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Schubert. regel. Die OrtSsperre bleibt voraussichtlich bestehen bi» zum Erlöschen der Seuche in Niederbobritzsch. Sie hat übrigens eine Aenderung in denEinquartierungS- diSpofitionen nothwendig gemacht. 13. Novbr. 1899 die Erde mit dem sogen. Vista» sch en Kometen zusammenstoße. Aengstliche Ge» müther hatten aus dieser kosmischen Katastrophe auf da- zeitliche Ende unserer Erde geschloffen. Bon be rufener Seite wird zur Beruhigung zu diesem Thema geschrieben: Daß ein derartiger Zusammenstoß mit deut Bielaschen Kometen in der Zelt zwischen dem 12. ünd 14. November d. I. stattfinden wird, ist sicher und dagegen wird sich nicht» machen lassen, aber die Folgen dieses Zusammenstöße» werden nicht die Erde, sondern den Kometen treffen. E» ist bekannt, daß man die sonst am Himmel erkennbaren Sterne selbst behörde. Einkommen: 1200 Mk. Gehalt, 200 Mk. persönliche Zulage, wovon zunächst 100 Mk. unwider ruflich gewährt werden, sowie freie Amtswohnung außerhalb des EchulhauseS mit schön gelegenem Garten. Gesuche sind mit allen erforderlichen Beilagen bis zum 11. September bei dem köntgl. Bezirksschul inspektor vr. Lange in Dippoldiswalde einzureichen. — Die unter den Viehbeständen desOcteS Nieder bobritzsch ausgebrochene Maul- und Klauenseuche hat einen solchen Umfang angenommen und sich derart von Hof zu Hof verbreitet, daß die Kgl. AmtShaupt- Mannschaft Freiberg im Einverständnisse mit dem Königlichen Bezirksthierarzte beschlossen hat, zur wirksamen Bekämpfung dieser Seuche die OrtSsperre über den Ort und die Feldmark Niederbobritzsch zu verhängen. Die Königliche AmtShauptmann- schäft erläßt eine Bekanntmachung über dir Maß» lokales «nb Sächsische». Dippoldiswalde. IM Interesse der jungen Soldaten, di« nach Straßburg i. E. kommen, machen wir darauf aufmerksam, daß dort im evangelischen Verein-hauS, Finkmattftrabe7, ein christliches Soldaten- Heim besteht. Daffelbe bietet allen Soldaten der dortigen Garnison in ihren dienstfreien Stunden, be sonder» de» Sonntags, ein freundliches Heim, in dem sie sich unterhalten, ihre Briefe schreiben, gute Bücher Lesen, durch «tbelstunden und allerleiVorträge religiöser Gtärkung und sittliche Förderung erhalten. Anfragen «nd Btiefe, besonders auch Anmeldungen junger .Soldaten für das betr. Heim find zu richten an Sekretär Meyer, Straßburg t. E., Evangel. VereinS- Hau». . -Zur Erledigung koynch Die 2. ständige Lehrer- pell« ist H-ckrNVorf. Kollator: Die oberste Schul- Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Frntsötatt für die Königliche Umtshauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und dm Ktadtrath zu Dippoldiswalde Konkursverfahren. , In dem Konkursverfahren über da» Vermögen des Holzhändleie» Friedrich Moritz Aehnelt in Schmiedeberg wird der auf -en 3». August 18SS, Vormittags Ist Uhr, anberaumte Vergleichstermin, nachdem der Gemeinschuldner den Vergleichsvorschlag zurückgenommen hat, hierdurch aufgehoben. Dippoldiswalde, am 26. August 1899. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Aktuar Schubert. Oeffmttiche Atzung de« KjirksanMnsses Dienstag» am S. September d. I.» Vormittags Ist Uhr, im Sessionsjimmer des hiesigen RathhauseS. Die Tagesordnung hängt in der amtshauptmannschaftltchen Kanzlei aus. Dippoldiswalde, am 25. August 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. Verantwortlicher Redacteur: Paul Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtteiligem „Jllnstrirteu Unterhaltuügsblatt". Mit laüd- und hauswirtbschaftttcher MoüatSbetlage. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Alwin Herman« Pietzsch ein getragene Grundstück Gartennahrung, Nr. 48 des Brandkatasters Nr. 101, 102 a, 102 b, 121, 463, 508, 539, 540, 541, 542, 543, 544, 586 a, 586 b, 719 des Flurbuchs, Folium 48 des Grundbuchs für OberjohnSbach, enthaltend eine Fläche von 14 ba 44,8 ar — 26 Acker 31 UM. und mit 259,93 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 29,202 M. 50 Pfg. soll an Ort und Stelle in Johns- bach zwangsweise versteigert werden und es ist -et L«. September I8SS, Vormittags Ist Uhr, als Anmeldetermin, Die .Weißeritz.Zeitung" scheint wöchentlich drei- al:, Dienstag, Donners- iä und Sonnabend. — ret« vierteljährlich 1 M. i Pfg., zweimonatlich t Pfg-, einmonatlrch 42 sg! Einzelne Nuinmern 1 Pfg. — Me Postan alten, Pöstöoten, sowie ie Agenten nehmen Be stellungen an. ferner -er L. Oktober 188!», Vormittag- '/4U Uhr, als Versteigerungstermin, sowie -er l«. Oktober I8SS, Vormittag- Ist Uhr, als Termin zu Verkündung des BertheiluugSplaüs anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrendeü Leistungen, sowie Kostenforderungen spätesten» im Anmeldetermine anzumelden. Eine Ueberficht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre» Räng» Verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberet de» unter» zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Dippoldiswalde, den 15. August 1899. Königliches Amtsgericht Geuder. Inserate, «elche del bar bedeutenden Auflage de» Bllüte» eine sehr «ick- same Verbreitung finde» werden mit 10 Pfg,, W Spaltemeile oder devSk Raum berechnet. — W» bellarische um> complickw Inserate mit entsprechen dem Aufschlag.-77 Einae- sandt, im redaktioire^ »heile, die SpalterWr SO Pfg. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1) jede Betheiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, 2) jede Dritten erkennbar gemachte Bethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kund gebungen, 3) das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialremokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämmtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontrolversammlungen einberusenen Personen des Beurläubtenstandes, welche gemäß § 6 des Militärstrasgeseßbuches und Z 38 L 1 des Reichs-Militärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrolversammlung den Vorschriften des Militär-Strafgesetz buchs unterstehen. Dresden, den 22. August 1899. Kriegs-Ministerium. I. V.: Frhr. V. Friese«. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich aus Veranlassung von Civilpersonen mit dem Ver trieb von Druckwerken und Maaren innerhalb von Truppentheilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen, oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Maaren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 22. August 1899. Kriegs-Ministerium. I. V.: Frhr. v. Friesen. Versteigerung. Mittwoch, -en 31» August 1888, Nachmittags « Uhr, sollen im hiesigen Bahnhofsrestaurant die bei der Firma Elandfüß L Tzschöckel in DippoldiSwa'de für fremde Rechnung lagernden gemäß Artikel 407 des Deutschen Handelsgesetzbuchs gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Dippoldiswalde, am 26. August 1899. Das Königliche Amtsgerichts Bekanntmachung, -ie durch die Truppenübungen entstehenden Flurschäden bete. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der hiesigen Königlichen AmtShaupt- Mannschaft vom 14. d. MtS. in Nr. 95 der „Weißeritz-Zeitung" werden die Be sitzer bez. Pachter von Grundstücken in der Etadtflur hierdurch noch besonder» auf gefordert, die durch die Truppenübungen entstehenden Flurschäden sofort nach deren Beendigung bei dem unterzeichneten Stadtrathe auzumelde«. Auch haben die Beschädigten unmittelbar nach eingetretener Be schädigung die Entscheidung des Staotrath» darüber anzurufen, ob und inwie weit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere dadurch entstanden sind, dass! die Betheiligten das rechtzeitige Abernteu Unterlasten habe«, be gründen ebensowenig einen Anspruch aus Vergütung, als die Arbeite« und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten. Die von den Zuschauern veranlaßte» Flurschäden werden vom Militärfiskus nicht vergütet. Dippoldiswalde, am 25. August 1899. Der Sta-trath. Voigt.