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Amtlicher Theil das politische Stillleben des kommenden Winters hin- wegzutäuschen; daher entwickeln jetzt die hervorragen* deren Autoritäten deS neuen Regiments eine erstame- liche Beredsamkeit und ergehen sich jetzt des langen und breiten in Schilderung dessen, was das liberale Kabinet Alles sür da» Land zu thun beab sichtigt. Homerule steht natürlich im Mittelpunkte des Programms. BemerkenSwerth erscheint, daß in der Erörterung dieses Programmpunktes die Frage nach den Bürgschaften gegen irische Uebergriffe eine immer größere Rolle spielt und jetzt beinahe ebenso aus führlich erörtert wird, als daS tkomu prodavclum selbst, jedenfalls ein Beweis, daß man auch im libe ralen Lager die Zulassung von Homerule für Irland keineswegs für unbedenklich hält. Unklar bleibt noch immer die Stellung Lord Roseberrys im Ministerium Gladstone. Daß der Lord nach langem Zögern die Leitung deS auswärtigen Refforts übernommen hat, schließt nicht aus, daß Niemand so recht an seinen dauernden Berbleib auf diesem Posten glauben will. Ueberhaupt steht die neue Negierung dem Lande fremder gegenüber, als man nach dem von so langer Hand vorbereiteten und inszenirten Wahlkampfe hätte meinen sollen. Amerika. In den Bereinigten Staaten brechen im Vanzen ISO bi» 300 Wagen verbrannt worden. Der Güterverkehr auf der New-Jork-, Lake Grie- und Western- und Lehigh Valley- und Buffalo Creek» Eisenbahn ruht fast ganz. Am 15. August versuchte man einen Zug nach Checktowaga abzulaffen. Auf dem Zuge befand sich der Eheriff mit 50 Polizisten. Der Zug war kaum in Ost-Buffalo angekommen, al» die Haltung der Streikenden so drohend wurde, daß die Beamten deS Sheriffs ihre Polizeiknüppel fort warfen und sich weigerten, weiter zu fahren. Dem Sheriff blieb nichts Andere» übrig, al» nach Buffalo zurückzukehren und die Miliz aufzubieten. DaS KS. Milizregiment marschirte darauf nach Checktowaga zur Bewachung der Bahnhöfe der Lehigh- und der Erie- Bahn, und das-74. Regiment beschützt den Bahnhaf der New-Aork-Zentral- und West-Shore-Gesellschaft. Nach neueren Meldungen aus Buffalo werden die dortigen Eisenbahnen und deren gesammte» Eigenthüm durch Truppenabtheilungen bewacht, die auf eine Strecke von 25 englischen Meilen hin vertheilt sind. Zum Schutze der Depots in Lehigh Valley und am Buffalo Creek sind 2000 Mann Miliz aufgestellt. Der Gouverneur deS Staates New-Uork hat die ge sammte Nationalgarde aufgeboten. — 5S5 — bei den Streikbewegungen jedesmal solche gefähr liche Unruhen au», daß man kein große» Vertrauen zu der Autorität der amerikanischen Regierung haben kann und annehmen darf, daß, wenn künftige Zeiten soziale Revolutionen bringen, dieselben jedenfalls zu erst in Nordamerika aushrechen. Man höre nur, zu welchen Unthaten die jüngsten Streik» der Bergarbeiter und Weichensteller geführt haben. In Nashville haben gegen 1700Bergleute von Neuem einen Angriff auf das Ge- fängniß in Oliverssprings gemacht. Nach verzweifeltem Kampfe, in welchem 12 Personen getödtet und 20 Personen verwundet worden wären, seien die Wärter zurück gedrängt, 200 Gefangene befreit und über Knoxville nach Nashville geschickt worden. Nähere Nachrichten seien infolge der Zerstörung der telegraphischen Ver bindungen noch nicht eingetroffen. Der Gouverneur in Nashville habe übrigens, noch ehe die Nachricht von dem Kampfe dort angelangt sei, zum Schutze des be drohten Gefängnisses in Oliverssprings Militär dorthin abgehen lassen. — In Buffalo ist die Lage sehr schlimm. Die streikenden Weichensteller und Eisenbahn arbeiter haben eine Anzahl Wagen vor der Stadt an gezündet, damit kein Zug weiterfahren kann. Zwischen Lankaster und Checktowaga brennen 50 Güterwagen. Auf der Lehigh Valley- und Erie-Eisenbahn sind jetzt Bekanntmachung, die Keweröekammerrvahten betreffend. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden sind die Urwahlen zur Ergänzung bei der Gewerbekammer zu Dresden demnächst vorzunehmen. Nach den vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Vorschlägen der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer bildet der hiesige amtshaupt- mannschaftliche Bezirk die VIII. Wahlabtheilung und sind von dieser Abtheilung 3 Wablmänner zu wählen. Orte der Stimmenabgabe sind: Dippoldiswalde, Frauenstein, Altenberg und Glashütte. Alle sür die Gewerbekammer stimmberechtigten und wählbaren Personen werden hiermit aufgefordert, behufs der Wahl dreier Wahlmänner Montag, den S. September dieses Jahres, in der Zeit von Vormittags s bis 12 Ubr und zwar diejenigen 1. aus dem AmtSgerichtSbezirk Dippoldiswalde im RathS- keller allbier, parterre, (Nebengaststube) vor dem mit der Wahlleitung beauftragten amtshauptmannschastlichen Beamten, 2. aus dem AmtSgerichtSbezirk Frauenstei« im Gasthofe zum Stern in Franenstein vor dem Wahlvorsteher, Herrn Bürgermeister Göhler, bez. dessen Stellvertreter, Herrn Stadtrath Hartmann daselbst, 3. aus dem AmtSgerichtSbezirk Altenberg im Sitzungszimmer des RathhauseS zu Altenberg vor dem Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Weise oder dessen Stellvertreter, Herrn Färbermeister Gustav Krause daselbst und 4. aus dem Amtsgerichtsbezirk Lauenstein im Gasthof zum goldenen Glas in Glashütte vor dem Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Kühnel oder besten Stellvertreter Herrn Mechanik»» Lindig in Glashütte in Person sich einzufinden, soweit nöthig ihre Stimmbercchtigung nachzuweisen und die Abstimmung mittelst Stimmzettels vorzunehmen. Stimmberechtigt und wählbar sür die Gewerbekammer sind alle dem Bezirke angehörigen Gewerbtreibenden, welche E a) als Kaufleute und Fabrikanten in dem Einkommensteuerkataster ihres Orts nach einem Einkommen von höchstens 1900 M., jedoch mindestens nach einem solchen über 600 M. abgeschätzt sind oder b) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, nach einem Ein kommen von über 600 M> adgeschätzt sind, e) das 25. Lebensjahr erfüllt haben und ä) nicht etwa nach 8 44 der revidirten Städteordnung und 8 35 der revidirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 vom Slimmrecht in der Gemeinde oder infolge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschloffen sind. Hiernächst ist noch auf 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868, betreffend die Stimmberechtigung bei Theilhaber-Unternehmen, hinzuweisen. Dippoldiswalde, am 9. August 1892. Königliche Amtshauptmannfchaft. - v. Einsiedel. Ludwig. Bekanntmachung, die Kandelskammerrvahlen betreffend. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden sind die Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Handelskammer demnächst vor zunehmen. Nach den von dem Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Vor schlägen der beiden Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden bilden die Amtsgerichte Dippoldiswalde, Altenberg und Frauenstein die X. Wahl abtheilung und das Amtsgericht Lauenstein die XI. Wahlabtheilung. Jede Wahlabtheilung hat einen Wahlmann zu wählen. Wahlorte sind: Dippoldiswalde und Glashütte. Alle sür die Handelskammer stimmberechtigten und wählbaren Personen werden hiermit auf gefordert, behufs der Wahl eines Wahlmannes Dienstag, den «. September dieses Jahres, in der Zeit von Vormittags S bis 12 Uhr und zwar 1. diejenigen aus den Amtsgerichtsbezirken Dippoldiswalde, Alten berg und Frauenstein im RathSkeller allhier, parterre (Neben gaststube) vor dem init der Wahlleitung beauftragten amtshauptmann schaftlichen Beamten, und 2. diejenigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Lauenstei» im Gasthof zum goldenen Glas in Glashütte vor dem Wahlvorsteher Herrn Holz- stoffsabrikant H. Ronicky, bez. dessen Stellvertreter, Herrn Fabrikbesitzer A. Seelhammer daselbst in Person sich einzusinden, soweit nöthig, ihre Stimmberechtigung nachzuweisey und sodann die Abstimmung mittelst Stimmzettels zu bewirken. Stimmberechtigt und wählbar für die Handelskammer sind alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts angehörenden männlichen Personen, welche als Kaufleute oder Fabrikanten in dem Einkommensteuerkataster ihres Ortes nach einem Einkommen von über 1900 M. abgeschätzt, 25 Jahre alt und nicht etwa nach 8 44 der revidirten Städteordnung, bez. 8 35 der revidirten Landgemeindeordnung vom Stimmrecht in der Gemeinde oder infolge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschloffen sind. Bei Theilhabergeschästen ist jeder Theilhaber für sich wahlberechtigt, sofern das auf ihn aus dem gemeinsamen Gewerbeunternehmen nach der Einkommen steuereinschätzung entfallende Theileinksmmen über 1900 M. beträgt; entgegen gesetzten Falles hat sich derjenige, welcher von den Theilhabern zur Ausübung deS Wahlrechts bestimmt worden ist, hierüber im Wahltermine zu legitimiren. (8 17 Punkt 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, Punkt 3 des Gesetzes vom 2. August -1878 und 8 9 fg. der Ausführungs-Verordnung vom 16. Juli 1868). Dippoldiswalde, den 10. August 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Einsiedel. Ludwig. Bekanntmachung. Der Gastwirth Herr Reinhard Robert Preussler in Nassau be absichtigt, in dem unter Nr. 141 des Brand-Versicherungs-Katasters Nr. 129 des Flurbuchs für Nassau gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforde rung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Dippoldiswalde, den 18. August 1892. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: von Kiesenwetter. Semi«. Bekanntmachung, Maul- und Klauenseuche betreffend. Bestehender Vorschrift gemäß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an einem von dem Viehhändler Zein au« Grüllenburg feiten des Gutsbesitzers Herrn Hermann Zimmermann in Pretzschendorf erkauften Ochsen der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist. Dippoldiswalde, am 19. August 1892. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: von Kiesenwetter. Snnig. Allgemeiner Anzeiger. Wallt»» l^»e»»sslt»n (WaiseubauSstr. 6) ist (auch f. Gebär- u. Halsleide«) Donnerstag, 2S. Aust., Nchm. 4—7 Uhr in tFs. WVllril, Ul LaUUll Glashütte (Stadt Dresden) u. Freitag, 88. Aug., fr.'^7- V-I0 Uhr in Geiftng (Bahnhotel) z. spr.