Volltext Seite (XML)
264 Stahl und Eisen. Bericht an die am 27. Februar 1901 abgehaltene Hauptversammlung u.s.w. 15. März 1901. die Richtigkeit der Lohnzahlungseintragungen zu prüfen. Diese Personen bescheinigen also etwas, worüber sie nicht im geringsten unter richtet sind; die nöthige Kenntnifs besitzt nur der „Lohnbeamte“. Die Gruppe ist deshalb mit dem „Verein zur 'Waln'ung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen“ bei dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe dahin vorstellig geworden, dafs auch von Lohn beamten die im § 111 vorgesehenen Eintragungen unterzeichnet werden können. Der Frage einer praktischen Ausbildung der Studirenden technischer Hochschulen vor Beginn ihres Studiums stellte sich die Gruppe sympathisch gegenüber und beantwortete die be treffende Anfrage in Gemeinschaft mit dem „Verein deutscher Eisenhüttenleute“ also: „Wir halten vor wie nach daran fest, dafs eine praktische Thätigkeit der Studirenden der technischen Hochschule durchaus wünschenswert!! ist. Bevor wir jedoch den uns gesandten Vor schlägen zustimmen, welche eine einjährige prak tische Thätigkeit zur Voraussetzung der Auf nahme in die technische Hochschule machen, halten wir eine Umfrage bei den in Betracht kommenden deutschen Werken für nothwendig, wie viele junge Leute jedes Werk aufzunehmen bereit ist, da wir einen unmittelbaren Einliufs auf die Werke nach dieser Richtung hin nicht haben. Ferner würde eine Trennung des Jahres praktischer Thätigkeit in zwei Theile zu erwägen sein, so dafs das eine halbe Jahr vor den Be such der technischen Hochschule fiele, während das andere halbe Jahr in der Zeit der Ferien zu absolviren wäre. Wir glauben daher empfehlen zu sollen, den von dem gemeinsamen Ausschufs festgesetzten Entwurf in jetziger Form, der wir im übrigen zustimmen, zunächst an die in Betracht kom menden Werke und Maschinenfabriken zu ver schicken, das Ergebnifs der Antworten zusammen zustellen und dann erst die Zustimmung der Vereine hefbeizuführen, deren Entschliefsung auf Grund des Ergebnisses wesentlich erleichtert werden dürfte.“ Bezüglich der Berechnung von Staats papieren bei Cautionsstellungen schreibt § 234 des B. G. vor: „Mit Werthpapieren kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Curswerthes geleistet werden.“ Auf diese Be stimmung berief sich u. a. die Kaiserliche Werft in Wilhelmshaven, als sie bei Cautionsstellungen eines Werkes der Gruppe preufsische Consols nur zu drei Vierteln des Curswerthes berech nete. Die Gruppe war demgegenüber der An sicht, dafs s. Z. bei dieser Bestimmung des B. G., deren Vorschriften für alle Fälle gelten, in denen nach Gesetz, gerichtlicher Verfügung oder Rechts geschäft, eine Sicherstellung geschuldet wird oder zur Begründung einer Befugnifs oder Abwendung eines Rechtsnachtheiles erforderlich ist, Niemand an die Cautionsstellung bei Lieferungen für Staats Institute gedacht habe. Dann aber liegt es doch keinenfalls im Interesse des Staates, seine eigenen Schuldverschreibungen um ein Viertel niedriger zu bewerthen, als der Börsen- curs lautet. Das Risico, welches in der Möglich- j keit eines Cursrückganges seiner eigenen Papiere ■ liegt, hat der Staat selbst zu tragen. Die j Rücksicht auf die öffentliche Bewerthung des Staatscredits verbietet die Anwendung des § 234 des B. G. auf deutsche Staatspapiere bei Cautions stellungen für Lieferungen an Staatsinstitute. Manche Staatsbetriebe begnügen sich für Sicher heitsleistungen mit Avalaccepten, worin zweifel los eine grofse Erleichterung besteht; aber auch hier erfordert die Cautionsstellung meistens ein die Werke sehr belästigendes und umständliches Schreibwerk. Im Hinblick auf die Thatsache, dafs die Sicherheitsleistung durchweg einer Formalität gleichkommt, war die Gruppe der An sicht, dafs dieses Schreibwerk bedeutend ver mindert werden kann und mufs und stimmte daher einer Eingabe zu, die seitens des „Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen“ an das Staatsministerium gerichtet wurde, in welcher es gebeten wird, dahin wirken zu wollen, 1. dafs bei Sicherheitsleistungen durch Staatspapiere bei Staatslieferungen die Papiere stets zum vollen Nennwerth berechnet, und 2., dafs die Vorschriften für die Sicherheitsleistung einer Durchsicht im Sinne einer gröfseren Vereinfachung unterzogen werden. Auf dem Gebiete der sonstigen Gesetzgebung war die intensivste Arbeit der Gruppe den Vor bereitungen für handelspolitische Mafs- n ahm en gewidmet. Als der Entwurf zum neuen Zolltarifschema erschien, bildeten wir zunächst eine Organisationscommission, die die Berathungen über dasselbe in die Wege zu leiten hatte. Diese Commission gab eine, das Schema des bestehenden Zolltarifs mit dem neuen Tarif schema vergleichende Uebersicht heraus und unterbreitete dann die Angelegenheit der für die KlassifiCation von Eisen und Stahl im „Verein deutscher Eisenhüttenleute“ bestehenden Com mission zur Berathung. So wurden die Grund lagen für die umfassenden Arbeiten geschaffen, die im „Verein deutscher Eisen- und Stahl industrieller“ ihre Förderung und Vollendung fanden und zugleich das grundlegende Material für die Sachverständigenvernehmungen vor dem „Wirthschaftlichen Ausschufs“ bildeten. Aus naheliegenden Gründen kann auf die Einzelheiten dieser Arbeiten hier nicht eingegangen werden. Bezüglich der zukünftigen Gestaltung unserer Zollpolitik erklärte die Gruppe, dafs sie an den Grundlagen der Politik des Schutzes der natio nalen Arbeit festhalte, und dafs das Interesse