Graf v. Bismarck: Gerade das Zollparlament sei kompetent zu untersuchen, ob dies der Fall sei. (Bravo!) Hierauf warnt Probst (Württemberg) das Zollpar- lament vor einer Ueberschreitung seiner Eompetenz im Hinblick auf die politische Lage Europas. Graf Bismarck constatirt daraus, daß er keine Pression auf Süddrutschland zum Eintritt in Nord deutschland ansgeübt habe, und sagt dabei: „Mögen Sie. Ihr Programm durchführen, wie lange Sie wollen; wir nöthigen Sie nicht durch Bitte oder Wunsch, Ihr Pro gramm aufzugrben. Ich stehe auf dem Standpunkt meiner Circulardepesche vom 7. September v. I. Aber ebenso, als ich keine Competenzerweiterung anstrebe, ebenso entschieden widersetze ich mich einer Competrnz- verminderung. Der Appell Probst's an die Furcht hat in deutschen Herzen niemals Wirkung." (Stürmischer Beifall.) Abg. LaSker greift hierauf die Württemberger an; Abg. Bebel bekämpft Lasker. Hierauf spricht Abg. Löwe. (Die Sitzung dauert fort.) London, «Sonutag, 17. Mai. (W. T. BZ Au» Rew-York bringt da» „General Telegramm Offier" (Pope u. Ree) folgende Kabelmeldungea: 16. Mai Nachmittag»: Der Präsident würbe va» Tagesgeschichte. Dre»ben, 18. Mai. Dir Erste Kammer trat heute Mittags 12 Uhr in in Anwesenheit der Staatsminister Hrhr. v. Friesen und v. Nostitz-Wallwitz, sowie des Re- glerungscommissars geh. Regierungsraths v. Mangoldt zu einer Sitzung zusammen. Vor Uebergang zur Tages ordnung zeigte Bürgermeister Clauß namens der dritten Deputation an, daß die jenseitige Kammer beschlossen habe, die Petition des Stadtraths und der Stadtver ordneten zu Riesa, die Besetzung des dasigenPfarramts betreffend, auf sich beruhen zu lassen, und daß die De putation, da die Petition nur an die Zweite Kammer gerichtet sei, Vorschläge, dieselbe nach 8 112 der Land taasordnung als erledigt anzusehen. Die Kammer geneh migt dies einstimmig. Erster Gegenstand der Tages ordnung war der Vortrag der Zwischendeputation über das den Entwurf eines Berggesetzes betreffende Bereinigungsverfahren (Referent: Secretär Wimmer). Die Kammer trat ohne Debatte sämmtlichen Dcputa- tionsvorschlägen, aus denen bereits in dem Referate über die betreffende Sitzung der Zweiten Kammer (vergl. Nr. 111 d. Bl.) das Wesentlichste mitgetheilt worden ist, einstimmig bei und beschloß, die beidersei tigen Referenten zu beauftragen, sich im Vereine mit dem königl. Regirrunascommissarr gemäß den überein- stimmmenden Beschlüssen beider Kammern der defini tiven Nedaction des Gesetzes zu unterziehen. — Zwei ter Gegenstand der Tagesordnung war der von der dritten Deputation (Referent: Graf Hohenthal) adop- tirte Bericht der jenseitigen Kammer über die Petition des Rittergutsbesitzers v. Querfurth und Gen., die Verladung von Braunkohlen in den Koblrnwrrkrn von Schmeckwitz und Umgegend betr. Nach einer kurzen Bemerkung des Referenten, in welcher derselbe betont, daß die Deputation, von der Absicht ausgehend, die bestehenden Gesetze aufrecht zu erhalten, die confesfio- nclle Gleichberechtigung zu wahren und doch die Bil- ligkeitsgründe zu berücksichtigen, die den Petenten un zweifelhaft rur Seite ständen, nur anrathen könne, dem icnseitigcn Beschlusse beizutreten. Graf Stolberg tritt der in der Beschwerde von Noack und Gen. enthal tenen Behauptung entgegen, daß an Bußtagen von den katholischen Dorfgenossen gearbeitet worden sei, Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz macht darauf auf merksam, daß er schon In der Zweiten Kammer auf- dic Consequenzen hingewiesen habe, welche entstehen würden, wenn man den Deputationsantraa »ud d ganz wörtlich auffasse, Consequenzen, die weit über die Ziele hinausreichen würden, die sich die Deputatton, wie er aus den obigen Worten des Referenten schließen zu können glaube, selbst gestellt habe. Der betreffende Antrag beziehe sich nur auf Verhältnisse, wie solche lediglich in der Lausitz verkämen und vorkommen könn ten, wo theils in katholischen, theils in protestantischen geschlossenen Parochien Katholiken und Protestan ten in großer Anzahl nebeneinander wohnten. Dort habe das im Anträge »ob b Aufgeführte in der Haupt sache seither bereits Geltung gehabt, d. h. es sei auch bis jetzt den Mitgliedern einer andern Konfession nicht verwehrt gewesen, solche Arbeiten an einem Feiertage der andern Konfession vorzuehmen, durch welche die Sonntagsruhe nicht gestört werde. Die vorhandene Meinungsverschiedenheit beruhe nur in dem Begriffe, was unter Sonntagsruhe zu verstehen sei. Bisher habe man dieselbe ganz allgemein aufgefaßt, die Deputation beschränke sie jedoch auf Arbeiten innerhalb der Ort schaften. Wenn die Kammern dem beigetreten sein würden, so werde die Regierung dann in Erwägung ziehen, in welcher Weise Abhilfe zu schaffen sei. — Re- MM»t: Er könne nur anrathen, drm Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten. Es werde dann Auf gabe der Regierung sein, Uuzuträalichkeiten möglichst zu verhüten. — Geh. Rath v. König: Durch eine zweckmäßige Interpretation der Feiertagsruhe werde drm Uebelstande gesteuert werden können. Uebrigens sei schon ein Vorgang in dem Regulative von 1818 vor handen, worin den Reformirten zur Pflicht gemacht werde, an protestantischen Feiertagen keinen Anlaß zu Störung und Aergerniß zu geben. Hierauf trat die Kammer dem jenseitigen Beschlusse: ») die Beschwerde Noack's und Genoffen, insoweit sie sich a»f die Einstellung der Arbeiten an den beiden Tagen Fabian Sebastian und Simon Juda bezieht, durch die Erklärung der königlichen StaatSregieruna als erledigt zu erachtens d) an die Staatsregierung das Gesuch zu richten, dahin Ver anstaltung zu treffen, daß in Gegenden mit konfessionell verschiedener Bevölkerung an für den überwiegenden Theil der Ortsangehörigen gebotenen Feiertagen der Gewerbe betrieb derjenigen Ortsbewohner, welche nach ihrem reli giösen Bekenntnisse davon nicht betroffen sind, nur insoweit beschränkt werde, als die Feiertagsruhe der betreffenden Ortschaften dies erfordert. einstimmig bei. Dritter Gegenstand der Tagesordnung war der von derselben Deputation (Referent: Graf Hohenthal) adoptirte Bericht der jenseitigen Kammer über den Antrag des Abg. Riedel und Genossen, die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 be treffend. Die Kammer beschloß ohne Debatte in Ueber- einstimmung mit der jenseitigen Kammer einstimmig: die in der ständischen Schrift vom 20. August 1864 enthaltenen, die Sonntagsfeier betreffenden Anträge der Regierung anderweit zur Berücksichtigung entweder für ein dem nächsten Landtage vorzulcgendes neues Poltzeistrafgesetz, oder für eine desfallsige besondere, dem nächsten Landtage zu machende Gesetzvorlage zu empfehlen, und die Eingabe der Löbauer qllgemeinen Predigrrconferenz auf sich beruhen zu lassen. (Den ausführlichen Schlußbericht über die am Sonnabend beendigte Eisenbahndebatte geben wir in der Bei lage, während wir umstehend den Wortlaut der Haupt rede des Herrn Staatsministers Frhrn. v. Friesen aus der Sitzung vom 15. Mai Nachtrag en.) v. Berlin, 16. Mai. Die entscheidende Abstim mung des Zollparlaments über die Tabakstcuervor- lage ist heute erfolgt. Nachdem die Regierungsvor lage abgeworfen, auch der Antrag Stumm und Schlör, welcher die vorgeschlagene Morgensteuer von 12 Thlr. auf die Hälfte ermäßigen, dagegen den Eingangszoll um 1 Thlr. erhöhen wollte, abgclchnt worden war, wurde der Antrag Twestcn, die Morgensteuer um die Hälfte der proponirten Höhe abzusetzen, dagegen den Eingangszoll in seiner Höhe von 4 Thlr. pro Centner zu belassen, angenommen. Damit waren alle Anträge, welche die Tabaksteuer überhaupt ablchnen oder sie noch unter den Twcsicn'jchen Anschlag festsetzen wollten, ge fallen. Der Tisch der Bundescommissare war heute dicht besetzt. Präsident Simson schlägt vor, 8 1 und tz 12 als zusammengehörig zugleich zu discutiren. Dem tritt man bei. Diese beiden Paragraphen lauten: 8 1. Der im Zollvereinsgebiet erzeugte Tabak unterliegt einer Steuer nach Maßgabe der Größe der jährlich mit Tabak bepflanzten Grundstücke. Die Steuer beträgt von je 3 Ouadratruthen (preußisch) mit Tabak bepflanzten Bodens 6 Sgr. (21 Kr.) jährlich. Flä chen unter 3 Ouadratruthen sind steuerfrei, wenn sie in der Nähe bewohnter Gebäude liegen Wo die Quadratrutbcnzahl der von einem und demselben Pflanzer mit Tabak bepflanzten Gesammtfläche durch 3 nicht lösbar ist, bleibt das unter 3 Ruthen betragend« Maß bei der Steuer unberücksichtigt. 8 12. Der Zoll von den vom Auslande eingehenden un bearbeiteten Tabaksblättern und Tabakstengeln beträgt vonu 1. October 1868 ab für den Centner 6 Rthlr. (10 Fl. 30 Ar - Am nächsten sicht der Vorlage ein Antrag Stumm und v. Schlör, auch unterstützt von dcn sächsischen Abgg. Gebert, v. Zehmcn, Oehmichen und Günther, Feuilleton. k. Haftheoter. Sonnabend den 16. Mai debütirte Herr Köhler vom Stadttheater in Frankfurt a. M. als „Marcel" in den „Hugenotten". Zu voller Schönheit eines tiefen Basses bliebe seiner, zwei Octavrn — bis zum tiefen k — umfassenden Stimme allerdings noch mrtallreichere, gerundetere Tonfülle und mehr energische Kraft, insbesondere auch in der tiefsten Lage zu wün schen, dennoch ist dieselbe von vorzüglicher Qualität. Sie besitzt einen markigen, sehr gleichmäßigen, auch im oiano weich und geschmeidig ansprechenden Klang, des sen angenehme Wirkung nicht durch roh« Tonelemente gestört wird. Dir Tonbildung ist lobrnswerth, dir Intonation durchaus rrin, und Hrrr Köhlrr hat sich vrrritS eine gute Ausbildung seinrr Stimme und eine musikalisch sichere, geschickte und geschmackvolle Behand lung des Vortrags gewonnen. Vor Allem sei ihm al- künstlerische schätzenswcrthc Eigenschaft angerechnet, daß er nicht schreit und nicht die leidige Praktik forcirter > Accente und Effecte übt. Möge rr in dieser maßvol len Weise des Vortrags beharren, ohne jedoch dabei die Belebung, und die charakteristische und wahr em pfundene Wiedergabe de- dramatischen Ausdrucks zu vernachlässigen, welchem letzter» in dieser Leistung als „Marcel" eine zu große Ruhe der Ausführung entge- grnstand. Auch sei Herr Köhler darauf aufmerksam gemacht, eine Neigung seines Organ-zu breiter Ton gebung zu bekämpfen. Die übrige Ausführung der Oper ist bekannt; mit Auszeichnung hervorgehoben sei nur Frau Kainz-Prause als „Valentine". E. Banck. 8»r Sfterat»r »Ker die Tadr-ßraft. Der den Ständen SachsenS vorgeleate Gesetzent wurf, Abänderungen deS Strafgesetzbuchs betreffend,- enthält bekanntlich eine Bestimmung, welche, wenn sie die Genehmigung der Stände erhält, eine Aufhebung der Todesstrafe m Sachsen zur Folge haben wird. In Veranlassung dessen ist der wissenschaftliche Streit über diese Frage auch bei uns wieder rege geworden, und wir glauben, daß es für unsre Leser von Interesse sein wird, wenn wir sie auf die beiden neuesten, diesen Ge genstand betreffenden Abhandlungen aufmerksam machen und dm Inhalt derselben kurz skizziren. Die eine derselben rührt von drm Professor vr. Kunze in Leipzig her und führt den Titel: „Ueber die Todesstrafe, Beibehaltung oder Abschaffung? Leipzig"; die zweite hat den Generalstaatsanwalt vr. Schwarze in Dresden zum Verfasser und ist betitelt: Aphorismen über die Todesstrafe, mit besonderer Berücksichtigung der Schrift deS Professort vr. Kunze über die Todes strafe, Leipzig." Jene hat sich die Vertheidiguna der Beibehaltung, diese dir Vrrtheidigung drr Abschaffung zur Aufgabe gemacht, vr. Kunze hat sich durch ge diegene wissenschaftliche Schriften und Abhandlungen aus drm Bereiche des römischen und deutschen Rechtes, insbesondere auch des Handelsrechtes und damit zu sammenhängender Materien einen in der wissenschaft lichen Welt geachteten Namen erworben, und wenn wir sehen, daß er mit der vorliegenden Schrift ein, seinen Studien bisher fremde- Gebiet betritt, so darf man den Grund hierzu wohl in drr Wärme seiner Ueber- zruaung von drr Richtigkeit der von ihm gewonnenen Ansicht und nächstdem darin suchen, daß drr Verfasser angenommen hat, diese Urberzeugung lasse sich nicht blo- mit fachwissenschastlichen Gründen und drm Er- gebnissr praktischer Erfahrungrn, sondern auch mit all gemeinen rcchwpl'ilosophischm, zum Theil biblisch-re ligiösen Erwägungen vrrthridigen. In Wirklichkeit ist auch rin namhafter Theil drr Kunzr^schrn Schrift sol chen Erwägungen gewidmet, vc. Schwarze dagegen bewegt sich auf einem, ihm aus langjähriger wissen schaftlicher Thätigkcit und praktischen Beobachtungen be kannten Boden. Er schöpft hauptsächlich aus der Praxis, insbesondere aus langjähriger Beobachtung der Ver brecherwelt und aus den in seiner Stellung gewonnenen Erfahrungen, die Gründe, mit welchen er die Entbehr lichkeit der Todesstrafe verthcidigt; — er unterstützt seine Behauptungen mit zahlreichen statistischen Belegen. Der uns zugemessene Raum erlaubt nur eine kurze Angabe des Inhaltes beider Schriften, sie wird aber hoffentlich genügen, eine Uebersicht desselben zu ver mitteln. vr. Kunze will principiell im 3. Abschnitte die To desstrafe nur für das Verbrechen des Mordes beibe- halten haben und zwar für die schwerern Fälle dieses Verbrechens, die er, ohne sich hier auf den wissen schaftlichen Unterschied zwischen Mord und Todtschlag zu beschränken (S. 56. 61), so charakterisirt: „wenn der Thätcr den Entschluß zur That als rin Gesetz sei nes Willens so lange mit sich herumgetragen, in sich und seinem Herzblut so lange genährt, gegen die wie derholten Biise seines Gewissens in Schuh genommen, durch eine Reih« entgegcnstrhendrr Handlungen hin durch geführt und mitten unter den rntgcgentretenden Erlebnissen immer wieder zur Herrschaft über den in wendigen Menschen zugelassen." Für diese Fälle, welche sich freilich gesetzlich kaum würden fixiren lasten, allein will vr. Kunze die Beibehaltung der Todesstrafe und sagt: — für „ein so außerordentliches Verbrechen und exorbitantes Verbrechen", wie er den Mord bezeichnet, müsse auch eine außerordentliche Strafe etntrrtea, und eine solche sei die Freiheitsstrafe nicht — weil die Sühne kür den Mord als für die Vernichtung eines Menschenlebens nur wieder in drr Vernichtung eine- Menschenlebens bestehen könne —, weil der nicht Hin gerichtete Mörder wieder einen Mord begehen könne — weil das Ansehen der Gesetze leide und durch Auf hebung der Todesstrafe dem Schwerte der Obrigkeit die Spitze abgebrochen werde (S. 65), weil in dem An griffe auf die Todesstrafe ein Angriff auf jede Strafe liege, weil die Vermehrung der Verbrechen zn besürch- ten sei, wenn die abschreckende Wirkung der Todesstrafe fehle. Diesen Gründen für Beibehaltung, von denen ein zelne mit den Aussprüchen meist älterer Rcchtsgelcbrter und Philosophen belegt sind, hält Schwarze entgegen, daß der Satz, wie für den Mord die Todesstrafe die einzige Sühne sei, auf die von allen Criminalistcn längst verlassene Talionstheorie („Zahn izm Zahn, Auge um Auge") zurückkomme, — daß Beweise dafür, es hab« rin nicht Hingerichteter Mörder wieder einen Mord be gangen, fehlten, auch eine solche Befürchtung durch die Natur der Verhältnisse nicht begründet werde, schließ lich auf alle Verbrecher passe, — daß man von dem Ansehen der Gerichte und der Gesetze eine höhere Mei nung haben müsse und nicht zu diesem Zwecke die Errichtung von Blutgerüsten fordern dürfe — daß die Behauptung, es sei der Angriff auf die Todesstrafe ein Angriff auf jede Straft, unrichtig sei. Wie Vr. Kunze auf einzelne Stellen der heiligen Schrift sich b«zieht, in welchen er nicht blos die Rechtfertigung, sondern auch das Gebot der Todesstrafe findet, so br« ruft vr. Schwarze sich darauf, daß ausgezeichnete Theo logen der Neuzeit, wie älterer Zeit bereits dir Irrig keit dieser Ansicht aus der heiligen Schrift nachgewiesen. vr. Kunze bezieht sich auf Rechtslkhrer und Phi losophen, vr. Schwarze zeigt, daß namentlich die Eri- minalpraktiker es sind, welche auf Grund ihrer Erfah rungen sich gegen die Todesstrafe erklären. Drr Vr-
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