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pfänglichen Menschenfreunde zu bewürben, solche in Empfang zu nehmen, und mittelst Subscriptions-Liste an die Central - Comite einzusenden. 3) Nach Eingang sämmtlicher Bey träge wird eine General-Nach Weisung derselben den resp. Comiteen von der Central - Comite zugefertiget, und da von dem eingegangenen hohem oder geringem Total-Quantum die weitem Entschliefsungen erst abhängig seyn können, von der letztem diesfalls ohn- maafsgebliche weitere hauptsächliche Vorschläge ergehen. 4) Mehrseitigem ausdrücklichen Anträge zu Folge, soll es der Willkühr der Theilnehmer anheim gestellt werden, ob Sie ein für allemal, oder jähr lich fortlaufende Beyträge zu unterzeichnen gesonnen. 5) Sobald das disponible Quantum sich übersehen läfst, sollen die Herren Rectoren der drey Niederlausitzer Gymnasien zu Luckau, Guben und Sorau, ingleichen der Hr. Director des Gymnasii zu Fraiikfurt a. d. O., das mehrere Niederlausitzer Jünglinge unter seine Schüler zählt, ersucht werden, den Co miteen ihres Orts beyzutreten, demnächst aber ausführliche Zeugnisse zu Gunsten solcher Schüler ihrer Anstalt an die Central - Comite' einzusenden, die zum Genufs des Stipendii, unter den oben ausgesprochenen Bedingungen, sich qualificiren. 6) Diese Zeugnisse würden möglichst ausführlich einzurichten seyn, und nicht nur über die geistigen Anlagen der vorzuschlagenden Individuen, son dern auch über ihre sittliche Führung, insbesondere aber über ihre Familien- und Vermögens-Verhältnisse sich verbreiten, damit die Mitglieder der Comi teen vollkommen in den Stand gesetzt werden, auf den Grund derselben nach ihrer rücksichtslosen Überzeugung sich zu entscheiden. 7) Die wirkliche Conferirung erfolgt nach der Stimmenmehrheit der sämmtlichen Comit,e'- Mitglieder, ohne weitern Recurs. 8) Die eingegangenen Beyträge werden unverzüglich, und nicht unter 5 pro Cent, entweder durch Ankauf von Staatspapieren, oder auf sonstige Art, unter persönlicher Bürgschaft der Mitglieder der Central-Comite', sicher und dergestalt untergebracht, dafs das zu verabreichende Quantum halbjäh rig disponibel bleibt. 9) Das Stipendium wird in halbjährigen Ratis, zu Ostern und Michaeli