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Dresdner Journal : 15.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186506156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650615
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1865
-
Monat
1865-06
- Tag 1865-06-15
-
Monat
1865-06
-
Jahr
1865
- Titel
- Dresdner Journal : 15.06.1865
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Im K«u»s« tritt kott- mach titimp«!»«- ILdrUcd: « Dkl/. — »-r. t» »idi«. „ 1» „ „ .. «omtlick io vrml«»: Id Hxr. tlioiilo» kiommiro: I li^r. »«stratrnprrtse: kür ck«v L»run «ioer bvipiib«o«o Lolli r 1 Kzxr- Notir „Lioxeoioat" «1» 2«il«: ö Kxr. «rschtNttn: Ilß;lleb, mit Loioikm» 6»r Koon- ooä kilirtiU«, Kdiocki Nir ä«o tolxeoäio Dres-nerIMMtl. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 18«S. WRlrralenallnayarr auimSrl». LiipiiU: k». Nitno,r»rr>«, Domwiiiiovllr cke» vroockuor ckouruals; »bonck»«.: H. Lneri.nn, 1-7. Il.i.eir»i; S»mbiir^-KI'.on«. L Voen-va; L«r!io! Onorini'»» iie lin«h- N»oäl., kürronr««'» linre.iu; Lrowoa: L. birni.arrr; Lr«,l»v: I.orrn 8rL»ciieei; rrnvllkart ». ».: .iLüki^it'riib» Luolili.; Lölo: Lvoi-r iiivvirr.«; kiri, !v. I,i>>rt:«rrk.» (28, ru« <l« b»u» enf«o>); i-'n. i7ii»i.it:n'n Ilm-bk.; Vtio: Vowptvir ck. k. VVieovr Leitung, Ltskiu-pl. 86". Herausgeber ilöoijxl. Lrpoäitioo ä«n vroiäoor ^oaro«1> Or«»ü«o, lt»risll»tr«»i« die» 7. .,«»»» , —> Ämtlichrr Theil. Dretden, 14. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Amalie ist heute Vormittag 9 Uhr von Wiesbaden hier ringetroffen und hat Sich in daS Som- merhoslager zu Pillnitz begeben. Dresden, 8. Juni. Seine Majestät der König ha« den dem hiesigen Schuhmachermeister August Friedrich auf sein Ansuchen daS Prädicat als Königlicher Hof schuhmacher zu verleihen geruhet. Nichtamtlicher TM. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. Wien: Kaiserliches Handschreiben an den ungarischen Hofkanzler. Vom Finanzausschüsse. Der König von Preußen für Karlsbad avistrt. — Berlin: Kammerverhandlungrn. — Königsberg: Oberbürgermeister»»-!. — Stuttgart: Vom Hofe. Kammervcrhandlungen. — Karlsruhe: Ein Prinz geboren. Die Verhandlungen mit der Curie. — Ko« bürg: Beamtcnvcrsammlung. Landtag vertagt. — Frankfurt: Aus der gesetzgebenden Versammlung. — Paris: Session deS gesetzgebenden Körpers verlängert. Duell. Keine amerikanischen Kriegführenden mehr an erkannt. VermischtrS.-B r r n: Handelsvertragsverhdlgn. Turin: Briganten. Demokratischer Wahlcomite. Ga ribaldi Ehrengroßmeister der Freimaurer. — Rom: Omer Pascha. — London: Bekanntmachung bezüg lich Amerikas. Fischhändlcrfestmahl. — Bukarest: Militärstrafgesetz zurückgezogen. — Athen: Die Kam mern eröffnet. — New-Bork: Kirby Smith capttu- lirt. Erpedition nach Teras. Der VcrschwörungSproceß. Die Erplosion in Mobile. Davis. Begnadigungen. SchlrSwig-Holstein. (Erklärungen gegen die „Natio nalen". Deutsche Sprache.) «rnknnuu-tu. Versetzungen re. im Sffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provrnzialuüchlichten. (Leipzig. Freiberg. Lengenfeld.) vermischtes. EingrsandtrS. Statistik und BolkSwirthschaft. Einwohnerzahl der Städte und Aewter Sachsens. Keai0rtoo. Inserate. LagrSkaleuder. Börsen- Nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Mittwoch, 14. Juni. DaS Abgeord- vetendauS hat gestern in einer Abrndfitzung die Brrathung deS CommisfionSberichtS über dir KriegS- kostrnvorlage zu Ende geführt. (Dgl. „TageSge- schichte'.) Abg. Löwe erkennt als Resultat deS Kriegs daS ge hobene Selbstbrwußtscin der Armee an, ebenso auch die Erfolge der Diplomatie, die aber nicht genügend seien. Er besteht auf der Befragung der Bevölkerung der Her zogtümer und ist gegen die Resolution deS Abg. Mi chaelis, weil in derselben ein Vertrauensvotum für daS Ministerium liege. Redner fordert zum Gelingen deS Werkes den Rücktritt des jetzigen Ministeriums. Abg. v. D lanckcnburg vcrtheidigt das Amendement Wagener's und spricht gegen daS von Michaelis. Abg. Schulze tadelt daS Bündniß mit Oesterreich und die Politik deS Ministeriums. DaS HauS könne keine Resolution finden, welche die gesammte liberale Ma jorität befriedige; daS Amendement Michaelis erscheine be denklich. Nachdem die Debatte geschlossen, giebt Abg. Twestcn (als Referent) rin Nesumv derselben und sucht die der Commission gemachten Vorwürfe zurückzuweisen. Die Berufung des Ministerpräsidenten auf die Krone könne ihr nur zum Schaden gereichen. Der König könne sich nicht zurückziehrn, wie seine verantwortlichen RLthe. Ministerpräsident v. Bismarck: Er könne versichern, daß der Erbprinz von Augustenburg so wenig an Preu ßen zugestanden habe, daß täglich von Oesterreich mehr zu erlangen sei. Er (v. Bismarck) halte dem Könige Vortrag, und dieser befehle, waS zu thun sei. Wenn seine Politik gegen die Ansicht deS König- wäre, so würde er sein Amt niederlegen. (Nach der „N.-Ztg," äußerte Herr v. BiSmarck in Bezug auf seine Stellung zum Kö nig: „Der König regiert und ich freue mich da» über. Wäre ich nicht so vollständig im Einklänge mit ihm, so würde ich meinen Abschied nehmen.") Bei der Abstimmung werden zunächst die Re gierungsvorlage und der Antrag Wagener'S mit großer Majorität verworfen. Auch der Antrag Michaelis wird abgelehnt und sodann der Com- misfionSantrag angenommen. Prag, 13. Juni. (Pr.) Gestern hat in Jungbunzlau «ine strenge Hausdurchsuchung bei dem Bürgermeister stattgefunden. Grund ist, dem Vernehmen nach, eine Demonstration bei dem dortigen GrsangvrreinSfeste. Eine strafgerichtliche Untersuchung ist eingeleitet. Lerlin, 13. Juni. (B. Bl.) Im Abgeordneten haus« bildete heute den ersten Gegenstand der Tages ordnung der Bericht der Budgrtcommission über die Nach weisung deS Vermögens deS Staatsschatzes in den Jahren 1863 und 1864 und über die Rechnungen der Rendantur des Staatsschatzes für 1860, 1861 und 1862. Die Commission (Berichterstatter Abg. Reichenheim) stellt folgenden Antrag: l. .Die geschehene Entnahme von Geldmitteln aus dein Staatsschatz ohne gesetzliche Ermächtigung der LandeSvertrelung ist verfassungswidrig, und daS Staatsminifterium bleibt für die so entnommenen Beträge verantwortlich." Abg. Graf Eulenburg sprach gegen diesen Antrag und beantragte, die Abstimmung über denselben auSzu- setzen bis nach Erledigung dcS zweiten Gegenstandes der Tagesordnung, die Kriegskostenvorlage betreffend. Der Finanzminister rechtfertigte das Verfahren der Regierung. Die Abgg. Lasker, v. Böckum-Dolffs und v. Forcken- bcck sprachen für den Commisstonsantrag, der demnächst mit großer Majorität angenommen wurde. — Der Antrag II der Commission hierbei lautet: .l) Die von der königl- Staatsregierung fortgesetzt verwei gerte Borlegung der speciellen Nachweisungen der Actwbestände bei der Renvantur des Staatsschatzes mit den versassungSmäßigcn Rechten der LandeSvertrelung al-unvereinbar zu erklären; 2) bis zur Vorlegung der speciellen Nachweisung der ultimo 1882 bei dem Staatsschätze verbliebenen Activsorderungen die Erlheilung der Entlastung rücksichtlich der Rechnung der Rendantur des Staatsschatzes für die Jahre 1880, 1861 und 1862 vorzuenl- halten." Zu diesem Anträge sprachen die Abgg. Graf Eulen burg, v. Hennig, v. Milschke-Collande und v. Forcken- beck. Bei der Abstimmung wurde auch der Antrag ll derCommission mitgroßerMajoritätangenommen.— Hier auf trat das HauS in die Berathung der Vorlage der königlichen Staatsrcgierung, betreffend die außerordent lichen Ausgaben, welche durch den Krieg gegen Dä nemark veranlaßt sind. Die Commission faßt in ihrem Berichte die Gründe, welche den Antrag der k. Staats rcgierung zur Zeit und in der Weise, wie er gestellt wor den, unannehmbar machen, dahin zusammen: „dah vor Wiederherstellung deS AuSgabebewilligungSrechtS der LandeSvertrelung und vor Ordnung deS BudgctwesenS der Jahre 1863 und 1861 keine außeretatmäßigen Bewilligungen, keine Verfügungen über BcrwallungSüberschüsse jener Jahre, keine Anweisungen auf den Staatsschatz, keine Genehmigung einer ein zelnen Ausgabe zulässig sind, daß verfassungsmäßige Versügunaen über de» Staatsschatz nur in Form eines Gesetzes erfolgen kön nen, daß der Antrag nicht alle auS dem Staatsschatz entnomme nen Beträge, auch nicht die sämmtlichen KricgSkostcn, dagegen andere Ausgaben umsaßt, welche nicht zu den Kriegskosten ge hören und nur in dem gewöhnlichen Milttäretat bewilligt werden können, daß der Regierung zur Zeit keine Indemnität ertheilt werden kann , daß endlich eine jetzige Genehmigung geeignet wäre, die Einwirkung der LandeSvertrelung auf die künftige Ausein- dersctzung mit den Elbherzogthümcrn zu becmlrächligen, und be antragt hiernach, den Antrag der Regierung abzulehnen.' Zu dem Commissionsantrage hat Abg. Michaelis folgendes Amendement gestellt: „DaS Haus der Abgeordneten wolle beschließen, zu erklären: DaS Interesse Preußens und Deutschlands fordert, daß die defi nitive Regelung der Verhältnisse Schleswig-Holstein- schleunigst hcrbeigesührt werde, daß jedoch eine staatliche Eonstituirung der Eldherzogthümer nur unter solchen Maßgaben stattfinde, welche eine unlösliche Verbindung zwischen denselben und Preußen fest stellen, die den Schutz der Nordgrcnzen Deutschland» und die Entwicklung einer Achtung gebietenden Marine unter der dem Vcrhältniß der beiderseitigen Kräfte entsprechenden Mitwirkung der Elbherzoglhümer in Preußens Hände legt und für die zu die sem Zwecke nöthigen territorialen, finanziellen, maritimen und militärischen Verbindungen Gewähr leistet." Ein Amendement des Abg. Wagencr (Neustettin) und 30 Genossen lautet: 1) Das HauS der Abgeordneten wolle beschließen: der statl- gesundencn Verwendung der zur Bestreitung der Kosten deS Krie ges gegen Dänemark verausgabten Summen, vorbehältlich der dcmnächstigcn etatmäßigen Behandlung und bcz. de- rechnungs mäßigen Nachweises, unter Anerkennung der erzielten Resultate, nachträglich seine Zustimmung zu ertheilen. 2) DaS Haus der Abgeordneten wolle beschließen : die Erwartung auszusprechen, daß die königl. Staatsregierung anstrcben werde, nöthigensallS unter Abfindung etwa berechtigter Erbprätendenlen, die Elbherzoglhümer der preußischen Monarchie zu erwerben. Tagesgeschichte- Wien, 13. Juni. Die „W. Z." veröffentlicht daS folgend« (gestern bereit- erwähnte) kaiserliche Hand schreiben an den ungarischen Hofkanzler, die Aufhebung deS Militärprovisoriums für Ungarn be treffend : „Lieber Gras Hichy. Nachdem jene bcklagenswcrthen Zu stände, welche Mich im Sinne Meiner Entschließung vom 15. Mai 1861 und Meine- Handschreiben- vom 5. November 1861 zur einstweiligen Beschränkung des gesetzlichen Wirkungskreise- Mei nes ungarischen StatthallereiratheS, sowie zur auSnahmSweisen Ueberweisung bestimmter, gegen den Bestand der öffentlichen Ord nung und gegen die Sicherheit von Personen und Eigcnthum gerichteter strafbarer Handlungen an die Militärgerichte in Mei nem Königreiche Ungarn, endlich zur Au-dchnung der Straf jurisdiction derselben auf die daselbst angestellten k. k. Civilstaats- beamten, Diener und die Finanzmannschaft bewogen haben, der allgemeinen Ruhe und Ordnung gewichen sind und Ich zuver sichtlich erwarten zu können glaube, daß alle auf die Wiederkehr jmer Zustände abgesehenen etwaigen Umtriebe an dem gesunden Sinne der treuen Bevölkerung Meines Königreichs Ungarn und an der Wachsamkeit der Behörden scheitern werden, finde Ich den durch Mein oberwähntes Handschreiben zcitweilig beschränkten Wirkungskreis Meines ungarischen StatthallereiratheS in seinem vollen gesetzlichen Umsange wieder herzustellen, die dermalige aus nahmsweise Wirksamkeit der insolge Meiner gedachten Entschlie ßungen in Ungarn activirten Militärgerichte vom 1. Juli d. I. angefangen auszuhcben und die Beurtheilung der ihnen zugewic- senen strafbaren Handlungen wieder an die Civilgerichte zu ver weisen, welche in Betreff der durch die Presse begangenen straf baren Handlungen nach der Instruction vorzugehen haben wer den, die als Anhang zu der in Meinem Königreiche Ungarn in Kraft bestehenden Preßordnung vom 27. Mai 1852, dem bei folgenden Entwürfe gemäß zu erlassen ist und der Ich hiermit Meine Genehmigung ertheile. Ich beauftrage demzufolge unter Einem Meinen KriegSmini- ster, die betreffenden Militärgerichte anzuweisen, die bei denselben kraft Meiner Entschließung vom 1b. Mai 1861 und Meines Handschreibens vom 5. November 1861 gegen Eivilpcrsonen oder Finanzwachmänner anhängigen Untersuchungen bis zum obge dachten Tage thunlichst zu beendigen, die allenfalls unerledigt gebliebenen Anzeigen und Untersuchungen aber an Meine königl. GerichtSIafel in Pesth zu übermitteln, welche dieselben nach der Beschaffenheit des Falles entweder selbst zu behandeln oder aber in Gemäßheit der bestehenden allgemeinen Eompelcnzvorschrislen an die zuständigen Gerichtsbehörden zur geeigneten Amtshand lung zu leiten haben wird. Zur Besorgung der dem caniarum-rexalium Directorate zu kommenden Obliegenheiten, von welchen alle Eameral- und Eivil- geschäste selbstverständlich ausgeschlossen sind, genehmige Ich die Bestellung des beantragten Personals, wie selbe« in den Staats voranschlag für das Jahr 1865 eingestellt ist, und beauftrage Meine ungarische Hoskanzlei, wegen Besetzung dieser Dienstposten nach Bedarf das Erforderliche oorzukehren. Ich gestatte ferner, daß die sogenannten Tabularangelezen- heilen (Processe, in welchen die königl. Tafel in erster Instanz zu entscheiden hat) bei Meiner königl. Gerichtstafel im Sinne Meine- Rescripts vom 23. Juni 1864 in einem Senate von mindestens acht Richtern und einem Vorsitzenden verhandelt wer den. Ofen, am 8. Juni 1865. Franz Joseph." — Im Finanzausschuß für 1866 wurden die Budgets für Polizei (Kuranda), Marine (Eisclsberg), kroatische Hofkanzlei (Alcsani) nach den Anträgen der Berichterstatter erledigt. Im Budget der Staatspolizei wurden 60,000 Fl. gestrichen. — (Boh.) Der preußische Gesandte notificirte gestern officiell daS Eintreffen deS Königs von Preußen in Karlsbad am 18. Juni. Politische Mittheilungen wur den nicht gemacht. Feuilleton. * Dresden. Die soeben erschienene Nr. 4 der „Fcstzei- tung sür das erste deutsche Sängerbundes fest" bringt die definitive Zusammenstellung deSmusikaltschenFest- programms. Da wir die einzelnen in daffelbe auf genommenen GesangSnummern bereits mitgrtheilt haben, so beschränken wir uns darauf, dem genannten Blatte nur noch Folgendes zu entlehnen: Die Direction der bei den Concerte am 23. und 24. Juli ist, soweit die da rin zur Aufführung kommenden Musikstücke nicht von den noch lebenden Komponisten derselben selbst dirigirt wer den, folgenden Herren übertragen worden: Choral: Mu sikdirector Cantor I. Otto. 1. Concert, erster Thril: Professor vk. Faißt in Stuttgart; zweiter Theil: Hof kapellmeister K. Krebs in Dresden. 2. Concert, erster Theil,: Hofkapellmeister I. Herbcck in Wien; zweiter Theil: Hofkapellmeister vr. I. Rieh in Dresden. Die Direction der Gesänge beim Empfange, bei der Fahnenweihe, bet den Commersen und beim Abschied ist den Herren Ru dolph Tschirch in Berlin, Musikdirektor vr. Langer in Leipzig, Musikdirektor Cantor Otto in Dresden und Mu sikdirektor F. Reichel ebendaselbst übertragen worden. Die Golt in beiden Concerten, welche durch 200 Sänger auS- geführt werden sollen, haben folgende Städte oder Sän gerbünde übernommen: 1. Concert, erster Theil: Leipzig (100 Sänger), die thüringer Sängerbünde, Vororte Gotha und Rudolstadt (je SO Sänger); zweiter Theil: Würz burg und Nürnberg (200 Sänger) fränkischer Sänger bund. 2. Concert, erster Theil: Wien (100 Sänger), Prag und Teplttz (je 50 Sänger); zweiter Theil: Ber lin (100 Sänger), Hannover (100 Sänger). Da» Or chester bei Heiden Concerten wird au- 209 Mann Mi- litärmusikern der Dresdner Garnison bestehen, und zwar auS: 68 Mann der Brigade Kronprinz, Musikdirektor L. Pohle; 52 Mann der Brigade Prinz Georg, Musik direktor W. Berndt; 40 Mann der Leibbrigade, Musik direktor G. Kunze; 30 Mann des Artillerieregiments, Musikdirektor A. Böhme; 19 Mann deS Jägerbalaillons, Musikdirektor A. Mörtzsch. Die Besetzung dieses Or chesters wird sich ungefähr folgendermaßen gestalten: 51 Klappenhörner und Piccolo, 35 Waldhörner, 40 Trom pcten, 36 Tenorhörner, 18 Posaunen, 20 Tuba und 4 Paar Pauken. Das k. Kricgsministerium hat die Be urlaubung sämmtlicher obengenannter Militärmusikchöre für die ganze Dauer des Festes zugesagt. Die Reveillen am 23., 24. und 25. Juli sollen von 8 Musikchören auS- geführt werden, beim Festzuge dagegen sollen etwa 20 Mu sikchöre beschäftigt werden. — Die Concertmuflk auf dem Festplatze (Streich- und Blasmusik) wird zunächst von den beiden vereinigten Chören der Musikdirektoren E. Puff- holdt und F. Laade (je 50 Mann stark), unter abwech selnder Direction genannter Herren, auSgeführt werden, wobei man darauf Bedacht nehmen will, den Sänger gästen vorzugsweise die Meisterwerke deutscher Compo- nisten vorzuführen. UebrigenS wird ein 35 Mann star kes Berghautboistenchor (BlaS- oder sogenannte Harmo- niemufik), unter Direktion deS Herrn Musikdirektors Sorge auS Pottschappel, concertiren. Nach Beendigung der Concerte soll außerdem noch eine- der Brigademustk- chöre in der Festhalle oder auf dem Festplahe musiciren. Beim AbschiedScommerse am 25. Juli werden zwei große Chöre, theilS Stretch- und BlaS«, IheilS Blechmusik, wirk sam sein. Urbrrhaupt sollen während der Festtage 20 Mu- fikchöre (die drei hier garnisonirenden Brigademufikchöre find je in 2 Chöre getheilt) mit zusammen 524 Musikern zur Instrumentalmusik verwendet werden. Schwurgericht»literatur. Die Frage über das Schwur gericht und dessen Reform wird wieder lebhaft discutirt. Diese Thatsache beweist bereits, daß sie noch nicht zum Abschlüsse gebracht worden ist. Wir nehmen hier ins besondere auf drei neue Schriften Bezug; — zwei der selben haben den dermaligen Professor Vr. Heinze zu Leip zig zum Verfasser, die dritte einen hannöverschen Juristen vr. v. Bar zu Göttingen. Beide beantragen ganz wesent liche Reformen. Von Wichtigkeit ist es hierbei, daß Heinze, obschon ein Freund der Jury, ebenfalls eine ganz neue Construction derselben anbahncn will und über daS jetzige deutschfranzöstsche Schwurgericht folgendes Urtheil spricht: „DaS deutschfranzöstsche Schwurgericht, schon jetzt von so vielen und vielfach den urtheilsfähigsten Stimmen ver« urtheilt, wird fallen, s»bald man sich überhaupt überzeugt, wie wenig dieses Werkzeug zu Feststellung der Wahrheit und zu Schöpfung deS UrtheilS den Anforderungen eines sichern und erschöpfenden Verständnisses rc. Genüge leistet. Po litische Schwankungen werden, je nachdem sie Licht oder Schatten auf die Jury werfen, diesen AuSgang fördern oder hemmen, keinenfallS abwenden können; ist der an fängliche Standpunkt der öffentlichen Meinung erst ein mal verlaffen, oder auch nur vollständig geklärt, so wird keine politische Vorliebe die heutigen Einrichtungen unsrer Geschwornengerichte vor der allgemeinen Verurthetlung retten." Die Titel der obigen Bücher sind: „R. Heinze, Parallelen zwischen der englischen Jury und dem fran- zösischdeutschrn Geschwornengericht. Erlangen, 1864." Derselbe, „Ein deutsches Geschwornengericht. (Zweite Ausgabe.) Leipzig, 1865." „v. Bar, Recht und Be weis im Geschwornengerichte rc- Hannover, 1865." — Die Heinze'schen Schriften stehen in einer Wechselwir kung. Die „Parallelen" zeigen einerseits Vie großen Män gel und Gebrechen der französischen, in Deutschland coptr« te« Einrichtungen, andererseits die Entwickelung und ge- Die Feststellung der Rednerliste ergiebt folgendes Re sultat: Für den Commissionsantrag die Abgg. Duncker, Waldeck, vr. Löwe, Schulze, Meibauer, vr. Langerhans, Jung, Frese, vr. Virchow und Schollmeyer; gegen den Commisstonsantrag die Abgg. Wagcner, Schulz, vr. Aie- gert, Graf v. Wartensleben, v. Vincke, Michaelis, Momm sen und v. Blanckenburg. Abg. Twesten (Referent) leitet die Discufsion mit einem länger« Vorträge ein, in welchem er an-sührt, daß Prcnßen die Führung Deutschlands übernehmen müsse. Preußen sc» berechtigt, die Bedingungen, unter welchen sich der neue Staat constituiren müsse, vorzuschreibcn. Preußen sei im preußischen und deutschen Interesse verpflichtet, seine Forderungen durchzusetzen. Durch blosc Unterhandlungen mit Oesterreich sei das nicht zu erreichen. Die Staatsrcgierung habe zwar gesagt, mit dem Herzog von Augu stenburg könne man nicht verhandeln. Dies sei mehr cmc Aus flucht. Eine Zustimmung der Stände zu den preußischen Forde rungen werde man schwer erhalten, wenn man sich nicht vorher mit dem Erbprinzen verständigt habe, der augenblicklich der Preußischgesinntestc in den Herzogtbümern sei. Dieses Ziel müsse erstrebt werden, und wenn die k. Staatsregicrung dieses Ziel in eine unabsehbare Zukunft hinausschiede, so schädige sie das wahre preußische Interesse und sie würde die Erreichung des Zieles un möglich machen, welches von der Mehrheit der nationalen Mehr heit Preußens und Deutschlands als das Wünschenswcrtheste be zeichnet werde. Dahin sühre nicht der Wagcncr'schc, wohl aber der Michaelis'sche Antrag. Abg. Wagencr (Neustcttin) vcrtheidigt seinen Antrag. Das Plaidoyer im Berichte werde schwerlich dazu beitragen, das Ba rometer des Erbprinzen von Augustenburg bis zur Scala „Her zog" steigen zu lassen. Die Verweigerung der Kriegskosten heiße die Thaten der preußischen Armee nachträglich desavouiren, heiße über vollendete Thatsachcn zur Tagesordnung übergehen. Ein von Preußen losgelöstes Elbherzoglhum würde jeder Vergewalti gung Preis gegeben und das höchste Ziel der preußischen Politik müsse die Erwerbung der Elbherzoglhümer sein. Durch Verwei gerung der Kriegskostcn mehr Einfluß aus die auswärtige Politik der Regierung erlangen zu wollen, sei vcrsassungswidrig, em Ein griff in die Prärogative der Krone. Das HauS stelle sich dadurch das Zeugniß aus, daß es sich selbst nicht sür fähig halte, prak tische auswärtige Politik zu treiben, und es werde der Regierung den Punkt schaffen, von dem aus sie im Stande sein werde, die ganze Opposition aus den Angeln zu heben. (Sehr richtig! Widerspruch.) Abg. Duncker wendet sich zunächst in einer Polemik gegen den Vorredner. „Gerade die nationale Partei hat die schlcswig- holsteinsche Frage in Anregung gehalten und darum konnte Herr v. Bismarck den Krieg gegen Dänemark nicht aujhalten. Uns fehlt das Vertrauen des Königs, und dem Ministerium das Ver trauen des Volkes. Wir bedürfen der freien Zustimmung der Schleswig-Holsteiner, ein Zwang gegen sie ist unstatthaft. ES muß Ausgabe der Regierung sein, diese freie Zustimmung zu erlan gen zu suchen, aber sic vermag es nicht. Die Kriegskostcn können wir schon u»n deswillen nachträglich nicht genehmigen, weil wir nicht einmal über die lausenden Ausgaben uns verständigen können." Abg. Schulz (Bocken) spricht sür Bewilligung der Vorlage. Er hoffe nicht, daß das Haus dem Eommissionsantraac zustim- men werde, eingedenk der Opfer des Vaterlandes und seiner ge fallenen Söhne, um dadurch einen Kranz aus den Gräbern der gefallenen Brüder nicderzulegen. Ada. vr. Waldeck: Als Vertreter des Volkes haben wir auch unsre Pflicht zu erfüllen und die gebietet uns die Ablehnung der Vorlage. Um Zukunftspolitik haben wir uns nicht zu küm mern und wenn wir Resolutionen fassen, haben wir durch Auf erlegung von Lasten auch Pflichten zu übernehmen, deren Erfül lung uns in der Folge viele Verlegenheiten bereiten und in Wi dersprüche verwickeln könnte. Ohne die Erfolge der Politik unsers Ministeriums schmälern zu wollen, muß »ch doch hervor heben, daß dieser Erfolg nicht erreicht worden wäre, wenn Däne mark den ersten Vorschlag aus Personalunion angenommen hätte. Darum kann ich also die Erfolge der Politik nicht bis in die Sterne erheben. Zu den Resolutionen übergehend, so kann ich die Ansicht de» Wagener'schen Antrages, die Zustimmung im Vor aus zu ertheilen, vorbehältlich der nachträglichen Rechnungslegung nicht degreisen. Ebenso enthält der zweite Theil eine so unend liche Menge von Lasten und Kosten für die Zukunft, daß man sie noch gar nicht absehen könne. Der Antrag Michaelis' ist so unklar, daß Die, die dafür stimmen, gar nicht wissen, wofür sie gestimmt haben. Ministerpräsident v. Bismarck: Wenn ich mir den Inhalt deS Berichts vergegenwärtige, so würde ich zweifelhaft sein, ob die Verhandlungen vor v/r Jahren mir noch in» Gedächtmß ver blieben sind; denn danach war es unzweifelhast, daß das Haus dem Verfahren der Staatsrcgierung zustimmen werde, wenn cs mit der nationalen Politik übereinsiimmtc. Die damaligcir For derungen des nationalen Programms sind thcils erfüllt, theils der Erfüllung nahe gebracht. Nichtsdestoweniger lehnen Sie die Bewilligung der Vorlage kurzweg ab. Als Motiv erwähnt der Bericht u. A., daß das HauS kein Vertrauen zu den Personen habe, welche die Politik führen. Hätten Sie sich gesagt, wie eS in der Thal ist, daß die Hauptperson, welche die preußische Po litik leitet, Se. Majestät der König ist, dann würden Sie gewiß das Vertrauen gehabt habe». Sie werfen uns vor, daß unsre Politik Mitbesitzer geschaffen hat. Hätten wir Ihrer Politik ge ¬ genwärtige Gestaltung der englischen Einrichtungen, ihrer Vorzüge, wie ihrer Schwächen; von einer Uebersiedelung der englischen Jury nach Deutschland könne im Ernste nicht die Rede sein; wohl aber könne aus ihr Material gewonnen werden sür die Kritik der französischen Jury, für das richtige Vcrständniß der Juryidee im Allgemei nen, für die Sonderung des Dauernden und Wesentlichen von dem Vergänglichen und Zufälligen an dem ganzen Institute. Das Werk „Ein deutsches Geschwornengericht" schließt sich an die „Parallelen" an. Auf selbstständiger Grundlage will der Verfasser daS deutsche Schwurgericht construiren. Die wichtigsten seiner Vorschläge sind: die Geschwornenbank stets mit Rücksicht auf die Individuali tät rc. deS Angeklagten und die Art deS tmputirten Ver brechens zu besetzen und daher besondere Wahl unter den Geschwornen zu treffen, — und sodann zur Kräftigung de» juristischen Elements gegenüber dem Laienelemente, die Berathung der Geschwornen unter die besondere und ziemlich einflußreiche Leitung eines Richters zu stellen, der in mehrfacher Beziehung für den Spruch der Ge schwornen verantwortlich gemacht wird. — v. Bar schil dert in seinem Werke daS Vcrhältniß deS englischen und da» deS französischen Richter» zur Geschwornenbank und prüft die, den Schwerpunkt der Einrichtung bildend« Frag stellung an die Geschwornen, die Schwierigkeiten und Ge brechen derselben. Er hat einen reichen Schatz von Er fahrungen au» der preußischen und hannöverschen PrariS zusammengetragrn. Der wichtigste Rcformvorschlag geht dahin, dem Rtchtercolleg rin umfassende» Befugniß zur Revision der Schuldigvrrdict« der Geschwornen rinzuräu« men, dergestalt, daß die Richter sogar befugt sind, da» „Schuldig" völlig auf dir Seite zu schieben und den für schuldig Erklärten frrizusprechen. —
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