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Dresdner Journal : 13.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186805132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680513
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-05
- Tag 1868-05-13
-
Monat
1868-05
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 13.05.1868
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Beilage zu WS des Mittwoch, deu 13. Mai 1868. -,, ———— >.» . UI t. 1—7 —--m— Fandtagsverhan-lungen. Zweite Kammer. Sitzung vom 12. Mai. Beginn der Sitzung Vormittags 11 Uhr in Gegen wart des StaatSministrrs v. Nostitz-Wallwitz, so wie der Regierungscommissare Geh. Rath Körner u. geh. Regierunasrath Eppendorfs. Auf der Registrande befinden sich u. A. 1) eine Petition des Gutsbesitzers Kratzsch in Ostrau, ver weigerte Restitution bez. Vergütung eines Kriegsscha- deus betreffend, und 2) eine vom Bürgermeister Leut hold in Schöneck übersendete Petition, Eisenbahn- angelegenheiten betreffend. Vor Uebergang zur Tagesordnung wird der Stell vertreter des beurlaubten Abg. Jordan, Hammerwerks brsitzer rc. Reinhardt aus Bautzen in die Kammer eingeführt und eidlick verpflichtet. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der 3. Deputatton über den Antrag des Abg. Riedel und Ge nossen, die Revision des Generale vom 24. Juli 1811 betreffend. (Referent: Abg.Walther.) Dieser Antrag lautet: «Jnsolgc eines Antraas des Abg. Beeg, die Revision des obgcdachlen Eleterale betreffend, gelangten am 20. August 1804 folgende Anträge an die hohe Staatsregierung: Hochdieselbe wolle eine Revision des Generale vom 24. Juli 1811 auf dem Gesetzwege vornehmen und dabei nachstehende Anträge berücksichtigen: I) daß alle Erntearbeiten nach beendigtem BormittagSgot- teSdieuste, das Einholen des Grünfutlers aber auch vor dem Vormittagsgottesdienste freigegeben werden, vor und während des Gottesdienstes dagegen alle Erntcarbeiten auf Nothsälle beschränkt bleiben möchten, 2) daß in den 88 4, b, 0 und 0 gedachten Fällen Maximal strassäle festgesetzt, den Polizeibehörden aber nachgelassen werden möchte, bei geringer« Vergehen aus niedrigere Strafen, bezüglich bis zum Verweise, herab zuerkenncn, 3) daß zu 5 hinsichtlich des Begriffs der öffentlichen Hantierung und der Zweifel, welche darüber entstehen können, erläuternde Bestimmungen gegeben werden möch- ten, und 4) daß 8 k, das Fahren in die Städte und aus den Städten betreffend, den veränderten Verhältnissen gemäß modi ficirt werden möchte. . Im Landtagsadschiede vom 23. August 18S4 wurde auch die Zusage ertheilt, daß diese Anträge einer reiflichen und sorgfältigen Erwägung unterzogen und Abhilfe gewährt wer den solle. Da nun bis jetzt noch nichts in der Sache geschehen, so stellte der mitunterzeichnete Abg. Riedel am 28. Februar die Aufrage an die hohe Staatsregierung: „aus welchem Grunde sie den ständischen Anträgen noch nicht nachgekommen sei, und ob und wann sie überhaupt denselben nachzukommen gedenke?" , Diese Anstage ist durch den Herrn Minister des Innern in der Sitzung vom 3. März dieses Jahres beantwortet worden. Allein durch die Antwort der Regierung sind die Unter zeichneten hinsichtlich ihrer Wünsche nicht vollständig defrie digi. Voraus müssen wir schicken, daß unserm Gesuche kei neswegs die Absicht zu Grunde liegt, dem Tage der Gottes- Verehrung seine Würde und seine kirchliche Bedeutung zu untergraben, oder etwa den Arbeitern einen Tag der Ruhe und der körperlichen und geistigen Erholung zu entziehen. Gewiß wird man unnöthigerweise an einem Sonntage nicht arbeiten oder arbeiten lassen, weil diese Arbeit die theuerste ist, in der Regel viel höher bezahlt werden muß. Wenn nun der Herr Staatsminister erklärte, daß die Erwägung der Anträge «ingetreten und nicht nur das, sou- ' der» daß unter Berücksichtigung derselben eine Revision des Generale vom 24. Juli 1811 vorbereitet und ein vollstän diger Gesetzentwurf ausgearbeitet worden sei, so ist dies sehr erfreulich und ein Zeichen, daß die Regierung die Anträge als dringend oothwendig anerkannt hat. Allein zu bedauern ,st. daß die hohe Staatsregierung spä ter wieder zu ganz andern Ansichten gekommen »st, und aus mehrfache« Gründen diese Angelegenheit der Zukunft zu über lafsen und bis dahin mit dem Generale vom 24. Juli 1811 auszukommcn gedenkt. Wenn nun auch feiten der Staatsregierung noch einige Erklärungen gegeben worden sind, z. B. daz das Einholen von Grünfntter, wenn es nicht während des Gottesdienstes geschieht, nicht als unter die Strafbestimmungen des Äc uerale vom 24. Juli 1811 fallend angesehen werden soll, sowie, daß sich in Bezug aus die Erntearbeiten im Lande eine Gewohnheit gebildet zu haben scheine, welche den Bedürf nissen genüge und denselben vielleicht noch besser entspräche, als dies durch einen allgemeinen Satz, wie er von den Kam me n vorgeschlagen sei, der Fall sein würde, so hat uns doch, wie schon erwähnt, die Antwort des Herrn Slaatsministers, so erfreulich sic auch im Allgemeinen erscheint, nicht ganz befriedigen können- Das von dem Herrn Minister betonte Gewohnheitsrecht, au Sonn- und Feiertagen vor dem Frühgoltesdicnste Grü«- futter einholen, sowie Erntearbeiten auch au diesen Tagen nach rem Gottesdienste vornehmen zu dürfen, erscheint uns mehr als eine jetzt mit Nachsicht gestattete Gewohnheit, als ei« Gewohnheitsrecht. Denn nichts giebt die Sicherheit, daß ein besonders eifriger Gendarm dergleichen jetzt nachsichtig gestattete Arbeiten zur Bestrafung au zeigt und daß ein nicht minder eifriger Gerichtsamtmann die Bestrafung decretirt, sich stützend auf den Buchstaben des noch nicht ausgehobenen Generale vom 24. Juli 1811. Besser als Nachsicht ist ein gutes Gesetz. Deshalb be antragen wir: „die Zweite Kammer wolle sich im Vereine mit der Ersten Kammer bei der Hohen Staatsregie- rung dahin verwenden, daß dieselbe einen Ge setzentwurf vor lege, welcher den ständischen An trägen vom 20. August 1864 entspricht." Nachdem die Deputation den Verlaus, welchen die von den Antragstellern von Neuem angeregte Frage auf dem Landtage 1864 genommen, kurz skizzirt hat, faßt sie die von dem Hrn. Minister des Innern ertheilte Antwort auf die Ricdel'schc Interpellation näher ins Auge. Der Herr Minister habe sich in der Sitzung vom 3. März in der Hauptsache dahin ausgesprochen: daß die Regierung, nachdem sic dem mehrerwähnten ftäudi- - scheu Anträge eine sorgfältige Erwägung habe zu Theil wer den lafsen, unter Berücksichtigung derselbe« zu einer Revision des Generale vom 24. Juli 1811 im Gesetzeswege verschütten fei und ein hierauf bezüglicher vollständig auSgeardeiteter Gesetzentwurf vorliege. Bei eingehender Prüfung diese» Ent wurfs habe sich aber der Regierung die Ueberzeugung ausge- dränat, daß nach dem dermaligen Stande unsrer gewerblichen und Berkehrsverhältnisse eine Revision der wegen Aufrecht erhaltung der Sonntagsseier geltenden Beschlüsse im Ge fetzt» wegc nicht erledigt werden könne, ohne in eine sehr weitläufige und doch nicht erschöpfende und immer zutreffend« Easuistik zu gerathen, und außerdem der Regierung noch ein DiSvensationSrecht von solchem Umfange vorzubehalten, wie e» weder mit der Würde de» Gesetzes, noch mit den Rück- sichttu vereinbar erscheine, welche die Regierung den andern Factvrea der Gescvaebuna schuldig fei. Ein Beleg für diese Ansicht sei in der Art und Weise zu finden, in welcher die Gesetzgebung unsrer Nochbncstaaten den vorliegenden G g «- stand behandelt habe. Bon ihnen allen sei nur eine allge meine Strafbestimmung durch Gesetz getroffen, die specielle Bezeichnung der Fälle aber, in denen die Strafe »lntreten solle, dem Berordnungswege vorbehallcn worden. Wenn man nun auch bei uns in nicht zu feruer Zukunft einer Revision unsrer Polizeigesetze ohnehin näher treten müsse, so erscheine e» vngcnusftn d, melden Weg einzuschlagen. Bi» dahin werde aber mit den Bestimmungen de» Gew rale vom 24. Juli 1811 um so mehr auszukommen sein, als einige derjenigen Zwei- K, welche im Jahre 1864 zu dem vorltegendt, Handlichen Antrag, gegeben, iomittclst durch Eatschcidungen ihre Ertedianng'Wftnd,,, und Beschwerden über eine zu strengt HaadhMUWlder Vorschriften wegen de» Eanntagtstier st-' den letzten Jahre« nicht zur Kenotmß der Regierung ge langt seien. Müsse auch einerseits anerkannt werden, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen mit einer gewissen Milde gehandhabt würden, so sei doch andererseits nicht zu verkennen, daß diese Praxis zu mannichfachen Ungleichheiten und zu einer gewissen Unsicherheit führen müsse, welche dem Ansehen deS Ge setzes nicht förderlich sei. Auch dürste der Umstand, daß in deu letzten Jahren Beschwerden über eine zu strenge Handhabung der Vorschriften wegen der Sonn tagsfrier zur Kenntniß der Staatsregierung nicht ge kommen, kaum als maßgebend betrachtet werden können; denn in den meisten Fällen, welche durch die milde Praxis der Mittelbehörden zu Gunsten der Betheiligten entschieden würden, werde den Letzter« immer die Be zahlung von Kosten anheimfallen, die mit der ihnen zur Last gelegten Verletzung der gesetzlichen Vorschriften m keinem rechten Verhältnisse ständen. Die Deputa tion erachtet daher den von dem Abg. Riedel u. Gen. gestellten Antrag, welcher das Festhalten an den frühern Kammerbeschlüssen anempfiehlt, nur für gerechtfertigt. Wenn nun weiter die k. Staatsregierung es für ange messen halte, die Revision des Generale von 1811 mit der Revision der Polizeigesehgebung zu verbinden, so dürfte hiergegen um so weniger ein begründeter Ein wand zu erheben sein, als sie selbst anfuhre, daß diese Revision in nicht zu ferner Zukunft werde stattfinden müssen. Mittlerweile seien nun durch die Annahme der Novelle zum Strafgrsetzbuche mehrere Vergehen, welche bisher der criminellen Bestrafung unterlagen, der po lizeilichen Ahndung überwiesen worden, so daß gegen wärtig ein gewichtiger Moment mehr vorliege, welcher die baldige Revision unsrer Polizeistrafgesetze als wün- schenswerth erscheinen lasse. Dagegen ist die Deputation mit dem Vorschläge nicht vollständig einverstanden, daß lediglich eine allgemeine Strafbestimmung durch Gesetz getroffen, die specielle Bezeichnung der Falle, in denen die Strafe einzutreten habe, aber dem Verordnungswege allein überlassen werden solle. Nach dem Dafürhalten der Deputation dürfte es nicht unausführbar sein, die wichtigsten Bestimmungen über die Sonntagsheiligung als allgemeine bleibende Vorschriften in einem Gesetze zusammrnznfassen, welches die Basis für das weitere Vorgehen auf dem Berordnungswege bilde. Demgemäß beantragt die Deputation: die Kammer wolle beschließen, die in der ständischen Schrift vom 20. August 1864 enthalte«-«, die Sonntagsseier be treffende« Anträge der Regierung anderweit zur Berück sichtigung entweder für ein dem nächsten Landtage vorzu- acndes neues Polizeistrafgesetz, oder für eine desfallsige be sondere, dem nächsten Landtage zu machende Gesetzvorlage zu empfehlen. Schließlich gedenkt der Bericht noch einer gedruckten Eingabe der allgemeinen Löbauer Predigerconferenz. Die Druckschrift behandelt die Sonntagsfeier im All gemeinen, die hierauf bezügliche Sachlage in Sach sen, sowie die Verhältnisse in England, die Ver unehrung und wiederum den Segen des Sonntags, ohne jedoch ein eigentliches Petitum an diese Betrach tungen zu knüpfen. Die Deputation schlägt in Ermangelung eines in der Druckschrift enthaltenen Antrags, der Kammer vor: die Eingabe der Löbauer allgemeinen Predigerconferenz auf sich beruhen zu lassen. Die Debatte besinnt Abg. Beeg, welcher entschie den dagegen protestirt, daß er bei Stellung seines An- trags nicht gewußt habe, was er wolle, wie die Pe tition der Löbauer allgemeinen Predigerconferenz be haupte. Ebensowenig habe er eine grundsätzliche Aen- derung in der Heiligung des Feiertages im Auge gehabt. Abg. Fahnaucr betont die Nothwendiakeit einer Abänderung des Generale von 1811, und ist der An sicht, daß die Deputation zu einem weitergehenden An träge hätte gelangen sollen. Hierbei geht derselbe noch mals ausführlich auf die Debatte über die, die Mit feier der katholischen Feiertage feiten der Protestanten in der Oberlausitz betreffende Petition ein und kritifirt scharf den damals gefaßten Kammerbeschluß, indem er die schädlichen Folgen desselben schildert. Im Uebrigen spricht derselbe den Wunsch aus, daß die Deputation die Regierung hätte veranlassen sollen, nicht im Ge setzes- sondern im Berordnungswege die Angelegenheit schleunigst zu reguliren. Er halte es für angemessen, daß von jedem Sonntage 6 Stunden als freie Ar beitszeit gestattet würden, zumal ja auch dicStaatsre- gierung sich um die Sonntagsheiligung nicht kümmere, da sie den Betrieb der Eisenbahnen und Posten an den Sonn- und Feiertagen nicht unterbreche. Bon Stel lung eines Antrages sehr er ab, zumal nachdem in der Kammer Stimmen laut geworden, daß er nur der Re gierung Verlegenheiten und Schwierigkeiten zu berei ten suche. Präsident Haberkorn macht darauf aufmerksam, daß es nicht statthaft erscheine, auf die Debatte über die Mitfcicr der katholischen Feiertage heute nochmals zurück zu kommen. Abg. v. Salza tritt dem Abg. Fahnauer hinsicht lich mehrer Specialäußcrungcn entgegen und kommt schließlich zu dem Resultate, daß derselbe doch zu schwarz sehe. Bon einer Störung des konfessionellen Friedens in der Ollerlansitz sei ihm nichts bekannt. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz constatirt zu nächst, daß eine principielle Meinungsverschieden heit zwischen der Staatsregierung und der Deputation nicht vvrlicge, und nimmt darauf Bezug, daß er be reit bei einer frühern Gelegenlwit die Gründe dar- gclrgt habe, warum die Regierung Bedenken trage, jetzt eine bezügliche Gesetzesvorlage an die Kammer zu bringen. Diese Gründe seien lediglich formaler Na tur. Die von der Deputation im Berichte ausgespro chenen Wünsche würden nicht ohne Folge bleiben für die weitere Bchandlmeg des Gegenstandes feiten der Regierung. Auf die Ausführung des Abg. Fahnauer- könne er nach Lage der Sache und nach der vom Präsidenten abgegebenen Erklärung nicht näher ein- grhcn. Nur soviel halte er demselben ein, daß der ungestörte Betrieb der Poften und Eisenbahnen an Sonn- und Feiertagen lediglich darum geschehe, weil sie allgemeine Vcrkrhrsanftalteu seien, die ahne große Schädigung der LandeSeinwohnrr eine Unterbrechung nicht erleiden könnten. Schließlich macht Redner da rauf aufmerksam, daß die Frage über die Sonntags feier jetzt vom religiösen Gebiete auch auf da- Gebiet der Socialpolitik verlegt worden sei, und auf den Widerspruch, der darin liege, daß man auf der einen Etngesandtes. Den zoologischen Garten betreffend. Ob die Hoffnung des Brrwaltungsrathrs des Actieu- verrins für den zoologischen Garten, durch die Einrich tunaen, wie sie in Folge seiner Beschlüsse vom 1. Mat d. Z. an in's Leben getreten find, auf zahlreichen Be such dieses Gartens hinzuwirkrn, sich erfüllen wird, Statistik unk Voikswirth schuft. ' Dic zweite allgemeine Versammlung deutscher Müller »d Mühleuiatcresseulka, zugleich Generalversammlung des Verbände», wird am 18., lu. n. 20. Mai 1868 z« Berlin im Saale der Conccrtbauses, Leipzigerstraße 48 stattfindcn. * Eltschiffsaörtötericht. Da» Hauptzollamt Schandau passirten in der Zeit vom NL bis 2o. April, außer den nach- genannten, noch >02 mit Getreide, Holz, Kohlen rc beladene Fahrzeuge, und sind in der Zeit vom 1. Januar bis mit 2S. April dieses Jahres überhaupt 1608 beladene Fahrzeuge daselbst abgesertig« worden; den 20. Kühnel aus Leilmeritz von Böh men nach Dresden mit Bier, gebranntem Kalk, Weizen, Mehl auS Getreide, Gerste, Backobst, Eiern. Weiden, Bcttfedern; Eld- dampfschiffsahrlSgesellschasl aus Dresden, von Magdeburg nach Böhmen, mit Farbeholz und Eement; Prager Schifffahrt Sge° sellschaft von Hamburg, dcsgl mit RciS, Soda, Tbran, Ee ment, Farbeholz in Blöcken, Talg, Salpeter, Gummi Lackmus; den 22. Adalbert Lauua auS Prag von Schönebeck desgl. 2 Fahrzenae mit Fabriksalz; den 23. Karl Kühnel aas Lcitmeritz von Dresden nach Böhmen mit gemeiner Töpfe»- waare und gebrauchtem, ungefärbtem Böttchergefäße; Wenzel Lange aus Äußlg von Hamburg deSgl. mit Rodschwefel und Soda ElbdampfschifffahrtSgesellschast auS Dresden, von Schöne beck nach Böhmen mit schwefelsaurem Natron; Ärmer Schiff- fahrtsgesellschaft von Hamburg desgl. mit robem Kaffee, ge schältem Rei». Svrup, Soda, Ingber, Stuhlrahr, Boraxsäure roher Baumwolle, Ehilisalpeter, Farbeholzextract, Talg; Die selbe von Böhmen nach Hamburg mit HnbtalaS, blaust uretu Kali, Zündhölzchen, mortuum, Rothstein, Talk, Resd- nanzholz, Siebrändern. Hafer, Mehl; dieselbe desgl. «ach Magdeburg mit Mehl, morwum, ^atiwnoiui» oruü«», Hafer; Wenzel Schade aus Aussig desgl. noch Magdeburg mit Hafer, Kor«, Backobst, Linsen, natürlich« Mmermwasser, Pa- stillen mit Zucker; den 24. Prager Schiffmbn -gesellschaft desgl- nach Hamburg mit Hohl^a», Porzellan. -stein,ui. Kurzwaarrn. Schwefelsäure, mortonm. robem Kaffee, Graphit. Zünd Hölzchen, Wa,d. Weizen und Mehl au» G-ireidr; den «/ die selbe von Hamburg noch Böhmen mit Kaffee, ReH HmpM, . gemeinstem, Schwefelsäure, Dachschiefer, Robichm^el, Arkaaik, roher Baumwolle; dieselbe von Magdeburg desql mn geichsl- tcm Reis. Ultramar-a, Korken, Kümmel, bolophon««^ erde, Etrohpapier, grober ungefärbter yolzmaar-. roher Baum wolle; Ferdinand Dürre an» Obergruub vo» Dresden nach Böhmen mit Rohersen. möchten wir insofern bezweifeln, als das was durch die lobenswerthe Einführung der Monats- und Jah resabonnements finanziell vorthcilhaft sich gestalten kann, wieder durch das Ainu» verschlungen wird, welches durch den erhöhten Eintrittspreis von 5 auf 8 Neugroschen für eine erwachsene Person und von 2 auf 3 Nrugro» schen für ein Kind unter 12 Jahren in der Einnahme entstehen muß. Es wird sich stets bewähren, daß bei allen Unter nehmungen, bei welchen eine starke Betheiligung des Publicums die Lebensfrage bildet, eine solche auch nie fehlt, je billiger und bequemer man der großen Masse diese Betheiligung macht (dafür bietet den besten Be* leg der Post-, Eisenbahn- und Dampfschifffahrtsver kehr) und. daß das Interesse des Publicums sich stets geringer kund giebt, wenn wie hier beim zoologischen Garten die Eintrittspreise zu hoch gestellt werden und auch noch unnöthige Umständlichkeiten dabei vorhanden sind. Der Berwaltungsrath hat leider hierauf nicht genügende Rücksicht genommen, denn für das große Publicum und vor Allem auch für den gebildeten Mit telstand, der in seiner Majorität nicht zu den Wohl habenden und Reichen gezählt werden kann, ist schon der Preis von 5 Ngr. ä Person insofern sehr hoch, als derselbe für eine aus mehreren Mitgliedern be stehende Familie eine nicht unbedeutende Ausgabe bil det und es auch nicht Jedem paßt, bis zu einem billi gen Sonntage den Besuch des zoologischen Gartens aufzuschiebcn. Vor Allem aber ist auch das Abonne ment von 2 Thlr. auf die mit 12 Stück Coupons ver sehene Eintrittskarte zu theucr und mit ganz unnötht- gcn Erschwernissen verbunden, denn will man laut je ner neuen Einrichtung eine solche Karte lösen, so können auf diese außer dem Abonnenten nur dessen Familienglieder, welche mit ihm die selbe Wohnung und denselben Hausstand theilen, erst dann Eintritt in den Garten haben, wenn dieselben bei der Anmeldung namentlich genannt und auf die Karte mit verzeichnet sind. Ob eine gleiche Einrichtung in andern zoologischen Gärten auch zu finden, wissen wir nicht, aber in Ab rede ist doch gewiß nicht zu stellen, daß diese Forma- malitäten ganz überflüssig sind und der Vcrwal- tungsrath, dessen eifriges Streben für das Wohl und Gedeihen des zoologischen Gartens wir noch nie be zweifelt, wird sicher am Besten thun, wenn er im In teresse desselben, sowie des Publicums und seiner Actio näre die seit dem 1. Mai ins Leben getretenen Be schlüsse insoweit wieder aufhebt, als solche sich auf den erhöhten Eintrittspreis für die einzelne Person und auf den Abonnentenpreis von 2 Thlr. für 12 Coupons be ziehen. Man lasse doch den Eintrittspreis, wie er früher war, sowie die billigen Sonntage, wende dies zur Pfingst- zeit und während der Vogelwiese auch auf Wochentage an, und behalte das neueröffnete zwcckgemäße Mo nats- und Jahresabonnement bei; aber man er öffne vor Allem für die Bewohner Dresdens und besten Umgebung Verkaufsstellen, wo das Dutzend der Eintrittbillets für Erwachsene zu 1 Thlr. 6 Ngr. und für Kinder zu — 18 Ngr. — zu haben ist, die für Jeden auf vielleicht 6 Monate gültig sind, der sie vorzeigt*), den mehr als einmal kann doch auf ein Billet keine Person gehen, und der Caste des Actienvcreins kann es sehr gleichgültig sein, ob die Personen, welche aus diese 12 Billets in den Garten treten, untereinander verwandt sind und ein und den selben Hausstand haben oder nicht. Der Schluß des Sommerhalbjahrcs wird den Berwaltungsrath über zeugen, daß er für einen billiger« Preis, wie wir oben nur andeutungsweise angegeben, eine zehnfach stärkere Einnahme haben wird, als für den jetzt festgestelltcn. Um aber zu verhüten, daß mit dem Verkauf dieser Dutzcndbillcts Mißbrauch getrieben wird, bedarf es ja nur der Angabe des Lutzendpreises auf jedem Billet. Tritt eine Preisermäßigung der Art ein, so er wirbt sich der Berwaltungsrath auch noch eine dank bare Anerkennung für diese dem Publicum gebotene Erleichterung, wodurch für viele Familien Gelegenheit vorhanden ist, öfterer als bisher den zoologischen Gar ten zu besuchen, während jetzt Biele, durch den hohen Eintrittspreis zurückgeschrcckl, auf diesen Besuch ver zichten müssen. Im Namen Vieler. *) Eine ähnliche Einrichtung findet ja auch mit de« Bil- letS für den Besuch der Kunstausstellung, i« Lüdicke'» Win tergarten und für die Benutzung der Dampfschifffahrten re. statt Sei'e einen Tag der Ruhe für die Arbeiter verlange, und auf der andern Seite doch gestattet sehen wolle, daß am Sonntage gearbeitet werde. Die Stellung, welche Abg. Fahnauer in dieser Sache rinnehme, dürfte von dem größten Theile des sächsischen Volkes nicht getheilt werden. Nachdem hier der Schluß der Debatte erfolgt, setzt Referent die Gründe auseinander, aus denen es der Deputatton unmöglich erschienen sei, zu einem weiter- gehenden Schlußantrage zu gelangen und aus denen sie wünschen müsse, daß das Generale von 1811 im G rsetzeswege abgeändert werde. Nach dem Anträge der Deputation erscheine es aber keineswegs ausge schlossen, daß die Regierung in dem gedachten Sinne auch auf dem Berordnungswege vorwärts gehe. Bei der Abstimmung tritt die Kammer gegen 1 Stimme (Abg. Fahnauer) dem Deputationsantrage bei. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist sodann der Bericht der vierten Deputation über die Petition mehrer Gemeindevorstände in dem Altenberger und Frauensteiner Gerichtsamtsbeztrke, den Ankauf von Grundstücken zu Staatswaldnngen betreffend. (Referent: Abg. Steiger.) Die Petenten sagen, daß in ihrer Gegend in neuerer Zeit von dcrStaats- regierung ganze Güter, auch größere Flächen angckauft und dann in Staatswaldungen umgewandelt worden wären. Dieselben erblicken hierin nicht nur für sich, sondern auch für die allgemeine Wohlfahrt des Landes Nacktheil und kommen schließlich zu dem Anträge: Die hohe« Kammern wollen huldreich dahin wirken, daß die könial. Regierung in ihren weisen Anordnungen der Land- wirthschast die geeigneten Flächen erhalte und zur Vermeh rung derselben eine gnädige Fürsorge sich auch fernerhin an gelegen sein lasse, damit durch einen reichlichen Anbau von Nahrungsmitteln unserm lieben Baterlande das tägliche Brod nicht gebreche! Die 4. Deputation der Ersten Kammer hat ein stimmig beschlossen, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Auch die diesseitige Deputation hat nach gründ licher Erwägung zu keinem andern Anträge gelangen können. Sie habe in erster Linie nicht die Befürchtung theilen können, daß durch Waldanpflanzungen, wie sie bisher feiten des Staates üblich gewesen, im Allge meinen eine wesentliche Erhöhung des Preises der Nah rungsmittel eintreten werde. Da nun Sachsen unter allen Umständen bei seiner verhältnißmäßig starken Be völkerung seinen Bedarf an Landesproducten nicht er baue, die zuBeziehung derselben aber so reichlich inAus- sicht ^genommenen Verkehrswege die Zuführung dersel ben wesentlich erleichtern würden, so dürfte cs doch be- denkttch lein, da- Streben des Staates zu bekämpfen, namentlich in solchen Gegenden auf Anlegung von Staatswaldnngen zu sehen, wo die klimatischen Ver hältnisse eine yohe Ausnutzung durch den Feldbau nicht in Ansficht stellten. Es entspricht dies auch ganz den in der Kammer ausgesprochenen Wünschen, daß der Staat-zumeist in Waldungen seine mobilen Domänen fonds anlegen möge, da ihm bei dieser Anlage erfah- rungsmäßig eine höhere Verzinsung- in Aussicht stehe. Daß den Petenten unter Umständen- Nachtheil aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Waldungen erwachse, bezweifle die Deputation nicht, vermöge aber nicht Vor schläge zu deren Abhilfe z» machen. Da nun die von den Petenten angeführten Momente es nicht rechtfer- ttgen würden, auf einen Gesrtzesvorschlag das Absehen zu richten, welcher von den allgemeinen einschlagcndcn Rechtsverhältnissen so außerordentlich abweichen würde, so schlage die Deputation vor: diese Petition in Uebereinstimmung mit der Ersten Kammer aus sich beruhen zu lasse«. Abg. Mehnert ist der Ansicht, daß es im Allge meinen angemessen sei, so viel Ländereien als möglich anzukaufen, um sic in Staatswaldnngen zu verwandeln. Richtig sei cs allerdings, daß die angrenzenden Grund besitzer dadurch in Nachtheil kommen könnten, allein es lasse sich dies, wie auch die Deputation ausgcführt hafte, nicht ändern. Er verwende sich also für die An nahme des Deputationsantrages. Eine weitere Debatte findet nicht statt, und tritt die Kammer einstimmig dem Deputationsantrage bei. Dritter Gegenstand der Tagesordnung war der andcrwcite Bericht der 4. Dep. über eine Beschwerde desStadtraths in Wurzen, die Verpflegungskosten für einen geisteskranken Vaganten betr. (Refe rent: Abg. v. Schönberg-Bornitz.) Die Majorität der Deputation beantragt, dcmBeschlusse der ErstcnKam- mer, die Beschwerde der Staatsregierung zur Berück sichtigung zu übergeben, beizutretcn. Die Mino rität dagegen, welcher sich der Abg. v. Reinhardt angeschlosten hat, schlägt vor, bei dem früher gefaßten Beschlusse stehen zu bleiben. Geh. Regierungsrath Eppendorf verwendet sich für Stehenblriben bei dem früher gefaßten Beschlusse, die Beschwerde auf sich beruhen zu lasten. Der Be schluß der Ersten Kammer, die Beschwerde zur Berück sichtigung an die Regierung abzugebcn, könne als ein begründeter nicht anerkannt werden. Nachdem Redner nochmals eine ausführliche Darlegung des spcciellen Falles gegeben, empfiehlt er Beitritt zum Minoritäts- antrage. Abg.Thiele empfiehlt bei der Zweifelhaftigkeit des Falles Beitritt zum Majoritätsantrage, indem er ausführlich auf die Gründe eingebt, welche für deren Ansicht sprächen. Abg. v. Reinhardt mottvirt seine Abstimmung für dic Minorität, wobei derselbe den Auslassungen des Regierungscvmmistars bcitritt. Nachdem Abg. Klopfer den Wunsch ausgcsprochcn, daß auch die Berichte der vierten Deputation künftig gedruckt werden möchten, erfolgt der Schluß der De batte, und beschließt die Kammer, da beide Referen ten ans das Schlußwort verzichten, gegen 14 Stimmen, bei dem früher gefaßten Beschlusse, die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, dem Anträge der Depu- tattonSminorität gemäß, stehen zu bleiben. Die Sache hat also zum Bereinigung-verfahren zu gelangen. (Schluß der Sitzung.)
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