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Dresdner Journal : 12.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186802128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680212
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-02
- Tag 1868-02-12
-
Monat
1868-02
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 12.02.1868
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mm käme. ««schmeltung beider Kpm kN, al» den rbetammer« Bundes ohne A Wnuten aus,»«! werden dürsten, oder dieser «ogswesr») entzogea werden dem Am raue einer Majorität 'erobern Gcwcrkcv'isassullg man -nnshmeu P» dürft» tebung aiwl !»rubi! eil (z. B. da» I«t erherg-härteuauZ« Schwankungen »n dcr Handhab««» der Gewerberulizei hervop- «ruft»wexde«. welche nach >«i»r Serie hru ah» «Fünschl uüo «netzcknq angesthct> w«deHü«utev Die WtHlichkeit der veeinstussuua Ler B«udcsvjctzg.chuiig durch eine vor dieser im Sinne lu.ksrchistoitt vnn ilUSnahiiieloierDurchführung d«S PrineipS der GnverBefteiheit vor;nnehmende Nevinon «feftl gelangt die Deputation fchließlich lctzterrs nicht rLtblich erschciuci» k Teun die meisten der hie, in V, richten überBUduu- btwnffvtter serhtfchrr Bande» in Rmnänieu auf tendenziöser SpfiGduna 4ernh«l. : Velgr^, 10. F-bruar. (Tel.) Die Berhandlungen per Regierung mit einem englischen Konsortium über den Bau von Eisenbahnen in Serbien sind dem Abschluss« nahe, di« Regierung hat dem Konsortium bedeutende Concessionen gemacht. Dthen, 8. Februar. (Tel.) Die Deputirtenkam- mer ist durch «ine Verordnung des Königs auttze- löst. Die Reuwahlen sollen am H. Marz erfolgen, die Wiedereröffnung der Kammern lst auf den 5. Ptarz festgesetzt Mlerundrie», ü. Februar, bei ) Der Vieelönig hat eine Anzahl tunesischer Offiziere gefangen nehmen lassen, weil dieselben im Verdacht stehen, Anhänger Mustapha Hazil's zu sein. — Es sind hin widerspre chende Gerüchte über den Abschluß einer wichtige« Ki- »anzoperation des Vicrkönigs im Unstaufc. Ne»-B»rt, 8. Februar. (R. O.) DieBaumwoll- rufuhr in letzter Woche betrug 90,000 Balleu und beläuft sich seit 1. September vorigen Jahres auf 1,371,000 Ballen. Die Ausfuhr nach England bezif ferte sich diese Woche auf 41,000, seit Anfang Sep tember auf 549,000 Ballen, nach Frankreich auf 13,000, seit September auf 133,000 Ballen. Nach andern Län der» wurden letzte Woche 10,000 Ballen verschifft, seit September 141,000 Ballen. Die Totalausfuhr betrug diese Woche 64,000, seit September 824,000 Ballen - Baumwolle. Der Vorrath wird gegenwärtig auf 3M,000 Ballen berechnet. Fandtagsverhandtungen Zweite Kammer. Sitzung vom 11. Februar. Beginn der Sitzung Vormittags 10 Uhr in An wesenheit des Staatsministers v. Nostitz-Wallwitz, sowie des Negierungscommissars Geh. Raths Ur. Weinlig. Auf der Registrande befanden sich u. A.: 1) Abg. v. Carlowitz Maxen überreicht 75 Exemplare einer Petition des Konsortiums für die böhmisch-sächsische Erzgebirgsbahn, Coucefsi onsertheilung und An wendung des Expropriationsgesetzes auf gedach tes Bahnproject brtr.; 2) Petition der Gemeinde vertretungen des Mülsengrundes in 80 Abdrücken, die Herstellung einer Chaussee von Hartenstein durch den Mülsengrund nach Glauchau aus Staatsmitteln betr., zur VertheUuug in der Kammer; 3) Desgl. des landwtrthschaftlichen Kreisvereins zu Leipzig, den land- wirthschastlichen Unterricht an der Universität Leipzig rc. betreffend. Auf der Tagesordnung steht der Bericht der ersten Deputation über das königliche Decret, den Entwurf eines Gesetzes zu Abänderung mehrer Bestim mungen des Gewerbegesetzes betreffend. (Re ferent: Abg. Meltzer.) Die Deputation geht in dem allgemeinen Theile ihres Berichtes davon aus, daß seit dem Erscheinen des Gewerbegesetzes vom 15. Oc tober 1861 Industrie und Handel nicht nur keinen Rückschritt grthan, sondern sich weiter auszubreiten, zu vervielfältigen nnd mannichfaltiger zu gestalten ge wußt hätten. Wenn nicht politische Ereignisse ihrem Getriebe Hemm- niffe eutgegengestellt hauen, würde der Segen gröberer gewerb licher Freiheit auch in den letzten beiden Jahre» noch unbe streitbarer hrrvorgetreteu sein. Die den» gewerblichen Leben am nächsten stehenden Behörden hätten der ueuen Eutwicke luna der Dinge meist von vorn he-ein loibenSwerthc Aufmerk samkeit geschenkt, und wen» sie bei Handdabung der Gewerbe- Polizei von überkommenen Traditionen nach und nach immer mehr abgcgangeu seien und den Berhatlmsseu cutsprecheude Rechnung getragen hätte», so sei hierbei der Einfluß der Stel lung, welche die Staatsregieruug wie der Landwirthschast, so auch der Industrie gegenüber eu^eoommen hat, nicht gering auzuschlagen. Sorgsam habe die Staatsregierung die In tcressen der Industrie, welche zu Sachsens Rus im Auslande das Ihrige redlich beizutraaeu bestrebt gewesen fei, lHeils m ch außen durch Zoll- und Haudelsve.trage, theils im Inner» durch Unterstützung vou FortbildungSaststalteu für Gewerb treibende, durch Verkehrserleickteruugen^ u. s. w. zu wahre« und zu fördern gesucht uud insbesondere habe das Ministenum des Innern die Stimmen, die aus gewerbliche« Kreise«, von Behörden upd' sooft a»S dem Lande zu ihm gelangten, nicht verhallen, sondern denselben sorgfältige Erwägung uud be ziehe»tlich Berücksichtigung angedeihr» lasten. Den füns Ha». dels und Gewerbekammer« des Landes könne man die Aner kennung nicht versagen, daß sie die Jntereffen des Haudels- uud Gewerbcsiandeö mit Rücksicht auf die IürderuiH der all- gemeioen üssenttichen Wohlfahrt uach verschiedene« Seiten hi« diöcutirt und erörtert, vielfach anregend gewirkt und Material»« der interessantesten Art zusammengelrage» uud in ihre« jähr liche« Berichten zur Darstellung des Standes der sächsische» Industrie verarbeitet hätten. Weiter weist die Deputation darauf hin, daß das Ministerium rücksichtlich der beabsichtigten Gewerbe- gefetzrevision durch Verordnung vom 6. März 1866 das Gutachten der Handels- und Gewerbekanunern darüber einzuholeu habe, ob und welche Bestimmungen des Gewerbegesetzrs, von denen maizche gleichsam tran sitorischer Natur seien und, wenn sie sich als überflüssig und unwirksam erwiesen haben sollten, ohne Einflug oder in,»der unchum a onunviell«« Z auch die Händel» und Gewerbekammer msproch.n halte», wurdcu b.a Ge>ege >u Ausstchl stehende» A«MrltzW«M Baud durch besten gcnhgcknwc Hanoi ne» Richtungeo-tztaM vttbreU.-udrn 6 und wahrscheinlich in «übt -ar ferner noch soribestehenve» Hnuuuacu, Lm cinkciugc» Bauchlage wegen Abänderung tmiger, »a-Marttweseu die Lehrllngsverhältmste und dw ^nnwhnug pei Bexchuguna zum Gewerdettiedr l« R» des Gewerbegcsetzt») betreffender Bestimmungen. Im Uebrigen habe die Deputation, ausdrücklich auf die Erklärung der Staatsregierung hinweisend, daß sie den auf eine gründliche Revision des Gew. > begesrtzes gerichteten Anträgen eine weitere sorgfältige Erwägung angedeihrn lassen und derselben auch im Bundesrathe »richt uneingedenk fein werde — keinen Anstand gefun den, auf die Regierungsvorlage imSpeciellen einzugehen. Bei der Generaldebatte ergriff zunächst Abg. v. No - ftitz das Wort. Er habe sich bei der Kürze der Zeit darauf beschränke» müssen, die Motive» zur Vorlage ins Auge zu fassen. Hierbei hätten sich ihm folgende Betrachtungen aufgedrängt. In den Motiven heiße es, daß mit Rücksicht auf ein in nahe Aussicht gestelltes Bundesgesetz die gesetzgebenden Factoren der einzelnen Bundesstaaten mit Gesctzgrbungsarbeiten auf dem glei chen Gebiete zurückhaltend und vorsichtig sein müßten. Dieses Motiv könne auf alle Gesetzesvorlagen, ins besondere auch auf de» Entwurf eines Wahlgesetzes an- gewendet werden. Zu einer andern Betrachtung hät ten ihm die Motiven zu K 16, welcher von der Or ganisation der Handels- und Gewerbekanunern han delt, Anlaß gegeben. Hiernach feie»» die Handels- und Gewerbekammern darin einverstanden, daß die großen Kaufleute durch die kleinern beeinträchtigt und über flügelt werden töynten uv^> daher als großer Handels und Fabrikflwch vertret«», sei»» fvollten, während bei den Wahlen zu »en Kammer» bezüglich des Grund besitzes ein solcher Unterschied nicht gemacht werden sollte. Präsident Haberkorn bemerkte, daß er die erfor derliche Frist zwischen der Vertheilung des Berichts und der Beralyung innegehalten habe. Abg. Thiele erklärte sein Einverständniß mit der Vorlage und dem Berathungsmodus der Deputation. Abg. Reichardt: Wenn auch durch die Vorlage manche Wünsche noch nicht erfüllt würden, so erblicke er doch darin einen wesentlichen Fortschritt, und gebe er hier Dem Ausdruck, daß überhaupt die gewerbliche Abtheilung im Ministerium des Innern den Mäuschen und Bedürfnissen der Bevölkerung in coulantester Weise entg egen komme. Schließlich spricht Redner den Wunsch aus, daß die künftige Bundesgesetzgebung das Ihrige auf fortschrittlichem Wege thun möge. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz (welcher während der Rede des Abg. v. Nostitz in die Kam mer cingetreten): Er habe zwar nur den Schluß der Rede des Abg. v. »Nostitz gehört, soviel er aber daraus entnommen, sei eine Parallele -Wesche» dem vorliegen den Gesetzentwürfe und dem Mahlgesetzentwurfe gezogen und die Meinung ausgesprochen worden, daß dieselben Rücksichten, welche die Regierung vou einer um- assenden Reform des Gewerbegesetzes abgehallen hät ten, auch von der Reform des Wahlgesetzes ab- halten müßten. Bride Gegenstände könnten aber seiner Ansicht nach »richt in Parallele gestellt werden, da die Gewerbegesetzgebung ausdrücklich dem Bunde xugewiesen fei, dir Bestimmungen über Zusammen setzung der Landesvertretung aber nicht. Als die Re gierung die gegenwärtige Vorlage gemacht habe, sei ihr bekannt gewesen, daß der nächste Reistag sich mit der Gewerbegesetzgebung zu beschäftigen habe,» werde, und zu Vermeidung von Widersprüchen mit der künftigen Bundesgesetzgebung habe sie sich deshalb bei der vorliegeuden Novelle ruf das Nothwa»-' digste beschränken zu müssen geglaubt. Auch die weitere Bemerkung des ersten Redners über die Zu sammensetzung der Handelskammern einer- und der Ständekammern andererseits könne er nicht für richtig anerkennen. Es sei nicht wahr, daß die Negierung den Einfluß, welchen der große Grundbesitz gehabt, ganz auf die Seite schieben wolle; dieses Element werbe auch in Zukunft einen wichtigen Factor im Vrr- fassungsleben bilden, «nd es sei ihm deshalb auch im Reaierungsentwurf eine hervorragende Stellung in der Ersten Kammer gesichert geblieben. Es handle sich durchaus nicht um die Beseitigung dieses Elements, sondern nur darum, die Vertretung desselben auf rin billiges und gerechte- Maß zurückzuführen. Es walte aber auch insofern ei» wichtiger Unterschied ob, al- die Handels- und Gewerbekammern nicht beschließende, sondern lediglich begutachtend« Organe feien, die den Kammern als Factoren der Gesetzgebung in dieser Weise nicht an die Sette gestellt werden könnten. Abg. v. Nostitz erwiderte hierauf: wenn auch die Bundcsgescpgebung gegenwärtig mit den inner» Ange legenheiten sich nicht zu beschäftigen habe, «so sei doch nicht ausgeschlossen, daß dies in Zukunft geschehen könne und wir uns nach dtm preußischen Provinzial- wahlgesHe richten müssen. Daß die Negierung de» großen Grundbesitz beseitigen wolle, habe er nicht ge, sagt. Er habe vielmehr nur ausdrücken wollen, es fei eiaenchümlich, daß der Handels- und Fabrikstand diy selben Tendenzen seinen Rivalen gegenüber verfolge als die Grundbesitzer, daß er als großer Handels »nd Fabrikstand vertreten sein wolle. Der Referent wie- darauf Kin, daß die HaudehS- und Gewerbkammern nicht sich selbst geschaffen, fon dern von der Regierung geschaffen worben feien, und dfr Handels «nd Ge chi darauf aufmerksam, werbekammer zu Plauen ein mern vorgftchlagen habe. Abg. Günther deda«,««, sich an des» Debatte gar nicht brtheiligen zu können, da er gestern dvrch Depu- iatwiwsitzungtn nerstinden gewesen M, sich mit dem Lepntattonsbericht« «ingchcud pi beschäftigen. Präsident Haberkorn- bemerkt« hierauf, daß er nur seine Schuldigkeit getha», wenn er den vortiegr»- Gegenstand auf sie heutige Tagesordnung gc,.i,u , entgegengesetzte WtBch«, wenn ihm Mch» kNnd auf das System de- ganzen Gesetze- beseitigt oder ab- grändert werden könnten, schon jetzt als einer Beseiti gung oder Abänderung bedürftig evscheinen möchten. Wenn nou auch die hierauj gcrichlcic« Arbeite» durch die Ereigpiffe des IahrcS lüvti «oi^vrvck. u morde« feie», so hät te« doch gcrndc wieder gewiste Folge« gedachter Ereignisse ans die baldige Wiederaufnahme der Gewcrvcg«,ctzgcbun- zurückae führt, indem eünae Bestimmungen des GcwerbcgesrtztS sich gegen»-», der Gesetzgebung deS Norddeutschen Bundes» nicht mehr al» haltbar ernneseu und dtu Behörde» hierumn atchrrwrite Normen an die Hand gegeben werden «tlßten. Auch seit« einige auf die Gewerbtgesetzgebuug bezügliche ständische Anträge und Wünsche zu erledige«. Di« gutachlliche« Bcnchtc der HandeW-,»d Gewerdekannner!! Kauen sich zum Theil über den -«mWMrN Indalt de» Gnvcrkcqcu lv andrem!, und ive befovdött die Handels- »nd tskwcrkctamcheru zu Plauen, Ehe» uitz und Leipzig neigte« sich dabei ei« gründlichen Ncuchon ^» Gftetzo» und M Beseitrgung der meisten noch denkenden BeschräutMtge» des Handels »Nd Gewerbebetriebes zu, alle aber spräche»« l» sür eine Abänderung der Organisation der Haudeis- und Gewerbe,ammern selbst °»S. In Bezug auf dt« hieraus folgende Frage, ob mal» sich mit der Regierungsvorlage begnügen wolle, da sich dieselbe nur auf die Abänderung emigrr Besti«nnung«n des Gewrrbegesrtzes beschränk,, oder ob man eine voll ständige Revision des Gewerbegesehps beantragen solle, gelangt die Deputation schließlich zu der Ansicht, daß werbegenggebun, de« Buud« ' mehr dc« Nfteh«Me» anschsieh«,, nst«»d LUs so würde man, wenn «au ,etzt am Gstoerbegesttz« wefe>usich« Üab«, entgegengesetzte — -M.. — Ambern»^» m>r»eh»r» wollte, mogUcherwe»,« ans i«V dszrx. gegeben worden, würbe er gern berücksichtigt h«ben. Gewerde-esetzeS habe man w Wirrwar, welcher, »veu» die Hs z« Plauen, Chemnitz u«»b Lei für die dieSseitme G«werbq>ob MW de» GewsbaKÄt^S und o«ri«Mtirr damit zuiammenhangead« Bnchallnisse eckfflehtn dürfte, wkan habe sich daher daraus be- sthräNlt, über die Ketzieruaasvorlag- d>«uu5qrl>end, »ur die Ab- ändernng, dmieheultich Besenigung eioiger wenigen und zwar solcher Brstimnmngen de» Gewerbegesetzes zu beautraaen, voo Gtaalsminister v. Nostitz-Wallwitz: es fsci nicht sein« Absicht gewesen, den Aba. v. Nostitz einer Unwahrheit zu zeihen, er habe »mr sagen wollen, daß des Letzter» Auffassung eine eigenthümlich« sei und di« Regierung mit derselben nicht einverstanden sein könne. Abg. v. Nostitz sprach für diese Erklärung seinen Dank aus. Viccpräsident Oehmichen: Der Vorgang auf dem Reichstage in Betreff Mecklenburgs beweis«, daß der Reichstag davon ausarhe, daß er sich in die inuern Angelegen bestell der Bundeoländer in Bezug auf die Wahlgesctzgebung nicht zu mischen habe. Abg. Schreck knüpfte an die Bmurtüng des Vor redners an und erklärte, daß der Reichstag eine dahin gehende Aussprache nicht gcthan habe. Abg. Jordan: Ehe er crjchieueu, sei rin grwisser Vonvurf ausgesprochen worden, daß heute ein Vertre ter des Handels- und Fabrikstandts nicht da sei. Dies müsse er auf sich beziehen und zur Motivirnng sei nes spätern Erscheinens erwähnen, daß auf heut« früh 9 Uhr eine Sitzung von Vertretern der Handels und Gewerbekammern anberaumt gewesen sei. Er schließe sich der Ansicht an, daß vielen Mitgliedern der Kannner der T»g der Bergthung zu rasch gekommen sei, auf seine Person leide dies jedoch keine Anwen dung, da er bereits früher mit dem Gegenstände sich einaehend beschäftigt habe. Neber die Behandlung des selön fetten der Deputation könne er nur seine Freche ausdrücken. Abg. v. Nostitz: Wenn er gesagt, daß heute nur em Vertreter des Handels- und Fabrikftandes gegen wärtig sei, so habe dieser Vorwurf selbstverständlich nicht gegen Diejenigen gerichtet sein können, die in der Regel m der Kammer anwesend seien. Die Abgg. Relchardt und Jordan gehörten aber zu Letzten» und »lähmen eifrigen und thätigen Autheil an den Sitzun gen, was von den übrigen Vertretern des Handels und Fabrikftandes nicht gesagt werden könne. Hiermit wurde die Generaldebatte geschlossen und nach dem Schlußworte des Referenten die Neber- schrift und der Eingang des Gesetzentwurfs einstimmig angeuommeu. 8 1 lautet im Entwürfe: „Aus 8 l deS Gewerbegefetzes, im vorletzten Absätze, ist „der Handel mit den dem landrsherrlicheuSolzverkaufsrechte unterliegenden salinischen Produelen" in Wegfall zu bringen. Ferner wird bestimmt, daß die in 8 l des Gewerbegefetzes zwar im Allgemeinen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen«» Bergbau , Eisenbahn und Dampsschisfsunter- nehmungen, sowie die in 8 2 erwähnten Gewerbsunternehmun gen des Staats, doch an der allgemeinen Vertretung gewerb sicher JnUresien Ldeil nehme» u»d daher di« Bestimmungen des achten Abschnitts des Gewetchegesetzes ans dieselben An Wendung leide» sollen. Au» den Steiobrnchsbetrieb leidet das Gewcrbegesetz »ur insoweit picht Anwendung, als derselbe nach der Ari sei «er technischen «»sführung dem Berggesetze unterstellt ist." Die Motiven setzen ausführlich die Gründe aus einander, aus welcheu di« Regierung nicht im Stande gewesen fei, den Anträgen mehrer Handelskammern auf Weglassung einer Anzahl der in 8 k des Gewerbege fctzes ausgenommenen Gewerbebetriebe (namentlich Bergbau, Eisenbahnen und Schifffahrt) statt zu geben. Auch die: Deputation ist nach Inhalt des Berichtes aus mehrfachen Gründen zu der Urberzeugung gelangt, daß es »icht gerathen sn, jetzt beiläufig für Sachfen eine Veränderung des Bestehenden eintreten zu lassen und zu beantragen. Insbesondere habe cs um so mehr bedenklich geschienen, auf eine Petition des Apothekers rc. Lohse iu Zwickau hier cinzugchen, als die Frage, wie das Apothekergewerbc in Zukunft zu behandeln sei, nicht ohne tieferes Eingehen auf die Mediciualpolizei- gesetzgebung übcrhaicht zu beantworten sein möchte, hieran sich auch die Lösung der weitern Frage schließen müßte, ob und wie die Besitzer etwa noch bestehender privilegirter Apotheken zu entschädigen sein dürften. Dagegen habe auch die Deputation seinen Anstand ge funden, die Anwendbarkeit des achten Abschnittes des Gewerbegefetzes, die Handels- und Gewerbekammern betreffend, auf gewisse in 88 1 und 2 des gedachten Gesetzes erwähnte Branchen dergestalt auszudehnen, daß dieselben an der allgemeinen Vertretung gewerb licher Interessen Theil zu nehmen berechtigt sein sollten. Doch habe man beschlossen, dabei nicht blos „Dampf- jchifsfahrtsuntcruehmuugen", sondern „Schifffahrts unternehmungen" überhaupt zu berücksichtigen, und hiermit auch solchen Schiffbesitzern, welche nicht etwa als Spediteure Aufnahme in die Wahlliste fänden, ac tives uud passives Wahlrecht bei bei» Handels und Gc- werbekammcrwahlen zu verschaffen. Nachdem sich der königliche Commissar hiermit einverstanden erklärt babe, befürworte die Deputation die Annahme des öl mit der Abänderung, daü im zweiten Absätze statt des Wortes: „Dampsschiffsohrlsunternchmun gen" das Wort: „SchisffahrtSunternehmungen" gesetzt werde. Derselbe wurde ohne Debatte nach den» Vorschläge der Deputation einstimmig angenoinmen. 8 2, welcher die Bedingung des erreichte»» 24. Le bensjahres in 8 3 des Gewcrbcgesctzes und demgemäß auch 8 4 (Ausnahmen von der Altersbefchränkung) aufhebt, da sich dies« Abweichung der gewerbliche»» von der civil rechtliche»» Mündigkeit in der Praxis nicht bewährt habe, und außerdem durch Weglassung des Worte- „ Inländer" den durch das Freizügig keitsaefetz des Norddeutschen Bundes für die Bundes- angehörigen in Bezug auf das Niederlassung-recht aus gestellten Hnurdsatz auf alle Ausländer ausdehnt, lautet folgendermaßen: „Der Betrieb jedes, im Folgende» nicht. <w die vorgäaaige Erfüll« uq gewisser Bedingungen auSdrückkich gebllndeocn G« MWO^HGtlM^I^^V°'tti»»ssähigt» ohne Unterschied des KeiLtecktS »nd ohne Beschriukuug in der Wahl des Ortes Mtwr Beobachtung der Vorschriften dieses Gesetzes frei. Ausländer «merliegen keinen ander» veschrilmungen als Inländer", und wird von dcr Deputation zur Genehmigung em Pfohlen. Die Kammer nahm denselben ebenfalls ohne De batte einstimmig an. 8 3 hebt 8 des Gewerbegefetzes auf, da sich die »ab 3 ausgestellte Ausnahme jeder Arbeit, welche ohne n Ausnahme von Gehilfen »ur gegen Lohn für einen > Unternehmer ausgefükrl wird, von der Anmeldungs frist nicht als praktisch bewährt habe. An Stelle des 8 6 soll folgend« Bestimmung treten: ,Vo» der Anmeld«ngSpfl«bi ausgenommen find: jede aememe Lohn- »ad Haadarbeil und jede Beschäftigung al» Vehilft, Geselle, Lek !>ng oder Arbeiter. Ferner die im erste Absätze von 8 >4 deS Gewerbe^setzeS «»gegebenen Be- '».»ftimi»»«.- Die Deputation erkennt an, daß die neue Be stimmung, namentlich unter den der Hausindustrie an- aehsrißen Gewerbkreibenden, eine Ungleichheit ab- ReAe, au- welcher auch für die Orwbehvrden mehr Arbeit hervorgegangcn sei, als ihnc» hjc Ausstellung von Anmeldescheinen an die jetzt von der Anmeldung Befreite»» bringe»» wrrdc. Sie bemerkt ferner, daß die Frage, inwiefern du durch die Vorlage der Anmel- dmigspsticht unterstellten, zeither davon befreite,» Haus- industriearbcitt» in dcu Städten zur Erwerbung des Bürgerrechts angehalten werden könnten, nach den Be stimmungen ii» 88 tl slg. de» Stäotrordnung zu beur- theilcn und zu entscheide»» sei. Unter „Arbeitern" verstehe die Deputation im Einverständnisse mit dem k. Commissar: „Fabrikarbeiter", d. i. „Arbeiter in Fabriken", und es empfehle dieselbe nun: Annahme des Hü mit der A«nahme, dav »lall: „Arbeiter", zur Erledigung von Zweifeln, .Fabrikarbeiter" gesetzt werde. Die Kammer trat dem Vorschläge der Deputation einstimmig bei. ' Ebenso »vurde § 4, welcher die Bestimmungen in Absatz 2 u»»d 3 von tz 7 des Gewcrbegesetzcs aufhebt, sowie 8 5, welcher das Verbot dcr Einfuhr vou Spiel karte»» aufhebt und die Concesfion für die Preßgewerbe beseitigt, einstimmig angenommen. Ein hierbei von einer Deputationsminorität (Abg. Sach sie) gestellter Znsatzantrag, welchen der Antrag stcller bei der Bcrathung von 8 i > näher zu begrün den beabsichtigt, wurde vom Abg. Sachße in folgender erweiterter Fafsuna zur Kenntnis) der Kammer gebracht: „Eine Concession dcr ONSobrigkett ist auch erforderlich zum Verkaufe ron Branntwein oder andern Spirituosen, dalern solcher nicht die in eigenen Brauereien erzeugten Producte betrifft. Den bisher bestandene« Berkaufsgeschüsten ist die Lowcssion nicht zu verwcrgen» uud haben dieselben Kosten nicht dafür zu entrechten." 8 6, welcher die Bestimmung in 8 0 des Gewerbe- gcfetzes aufhebt, daß Rcalconckssiouen, obwohl mir für Gasthöfe, crtheilt werde»» können, wurde un verändert angenommen. Bei 8 7, welcher den jetzt bestehende»» Bestimmungen über den Gewerbebetrieb iin Umherziehcn und den Hausirbandcl im Wesentlichen nur eine neue Fassung giebt, die Worte in 8 H unter4: „Einkauf inländischer Erzeugnisse" mit „Einkauf von Waaren" vertauscht und die Freilassung des Hausir- handels mit Erzeugnissen „der Jagd und Fischerei" aufhcbt, sprach Abg. Easpari gegen eine z»i geringe Beschränkung des Hausirhandels, der sür die Landbe völkerung eine große Last sei und solide Geschäftsleute beeinträchtige. Abg. Thiele glaubt, daß die Zeit nicht mehr fern sei, wo der Hansirhandel werde ganz freigegebcn werde»», die von demselben befürchteten Nachthcile seien nicht so bedeutend. Ein vom Redner sodann angeregter Zweifel wurde durch die Erklärung des Regierungscommissars Geh. Raths I>r. Weinlig gestoben. Abg. Knechtel erklärte, daß auf den» plat- icn Lande der Wunsch nach Crweiternng des Hausir- handcls nicht Vorständen sei. Nach dem Schlußworte des Res er enteu wurde 8 ? unverändert angenommen. (Schluß des Berichts folgt morgen.) Dresdner Nachrichten vom 11. Februar. — Gestern Abend nach 6 Uhr hat in aller Stille ans dem hiesigen katholischen Kirchhofe die Beisetzung der sterblichen Ueberreste der Frau Baronin Forth- Ronen stattgesunden. Derselben war im Hause der Verewigten eine erbebende Todtcnfcier vorangegangcn,. bei welcher dcr Beichtvater der Frau Baronin, Herr L. Wastl, eine echt christliche Rede in französischer Sprache hielt, die Kirchcngcbete sprach und die Ein segnung des Sarges vornastm. Le. Mascstät der König und die königl.Prinzen hatten sich bei dieserFeier, welcher außerdem die Herren Minister, die Gesandten, der Herr Oberbürgermeister u. s. w. beiwohnten, vertreten lassen. Heute um 11 Uhr sind in dcr katholischen Hoskirche die feierlichen Ercquien für die Frau Gesandtin unterThcil- nahmc der königlichen Familie und einer überaus großen Menge ausgezeichneter Persönlichkeiten und Andächtiger abgchalteil worden. Dem tiefgebeugten Gatten mög lichsten Trost zu speudeu und ihm in den schweren Tagen Beistand ru leisten, waren seine beiden Neffen, Herr Graf von Rohan Chabot und Herr Olrv, aus Frankreich herbcigeeilt. — Ihre königl. Hoheit die Frau Kronprinzes- s i n geruhte gestern Nackunittag Herrn Lüdickc's Win tergarten mit einem Besuche zu beehre«, den gegen wärtigen Blumenflor in eingehendster Weise in Augen schein zu nehmen und Sich dabei auch über das (in Nr. 31 unsere Blattes ini Feuilleton erwälmte) neue Arraugemcnt in der huldvollsten Weise anerkennend gegen den Besitzer auszusprecben. Eingtsandtes. Ehrende» Zengniß dcr Wissenschaft. Grohmann's Deutscher Porter oder U»lr-Lxtruet-H!e8uulllivit8dier ist von der mcdicinischeu Gesellschaft Leipzigs schon öfter nnd auch zu Ende des Jahres 1867 geprüft worden. Man Kat sich überzeugt, daß dieses durch aus wohlschmeckende an Mhrungsstoffcu sehr reiche Bier, wclchcs nur einen geringen Spritgehalt besitzt, vci Krankheiten dcr Ernäkrungkn sich außerordentlich nützlich erweist, daß es in keiner Weise erhitzt, den Appetit amcgt und die Verdauung fördert. Dem H-E'- fchrn Malz-Extraet ist es, ohne demselben an Wirkung nachrustehen, des Geschmacks nnd dcr Billigkeit halber bei Weitem vorznziehen. Leipzig, den 6. Jannar 1868. Prof. vr. 8t > »ubvl, Dircctor der medic. Gesellschaft. Hupt-Dehn des Grohmann'schen Dcutfchen Psrter- Mal,-Extr«rt. Bruno Meißner, Krenzstraße Nr. 19. Statistik und Vattrsmirthschast. »r. Dre»dr». Der ncvzebildctc „Kaufmännische Verein", welcher neben geselligen Zwecken die Wubrnehmung der Inter essen deS Dresdner HandelSsiandeS als Grundpriocip verfolgt, hatte sich am Freilag Abend in seinem Versammlungslocale,n einer ungewöhnlichen Anzahl seiner Mitglieder eingefunden. ES galt z» beratdcn, welche Mittel und WUE einzuschlagen feie«, um di« >»n der Regitrung keaksickugte Einsiikrung einer Wcchselstrmpelsteuer abzuwende«. Nach läoaerer lebhafter Discunion, an welche» sich die Herren Noback, Bar leides, Ior dan, Seeger. Pafscck u. A. betheiligtcu, nmrdr folgende Reso lution angenommen: „Den Vorstand der Haudelscorporation zu ersuchen, auf Zu- rücknahme de» brzüattchcn königl. Dekrets in solcher Art hin- zuwirken, daß derselbe der dirserhalb von der Handelskammer «n d«S köuijfl. Finanzministerium bereits eingegebenen Vor- ftellnng, in allen Theilen sich anschlicßc" Nächste vEpter »«ich N«rd«»erik^. Von Liverpool: Mittwoch, 12. Februar, AbeudS !» Uhr, der ....*) nach Rrw-Vork dirrcl <ia OueenStowu am »».) und die .Hitt» os Boston" über Eap Race nach New Kork lin Queenstown am »3 , NachmittAg- H2 Uhr): Donnerstag, IS. Februar, Abend» s Uhr, der „Nestor»«" über Eap Race nach Portlaud (m Moville am »»., Nachmittag» 2 Uhr); S«nabeud, K>.Februar, Abeud» 5 Uhr, der „Auftralasian" nach Ncw flork direkt (iu Queenstown am Nnchnnttßgs '^S llbi und her „Etna »her Halisak «ach AVw Bork (»n Q«ee»Stown am IS., Nach- MtttNG» >HS Uhr.) *) Der Nome des betreffenden Dampfers fehlt im Dele» «ramm. D. Reb.
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