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v«a»t»«1licher Siedäcteur: I. G Harlmaou. Genehmigung dcr Kammer zurück. — Abg. Seiler für unveränderte Annahme des Dcputationsantrags. Gr sehe nicht ein, was eine bcrathende Stimme dcr Friedensrichter schaden solle. Man möge daher den Antrag so anmhmcn, wie er gefaßt sii, oder wenn man dies nicht wolle, ihn lieber ganz ablchncn. Abg. Baumann ist für die von der Deputation vorgcschlagcne Fassung. Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. v. Salza erklärt Abg. Thiele, daß er an sich ein Feind von Gratificationcn sei, daß er aber doch für das Dispo- sitionsquantum stimmen werde, da er keine Gelegenheit vorübcrgchcn lassen könne, den niedrig besoldeten Subalternen etwas znzuwcndcn. Er richte wiederholt die Bitte an die Negierung, in Erwägung zu ziehen, wie cs möglich sein werde, den Subaltcrnbcamtcn eine Gehaltserhöhung zukommen zu lassen. Ferner erkläre er sich bestimmt dagegen, die Gewährung der Gratifi- cation von dem Gutachten dcr bctr. Fricdcnsrichtcrvcr- sammlung abhängig zu machen. Auch gegen den letzten Antrag des Abg. v. Salza müsse er sich erklären. Scerctär Schenk beantragt gleichmäßige Ver th ei tun g dcr 2000 Thlr. unter sämmtliche Gen darmen? TcrAntrag wird nicht ausreichend unterstützt. Abg. Uhlemann spricht in längerer Rcdc für den Antrag dcr Deputation und gegen den eventuellen An trag des Abg. v. Salza. — Abg. v. Erie gern schließt sich den Ansichten dcr Abgg. v. Nostitz und vr. Platz- mann an. Tie Gewährung von Gratificationcn sei hier ganz am Platze; dieselbe müsse aber von dem nächsten Vorgesetzten, d. h. dem Amtshauptmanne, aus- gchen. Ein großer Apparat sei völlig unnöthig, da die Summe, über die der einzelne Amtshauptmann zu disponircn haben werde, keine sehr erhebliche sein könne. Er werde daher einfach für den Deputationsantrag unter Wegfall der betr. Worte stimmen. Gegen den eventuellen Antrag des Abg. v. Salza werde er stim men, da cr cs nicht für angemessen halten könne, in der Fricdcnsrichtcrvcrsammlung eine Aufsichtsbehörde für die Amtshauptlcute zu schaffen. Abg. Mosch gegen den v. Calza'schcn Schluß antrag. Er stelle folgenden Vermittelungsantrag: Nach dem Worte „AmiShauptmannschafien" cinmschallcn: „nach Befinden nach Gehör dcr betreffenden Friedensrich ter, Gcrichtc-amtlcute und Stadträthe." (Wird ausreichend unterstützt.) Nach einer Erwiderung des Viccpr. Oehmichen macht Staatsministcr v. Nostitz-Wallwitz darauf aufmerksam, daß die Staatsanwälte ganz besonders in dcr Lage seien, die Thätigkeit dcr Gendarmen bcur- thcilcn zu können, und daher seine oben geäußerten Bedenken durch die Ausführungen des Vicepräfidcnten nicht widerlegt worden seien. — Abg. Günther er klärt unter ausführlicher Darlegung der ihn dazu bc- wcgcndcn Gründe, daß cr in erster Linie für den An trag dcr Deputation und in zweiter Linie für den An trag des Abg. Mosch stimmen werde. — Abg. v. Kön- neritz tritt einer Acußcrung des Abg. Günther ent- g,gcn. Er sei dcr Ansicht, daß den Amtshauptlcutcn freie Hand gclasscn werden müsse. Dcr Antrag dcs Abg. Mosch sei unbedenklich, aber unnöthig — Abg. Uhlemann findet die Annahme dcs Dcputations antrags bei dem Wegfall der oft angczogencn Worte bedenklich. — Abg. Seydel zieht seinen Antrag mit Nach tatsächlichen Berichtigungen feiten der Abgg. Günther und v. Nostitz erfolgt Schluß der Debatte, und ergreift Referent zum Schlüsse das Wort zur Vcrtheidigung dcs Deputationsantrags, wobei derselbe Gelegenheit nimmt, sich gegen den Antrag dcs Abg. Sccr. Schenk auszusprcchen. Bei dcr Abstimmung über den Deputationsantrag als Ganzes stimmen 31 dafür, 31 dagegen, so daß die Abstimmung in dcr nächsten Sitzung zu wiederholen ist. Dcr Antrag dcs Abg. v. Salza bezüglich der Er höhung dcs Fouragcäquivalents wird einstimmig an genommen; ebenso erfolgt einstimmig die Bewilligung der Pos. 23b mit 96,030 Thlr. normalmäßig und 3725 Thlr. transitorisch. Pos. 23 c: 3549 Thlr. normal- mäßig für die Grenzbüreaux zn Bodenbach und Zittau und für die Gendarmericstation zu Voitersreuth, wird ohne Debatte einstimmig bewilligt. Pos. 236. Das Gcsammtpostulat für die Polizei- direction zu Dresden umfaßt, bei eiucr Vermeh rung der Einnahmen um 1600 Thlr., die Summe von 53,474 Thlr. normalmäßig und 660 Thlr. transitorisch, in Sa. also 54,134 Thlr., gegen die vorige Bewil ligung mit 776 Thlr. Zuwachs beim Normalctat und 905 Thlr. Abgang beim transitorischen Etat, also in Sa. 129 Thlr. weniger. Zu Pos. 23 b und 23 c dcs Ausgabebudgets v hat am 7. Deccmber 1867 Bürger meister Hirschberg folgenden Antrag gestellt: „An Erwägung, daß es Sache der Stadt Dresden ist, ihren Polizeiauswand selbst zu bestreiten, daß viel kleinere und ärmere Städte dieser Verpflichtung ohne Staatsbeihilse Nachkommen, daß die Stadt Dresden auch durchaus in der Lage sich bcsindet, einer Staatsbeihilfe entbehren zu können, daß weiter dcr Staat dagegen den jährlichen Zuschuß von 53,474 Thlr. bei jetziger Finanzlage so rasch wie möglich ab zuwälzen volle Veranlassung hat, daß endlich die Sicherheit namentlich dcs flachen Landes durch die vermehrten groben Verbrechen gegen Leben und Eigenlhum wesentlich bedroht und eine starke Vermehrung der Gendarmerie angezeigt er scheint, wolle die Erste Kammer im Verein mit der Zweiten Kam mer die königliche Staatsregicrung ersuchen, den mit der Stadt Dresden bezüglich der Polizeidircction bestehenden Vertrag unverzüglich auszulösen und die Polizeiverwaltung an die Stadt Dresden zurückzugeben, dagegen die dadurch ersparte Summe aus Vermehrung der Gendarmerie zu verwenden." Die Majorität der Deputation — hierunter Re ferent — halte eine Rückkehr in das frühere Vcrhält- niß ohne Zustimmung beider Contrahcntcn rechtlich als unthunlich; während einzelne Deputationsmitglicdcr die Lösbarkeit dcs gedachten Vertrags mindestens für con- trovers ansähcn. Die Staatsregicrung theile die von dcr Majorität gewonnene Auffassung dcs bestehenden Vcrtragsverhältnisses und habe überdies noch dahin Er klärung abgegeben: „Sie müsse auch, abgesehen von der formellen Unaus ausführbarkeit des gestellten Antrags, überhaupt es für an gemessen erachten, die hiesige Sicherheitspolizei in den Händen des Staates zu belassen, da, neben dem Umstande, daß, so viel bekannt, keine Hauptstadt in der Größe von Dresden existire, wo die Polizeivcrwaltung in den Händen der Stadt gemeinde sich befinde, die Verhältnisse der hiesigen Residenz, insofern als di- Polizeibehörde mit den zahlreich hier befind lichen Oberbehörden, sowie mit den h er residircnden aus- wärtigen Gesandtschaften und mit dem Militärgouverne- mcnt in fortwährende Geschäftsbcrührung komme, auch der hiesige zahlreiche Verkehr von Fremden aller Klaffen und Stände besondere Rücksichten erheische, es mit sich bringen, daß die Polizeiverwaltung von einer königlichen Behörde leich ter und zweckmäßiger als von einer städtischen Behörde de- sorgt werden könne." Die Deputation habe anzuerkennen, daß die Gründe, welche seiner Zeit die Uebcrnahme der Sicherheitspo- lizeivcrwaltung auf den Staat rechtfertigten, nicht al lein noch vorhanden seien, sondern sogar infolge des wachsenden Einwohner- und Fremdenverkehrs überwie gender hervorträten, und könne dcr Kammer nur em pfehlen: den Antrag des Abg. Hirschberg auf unverzügliche Auslösung des über die Verwaltung der Sicherheitspolizei zwischen der Staatsrcgiernng und der Stadtgcmeindc Dresden bestehenden Vertrags auf sich beruhen zu lassen. ' Hiernach finde die Deputation keinen Anlaß zu einer Beanstandung dcs Postulats uud schlage dcr Kammer vor: Pos. Wck mit 53,474 Thlr. normalmäßig und 660 Thlr. transitorisch zu bewilligen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz weist darauf hin, daß durch das Bundcsfrcizügigkcitsgcsctz das Recht der Polizeibehörden, gegen Entgelt» Fremden Aufcnt- haltskartcn auszustcllcn, aufgehoben worden sei. Bisher habe die hiesige Polizeidircction hieraus eine nicht un erhebliche Einnahme gezogen. Durch den Wegfall der selben würden sich nun allerdings die Ausgaben nicht unerheblich erhöhen. Er würde der Deputation hierüber nähere Mittheilung gemacht haben, wenn cs möglich gewesen wäre, die präsumtive Höhe des Ausfalles zu quantificircn. Dies sei aber nicht dcr Fall. Man werde außerdem suchen, durch Ersparnisse den Ausfall in etwas auszuglcichcn. Letzterer werde aber jedenfalls mehr betragen, als die möglicherweise zu machenden Ersparnisse. Bei dcr Abstimmung wird die Position einstimmig bewilligt und dcr Vorschlag der Deputation bezüglich des Hirschbcrg'schen Antrags einstimmig angenommen. Pos. 23 e mit 3500 Thlr. normalmäßig, zu den anthciligcn Kosten dcs Leipziger Polizciamts, Pos. 23k mit 250 Thlr. normalmäßig, zu Prämien für Lebensrettungen und Remunerationen für Auffindung von Leichnamen, uud endlich Pos. 23^ mit 2700 Thlr. normalmäßig, zu Ausgaben in einigen besonder» Sicherheits- und Preß- polizeiangclegenhcitcn, werden aufVorschlag dcr Deputation ohne Debatte einstimmig bewilligt. (Schluß dcr Sitzung.) Dresdner Nachrichten vom 20. Februar. — Wie uns mitgctheilt wird, ist vor wenig Tagen hier ein Consortium znsammengctretcn, welches be absichtigt eine Actiengcscllschaft unter dcr Firma: „Dresdner Pfandlcih-Acticngcscllschaft" zn gründen. Dem Statut gemäß will die Gesellschaft Lombard- und Pfandlcihgcschäfte unternehmen und ist dcr Wiener Pfandleihactiengcscllschaft analog. Das Grundkapital ist auf 500,000 Thlr. fcstgcstcllt, wovon die erste Serie zu 100,OM Thlr. in 1000 Acticn s 100 Thlr. in dcr kürzesten Zeit zur Zeichnung 'ans- gclegt werden soll. Die dem Truck übergebenen Sta tute» beabsichtigt der Gründungscomite so bald als mög lich dem k. Ministerium zur Genehmigung vorznlcgcn. 6 Bei dcr Bcncfizvorstcllung auf hiesigem »weiten Theater, Dienstag, 18. Februar, zum Besten des Herrn Echten, zeigten die gefüllten Räume in erfreulichster Weise, wie daukbar das hiesige Publi cum die trefflichen Leistungen dcs Bencsiciantcn zu würdigen und zu honorircn weiß. Zur Aufführung Druck vo^B. G. Teubner i gelangte außer der Posse „Zehn Mädchen und kein Mann" zum ersten Male die dreiactige Posse mit Gesang „Die Einquartierung." Das Sujet ist höchst komisch und unterhaltend, die Handlung, soweit über haupt von einer solchen in der Posse die Rede sein kann, verläuft rasch und cffectvoll, und die einzelnen Situationen kneten reichen Stoff zum Lachen. Daz» kommt, daß die Nollen durchweg gut besetzt waren, unter denen sich vorzugsweise die Herren Echten, Dreßler uud Rank hervorthatc», sowie Madame Kern, welche die Madame Meyer in ergötzlicher Weise zeichnete. Musik und Gesang unterstützteil das Ganze trefflich. vermischtes. * Aus Prag vom 18. d. meldet die „Boh.": In dcr Nacht auf gestern ist auf der Olmützcr Strecke ein Personenzug zwischen den Stationen Budigsdorf und Landskron in den vor ihm verkehrenden Lastzug ange- fahrcn, wobei der Bremser dcs Lastzuges getödtet, drei Waggons dieses Zuges stark und vier andere weniger» beschädigt wurden. Beil» Zusammenstöße entgleiste der Cignalwagcn dcs Lastzuges, so wie die Locomotive des Personcnzuges. Die Passagiere und das übrige Be- tricbspcrsonal kamen unbeschädigt davon. * Aus Karlsruhe, 17. Februar, schreibt man dem „Fr. I.": Vor einigen Tagen lag dem Kreisgerichte Baden die Frage zur Entscheidung vor, ob die Bezeich nung „Garibaldi" als eine Beschimpfung zu betrachten sei oder nicht. Der Angeklagte U. hatte nämlich den Bürgermeister B. in Selbach mit mehrern ehrenrührigen Gezüchten belegt, wogegen ihn der B. einen „Garibaldi" nannte. Am 14. nun stand U. vor der Strafkammer des Krcisgcrichts Baden, um den Wahrheitsbeweis be züglich dcr gcgcn dcn Bürgermeister vorgebrachtcn Be- züchte zu führen und sodann darzuthun, daß die von ihm gebrauchten Beschimpfungen durch die vom Ankläger lhm beigclcgte Bezeichnung „Garibaldi" hinlänglich ausgewogen seien. Dcr Anwalt dcs Beklagten berief sich deshalb auf die vom General Garibaldl auf dem Genfer Friedcnscongrcß öffentlich ausgesprochenen Ten denzen, welche ihn als Feind der römisch-katholischen Kirche und dcs Papstthums darstellcn, und suchte, unter Berufung auf die Kirchenväter, dcn Nachweis zu liefern, daß der Name „Garibaldi" für einen Katholiken gleich bedeutend mit „Verbrecher" sei. Das hierüber erhobene Gutachten dcs katholischen Pfarramts Selbach sprach sich jedoch dahin aus, dass die Beilegung des Namens „Ga ribaldi" an und für sich nicht als Beschimpfung aufzu- fasscn sei; im einzelnen Falle komme cs freilich auf den religiös-politischen Standpunkt an, den der Betreffende einuchmc; von dcrLandbevölkerung in Selbach sei jedoch anzunehmcn, daß ihr das Wirken und die Zwecke Gari- baldi's nicht bekannt seien, wenn auch vom katholischen Standpunkte aus dcr Name „Garibaldi" nicht gerade als eine Ehrcnbezeichnung gelte. Der Gerichtshof hielt den Ausdruck „Garibaldi" gleichfalls nicht für einen Schimpfnamen, sondern nahm an, daß der Ankläger da mit nur einen „gcwaltthätigen" Mann habe bezeichnen wollen, nachdem a-ch die darüber befragten Heugen über die Bedeutung dcs Wortes „Garibaldi" keinerlei Auskunft hatten geben können. Dcr versuchte Wahr heitsbeweis erschien überdies als mißlungen, und erfolgte die Verurteilung dcs Angeklagten zu dcr vom Ankläger beantragten Amtsgefängnißstrase von 14 Tagen. Dresden.