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Dresdner Journal : 26.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186707266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18670726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18670726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1867
-
Monat
1867-07
- Tag 1867-07-26
-
Monat
1867-07
-
Jahr
1867
- Titel
- Dresdner Journal : 26.07.1867
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O 171 Freitag, den 26) Juli. 1867. lm Lll«I«»a« tritt ?o»t n. 8t«mp«I- iu»ekl»x bimu. IRbi-Uvb. k H»Ir. —IV er. ^MtU°b- 1 ,. I» ,. dlouutllvb: — „ 15 „ Ltn»elu«kVuouoeru: 1 „ , »aseralmpretse: kür L«n 8»om einer ^«,p»Iteaen 2eil«: 1 kVxr. Unter „LioxesnnUt" Li« 2«U«: 3 kVxr. Lrschetueu: Hi^UeL, wit Xu«u«km« L«r kann- noL kei«rt»g«, ^d«nä» für Len folxenäen DresdnerMumal. Verantwortlicher Redaeteur: I. G.' Hartmann. >ileratnu,ll>latz«r anomirlo. k-otpitU; kn. ÜLLnvirnw»», 6ommi«Uiouttr Ls» OrssLnor Lonrnslsj «d«oL», : kl knoi.»», Lvo,» ko„; S»»d»r,-I«rU»V V>«o-^r»»VNu1« ir- L Von,.»»; L«rtt>» O»oriv»'»ot>s Uuekk , U»r»>,ir»»'i kure»«; Ursms», L 8v»i.orr»; >r»»I»u:.L,.8>r»>,«,«',^nnonoslldiir««>, liui» är ; krsnktart » LoedU.; LSI» ^v. öiii>»»ü»; ksris: Avl.l.1»» L 6o., (S, ?I»o» L» l» Soors«); kr»,: k», L»»l.lon's Lookk.; Vi«». ^r, Orrui-t». HernttZgrder ' ASntgt. SipsLitron ck»s OrssLasr Lvornsi», vr»«L«n, st»r»«nHtr»»H« IV« V. Amtlicher Theil. Dresden, 25. Juli. Ihre Majestät die Königin ^Elisabeth von Preußen sind heute Nachmittag 3 Uhr nach Sanssouci abgereist. Verordnung, die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inlän dischem Bier betreffend, vom 23. Juli 1867. Wir, Johann, von Gotte» Gnaden König von Sachsen re. re. rr. haben im Anschluß an das in ander« Zollvereinsstaaten neuerdings einzrführte Verfahren beschlossen, bei der Ausfuhr von Bier, welche» im Jnlande gebraut wor den ist und nach Ländern, welche nicht zum Zollverein gehören, ferner nach Bayern, Württemberg, Baden und dem Großherzoxthum Hessen «»»geführt wird, eine Ver gütung für die erhobene Braumalzsteuer gewähren zu lassen und verordnen demgemäß auf Grund von Z 88 der BerfaffungSurkunde hiermit, wie folgt: 8 1- Eine Vergütung wird nur für solches Bier gewährt, zu dessen Bereitung wenigsten» 50 Pfund Malzschrot auf eine Tonne von 122 Dresdener Kannen verwendet worden find. Dasselbe muß in Fässern und bet jeder Sendung in einer Menge von mindesten» 6 Centnern Bruttogewicht ausgehen. Die Vergütung findet erst Statt, nachdem der Nachweis der wirklich erfolgten Aut- fuhr, beziehungsweise de» Eingang» im Bestimmungs orte (8 7) geführt worden ist. § 2. Die Vergütung beträgt 3 Ngr. für den Centner Bruttogewicht. Dieselbe wird nur für volle Centner berechnet, so daß überschießende Pfunde bei der jedes maligen Sendung außer Ansatz bleiben. § 3. Nur inländischen Brauern steht «in Anspruch auf Steuervergütung zu und auch diesen nur dann, wenn sie von ihnen selbst gebraute» Bier der im § 1 bezeich neten Art in der dort angegebenen Menge ausführen und nach der Anweisung der Steuer-Verwaltung Bü cher führen, aus denen die zur Bierbereitung verwen deten Stoffe und deren Menge, nicht minder der Um fang de» BierzugeS und deS Absätze» sich ergiebt. Diese Bücher müssen den Steuerbeamten vom Ober-Contro- leur (einschließlich) aufwärts auf Verlangen jederzeit zur Einsicht vorgelegt werden. Gegen Uebernahme der Verpflichtung zur pünktlichen Erfüllung der vorbezeichneten Bedingungen wird dem Brauer von der Zoll- und Steuerdirection ein Zusage schein ertheilt, dessen Gültigkeit für den Zeitraum eines Kalenderjahres bestimmt werden, dessen Zurücknahme jedoch vor Ablauf diese- Jahre» bei Nichterfüllung einer der vorbezeichneten Bedingungen eintreten kann. 8 4. Zur Ertheilung der zur Begründung deS Anspruches auf Steuervergütung erforderlichen (8 1) AusgangS- Bescheinigung sind die Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer- Aemter befugt, welche an der Grenze gegen Länder, die nicht zum Zollverein gehören, oder an den Binnen grenzen gegen Zollvereinsstaaten gelegen oder beim Eisenbahn- und Schiffsverkehr im Innern zur AuS- gangSabfertigung ermächtigt find. Auch sind die vor bezeichneten Aemter befugt, die Vorabferttgung (8 6) vorzunehmen. Andern Steuerstellen wird nach Bedürfniß die Er mächtigung zur Bescheinigung deS Ausgangs oder zur Vorabfertigung ertheilt werden. 8 S. Soll Bier mit dem Ansprüche auf Steuer-Vergü tung au-geführt werden, so hat der Brauer, für dessen FeuUleton. Die Dresdner Kunstausstellung von 1867. H. Den in unserm vorigen Berichte erwähnten Gemäl den und Zeichnungen biblischen Inhalt- ist noch eine Reihe Händzrichnungen vom Prof. Schnorr v. Ca rol »feld anzureihen, welche in den letzten Tagen der Ausstellung zugegangen sind. ES sind die Original zeichnungen zu einigen Darstellungen in deS Meister- berühmter „Bibel in Bildern"; herrliche Blätter, labend in ihrer großartig einfachen Weise, wie das Buch der Bücher, dem sie entnommen find. Die ausgestellten Zeich nungen behandeln: die Gründung der ersten Stadt durch Kain, da» Opfer Abraham'- und zwei Gegenstände an der Geschichte Isaak'» und der Rebekka, unter welchen letzter« Darstellungen sich besonder» durch Leben und schönheit-volle Bewegung die Scene auSzeichnet, in der Rebekka dem Isaak durch den Knecht Abraham'» zu geführt wird. Ebenso groß und schön gedacht, meister haft componirt und au-geführt ist die Darstellung, welche der Thätigkeit der Kainiten gewidmet ist. Die Genest» deutet bekanntlich einen Gegensatz unter den ersten Nachkommen an, welcher prototyptsch für die künftige Geschichte deS jüdischen Volke», wie für die wettere Zu kunft be» menschlichen Geschlechte» und daher mit Recht der Beachtung de» Künstler» Werth war. Von dem Ge schlechte Kain'» wird erwähnt, daß sich tu ihm mensch liche Klugheit zuerst entwickelt, daß e» die erste Stadt gegründet hab«. Schnorr'» schöne Composttion zeigt ua» so de« schuldbeladenen Stammvater mit kluger, nachdenkrnder Miene al» Leiter de» Städtebaues ««ter seine« damit beschäftigte« rüstigen Kiader«. Da» Bi belwerk, dem die ausgestellten Bilder angehören, er freut sich der allgemeinsten Anerkennung, weit über Rechnung die Ausfuhr erfolgen soll, solches dem Steuer» amte deS Bezirk», in welchem seine Brauerei gelegen ist, mittelst einer nach dem beiliegenden Muster i« doppelter Ausfertigung zu übergebenden schriftlichen An meldung anzuzeigen, welche das Gewicht jede» Fasse», die Bezeichnung der auszuführenden Biersorte nach der ortsüblichen Benennung und die Angabe deS Abferti gung--, beziehungsweise AuSgang«amte», sowie de» Em pfängers enthalten muß. Findet das Steueramt kein besondere- Bedenken, auch gegen die Wahl deS Abfertigung-- und de» AuS- gangSamtes nichts zu erinnern und hat dasselbe die weitere Abfertigung nicht selbst zu ertheilt«, so giebt es ein Exemplar mit dem Buchung-Vermerk und der Be scheinigung, daß der Aussteller mit einem Zusageschein zum Bezüge der Steuervergütung versehen sei, dem An melder zurück. 8 6. Die weitere Abfertigung kann entweder lediglich bei dem NuSgangsamte (§7) oder mit einer Vorab fertigung bei einem anderen dazu befugten Amte (Z8) erfolgen. Sofern nicht das Amt, bet dem die Anmel dung bewirkt wird, die weitere Abfertigung vornimmt, hat der Anmelder mit der ihm zurückgcgebenen An meldung, welche den Transport begleiten muß, das Bier dem zur weitern Abfertigung gewählten Amte zur Revision zu stellen. Diese weitere Abfertigung besteht in allen Fällen in der Feststellung deS Bruttogewicht» der einzelnen Gebinde. Außerdem hat sich da» abferttgende Amt da von Ueberzeugung zu verschaffen, daß die vorgeführten Fässer unverdorbene- Bier enthalten und gehörig ge füllt sind. Wie viele Fässer zu diesem Zwecke zu öffnen sind, ist nach den Umständen zu bemessen. Da- Ergebniß der Revision wird auf der Anmel dung bescheinigt. § 7. Soll nach der Wahl des Versender» die weitere Ab fertigung lediglich beim AuSgangSamte erfolgen, so hat diese» Amt nach bewirkter Revision und Bescheinigung derselben auf der Anmeldung, auf der letzter« auch die wirklich erfolgte Ausfuhr über die Grenze auf Grund der eigenen Wahrnehmung oder auf Grund der Angabe der BegleitungSbeamtcn zu bescheinigen. Ist die Ausfuhr nach Ländern, die nicht zum Zoll verein gehören, erfolgt, oder geht da» Bier unmittelbar über die Grenze gegen den Bayerischen Rheinkrei» au», um in dem letzter» zu verbleiben, so genügt zur Er langung der Steuervergütung die AuSfuhrbescheinigung des GrenzamteS. Dieses hat in einem solchen Falle die bescheinigte Anmeldung dem Hauptamte zuzusenden, in dessen Bezirk die Brauerei gelegen ist, auS welcher die Versendung erfolgt. In allen anderen Fällen bedarf es aber zur Er langung der Steuervergütung einer Eingangs-Beschei nigung, welche beim Uebergange über die Grenze gegen den Bayerischen Rheinkrei-, sofern der Bestimmungsort nicht in dem letzteren gelegen ist, von der Steuerstelle des Bestimmungsortes, im Uebrigen aber nach der Wahl des Waarenführer» entweder von der Steuerstelle des Bestimmungsortes oder von der gegenüberliegenden Grenzabfertigungsstelle zu ertheilen ist. Um die jenseitige EingangSbescheinigung auswirken zu können, empfängt der Waarenführer nach erfolgter AuSgangs-Abfertigung die Anmeldung zurück, welche er demnächst mit der Eingangsbescheinigung versehen, dem Hauptamte, in dessen Bezirk die Brauerei gelegen ist, aus welcher die Versendung erfolgt, bei Verlust deS Anspruchs auf die Steuervergütung, spätestens binnen drei Monaten vom Tage der in 8 5 erwähnten Vor abfertigung angerechnet, zuzustellen hat. 8 8. Wählt der Versender eine Vorabfertigung bei einem anderen Amte als dem AuSgangSamte, so hat jenes Deutschland» Grenzen hinaus ist e» Hau»- und Fa milienbuch. Diese nachhaltige Wirkung hat eS haupt sächlich seiner geläuterten Formensprache zu danken. Letztere, frei von jenem kindischen Lallen, von jener Verachtung reiner Form, welche so viele Maler zur Schau tragen und die so viel zu jener Mißachtung religiöser Darstellungen seilen der gebildeten Welt bei getragen hat, redet-in jenem reinen, clasfischrn Etil, welchen Raphael, Michelangelo, Livnardo da Vinci und ihre großen Genossen zu einer allgemeinen verständ lichen, künstlerischen Weltsprache ausgebildet haben. Aber in rein künstlerischer, formeller Beziehung ist der Werth der Bilder bei Weitem noch nicht erschöpft. Vielmehr hat man erst dann denselben nach Gebühr gewürdigt, wenn man den sittlichen Ernst, die Tiefe der Auffas sung, die reichen Beziehungen auf den schönen, echt mensch lichen Kern der heiligen Geschichte zugleich erkannt hat. Diese Eigenschaften zugleich find «», die dem Schnorr'- fchen Btbelwerke bei aller Allgemeingilttgkeit einen echt deutschen Charakter verleihen. Die Historienmalerei, insoweit fich dieselbe auf die großen Momente, Krisen und Kämpfe auf dem Gebiete der Profanhistorie bezieht, ist auf unsrer Ausstellung nicht vertreten, was uns weiter nicht Wunder nehmen darf, da dieselbe so ziemlich auf allen Ausstellungen fehlt und selbige selbst in einer so großen Bilderver sammlung, wie die gegenwärtige Pariser Ausstellung, die kläglichste Vertretung gesunden haben soll. Als Er satzmann für da» fehlende Historienbild ist da» historische Genrebild eingetreten, welche» sich an die geschichtliche Episode, wenn nicht Anekdote hält und dem es beson der» um die malerisch« Charaktrrifirung v«rgangt»«r Epochen und etgenthümlich «»»geprägter Cnltnrformen zu thun ist. Auch der hiesigen Au-stell»,g fehlt «» nicht an derartigen Bildern. Unter denselben ist zu- Amt, nach erfolgter und bescheinigter Revision den Ver schluß anzulegen und auf der Anmeldung zu bescheini gen, Vaß und wie solche- geschehen. Mit der beschei nigten Anmeldung ist dann da- Bier binnen einer von dem Abfertigungsamte zu bestimmenden angemessenen Frist dem gewählten AuSgangSamte vorzuführen, wel ches, soweit nicht nach seinem Ermessen eine weitere Revision erforderlich ist, sich auf die Vergleichung der Zahl und Zeichen der Gebinde und auf die Abnahme de» Verschlusse» beschränken kann, wenn dieser nicht wegen eine» erthetlten Uebergang-schein- belassen wer de« muß. - Die demnächst erfolgte Ausfuhr hat da» AusgangS- amt auf der Anmeldung zu bescheinigen. Wegen der Beschaffung der EingangSbescheinigung, der Rücksendung der bescheinigten Anmeldungen an da- betreffende Hauptamt, kommen die im 8 7 enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung. Wenn neben der Ausfuhr-Anmeldung über da- ver sendete Bier ein UebergangSschein ausgefertigt werden muß, so ist in jeder dieser Bezettelungen auf die an dere Bezug zu nehmen. § 9- Von dem Hauptamte, in dessen Bezirke die Brauerei liegt, aus welcher die Versendung erfolgt, wird die Steuervergütung gleich nach Ablauf jedes Vierteljahrs mittelst einer der Zoll- und Steuer - Direction einzu- reichenden und sämmtliche im Laufe de» Vierteljahre» eingegangenrn Ausfuhrbescheinigungen umfassenden Nach weisung liquidirt. Dabei ist, wenn die Verwiegung ei« größere-, als da» »«gemeldete Gewicht ergeben hat, doch nur letzteres für die Höhe der Steuer-Vergütung maßgebend. Z 10. Die Zoll- und Steuer-Direktion hat die zu ver gütenden Beträge festzustellen und letztere zur baaren Zahlung an die Empfangsberechtigten anzuwrisen. Wäh rend de» Lauf» de- Jahre» ist die Zahlung der Ver gütung, soweit sie zur Zeit der Liquidation durch die im Laufe de- Jahre» entrichtete Braumalzsteuer nicht gedeckt wird, bi» zum etwaigen Eingänge weiterer Steuer- brträge auszusetzen. Soweit die im Laufe eines Ka lenderjahres von dem vrrftndendea Brauer gezahlte Braumalzsteuer von den im Laufe desselben Jahre- zur Liquidation gelangten Beträgen an Steuer-Vergütung überstiegen wird, unterbleibt deren Gewährung. 8 11. Vorstehende Bestimmungen treten vom 1sten August diese- Jahre» an in Kraft. Hiernach haben fich Unsere Behörden und Alle, die e» angeht, gebührend zu achten. Urkundlich ist diese Verordnung von Un» eigenhän dig vollzogen und Unser Königliches Siegel beigedruckt worden. So geschehen Dresden, den 23. Juli 1867. (I. 8.) Johann. vr. Johann Paul Freiherr von Falkenstein. Richard Freiherr von Friesen. vr. Robert Schneider. Alfred von Fabrice. Herrmann doa Rostitz-Wallwitz. Muster )u einer Sier-Ausfuhr-Anmeldung. v«r unterzeichnete IV. als Besitzer der zu kV. gelegenen Brauerei meldet hiermit dem Königlichen Steuer Amte zu kV. im Bezirke deS Königlichen Haupt-Steuer-Amtes zu IV, daß er beabsichtigt, das nach Gebindezahl und Bruttogewicht nach stehend näher angegebene Bier iouerhalb der nächsten Lrsi Ta«c dem S»upt-8t«nsr-Amte zu kV. zur Abfertigung zu ge- stellen und demnächst über das H»upt-2oII-Amt zu kV. an kV. zu kV. iu kV. auSznführeu. v«r Unterzeichnete trägt daraus an, ibm nach erfolgter Ausfuhr deS Biere- auf Grund der diessälligen B^ch^^guu- gen die ziwesagte Steuervergütung zu gewähren und versichert zu dem Ende, datz daS unten angemeldetc Bier iu «einer Brauerei gebraut ist und z« 122 Dresdener Kannen desselben nicht unter SV Pfd. Malzschrot verwendet find. »kvisiouStesnad « 8 ß .r-N ° 8« s N e N S Z Angabe d«S Versender» Der einzeln. Gebinde Der einzelnen Gebinde r-» SL rr K Bemerkungen über k) probeweise Ermitte- lang desJohaltS der ! Gebinde; b) wegen Anlegung deS Bersch'uffes; e) wegen Ausfertigung i eines Uebergangs- scheine-. Sumi iu (in Buch- staben) kV. den kV. Brauereibesitzer. Die Richtigkeit der Ermittelungen Die RevisiouS-Beamte»: kV. kV. be- Vorstehcnde Anmeldung ist im Aomelde-Register unter Ko. - eingetragen. Hierbei wird bescheinigt, datz dem Declarau- ten von der Zoll- und Stener-Direction für 18 . . ein Za- sageschein zum Bezüge der Braumalzsteuer-Vergütung unter kVo. . . ertheilt worden ist. kV., den ten. (Firma) (Stempel) (Unterschrift) Ausgangs - Äeschtinigungru. Umseitig bezeichnete . . . Gebinde siud heut . . . mittag . . Uhr unter Verschluß von hier abgelaffen und nunmehr binnen . . . Tagen dem . . . Amte zu . . . Behufs Controlirung des Ausgangs zu gestelleo. kV., den ten. (Firma) (Stempel) (Unterschriften) Die Ausbegleituog über die Grenze bescheioigen kV., den ten. (Unterschriften) Daß die umseitig bezeichneten . . . Gebinde, welche unter kVo. . . des Ausgaugs-Registers nachgewieseu werden, nach Abnahme (nnter Belastung) des unverletzt befundenen Ver schlisse- über die Grenze au-geführt worden sind, wird hiermit bescheinigt. kV., den teu. (Firma) (Stempel) (Unterschrift) Oder: Umseitig bezeichnete . Gebinde sind in den Gü terwagen kVo. . . der . . . Eisenbahn verladen, welcher heut . . mittag . . . Uhr mit . . Schlössern (Serie . .) verschlossen, der Eisenbahn Verwaltung zur Vorführung binnen . . . Tagen bei dem . . . Amte zu . . . übergeben worden ist. kV., den ten. (Firma) (Stempel) (Unterschriften) Der bezeichnete Güterwagen ist am ten . . . mit tags . Uhr hier eiogetroffen und nach Abnahme deS unver- letzten Berschloffes sofort über die Grenze ansgegauge». Die Ausfuhr vorgedachter .... Gebinde ist demnach erfolg und im Ausgangs Register unter kVo. . . augcschrieben kV., den teu. (Firma) (Stempel) (Unterschrift) (Insoweit die beispielsweise angegebenen Ausfuhr Beschei nigungen für die betreffenden BerkehrSvcrhältoisse nicht gen«, gen, sind dieselben den letzteren entsprechend abzuäuderu.) Eingangs - Srscheinigung (für Sendungen nach den betreffenden Vereinsländer«). Daß die oben bezeichneten . . . Gebinde, mit Bier gefüllt, hier eingegangen find, wird hiermit bescheinigt. kV., den ten. (Firma) (Stempel) (Unterschrift.) nächst eine Arbeit vom Professor v. O-r hervorzuhkben, welche die Flucht der Königin Marie Eleonore, Ge mahlin König Jakob'» >1., au» London schildert. Nach Ma caulay'» „Geschichte der englischenRevolution" hatte Iakob, der letzte König au» dem Hause Stuart, dem an seinem Hofe fich aufhaltenden französischen Edelmann du Lau- zun den Auftrag gegeben, die Königin au» der von den Anhängern Wilhelm'» angefüiltcn Stadt nach Frank reich zu bringen, welchen Auftrag der genannte Edel mann mit Hilfe des Chevalier dt St. Victor auch aus- führte. Auf dem Bilde ragt der Whitehallpalast, von der Themse bespült, in den winterlichen Nachthimmel empor. Eine Seitenpforte de» Palastes hat sich ge öffnet und am Arm du Lauzun'S schreitet die Königin dem ihrer harrenden Nachen z». Eie wirft einen letzten Blick zurück auf ihre Residenz, auf die treuen Diener, welche ihr bi» hierher gefolgt sind. Hinter der Königin erblickt man St. Victor, welcher den halbjährigen Sohn Iakob'», den später« Prätendent nach dem Nachen trägt. Da» Licht einer Laterne wie der Mond, der hinter unruhig treibenden Wolken auf einen Augenblick hervorgetrrten ist, beleuchtet die Scene, deren Grundstimmung in ihren allgemeinen Zügen, we nigsten» in koloristischer Beziehung, g»t angedeutet, wie da» Bild Überhaupt nicht ohne eine gewisse Geschicklich keit in Wiedergabe der äußern Erscheinung der Dinge gemalt ist. Dennoch aber müßten die Figuren wärmer belebt, Farbe und Zeichnung in dem Bilde feiner durch gebildet sei«. Letztere» gilt auch von einer viel zu kon ventionell behandelten Arbeit Plüddemaan'»: „Wal lenstein und Seni", in der ei« bloser Bühneneindruck reproductrt scheint. Eine Arbeit von Ed. Hübner in Düs seldorf, nach dem Katalog darstellend: die Hugenottin Margarethe l« Rtche, ihre Mitgefangenen tröstend, wahr scheinlich eine Erstli«g»arbeU, ist al» solche nicht ohne gute Einzelheiten, so einige sorgfältig ausgeführte Köpfe; aber die Attitüden sind zu gemacht, zu gekünstelt und da» Ganze noch zu wenig zum Bilde abgerundet. Zwei Künstler, Prof. Steinbrück in Berlin und Otto Cornill in Frankfurt a. M., schöpften ihre Ge stalten au» dem Quell der Dichtkunst. Ersterer hat, aber Gott, wie mager! eine „Thisbe" gemalt. Ohne die Mauerspalte auf dem Bilde und ohne den Katalog würde man schwerlich in der traurigen Gestalt die Hel din der Mythe wiedererkennen, die Ovid so reizend er zählt und Shakespeare so anmuthig karikirt hat. Da schon vor Jahren gemalte, auch durch eine Lithographie bekannt gewordene Bild ist dabei nicht ohne koloristische Vorzüge, wie eS dem Rufe nach, den Steinbrück in der Kunstwelt genießt, nicht ander- zu erwarten steht. Wa» Cornill betrifft, so ließ sich derselbe von Goethe inspt- riren und malte, nur besonders noch etwas zu befangen und mit zu trockener Palette, „Hermann und Dorothea". „Und so leitet' er sie die vielen Platten hinoater, Die, unbehauen gelegt, al- Stufen dienten im Lmlbgaug. Langsam lck >: sie hinab, ans seinen Schultern die Hände, Und mit schwankenden Lichtern, durch Laub, überblickte der Mond sie." Selten noch wird man von Goethe'schen Gestalten, na mentlich Frauengrstalten, wenn man ihnen in der bilden- den Kunst begegnete, befriedigt worden sein, vom Dich ter bereit» bi« in» Kleinste, bi« in die feinsten indivi duellen Züge vollendet und durchgebildet, von seinem Sentu« mit einem na vcn Reiz, einer unwiderstehlichen Frische und Lnmuth übergoffen, verbleicht «eben ihnen jede Nachbildung. — Auch ein dritter Künstler, F. Unger in Weimar, scheint in seinem „Minnesänger" einer dich terischen Anregung gefolgt zu sein. Unwillkürlich ge denkt man vor d«m Bilde der Verse, in denen Walther von der vogelweide fich selbst gezeichnet hat:
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