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: die Schwierigkeiten einer Umrechnung doch zugroß, zu Ve.auiwortltchcr Redakteur: I. G. Hartman». S) Die Kammer wolle erklären, daß durch vorstehende Ve< schlüffe die im lönigl. Decrete t-cantragle Ermächtigung zur Erledigung gelange, Abg. Graf zur Lippe dagegen beantragt: „der Staatsregieruna die im köuial. Decrete beantragte Er mächtigung zu ertheilen und Ueberschrift und Einleitung nach Fassung des Entwurfs anzunelMen." In der hierüber eröffuctcic Debatte spricht sich zu nächst der Abg. Riedel für die Majorität aus, da die katholischen Lehrer keinesfalls ausgeschlossen werden dürften. Es werde der Ncgicruug nicht schwer fallen, Maßregeln zu finden, durch welche die entgegcnstehcn- deu Schwierigkeiten zu beseitigen seien. In gleichem Sinne spricht sich der Abg. Beeg aus. Ebenso wie man bei den Militärpcnsionen keinen Un terschied zwischen Katholiken und Protestanten mache, dürfe cs auch hier nicht geschehen. Zu bedenken sei hierbei noch, daß die Ausübung ihres Berufes für die Lehrer iu den wendisch-katholischen Districten mit viel größern Schwierigkeiten verbunden sei, als in anderen Gegenden des Landes. Geh. Kirchcnrath Or. Feller gegen den Antrag der Majorität, der in Widerspruch stehe mit tz 15 des Entwurfes. Der katholische Peusiousfond sei kciue Privatkasse. Derselbe habe einen doppelten Zweck, nämlich Gewährung von Pensionen an die emeritirten Lehrer sowohl, als an Witwen und Waisen von ka tholischen Lehrern re., stehe unter der Aufsicht der ka tholischen Behörden und unter der Oberaufsicht des Eultusministeriums, trage also alle Attribute einer öffentlichen Kasse an sich. Wenn nun auch statuten mäßig für die katholischen Lehrer ein Beitrittszwang nicht cristirc, so sei ein solcher doch mittelbar dadurch geschaffen worden, daß den Lehrern bei der Anstellung von den Collaturbchördcn die Verpflichtung, der Kaffe beizutrctcn, aufcrlegt werde. Factisch sei auch die grosse Mehrzahl bcigctrcten. Wenn aber behauptet worden sei, daß einzelnen derselben der Beitritt nicht gestat tet worden sei, so sei dies unwahr, und könne nur auf eine Anzahl renitenter Lehrer Bezug haben, welche anfangs den Beitritt abgelchnt, dann wieder darum nachgcsucht, aber Eintrittsgeld und Beiträge nicht hätten nachbczahlcn wollen. Diesen sei bis zur Zah lung der Beitritt nicht gestattet worden; aber auch diese Differenz hätte durch die Vermittelung des Mi nisteriums , das für die Lehrer gezahlt habe, ihre Er ledigung gefunden. — Auch mit der übrigen Gesetz gebung siche der Antrag der Majorität nicht im Ein klänge. Die von der Regierung beantragte Ermächti gung führe eine sactische Gleichstellung herbei. Der Beitrag der katholischen Lehrer zur Kasse betrage ein schließlich des Beitrages für die Witwenpension jähr lich 6 Thlr.; demnach sei er bei den gering besoldeten Stellen allerdings etwas höher, als der von den evan gelischen Lehrern gezahlte; bei Stellen von 300 Thlr. gleiche es sich bereits aus; bei den höher dotirten da gegen zahlten tue Evangelischen entschieden mehr. Fer ner sei es allerdings richtig, daß ein Eintrittsgeld in Höhe von 10 Thlr. gezahlt werden mußte, allein da für hätten di: katholischen Lehrer kein Bcförderungs- gcld zu zahlen und erlitten auch keine Einbuße am Gehalte durch eine Abgabe zur Pension des Vorgängers. Das Fortbestehen der katholischen Kasse sei keinesfalls zu entbehren. Hcbcmanaber dieBcitrittspflicht auf, so werde dieselbe iu ihrer Existenz gefährdet. Außerdem seien ihre Pensionen auf die durch den Gesetzentwurf für die evangclljchcn Lehrer bestimmte Höhe gebracht würden; ja es dürften dieselben dadurch sogar eine Erleichterung gegenüber dcn letzter» erlangen, da ihnen eine Abgabe an die Pension dcS Vorgängers nicht angcsonnen wer den solle. Nach eingehender Erwägung der einschla- gcnden Verhältnisse kommt die Majorität der Depu tation (die Abgg. v. Eriegcrn, Sachßc, Schade, v. Könneritz, Meltzer und Referent) zu dem Resultate, daß ihr der Grundsatz vollständiger Parität der Eon- fcjsioncn und das übereinstimmende Verlangen aller katholischen Lehrer nach gleichen Rechten und Pflichten mit den evangelischen Lehrern hinsichtlich ihrer Emcri- tirung zu hoch ständen, als daß sic sich durch die Rück sicht aus die cntgcgcnstcheudcn Schwierigkeiten abhaltcn lassen köiuitc, diesem Verlangen zu entspreche«, zumal da die Aufnahme der genannten Lehrer zur allgemei nen Pcnsionskassc später, wenn die Kaffe schon eine Zeit lang mit Hilfe dcr ihr in Oflg. des Entwurfs »ugcwicseuen Einnahmen bestanden hätte, bedenklicher fallen würde. Nur der Abg. Graf zur Lippe ist mit den königl. Evmmissaren der Ansicht, dag der Grundsatz dcr Parität sowohl, als auch das Interesse der katholischen Lehrer durch die im Decrete beantragte Ermächtigung dcr Staatsregicrung genügend berücksich tigt worden seien und daß, wenn und insoweit als sich noch eine Imparität hinsichtlich dcr Beitragspflicht er geben sollte, auch in dieser Hinsicht eine entsprechende Ausgleichung aus Staatsmitteln staltfinden könne. Zu bemerken sei noch, daß auch der Abg. Fahnaucr m einer an die Deputation gerichteten Eingabe sehr leb haft und eingehend für eine Abänderung des Entwurfs im Sinuc dcr Bittstcller sich verwendet habe, daß fer ner der Aufwand, welcher für die Staatskasse durch diese Abänderung erwachse, nach einer ungefähren Be rechnung nur 200 Thlr. bis 4<t0 Thlr. mehr betragen tvcrde, als die Zulagen, die nach dem allerhöchsten Decrete sich erforderlich machen würden, und daß die Finanzdeputation auch gegen diesen etwaigen Mehr aufwand keine Einwendung erhoben habe. Schließlich beantragt die Majorität: l) Die Kammer wolle die Ausdehnung des Gesetzentwurfs auf die ständigen Lehrer an römisch katholischen Volks- schulen beschließen, demnach aber Ueberschrift und Einlei tung des Entwurfs in der vorliegenden Fassung ablehnen und dafür folgende Fassung annchmen: „Gesetzentwurf, die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sach- sen rc. ic. rc. haben über die Emeritirung der Lehrer an den Volksschulen beschlossen und verordnen hierdurch, unter Zustimmung Unsrer getreuen Stände, Folgendes": 2) Die Kammer wolle beantragen, das lvnig> Aiinislerium des Culms und öffentlichen Unterrichts möge das B r- HLltniß dcr römisch kaiholischen Lehrer zu der unter dcr Verwaltung des apostolischen Vicariats stehenden Pen sionskaffe dergestalt regeln, daß ihnen dcr s> eiwillige Bei tritt zu dieser Kaffe im Allgemeinen auch fernerhin ge stattet, eine Beitriltspflicht aber nur in soweit an erlegt werde als die Kaffe zugleich Pensionskasse für. Witwen nnd Wai'en katholischer Lehrer »st. mal es sich, hier lediglich um Privatrechte handle. Eine Ausgleichung der hierbei concurrircnden verschie denen Interessen würde mit den größten Schwierigkeiten verbunden sein. Man möge daher von einer Aus dehnung auf die katholischen Lehrer absehen, zumal für die Waiscnpensionen ja auch uurch Pos. 67, Nr. 8 des Budgets gesorgt sei, und sich eine Gleichstellung auch außerdem durch eine angemessene Abänderung der betr. Statuten werde erreichen lassen. Vielleicht würde es gut sein, die Ermächtigung der Negierung auszudchncn auf eine angemessene Rcgulirung dcr Bcitragsverhält- nisse der kathvl. Lehrer. Dann sei Alles erreicht, was die kathol. Lehrer haben wollten. Abg. Beeg spricht nochmals für seine Ansicht. Bei dcr Kasse sei entschieden nicht Alles so, wie es sein sollte. Ein Lehrer, dcr sich zum Beitritt gemeldet, habe z. B. vom Jahre 1862 dis 1867 vergeblich auf eine Antwort gewartet. Er müsse daher Herstellung einer vollständigen Parität dringend wünschen. Staatsministcr I)>. Frh. v. Falkenstein bemerkt in Bezug hierauf, daß cs sich in dem vom Vorredner angeführten Falle nur um einen renitenten Lehrcr handeln könne, dcr sich den Bestimmungen der Statuten nicht hätte fügen wollen. Wie dem aber auch sei, so könnten solche Fälle nur zu einer Statutenabänderung Veranlassung geben; für die vorliegende Frage seien sie ohne allen Einfluß. Auch das Ministerium wünsche Herstellung der Parität, allein auf dem durch die er betene Ermächtigung angcdcutetcn Wege. Es gehe so gar soweit in seiner Fürsorge für die kathvl. Lehrcr, daß sie die Pcnsionsgewährung für dieselben gar nicht an die Bedingungen knüpfe, die nach dem Gesetze für die evangcl. Lehrer eingeführt würden, und insofern seien die kathol. Lehrer dcn cvang. gcgcnübcr ganz ent schieden im Vorthcile. Die Hauptschwicrigkeit liege darin, daß die betr. katholische Kasse kein gewöhnlicher Emcritirungsfond sei, sondern znm Theile für die Emeritirten, zum Theile aber für die Witwen und Waisen bestehe, daß auch Geistliche, ja selbst weltliche Kirchendiener ihr beitreten könnten. Das Ministerium werde kaum in dcr Lagc sein: „vermöge dcr ihm zu- stehendcn Autorität" die einer Ausgleichung der ver schiedenen Interessen cntgcgenstehcnden Schwierigkeiten zu überwinden und eine definitive Regelung eintreten zu lassen. Derselbe Zweck aber, den die Majorität im Auge habe, werde durch den Vorschlag der Regierung erreicht, welchem übrigens auch die kathol. Behörden beigestimmt hätten. Daß die betr. Statuten in manchen Punkten einer Revision bedürften, gebe er übrigens zu. Referent: 'Nach dieser Erklärung des Ministers bleibe nach »einer Ansicht weiter gar nichts übrig, als vorzuschlagcn, die Ermächtigung so lange abzulehncn, bis die Regulirung erfolgt sei. Es handle sich übri gens hier nur um das Princip dcr Parität, und dieses werde durch die Ermächtigung nicht gewahrt. Auch sei das Princip dcr zu gewährenden Zulagen in sofern höchst bedenklich, als dcr Fall cintretcn könne, daß die Kasse durch Mißvcrwaltung nicht im Stande sein könne, die 60 Thlr. dem Emeritus zu geben, also die Zulage dann noch weiter erhöht werden müßte. Truck von B. G. Teubner i Man wisse also gar nicht, wohin man durch die Be willigung gelangen könne. Staatsministrr Or Frh. von Falkenstein: Es liege durchaus nicht in seiner Absicht, sich über Prin- cipicn zu streiten, cs sei ihm lediglich darauf angekom men, die Ansichten des Ministeriums und die verhan delten großen Schwierigkeiten klar darzulcgcn. Auch dcr Referent werde die Größe dieser Schwierigkeiten cr-uesfen, wenn er erwäge, daß es sich hier lediglich um Privatrcchte handle. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, habe das Ministerium die Ermächtigung vor- gcschlagen. Glaube jedoch die Kammer trotzdem dem Majontätsantragc beitreten zu müssen, so werde sich das Ministerium selbstverständlich dieser Aufgabe, so schwierig sie auch sci, nicht entziehen. Nachdem Abg. Riedel nochmals für die Majorität gesprochen und hierbei betont, daß die katholischen Leh rer eine gesetzliche Feststellung verlangten, um nicht länger voll dcr Gnade des apostolischen Vicariats ab hängig zu sein, verwendet sich Abg. Fahnaucr eben falls für Annahme dcs Majoritätsantrages. Eine Parität müsse entschieden auch hier herbeigeführt wer den; dic dagegen vorgebrachten Gründe seien ihm nicht durchschlagend erschienen. Nach einigen erläuternden Bemerkungen des geh. Kirchenraths vc. Feller erfolgt Schluß der Debatte, und sprechen Abg. Graf zur Lippe für die Minorität, Referent für die Majo rität zuni Schlüsse. Letzterer wünscht, daß in dieser Angelegenheit einmal rein aufgeräumt werde, während Ersterer unter Beitritt zu dcn Ausführungen dcr Re gierung constatirt, daß auch die Minorität dic Inter essen der katholischen Lehrcr wahrgenommen wissen wolle. Der Unterschied scheine ihm mehr in dem schönen Worte „Parität" zu liegen. Erhalte die Parität auch hoch, aber als eine schöne Thatsache, nämlich, daß Einer so viel bekomme als der Andere. Bei der Abstimmung tritt die Kammer gegen eine Stimme dem Anträge dcr Majorität bei. Hierauf theilt Referent noch mit, daß aus Nöhrs- dorf bei Wilsdruf eine Petition auf Abänderung des Absatzes 4. in tz 10 cingcgangen sei, daß aber dic De putation keine Veranlassung gefunden habe, darauf cin- zugehcn. Die Kammer faßt hierbei Beruhigung. Hierauf genehmigt dieselbe dcn Schluß dcr Vorlage und tritt dem Schlußantrage der Deputation: „dic Kammer wolle dem vorliegenden Gesetzentwürfe mit den beschlossenen Abänderungen und Zusätzen ihre Zustimmung ertheilen, die eingegangenen Petitionen aber theils durch die gefaßten Beschlüsse als erledigt erklären, theils aus sich be ruhen lassen, dieselben übrigens noch an die Erste Kammer abgcbcn," gegen 1 Stimme bei. Statistik und valkswirthschast. K. sLchs. Srsladnngdpatrntk. Aus 5 Jahre erlheilt: am 2. Januar >868 dem Herrn Eduard Heubner in Plauen auf ein neues Mühlensqstem zur Herstellung ganz feiner Far ben und ähnlicher Präparate: am N. Jan. l8V8 dem Herrn Hermann Liebau m Magdeburg-Sudenburg auf eine trans portable Dampstheerseuerung für Retortengasösen; am l7. Jan. dcn Herren Wirth u. Eo. in Frankfurt a. M. für dic Herren Peter Eorfriü Möller und Ferdinand Walter in Leipzig auf einen verbesserten Rommingcr'schcn Kessel. Dresden. st. rro Bor- ralhung ou über i Berg- fSde». »e.