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Dresdner Journal : 12.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186704129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18670412
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18670412
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1867
-
Monat
1867-04
- Tag 1867-04-12
-
Monat
1867-04
-
Jahr
1867
- Titel
- Dresdner Journal : 12.04.1867
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^§8S.' »bmmrnmasprriser 7>bctt°k - « rklr. — X^r. ünolanä» ^jtkrliek: t „ 1Ü „ tritt ?o,1- n. 8t«wp«I- ItoiiLtlick: „ Ik> ,, »voolllan llima. Limslll« XuMwero: 1 „ , raseratenpreise: k'ür ä«n Kavm einer geep»Iteven 2eil«: 1 ktgr. Unter „Lln^eennat" äi« Leite: Z Hgr. Erscheine«: TAgllek, rolt Xnonaiim« äer Noon- nock Keiertags, ^Ibeuck» kllr äen kulgenäen lag. Freitag, den 12. April. 1867 DreÄnerIamMl. Verantwortliche« Redakteur: I. G. Hartmann. »nltratnrannuhmr «switrlni L»1x«i«: 1'». 8»n,i>,r»r-r»>, Oonuniaalovbr cke» Oreeckner ckonrnnl»; ebencl»«.: K Lnai.»», Lvan» ko»,; Lnwdnrg-WerU» Vi,»-«r»»Wtnre».N.: Um»»,,»,» L Vooi.»»; LerUnz ünoeive'eok« önebk., Karnnnr»»', 8ure»n; Lrewe»? L. 8v»l.o„»; Ireelnn: l,.8rtna»n'ii1nnoneenbure»n, cknnn» L 8L»»lo«»v»,i,; «rnnWenr«».N?:ck^»o»»'»ok» Lnvbb.; Lil»: iiv. SLo»»»»;k»ri»: L»v»i, I^rri,», övl.r.r»« äc 60., (8, kl»o« 6» I» Lonre«); kr»G: k». Lanc-ion'a Lockk.; Vien: Xi.. Orr»i.i». Hrrnnugrbrri LLntgl. Arpaältton ckei Oreickner ckonrn»!^ Dre»ä«n, I4»ri«n»rr»»»e Ws». 7. Amtlicher Thcil. Dresden, 2. April. Se. königliche Majestät haben dem Bergmeister Bernhard Constantin Ludwig Brauns dorf zu Freiberg da- Prädtcat als Bergrath zu ver leihen geruht. > Dresden, 8. April. Se. Majestät der König haben allergnädigst geruht, dem hiesigen praktischen Arzt Or. »««t. Friedrich Leonhard Schräg da« Ritterkreuz vom Verdienstorden zu verleihen. Dresden, 8. April. Seine Majestät der König ha ben dem hiesigen Schneidermeister Ernst Mar Schulz das Prädicat als Königlicher Hofschneider zu ertheilen geruhet. Dresden, 10. April. Se. Majestät der König ha ben den zeithrrigen Polizeirefrndar bei der hiesigen Polizeidirretion, prädicirten Polizeirath von Metz sch zum wirklichen Polizeirath zu ernennen geruht. Bekanntmachung, die zum Besuche der Pariser Jndustriausstellung erforderlichen Rciselegitimationen betreffend. Von der Kaiserlich Französischen Regierung ist der diesseitigen StaatSregierung mitgetheilt worden, daß da- Französische Gouvernement zu Erleichterung der Paß- rontrole für die Besucher der Pariser Industrieausstel lung beschlossen hat, vom 1. diese- Monats an bi- zum Schluffe der Pariser Ausstellung den Reisenden, welche aus Oesterreich, Preußen, den verschiedenen andern deutschen Staaten und aus der Schweiz kommen, den Eintrilt nach Frankreich und da» Reisen im Lande auf Grund einfachen BorweisrS eine» ihre Identität dar- thuenden Dokuments, wie JnlandS-Paß, Paßkarte, Ge- werbelegitimattonSkarte, Arbeitsbuch und dergleichen, zu gestatten, unter der Bedingung, daß das betreffende Papier die Personbeschrribung de- Inhaber- enthalte. Dagegen soll von Beibringung eines gesandtschaftlichen oder konsularischen Visa's abgesehen werden. Dresden, 5. April 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Nichtamtlicher Thell. Ueberssicht. Telegraphische Nachrichte«. DageSGefchichte. Berlin: Dank de» Königs. Un annehmbare Abänderungen drS Verfassungsentwurss. Keine Depesche nach Stuttgart wegen de- Vertrags mit Preußen. Reich-tagSverhandlungen. — Schles wig: Maßregeln an der Grenze. Eidesleistungen. — Wien: Vermischtes.—Pesth: Der Landtag und die kroatische Frage. Ernennungen. — München: Militärische-. — Luxemburg: Gerüchte von Ab dikation deS König- als Großherzog. — Paris: Zur laxcmburger Frage. Aus der Legislative. — Florenz: Zur Cabinetsbildung — Madrid: Vom Senat. — Die Tornadoangelegenheit. — Alexandrien: Ver mischte-. — Bombay: Livingstone'S Tod bezwei felt. — New-Bork: AuS Mexico. ikrnennunaen u. Brrsrtzungrn im öffentlichen Dienst. Drrttnrr Nachrichlcn. Provinzialnachrichten. (Leipzig.) Eingesandter. Beilage. Nrich-tagSverhandlungen. (Abendsitzung vom 9. April.) Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Provinzialnachrichten. (Großenhain. Wurzen.) Gerichtsverhandlungen. (Dresden.) Eingesandtes. Anserate. LtLkgrapylschl Nachrichten. Hamburg, Donnerstag, 11. April, Morgen» 8Uhr.'I(Nord.Tel.Bür.) Dir „vörsrnhallr" veröffent licht ein Privattrlepramm, welche» meldet: der Kö- FeuiU^ton. Literatur, „vr. Rud. Schultze. Geschichte de- Weins und der Trinkgelage. Ein Beitrag zur allgemeinen Kultur- u. Sittengeschichte, nach den besten Quellen bearbeitet. Berlin, Ntcolai'sche LerlagSbuchhdlg. 1867. in 8. Mit chromolith. Umschl." (1H Thlr.) Der Herr Verfasser hat den glücklichen Gedanken gehabt, dir Idee einer Geschichte der Zcchkunst, welche einst Gervinu» im Entwurf« geben wollte (Hist. Schr. Bd. VN), in populärer Weise au-zusührrn. Da- ganze Buch ist mit einem so glücklichen Humor geschrieben, daß wir dasselbe al« eine ebenso erheiternde al- unter haltende Lektüre allen Freunden de» Vater- Bacchu» empfehlen können. Er geht von der Ansicht au-, daß der Weinstock fast bei allen Völkern rin Symbol der Veredlung der Civilisation geworden ist, der die Liebe zum häuslichen Herd in da» Herz de- Menschen ver pflanzt und allmählich au- viehischen, vagabundtrrndrn Horden rin menschliche-, gesittete» Volk herangrzogen hat. Darum haben auch dir Griechen die Erfindung de- Wein- nicht einem strrblichrn Menschen, sondern einem in ewiger Jugend und Schönheit blühenden Göt tersohne zugeschrieben, der in allbeglückrndem Triumph die Erde durchzog, um den mühselig ackernden Menschen aen Weinbau zu lehren und sie durch den begeisternden Trank zu Göttergenoffen zu machen. Daß freilich Freund Bacchu« ebenso wie den übrigen -riechtschcn Göttern menschliche Schwächen und Leidenschaften an hingen, daß ihn der Dichter Nonnu», der seine Wan derungen durch Asien besingt, ihn un- zuweilen berauscht und tobend wie schwache Sterbliche »orführt, müsse» wir schon entschuldigen, allein poetischer und eleganter nimmt sich doch auf alle Fälle dir griechisch« Bacchu»- und SilruuSmyth« au», al» die alttestamrntliche Vag« von uig von Holland habe al- Großhrrzog von Luxem burg abdirirt zu Gunsten de- bisherigen Statthalter» de» Großherzogthum», der Prinzen Heinrich der Nie derlande. (Die Bestätigung dieser Nachricht — vergl. auch Luxemburg unter „TageSgeschichte" — wird ab zuwarten sein. Die Red.) Pari», Mittwoch, Ist. April, Abend». (W.T.B.) Dir Interpellation der Opposition und de» TierS- parti betreff» der luxrmburgrr Frage find von den betreffenden vüreaux des gesetzgebenden Körper» verworfen worden; die dritte Interpellation wurde zurückgezogen. (Vergl unter „TageSgeschichte.") Der „Abend-Moniteur" sagt in seiner Wochrarund- schau: Die von der Regierung im gesetzgebenden Kör per abgegebene Erklärung habe die Beruhigung und Aufklärung der öffentliche« Meinung, sowie dir Wie derherstellung der wirklichen Thatsachen, welche durch die Journale entstellt worden seien, bezweckt. Der „Abend-Moniteur" schließt mit den Worten: Frank reich wird e» verstehen, die Anforderungen der na tionalen Würde mit den Interessen Frankreichs und die Gefühle der Mäßigung mit der Gerechtigkeit zu vereinbaren. Der „TempS", das „Sidrle" und andere Journale sprechen für eine Reutralisirung Luxemburgs. Florenz, Mittwoch, IO.April, Abends. (W.T.B.) Die von Rattazzi beabsichtigte Combination des Mi nisterium» ist gescheitert. Rattazzi ronferirte heute Morgen mit dem Könige, um einen definitiven Be schluß zu saffen. Florenz, Donnerstag, 11. April. (W.T.B) Der König hat die neue Ministerrombination Rattaz- zi'S sanrtionirt. Die neuen Minister sollen bereit» vereidigt sein. Bon der früher» Combination wurden beibehalten: Techio, Thaon di Revel, Petrrtto und Ferrari». Neue Namen find: Coppino, Gioranola und Blanro. Da» Portefeuille de» Auswärtigen wurde dem Senator Lampetto angeboten, welcher, von Flo renz abwesend, noch nicht geantwortet hat. TageSgeschichte. * Berlin, 10. April. Der „St.-A." veröffentlicht an der Spitze seine» amtlichen Theile- folgenden, an den Minister deS Innern gerichteten Erlaß Sr. Ma>. des Königs: „Zu Meinem GebnrlSlage habe Ich von Gemeinden, Cor- porationen, Vereinen, Festversammlungen und Einzelnen viele Glückwünsche, theils telegraphisch, theüs schriftlich, zogesandt erhalten, und sind dabei nicht nur die älteren Theile Meiner Monarchie, sondern auch die neuen Landestheile zahlreich ver treten. Ich sage daher ihnen Allen hiermit Meinen herzlichen Dank und beauftrage Sie, dies zur öffentlichen Kcvntniß zu bringen. Berlin, 2. April >867. Wilhelm.' — Die osficielle „Prov.-Corresp." schreibt über die „Entscheidung im Reichstage" u. A. Folgen de-: „Nach Beendigung der Vorberalhung werden die Bevollmächtigten sämmtlichec Bundesregierungen von Neuem zusammentreten, um sich darüber zu einigen, welche von den im Reichstage beschlossenen Abände rungen feiten der Regierungen angenommen werden können, welche nicht. Die lebendige Fürsorge der Regierungen für das Zustandekommen des großen und heilsamen Werkes und der Geist entgegenkommen der Milde, welcher dieselben leitet, werden sich un zweifelhaft auch darin bethätigen, daß sie von den Ab änderungsvorschlägen deS Reichstags so viele anneh men, als möglich ist, ohne nach ihrer gewissenhaften und unbedingten Ueberzeugung die zukünftige Ent wickelung deS Bundes zu gefährden. Bei der Vor- berathung haben die Vertreter der Regierungen unter den Abänderungen, die sie lebhaft bekämpften, doch nicht alle al- solche bezeichnet, welche geradezu unan nehmbar seien; in Bezug auf einzelne aber verkündeten sie bestimmt und ausdrücklich, daß dieselben unter allen Umständen zurückg ewiesen werden müßten. Es gilt die- zunächst von der Bewilligung von Tage geldern an die Mitglieder des Reichstags; sämmtliche Herrn Noah oder Freund Lot, von denen Hr. Schultze (S. VII) bemerkt, daß sie eigentlich den ersten Skandal angerichtet und vielleicht auch den Katzenjammer ins Dasein gerufen haben. Ob nun wohl der Herr Verfasser zugiebt, daß die Trunkenheit gerade so alt sei al- der Wein, und daß fast alle Völker der Erde von jeher da» Bedürfniß fühlten, sich auS irgend einem thierischen oder pflanzlichen Pro dukte ein alkoholartigr», berauschende» Getränk zu be reiten, wa» mit der Notiz bei Pliniu» (Nat.-Gesch. XlV. 29) übereinkommt, wo e» heißt, daß da, wo kein Wein wachse, eine wunderbare Anlage zum Laster dem Menschen die Idee eingrflößt habe, sich mit flüssig gemachtem Korn zu berauschen, welche» man sogar un vermischt trinke (d. h. Bier), so unterscheidet er doch den Zweck de» Trinken» bet den Asiaten von dem der Eu ropäer ganz bestimmt; er sagt nämlich, Jene tränken lediglich de- sich Berauschen» wegen, die Europäer um de» geselligen Beisammensein» willen, und betrachtet den Rausch nur al» ein nothwendige» liebel, hervor gegangen au» dem mit dem langen Beieinandersitzen nothwendig verbundenen Bieltrinken. Weil nun aber kein andere» Getränk, selbst der Gerstensaft nicht, der außer allem Zusammenhang mit der Geiste»cultur der Völker steht und die Menschen eher verdummt al» geistig erhebt, wie schon die Zeichen dk» Bierrausche«, verglichen mit denen de« Weinrausche-, deutlich genug beweisen, so in innigem Zusammenhang mit der geistigen Bildung de« Menschen steht, hat sich der Herr Verfasser ent- schloffen, di« Geschichte diese« Förderung-mittel- der freien menschlichen Bildung zu schreiben. Er beginnt mit den Aegyptern und erzählt, daß dieselben dir Einführung der Rebe dem wohlthätigrn Ostrt» zugeschrieben, aber nur Traubensaft, also Most, keinen gegohrenr» Wein getrunken hätte«. Richt er- Regierungen haben von vornherein darin überein gestimmt, daß diese Forderung unbedingt zurückzuweisen sei. Bei der Bewilligung de» allgemeinsten und freiesten Wahlrechts, da- irgendwo besteht, und dessen Bewährung in weiterer Au-übung zunächst abzuwanen ist, glauben die Regierungen wenigsten- die eine Vor sicht üben zu müssen, daß nicht durch Bewilligung von Diäten für den Reichstag den politischen Wühlern eine Anlockung mehr geboten werde, da- allgemeine Stimm recht für sich und ihre gefährlichen Bestrebungen auS- zubeuten. Der Reichstag zählt in seinen Reihen, auch auf liberaler Seite, besonnene und gemäßigte Männer genug, um diesen Gesichtspunkt' der Vorsicht wenig sten- für die nächsten Zeiten anzuerkennen und die Entschritung für die Diätenfrage der weitern Ent wickelung des Bundes vorzubehalten. Ein zweiter wichtiger Gesichtspunkt, welcher Vie Regierungen bei ihren schließlichen Erwägungen leiten muß, ist der: keine Bestimmung in die Verfassung auf nehmen zu lassen, durch die es möglich würde, daß zu irgend einem Zeitpunkt durch die Ausübung der Rechte der Volksvertretung, ohne daß es geradezu be absichtigt wäre, dennoch der ganze Bund that- sächlich aufgelöst oder zum Stillstand ge bracht würde. Das wäre der Fall, wenn es bei gewissen Abänderungen verbliebe, welche der Reichstag in Bezug auf die HeereScinrichtungen und auf die Bundesfinanzen beschlossen hat und durch welch« die dauernde und regelmäßige Befriedigung der unerläßlichen Bedürfnisse des Bundes und zugleich die festen Verpflichtungen der einzelnen Staaten gegen den Bund von künftiger alljährlicher Bewilligung abhängig gemacht und somit möglicher Weise in Frage gestellt würden. Zur Aufnahme solcher Bestimmungen können die Bundesregierungen, denen cs mit der festen Auf richtung des Bundes unbedingter Ernst ist, sich unter keinrnUmständen verstehen. Der Reichstag wird sich daher der Notwendigkeit nicht entziehen können, bei dcr Schlußberathung Vorkehr zu treffen, daß die Aufbringung der dauernden Bedürfnisse des Bun de-, unbeschadet der Befugnisse der künftigen Bundes gesetzgebung, auch dauernd und zuverlässig gesichert werde." — Die hiesige „Bank- und HandelS-Zeitung" spricht von einer nach Stuttgart gerichteten preußischen Depesche, um der württembergschen Regierung im Falle der mit Preußen abgeschlossene Bündnißvertrag vom 13. August v. I. den dortigen Ständen zur „Cognition" vorgrlegt werden sollte, zur Erwägung zu geben, daß dieser Vertrag das untrenn bare Corollar de- Fricdensvertrags sei und daß mit dem Hinfälligwerden deS erstern auch die Rcchtsbe- siändigkcit des lrhtrrn sich nicht würde behaupten lasten. — Die „Nordd. Allg. Z." ist zu der Erklä rung ermächtigt, daß eine solche Depesche nrcht eristirt, wie eS denn auch selbstverständlich sei, daß die württcm- bergsche Regierung wegen des mit Preußen abgeschlos senen Bündnißvertrags der verfassungsmäßigen Zu stimmung ihrer Stände bedarf. 8 Berlin, 10. April. Nachdem der Reichstag in seiner gestrigen Abcndsihung — in welcher ein Angriff des Abz. Wölfel gegen Sachsen von dem Abg. De. Schwarze energisch zurückgewiesen wurde — den Abschnitt XIII des Verfaffungsentwurfes erledigt hatte (vgl. den Bericht darüber in der Beilage), ist heute die Berathung über den aus Art. 7l bestehenden Abschnitt XlV (Der- hältniß zu den süddeutschen Staaten) erledigt und damit die Vorberathung des ganzen Entwur fes im Plenum des Hause- zu Ende geführt worden. Die heutige Sitzung begann kurz nach 10 Uhr. Fast sämmtliche Bundescommiffare waren anwesend. In der Hofloge befanden sich u. A. auch der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin. DaS Haus tritt sofort in die Berathung deS Art. 71 der Bundesverfassung ein. Derselbe lautet: Art. 7t. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeut schen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung Wähnt aber bat er die Notiz des Plutarchus (cka lorcks st O,ir. p. 353), daß nach einer andern Prteftersaze ein böse» Wesen, der Typhon, Derjenige gewesen, der den Bau der Weinrebe den Aegyptern gelehrt habe. Daß aber hier schon in frühester Zeit nicht bloS die Männer in Aegypten den Wein geliebt, sondern auch die Frauen, gehe au- einer Art CaricaturwandgcmLlde in den Ruinen der Stadt Theben hervor, wo eine ägyptische Dame dar gestellt wird, welche, die Regeln de« Anstandes bewah rend — sie behält die Schleppe ihre» Kleide- im Arm*) — der Naturnothwendigkeit «achgebend sich de« zuviel ge noffenen Weine- ftromweise entledigt. Seitdem die Aegypter die Lehre Muhamed'« angenommen haben, trinken sie jedoch keinen Wein mehr, sondern Dattel wein, oder österreichische Biere und französische Liqueure. Von den Aegyptern kommt er auf die Hebräer und constatirt, daß heute noch in Palästina ganz vortreff licher Wein gebaut wird, namentlich in Jerusalem, wo von einem Deutschen im Jahre 1864 ein köstlicher gold gelber Wein gepreßt wird, den man in Aug-burg in einem dortigen namhaften Hotel al- Jerusalemer Wein auf der Weinkarte findet. Nun wendet er sich zu den Griechen und berichtet von dem Bau de- Weinstock» und den Gesetzen, welche Drakon und Solon zum Schutze desselben gaben, sagt, welche griechische Weine heute noch in Flor stad, und erzählt, daß Alexander der Große einer der größten Verehrer de- edeln Rebensäfte» gewesen sei. Er hätte hierbei die Stelle beim Lthenäu» X. 9 anzirhrn können, wo gesagt ist, daß dessen Fertigkeit im Trinken sprich- *) Die» ist ei» Jrrthmu de- Hrn. Verfasser«. Was ihm al- Schlepvk erschien, ifl keine »der den Arm herab bä na eu de »er- blühte Blume (mir dir Abbildung an» Wilkinion der Lhamp- flenry, I« vnrientnr» aneieon», Paris I88S ». 4 glau ¬ be« macht), s-uberu »irklich riu Tbeil des Kleide« (s. 1-b.^r!gbt, Hier »k Ürotaaqn« I^onäoo ISoü 8. 4) des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt werden. Zu demselben sind folgende Anträge eingegangen: t. Amendement Dnucker: an Stelle des Art. 71 folgenden Artikel zu setzen: -Der Eintritt in den Norddeutschen Bund steht jedem süd- lich vom Main belegenen deutschen Staate arff seinen An trag unter der Bedingung zu, daß er sich der Bundesverfas sung uuterordoet Besonderer Verträge bedarf es hierzu nicht." H. Amendement Schrader: dem Art. 7l folgende Fassung zu geben: „Den ehemaligen deutschen Bundesländern, soweit sie die Bedingungen dieser Verfassung zu erfüllen im Stande und gewillt sind, steht der Eintritt in den Norddeutschen Bund lederzeit frei. Ein Bundesgesetz bestimmt sodann die Ausnahme eines solchen Landes in den Bund und die nöthig werdenden Ab änderungen der Bundesverfassung." HI. Amendement Miquel-Lasker: Hinter Art. 71 einen neuen Artikel zu setzen: „Ter Eintritt der süddeutschen Staaten oder eines dersel- ben in den Band erfolgt auf den Vorschlag des BuodeS- präsidiumS im Wege der Bundesgesetzgebung." Die Debatte hierüber eröffnet: Abg. v. Sy bei: „Ich empfehle den Antrag Miquel-Las ker. Er spricht in positiverer Weise als die Vorlage den Ge danken aus, daß wir den demoächstigen Zutritt Süddeutsch lands zu dem hier zu gründenden Bunde als eine Notdwen- digkeit anerkennen, den Norddeutschen Bund nur als ein ge schichtliches Provisorium betrachten. Freilich wird der Ver- fassungsentwurf nicht ausreichen, wenn der Zutritt Süddeutsch- tands erfolgt, es wird sich dann nothwendig machen, die Be schränkung dcr Legislative, welche jetzt im Bundesrathe dcr Krone Preußen auferlegt ist, auszuheben und die Krone Peu- ßen im Bundesrathe und in der Verfassung überhaupt zn stär ken. Wir sind deshalb auch gegen »ie Amendements, welche den Zutritt dcr Süddeutschen ohne Weiteres verlangen Der Zutritt derselben darf nur auf Vorschlag der Krone Preußen, wenn diese es für zweckmäßig erachtet, erfolgen." Abg. Bebel (Sachsen): «Nachdem mir bereits bei Ge legenheit der Generaldiscussion bei Art. I das Wort abgeschnit- tcn worden ist, freut es mich um so mehr, gewissermaßen kurz vor Thorschluß zum Worte zo gelangen in einem Artikel, den ich für den wichtigsten halte in Verbindung mit Art. N des Pra ger Friedensvertrags. Die Rede, die der Präsident der Bun- oescommissare bei Gelegenheit der Generaldiscussion sowohl, als gestern bei der Interpellation der oberhessischen Abgeord neten gehalten hat, zeiat, daß eS Preußeu bei der Begründung diese» Norddeutschen Bundes keineswegs um eine Einigung Deutschlands zu thun gewesen ist (Widerspruch rechts), im Ge- gentheil, meine Herren, behaupte ich, daß mit tur Gründung dieses Norddeutschen Bundes eS allein >m specifisch preußischen Interesse gehandelt hat, daß mau iu diesem Bunde die Stär- kung der bohcuzotlern'scheu Hausmacht gewollt hat." (Lebhafter Protest rechts und von den Nationalen.) Präsident vr. Simsou: Lassen Sie doch den Abgeord neten ruhig ausreden und widerlegen Sie ihu dann!" Abg. Bebel (Sachsen): „Wenn Sie diese Verfassung be trachten, so werden S>e zugeben, daß das Verhältniß der Klein staaten zum Staate Preußen ein ganz abnormes ist, daß dieser Bund nur ein großes Preußen ist. umgeben von einer Anzahl Vasallenstaaten, die nach diesem Entwürfe nichts weiter sind, als Mckitärgouverneure deS Königs von Preußen. Hatte die preußische Regierung wirklich die Absicht, die süddeutschen Saaten mit in das BuudesverhältNiß hineinzuzieheu, so sebe ch wahr haftig keinen vernünftigen Grund, der sie daran gehindert hätte. Man macht allerdings den Einwand, daß die europäischen Ver hältnisse e>ne derartige bundesstaatliche Einigung nicht zuließen, daß der Prager Friedensvertrag dies Hintere. Bei mir gelten diese Einwände nichts. (Heiterkeit rechts) Betrachten nur die europäischen Verhältnisse — welche Großmächte sind es denn, die Einwendungen gegen die Vereinigung Nord- und Süd deutschlands machen können? Doch gewiß nur Frankreich und auf Grund des Prager Friedens Oesterreich. Die Gründe, die Frankreich veranlassen könnten, gegen eine solche Bereinigung erozntrcten, liegen hauptsächlich dann, daß es fürchtet, durch eine derartige bundesstaatliche Einigung möchten die bandes staatlichen MachtverhältUiffe sich derartig v rgrößern für Deutsch- land, daß im Falle einer aggressiven Politik von seiner Seite ihm ein Damm entgegengesetzt werden würde, den eS zu be wältigen nicht im Stande ist. Es sind also ausschließlich Macht verhältnisse, welche Frankreich bewegen, die Einigung Deutsch lands mit Mißtrauen zu beobachten. Aber nun ist doch der Fall eingetreten, daß gerade Dasjenige, was Frankreich am meisten fürchtet, durch Militärconveut onen nunmehr vorhan den ist. Durch diese Milltärcooventioncn ist ebenso gut, wie m>t der bundeestaatlichen Einigung Preußen die vollständige Macht über Südvcutschland in die Hand gegeben. Es kann also von dieser Seite nicht der mindeste Grund sein, den Frankreich noch haben könnte, nachdem es sich wohl oder übel duser That fache süeen mußte, gegen eine bundesstaatliche Einigung in die Schranken zu treten. Und wenn dies wirk ich geschehen sollte, dann dürfte Dasselbe geschehen, was Sie neulich von Luxem- bürg gesagt haben, „dann dürfte Deutschland wie Ein Mann sich erheben gegen Frankreich und eine derartige E nmischung wörtlich geworden war. Hierauf wendet er sich zu den Römern, bespricht die verschiedenen von ihnen gebauten Weine*) (zu Anfang der christlichen Zeitrechnung gab e» in Italien und Eicrlien 51 Sorten, allein die beiden besten, der Cäkuber und Falerner, waren schon 100 Jahre v. Chr. vollständig auSgerottet) und macht darauf aufmerksam, daß bi- in die erste Kaisrrzeit hinein die Frauen keinen Wein trinken duiften und da- Zuwider handeln gegen diese- Verbot Grund zur Ehescheidung gab. Was er aber von den Arabern erzählt, in deren Lande übrigen- heute noch der Weinbau fleißig getrie ben wird, ist nicht ganz richtig. Er sagt nämlich, Mu hamed habe seinen Anhängern das Essen der Trauben erlaubt, da- Trinken deS Wein- jedoch streng untersagt. Dies ist nur halb wahr; Wein in unsrem Sinne war freilich verboten, nicht aber ein Getränk au- in Wasser gelegten Weinbeeren, ved-ik genannt (d. h. Trauben). Dieses trank der Prophet sowohl selbst al- besonder» die Ahalifen Harun-al-Raschid und El-Mamum, die sich namentlich oft darin betrunken haben sollen, und der gelehrte Orientalist Lane (in seiner großen Au-gabe der 1001 Nacht Bd. I. S. 215 Nr. 21) erzählt, daß diese» Surrogat für Wein heute noch in den meisten arabischen und ägyptischen Städten verkauft wird und daß er solche- öfter« zu Kairo selbst getrunken habe, nie aber habe erfahren können, ab je bei demselben der Lct des Brausen« vor sich gegangen sei. Sonst heißt der Traubenwrin gewöhnlich arabisch Da» Frankreich gewidmete Capitel (S. 67—81) ist ziemlich kurz, ich glaube, hier hätte sich nach den Dor« arbeiten im 3 Bande von Le Grand d'Auffy'» Uiotoira I» ei» ^eies» -e» pra»o»i» wohl etwa» mehr sage« *) Unbekannt blieb Hr«. Schultz« bas reichhaltige verwich- «iß aller zn Eude des 17. Jab himberls bekannter Seine, bei Havxel, 8«l»tiou«a oneioaa», Bd. U. S. 2Ibff.
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