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Dresdner Journal : 09.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186805093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680509
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680509
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-05
- Tag 1868-05-09
-
Monat
1868-05
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 09.05.1868
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BcH.! ,c zu 106 des Sonnabend, den S. Mai 1868 r^'-7-I--—,---7-.—^71-7-1 —I^s—-- . . ---- - - -- - -----» J»brr ab, neubauirn ff mid auf ig a»b be- skmnt sei, ^rrueunea theilweise unterlassen werben dürfen, z« leiste» seien. Einhellig wird schließlich von der Deputation be antragt: di- einaangS dieses Berichts erwähnten Petitionen durch den zu fastenden Beschlug für erledigt za erklären, dieselben aber wiederum an die Erste Kammer zurück-,uzeben. Referent bemerkt, daß nach Schluß dcS Berichts noch mehrere Eingaben von den Qnarlierwirthcn zu Borna, Oschatz und Radeberg, und dein Stadtrathc zu Zwickau eingegangcn seien. Abg. Caspari bekämpft die Eingaben des land- wirthschaftlichen Vereins zu Pfaffcngrün und des Vor sitzenden des landwirtbschaftlichen ZweigocreinS zu Reuth und bemerkt, wie es sich gezeigt babe, daß die Reigung, Militär auf dem Laude aufzunehmen, nicht vorherrschend sei. Weiter geht derselbe auf die 'Verhältnisse der Liabt Rochlitz ein unv kommt zu dem Schlüsse, daß nach Lage der Sache ein Anspruch auf eine Beihilfe aus Staats mitteln völlig gerechtfertigt erscheinen müsse. Abg. Jordan: Tie Beschwerden würden immer lauter, daß die Lasten durch die Militärmacht in Sachsen kaum zu ertragen seien, und diesen Beschwerden schlösse sich der Wunsch an, daß der Staat die Lasten erleichtere. Die Klagen würden nicht so grell an uns herantreten, wenn dem Lande zu den neuen Einrichtungen eine längere Zeit gegönnt gewesen wäre. Obgleich cs ihm principieU schwer falle, noch eine Bewilligung für Mi litärzwecke aus der Staatskasse auszusprechen, so habe er sich doch entschlossen, dem Dcputaliousantrage zu zustimmen, um die Lasten, welche namentlich den Mit telstädten erwachsen, zu erleichtern. Was die Modali tät anlange, so empfehle er den Miuvriläieamrag zur Annahme, wenn jedoch an den Bedin.zungcn der Mc- norität das Ganze scheitern sollte, so wervc er sich nur freuen, wenn der Majorilätsamrag angenommen würde. Abg. Lang schließt sich insofern dem Vorredner an, als derselbe cvnsiatirt habe, daß die Noth in den Städten groß und eine Abhilfe dringend geboten sei. Der von der Deputation eiugcschlagene Weg sei an sich zu billigen. Was dagegen die Verzinsungsfragc an lange, so könne eine Verzinsung dieser Summen nur vom Bunde aus geschehen. Denn vom sächsischen Kriegeministerium könne dieselbe unmöglich erfolgen. Der Bund werde aber eine solche Verzinsung gewiß nicht gewähren. Bestehe man daher auf dieser Bedingung, so würde das ganze Zusammengehen dcr Deputation ein vergebliches gewesen sein. Er müsse sich daher dringend für Annahme des Maj oritätsantrages verwenden, und glaube, daß die Minorität auf allge meine Anerkennung im Lande rechnen könne, wenn sie nach Lage der Sache ihren Antrag zurückziehe. Abg. Huste: Er befinde sich vollkommen auf dem Standpunkte des sächsischen Städtctages. Wenn auch ein Theil dcr Einwohnerschaft Gewinn von dcr Gar nison habe, so werde dieser doch durch die Opfer, welche die Grundbesitzer zu bringen hätten, ausgewogen. Er werde für den Majoritälsantrag stimmen. Schließlich bemerkt Redner, daß er die Lumme von 150,000 Thlr. für die Reiterei zu niedrig im Verhältnis zu der Summe für die Infanterie finde. Referent gicbt hierauf näher die Gründe an, wes halb die Deputation die Summe von 150,000 Thlr. für die Reiterei als hinreichend anzusehcn gehabt habe. Kriegsministcr v. Fabrice fügt hinzu, daß er be reits in der Deputation Gelegenheit genommen habe, darauf aufm rksam zu machen, daß der zu bewilligende Capitalvorschuß zur Erreichung des ausgesprochenen Zweckes kaum ausreichen werde. Doch werde derse.be immerhin eine willkommene Beihilfe bilden, weil ver mittelst desselben den vorhandenen U belständen wenig stens zum grüßten Theile Abhilfe werde geschaffen wer den köunen. Die Summe von 150,000 Thlr. für die Cavalericgarnisoncn sei gewiß nicht sehr hoch; doch werde dieselbe ausrcichcn, um wenigstens gewisse Här ten, die in Cavalcricgarnijvncn besonders hcrvortratcn, abzuhclfen. Ueber die Art und Weise dcr Verwendung dieicr Summe jetzt schon cin Princip aufzustcllen, sei völlig unmöglich. Auf den Inhalt dcr einzelnen Pe titionen wolle er nicht näher eingchcn, jedoch consta- tiren, daß die Kammer und die Regierung einig seien in dem Wnnschc, den durch die neue miUtärische Or- gannativu und die ncucn Garnijonirungen hcrvorge- rufcnen Ucbelständc abMclfen. Es handle sich daher nur darum, eilten Weg zu finken, auf wclcbem es ge- schchcn könne. Was nun den Minoritätsantrag an- lange, so wiederhole er die in der Deputation abge gebene Erklärung, daß auf eine Verzinsung der Summe seilen des sächsischenKricgsministcriums nichtcingcgangrn werden könne, weil dasselbe nur ermächtigt sei, den Betrag dcr ersparten Summe zu Militärbautcn zu verwenden. Es würde daher das Kricgsministerium keinesfalls berechtigt sein, den Aufwand für diese Zin sen im Militärbudget zu verrechnen. Aus dtcsen Gründen stelle er das Ersuchen, von dem Erfordernisse einer Verzinsung abzusehcn. Abg. May ist mit der Deputation vollkommen ein verstanden, daß den Petenten geholfen werden müffc, nicht einverstanden sei er aber mit den vorgcschlagenen Mitteln und Wegen, weil er die Conscqucnzcn fürchte. So könne der Bundcsst ldherr bei dem ihm zufteheudcn Dislocationsrecht eine Garnison von dort wcgnrhmen, wo jetzt eine Caserne gebaut würde. Er empfehle da her einen Antrag, daß die Regierung bei dem Bun- desrathe sich mit aller Energie für eine Erhöhung der Scrvissätze dergestalt verwende, daß den Beschwerden dcr Petenten abgcholfen werde. Dcr dadurch verur die königliche Staaisregierung ermächtigen, aus den Bestän den deS mobilen Staalsorrmvgens dem königlichen Kncgs- minifterium nach Bedarf einen Capitalvorschuß bis zur Höhe von 1,480,000 Thlr. mit der Besiimmung, daß hiervon, so weit thunlich in Gcmcinschafl mit der im Militärbudget jährlich zu Neubauten anSqeworfenen Summe, die erforder lichen. in da« Eigenthvm de« königlich sächsischen Slaatssis- cus übergehenden Ealernen für die Fußtruppen erbaut und eingerichtet, nicht m uder auch, soweit erforderlich, Beihilfen an Reitergarnisonstädte zu Beschaffung de« Unterkommens der Reitergarnisoneu und der militärischen Anstalten für solche bewilligt werden, sowie unter dem Vorbehalte zu ge wahre«. einmal, daß feiten des königliche« KricaSiinnistc- riums über die jeweilige Berweudnng dieses Vorschusses bei jeder La^taasperiode de« Kammern Rechenschast abgelegt werde, und sodann, daß seilen desselben Ministeriums von nnd mit dem Jahre >»72 an auf jenen Vorschub dis zu dessen gänzlicher Tilgung Abzahlungen von jshr- litd »iudesteus bO.llvO Thlr., welche jedoch »nr ,m Falle außerordeutlicher Bnrlnmmuisse , ä. der Frage: ob das königliche Kriegsministerium nicht in der Lag« sei, ohne Beihilfe des Staates und aus den von der Bunde- Verwaltung ihm für das 12. Armeecorps zur Disposition gestellten, auch vom Königreiche Sachsen mit 22S Thlr. pro Manu der Friedensstärke aunubringcndcu Geldmitteln die erforderlichen Caseroeu oder Massrnouartirre z» beschaffen? bemerkt, daß dieselbe an sich mit Rücksicht auf tue Fest stellung in Nr. 3 dcS zwischen Preußen und Sachsen unteren 7. Februar 1867 abgeschlossenen Separatver- tragS zwar unbedingt zu bejahen seit daß aber das Krltgsministerium in Bezug auf dieselbe folgende Er klärung abgtgcbrn habe: daß zwar gegenwärtig, und »war vom im Militärbudget jährlich IvO.ÄoTdlr. s sachte Mehraufwand könne durch größere Beurlaubun gen gedeckt werden. Redner stellt sodann folgenden Antrag: Au die königliche Slaatsregierung den Antrag zu richte«: dieselbe wolle sich beim norddeutschen Buudesrathr dahia »er wenden: l) die Servisgeldsätze den wirklichen Leistungen für Quart»« u. s. w. entsprechend zu «höhe«. 2) den dadurch entjlthenden Ausfall durch »«mehrte Beur laubungen aus dem jetzigen Präseozstaud« der Armee z» ersetze». (Dieser Antrag wird ansrcichend unterstützt.) Kriegsministcr v. Fabrice spricht sich gegen diesen Antrag aus. DaS seit dem 1. Januar in Kraft getre tene Bundesgesetz lege Zeugniß ab von dem Willen der Bundesregierung, die Servisvergütunassätze soweit al- möglich zu erhöhen. Für Sachscn liege freilich da» Unglück vor, daß diese Erhöhung doch noch «ine Herab- "««1°?« Atzung involvire, weil die früher» sjchsi chen Bergü- ,o>» »der tuagssätze noch höher gewesen seien. Eine noch »ei- Landtagsverhan^lungen Zweite Kümmer. Abendsltzung vom 7. Mai. Nachdem die Kammer von Nachmittag- 5 Uhr an zu einer vertraulichen Sitzung versammelt gewesen, be gann Abends 's? Uhr die öffentliche Sitzung m Anwescn- hcik der Staatsministcr Frhr. v. Friesen, v. Fabrice und v. Nostitz-Wallwitz, sowie dcs RcgicrungScvm- miffars geh. KricaSraths Mann. Auf der Neglstrande befinden sich u. A.: 1) eine Anschlußpetition Bnchmann's in Oschatz u. Gen. an die Pctition dcs Stadtraths zu Großenhain rc, Erhöhung dcr Scrvissätzc bctr., und 2) cinc Pctition der Mühlrnbesitzer Kirsten in Helbigsdorf u. Gen., das Jmmobiliarbrandversichcrungswcsen betreffend. Auf dcr Tagesordnung steht der Bericht der vier ten Deputation über die wegen Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen betreffs der Mi- larleistungen eingegangenen Petitionen. (Re ferent: Abg. Thiele.) Der Vorstand dcs unter dem Namen „Sächsischer Städtetag" am 21. October 1867 in Wurzen zusammrngetrctcnen Vereins von Mit gliedern der städtischen Kollegien Sachsens, Bürger meister Streit zu Zwickau und Genossen, hat cin die Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Militärlestmngcn bezweckendes Gesuch an die königlich sächsische Staatsregierung, und zwar an die königlichen Ministerien des Kriegs, des Innern und der Finan zen, gerichtet. In dieser Eingabe wird uns auscin- andergesetzt, daß die Einquartierungslast eine bei nahe unerträgliche für viele Städte geworden. Der sächsische Städtetag habe daher Folgendes als die Ucbrrzcugnng seiner Mitglieder auszusprechen: l) daß die Unierbringung des Militärs in Friedenszeiten, fei es in Standquartieren, sei es in Cantonirungen, se» es auf Märichen, eine allgemeine Staatslast sei; 2) daß daher d« Staat als solcher für jene Unterbringung zu sorgen und den gelammten dadurch entstehenden Auf wand gleich dem Aufwande für andere allgemeine StaalS- bedürfuissc durch allgemeine Staatsstellern zu decken hat; 3) daß ebendeshalb der Staat einzelnen Gemeinden oder den Grundbesitzern derselben die Naturaleinquartierung nur unter Gewährung vollständiger, namentlich auch den ört lichen Berhältnissen entsprechender Entschädigung ansinncn sollte, und 4) daß ein solches Ansinncn an Orten, welche der Staat zu Standquartieren für die Truppen bestimmt hat, wohin er also Militär auf die Dauer legen will, schon wegen der mit der Naturaleinquartierung verbundenen Stö rungen des häusliche« und Familienlebens nur insoweit und so lange gerechtfertigt ist, als sich die Herstellung von Slaatscas«nen oder die Ermielhung von Quartieren auf Staatskosten als nicht möglich darstellt. Weiter wird ausgeführt, daß die in 8 24 des Ge setzes vom7. Decembcr ausgesprochene allgemeine gleiche Verpflichtung sämmtlicher Orte des Landes, das Mi litär aufzunchmcn und demselben Unterkommen zu ge währen, nur noch als einen theoretischen Satz erachtet werden könne, welcher den thatsächlichen Verhältnissen gegenüber alle Bedeutung verloren habe. Wolle man nun nicht diejenigen Garnisonstädte, in welchen bei den bestehenden örtlichen Verhältnissen die jetzt gewährte Staatsvergütung als eine angemessene Entschädigung für die Siaturaleinauarticrung durchaus nicht zu er achten sei, auf das Schwerste beeinträchtigen, und wolle mail nicht ihnen und ihren Grundbesitzern gegenüber den Rcchtsgrundsatz, daß Leistungen, zu welchen der Staat Einzelne seiner Angehörigen im allgemeinen In teresse zwinge, vollständig zu entschädigen seien, vcr- läugucn, so werde man auch eine Reform dcr betref fenden gesetzlichen Bestimmungen in den oben angedeu- tetcn Richtungen als cin dringendes Bedürfniß, als eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit an erkennen müssen. Das Schlußpctitum geht dahin: „die Ständeversammlung wolle auch ihrerseits dahin wirken, daß die Gesetzgebung über die Militärleisiungcn nach den ungedeuteien Grundsätzen schleunigst vervollständigt und über dies mit dem Baue von Casernen oder der Ermielhung von Quartieren in den Garuisonstädten feiten des Staals als bald vorgeganjen, zu diesem Behufe auch, da nöthig, die Be schaffung der erforderlichen Geldmittel durch eine Anleihe nicht gescheut werde." Dieser Pctition haben sich angeschlossen: die Stadt- räthe zu Waldheim, Krimmitzschau, Pirna, Neustadt bei Stolpen, Nossen, Schwarzenberg, Roßwein, Löbau und Wurzen, die Stadtvcrordnctcncollcgicn zu Hainichen und Frankenberg, die Ctadträthc und Stadtvcrordnctcn- collcgicn zu Plauen, Elsterberg, Bischofswerda, Ma rienberg, Oclsnitz, Burgstädt, Schnccbcrg, Zwickau, Freiberg, Glauchau, Riesa, Döbeln, Werdau und Kö nigstein, haben aber auch die in jener Petition auf- gcstclltcn Grundsätze Widerspruch erfahren in zwei Ein gaben dcs Dircctoriums des landwirthschaftlichen Ver eins zu Pfaffengrün, und des Vorsitzenden dcs land- wirthschaftlichcn Zweigvereins zu Reuth, in welchen behauptet und beziehentlich nachzuweisen versucht wird, daß, weil die Garuisonstädte und die diesen zunächst gelegenen Dörfer die großen Vortheile einer Garnison allein genössen, auch jene allein die Lasten dcr Gar nison zu tragen hätten. Hicrnächst hat der Stadtrath zu Großenhain für sich und im versicherten Auftrage der Stadträthe zu Pirna, Radeberg, Riesa, Oschatz, Rochlitz, Geithain, Lausigk, Pegau, Borna, Döbeln und Roßwein an die Ständeversammlung das Gesuch gerichtet: l) „Hochdieselbe wolle bei d« hohen Slaatsregierung den An trag stellen, daß sie mit thunlickstcr Beschleunigung der Ständeversammlung ei« Rachpostulat zum Budget dcs KriegSdeparlements vorleae, nach welchem die Differenz zwischen den bis »um Schluffe des Jahres 1887 für ge meine Soldaten und Militärdienstpferde gegoltenen Ser- vissätzen und den durch die allerhöchste Verordnung vom »8. November 1887 für die Zeit vom I. Januar 1888 ab vorgeschriebenen Sätzen auf die Staatskasse mit übernom men wnde", und 2) „daß die Ständeversammlung sich für Wegfall des ß 129 der mehrenvähnlen Berordnung vom SV. November 1887 — wonach der Servi» den Communen bei der Natural- quarNrrgeivährung nur dann gezahlt werden soll, wenn letztere eme dreitägige Dan« übersteig, — verwenden möge," welches lentere Petitum sich jcdoch dadurch erledigt hat, daß 8 129 der Verordnung vom 30. Novcmbrr 1867 neuerdings durch 88 1 und 4 der Verordnung, die Abänderung einiger, da» Servis u. Einquarticrungs wesen angehender Vorschriften ßrk'Verordnung rc. vom 30. November 1867 betreffend, vom 15. März d. I., vom 1. April d. I. an wieder aufgehoben worden ist. Ditstr Petition dcs Stadtrath» zu Großenhain und Genossen baden sich in besonder« Vorstellungen an die Ständeversammlung angticblossen: dle Siadträthe zu Roßwein, Plauen, Geithai», Löbau, Freiberg, Marien liche Summe von 108,000 Thlr.,' wenn die erforderlichen Casernen in zureichender Zahl nnd ehebaldigst hergcstellt wer den sollten, bei Weitem nicht anSreichen, um hierzu zu ge langen, und weiter daß eine in gewissen Zwischenräumen vorzunehmcnde Wei terverlegung der Garnisonen in andere, bis dahin noch frei gedlrbene Orte des Landes administrativ ivohl ausführbar, nut dienstlichen Rücksichten aber nicht vereinbar und wegen der si u öfters wiederholenden notbwendigen Einrichtungen und Vorbereitungen an den wechselnden Garnisonorien auch sehr kostspiel g und namentlich auch für das platte Land be- schwerlich sein werde, da die Orte des letztern nach dem Ser vistarife zur Klaffe v gestörten, mithin jährlich nur 6 Thlr. Ouartiervergütung pro Mann zu erhallen hätten. Hlcrnach habc die Deputation zu dcr Ucbcrzcugung kommen müssen, daß auch auf diesem Wege zu einem günstigen Resultate sobald nicht zu gelangen sei. Es sei ihr daher als einziger Ausweg hierzu nur noch übrig geblicbcn: 8. Die Erbauung von Cascrncn mit Bei hilfe der k. sächsischen Staatskassen. Diese Beihilfe solle in dcr Gestalt eines dem k. Kriegsmini- stcrium unter gewissen Bedingungen und mit dem Vor- behal e dcr succcssiven Rückzahlung und nach Befinden auch dcr Verzinsung zu gewährenden Capitalvorschusses ersch inen. Die zweite Deputation sowie der Finanz- ministcr hätten gegen die Gewährung eines solchen Capitalvorschusses im Principe Bedenken nicht cntgegcn- zustcllen gehabt, und cs hätten sich infolge dessen beide Deputationen zunächst über folgende, bis zur Erklärung dcr k. Staatsregierung darüber nur als vorläufig an zusehende Grundsätze geeini t: I. Es sei aus Staatsmitteln ein Capital von 1,-wOMt Thlr. zum Zwecke der Erbauung von Casernen lür die Fußoup- pen und, soweit erforderlich, zur Beschaffung von Quar tieren für die Reiterei zu beschaffen; 2. dieses Capital bleibe ein besonderer Landesfond und sei dem k. Kriegsministerium nach Bedarf — und zwar aus den B ständen des mobilen Slaatsvermögens — zu dem unter Nr l gestoch en Zwecke auszuantworten; 3. stas k. Kricgsmininerium übernehme die Verpflichtung, das Capital vom «.Januar 1872 ab mit 4 Procent pro Jahr zu verz-nsen und mit mindestens l Procent pro Jahr zu amortisiren. Auch habc man es als selbstverständlich erachtet, daß die hiernach zu erbauenden Cascrncn Eigenthum dcs k. sächsischen Staatsfiscus würden, sowie, daß das Kriegsministcrium über die Verwendung des ihm nach Bedarf zu gewährenden Vorschusses dcr Landesvcrtrc- tung Rechenschaft abzulcgcn haben werde. Dcr Kricgs- ministcr habe erklärt: »ä 1) daß der in Aussicht genommene Capitalvorschuß zu Erreichung dcs ausgesprochenen Zweckes zwar kaum aus- reichen werde, daß eS aber immerhin möglich ersche ne. durch ihn in Verbindung mit dem nach und noch auch zu C sernen bauten und dergleichen frei werdenden Disposilionsquantum des Militärbudgets, und weil vorauszusetzcn sei, daß die Communen, in deren Mitte Casernen erbaut werden würden, ihrerseits deren Herstellung entgegenkommend besördern und somit auch die Baukosten verringern belfen würden, das ge steckte Z el in 3 bis 4 Jahren zu erreichen; «6 3) daß er aber auch eben deshalb, wenn er auch all mähliche, in weitern Jahren höher aufstetgende Ab- und Rückzahlungen auf deu Vorschuß — im Ansange mlndestens Som«) Thlr. jäbrlich — für den Fall, daß außerordentliche Boikommniffe Unterbrechungen nicht noihwcudig machten, bestimmt zusichern könne und wolle, eine Verzinsung des BorschnffeS Als nicht annebmbar bezeichnen muffe, weil er dos k. Kriegsministerium zu Conlrahirung einer verzinslichen Schuld i hne Zustimmung der Bundesgewalt nicht für berech tigt erachte. Die zu Nr. 1 ausgesprochene Voraussetzung dcs Entgegenkommens dcr betreffenden Communcn habe man feiten der Dcputationsmilglicdcr für vollständig zutreffend gefunden und deshalb in diesem Berichte aus drücklich zu verlautbaren beschlossen, daß mit der Er bauung von Staatscascrncn hauptsächlich diejenigen Communen bedacht werden sollten, welche, ihreOuali- fication zu Garnisonortcn vorausgesetzt, ihrer Größe und Leistungsfähigkeit entsprechend die günstigsten Be dingungen cingingcn, und habe man dahin namentlich gerechnet die unentgeltliche Ucberlassung von Bauplätzen und Uebungsplätzcn, Leistung von Baufuhrcn, uucut- gcltlichc Lieferung von Baumaterialien und dergleichen. Die Höhe dcr Vorschußsummc sei hicrnächst inmitten dcr Deputation definitiv auf 1,400,000 Thlr. festgcs.tzt worden. Was aber die Verzinsung derselben anlange, so habc zwar dcr Finanzmimstcr den Verzicht ans eine solche für thunlich erklärt, die Deputation habe sich je doch in ihrer Gcsaminihcit zu einem cinmüthigcn Beschlusse nicht vereinigen können und cs Hale sich cin Thcil der selben (die Abgg. v. Schönberg und v. Reinhardt, sowie Referent) für den Verzicht auf eine Verzin sung, dcr andere Thcil aber (die Abg. Jordan, Stei ger und Barth) für die Forderung einer solchen Verzinsung ausgesprochen. — Der Schlußantrag der Minorität geht daher dahin: Die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer die königliche Slaatsregierung ermächtigen, aus den Bestan den des mobilen Staatsvermöaeus dem königlichen Kriegs- Ministerium nach Bedarf einen Capitalvorschuß bis zur Höhe von 1,480,880 Thlr. mit der Bestimmung, daß hiervon, so weit thunlich in Gemeinschaft mit dcr im Militärbudget jäbrlich zu Neubauten ausgeworfencn Summe, die ersorder- lichen, in das Eigentbum deS königlich sächsischen Staaisfis- cus übergehenden Casernen für die Fußtruppen erbaut und eingerichtet, nicht minder auch, soweit erforderlich, Beihilfen an Reitergarnisonstädte zu Beschaffung des Unterkommens der Reitergaruisonen und der militärischen Anstalten für solche bewilligt werden sowie unter dem Vorbehalte zu ge währen, einmal, daß seilen dcs königlichen KrieaSministe- riumS über die jeweilige Verwendung dieses Vorschusses bei jeder LandtaaSperiode den Kammern Rechenschaft abgelegt werde, und sodann, daß feiten desselben MiniieriumS auf jeden Vorschuß von und mit dem Jahre 1»72 an Abzahlungen so lange zu leiste« feien, bis das Capital sammt vom 1. Januar 1872 an laufenden Zinsen zu 4 Pror. jährlich gedeckt sein wird. Dit Majorität beantragt dagegen: Die Kammer wolle im Verein mit dcr Ersten Kammer berg nnd Riesa, letzterer unter Hinzntritt der Stadt- vcrordnctcn dasclbst, inglcichen dcr Ouarticrwirth Karl August Bretschneider in Großenhain und 3 Genossen, zugleich im angeblichen Auftrage sämmtlicher Quar- ticrwirthc daselbst, es haben aber auch noch die Stadt verordneten zu Marienberg unter Darstellung der auch diese Stadt infolge der Verordnung vom 30. No vember 1867 hat treffenden Garnisonlast in einer Pc tition vom 4. März d. I. um Emanirung cincs Ge setzes, welches „die den Garnisonorten durch das neue Militärleistnngsgcsctz anferlrgten besonder» Militär lasten vom 1. Januar 1868 ab gleichmäßig auf das ganze Land vertheile", sowie darum gebeten, daß für Gcbirgsorle dcr Wintcrscrvis für die Monate Octobcr bis mit April gewährt werde. Die Deputation hebt zunächst hervor, daß gegenwärtig bezüglich der Lei stungen für das Militär lediglich die zu Voll ziehung und Ausführung von Art. 61 der Verfassung dcs Norddeutschen Bundes erlassene allerhöchste Ver ordnung vom 30. November 1867, die Verordnung des kgl. Kriegsministeriums, die Abänderung einiger, das Servis- und Einquartierungswesen angehender Vorschriften der Verordnung über die Leistungen für das Militär vom 30. November 1867 betreffend, vom 15. März 1868, und die Bekanntmachung, die für die Einquartierungen an die Communen zu gewährenden Vergütungen betreffend, v. 15.Fcbr. 1868Geltung hätten. Ferner, daß es sich gegenwärtig ausschließlich um die Einquartierung in den Standquartieren handle. Was die Vergütung für die Naturaleinquartierung an- lange, so werde solche nach §§ 118 flg. der nurerwähn- tcn Verordnung vom 30. November 1867 durch Ucber lassung dcs Servis, welcher in Personal- und Stall- servis und in Servis für Dienstlocale zerfalle, ge- wäkrt. Der Bericht weist weiter durch Zahlen nach, welch ein Mißvcrhältniß zwischen den, den Garnison orten auferlcgtcn Leistungen und den dafür gewährten geringen Vergütungen bestehe. Die Prägravalioncn dcr mit Garnisonen belegten Mittelstädte vor den gro ßen Städten Dresden und Leipzig und allen übrigen, mit Garnisonen belegten Städten, Ortschaften nnd Rit tergütern seien schon wiederholt Gegenstand dcr Be sprechung in den Kammern gewesen, und werden von Niemandem im Lande, wohl auch sciten der Staats- regicrung nicht, in Abrede gestellt werden. Man könne sich daher, ausgehend von der Annahme, daß die Kam mer die erhobenen Beschwerden und Anträge für be gründet erkennen und zu deren schleuniger Abhilfe ge neigt sein werde, nunmehr zu der allerdings nicht leicht zu beantwortenden Frage wenden: auf welche Weise diesen Beschwerden mit dauern dem Erfolge abzuhelseu sei? In Bczng hierauf weist dcr Bericht zunächst nach, daß die Quartierlast der mit Casernen nicht versehenen Garnisonstädte nach dem zu erwartenden Bundcequar- ticrleistungsgesctze nicht geringer und die Vergütung für die Quarticrlcistung in Garnisonrn nicht höher als dermalen sein werde und daß für die nächsten Jahre keine Aussicht vorhanden sei, daß die anerkannt ungenügenden Scrvissätzc dcn Verhältnissen angemessen erhöht werden oder mindestens die, übrigens auch in frühcrn Jabren schon für ungenügend erklärten, alten sächsischen Sätze erreichen würden. Tie Drputation habe daher zu der Ucbcrrcugung gelangen müssen, daß von dem mchrerwähnten Bundesgesetzentwurfe eine Ab hilfe dcr erhobcncn Bcschwrrden nicht zu erwarten sei. In Bezug auf die weitere Frage 11. ob uickt durch Zulagen zu dem von BnndeSwegcn geord neten Servissaven aus königl. sächsischen SiaatSkasseu dcn betroffenen Gemeinden eine Erleichterung ihrer Mili tärlasten beschafft werden könne? ist von der Negierung mitgethcilt worden, daß, wenn der Personalscrvis für nicht in Staatscascr-ncn unter- gcbrachte Gemeine und diesen glcichstehende Militärs in allen Scrvisklassen auf jährlich nur 12 Thlr. pro Kopf erhöht werden sollte, ein Jahre^aufwand von 48,600 Thlr. entstehen werde. Wc.,^ hat dieselbe erklärt. „daß eine Gewährung von Zuschüssen zu den Servisbeträgen der Consequcnzcn halber bedenklich erscheine, daß die durch solche Zuschüsse entstehende Ausgabe alliahrlich und Wetter auch deshalb ansteigen würde, weil bereits im Jahre 1816 die Quartierentschädigung von l Ngr. pro Mann und Tag für Sachscn als genügend obnebin nicht angesehen worden sei, auch daß eine Gewährung von Zuschüssen die jetzt vor handcnen Unzuträglichkciten momentan zwar mildern, nicht aber beseitigen, im Gegeniheil das Uebel nur erst recht fort und fort bestehen lassen würde. Die Deputation hat das Gewicht dieser Gcgen- gründe nicht verkennen mögen, und zwar um so weni ger, als die Gewährung von Zuschüssen zu dcn bun desmäßigen Scrvissätzen aus königl. sächsischen Staats kassen die Wiederaufnahme eines Etats für das Kricgs ministerium in das Staatsbudget mit allen ihren Con- sequrnzen zur Folge haben und gewisse Nachtheile der Vcrquartierung bet den Ortsbewohnern, z. B. Störung dcr häuslichen Einrichtungen und dcs Familienlebens, immerhin noch nicht ausschlirßcn würde. Auch von der weitern Verfolgung des Gedankens, die Zinsen dcs sogenannten Stellvcrtretungsfonds zur thcilweisen Deck ung dcr Zuschüsse zu vcrwcndcn, habc man abgesehen. Ferner wird die Unmöglichkeit dargethan, daß die mit Garnisonen belegten Städte auf dic Dauer Zuschüsse zu dcn Scrvissätzen aus eigenen Mitteln gewähren könnten. Bei der Sachlage habe die Deputation UI) lediglich in der Casernirung der Truppen auf Staats kosten dic dringend nötbige Abhilfe dcr mehrrrwäbn- ten Beschwerden zu erblicken vermocht. Hierbei wird rücksichtlich
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