,sl Ein jedes klemdrüm bekommt zu gewißen Zeiten, zum Lxempl. ein viertel oder ein halbes oder ganßer Jahres weise die Rechnung damit er sehen kan, wie es mit dergantzen Sache stehet, nnd wie er seines cspitsk wegen versichert Ist. r z. Die Glieder der Compagnie lasten allen l!t zum gemeinschafftlichen Nutzen und Ausbrei tung des Reichs Christi. r 4. Entstünde wieder alles Hoffen Schaden, s- trügen auch die klembrs nach proporeionihrer Ein lage »der Ogpitgl gemeinschafftlich den Schaden, und begäben sich alles Anspruches, aneinander, wie er auch Nahmen haben möchte, besonders daß ein kiembrum das andere Schadloß zu halten ver bunden sein solte. 1 f.Die Absicht wäre, daß man zuförderst der» armen Brüdern Arbeit und dadurch Gelegenheit schaffen mögen, ihr eigen Brod zu verdienen, und Zu essen. is. F«rn«v daß Tbristlr'chs Haus-Väter und Meister aus ihren Werckstädten und Arbeits- Stuben Christliche Anstalten machen, und den Ge sinde und andern die von ihrer Werckstatt äepencli- ren oder in connexion stehen, Anleitung zum wah ren Christentum und Gelegenheit geben, aber- auch zugleich jung und alte zurordentlichenFleiß Hand-Arbeit anhalten möchte, '7. Mit solchen könte jung und alt gedienet Werden. 18 Kinder und ander gantz Unwissende, ließe wan zu gewissen Stunden täglich oder wöchentlich in Amen-Schulen frey und umsonst, in Lesen, )( Z Schrei-