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Dresdner Journal : 19.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186802192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680219
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-02
- Tag 1868-02-19
-
Monat
1868-02
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 19.02.1868
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aierung ist vollkommen daraus vorbereitet, jeden Ver such zur Anstiftung von Unruhen zu vereiteln. — Der „Corncre della Venezia" bringt Nähere« über einige Unordnungen, die dieser Tage in Pa dua vorgrkommen sind. Die Studenten der Uni versität Padua beabsichtigten am 9. d»M. eine Cgre- monie zu Ehren der Todten von Mentamr zu ver anstalten. Der Rector der Universität hatte anfäng lich dazu seine Einwilligung gegeben, aber am 8. ds. zog er dieselbe wieder zuruck, weil er Unordnungen befürchtete, und ersuchte die Studenten im Namen des Patriotismus, von ihrem Vorhaben abzulasseu. Dte Studenten gingen aber hierauf nicht ein und es fand vor der großen Thüre der Universität eine Demonstra tiv» statt. Indessen blieb es bei dem Vortrage einiger Reden nnd kam nicht zu bedenklichen Unruhen, weil Vic Nationalgarde unter Befehl deS Ingenieurs Tu- rella eine große Mäßigung zeigte und sich ruhig zu rückzog, als sic sich überzeugt hatte, daß die Studen ten keine Gewaltthätigkeiten begehen wollten. Un geachtet des Pfeifens, mit welchem die Studenten die Compagnie Nationalgarde empfangen, ließ sich diese nicht zum Zoru Anreißen. * Rom. 14. Februar. (Tel.) Bei dem Empfang des preußischen Gesandten, Barons v. Arnim, welcher sein Beglaubigungsschreiben als Vertreter des Norddeutschen Bundes überreichte, erwiderte der heilige Vater auf die Ansprache des Gesandten, er danke dem König Wilhelm sür die Worte, die er in Betreff der Unabhängigkeit des Papstthums, sowie über den Schutz seiner katholischen Unterthanen gesprochen habe. Baron Arnim gab die Versicherungs ab, daß König Wilhelm gern bereit sei, einen Beweis seiner versöhnlichen Gesinnung zu geben, indem er sich mit der Errichtung einer Nunciatur in Berlin einverstan den erklärte. — Graf Kreptowitzsch, welcher augenblick lich hier verweilt, soll znm russischen Gesandten beim heiligen Stuhl designirt sein. Der Papst ver langt jedoch vorher, daß die Verfolgung der katholi schen Kirche in Rußland eingestellt und ein päpstlicher Nnncius in St. Petersburg ohne jede Beschränkung zugelassen werde. * Loudon, 17. Februar. Die „Morning Post" meldet von einem Schreiben des Earls Russell an Chichester Fortescue (unter dem Cabinct Russell-Glad stone Staatssccretär für Irland), in welchem er darauf rcsignirt, ferner als Führer der liberalen Partei des Unterhauses thätig zu sein und auf Gladstone als feilten Nachfolger in dieser parlamentarischen Function verweist. — Seit der Versenkung des atlantischen Kabels, bei welcher das sonst so unglückliche Riesenschiff „Great Eastern" die vortrefflichsten Dienste geleistet, hat man von ihm nichts weiter gehört, bis zur letzten Versamm lung der Eigenthümer dieses Kolosses, in welcher über das zukünftige Schicksal desselben die verschiedensten Vorschläge gemacht wurden. So unter Anderm, daß er als Passagierschiff zwischen Europa und Amerika dienen solle, um namentlich die Auswanderung der Deutschen zn vermitteln, die gern in großen Schaaren reisten; daß er als „schwimmendes Hotel" mit den hie sigen Landhotels concurrire. Der Capitän des „Great Castern", Sir James Anderson, ist allerdings der An sicht, er sei am besten zum Legen von Telcgraphen- dräthcn zu verwenden; wollte das Schiff aber so lange vor Anker liegen, bis ihm abermals ein solcher Auf trag zufielc, so würden seine Eigenthümcr noch un zufriedener mit ihrer Speculation werden, als sie schon sind. Bukarest, 17. Februar. (Tel.) Das amtliche Blatt führt die durch die öffentlichen Blätter gegangenen Mitthcilungcu über angebliche Bildung bewaffneter Banvcn in Rumänien auf ein von Spekulanten er fundenes Manöver zurück, durch welches der Cours der rumänischen Staatspapiere herabgedrückt werden sollte (7). Lan-tagaverhandlungen Zweite Kammer., Sitzung vom 18. Februar. Beginn der Sitzung Mittags 12 Uhr in Gegen wart des Regierungscommissars Geh. Raths Körner. Vor Uebergang zur Tagesordnung ergreift Abg. Pornitz in derselben Angelegenheit, die in der gestri gen Sitzung vom Abg. Hecker zur Sprache gebracht worden, das Wort. Durch die sachlichen Ausführungen des Abg. Hecker würde er der Nothwendigkeit überho ben worden sein, nochmals auf die Sache zurückzukom men, wenn nicht in der Rede des Abg. v. Nostitz ein auffallender Tadel gegen die Vertreter des Handels und Fabrikstandes ausgesprochen worden wäre. Er halte deil Abg. v. Nostitz nicht für berechtigt, ein Cen- soramt über das Thun und Lassen einzelner Abge ordneten auszuüben. So hoch er das Recht der Rede freiheit achte, so könne er doch Niemandem in der Kammer das Recht einräumen, Vorwürfe gegen Abwe sende auszusprechen. Darüber, ob und wie lange er sich an den Verhandlungen der Kammer betheilige, fei er nur seinen Wählern Rechenschaft schuldig. Im vorliegenden Falle glaube er auch dessen überhoben zu sein, da seinen Wählern bekannt sei, daß er nur in den dringendsten Fällen von dem Rechte, Urlaub zu nehmen, Gebrauch mache. Wäre der Vorwurf von einem seiner politischen Freunde ausgegangen, so würde er demselben eine Berechtigung nicht absprechrn, da diese von ihm verlangen könnten, in der Kammer zu ihrer Unterstützung auszuharren. .Der Vorwurf sei aber von einem Mitgliede der Majorität ausgegangen, von der Majorität, dte bei der Constituirung der Kam- ' mer seine Gesinnungsgenossen bis auf wenige Aus nahmen von den Deputationen ausgeschlossen habe. Wie könne man jetzt Vorwürfe erheben, nachdem man erst den betreffenden Kammcrmitglicdern die Gelegen heit entzogen habe, die erwünschte Thätigkeit entfalten zu können? Stoch auf einen Umstand müsse er auf merksam machen, der eine regelmäßige Thätigkeit der Vertreter des Handels- und FabrikstdndeS m der Kam mer behindere. — Von dem Zusammentritte deS Land tags an bis zu der Zeit, wo er seinen Urlaub ange- tretrn habe, also binnen 92 Lagen seien 49 ohne öffent liche Sitzung gewesen. Ziehe man 18 Sonn und Fest tage ab, so blieben noch 31 Lage (1 Monat), die ohne besondere öffentliche Thätigkeit verflossen seien. Ein In dustrieller, der von 3 Monaten nur 2 Monate arbeite, gehe seinem Untergänge entgegen; > man möge ihnen daher gestatten, zu den Zeiten, wq ihre Ammscubcu zu Haus dringend nothwendig sei, von ihre« Rechte auf Urlaub Gebrauch zu machen. Zur Saatzeit feien immer auch viele Vertreter des platten Lande« au« der LS3 Kammer abwesend. Selbst in conservativen Kreisen hab« er Bedauern auSspreche» hören, daß der Geschäfts^ gang in der Kammer rin sehr schleppender sei. Wie nun das Jahr 1866 manche berechtigte Institution be stätigt habe, so werde auch ^die Zeit dahin wirkz^ daß eine bessere GeschäftAbchandkur- in der Lämmer. Platz S ^rästdent Habrvko»«: Äon den»,Ernsoramta, wel ches ihm zustehe, mache er einen sehr milden Gebrauch, was auch der Umstand beweise, daß er den Vorredner nicht unterbrochen-habe, obgleich dessen Rede mehrfach die Grenze» einer persönlichen Erwiderung überschritten habe. LÄs Mn die Aeußerung des Abg. v. Nostitz anlange, so sei die betreffende Lhatsachc, zur Zeit als er sie ausgesprochen, richtig gewesen. Auch in der Form sei die betreffende Aeußerung ihm vollständig zu lässig erschienen. In Bezug auf den Rückblick des Abg. Pornitz auf die Thätigkeit der Kammer, könne er ver sichern, daß die Deputationen ihre Schuldigkeit in je der Beziehung gethan hätten, und daß sie kaum mehr hätten leisten können, selbst wenn der Abg. Pormtz Mitglied einer oder der andern gewesen wäre. Man habe eben nicht mit Ueberstürzung sondern mit Fleiß und Ueberlegung gearbeitet. Wenn man in konserva tiven Kreisen eine derartige Aeußerung gethan habe, so könne dies nur daran liegen, daß man die Sache nicht verstehe. Leicht sei das Tadeln, schwerer das Bessermachen. Die wegen der Abänderung der Land tagsordnung niedergesctzte Deputation habe es nicht für an der Zeit gehalten, bei der gegenwärtigen Sach lage eine Äenderung vorzunehmen; sie überlasse das Bessermachen Denen, die später in diesem Saale sitzen werden. Abg. v. Nostitz bezieht sich zunächst darauf, daß er gestern bereits das Nöthige geantwortet habe, wor aus sattsam hervorgehe, daß er nicht vom Parteistand punkte aus gesprochen habe. Er habe die Vertreter des Handels- und Fabrikstandes hier haben wollen, damit man deren Ansicht höre, und zwar nicht blos in rein politischen Fragen, sondern auch über Sachen, die den von ihnen vertretenen Stand speciell beträfen. Was die Bemerkung anlange, daß der Abg. Pornitz nur seinen Wählern Rechenschaft schuldig sei, so glaube er doch, daß der Abgeordnete, wenn er nicht von seinen Wäh lern zur Rede gestellt worden wäre, cs gar nicht für der Mühe werth gchalten haben würde, nochmals auf die Sache zurückzukommen. Den Geschäftsgang an langend, so werde nach seiner Ueberzeugung genug ge arbeitet; man schweife schon jetzt an eine Art Ueber stürzung. Er sei überzeugt, man dürfe nicht noch rascher arbeiten. Die sächsischen Zustände lieferten den Beweis, daß man mit der bis jetzt befolgten Art einer gründ lichen Arbeit wohl im Rechte gewesen sei. Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Pornitz wird die Sache durch den Präsidenten für erledigt erklärt. Auf der Tagesordnung stand der Bericht der drit ten Deputation über den Antrag des Abg. Seiler auf Abänderung von 8 10 des Heimathsge- setzes vom 26. November 1834. (Referent: Abg. Mosch) Gedachter § 10 lautet: „Ausgenommen von der Bestimmung von 8 8 »ub d — daß nämlich jeder sächsische Staatsangehörige außer in den Fällen unter » t und 2 an demjenigen Orte Heimaths' angehörig ist, wo er geboren — sind diejenigen Kinder irgend wo im Lande einheimischer Mütter, welche auf der Durch- reise der Mutter, oder während eiues andern zufälligen und vorübergehenden, mithin auch eines durch ein Gesindevtrhält- niß oder durch einstweilige, ihrer Entbindung halber gefun dene Ausnahme bedingten Aufenthalts derselben, oder wäh rend ihrer Detention m einer Strafanstalt, oder in einem Gefängnisse, oder während eines durch daS Militärverhält' niß ihres Ehemanns veranlaßten Aufenthalts geboren sind. Eheliche Kinder dieser Art haben ihre Hecmath allda, wo ihr Vater die Heimath, und uneheliche da, wo sie ihre Mutter, und zwar Vater und Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes, hatte." Dagegen hat Abg. Seiler beantragt: „Die Kammer wolle beantragen, daß die königliche Staats regierung den versammelten Stäuben einen Geietzentwurs vorlegen möge, welcher dahiu Bestimmung treffe, daß 8 >0 des Heimathsgesetzes vom 2V. November 18» l in Wegfall komme uub dafür gesetzt werde: 8 W. „Ausgenommen von der Bestimmung 8 8 unter b sind die unehelich geborenen Kinder, welche ihre Heimath da Haden, wo sie die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes, sowie diejenigen ehelichen Kinder, welche zu einer Zeit geboren wer den, in der der Vater durch Dienst, Beruf oder durch son stige Verhältnisse einen festcu Wohnsitz zu haben, oder die Mutter aus irgend einem Grunde am ehemännlichen Wohn sitze sich aufzuhalten verhindert war; dergleichen eheliche Kru der haben ihre Heimath da, wo sie der Vater zur Zeit ihrer Geburt hatte." Die Regierung hat über den Antrag folgende Erklärung abgegeben: „daß, da bereits sür den nächsten Reichstag ein allgemeines Heimathsgesetz sür den Norddeutschen Bund in Aussicht ge stellt worden sei, jetzt eine Abänderung des dermalen in Sachsen bestehenden Heimathsgesetzes nicht opportun erschei nen dürfte." Die Deputation bemerkt nun hierzu, daß hier durch an sich der Antrag als erledigt und eine weitere Berichterstattung als überflüssig sich darstrllen könne. Sie habe aber dennoch einer Prüfung dieses Antrages aus dem Grunde sich nicht entziehen zu sollen geglaubt, weil es ihr rätblich erschienen sei, diejenigen Ab änderungen an den bestehenden heimathsrechtltchen Be stimmungen, welche sie in Uebereinstimmung mit der Intention des Antragstellers für wünschenswerth er achtete, der Staatsrrgierung für den Fall, daß die Emanirnng eines allgemeinen norddeutschen Bundes- heimathsgefetzes qtwa noch in weite Ferne gerückt würde, für die künftige besondere Gesetzgebung, eventuell aber für die bezüglichen Verhandlungen im Bundesrathe, zur Erwägung anheim zu geben. Dieselbe beantwor tet daher 1) die Frage: ob und warum eine Ab änderung derHeimathsgesetze wünschenswerth erscheine. In Bezug hierauf bemerkt sie in der Haupt sache Folgendes: Es sei eine nicht zu läugnende Thatsache. daß seit dem Erscheinen des Heimathsgesetzes die Heimalhsstreitigkeiteo sich auffällig vermehrt hätten, und daß die Feststellung des Hei- mathsrechts in vielen Fällen schwieriger -rwordeu sei- Ebenso könne Sttemand verkennen, daß die Ursawc hiervon in der Fas sung de» ein« Au-nahmtbtMmmum, eatholtendt» § W des Heimathsgesetzes und »war insbesondere in der darin zu finden, den Bezeichnung: „zufälliger, vorübergehender «ufent- halt", »u suchen sei. Allerdings habe auch dir frühere Hand habung dieser Gesetzesfaffung in der Spruchpraxiö hierzu we seotlich beigetragen, indem emestheilS die m 8 w liegenden AuSnahmedestimmungtN oft zu »eit exteudirt und d« Ent scheidungen dadurch schwankend und wew -lnd. anderntheilS die Entschließungen b zagilch der Art d«S Aufenthalt« zu sehr von de» suhjmltven Am -tuen, di» di« detrefiende» Personen über de» Zweck de» gewählten Nnseuthalis zu erkennen gegeben, ad bangcg -««acht worden sei Bei Brurtheilung der Krag», ob > ein Ausenibmt rin vorübergcbender, »der ein »AwAicher ge wesen sei. lasse man e» v bi ans dee rrchtliche Bnw ineuhiit, deffelbe, und die auS dieser fliehende Möglichkeit, daß solche ausgehaben werden könne, sondern aus die faktische. Umstände nnd insbesondere daraus au komme», ob die Mutter di« h«. stimmte Absicht gehabt habe, am Orte der Niederkunft »»bleiben. Auf die Ermittelung dieser Absicht und namentlich auf die Frage, ob eine bestimmte Absicht twrliege oder nicht, habe man einer zu strengen Kritik unterworfen, durch die wechseln den Beantwortungen aber den üenuatbSdiNereuzen neue Nah rung gegeben. Ebenso hätten die bei Beurtheilung eines Ausent- haltSverhältuisseS zu Tage getretenen Fragen über Begriffe und Wirkungen einer selbstständigen Wirthschaft, des Con- cubinatsverhällniffcS, des durch Dienstverhältnisse bedingten Aufenthalts, des nach der Verheirathung fortgesetzten Ausent Halts im älterlichen Hause, zu verschiedenen Auffassungen und von einander abweichenden Entscheidungen Veranlassung ge geben uud zur Vermehrung der HeimathSstreitigkeiten beigetra gen. Dagegen sei mit Befriedigung anzuerkennen, daß durch eine konstantere SvrachpraxiS die HeimathSstreitigkeiten in neuerer Zeit sich wesentlich vermindert hätten, indem jetzt die oberste Spruchbehözde, das königliche Ministerium des Hönern, die strengere Ansicht, wonach, wenn nicht das Zufällige und Vorübergehende eines Auscothalts gan» klar uachgewiefen werde, stets die in 8 l des Heimathsgesetzes liegende Regel einzutreten habe, consequent befolge, uud nicht jeden der Entbindung Hal her genommenen Aufenthalt als einen vorübergehenden im Sinne von 8 lO ansehe, nicht minder die kurze Dauer desselben nicht ohne Weiteres für maßgebend halte. Dennoch aber sei tue Zahl der HeimathSstreitigkeiten immer noch groß und würden hierdurch folgende Uedclständc hcrbeiaesührt: >) eine vermehrte Arbeit der Behörden, und zwar insbesondere der Unterbehör den; 2) eine Last sür Gemeindevertretungen und Gutsherr schaffen; 3) unnötbigen Kostenauswaud für die Gemeinden, und 4) ein oft nachtheiliges Verzögern der definitiven Entscheidung. Nach Alledcm sei also unzweifelhaft, daß eine Ab änderung des Heimathsgesetzes sich als höchst wünschenswerth herausstellc. II. In Bezug auf die weitere Frage, auf welche Weise diese Abänderung zu bewirke« sei, sei zunächst in materieller Beziehung zu bemerken, daß die. vorgeschlagene Abänderung sich wenigstens hinsichtlich der außerehelichen Geburten im Wesentlichen an den früher« Gesetzentwurf vom Jahre 1833 anschließe, nach welchem § 84 alle un<helichcn Kinder die Heimath der Mutter theiltcn, und würde sich hierdurch allerdings die bei Weitem größte Zahl der Heimathsdifferenzen erlediget« Die Negierung habe hiergegen zu bedcu ken gegeben: da« diese Acndenmg cincsthcilS Unbilligkeiten bezüglich der außerehelichen Mütter. die sich längere Zeit an einem Orte ausgehaltcn und dort Unterkommen gesunden haben, andern theils in den HeimathSvcrhältniffen ehelicher und außer ehelicher Kinder eine Ungleichheit herbeisühren, und dem nächst die von dem Antragsteller gewählte Fassung hinsicht lich der ehelichen Kinder wegen der Bezeichnungen „sonstiger Verhältnisse" und „festen Wohnsitz" zu neuen Differenzen sichren würde. Die Deputation thcile diese Bedenken nur be züglich der ehelichen Kinder, dagegen habe sie hin sichtlich der außer der Ehe gcborncn kein so großes Gewicht auf die durch die vorgeschlagene Abänderung hervorgerufene Disparität zwischen ehelichen und unehelichen Kindern legen können, weil hierunter eine Ausnahme schon früher bestanden und diese zu erheb lichen Klagen keinen Anlaß gegeben babe, außerdem aber doch auch zu berücksichtigen sei, daß eben hierdurch ohne Verletzung eines Rechtsprincips die meisten Hei- matbsdifferenzen mit einem Male beseitigt werden wür den. Dessenungeachtet habe die Deputation geglaubt, insbesoudere im Hinblick aus eine bevorstehende Bun- desheimathsgesetzgebung, von bestimmten Vorschlägen absehcn, vielmehr sich aus diese Andeutungen beschrän ken und in Anerkennung der von dem Antragsteller angeregten Mißstände der k. Staatsregierung hierun ter die weitere Erwägung, in deren Kreis vielleicht auch die bei den frübern Verhandlungen über den Ge setzcntwurf vom Jahre 1833 mehrfach ventilirtc Frage, ob nicht außer deu in 8 8» des Heimathsgesetzes ge dachten Fällen mit Rücksicht auf das Reciprocitätsver hältniß einfach nur die Geburt das Heimathsrccht be gründe, zu zicheu sei» würde, überlassen zn sollen. In Bezug auf die formelle Behandlung der Heimatbstre itigkciten, die sowohl im Interesse der Geschäftsvercinfachung als der Verminderung der Heimathsdifferenzen nicht minder eine Abänderung der dermalen deshalb geltenden Bestimmungen wünschens wert!) mache, schlagt die Deputation vor: l) entweder in streitigen HeimathSsachen, aus weiche 8 25 des Heimathsgesetzes, Abschnitt I (völlige kostensreiheit) durch die Praxis ebenfalls angewendet worden sei, Slem prl und Koftensreihrit nur aus die Fälle, wo ein leicht fertiges und die endliche Entscheidung verschleppendes Re- mediren nicht vorliegt, zu beschränken, übrigens aber den obern Instanzen zu überlassen, auf Abstattung und be zichcnllich Erstattung von kosten zu erkennen: 2) die dritte Instanz in den Fälle», wo zwei Enlicheidun gen übereinstimmten, in Wegfall zu bringen und jeder Partei nur einen RecnrS nachznlaffcn; 3- insofern eine veränderte E nrichtung zu treffen, daß in allen, also auch in den Fällen, :uenn die Parteien zu einem und demselben Ger-chwbezirke nicht gehörten, die Entscheidung erster Instanz Yen Untcrbehörden überlassen werde. Der Schlußantrag der Deputation geht demnach dahin: den Antrag des Abg. Seiler, insoweit er auf die Vorlegung eines 8 >0 des Heimathsgesetzes abände.nden Gesetzentwurfs an die gegenwärtig veriammelien Kammern sich bezieht, mit Rücksicht auf die Erklärung deö Herrn Regierungscommissars aus sich beruhen zu lassen, dahingegen der hohen StaatSrc gicrung zur Erwägung anheim ;ü geben, inwieweit eine Ab änderung de» Heimathsgesetzes sowie der formellen Behand lung der HeimathSsachen im Sinne deS Antragstellers für künftige be;ondere Gesekgcbuug in dem Falle erfolgen könne, daß ein allgemeines uorddeiMcheS BundesheimathSgeseli in nächster Zeit nicht zu erwarten oder, wenn dies der Fall, bei der bezüglichen Verhandlung deS BiindcSratheS zur Be rücksichtignug geeignet sein sollte. Bti der Debatte ergriff zunächst Geh. Rath Kör ner das Wort: Der Antragsteller habe mit seinem Anträge auf Abänderung von 8 10 die Verminderung oder gar Beseitigung der Heimathstreitiakriten bezweckt, welche bei Entscheidung der Frage entständen, ob ein Aufenthalt ein zufälliger und vorübergehender gewesen sei oder nicht. Eine 30jährigc Praxis habe die Be deutung dieser Worte zwar fcstgestellt, es kämen aber immer noch Streitigkeiten vor, weil die Anwendung dieser Grundsätze auf den concreten Fall ost schwierig sei. Wünschenswerth wäre es, wenn es gelänge, eine solche Bestimmung zn treffen, durch welche nach allen Seiten in gerechter und befriedigender Weise die Zwei fel beseitigt würden. Durch deu Seiler'scheu Antrag würde dies aber kaum vollständig erreicht werden. Die von der D eputation gemachten Vorschläge in Betreff der formel len und materiellen Behandlung der Heimathsdifferenzen eigneten sich schon mehr zur Berücksichtigung, cs sei aber überhaupt jetzt wohl nicht an der Zeit, ans die Sache näher einzugchen, weil vom Reichstage der Erlaß eines Bnndcsheimathgcsctzes beantragt worden sei. Ob und inwieweit vom Bundesrathe diesem Anträge ent sprochen werde, sei zwar zur Zeit hier nicht bekannt, jedenfalls aber werde die Regierung die Deputations- Vorschläge in nähere Erwägung ziehen. Abg. v. Salza erklärte eine Abänderung von 8 10 für sehr wünschenswerth, er bcscheidc sich aber, daß init Rücksicht auf die bevorstehende Bundesgesetzgebung jetzt davon abzuschen sei. Daß sich bestimmte Grundsätze gebildet, gebe er zn, allein das Mißliche liege darin, daß einfache Personen zwischen wesentlichem nnd vorüber gehendem Aufenthalte nicht zu untcrschcideu vermöchten und daher der Schwerpunkt der Cntschcidnng ans die Abfassung des betreffenden Protokolls gelegt werde, dadurch entstände» bedenkliche Schwankungen. Weiter wäre zu wünschen, daß die höhere Behörde öfter von ihrem Rechte, zu liquidsten, Gebrauch mache, da oft uur recurrirt werde, um zu rccurriren. Nach dem Schlußworte des Referenten trat die Kammer dem Deputationsantrage einstimmig bei. Dresdner Nachrichten vom 18. Februar. — Bei einer Festlichkeit, welche der „kaufmän nische Verein" gestern Abend in „Meinhold's Sä len" veranstaltet hatte, brachte die „Dresdner Sing akadcmie" (Chorgejangvcrcin) RobertLchumann's „Der Rose Pilgerfahrt" zur Aufführung: eine künstlerische Gabe, wie sic von einer Gesellschaft den Mitgliedern sowie den eingcladcncn Gästen schwerlich würdiger ge boten werden kann und welche, im Hinblick auf die bei solchen Gelegenheiten üblichen Programme, die freudigste Ancrkeunuug verdient. Eine in hohem Grade glückliche und unscrs Wissens neue Idee war es, den Rei; der Schumann'schcn Tondichtung durch Beifügung einer Reihe lebender Bilder von geschmack- und wir kungsvollem Arrangement zu erhöhen. * Gestern Nachmittag beging in einer Wohnung auf dem Bischofswcg ein 15 Jahre altes Mädchen, welchem 4 Kinder im Alter bis zu 7 Jabren zur Beaufsichtigung aklvcrlraut waren, die Unvorsichtigkeit, zur Unterhal tung der Kinder ein in der Wohnnng aufbewahrt ge wesenes, mit Schießpulver gefülltes Fläschchen theilweife zu eutlecrcn und das Pulver in kleinen Quantitäten aus der Diele auzubrennen. Hierbei ist das Mädchen mit dem dazn benutzten brennenden Spabnc dem Fläschchen zu nahe gekommen, so daß der verbliebene Inhalt desselben erp loderte und indessen Folge mehrere Fensterscheiben der Wohnung ganz zer trümmert, 2 von den Kindern auch nicht unerheblich am Gesicht und an den Händen verletzt worden sind. provinMnachiichten Leipzig, 17. Februar. (L. Tgbl.) In der Nacht vom 14. zum 15. Februar, wahrscheinlich gegen Mor gen, hat sich unterbalb des Schlosses Döben, bei der sog. „Feueröfse", ein Stück Felsen abgclöst und ist, vielleicht 100 Ruthen Steine, auf deu unten vor beiführenden Communicationsweg gestürzt, der dadurch vorläufig uufahrbar geworden. Zittau, 15. Februar. (Z. Z.) In einer heute Nachmittag unter Vorsitz des Herrn Bürgermeisters Haberkorn abgehaltenen Sitznng des größern Bür- gcraus schusscs wurde einstimmig der Beschluß ge- saßt, mit dem Bau der aus der sogenannten Hospital- bleicke zu errichtenden neuen Casernc, welche 1271 Mann fassen und überlzaupt alle erforderlichen Einrich- lnngcn nnd Räumlichkeiten erbalten soll, so schleimig als möglich vorzugehen. Die Baupläne und Riffe waren im Sitzungssaale znr Ansicht aufgelegt. Statistik und DMsumthschast. KöuigUch sächsische «rsinduas-pattMe. Aus 5 Jahr er- t heilt: am-'7. Januar 1888 dem Herrn Joh. Zimmermann in Chemnitz für Herrn H. W. Schneider in Lahnftein a. Rh. aus ein Gummiringventil; am 2». Januar dem Herrn I. H. F. PrillwiN in Berlin sür die Herren John Wood und DbomaS Wood in Manchester auf Verbesserungen an Gar» druckmaschinen; de» Herren schwalbe u. Sohn in Ehemaitz aus eine Malzquenchc mit mechanischem Meß - und Control- apparatc. dem Herrn Albert Voigt in Kappel bei Chemnitz aus «ine durch Zeichnung und Beschreibung als eigenthümlich nachgewiesenc verbesserte Einrichtung einer Stickmäschine mit endlosen Fäden nach dem Principe der Schiffchcnnähmaschinc. * vanien, >7. Februar. (Tel.) Der noch unbegebeue Rest der russischen Eisenbabnanleihe sür die Linst Orel Wi- tebsk, im Betrage von 2,500,000 Pfd. St., soll zum Conrsc von 75 cmittirt werden. veltag von F. Ä Srockhau, in Leipstg. Soeben erschien: Der Deutsche Zollverem. Ein Handbuch für Zoll- und Stcucrbcamtc, Kaufleute und Gcwcrbtrcibcndc. Bon Wilhelm Aitmar, OberregierungSrath. Zweite, durchaus umgearbeitrte Auslage. Zwei Bände. 8. Geh. Erster Vaud: Geschichte und Organisation deS Zollvereins. Thlr. Zweit«« Saad: Die Gesetze, Verordnungen und Verträge. 2'^ Thlr. Diese» wichtige, bereits in zweiter Auflage erschienene und in dieser jetzt voll ständig vorliegende Werk behandelt die Grundsätze und die Gesetzgebung deS Deut scheu Zoll- und HandelSv«reinS »um ersten Mal iu systematischer Darstellung, und »war nutzt bloS von der theoretischen, sondern recht eigentlich auch von der praktischen Seite. Es ist daher rin unentbehrliches Handbuch sür Fachmänner und Landtags abaeordnete, wie für Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbtreibende, Spediteure in und außerhalb der »um Zollverein gehörigen Staaten. i In d«n soeben erschienenen »weiten Band wurden alle die neuen wichtigen Ber- aud.rmigen mit ausgenommen, welche durch die Bildung des Norddeutschen Bundes veranlaßt worden fitid Vorräthig in der Arnoldischen Buchhandlung. »r »re caraknUv pro>»reck kor rk« pudtle kedool» tor «l>« ^rmx »uck Karx, io« LuUlnevrlux uns lor tzffoolMlek n»d«e Luamli>»tl»a». X» Id« »uw« Um«, M td td« aiä »s kar-eiu» »r» »oirl>l«ck ro aoqiiir« » practli »I dooMl»äxe ot Mackern I^UMUaLaa. ta p^rvnta ok pnpi!» Xppt, Ickr A- tzVauKu«, »7 Prager ^rr»»Oa. ackältiovai puyil» v»» da ^»aivaä ua inla » ««-»»» Nuullx. MvEi IlstiiiekI« u i, voi-rü, M Hi«. 3. lt. Kaleularrita, 'sulaeu« oi>»Mi»rIunia l>i»t. I. I'or.nnn I8'!ti. I »I. 2. zVIae. Kol, I'onockr. I>rai>ut. 1888. l». l. 15 xr K. K. llotkmarn. retoem po lit. rr ä>r«i>«j palace. lApsk >887. Kul. I. 30 ^r. <lo. 6o « pan«karr!«wie ru>- eliockalm. l'-rn-tu. «86^. 22'-8 u«. Nr. Nu« ppe, Vers,»u>«uoix äc« NepukNK Kolev. lterll» 1887. I>1. 2. KuisxarnI» p«Ie«a uvax rrwldl ud»uck pol^lrlek Wegzug» holder vvrlt««»« udrr »vi« ich mein sehr sili» grbaulc» HL «I»»»I»nriw nr kmt in Lötzscht»dr«d>, Nr. 15 an dcr Methner Straße, »il elf Piecen, m-rjfivc« wusch-, «»dr-, H»lzh«u», Gtillrn, mehrer» Sellrr«, vortrefflichem Ep»Iirr»»m, g»te» Odffdünme« rr. S»ldfttü»frr «der Gcldftpächter »erde» erdete». Rtßier»«ß»e»1tz ». T,
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