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J. LOSENHAUSEN, MASCHINENFABRIK UND EISENGIESSEREI, DÜSSELDORF-GRAFENBERG. Hervorragende Neuheit! D. R.-P. 82357 Eisenbahnwaggonwaagen ohne Geleisunterbrechung mit selbstthätigen Entlastungsvorrichtungen. • Bei diesen Waagen wird die Hebung bezw. Senkung der Brücke mit Last ganz erspart, die Brücke vielmehr, bevor der zu verwiegende Waggon aufgeschoben ist, in Wiegestellung gebracht und erst wieder abgelassen, nachdem der Waggon abgeschoben oder, wenn mehrere Waggons hintereinander gewogen werden sollen, diese sämmtlich die Waage passirt haben und etwa Locomotiven oder Fahrzeuge, welche nicht gewogen werden, darüber fahren. In diesem Falle kann die durch Gegengewichte genau ausbalancirte leere Waagbrücke mit nur ca. einer Kurbelumdrehung und spielend leicht niedergelassen und ebenso später zum Wiegen wieder hoch gehoben werden. Bei dem Entlastungssystem nach D. R.-P. 82 357 ist also die seither befolgte Praxis, Waagen „ohne Geleisunterbrechung“ nach jedesmaligem Gebrauch resp. bei jedem zu verwiegenden Waggon auf- bezw. abzustellen, verlassen worden und damit eine Bequemlichkeit in der Bedienung erzielt, die noch über diejenige der älteren Constructionen mit Geleisunterbrechung geht und daher nicht mehr übertroffen werden kann. Die neuen Entlastungsvorrichtungen, welche die' Befahrung der Waage, während die Brücke sich in Wiegestellung befindet, ermöglichen, wirken absolut selbstthätig ohne jegliches Zuthun des Wiegemeisters und bilden daher einen vollkommenen Schutz gegen die sonst auftretenden Stösse und dadurch verursachte Abnutzung der Schneiden. Die Kaiserliche Normal-Aichungs-Commission, über die Aichfähigkeit der Waagen mit diesen Schutz vorrichtungen befragt, erklärt dieselben für zulässig und zweckmässiger als die seither gleichen Zwecken dienenden Einrichtungen und als die „Verwirklichung eines guten Gedankens“. Von diesen Waagen befinden sich bereits mehr als 135 Stück im Betriebe und im Bau, darunter eine grosse Zahl Nachbestellungen für eine Reihe königl. Behörden sowohl, als für die bedeutendsten Werke der Privatindustrie. Zeichnungen, Beschreibungen und Kostenanschläge auf gefl. Verlangen! Nachdruck verboten.