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Dresdner Journal : 18.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186802181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680218
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-02
- Tag 1868-02-18
-
Monat
1868-02
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 18.02.1868
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189 gebots. (Referent Abg. Jordan). Lie Erste Kammer hat bei Berathung dieser Angelegenheit be- stanzen wider ihn ausrecht erhaltenen Bau- (Reserrnt Abg. Jordan). Lie Erste auf Kostcncrmäßigung bei Vertauschung von Grundstücken ab und stebt dcshalbmitdcmBccg'schcnAntrage in nächster Vrrbiicdung. Lie Deputation stimmt »it dem Antragstel ler darin überein, daß die Tauschgeschäfte, weitste meist nur im wirtschaftlichen Interesse beider, oder wenigstens ' eine- der Contrahcuten abgeschlossen werden, somit selbst vom national-ökonomischen Gesichtspunkte aus, eher eine Erleichterung, als Erschwerung verdienen. Da nun aber nach den konformen Beschlüssen Heider Sammern die Mal ich leit einer Kosten Ermäßigung bei geringfügigen Dismembrationen der k Staatsrrgierung zur Erwägung anheim gegeben werden soll, so glaubt die Deputation sich biUigrrweise auch bei Tauschgeschäf ten für eine gleiche Vergünstigung verwenden zu dür ¬ fen, und rathet daher zu Vermeidung einzelner An trage der Kamuw» au, in dem von ihr wir vou»dcv Zweiten Kaanncr über den Beeg'schen Antrag gefaßten Beschlusse: .der königlichen Slaatsregierung zur Erwägung anheim zu geben, inwieweit eme Ermäßigung der Kosten bei gering fügige, DiÜpiembru!.vobMen weiche eiutrerrn können", nach dm Worten: „bei geringfügigen Dismembration-fällen" noch die Worte: „und bei Vertauschung von Grundstücken" einzuschalten, »beide v. Rostitzsch» Anträge jedoch noch an die Zweite Kam mer gelangen zu lchM"» Geh. Finanzrath v. Nostitz-Wallwitz erklärte sich mit den Dcpuhatiousvorschlägcn vollkommen einverstan den und trat hierauf die Kammer denselben einstim mig bei. (Schluß folgt.) Zweite Sammer. Sitzung vom 17. Februar. Beginn der Sitzung Mittags 12 Uhr in Gegenwart des Staatsmiuisters v. Nostitz-Wallwitz, sowie des RegierungScommissars geh. Rrgierungsraths Just. Auf der Registtandc befinden sich u. A.: 1) fol gende Petitionen: ») des Gemeindevorstandes Mar tin in Schlvßchemnitz und Gen., die Gewährung von 10,000 Thlr. aus Staatsmitteln zu Herstellung eines Thurmes und Anschaffung von Glocken der dasigen Kirche betr., überreicht vom Abg. Müllec-Ehemnitz; k) des Gewerbevereins zu Oederan, die Gewerbe- und Personalsteuer betr.; e) der Gemeinde Hundshübel, die Berücksichtigung der Ortschaften Hundshübel, Neidhardts chal rc. bei dem Bahnproject Äue-Adorf betr.; ä) der kaufmännischen Vereinsbörse in Zwickau über den Gesetzentwurf, die Wcchselstempelsteuer betr.; e) der Fa brikanten Gebrüder Wagner in Ehemnitz um Gewäh rung eines Vorschusses von ca. 10,000 Thlr. aus Staatsmitteln betr.; t) der Communvertretungen Schandau, Sebnitz, Svhland und Bautzen, die Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Schandau über Sebnitz nach Bautzen betr.; g) der städtischen Col- legien zu Waldenburg, die Ertheilung der Eoncession und Unterstützung aus Staatsmitteln bezüglich des Bahnprojects Glauchau-Wurzen-Wittenberg betr., und 2) ein Antrag des Abg. Stauß, die Vorlegung eines Expropriationsgesetzes für Anlegung von Was serleitungen betreffend. Vor Uebergang zur Tagesordnung wird der ein berufene Stellvertreter des beurlaubten Abg. Meltzer, Fabrikant und Rathmann Flatter aus Hainichen, in die Kammer eingeführt und eidlich verpflichtet. Vor Uebergang zur Tagesordnung ergriff der von einem Urlaube zurückgekehrte Abg. Hecker das Wort, um die Vertreter des Handels- und Fabrikstandes He gen den vom Abg. v. Nostitz in einer der letzten Sitz ungen bei Berathung der Gewerbegesetznovrlle gemach ten Vorwurf der häufigen Abwesenheit in Schutz zu uehmen. Bei dem anerkamtteu Gerechtigkeitssinne des Abg. v. Nostitz könne demselben nur eine mangelhafte Kenntniß der einschlagrnden factischen Verhältnisse zur Erhebung dieses Vorwurfes in dieser Allgemeinheit geführt haben. Berichtigend bemerke er zunächst, daß nicht 10, sondern, da zwei Sitze vacant seien, nur 8 Vertreter des Handels- und Fabrikstandes auf gegen wärtigem Landtage vorhanden seien. Von diesen 8 seien 2 durch schwere Krankheit am Erscheinen verhin dert. Da nun diese vier dem 1., 2. und 3. Bezirke angehörten, so richte sich der betr. Vorwurf in seiner Hauptschärfe gegen die 4 Vertreter des 4. und 5. Be zirkes. Aber auch für diese sei er unzutreffend, und weise er denselben daher zurück. Abg. v. Nostitz ist dem Vorredner für diese Be merkung sehr dankbar, da dieselbe ein Verhältniß auf kläre, welches unmöglich jedem einzelnen Kammcrmit- gliede bekannt sein könne. Uebrigelts treffe ihn der Vorwurf der Ungerechtigkeit nicht, da er nicht die An wesenheit von Gesinnungsgenossen, sondern von Kam mermitgliedern gewünscht habe, deren Abstimmung meist seinen Ansichten durchaus nicht entsprächen, er also in keinerWeiie für seinen eigenen Vortheil gesprochen habe. Abg. Hecker weist unter Bezugnahme auf den In halt seiner obigen Erklärung nach, daß er dem Abg. v. Nostitz einen Borwurf der Ungerechtigkeit nicht ge macht habe. Auf der Tagesordnung steht der Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde und Petition Tam- müller's in Dresden wegen eines in allen Jn- schlossrn: „die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, solche aber noch an die Zweite Kammer abgegeben," Veranlaßt ist die Beschwerde dadurch, daß der Stadtrath dem gegenwärtigen Beschwerdeführer im Ver waltungswege unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 20 Thlr. die gehörige Reparatur beziehenlich Neuherstcllung eitler hier in Frage kommenden Einfrie digung innerhalb längstens 14 Tage» aufgcgeben hat. Per hiergegen eingewendete Rekurs ist von der Kreis direction verworfen und diese Abweisung vom Mini sterium des Innern in oberster Instanz bestätigt worden. Ler Petent richtet nun das Gesuch an die Kammer: man wolle, weil ihm durch die stadträthliche, auch in oberster Instanz geschützte Auflage Unrecht geschehen sei, -seine Beschwerde in Beralhuug ziehen uud nach deren Er folg sich gegen die hohe Staatsregicrung dahin an-fprechen, daß da- zogen ihn eingeschlageue Adminntranovcnähren wie derum zn cassiren sei, mindestens sich d«»h»ll verwende», daß den darin gegebenen Entscheidungen keine weitere Folge a« geben und er mit Äbforderuvg von Kosten verschont, resp die Rückerstattung der bereit- gezahlten an ihn augeordnet werde." Nach einer eiugthenden Mitthriluug des Lhatbe- standes sowie der emschlagenden Verfügungen und Ver ordnungen, sagt der Bericht, daß die Deputation nicht vermocht habe, über die vorgelegte Frage »u einem einstimmigen Beschlusse zu gelangen. Lie Majori tät, (die Abgg. v. Nostitz, v. Schönberg, Thiele, Seyfart (Referent der Majorität) und v. Rein hard) sei mit Ausnahme des Abg. Thiele, welchem in dieser Beziehung noch Zweifel beigingen und welcher sich vorbehalte, seine abweichende Ansicht über diese Voraussetzung mündlich zu motiviren, der Ansicht, daß nach dem ganzen Sach- und Rechtsverhältniffe der Stadtrath von Tammüller di« Herstellnna der frag lichen Einfriedigung nicht auf alleinigem Grunde einer diesfalls von demselben besonders durch Privatwillens- erkkärung übernommene» Verpflichtung, sondern als Er» süllung einer ifscnUcw »canuchcu Bestimmung.verlangt trabe und daß derselbe-zur Durchführung des Bauregula- ttvs, resp. zum Erlasse der zur Beschwerde gezogene«Ver fügung an Dammüller ebenso bevechttgt, al» «r ohne nicht zu beantragen, und zwar mit Rücksicht auf die von dem Fiuanzministrr abgegebene Erklärung, daß die Reaierung diesen Antrag unter allen Umständen bekämpfen werde. — Die Deputjrtrnkammer setzte deute die Diskussion des Budgets des Finanzministe riums fort und genehmigte vier weitere Capitel. Der Finanzminister dcmentirtr die Behauptung, daß die Emission von Schatzbons die gesetzlich vorgeschnebene Höhe überschritten habe. Er verspricht, einen jährlichen Bericht über die in Eirculation befindlichen Schatzbons vorzulcgen. Wenn eine neue Emigion von BorH statt finden würde, so geschehe dies nur, um den Verpflich tungen des «staats gegen die Eisenbahnen naHzukom men. — Der nordamerikanische Admiral Farragut ist hier auf das Herzlichste ausgenommen worden. Der selbe wird sich am nächsten Montag von hier nach Ve nedig begeben. Es ist davon die Rede, daß der Ad miral mit der Regierung nxgen Errichtung einer ame rikanischen Flottenstation in einem italienischen Mittel- meerhafen unterhandle. * Madrid, 14. Februar. Nach der vfficicllen „Gaceta" ist Vereterra zum Direktor der indirekten Steuern, CabezaS znm Präsidenten der Staatsschuldcn- commission und Arias zum Untrrstaatssecrctär im Fi nanzministerium ernannt worden. Konstantinopel. 11. Februar. (Tel.) Eine tür kische Sanitätscommission, zu welcher auch drei Aerzte gehören, ist vor Kurzem nach Hedschas in Arabien abgegangcu, um dort gegen die, durch wan dernde Pilger eingcschleppte Cholera energische Maß regeln zu ergreifen. * Aihen, 14. Februar. (Tel.) Das Ministerium Vulgaris hat die Kammer aufgelöst und die Neu wahlen auf den 2."April anberaumt. Die neue Kam mer wird am 7. Mai zusammentreten. Alexandria, 10. Februar. (Tel.) In den Dör fern Aegyptens herrscht große Noth, infolge übermä ßiger Besteuerung. Viele Landeigenthümer geben die Bodenkultur auf und wandern aus. Aus Syrien wird über Mangel an Vieh geklagt. New-Pock, 14. Februar. (R. O.) Der Recon- structionscomitö hat mit 6 gegen 3 Stimmen die Weigerung ausgesprochen, die Versetzung des Präsi denten Johnson in Anklagestand auf Grund seiner Op position Hegen die Acmterbcsetzungsbill zu befürworten. -- Im Staate Alabama ist die neue Constitution verworfen worden. — In Wilmington (Nord-Ca- rolina) hat eine große Feuersbrunst stattgefunden, bei welcher 13 Menschkn um das Leben gekommen sein sollen. Fandtagsverhandlungtn Erste Kammer. Sitzung vom 17. Februars Beginn der Sitzung Mittags 12 Uhr in Anwesen heit des Staatsministers vr. Freiherrn v.Falkensteins sowie der Ncgierungscommissare Geh. Rath ve. Wstin- lig, Geh. Rath 0r. Hübel und geh. Finanzrath K l c mm. Bor Uebergang zur Tagesordnung zeigte Bürger meister Clauß an, daß die der vierten Deputation zur Berichterstattung überwiesene Petition des Fär- bercibcsitzcrs Zill in Glauchau um Befreiung seines Sohnes von der Militärpflicht sich dadurch erledigt habe, daß das KricgSministerium die gänzliche Freilas sung Zill's jun. bereits verfügt habe. Erster Gegenstand der Taacsordnung war der Be richt der dritten Deputation (Referent: v. Bö hlau), die Zusatzanträgc des geh. Finanzraths v. Nostitz-Wall witz zu den wegen Kostenermäßigung und Be schleunigung des Verfahrens iuDismcmbra- tionssachen gefaßten Beschlüssen betreffend. Bei Ge legenheit der Berathung des Berichts über den Beeg' schen Antrag und die Petition der Amtslandschast Chem nitz hatte der geh. Finanzrath v. Nostitz-Wallwitz fol gende zwei Zusatzanträge zu den dort von der Depu tation in Konformität mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer empfohlenen Hauptanträgcn gestellt: -Die Ausdehnung der Vorschrift in 8 ll de-Gesetzes vom Juli IE auch aus solche Fälle in Erwägung zu ziehen, wo nur das eine der zu vertauschenden Grundstücke im unmittelbaren räumlichen Zusammenhänge mit den übrigen Besitzungen des einen oder des andern Betheiligten steht" und „Die Vertauschung von Grundstücken und Grundstücks theilen im wirthschanlichen Interesse auch abgesehen von den im Gesetze vom 2». Juli 18«l gedachten Fällen der Zusam menlegung und Grenzausgleichung durch thuulichste Er Mäßigung der Kosten zu begünstigen." Lie Deputation ist der Ansicht, daß cs zur An wendbarkeit von 8 11 des Zusammenlegungsgesetzes vom 23. Juli 1861 auf Grundstücksverlauschungen, auch wenn nicht gegenseitige, sondern nur einseitige Grenzausgleichungen dadurch erreicht werden, keines besondcrn Antrags an die Staatsvcgieruug bedürfen würde, sondern dem Paragraphen in seiner jetzigen Fassung recht füglich schon die gewünschte Auslegung zu geben sei; da sie aber, überhaupt in der in jenem Paragraphen gegebenen Bestimmung ein sehr wirksames und ansprechendes Mittel zu Vereinfachung des Ver fahrens und Kostenersparniß bei Regulirung von Tausch geschäften erkennt, so wünscht sie, jene Anwendbarkeit des augczogenen Paragraphen im staatswirthschaftlichen Jntercssc auch noch weiter und, abgesehen von blosen Grcnzausgleichungtn, auch auf die Fälle ausgedehnt zu sehen, wo überhaupt eine zweckmäßigere Bcwirthschaf- tung durch dieselben erzielt wird. Der Deputation schien es zu genügen, wenn die Stagtsregirrung auf an sie gerichteten Aniraa beider Kammern auf dem Vcr- ordnunHswcge die gewünschte Erweiterung von 8 11 ausspracht, womit auch der k. Commissar einverstanden ist. Es beantragt demgemäß die Deputation: im Verein mit der Zweiten Kammer die hohe Staat-regir- rung zn ermächtigen, im Verordnungsweqe Bestimmung da- h»n zu treffe», dnß dir in » lI des Gesetze- vom 23. Juli licht enthalten» Vorfchrifl auch auf solche Fälle von Grund stücksvertauschungen Anwendung finden soll, wo e-sich über haupt nm du Erreichung wirthschaftlnher «ortheil- handelt, — und den betreffenden Behörden in dieser Richtung An Weisung zugehen zu kaffen. j<»es Bei tragsverhältuiß Marquart, d.i. dem Besitzer der attgi enrciikeu Grundstücke, gegenüber gewesen sein würde. In diesen Erwägungen könne die Majorität der ein- gercichten Beschwerde eine weitere Folge nicht zuar- stehen und glaube der Kammer den Beschluß, dieselbe auf sich beruhen zu lassen, um so unbedenklicher em pfehlen zu sollen, als dem Beschwerdeführer für seine Behauptung nach Befinden immer noch nach den Bestim mungen in 8 ? des Gesetzes ä vom 28. Januar 1835 nach wie vor der Rechtsweg offen stehe. Die Mino rität der Deputation aber (bestehend aus den Abgg. Steiger, Barth und dem Referenten) glaube in formeller und materieller Beziehung vie Beschwerde als berechtigt anerkennen zu müssen. Besonders betont die selbe, daß iu allen gegen Dammüller gerichteten Ent scheiduugcn der drei Instanzen anerkannt sei, daß ein Vertrag zwischen den Parteien vorliegc. Lie Com- munalbehörde sei nicht comvejcnt gewesen, auf dem Ver waltungswege in dem Maße vorzugehen, wie geschehen sei, ohne die Justizbehörde dabei eoncurriren zu lassen. Man vermöge auch ferner nicht cinzuräumen, daß durch die Vereinbarung des bewußten Vertrags vor dem Stadt- rathe und durch des letzter» und der Regierungsbehörde Zustimmung dazu derselbe seine Eigenschaft als ein eivilrechtlicher Act in dem von den Peten^u äugten fenen Sinne verloren habe und sich lediglich als eine Modifikation baupolizeilicher Bestimmungen darstelle, solglich aber die Polizcigewalt des Stadtraths unbe schränkt dabei anwendbar gewesen wäre. In Gemäß heit dieser Ansichten über den Gegenstand der vorlir- gcnden Beschwerde und Petition empfehle daher die Majorität der Deputation, dieselbe in Uebcreinstim- nnmg mit dem Beschlusse der Ersten Kammer auf sich beruhen zu lassen, während die Minorität Vorschläge, dieselbe der Regierung zur Berücksichtigung zu über weisen. Die Debatte beginnt Rese reut, welcher noch einige erläuternde Bemerkungen rücksichtlich des Berichts über die Form des zwischen Dammüller und Marqnart ab geschlossenen Vertrages beifügt, und die Ansicht der Minorität den Gründen der Majorität gegenüber dar legt und vertheidigt. — Abg. Schreck legt zunächst dar, daß die vorliegende Angelegenheit nm ihrer Conscquen- zen und der dabei einschlagenden Principien willen wichtig sei.' Er sei allerdings der Ueberzeugung, daß in der vorliegenden Sache die Verwaltungsbehörden ihre zuständigen Grenzen überschritten hätten, daß man nicht nach Recht und Gesetz entschieden, daß vielmehr der Beschwerdeführer gegen Recht und Gesetz gemaß regelt worden sei. In materieller Beziehung setzt der selbe in ausführlicher Rede auseinander, daß die Sache gar nicht so zweifellos sei, als von den betreffenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden angenommen worden sei. Vor Allem vermißt derselbe die Zustim mung der Stadtverordneten zu dem Vertrage, die noth wendig gewesen sei, weil der Stadtrath durch denselben zugleich Verpflichtungen übernommen habe. In for meller Beziehung tadelt derselbe die Behandlung der Sache im reinen Verwaltungswege; man hätte wenig stens den Administrativjustizweg wählen sollen. Man habe hierbei gegen das Gesetz (ä-Gesetz von 1835 88 6 e und 8) gehandelt. Tie Bezugnahme auf tz 7 des ^-Gesetzes sei nicht passend, da es sich dort nur um eine nachträgliche Schädenklage handle, dis hier gar nicht in Frage komme. Der Antrag Dammüllcr's gehe zu weit, indem eine Cassation des Administrativver fahrens weder dem Ministerium zuzumuthen sei, noch von der Kammer vorgenommen werden könne und dürfe. Er stelle daher an Stelle des Mioritätsantrages folgen den Antrag: „die Kammer wolle den zweilcn Theil de- Tammüller'schcn Antrages von den Worten: „wenigstens sich dahin ver wenden rc." der StaatSrcgieruug zur Berücksichtigung über weisen." , Zum Schlüsse spricht sich Redner noch für eine möglichste Beschränkung der administrativen Gewalt durch drc Justizbehörden aus. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz erklärt zu nächst sein Einverständnis; damit, daß die vorliegende Sache nicbt unwichtig sei. Ter Negierung selbst liege daran, daß die hier emschlagenden zweifelhaften Grund sätze vollkommen klar gelegt würden, um die Behörden und das Ministerium sicher zu stellen vor solchen Vor würfen, wie sie der Abg. Schreck heule erhoben habe, aber auch von Vorwürfen der Betheiligten, daß die Ausführung von im öffentlichen Interesse liegenden Unternehmungen durch die Behörden verhindert wor den sei. In diesem Sinne bitte er auch seine in der Deputation abgegebene Erklärung aufzusassen. Für die Regierung und die Verwaltungsbehörde^ an sich könne in dieser Bcziehuirg die Aufstellung mög lichst strenger Gesetze nur wünschenswerth erschei nen. Wäre der Stadtrath von den Grundsätzen des Abg. Schreck ausgegangen, so würde eben die Vicloriastraße nicht zu Stanke gekommen sein. Dem Ansichten aber, daß das Verfahren der Verwal tungsbehörden den Bestimmungen des Gesetzes end -X vom 28. Januar 1835 diametral cntgegcnlaufe, müsse er widersprechen; die Schlußworte des angezogenen tz 11 bestimmten ausdrücklich, daß einstweilen, bis zum Austragc des Rechtsstreites, den Verfügungen der Ver waltungsbehörden nachzugchcn sei. Auf tue Frage, ob der zwischen Dammüller und Marquart abgeschlossene Vertrag sich zum Austragc im Justizwcgc überhaupt eigne, wolle er uicht speciell ein^ebcn; außer Zweifel s«i diese Sache nicht. Zum Beweise liest Redner eine Stelle aus einem Communicate des Justizministeriums aus dem Jqhre 1839 vor. Aber angenommen auch, daß nach der Ansicht des Abg. Schreck § 8 des ^-Gesetzes einschlage, und daß ein Vertrag zwischen Dammüller und Marquart vorlicge, der geeignet sei, die Sache auf den Rechtsweg zu verweisen, so würde dies nach dem Inhalte des Schlußsatzes des 8 11 den Stadtrath weder der Verpflichtung noch der Berechtigung entbunden haben, eine Verfügung zu treffen. Denn dafür, ne »ed» kaini» ckssormetur, müsse die Verwaltniigsbekörde sorgen, und deshalb sei eine Verfügung wegen Besei tigung des ruinösen Plankenzauns nnvrrmeidlich gewesen. Abg. Koch: Auch bei der sorgsältigsten Erwägung sei er dis dahin, wo der Etaatsminister gesprochen habe, nicht zu anderer Entschließung gekommen, als sich der Minorität «nzuschließen. Solle durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörden nur ein. Provisorium herge- stellt werden, so werde der Beschwerde allerdings dir Spitze abgebrochen. Sollten aber die Entscheidungen definitive sein, so müßte er unbedingt sich dem Abg. Schreck anschließcn, eine Ansicht, welche Redner unter nochmaliger Darlegung de- Redners ausführlich begründet. Er werde also für den Antrag des Abg. Sthreck stimmen, wenn nicht ganz ausdrücklich con ftatlrt »erd«, daß die Verwaltuug-enlscheidungcn nur einen prsvtssrischen Charakter haben sollten. Stqatsminifter v. Nostitz-Wallwitz: Der Aus druck sei zwar nicht ausdrücklich gebraucht worden, jvas jedoch an der Sachc sclhst gar nichts ändere, da dcm rc. Dammüller das Betreten des Rechtsweges nirgends abgeschnitten worden sei. Abg. Walther bemerkt, daß nach dem Inhalte der Acten dcm rc. Dammüller ein Unrecht gar nicht ange- than werden solle. Zum Beweise der Wahrheit, dieser Behauptung giebt derselbe eine ausführliche acten- mäßige Darstellung des Sachverhalts; der Inhalt der Acten weise klar nach, daß Dammüllern ein materielles Unrecht durchaus nicht geschehen sei. Er stimme daher der Majorität bei. Referent spricht für die Minorität, wobei er be tont, daß dieselbe auf Zweckmäßigkeitsgründe keine Rück sicht zu nehmen geglaubt zu haben dürfe. Dem An träge des Abg. Schreck würde er sich anzuschließen be reit sein. — Die übrigen Minoritätsmitglieder treten ebenfalls bei. Abg. Barth motivirt seine Ansicht für die Minorität. Abg. Thiele: Neuerdings sei er zu der Ueber- zeugung gelangt, baß er sich der Majorität vollständig anschließcn könnc. Niemals aber würde er zu dcm Anträge der Minorität gelangt sein; der Beschwerde führer habe einfach den Rechtsweg ciuzuschlagen, um wieder zu seinen ausgewendeten Kosten zu gelangen. Aby- IU. Hertel verwendet sich in ausführlicher Rede für die Majorität; Abg. Schreck spricht gegen den Staatsminister nnd Abg. Walther; Aba. Steiger für die Minorität; Abg. Seyfart als Referent der Majorität, für deren Ansicht, wobei derselbe betont, daß eine reine Venvaltungssache vorgelegen habe; Abg. Kock sür seine Ansicht uud für den Antrag des Abg. Schreck, da nicht ausdrücklich bestätigt worden sei, daß die Entscheidungen provisorische sein sollten, und Abg. Walther gegen Schreck nnd einzelne Behauptungen in dessen Rede, worauf Schluß der Debatte erfolgt. Nach den Schlußworten der beiden Referenten wird bei der Abstimmung der Anttag der Minori tät in der vom Abg. Schreck vorgcschlagcncn Fassung gegen 22 Stimmen abgelehnt, der Majoritätsan trag aber einstimmig angenommen. Berichtigung. Tie Rede des Abg. Man in der Sitzung der Zweiten Kammer vom 14. d. M, einige Desidcrien bezüglich der Straßenberainungcn betreffend, ist in unserm Referate ihrem Sinne nach nicht ganz richtig wiedergegeben worden. Zunächst hat der Abg. May sich dahin ausgesprochen: „daß bei Straßenberainungcn die Adjacentcn bloS beim Be rainung-actc, nicht aber bei den dazu uöthigen Vorarbeiten zugezogen würden." Ferner bat derselbe nicht gesagt: „daß die Grenzsteine in der Mitte der Grabensohle gesetzt werden sollten," sondern nur: „„daß bei der Landesvermessung die Grabensohle als Grenze angenommen worden sei, jetzt aber bei der Berai- nung diese Grenze zum Nachtheil für die Adjaccnteu ver lassen werde."" Infolge eines an uns gelangten Wunsches versäumen wir mcht, dies hiermit zn berichtigen. Dresdner Nachrichten vom 17. Februar. ....d. Dienstag, den 18. Februar, kommt auf hie sigem zweiten Theater zum ersten Male zur Auf führung die dreiactige Pvffc: „die Einquartierung", der die bekannte und beliebte Posse „zehn Mädchen und kein Vianu" folgt, zum Benefiz des Hcrxn Echten. Wenn wir hierauf besonders aufmerksam machen mit dem Wunsche, daß Hern: Echten an diesem Abende ein „reicher Silberblick" erglänzen möge, so bringen wir nur einen Tribut der Dankbarkeit für so manche treffliche Leistung, für so manche frohe Stunde, die das Publicum des zweiten Theaters seinem dramqtischen Gestaltungstalente, seinem heitern Humor und seiner drastischen Komik schuldet. Vermischtes. * In Königsberg ist am 12. Februar der Brand- dircctor Schönbeck nebst Frau und 5 Kindern in der Wohnung todt aufgcfunden worden. Schönbeck ist — nach der „K. H. Ztg." — schon seit längerer Zett mit dem Plane, sich den Tod zu geben, umgegangen, er hat sogar zü einem Verwandten einstmals geäußert: wenn sich seine derangirten Verhältnisse nicht änder ten, dann werde er zu Cyankalium seine Zuflucht neh men. Dieser Verwandte ist denn auch am Dienstag Abend spat in der Schönbeck'schen Familie gewesen, weil es ihm nach solcher Aeußerung verdächtig war, daß die Frau Sch. ibn noch am Abende mit auffälli gen Aufträgen für ihre Nkutter versehen hatte. Der Mann fand in der Familie nichts Außergewöhnliche-: Frau und Mann waren beim Briefschreiben beschäftigt, die beiden ältesten Töchter von 1b u. 13 Jahren eben falls, aber Niemand vcrricth Etwas, was auf ein so grqusiges Vornehmen, wie cs alsbald ausgeführt wurde, schließen ließ. Aus deu vorgefundenen Briefen geht unzweifelhaft hervor, daß diese 4 Personen nach vor heriger Verabredung freiwillig in den Tod gegangen sind; dagegen sind die andern 3 Kinder, ohne daß sie es wußten, durck Gist aus der Welt geschafft worden. Es geht aber aus einem Briefe des Schönbeck hervor, daß auch das jüngste Kind, 5 Monate (nicht, wie es zuerst hieß, V« Jahr) alt, sterben sollte. Daß dieses am Leben gebliebcn, ist jedenfalls der arcnzcnlosen Auf regung zu danken, in der Schönbeck sich befunden: er vergaß cs in derselben, dcm Kinde den tödtlichen Stoff beizubringen. Nach den Aufzeichnungen auf einem Stückchen Papier zu schließen, ist Schönbeck der zuletzt Lebende gewesen. Die Notizen cndcn mit der Stunde '44 Uhr Nachts. Lie Schrift vcrräth das Sinken der Kräfte; der Schreiber bittet in zitternder Schrift um Schonung der Leichen. „Ich sterbe nicht einen Tod", so heißt es an einer Stelle, „Gott möge mir gnädig sein." Entsetzlich ist die Schilderung Schönbeck's von dem Absterden der Seinigen; er sagt in einem Briese: „ Die Kinder schliefen sanft und ruhig ein, nur klein Albert (ein Knabe von 7 Jahren) kämpfte lange und grausig mit dem Tode". Sämmtliche Personen lagen wohl ansgekleidct in ihren Betten, Schönbeck mit der Frau in einem Zimmer. In diesem fand man auch die Ueberrcste des schnell wirkenden CyankaliumS vor; neben den auf einem Tische umherlieaenden Gerät schaften lag ein Zettel, durch den Schönbeck vor den selben warnt, da sie giftig seien. Auch zwei scharf ge ladene Pistolen mit gezogenen Hähnen lagen da. " In Suhl ist am 12 Februar eine Fabrik königl. Munitionsgeaenstände in die Luft geflogen. Leider find 4 Menschenleben und ungefähr 7 schwere Berwim« düngen zu beklagen. Untrr den 4 Tobten befinden sich ein Vatn und sein Sohn.
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