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Dresdner Journal : 07.07.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186707073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18670707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18670707
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1867
-
Monat
1867-07
- Tag 1867-07-07
-
Monat
1867-07
-
Jahr
1867
- Titel
- Dresdner Journal : 07.07.1867
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—- - ^ISS 1867. Sonntag,' den 7; Juli VrrMerMmlm l »«seralnwreist: Verantwortlicher Redacteur: I. G.' Hartmann. - erwähnten Ge- die Ausübung politischer unmittelbarer Beziehung unter gleichen Bürgerrecht zu le im Fall der Niederlassung in Städten Borau»sehungen wie die Inländer da» gewinnen. r., ». r.. S. Rechte in Sachsen in deren zum hiesigen Staate, mithin tritt n 8t«wp«l- von Sybillenort hier eingetroffen, im „Hotel Bellevue" abgetreten und heute früh ^5 Uhr nach Braunschweig abgereist. Dresden, 6. Juli. Se. Majestät der König habe« allergnäbtgst geruht, dem Major der Infanterie von Gablenz und den Hauptmann der Infanterie von Wtluckt U., beiderseits bisher in Wartegeld, die er betene Entlassung au» der Armee mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, zu be willigen. DrkSdt«, 6. Juli. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist am 4. Juli Nachmittag» A4 Uhr etemtrs«: «r, k»q LSol^l. Lxpoältloo vroockoo, dSiä»o»tr»««o R« 7. da» Stimmrecht und die Wählbarkeit für den Landtag, desgleichen in den Städten und auf dem Lande für die Gemeindevertretung, den Besitz der hterländischen Staats angehörigkeit voraus. Dresden, am 5. Juli 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. >. i«»rr «Gi siib».; ck. pol,. »A G>! 77M .«robv Gens'r 2. Bezüglich der Verweigerung der Aufnahme solcher Personen, oder deren Ausweisung in ihre Heimath (Hei- mathSstaat) sind die für Inländer in dieser Hinsicht be stehenden gesetzlichen Vorschriften, beziehendlich Grund sätze, ebenfalls in Anwendung zu bringen. S. Die Vorschrift in 8 d de- Gesetze» über Erwerbung und Verlust deS Unterthanenrecht- im Königreiche Sach sen vom 2. Juli 1852 leitet in den daselbst unter », b und o gedachten Fällen auf Angehörige norddeutscher Bundesstaaten nicht Wetter Anwendung. Die letzteren haben aber diSponirt zu sein schien, bot dennoch in gesanglicher und dramatischer Hinsicht recht LobrnSwertheS. Dieselbe künst lerische Noblesse, welche dem eben genannten Sänger eigen ist, bekundete auch der Marcel deS Herrn Köhler. Der, wie wir hören, noch sehr junge Künstler wird durch eine vortheilhafte Bühnenerscheinung unterstützt und ist im Besitze einer kräftigen, außerordentlich wohl klingenden Stimme. Die letztere Eigenschaft gehört be kanntlich bei Bassisten fast zu den Seltenheiten und mußte dem Gaste, der mit musikalisch feinem Sinne alle, gerade hier ziemlich nahe liegenden naturalistischen Aus schreitungen glücklich vermied, sofort die wärmsten Sym pathien deS Hause» erwerben. Diese» spendete ihm schon nach dem Choräle, sowie nach dem Hugenotten liede de» ersten Acte» lauten Beifall, welcher nach dem Duett mit Valentine im dritten Acte in einem »wei- maligen Hervorrufe gipfelte. gleichen, deren ewige», von keiner andern Bühne unter brochenes Einerlei die Verzweiflung jede» andern, feiner organistrten PublicumS als deS englischen sein müßte und das un- jedenfalls nur als abschreckendes Erempel vorgehalten werden darf. Die Anstrengungen, die für eine reichere Abwechselung im Opernrepertoire gemacht worden sind, lohnen sich denn auch bereits ersichtlich durch den, im Hinblick auf die jetzige Jahreszeit außer ordentlich guten Besuch der Opernvorstellungen, sowie durch die meisten» sehr animirte Stimmung de» Publi cum». Beide» war der Fall bei der Ausführung der Meyerbeer'schen „Hugenotten", welche Freitag, den 5. Juli, stattfand. Die Partien der Valentine, de» Raoul und de» Marcel hatten neue Vertreter gefunden. Zwar wird un» die häufige Vorführung von Gästen niemals «in empfehlenSwertheS Reizmittel bedünken; aber eia solche» Verfahren liegt hier eben nur scheinbar vor. Fra« Kainz-Prause, welche in der Rolle der Valentine debütirte, ist soeben in den Verband der Mitglieder unser» Hoftheater» eingetreten; Herr Bachmann wurde tbenfall» für dasselbe gewonnen, und da» Gastspiel de» Herrn Köhler vom Stadttheater zu Frankfurt a. M. ist durch den Umstand veranlaßt, daß sich Herr Scaria künftig vorzugsweise dem Buffofache zu widmen gedenkt, in welchem er sich neuerdings wiederholt mit so glück lichem Erfolge versucht hat. Di« Valentine der Fra« Kai»z-Pra«se vom k. k. Hofoperntheater in Wien wurde von «n» bereits vor vier Monate« an dieser Stelle in ehrender Weise besprochen «nd fand anch an diesem Abende die größte Anerkenn««-. Jedeafall« war ihre damaltge Leistung «ine solche, daß sie einer fre«adlichkn Erinnerung sicher sei« durfte, wenn schon sich die» Gefühl der Dankbarkoit nur bei Einzeln«« zueiuem, da» erstmalige Erscheine« d«r Künstlrrtn begrüßende« Npplause stei gert«. H«rr Bachman« (Raoul), der nicht besonder» ff» MU Ä r., die ihm in Hinsicht auf die Vorbereitung der neuen Berwaltungsvrganisation der Herzogthümer über tragene Mission auSzusühren. — (N. Z.) Der Prinz Humbert wird morgen Vormittag in Begleitung de» Kronprinzen einem Ma növer deS GardefeldartillerierrgimentS auf dem Tempel hofer Felde beiwohnen, dann im Schlosse diniren und Abend» nach St. Petersburg abreisen. Der Kron prinz brgiebt sich morgen Abend auf etwa 6 Woche« nach Misdroy. Seine Gemahlin und Kinder sind be reit» heute Morgen dorthin abgereist. Hannover, 4. Juli. Man telegraphirt dem „Hamb. Corr.": Die Königin Marie hat sich entschlossen, der Aufforderung, da» Land zu verlassen, nachzukom- men. Alle» ist auf der Marienburg bereit» im Auf bruche begriffen und die Abreise nach Hietzing wird bin nen einigen Tagen erfolgen. Da» Gerücht von einer Haussuchung, welche in der Marienburg und in den Zimmern der Königin selbst stattgesunden haben soll, ist unbegründet. — In Bezug auf die Zeitungsnachricht, der Königin Marie sei auf schriftlichem Wege die Alter native gestellt worden, entweder eine ihr vom Könige Wilhelm zu bestimmende Ehrenumgebung anzunehmen, oder das Land zu verlassen, bemerkt die „N. Hann. Ztg.", daß weder der König von Preußen neuerdings eine Zu schrift an die Königin habe ergehen lassen, noch vom Generalgouoerneur ein Schreiben durch den Grafen v. Waldersee eben dahin übersandt, und von einer Aus weisung der Königin Marie nie die Rede gewesen ist. DaS officiöse Blatt fügt hinzu: „Man wird einem längern Verbleiben der Königin auf der Marienburg nichts in den Weg legen, wenn die hohe Frau de« bereit- früher angedeuteten Formen zuzustimmen ge neigt ist." Diese» Dementi dürfte aber die von der „Köln. Ztg.", der „Wes.-Ztg.", dem „Hamb. Corr.", den „Hamb. Nachr." u. s. w. übereinstimmend als nahe bevorstehend bezeichnete Abreise der Königin Marie von der Marienburg nicht in sich schließen. — (N.-Z.) Die niederländische Regierung hat die Ausweisung der 168 früher« hannöver schen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten bi» jetzt noch nicht vollstreckt, sondern diese halten sich noch immer in Harderwyk auf. Dies ist dadurch zu erklä ren, daß die betreffenden Personen bekanntlich erst drei Woche« nach dem am 18. Juni ergangenen Befehl zum Verlassen des Lande- angehalten werben sollen. Der Aufenthalt der Hannoveraner in Harderwyk scheint dar auf hinzudeuten, daß dieselben die Absicht haben, sich nach den niederländischen Colonien einzuschiffen, da sich in Harderwyk das Centralwerbebüreau für die in dische Armee befindet. Kitl, 3. Juli. (K Z.) Den Behörden ist von feiten deS OberpräsiviumS ein Circular zugegangen, dem zu Folge binnen 14 Tagen die Listen der Wahlberech tigten zum norddeutschen Parlament aufzustellen sind. — (H. N.) Die Unterstützungen für die Inva liden der ehemaligen schleswig-holsteinschen Armee find soeben nach preußischen bestehenden Institutionen, bi- zum 31. December d. I. auf die Hauptkaffe in Rends burg angewiesen. Frankfurt a. M., 5. Juli. Der heutige „StaatS- anzeiger" publicirt eine Verordnung vom 29. v. MtS. wegen Einrichtung einer königlichen Polizeiver waltung am hiesigen Orte. — Die dieser Tag« er- folgte Beschlagnahme der „Frankfurter Zeitung" ist, wie dieselbe heute mittheilt, von der Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben worden. „ES ist da-", fügt da- Blatt hinzu, „der dritte — wenn die „Börsenzeilung", die aus gleichem Anlaß wie das „Frankfurter Jour nal" confiscirt wurde, auch gleich diesem wieder frei gegeben ist —, der vierte Fall der Rücknahme einer der von uns neulich regiftrirten acht ConfiScatione n." Weimar, 4. Juli. (Fr. Journ.) Der Nachfolger Wydenbrugk'S, der Geh. Rath v. Wintzingerode, Chef deS Justiz- und CultuSministeriumS, hat seit gestern die erbetene Entlassung unter gnädigen Formen erhal ten. Es wird diese Nachricht um so mehr Aufsehen im »«serawunnuihmr «o»»rw ck«, vroickaor ^oanuel,; «b«aä«,.: H Liai.»», Lva» ko»»; Sk Voal.»»; O»o»iv»'»ed» Saebb, Sur«»»; Ir««, L. 8c«l.orr»; »r««I»u:^-.8«»»<,»»',^uuouo«Qbur«»u, ^»»»» L8»»»l»»»v«»»; 5r»»Neurt».L.!:^»»<»»»'-:v« Suodk.; «SW: 4o. SLo»r»»;k»ri,: vor-r.»» t 6o., (8, kl»o« 6» 1» Laar—); Ika. Lnar-ioa'i Lavbb.; Vi—: 4^. Orrm-ia. über Alles zugetragen hatte, da-Zertrümmern des Fen sters vor Tagesanbruch, das Auffindrn der tobten Schafe und dann da- Umfallen de- Heuschober-. Der Gen darm schüttelte den Kopf, sah sehr weise au-, aber «r wußte keinen Rath und sah eben so verwundert drein, al- wir, die wir keine Diener deS Gesetze» waren. Wir gingen nun von der Küche in den Hof, wo wir Tom Higgins noch auf Wach: fanden, die Wasserröhre in der Hand. Noch einmal wurden alle Fußtapfen dort und später am Eingänge de» äußern Hofe» sorgfältig untersucht und wieder keine neuen Entdeckungen ge macht. Von da au« gingen wir in- Hau» zurück, auch da» zerbrochene Fenster wieder unsrer Prüfung zu un terziehen. „Da- ist mit zwei Schlägen «ingestoßrn worden — einer hier und der andere da drüben", ließ sich der Constabler mit Bestimmtheit vernehme». So schien e» auch wirklich, denn da» Blei und da» Sla» war an zwei Stellen durchbrochen, ungefähr auf derselbe« Höhe und eine Entfernung von beiläufig 18 Zoll dazwischen. „Nur ein Krach ist gehört worden", sagte U. „Ja, da» kann sei«, da» kann sein", erwiderte der Gendarm, bedächtig den Kopf schüttelnd; e» fiel ihm gar nicht ein, diese glückliche Entdeckung so lo»zulaffen. „Die Schläge können zu gleicher Zett ertheilt wor den sein", bemerkte ich. „San, recht, da» ist genau wa» ich meinte", sagte der durchtriebene Alte und blinzelte mit den Augen. „Dann müssen «» Zwei gewesen sei«, oder der Schuf! kann seinen linken Arm eben so gnt gebrascht«, wie sri«t« rrchte«", mrinte N.; «ad nachdrm er rund«« geblickt hatte, um gewiß z« sei«, daß seine Fra» «ich in der Nähe ist, fügte er düster Hinz«: „Wo find aber di« Fußtapfen? E» war zwar unter d«m Fenster kein Kalk, aber man muß doch -«rch den Hof kommen «nd erscheint,: aUt 4o»a-bm« ä«r 8ouu- uoä k>i«twss», 4b«aä» kür tolx«uä«u 1°»^. "L -yer >«d- 4r., »el Mi ller Amtlicher Theil. Verordnung, die Ausführung der Verfassung des Norddeutschen Bundes innerhalb des Geschäftskreise- des Mini sterium- de- Innern betreffend, vom 5. Juli 1867. A« Ausführung der Vorschriften d«r unter dem 25. Juni d. I. publicirt«« Brrfaffung de» Norddrutschen Bunde- und zu Vermeidung von Unsicherheiten über den unmittelbaren Einfluß derselben auf die Handhabung der eiaschlageaden Bestimmungen der hterländischen Ge setzgebung wird, soviel den Geschäft-krei- de» Ministe rium» de» Innern anlangt, »«durch Folgendes verordnet. 1. Rückstchtlich der Gestattung de- Aufenthalt- «nd der Wohnsitznahme in Sachsen find die Angehörigen der norddeutschen Bundesstaaten wie Inländer zu behandeln. Hinsichtlich derselben vertritt die Stelle de» im 8 17 unter > de» HeimathSgesetze» vom 26. November 1834 erwähnten HeimalhSscheine» ein Seiten der betreffenden auSwLrtigen Regierungsbehörde ausgestellter oder be glaubigter AuSlandSheimathschein (nach Befinden Ueber- nahmeschein). Nichtamtlicher Thril. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. Dresden: GtaatSminister v. Fal- kenstein. — Berlin: Vom Hofe. Die hannöversch« und schleSwig - holstetnsche DerwaltungSorganisation. — Hannover: Die Königin Marie. Dienachde« Niederlanden übergetretenen früher» hannöverschen Soldaten. — Kiel: Parlaments wählen. Invaliden- Unterstützung. — Frankfurt«. M.: Königliche Po- lizeivcrwaltung. ZeitungSconfiScationen.— Weimar: Ministerentlaffung. — Hamburg: BürgerschaftS- anirag auf Verfafsungsreviston. — Wien: Bestäti gung der Nachricht vom Tode Kaiser Maximilian'». Der nrue CultuSmintster. Nachrichten aus Bul garien und Montenegro. — Salzburg: Trauergot- te-dienste. — P esth: SchwurgerichtSanaelegenheit.— Agram: Abreise de» frühern BanuS Sokcsevich. — Neusatz: Keine serbischen Ruhestörungen. — Mün chen: König Ludwig >. nach Paris. Gcneralleutn. v. Hagen- s-. Gemeinsame Vorschr. bzgl. d. Rinderpest.— Karlsruhe: Dementi. — Paris: Zum Tode de» Kaisers Maximilian. Neuer Finanzminister. — Bern: General Hahn f. — Florenz: Finanzmini ster dem'tlirt. — London: Vom Hofe. — Kopen- hagen: Reichstagsadresse betreffs Nordschleswig. AuS dem Landsthing. — St. Petersburg: Feierlicher Einzug de- Kaiser». Von der Reirb»bank. — Kon stantinopel und New-Bork: Neueste Post. — Mexico: Santa Ana. Kaiser Maximilian. Innere Angelegenheite«. (Die Ausführungsverord nung zur Relchsverfassung betreffend.) » e i 1 » , r. Provi«zi«l»achrichten. (Zwickau. Döbeln. Lengenfeld. Olbernhau.) Chemnitzer Gewerbe- «. Industrieausstellung. X. 5. Die Vorschrift in § 9 »ud ä de» Tagesgeschichte. Dresden, 6. Juli. Se. Ercellenz Herr StaatS- minister vr. v. Falkenstein hat heute einen mehr wöchentlichen Urlaub angetreten. * Berlin, 5. Juli. Der „St.-A." meldet amtlich, daß der königliche Hof heute für Sc. Majestät den Kaiser von Mexico die Trauer auf vier Wochen anlegt. — Wie auS Potsdam gemeldet wird, hat der König sofort nach dem Eingänge der Nachricht von dem Tode de» Kaisers Maximilian cin eigenhändiges Con dolenzschreiben an den Kaiser von Oesterreich ge richtet. — Heute Nachmittag 4 Uhr fand im königl. PalaiS «in größeres Diner zu Ehren deS Kronprinzen von Italien statt; und gegen 8 Uhr hat Se. Majestät der König die Reise nach EmS angetreten. Im Ge folge Er. Majestät befinden sich die Chef» deS Militär- und CivilcabinctS, Generalmajor v. TreSckow und der geh. CabinetSrath v. Mühler, der wirkl. geh. Legations- rath Abeken, die Flügeladjutanten Oberstleutnant v. Al- bedyll, Major v.Lucadou und Graf Lehndorff, der Leibarzt Sr. Maj. des König», Generalarzt vr. v. Lauer, und der geh. Hofrath Borck. — Nachdem im Ministerium deS Innern die Vorarbeiten für die den hannöverschen Vertrauensmännern vorzulegenden Fragen beendigt find, ist der Freiherr v. Hardenberg wieder nach Hannover zurückgekehrt. Auch ist der geheime RegierungSrath v. Wolff, der an diesen Berathungen ebenfalls Theil genommen, nach Schleswig-Holstein abgereist, um Lavoe, id Re- »rtea- S«r.; ichtef. >Sgr.; S«r.; S,r., lr. V. LraU. Staaten abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündntffe, noch zu diplomatischem Eingreifen in die jüngsten Zollver- ein-verhandlungen. Auf jedem Gebiete ist die österrei chische Politik über den Buchstaben rechtlicher Satzungen hinaus bemüht gewesen, rin freundschaftliche» Verhält« niß zu Preußen zu begründen und festzuhalten. Et find die» positive Thatsachen, welche genügende Rück schlüsse ans den Charakter der österreichischen Politik gestatten." Wir«, Sonnabtud, 6. Juli. (W.T.B.) Ein kai serliche» Handschreiben ordnet in dankbarer Erinnerung der Verdienste de» Kaiser» Maximilian um die öster reichische Krieg»mari«e für die Marine einen Trauer- ß,t»r»dir«st an. Die ausgerüsteten Schiffe umfloren außerdem die Tappmafifiagge wahrend eine» Zeitraum» van sieben Wachen. Pari», Freitag, 5. Juli, Nachmittag«. (W.T.B.) Beim Beginn der heutigen Sitzung de» gesetzgebenden Körper« zeigte der Präsident den Tod de» Kaiser» Maximilian an und fügte hinzu, daß er e» für seine Pflicht halte, obwoil da» amtliche Organ der Regie rung bereit» gesprochen habe, auch seinerseit» laut den Abscheu auSzudrücken, welchen rin solche« Attentat auf die Civilisation einflöße. Die Worte de» Präsidenten wurden mit lebhafter Bristimmung ausgenommen. Brüssel, Sonnabend, 6. Juli. (W.T.B.) Der König geht nicht nach London. Die Königin und der Graf von Flandern reisen unverzüglich nach Wira «ad Miramare, um zu versuchen, die Kaiserin Char lotte nach Belgien znrückzuführen. Floreaz, Freitag, 5. Juli, Nachmittag». (W T. B.) Die Deputirtrntamm r beiieth heute da» Kir- chengütergrsetz. Conseilpräfident Rattazzi areeptirte namen» der Regierung den von der Commission aus gestellten Gegenvorschlag vorbehaltlich einiger Modi fikationen. Ma« vernimmt, da» Hau» Erlanger habe die Initiative zur Aushebung seine« mit der Regie rung geschloffenen vertrage» ergriffen, um dadurch die Augelrgrnheit zu vereinfachen. Stockholm, Freitag, S. Juli, Abend». (W.T B.) Ler König reist am S. d. nach Frankreich ab und be- aiebt sich nach Vichy. Au» Anlaß de» Tode» de» Kaiser» Maximilian von Mexico ist eine dreiwöchent liche Hoftrauer au geordnet worden. Der KriegSminister Reuterskjild hat seinen Ab schied erhalten, und Generalmajor Abelin wurde zu sei nem Nachfolger ernannt. lechter Ngr, lhir., Lara« Eber- Lhlr., thlr. Ühlr., v. S. Mr., Mr., botet >Pf., -UbrUad: SIU, „ t« ,7 blovotltob:— „ 15 „ L1»a«l»«Nruu»>«ru: i „ !« der lUrtea gebe«: , Ehr. Ur« «Ngr., , R«s. larnt. lichter irr i» Ser.- rteiu htr., :yaw ttaa Wer hat'» getha»? (Fortsetzung au» Rr. 154.) Im Meierhofe angekommen, freute« wir un» sehr, zu hören, daß die Ursache de» Signal» nicht» Schlim mere», al» die Ankunft de» BezirkSconstabler» war, der den «tuen Schade« vernommen hatte und sich er bot, weitere Untersuchungen anzustellen und überhaupt seine Dienste anzubietrn, die Uppingham aber nicht sehr hoch zu schätzen schien. Wir fanden den ländliche« Be amten in der Küche, gemächlich essend »nd trinkend. E» »ar ein alte», zusammrngrschrumpftr» Männchen, da» auSsah, al» könnte e» kein Lam« arretiren, weit» diese» de« geriagstrn Widerstand leisten sollte. Er schien verschiedene Remter zu bekleide« «ad war außer Eon- stabler «och Lmateurschullehrer im Dorfe, wo «r auch Sonntag» etwa» mit dem Glockenlästea «nd Ehorge- sa«g z« th«« hatte. U. berichtete, wa» sich d«« Tag tt - M- sogt S; . Noch H Met. - Zinse» Saultbcv Credltb. , 122.7». «»Reut« ; »fterr. coit-is»- eubah»- i. E 82 82h. Wechsel- o WM; b.«Sj<: «24.- . ist au» offen. >0r,e »» lß loco zeumeyl orie-ln 1 bk, >k, »e. pr. Ltr. 1 SU fer ww Oelsaa- Feuilleton. K. Hoftheater. Da- Opernrepertoire unsrer Hofbühne, welches geraume Zeit an einer für da- Publicum und die Künstler gleich bedenklichen Monotonie litt, hat binnen kürzester Frist eine Mannichfaltigkeit erhalten, welche durch die in Au»ficht gestellten Darbietungen noch wesentlich vermehrt «erden dürfte und mit aufrichtiger Befriedigung erfüllen muß; denn durch die unaufhör liche Wiederholung der alten, und sei r» der vorzüg lichsten Werke, wird da» Interesse systematisch zu Grunde gerichtet, die Erweiterung de» musikalischen Horizont» zur Unmöglichkeit gemacht und der so wünschenSwerthen mehrseitigen Au-btldung der darstellenden Kräfte ein Riegel vorgeschoben, der zwar bei einem sogenannten klassischen Repertoire vergoldet sein mag, aber darum doch Sänger und Publicum nicht weniger belästigt. Die Lamentation, daß man diese uud jene Oper nicht geben könne, ist bei einem Kunstinstitute, da» einen ersten Rang eiunehmen soll, schwer zu rechtfertige«; e» gehört unser» Bedünke«» vielmehr zu den obersten Aufgaben eine» solchen, gerade Da» möglich zu mache«, wa» die beschei denen Verhältnisse einer nicht subventtoairten Bühne von vornherein verbieten. Man verweise «n» nicht auf da» Repertoire der Großen Oper zu Part» ««d noch weniger auf Eovrnt-Garden und Her-Majesty'»-Theater in L»«do«. In Pari» werden außer der Großen Oper auch i« der Opsr» oomiqa«, lxnqao und iwlioa, dann im Ikbsotc, lsriq», Opernvorstellungt« gegeben, und da» allerding» sehr monotone Repertoire, da» in de« Hallen der ehemalige« ^oock-mi« royal« äo Nooiqo» zur Au»- führung kommt, »acht sich daher für da» gesammte Musikleben der franzöfische« Hauptstadt nicht störend be merkbar. Ander» ist «» freilich t« London, wo die beide« große» Theater i» der Regel eiuer Tretmühle Telegraphische Nachrichten- Dom königl. Ministerium de» Innern wird un- da» folgende, durch Herrn Oberbergrath Römisch einge- gangcne Telegramm mitgetbeilt: Luga«, Sonnabend, 6. Juli, Vormittag». Die Vorarbeiten zum Einhängen der Röhren bis zur Vruch- maffe find im Gange. 52 Ellen Röhren von Keffel- blech, von 35 Zoll Weite, find bereit« ««geliefert. Außerdem wird versucht, ob eine Oeffnung im Kunst schachte möglich ist. Periodisch erfolgt Nachbrechen von Gestein au» dem Hauptbruche. Wien, Freitag, 5. Juli, Nachmittag«. (W. T. B.) Die heutige „Wiener Abendpost" enthält einen län- gern Artikel, in welchem sie gegen da» von Seiten der preußischen Presse Oesterreich gegenüber beobach tete System allgemeiner Anschuldigungen sowie direkter und indirekter Verdächtigungen polemifirt. In de« Artikel heißt e,: „Es ist bekannt, daß Freiherr v. Beust unmittelbar nach seinem Amtsantritte bemüht war, die Schwierigkei ten, welche sich bezüglich der Jnhaberschaftrn preußischer Regimenter ergeben hatten, zu beseitigen; daß er die erste Anregung zur Wiederbefestigung der kommerziellen Beziehungen zum Zollverein gegeben hat, daß Freiherr v. Beust endlich in der luxemburger Frage sich den vollen Dank der preußischen TageSprefse verdient hat. Die klaren Festsetzungen» deS Prager Frieden- bestim men weder zur Einsprache gegen die mit den süddeutschen setze» vom 2. Juli 1852 bleibt bis auf weitere gesetz liche Festsetzung in Geltung. 6. In Ansehung de» Aufenthalt» und der Niederlas sung der dem israelitischen Glaubensbekenntnisse zuge« thanrn Angehörigen norddeutscher Bundesstaaten treten §§ 1 und 3 deS Gesetze- vom 16. August 1838, mit hin insoweit auch 8 13 de» Gesetze» vom 2. Juli 1852 und die Schlußbestimmung in 8 41 der allge meinen Städteordnung außer Wirksamkeit. Desgleichen findet 7. auf JSraeliten der norddeutschen Bundesstaaten die Ver ordnung vom 6. Mai 1839 (Grs. u. Ver.-Bl. <l. ». Seite 141) nicht weiter Anwendung.' 8. Rücksichtlich deS Gewerbebetriebs find, soweit die Be stimmungen deS Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 zwischen Inländern und Ausländern unterscheiden, die Angehörigen norddeutscher Bundesstaaten wie Inländer zu behandeln. Dagegen setzt
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