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Zu Punkt 3 wird in Aussicht genommen, die nächste Hauptversammlung im Juni zu halten. An Vorträgen werden vorgesehen, zunächst ein solcher über Aetzungsmethoden für Flufseisen und über das Gefüge des Thomasstahls, ferner Mitthei lungen über Transporteinrichtungen im Anschlufs an den vom Geschäftsführer auf letzter Hauptversamm lung gehaltenen Vortrag. Drittens wird eine Mit theilung über die Kanalvorlage vorgesehen in der Voraussetzung, dafs dieselbe bis dahin dem Abgeord netenhaus zugegangen ist; und in vierter Linie soll eine Berichterstattung über die allgemeine Lage der Herdofenstahlerzeugung und die verschiedenen Ver besserungen des Verfahrens vorgesehen werden. Zu Punkt 4 berichtet Geschäftsführer über die Arbeiten der Commission. Versammlung nimmt davon Kenntnifs, dafs dieselben so weit gediehen sind, dafs sie bis auf den Abschnitt „Bleche“ als fertig angesehen werden können. Versammlung ist der Ansicht, dafs die Arbeit im wesentlichen als Commissionsarbeit zu behandeln ist, und dafs dieselbe nach Fertigstellung dem Vorstand durch Rundschreiben mitzutheilen ist, und alsdann als Vorlage der Hauptversammlung zu zugehen hat, durch welche die definitive Genehmigung zu erfolgen hat. Zu Punkt 5 beschliefst Versammlung, in geeig neter Weise eine Zusammenstellung der Frachten- tarife für Kohle, Koks, Eisenerze und Kalksteine in den hauptsächlich in Betracht kommenden Ländern vornehmen zu lassen und überläfst die Ausführung der Geschäftsführung. Zu Punkt 6 nimmt Versammlung davon Kennt nifs, dafs die Wahlperiode des Herrn Asthöwer als Mitglied des Curatoriums der Königlichen Maschinen bau- und Hüttenschule zu Duisburg abgelaufen ist und wählt Herrn Professor K r o h n aus Sterkrade für dieses Amt. Zu Punkt 7 liegt ein Schreiben des Herrn Geheimrath Ri edler, zur Zeit Rector der Königl. Technischen Hochschule zu Berlin, vor, welches lautet: Charlottenburg, den 12. März 1900. „Die Abtheilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin will für die neue Diplomprüfung von den Studirenden ein Jahr praktischer Arbeit als Vorbedingung der Prüfung verlangen und zwar nicht als conventioneljes Elevenjahr, sondern mit der Bestimmung: »Der Nachweis der mindestens einjährigen prak tischen Thätigkeit mufs die Beglaubigung enthalten, dals der Bewerber sich während des praktischen Arbeitsjahres der Arbeitsorganisation und Arbeits ordnung einer Fabrik oder einer industriellen Unter nehmung ohne Ausnahmestellung unterworfen hat und mufs die Art der Beschäftigung in dieser Zeit klar erkennen lassen.« Die Abtheilung hat die erforderlichen Anträge dem Herrn Minister bereits übermittelt. Diese für den ganzen Studienerfolg wichtige Neuerung ist aber nur dann durchführbar, wenn die Industrie eine solche praktische Arbeit ermöglicht Und eine Organisation geschaffen wird, die es jedem Studirenden, der sich einem vollwertigen aka demischen Abschlüsse seiner Studien unterziehen will, ermöglicht, dieses Arbeitsjahr erfolgreich durchzu machen. Die Industrie würde andererseits in den akademisch Geprüften Ingenieure erhalten, die nicht n ur über theoretisches Wissen verfügen, sondern auch Praktische Arbeit aus eigener Anschauung kennen. Der gegenwärtige Zustand ist ein unhaltbarer, da einerseits die Mehrheit der Studirenden praktische Arbeit überhaupt nicht kennt und andererseits die Industrie ihre Werkstätten entweder ganz den Lern beflissenen verschliefst oder doch praktische Thätig keit nicht so fördert, dafs alle Studirenden von diesem wichtigen Bildungsmittel Gebrauch machen können. So ist denn gegenwärtig die Regel, dafs der Studirende wohl wissenschaftlich und fachlich aus gebildet ist, an der Hochschule das gelernt hat, was sich dort erlernen läfst, aber erst in der Praxis selbst durch Schaden — auf Kosten der Industriellen — praktisch erfahren wird. Die Hochschule ist allein aufser stände, für praktische Ausbildung mehr zu thun, als sie durch die Laboratorien, insbesondere durch das den praktischen Betriebsverhältnissen möglichst nahegebrachte Maschinenlaboratorium zu thun vermag. Staatswerkstätten und die in neuester Zeit auf tauchenden Privatlehrwerkstätten, welche nur Volon täre beschäftigen, können niemals den Zweck erfüllen, um den es sich handelt, wirkliche verantwortliche Arbeit und Arbeitsorganisation kennen zu lernen. Dies kann nur durch planmäfsige Mitarbeit der In dustrie zusammen mit der Hochschule erreicht werden. Der Unterzeichnete richtet deshalb hiermit das ganz ergebenste Ersuchen, innerhalb ihres Verbandes eine Organisation schaffen zu wollen, welche die erfolgreiche praktische Arbeit aller Studirenden er möglicht und die von uns im Interesse des Studiums wie der Industrie erhobene Forderung wenigstens einjähriger praktischer Thätigkeit zu einer frucht bringenden Bestimmung für die Ausbildung der künf tigen Ingenieure zu gestalten. Die Grundlagen können vielleicht durch folgende Hauptpunkte gekennzeichnet werden: 1. Der Studirende legt sein Nationale und die Be scheinigung über die Unfallversicherung vor. 2. Der Studirende verpflichtet sich, ein volles Jahr ohne Unterbrechung in den Werkstätten ohne Ausnahmestellung praktisch zu arbeiten. 3. Der Studirende bezahlt beim Eintritt eine an gemessene Summe, etwa 2- bis 300 4. Der Studirende erhält Arbeitslohn, sobald seine Arbeit industriellen Werth erlangt hat. Die Hauptsache wäre dann eine Vereinbarung der Industriellen, dafs sie jährlich etwa 600 inlän dischen Studirenden Aufnahme in ihren Werkstätten als Arbeiter gewähren und sie durch so viele Ab theilungen ihrer Betriebe hindurchführen, als zulässig erscheint, wobei jedoch bemerkt wird, dafs nach An sicht der Abtheilung eine planmäfsige Ausbildung in möglichst vielen Abtheilungen keineswegs anzustreben und in so kurzer Zeit zu erreichen auch unmöglich ist, dafs es vielmehr darauf ankommt, in einer oder wenigen Abtheilungen möglichst gründlich zu arbeiten. Weiter ist es nach Ansicht der Abtheilung auch nicht erforderlich, dafs die praktische Arbeit noth- wendig in Maschinenfabriken erfolgen mufs. Jeder organisirte industrielle Betrieb ist geeignet, die er zieherische Wirkung zu äufsern, um die es sich hier handelt. Auch zeitweilige Thätigkeit in technischem und kaufmännischem Bureau wäre nicht auszu- schliefsen.“ gez . Riedler , d. z. Rector der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin. Versammlung befürwortet grundsätzlich den Vor schlag, dafs für die neue Diplomprüfung von den Studirenden ein Jahr praktische Arbeit als Vor bedingung der Prüfung verlangt werde und zwar soll dieses Jahr praktischer Arbeit thunlichst sofort nach Absolvirung einer neunklassigen höheren Schule er folgen. Versammlung beschliefst, an den Antragsteller in diesem Sinne ein Schreiben zu richten, und sich wegen der praktischen Ausführung zugleich mit dem Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, dem Verein deutscher Maschinenbau-Anstalten und dem Verein deutscher Ingenieure zu benehmen. gez. E. Schrödter.