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Dresdner Journal : 05.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186804055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680405
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-04
- Tag 1868-04-05
-
Monat
1868-04
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 05.04.1868
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,ck dir Orbnuag ihrer Verhältnisse «rulöglichte und Windthorst: I» der Materie din ich mit de« >» de« küllf :o wird »> » mc wig mit S v< E des gch wu» geri deb grr raki lich reu der der wel unt wo! ges sor «u, Ku Oe in für Be Sc lic kei ge> gr At hc w in sif hat del: deut Hanl trag eine ohm des ang< ftim i soll« Sc. holt Mei di-h prn, Md schr sind, deut Mit eßen aller Ander sich unter ordnen. Da« Best« «der und prak tisch «leicht«»» für die LinrrlUuder sei r« wenn ihn,« die Sechsetz«- ei»«- bestimmte» LerM« ftdr de» Ausammentritt stau lies Der die die Kurs reise gelci früh Ber! die den ferti und Ani das, Ori die treil stutz sönl sonl dest unt sein tun sch« «öl foro der Mit erfu die I über ger Es tigu dürf sion Apr Wo, der arb drei pari erw« D« Corresereut GrasSchwerin empficblt gleichfalls den Antrag, der unschuldig uud nicht prajudie»rlich sn. Buudeslainler G-if v. Bismarck: Ach heiß« de» Nutrag ledbast willkommen uud erklär«'« in», bereit, seine «»«ftihiu»- » ' Aba. v« Braun empfiehlt den Antrag Es handle sich tzprum, den Seim drr Redcjiciheit, der in der ReichSverfaffung «me, so auSzubilden, daß er nicht nur dem Reichstage, sondern auch jedem Etnjellandtage ,u Gute komme. Allerdings empfehle mau die Redefreiheit mit politischen Erwägungen, aber darum höre diese Materie nicht auf, auch in da« Gebiet deS Straf recht« zu gehören. Gerade durch dre unbeschränkte Redefreiheit werde die individuelle Freiheit aufs Gröbste verletzt. tiaasteUicn durchaus timwrstL»doiop auch ich batte di« Red« freiHclt für ei» unerläßliches Privilegium Bolksvertreter«, wenn ich auch der Meinung bin, daß innerhalb des Hanfe«, sM welche« die Redefreiheit gegeben werden soll, die nöthigen Wttel vorhanden sein müsiea, etwaigen Ausschreitungen ent- zegeu»utretrn Rrchisdestoweniger bi» ich gegen den Antrag. Weil derselbe »ach mein« Ansicht dir Eompetenz de- Hauses üdorschreitet. Seh. Rath V. König steh» auf demstlbcit Standpunkte al ber Vorredner Dao fragliche Individuum bade, sowie sich setneGeistrskraukheit hcrausgestcUt, nur als auf der Reise erkrankter Armrr angestheu wkrden könne» Aus die fem Grunde gelange rr dazu, dic Beschwerde aus sich be ruhen zu lassen. Außerdem scheine ihm auch der genstano zur Beschwerde sich nicht zu eignen, da die Regierung für ihre Entscheidung triftige Gründe angc führt habe und daher die Ständevcrsammlung dic vierte Instanz einuehmen würde. Frhr. v. Schönbcrg-Bibran wünscht, daß die Petition der Staatsregirrung zur Berücksichtigung empfohlen werde. Kammerberr v. d. Planitz findet den Fall nicht für zweifelhaft, da nach dem Competenzregulative dem Stadtrathe die Wobl- fahrtspolizri obliege, zu dieser aber die Behandlung Geisteskranker gehöre. Meinhold ist der Ansicht , daß § 39 der Armenvrdnung auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden könne. Wäre dies der Fall, dann hätte das betreffende Individuum »licht eher fort- gewiesen werdcn können, als bis cs geheilt gewesen sei. Kammerherr v. Erdmannsdorss bat wiederholt auf den Uebelstand aufmcrtsam gemacht, die Wohlfahrts- von der Sicherheitspolizei zu trennen. Wo höre letz tere auf und wo fange erstere an? Im vorliegenden Falle liege nach der höhern Auffassung nur das wohl- fahrtspvlizeilichc Interesse vor. Rittner findet eS zweifellos, dah der Mensch aus sicherheitspolizeilichen Gründen verhaftet worden sei, sciuc Unterbringung im Krankenbausc sei nach seiner Ansicht aber ebenfalls aus sicherheitspolizeilichen Gründen erfolgt und er werde daher für Berücksichtigung der .Beschwerde stimmen. Geh. Ratb v. König kann nicht zugcbcn, daß durch die vou den Behörden in allen Instanzen getroffenen Entscheidungen das Rechtsgefühl verletzt worden sei. v. Posern würde dem erster» Vorschläge zusümmcn, wenn das Gerichtsamt Wurzel» nach der Unterbrin gung Pctzold's iin Krankenhaus denselben nicht noch vor sein Forum gezogen hätte. Staalsministcr v. Nostitz Wallwitz: Die Fürsorge sür Geisteskranke sei zu deu Geschäften der Woblsahrtspolizci zu rechnen. Die ser Grundsatz werde daduich nicht widerlegt, daß Straf gefangene, wen»» sie erkranken, auf Koste»» der Behörde verpflegt werden , denn sobald der Bczirksarzt gesagt habe, daß re. Petzold unzurechuuugssähig sei, habe Letz terer weder wegen Vaglrens, noch wegen Zechprellerei inhaftirt werden können. Nach dem Schlußworte des Referenten lehnte dic Kammcr gegen 10 Simmen de»» Vorschlag ab, die Beschwerde auf sich beruhe»» zu lasse«, nnd beschloß, dieselbe der Staatsregierung zur Berück sichtigung zu übergeben. k Berlin, 3. April. Die 7. Sitzung des Reichs tags, welcher als Bundcsevmmissar der Bundeskanzler Graf Bismarck, Präsident v. Delbrück, Geh. Rath vr Weinlig und Oberst v. Brandenstein (Sachsen), Mi nister v. Watzdorf (Weimar) u. A. beiwohnten, erle digte ein großes Material. Zunächst genehmigte der Reichstag das Gesetz, das den bedürftigen Familien der zum Dienst einberufeneu Mannschaftei» der Ersatz»eserve eine Unterstützung gewährt, dann stimmte cr einer An zahl Postverträgen bei, erhob den bekannten Antrag des Frhrn. zur Rabenau in Betreff des gleichzeitigen Tagens drr Landtage und des Reichstags zum Beschluß und genehmigte zuletzt mit großer Mehrheit den Au trag des Abg. Lasker in Betreff der Redefreiheit. Nach dem das Bemühen der Streng-Cvnscrvativcn, diesen Antrag durch die Vorsrage zu beseitigen, gescheitert, erhob sich über dir Sache selbst eine kurze Debatte, in welcher von konservativer Seite eine Compctcnz- überschrcitung des Reichstags in der Annahme des An trags gefunden wurde, während dies dic national liberale Seite bestritt. Minister v. Watzdorf (Wei mar) »varntc vor Annahme des Antrags, da man die neue Bundesverfassung nicht durch Streitfragen übe» die Competenz des Reichstags schwäche»» dürfe; de» Bundeskanzler sprach sich ähnlich aus, versicherte jedoch, indem cr der Sache nicht dir Bedeutung der Diäten- debattc beimaß, daß er in Preußen entgegen seinem frühen» Verfahren sich bcmühcn werde, dem Wunsche der Antragsteller zu entsprechen. Aussührlichcs ent halten dic Rede»» der Hcrrci» Bundcsvertretcr, welche in dem nachfolgenden aussührlicheu Berichte Platz ge funden haben. De» Beginn drr Sitzung bildet dir Anzeige, daß sich die Commission für Aufhebung der Schuldhaft constituirt und die Abg. v. Hagemeister uud Wagncr-Altcnburg zu ihren Vorsitzcudcu gewählt bat. Präsident »r. Simson lheilt mit, daß er eben vom Präsidenten des Bundeskanzleramtes dic Mitthcilung erhaltcn habe, daß dic Gewerbeordnung im Bundcs- rathe soweit gefördert worden ist, daß sie spätestens Dienstag im Reichstage cingcbracht werden kann. Um nun nicht in der Charwvche zu tagen, schlägt der Prä sident vor, die Vorlage zu drucken, in den Ferien sie allen Reichstagsmitglicdcrn zuzuscndcn und mit der Berathung derselben dic um 14 Mitglieder zu ver stärkende Commission für Handel und Gewerbe zu br- BundeSkaozler Graf BiSmarck: Ich begrüße den Antrag, «eil er von der Seite, vou der er kommt, als ein Beweis fort schreitenden Vertrauens auf die Art. wie die Bundesinstitu- lioueu sich entwickeln müssen, anaefihen wird. Wenn ich mich nicht irre, so war inan bei der Beialhuu- der Velfassung nicht ganz zweifellos über das Maß der Einwirkung, welches man der Bundesverfassung aus die «meinen Verfemungen beilegen sollte. Ich freue mich über das Vertrauen dieser Herren, uud solange ,ch an dieser Stelle stehe, soll ihr Vertrauen Sie nicht täusche». Ueber den Antrag selbst hab« ich mich schon mehrfach ausgesprochen. Ach halte es für keine Wählt hat, wenn ein Theil unsrer Mitbürger berechtigt werden soll, an einem ge- wifsen Orte die andern Mitbürger zu beleidigen. Ich halte den Antrag für ein Uebel, aber für ein Uebel, welches ich unter Umständen in de» Kauf nehme für den Preis des Friedens. Ach würde es lieber gesehen haben, wenn der Antrag so niodi- sicirt wäre, wie die Redefreiheit in Sachsen besteht, wo sie nur auf die Mitglieder des Hauses und die Minister limitirt ist, die außenstehenden Bürger aber nicht. Die Mitglieder können sich vertheidigen und die Minister, die sich soviel gefallen lasten müssen, können »ich auch dies gtsalleu lasten; den» sie brauche: ja nicht Minister zu werdcn. «Heiterkeit.) Ich würde den An irag annehmen und dem Bundesrathe empfehlen können, wenn er im Eingänge etwa so lautete, „daß kein Mitglied des preu ßischen Landtags rc.", denn da trüge ich die Verantwortlich keit allein und ich halte die Sache nicht sür so bedeutend, daß ich dadurch den Frieden trühen tollte. Eine andere Frage ist ab« die, ob nur uu,ern Bundesgenossen im Wege der Gesetz gebung Nachtheile auidrängen sollen «wenn sie als solche auf- gefaßt werden), den» ich sehe bei ihnen nicht die Compensatio«: nämlich die Erhaltung des Friedens. Ich würde diese Frage lieber der Autonomie der einzelnen Staaten überlasten. Ich schätze die parlamentarischen Versammlungen ausöu-M, denen wir das Privilegium der Redefreiheit verte:Heu sollen und darin würde eine erhebliche Beseitigung d«S Parti ularismus liegen. Ich betrachte die Redesreiheit als eine sehr hohe Auszeichnung, Sollen wir sie allen Landtagen geben, so werden wir dahin kommen, daß wir sie auch jeder Wahl und jeder Volksversamm lung geben müssen; denn alle Gründe, die hier dafür sprechen, sprechen dort auch dafür. Wir kommen dabei ans das Tbema der Bürgschaften. Sie können solche geben durch das Stras- recht und durch dic Natnr dcr Zusainincnsctzung einer Versamm lang, wie ich sie hier finde. Ju der Allgemeinheit dic Sache anzunehmen, daß sie zwangsweise den »ämmtlichen Bundes staaten octroyirt würde, dazu kann ich die Verwerthung meines Einflusses nicht zusagen, denn daß dir Competenz zweifelhaft ist, möchte aus der heutigen DiScussion zur Genüge hervor- gehm. Daß sie von mehr als einer Regierung für zweifelhaft gehalten wird, daran habe ich mich im Bundesrathe überzeugen können, und für so wichtig halle ich die Frage nicht, daß wir deshalb schon jetzt, kaum I Jahr nach Herstellung der Verfassung die letzter« auf die Probe stellen sollten mit Entscheidungen von Competenzfragen. Alles» was ich für den Antrag hier zusagen kann, brichränkt sich darauf, daß ich mich innerhalb der preu ßischen Sphäre bemühen will — im Widerspruch mit Allen«, was ich früher gesagt habe — dahin zu wirken, daß die An irogsteller befriedigt werden. Aber es auf dem Gebiete des Bundes zu thuu, dazu kann ich nicht rathen. Auch blos nm augenblicklich eine Blum« der Popularität zu pflücken, scheint mir Nicht rathsam, weil ich sonst Gefahr lausen würde, später auch in der Ächtung Derer zu sinken, deren Popularität ich mir heute erwerben würde, wenn ich dem Antrag zustünmte. (Bravo!) men müffrn W-- ist Redefreiheit? Mau hat getagt. Reb«- freibeit je, da- Recht, zu verleumden Tas ist abgeschmackt. Die Redesreiheit besteht in dem Rechte der'N'Iglitßer, frei vo» dem Verdacht z» sei», al« k»«nte an dieser oder einer ähuli che« Stell« irgend a» Mitglied je die Absicht habe«, zu ver leumdeu. u a« ist die inr», »« ö« mr«. her »»»»glich gcnuiä^ und dam:i jede- dmch die Rcdcsie Heu chmdes verbreche«. Dicke Redefreiheit halte ich für ei» »ich«- Recht jeder Lolksuerl »lang. uud darum bittlich »aha« de« Antrag«, aller Bäudc in dcn öffentliche»» Bibliotheken ii» Frank reich beträgt 6,233,000; in England 1,772,(AX); in Italien (wo schr wenige Bücher dcr neuen Litera turen, sondern meistens'Werke und Handschriften dcs Altertlmms oder dcr Kirchenväter und der katholischen Theologie sich finden) 4,150,000 Bände; in Oester reich 2,488,000 Bände; in Preußen 2,040,000 Bände; in Rußland (wo im Vergleiche zu der Größe und Sprachenfülle des Reich» dic Zahl der Bibliotheken eine auffallend unbedeutende ist) 852,000 Bände; in Bayern 1,268,500 Bände; in Belgien 510,000 Bände. Im Ganzen besitzen die sämmtlichen öffentlichen Biblio theken Europas über 20,000,0()0 Bände. , -j- Das dein verstorbene»» Prinzen Albert im Lon doner Hydepark errichtete große Marmormvnumcnt soll mit einer riesigen Glaseinsassung umgeben werden, um es gegen die Einflüsse der Witterung zu schützen. -f Das jetzt in New-')kork zur Ansicht ausgestellte Modell für die Statue Lincoln's zeigt den Präsi denten stehend, etwa 9 Fuß hoch, wie cr in seincr lin ken Hand die Proklamation der Sclavenemamipation hält. Die Statue, welche in Bronze ausgeführt wer den wirb, soll aus k5 Fuß hohem Piedeftal mit pas sender Ornamentik im Parke errichtet werdcn und aus 15,000 Dollars zu sichen kommen. Der Betrag ist bereits gezeichnet. -j- Sir Charles Lyell veröffentlicht die 10. und gänzlich umgearbeitrte Ausgabe feiner berühmten ,,?rl» oiple, ok Wohl die letzte Ausgabe, welche drr hochbetagte Drrfasser selbst besorgen kann. In Lyon ist in einem Alter von 77 Jahren der Schriftsteller Pierre Lortet gestorben, der sich durch seine Ueberjetzungc» dcr Schriften Kant'» und Fübte't p-pdient gemacht hat. ;» b«, uncrv um ll trauen Wird angenommen. Det Äbg. Reincke hat folgend,- «»Kfktz beantlagt: , „Einziger Artikel. In die Verfassung des Nviddomche« Bund«« wird »ach Artikel uirchneheuder Artikrl em-efü-t: «... Artikel 23». /. . Der RrrAStq- Hs» da- Rech:, behost i o» Sommissionm zur U-tersLim, »v» m «etMcn. Die Behörde«: sind Aalte», dusch bei Ausübung ihr« AmtSpfiich«, '«»erh«lh b« Cvmmisiorium-, 'die gesmberie Unterstütz»», Man beschließt, diese» Gesetz durch Seblußberachung zu erledigen. (Referenten, vr. Engel und Graf Mün ster.) — Die Deutschen in New-Orleans haben, al ber Dampftr „Bavaria" von der Hamburger Paket- dampfschifffahltsgcscllschaft zuerst nach New-Orleans kam, i»m eine neue Linie zu eröffnen, dem Capttän Meyer cinc Flaggt in den norddeutschen Bundesfarben und einen Fiaggcnstock überreicht, damit Letzterer diese Symbole ihrer Freude über die Gründung des Nord deutschen Bundes und ihrer Theilnahme an den Ge schicken dcs deutschcn Vaterlandes nach Deutschland zu- rücknehmc und sic dcn» Reichstagspräsidenten zum Auf- häugc« in den» SitzunaSsaale des Reichstags übergebe. Tie Flagge trägt die Inschrift: „Dem deutschen Par lament die Deutsche»» ii» New-Orleans. 1867." Prä sident Simson schlägt vor, dieses beredte Zeuguiß wärmster Theilnahme von Stammesgenosse»» an dcr Etüwickelung de» deutschcn Vaterlandes entaegenzuneh- mcn, den Unterzeichnern drr beigelegten Adresse und den deutsche»» Frauen, durch deren Arbeiten die Fahne Stande gekommen, den Dank auszusprechen und di« erahne an t»ncm geeigneten Platze des Reichstag» wäh rend seiner Sitzungen aufzukängen. (Bravo!) Das Haus beschließt in dieser Weise. — Eine Interpellation ist von» Abg. Wiggers (Berlin) eingegangen, dahin gehend: 0 Ist es zur Kennlniß des Buodespräsidiums gelangt, daß die beiden mccklenburgschcn Regierungen gesetzliche Be stimmungcn erlassen haben, nach welchen jüdische Glau benSqenoffen, welche Grnndeigenchum erwerben, von den mit dessen Besiv verbundenen Rechte» dcr Ansübnug der Landftandschaft, die Jurisdiction uud eines wekeultichen Theiles der Polizei ausgeschlossen worden sind? Eventuell -') ob und welche Schritte gegenüber diesem im Widerspruch mit dem Bundesfreizügigkeilsgesetz stehende» Vorgehen der gedachten beiden Regierungen feiten de« Bundes Präsidiums geschehen sind oder noch beabsichtigt werden. Präsident v. Delbrück ist zwar zur sofortigen Be antwortung bereit, doch wird der Gegenstand auf Wunsch des Abg. Wiggers ausgesetzt. — Gesten» hatte der Prä sident, als der Waldeü'sche Antrag wegen Diäten in dcr Vorberathung abgelchnt worden war, ohne Wider spruch zu finden, erklärt, damit sei auch ausgesprochen, daß der Antrag selbst »licht zur Schlußberathung komme: Hcute widerspricht Or Waldeck dieser Auffassung; ei»» Antrag, selbst wenn er in der Vorberathung ein nega tives Resultat erfahren habe, müsse trotzdem zur Schluß- bcrathlmg gelangen. Der Präsident glaubt dies nicht, schlägt jedoch vor, diese Frage der Geschäftsordnungs- commission zu überweisen. Nach lan-er Debatte be schließt dies das Haus, jedoch beschließt man außerdem noch, den gestern adgelrhnten Waldrct'schen Antrag noch mals zur Schlußbcrathung zu bringen, damit aber kein Präjudiz für die Entscheidung der Frage selbst zu geben. — Hierauf tritt man in die Tagesordnung ein. — Abg. Or Friedenthal refcrirt über das Gesetz, die Unter stützung dcr bedürftigen Familien zum Dienste einbr- ruscucr Maunschaften der Ersatzrescrve betr. Dasselbe lautet: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuß«« rc. verordne» im Ramen deS Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bund«sraths und des Reichstags, was folgt: Das durch Unsre Verordnung vom 7. November I8Y7 (Bun desgesetzblatt Seile 123) ß t Nr. 5 im ganzen Bundesgebiel« kingesüyrl« Gesetz, bctrcsftnd die Unterstützung der bedürftigen Famillen zum Dienste «««berufener Reserve - und Landwehr Mannschaften vom 27. Februar »83V, findet auch auf die bedürf tigen Familien dcr zuin Dienstc cinbcrufenen Mannschaften der Ersatzreserve Anwendung." Ter Referent bemerkt, daß dieses Gesetz zugleich eine neue Commuuallast einführe; da jetzt bei Mobil machungen dcr Fall, daß die Ersatzrejervc einberufen wcrde, häufiger verkommen werde, wie fn'iher. Es sei aber nothwendig, um die Familien der cinbcrufenen Mannschaften dcr Reserve, der Landwehr und der Er- satzrcserve glcichzustcllen. Wünschenswerth sei aber drin gend eine baldige Revision aller auf diesen Gegenstand bezüglichen Gesetze. In der Hoffnung einer solchen empfehle cr dcn Gesetzentwurf zur Mnahme. Der Bundcscommissar v. Puttkammer sagt eine Revision dcr betreffenden Gesetze und Reglements zu, und nach einer Bemerkung v. Wcdemcyer's wird der Entwurf einstim mig zum Gesetz erhoben. (Für sächsische Verhältnisse ist die Bemerkung vielleicht nicht überflüssig, daß die Verpflegung dcr bedürftigen Familien der einberufenen Crsatzreservc erst später einzutrcten haben wird. Jetzt kann dies «atiirlich noch nicht der Fall sein, wo das 12. BundcsarmcecorpS noch die Erjatzreserve überhaupt entbehrt.) Im weitern Verfolg der Tagesordnung refe- rirt Abg. v. Nnrubc, während sich das Haus leert, über cinc Anzadt Postverträge des Norddeutschen Bundes »nit Oesterreich, dcn jüvdculschen Staaten, mit Norwegen und den Vcrclnigtcii Ltaatcu. Die Mehrzahl dieser Postverträge ist bereits seit dem 1. Januar 1868 j« Kraft und Gcttimg. 'Rach einigen kurzen Bemerkungen zwischen dem Abg. v. Unruh nnd dem Bundescommmissar v. Puttkammer übcr deu Postdebit außerdrutscher Zei- luugcil genehmigte ter Reichstag sämmtliche Vertragt. Ter Reichstag geht übcr zur Schlußbcrathung über keil Antrag dcs Freiherrn z»»r Rabenau: „den Buukeskanzler auszusordcrn: dahin zu wirken, Satz in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen vou territorialen und Provinziallandtagen mit dem Reichstage vrrmltden werde". Refercnl v. Hagle: Der Alltrag, den ich cmpfchtr, hat cinc praktische und nationale Bedeutung. Wir müssen -> > dahin trachten, nm nicht wieder beschlußunfähig zu sein — was übrig««» nimmt bei allen Lcrjammlungen oorkommt —, daß wenigstens von Leit«« ter Bundesregierungen nichts gethan werde, mn eine Beschlußuusähigkeit des Reichstages herbei»» sübren. Ich mache auS den jüngsten Ereignisse« weder der k. iächsilchen «och der k. preußischen Regierung «neu Borwurf. Was dir erstcre aulxlanqt, o lag das qinchMste Tagen d«S sächsische» Landtags wesentlich mit in der Nenhnt und Unser- i,gleit der neue« Verkultniffe uud inder nenaustrclcnde« Roth «Ndi-keit, dir Gckctzgrbllng und BerwnUnng der ««»elnk« Vvnd-sstaatc« nach den Brich!iiffr» de« Reichsmg^s ju rrgu lirrn. Da»« muß man erst ins richtior HohrMißer komme« Amhdis.prWßisth, Regirrung trifft k««t Sw»ld, drim sie hat di«. Promaiial uud Eowmunall indtage nicht Ml vorige Jahre eitzorrüm» können Dit »ationalt Bednttunq d<» Antrags aber zweiten- liege darin, daß ein gleichzeitige- Tagen der Landtage und drS R«ch-1««« »ur d« Pan eulansmus stärken würü. Nach Schluß der Debatte ergreift der Abg. LaSker das Schlußwort alS Antragsteller zu einer länger« staatsrechtlichen und juristischen Interpretation der Redefreiheit nnd der Com- vctenzfrage. Unter Hmweglaffong dieses fachwissenschastlichea TheileS seien blos die politischen Momente hervoraehoben. Er erörtert »unächst, daß sei« Antrag nicht weiter gehe, als das Strafrecht gestalt«; die Competenzdes Reichstags sei unzwei felhaft, denn es solle ja «ur di« Strafe der Abgeordneten in alle« denjenigen Staaten, wo sie noch wegen ihrer Reden be straft werden können ausgeschlossen werden. Der Jdeengang von lv Bundesverfassungen hierüber ist der: die Strafverfol gung wird im Allgemeine« ausgeschlossen außer in bestimmten Fällen, die in verschiedenen Verfassungen verschieden sind. Die Verfassungen lassen also überall, außer mit den Modificntionen, das allgemeine Strafrecht gelten. Ein Abgeordneter in An halt z. B-, der wegen Hochverraths verfolgt wird, wird nicht auf Grund der Verfassung, sondern des Strafrechts verfolg». Unser Antrag modificirt nicht die Verfassungen der Emzel- staaten, sondern nur ihr Strafrecht. Nur die können unsre sonnenklare Eompetenz anzweisel», welche die Rechte der Ein zelstaaten gegenüber der Bundesverfassung schwächen wollen, «ch komme auf die Opportunitätsftage. Immer wird der Streit entbrennen' soll die Redefreiheit in dem Reichstage eingeschränkt werden »sie im Landtage, oder die im letztern erweitert werden, wie die im Rrich-tage? Wir bcanipiuchcn nicht die Redefrei heit als Noblesse, nicht »veil wir woblgeartet sind und wie eine Art Geu«lernen dastebeu u«ter den Reprälcnlativversassungen. «Große Heiterkeit.) Redefreiheit ist vielmehr ein historisches Recht; die römischen Bolkstnbunen hatten es, das englische Parlament hat es, nur die kleine» deutsche« Länder habe« die Beschränk»»«»« der Redefreiheit eingesührt. (Minister v Watz dorf lacht. Eine Stimme ruft: Preußen, wie steht's da?) Eine Grenze der Redefreiheit ist juristisch nicht z« finden, höchstens die, d»e in der ahalti«ischeu oder reußischen 8. L. steht: Straf losigkeit ist den Abgeordneten gewährt, außer in Fällen der Be l«dtg»»g, der Verleumdung oder wenn die Reden einen straf bare» Inhalt haben. (LuballtndtS Gelächter.) Warum habe ich aber dm Antrag gestellt? Weil bei dem preußischen Landtag« ein so greller Widerspruch hier obwaltet. Unser Antrag «st be- rechnet, das Anseheu des Reichstags hochhmzustellen und vor Deutschland darzuthun, daß er im Stande ist, selbst dem mäch tigsten Bundesstaate d«» Friede« wieder zu geben, deu er nicht allein finden kann. Das sollten sich doch die kleinen Staaten recht zu Herzen nehmen, was sie da helfen können, (v Watz dorf lacht uud d r ganze Verfammlnng stimmt ein.) Es wäre besser, wenn sie dem preußischen Staate den Frieden geben könuten, alS die Ebre zu besitzen, ziemlich unautastbar iu ihre» kleinen Staaten zu sitzen. Sieht denn in Weimar nicht eine Beschränknng der Redefreiheit in der Verfassung? lv. Watzdorf nickt. Alles lacht.) Ist «der in Weimar trotz der beschränkten Redesreiheit jemals das Pnncip der Redefreiheit verletzt wor den? Gewiß niemals! (v. Wakdorf nickt bejahend.) Warum bat sich also v. Watzdorf dem Anträge seines Landtage« auf Gewährung der Redefreiheit widersetzt? Ich hoffe nicht da« Gleiche von den übrige» Vertreten» im Bunde-rath«. Ich hoffe »ickmichr. daß Alle — natürlich immer mit Ausnahme des Hr«. v. Watzdorf — ihre große Misffon für die Redefreiheit ver stehe» »erden! (diese letzten mit komischem Ernste gesprochenen Worte rrregm laute Ausbrüche d«S Gelächters. Insbesondere herrscht allaemcine Heiterkeit ao den Tischen der Bundescom- missare. Graf ». Bismarck li cht laut. Der Redner wird hier durch stutzig und böse, er besinnt sich jedoch rasch zu folgender Wendung): Ja, mei»e Hcrren! r« ist keine klein« Mission für ei«« kleine« Staat, ordnend ei«-reifm »u könne» i» die prmßi- schm Verhältnisse! (Bravos) Dann wird man auch eütige« Ber- nandmv dafür kabm, warum di« klemt» Staate» überhaupt existirm (Schallendes Gelächter), ich meine, man wird »er- stehm, weshalb ihr« Fortdauer — wcniastenS für «i»r Ueber- -au-Sp«ri»de nützlich »ud dieulich sei» kann (Wachsmde Hei- terkeit.) Wenn klei», Staaten ihre Existenz dloS um ihrer E islcn» usillm veiikeidigeu, leiste» Ke dem Großen keiumDieutt. Redner Ichlleßt, indem er seinen «»trug nochmal« emrfiehtt. Würde die Frage in P mßt» nicht qelö», so kvonte sic an dm Band gekracht werden zur Schlichtung, da-eatsprache aber drr Würde Pr«W»s »ich«. «Beifall.) In namentlichcr Abstimmung wird der Antrag mit H'4 aegm 65 Summen angenommen. Dagegen fast nm di« StrcugLoujtlvatlvcn. Ler Antrag kommt Gü ter -m „Hcdluschcratbung. Hieraus schlägt der Prä sident ,tn« verKraung dH Reichstags di» zum 16. April vor Ler Reichstag genehmigt die» Dit nächste Sitz- Äuffa'iuu-e» dieselbe» bleibe» sollte». Da«mf allnchivg» war ich nicht gefaßt! Ich habe vorausgesetzt,,, daß die Provinzial- landtaäe zum Theil noch mit den ReichslagSsiyungeo zusam- mmfaüm würden; aber ich hab« nicht vorausgesehen. daß «in Mitglied deS Proviaziallandtag- seinem dortigen Mandate vor dem hiesigen den Vorzug geben würde (lebhafter Beifall link-), umsomehr, als ei» ^sevlicher »Vertreter jede» solche« Mitglwd« vorhaudeu ist. (Wachsender Beifall.) Ebenso bin »ch überrascht gcwesm, daß die Beamten, ohne sich der Zustimmung der vor- gesetzten Behörden darüber zu vergewissern, dienstliche Hinde, «iss« vorgochüm habe», um hirr iqrm Sitz uicht tiuzuuehmm. (Verwunderung rechts.) Ich will mir darüber keme Bemer kung erlauben, weil dcr Reich-tag zu mcinem Brdaucru schr »achjichti- in der Bewilligung von Urlauben ist. (Heiterkeit.) Wenn ich die Ehre hätte, Mitglied dicker hohe» Versammlung zu sein, so würde ich säst alle eiuaegangenen Urlaubsgesuche, die nicht durch Krankheit motioirt sind, abgelchnt haben. (An haltende Heiterkeit.) Dein meines Erachtens, wen» ein Bür- aer de« Noiddeutschen Bundes die Ehre hat, von seinen Mil- bürgern zu ihrem Vertreter hier gewählt zu werden, so hat er kein dringoudorG Geschäft, als hier anwesend zu sein uud hier seine Pflichtm zu erfüllen. (Lebhafte- Bravo!) ve. Stephani (bei drr großen Unruhe fast unverständ lich): Ich fühle, daß der Antrag die aUcluuldeste Form hat. Der ganze Körper muß d«m einzclucu Glied« vorauSgehcn. Wenn man eine Reise machen will, kau» umnögllch der eine Fnß sage«: ich will zu Hause bleiben, der andere soll gehen. Wie die Bundesgesetzgebung den Vorrang bat vor der Lande-- gesctzgebuug, so muß auch der Act der Buudesgeseygebung vor der des Landes den Vorrang haben, d. h. der Reichstag vor dem Landtage. Die mildere und ich glaube auch erfolgreichste Form, den zetzigen Uebelstand sür die Zukunft zu verhüten, tst da- Ersuchen an deu Bundeskauzler. Es »st nicht anzuneh men, daß der Mangel an buudesfreundlicher Gesinnung den vreußischen Minister des Innern veranlaßt habe, gerade jetzt die preußischen Provinziallandtage einznberufen. Ebensowenig letze ich Mangel au bundeSfreuadlicher Gcsinuuug bei de» säch sisckeu Rcaurung voraus. Wrun unser Antrag uichts helfen sollte, müßte der Reichstag die Sache im Wege der Gesetzge bung regeln, sollte er selbst, wie das englische Parlament, Se parat,immer zn Gefängnissen für widerspenstige Parlaments Mitglieder einrichten müssen. (Heiterkeit.) Hoffentlich brauchen mir uicht zu solchen Mitteln zu greife«. Der Buudcstauzler: Ich habe keineswegs d'e Absicht gehabt, die Berechtigung des Reichstages in Zweifel zu ziehen, diese Materie auch auf dem Wege der Gesetzgebung in die Hand ,u nehmen, selbst wenn man zur volle» Strenge der englischen Oüurichlungen käme. Ich habe nur aesagt, daß die Annahme des Antrags, wie cr vorlicgt, mir nicht cinc weitcre Autorität verleihen würde, als die eines zu übenden Einflusses. Ich zweifle nicht, daß dieser Einfluß auSreicht, wenn er durch das Votum de» Reichstags unterstütz» wird. Stach dem Schlußwort des Abg. zur Rabenau wird der Antrag fast einstimmig angenommen. — Den letz ten, wichtigsten Punkt dcr Tagesordnung bildet die Vorberathnng übcr dcn Antrag Lasker's und Gcn., auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Nichtver- solgbarkett der Mitglieder der Landtage und Kammern. Hiergegen hat die äußerste Rechte durch v. Seydewitz-Bitterfeld dcn Antrag eingebracht, hierüber zur emfachen Tagesordnung übcrzuaehen. Nach dcr Geschäftsordnung dürfen bei dieser Vorfrage nur zwei Mitglieder sprechen. ». Seydewitz spricht sür die Tagesordnung, da der An trag eine UcberschrcNung der Competenz de« Reichstags und der Buadesgckctzgebuni ub^haupt sei. Die Baudesversassong enthaft« keine Bfftimmung über die diScipliaarische Veriolgung von Beamte« in den einzelnen Landtagen. Höchstens könne man mit gezwungener, künstlicher Interpretation diese» Antrag in das Gebiet des Strafrechts verweiscn; aber mit solchen In terprrtationcn könne man AlleS entweder unter das Straf-, Obligationen- oder StaatSdürgerrecht br ngcn, selbst die Ehcge jetzgebung. Der Reichstag dürfe aber nicht Gesetze machen über alles Mögliche, zumal der constituireude Reichstag die- auSdrücklich abgelehnt habe. Dit süddeutschen Staaten legten gerade Werth darauf, daß ihre Selbstständigkeit erhaltcn bleibe und weide: sie werden einen Beschluß, wie den Lasker'schen als eincn Angriff betrachten. Der Reichstag thäte auch nicht gut, ucbcn sich noch eine Reihe von Versammlungen zu schassen, die in Bezug auf die Redefreiheit ebenso souverän gegen ihre Fürsten und Regierungen wären wie rr selbst. Diese Emzellaud- tage werden, räumt man ihnen solche Rechte ein, es dem Reichs tage mit Undank lohnen; sie werden diese Rechte gegen die na tionalen Zwecke verwenden. (Bravo rechts.) Abg. Miquel: Der Antrag betrifft einen Theil des Strafrechts und in diesem ist; -er Reichstag kompetent. Er ist also keine Eompetenzüderschrcilnng Selbst wenn wir aber nicht competent wären, habe» wir als Reichstag das Recht, unsre Eompetenz zu erweitern, um den Bund weiter zu ent wickeln Denn alle Compctenzeinschränkungen sind bnndes feindlich. Gerade durch die Annahme solcher Anträge werden wir die Süddeutschen heranzieheu, da wir ihnen beweisen, daß der Reichstag fähig ist, die Rechtssicherheit der Nation zu schützen. Wenn wir d»e Landtage der Einzelstaaten ünabhän gig in der Redefreiheit machen, sic srci von dem Drnckc der Parti cularen Tendenzen der Regierung» kiustellen, so wird das dem deutschen EinbeltSgedanken zu Gate kommen. Dic Particnla ristcu mögen sich vor solch«» Anträge» fürchten, die national liberale Partei wird sich darüber freuen. (Bravo!) Staatsmiuister v Watzdorf: Ich bitte Sie, den Seydc- dewitz'schen Antrag anzunehmen. Auf die Frage der Redefrei heit selbst gehe ich uicht ein, für mich ist die Competenzfrage da- wichtigste. Ich halte dcn Reich-tag aber hi«nn nicht sür kompetent Zwar kann man den Antrag als einen Theil des Strafrechts inlerpretiren; aber dieS widerspricht den Jntentio um der Berfaffnng und namentlich den Anschauungen, d e bei Gründung der Bunde-verfassung hier herrschten. Damals hatie man nicht eine» Theil des Strafrechts der Competenz des Reichstags unterwerfen wollen, sondern die Strafgesctzge bung überhaupt. Man darf nicht einen einzclnen Fall heraus nchmrn, sonst kommt man consconenter Weise dazu, eine ganze Reihe von Fällen, die nach der Verfassung cutschieden der Com petenz der Einzclswatm zugehöreu, zur (Gmpetenz deS Reich- tags zu ziehe» Indessen darüber läßt sich streiten. Wenn aber der Ab- Miquel es für die Ausgabe des Reichstags er klärt«, di« Competenz drr Leutralstelle zu erweitern, s, wider spreche ich dem entschiede». Ich kann mich eiues guten deut- fchcn Herzens rühmen Bci Collisiooen zwischen dem Große» und Kleinen opfere ich allemal das Kleine (Bravo!) Aber jetzt ist e- unsre Aufgabe, in den Einzelländern solche Ejuricht»»- gen zn treffen, die uns ein Leben im Großen möglich machen. Wa« die Geschichte weiter entwickelt, steht wo anders Mit solchen Sprüngen, bevor noch da- Einzelne scsmeordnct ist, kommen wir nicht vorwärts. Wer wirklich da- Jntcrcsse deS großen Ganzen fördern will, komm« auf dem Weqe der Com- petenzcrweiteruog nicht zum Ziele. Entschieden weise ich dm. Vorwurf MiqueLS zurück, als ob die Einzelregierungeu parti- cularistisch wären. Ausgabe des Reichstags ist «S nicht, seine zweifelhafte Competenz zu erweüern, sondern nur seine nu zwei clhafte Competeuz weitir zu entwickeln! Bravo rechts). Trotzdcm wird der Antrag v. Stydtwitz -«gen die Stimmen drr Rechten abgtwvrsen nnd der Reich-tag tritt nunmehr in die Debatte selbst «in. Abg l>«. Atgidi: Hcrr v. Seydewitz,ist iu einem Irr lhame: nicht um Soa»eränctät«rkchtehandelt e« sich hier, sondern um dir Gcrechckame, die jedem Pmckimen» als solchem zukom
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