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Dresdner Journal : 21.03.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186503214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650321
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1865
-
Monat
1865-03
- Tag 1865-03-21
-
Monat
1865-03
-
Jahr
1865
- Titel
- Dresdner Journal : 21.03.1865
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Sachse». t eines «a I. 'S für ht, die erlaub- zufolge on dcr die Re an der -S glei' Zeitung ußischen lauen- he Ar. nitiative nur in C." be- z scheint ung der zunächst »Lauen- cn Mit- Echles- urgschen n haben ichungs- Dieselbe 'en, also schlecht, rearbnlet ört nicht lebenden oiß aber czen trS r Pietät geschas- nen hat, den er t an dem eilt, und >t ander» hinweg u stören, eine Un- Jrrthü ! worden stehen; gut ein de. nqehend, inrr An. d Hiera» lcht, et» " vom Kauf' ichsche nöglich te, die »hin zu soll die ang ter r Wien nd aus r Preu chlands. rne und dcS ge isorium »ähnle Rit- hntcn, iehend Grafen Rar- Preu- K Ge n die UNdgi' " mel- n eine he Be- für die g aus iom- süd- aus !, »u iSge- , gt' stew- » der roroS e kai- outh- )brr- ichen die , wo- onfö- habe, ekom- t am l dcS !ima «fällig Spa- rdelen Zlotte rrden. Lima, lusre- > Volk i war eim» Eine »erua- P>L- sZerso- Gesetzbuch solle für all« concreten Fäll« die E»tsch«tduag im Voraus geben, ist eine unrichtige und unausführbare. Ein Gesetzbuch, welches nach dieser Ansicht abgrsaßt würde, mühte immer unvollständig sein, weil, sofern darin auch nur auf die Gestaltungen der Rechtsverhältnisse jur Zett' der Abfassung dessrlbrn Rücksicht genommen würde, selbst dieser Stoff wegrn seiner unendlichen Man. uichfaltigkeit nicht erschöpft werden könnte, und, sofern dabei auf die Formen, in wrlchen künftig RechtSverhält. uiffe entstehen können, ringegangen werden sollte, dies einen Blick in die Zukunft vorauSsetzrn würde, welcher dem Menschen nicht gestattet ist. Der durch rin Gesetz buch möglicherweise zu erreichende Zweck ist lediglich der, den gesammten RechtSstoff zu umfassen und nach seinem innern Zusammenhänge zu bearbeiten, und dieser Zweck läht sich nur durch Aufstellung von Principien erreichen, aus welchen die für die Entscheidung der concreten Fälle erforderlichen Sätze dergestalt mit Nothwendigkeit fließen, Lah sie ebenso gut auf Giltigkeit Anspruch haben, als wenn sie in dem Gesetzbuche selbst ausdrücklich gegeben worden wären. Man wird die Besorgniß hegen, daß eS für die Ent- scheidung der mannichfachen concreten Fälle m dem bür- gerichcn Gesehbuche mitunter an einer Vorschrift fehlen werbe. Indessen dürste diese Besorgniß nicht begründet sei». Wie nämlich bereits von einem Juristen der klas sischen römischen Jurisprudenz, Julian, sehr treffend be merkt wird, „es können nicht alle Fälle, welche zur recht lichen Entscheidung kommen, durch das Gesetz bestimmt werden, und es hat der Richter, wenn eine gesetzliche Vor schrift vorlicgt, dieselbe analog auf ähnliche Fälle anzu wenden und diese letztern auch dem Geiste der Vorschrift zu entscheiden", so faßt eS auch wieder den Beruf des Richters in der ihm gebührenden höhern und edler» Bedeutung auf, wonach dieser nicht an die ausdrücklichen Worte des Ge setzes gebunden ist, sondern den Geist dcS Gesetzes zu er forschen hat, um die Vorschriften desselben nach der Ab> sicht des Gesetzgebers festzustellen und auf die darin be griffenen Fälle anzuwenden. Wenn aber der Richter diesen hohen Berus erfüllt, so wird ihn das bürgerliche Gesetz buch nie verlassen, weil dieses das gesammle bürgerliche Recht umfaßt und die dieses beherrschenden Principien ausgestellt hat. Wir werden durch die vorstehende Bemerkung auf die vielfach besprochene Frage geführt, ob neben dem bürger lichen Gesetzbuch noch ein anderes Recht, als sogenanntes Hilssrecht, erforderlich sei, auf welches der Richter, wenn jenes nicht ausrciche, zurückgehen könne. Diese Frage rst bereits durch das über die sogenannte Analogie Gesagte verneinend beantwortet worden. Wir wollen jedoch auf dieselbe noch etwas näher eingehen. Wenn die Noth- wendigkcit eines sogenannten HilfSrechlS überhaupt vor läge, so könnte nach allseitigem Einvcrständniß ein sol ches nur das sogenannte gemeine Recht sein. Suchen wir uns daher klar zu machen, warum gerade dieses letz tere als zur Ausfüllung der in dem bürgerlichen Gesetz buch etwa vorhandenen Lücken vorzüglich geeignet ange sehen wird. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir an nehmen, daß dies geschieht, weil das gemeine Recht zum geringsten Thrile auf positiven Vorschriften beruht und zum bei Weitem größten Theile die Forschungen der Rechtswissenschaft von der Zeit ihres Anfanges bis zu der Zett ihrer gegenwärtigen Ausbildung in sich begreift. Ist diese Annahme aber richtig, so ziehen wir daraus die weitere Folgerung, daß, wenn man das Positive des gemeinen Rechts sür eine subsidiäre RechtSquclle anerkennen wollte, man in eineu Widerspruch mit dem Rechte deS bürger lichen Gesetzbuchs kommen würde, und, wenn man daö wissenschaftliche llbechl der gemeinrechtlichen Jurisprudenz für das Hilssrecht erklären wollte, man etwas Selbst verständliches aussprechen würde, weil das bürgerliche Gesetzbuch, wie überhaupt jedes Gesetz, nach den Regeln der Rechtswissenschaft auSzulegen und durch die letztere forlzubtldcn ist. Diejenigen, welche neben dem bürgerlichen Gesetzbuche ein sogenanntes Hilssrecht für erforderlich halten, haben aber, wie uns scheint, noch eine andere Motive. Diesel ben glauben nämlich, es sei nach dem Aufschwünge, wel ehe» Verkehr und Handel in der neuern Zeit genommen habe», nicht ausgeschlossen, daß sich die bereits vorhan denen Rcchtsinstilutc völlig umgcstalten oder auch völlig neue dergleichen entstehen könnten, und, wenir dies ge schehen sollte, cs in dem bürgerlichen Gesetzbuche an Nor men fehlen möchte, unter welche die umgestaltcten oder neu entstandenen Rechlsinstitute zu subsunuren wären. Wir glauben, baß dieser Fall überhaupt nicht eintreten kann, weil die Rechlsinstitute das Recht nicht ändern können, und, wenn entweder vorhandene RechtSinstitutc sich in ihrer rechtlichen Natur ändern oder neue dergleichen entstehen» dies nur die Folge haben kann, daß die recht liche Bemtheilung derselben eine ihrer eigcnthümlichen rechtlichen Natur entsprechende sei. Gesetzt aber auch, cs wäre der vorausgesetzte Fall überhaupt denkbar, so würde gewiß auch daS Recht, welches man möglicherweise io oubnickium sür anwendbar ansehen könnte, die Normen nicht enthalten, deren man zur Regelung der von dem gegenwärtig vorhandenen völlig verschiedenen Nechtstn- stitute bedürfen würde, und cs bliebe dann nur das Mit tel einer neuen Legislation übrig. Die Grundlagen für daS bürgerliche Gesetzbuch waren erstens die vorhandenen sächsischen Special gesetzt, insbe sondere die allgemeine.Vormundschaftsordnung, das Erb solgemandat und die Grund und Hypoth>.reuordnung, und zweitens das reichhaltige Material, welche- in drmf ge» meinen Recht und in der darauf gegründeten PrariS enthal ten ist. In ersterer Hinsicht läßt sich das bürgerliche Gesetz buch als eine blose Codisication bezeichnen. Dagegen hat dasselbe in der letzter» Hinsicht eine größere Srlbststän» digkcit bewahrt. In den hierher zu rechnenden Theilen kann dasselbe daher auch nur aus sich selbst nach den Grundsätzen der Wissenschaft interpretlrt werden. DaS bürgerliche Gesetzbuch spricht dem Gewohnheitsrechte die Macht ab, Gesetze aufzuhcben oder abzuändern oder neue Vorschriften mit Gesetzeskraft cinzusühren, und legt blo» in den Rechtsverhältnissen, deren Bestimmung der Will kür der Interessenten überlassen ist, den Gewohnheiten die Bedeutung eines Jnterprctalionsckomentes für die Feststellung dcr muthmaßlichen Absicht der Vertragschlie ßenden bei. Die Rechtfertigung dieser Vorschrift würde eine über den für Viesen Artikel bestimmten Raum weit hlnausgehende Auseinandersetzung erfordern, und eS mag daher hier nur dre einzige Bemerkung ihren Platz fin den, daß, so weit gewohnheit-rechtliche Normen bereit» zur Zeil der Abfassung des G-setzbuchs bestanden, dies« rutwrder sortgelten, weil st« rn da- Gesetzbuch ausge nommen worben find, oder als aufgehoben zu brtrach« ten sind, weil sie keine Ausnahme gefunden haben, und, soweit r» sich um Gewohnheitsrechte handeln könnte, welche erst künftig rnistehen werden, SS mit dem Zweck« d»s Gesetzbuch.- nicht vereinbar gewrstn wäre, neben de« letzter» rin« RrchtSquelle anzuerkeaarri, durch welch« dal- r§5 selb« aufgehoben oder abgeändrrt werden könnte. Hierin liegt auch der Grund, warum alle neuern Gesetzgebun gen eine gleiche, oder koch ähnliche Vorschrift über da- Gewohnheitsrecht habe», wie das bürgerliche Gesetzbuch. Lrnrnnuiilien, örrsehnngrn rc. im öffentlichen Dienste. Departement de» Cultuß u. öffeutl. Unterricht». Erledigt ist: die Elementarlehrerstellt zu Elter lein (Annaberg), Coll.: der Stadtrath zu Elterlein; die achte Lehrerstelle an dcr Bürgerschule zu Annaberg, Coll.: der Stadtrath daselbst; die Mädchcnlehrerstelle zu Bärnsbach (Stollberg), Coll.: daS k. Ministerium de- CultuS und öffentlichen Unterricht-; die Schulstrlle zu Rugi-walde (Pirna), Coll.: verw. Frau v. Larisch zu Dresden; die Schulstelle zu Neustadt (Auerbach), Cob.: dir Schulgemeinde. Dresdner Nachrichten vom 20. März. — Bereits in Nr. 24 ist über die Untersuchung be richtet worden, welche bei dem Bezüksgerichte Meißen wider den Windmüller Müller aus Zschaiten wegen Brand stiftung anhängig ist. Müller hatte sein eigenes HauS auS Gewinnsucht angezündct, und eS war bei dem Brande ein 12jLhriger Knabe um das Leben gekommen, Müller war von dem Bezirksgerichte Meißen zum Tode ver- urtheilt worden. Die zweitinstanzliche Verhandlung bei dem Oberappellationsgerichtc findet Mittwoch den 22. d. früh 9 Uhr statt. Die Staatsanwaltschaft wird durch den Gencralstaalsanwalt vr. Schwarze und die Verthcidigung durch Adoocat Oe. Stein >. vertreten werden. X Am Sonnabend hielt in Mrinhold'S Saale Herr Oberconsistorialrath Oe. Wichern aus Berlin einen Vor trag über „die Bedeutung und die Ausgabe der christ lichen Armenpflege in der Gegenwart, mit besonderer Be ziehung auf den Verein sür weibliche Diakonie in Dres den". Der Eindruck, welchen der andeuhalbstündige Vor trag auf das außerordentlich zahlreiche Auditorium hcr- vmbrachte, war ein tiefgehender. Von echt evangelischem Geiste durchdrungen, boten diese Mitthcilungen eine Fülle rrwecklicher Gedanken und ergreifender Schilderungen, wäh rend die vorgeführten Thatsachcn allenthalben den scharf blickenden und virlerfahrnen Armenfreund bekundeten. Einleitend wurde zunächst auf ten Zusammenhang der Armenpflege mit der socialen Frage htngewicsen, alsdann eine kurze Geschichte dcS hiesigen „Vereins für weibliche Diakonie" (dessen Jahresbericht wir vor wenig Tagen an dieser Stelle im Wesentlichen mittheiltcn) gegeben. Weiter charakterisirte hierauf der Redner drei Gruppen der Armenpflege: die staatliche oder cownrunale, die kirch liche und private (individuelle), wobei letztgenannte nach Grund und Ziel ausführliche Erörterung fand. Da die weibliche Diakonie (christlicher Frauendienst) auch das sittliche Wohl der Dienstmädchen inS Auge faßt, so kamen bei diesem Punkte eine Menge Fragen in Anregung, wie z. B. bezüglich der Mägdeherbergen, Mägdcerzichung, Dienstlosigkeit, dcS moralischen Untergänge-, der sittlichen Aushilfe rc. Wenn statistisch nachgewicsen ist, daß im Jahre 1863 etwa 3600 weibliche Dienstboten nach Dres den gekommen, während 7300 ihre Dienste gewechselt haben, so daß überhaupt in erwähntem Jahre 1l,200 weibliche Dienstboten in Dresden anwesend waren, so wird gewiß selbst ein oberflächlicher Blick erkennen, daß die weibliche Diakonie hier ein reiche- Arbeitsfeld vor sich hat, da- zum Schluß des Nähern geschildert wurde. — Beim Ausgange wurden freiwillige Gaben zum Besten des Vereins sür weibliche Diakonie (sür Krankenpflege in den Wohnungen der Armen) gesammelt. Höher als die cingegangcncn Geldspenden möchten wir aber den Ge winn anschlagcn, daß hier so manchem wcltverlornen Gemüthc einmal die große Wichtigkeit dcr christlichen Armenpflege aus glauben-kräftigem Munde eindringlich dargestellt worden ist — Da» erledigte Direktorat an der hiesigen k. Gar- ntsonschule ist in diesen Tagen dem seitherigen ersten Lehrer gedachter Anstalt, Herrn K Ehrig, übertragen worden. — Am 18. d. M. eröffnete dcr Artilleriestabslrom- peter A. Böhme mit den Musikchören dcr drei Artille- rirbrigaden und der Pionnierabtheilung im Saale von „Braun'S Hotel" einen Cyklus von drei Concerten. DaS zahlreich erschienene Publicum nahm sämmliche Num mern deS Programms sehr günstig auf und spendete namentlich auch den virtuos auf dcr Posaune ausgeführ ten Solovortrigen dcS Dirigenten lauten Beifall. Das zweite dieser Concerte findet übermorgen, den 22. d. M., in d:n Räumen deS „Ltncke'schen Bades" statt. ... d. Zum Benefiz für Fräulein AlincHuth kommt auf hiesigem zweiten Theater Dienstag, den 21. März, „Eine Posse als Medicin oder so curirt man schlimme Frauen" zur Ausführung; ein Stück, dessen Lebendigkeit ver Handlung, spannende Ver wickelung der Fäden, Flexibilität und doch Natürlichkeit der Eharaktcrzcichnung, frischen und Heilern Humor, sowie jene wohlthuenoe Wärme und Innigkeit deS Geuiüth» wir schon fiüher rühmend hervorgehvben haben. Ist da» Süjet dcS Stücke- so recht mitten au- dem Leben her- auSgegriffen, indem eS uns eine- jener lächerlichen Zerr bilder vorS Auge führt, wie sie Verschrobenheit und Un natur leider gar oft in die verschiedensten Kreise dcS Fa milienleben- hineinzeichnet, so dürfte dies Grund genug sein, auf diese Bcnefizvorstellung im Interesse deS Frl. Huth, di« rin Liebling de» Publicum» geworden, hier mit besonder- ausmerk,am zu machen. — Infolge der ringetrctcnen starken Kälte — dcr Thrrmometer zeigte vergangene Nacht 11 Grad — hat sich aus dem Elb ströme viel Treibeis gebildet und ist dadurch die Fortsetzung dcr bereits begonnenen Fahrten der Dampfschiffe sehr erschwert. Lingcsan»,frv. An die Actionäre der Leipzig Dresdner Eisenbahn. Das Directorium und der Ausschuß der Leipzig- Dresdner Eisenbahngesellschafk scheinen die Frage über Erbanung einer über Döbeln führenden zweiten Bahn zwischen Dresden und Leipzig, soviel den bezüglichen Veröffentlichungen Über die Vorverhandlungen und dem Inhalte der Einladung zur Generalversammlung der Actionäre zu entnehmen ist, von einem Standpunkte au» zu behandeln, den die große, ja die größte Anzahl der Actionäre schwerlich theilen dürft«. ES handelt sich nämlich keineswegs bloS um die Ent schließung darüber, ob die Bahn über Boi-dors und Meißen gebaut werden soll oder nicht, sondern um zwei Fragen, wir au» den Bedingungen dcr Seiten dcr Stände behuf« der Concesstontrung dieser zweiten Bahn der StaatSrrgierung ertheilten Ermächtigung deutlich und klar hervorgehl: entweder ist über Borsdorf nach Meißen zu ban n und solchenfalls sowohl die alte als auch die neue Bahnlinie in einer gewissen Reihe von Jahrcn dem Staate abzutrrtcn, oder es ist von Leipzig dircct nach Dresden (also über Nossen und Wilsdruff) za bauen, wenn nämlich dem Staate bezüglich dcr alten Linie da- RückkaufSrecht nicht zugestanden wird. Diese zweite Frage scheint todtgeichwiegen werden zu sollen und doch spricht für die Ausführung einer zweiten direkten Linie sowohl vom Standpunkte der Actionäre als dem der Staatsrcgicrung aus Vieles, waS der reif lichen Erwägung und Verhandlung wcrlh ist, hier aber nur angedeutct werden mag: 1) Liegt eS nicht im allgemeinen Interesse, daß durch die neue Bahn möglichst viele Theile des Landes in das DerkehiSnetz gezogen werden, von welchen, gerade ein Theil dcr Umgebung Dresden» vielleicht sür immer aus geschlossen bliebe, wenn sür die neue 'Bahn Trakte lrr alten Verwendung finden sollten? 2) Täuscht man sich auch nicht in den Voianschläg.n für die bei Meißen nöthigen, jedenfalls einen cnonnen Kostenaufwand erfordernden Durchsticharbciten und den Bau' einer festen Elbbrücke, und» sollten wi klich die Kosten der Strecke Nossen Dresden, bei welcher diese Bau ten nicht erforderlich, höher komme», zumal i» jedem Falle „die Einrichtung eines dirccten, von dem dcr alten Bahn unabhängigen Betriebes auf der neuen Linie" herzustellcn ist?! — 3) Glaubt man, daß die Actionäre, von denen Viele den größten Theil ihre» Vermögens in Aktien angelegt haben, auf eine Entäußerung der alten Bahn eiugehcn Werden, möge aucb der Zeitpunkt einer solchen so weit hinausgcschobcn werden, als die Siaatsregicruug zugesteht? oder meint man, daß die Actionäre zur Begünstigung von Privatinteressen einen kostspieligen Umweg ülur Meißen vorzieheir und in ihiem eigenen sowie im öfs.ut lichen Interesse den enorme» Vortheil nicht erkennen wer den, welcher durch den Transport der Kohle» auS den zwischen Wilsdruff und Dresden befindlichen rieten und unerschöpflichen Kohlenwerk-n auf einer von Nossen über Wilsdruff nach Dresden zu erbauenden direcien Bahn linie mit eclatantrr Gewißheit sich darbielel! Da» Vorstehende wird genügen, zu belegen, daß cs dcr wahren Sachlage wenig entspreche» würde, solUc die Behandlung der Frage: , ob direkt von Dresden nach Leipzig" völlig von der Tagesordnung lcr bevorstehenden Generalversammlung ausgeschlossen bleiben. Eventuell Wird ein bezüglicher Antrag nicht ausbleibc», oder die von dem Directorium allein propouirtc Frage ihrer Ver neinung mit großer Stimmcnzahl nickt entgehen können. Biele Artioniire. Statistik und Volkswirthschast. * Zur Generalversammlung der Leipzig-Dresdner Liseir bahnrompagnie hat das Directorium au die Actionäre eine sehr ausführliche Mitthellung über die projcctirte Herstellung einer Eisenbahn zwischen Borsdorf und Meißen über Dö beln ergeben lassen, in welcher die zwischen dem Direktorium und dcr Staatsregierung in diesem Betreff gepflogenen Verhand lungen dargelegt und die von den GescUschafisorgaucn gefaßte Enttchließung mitgetheilt wird, wie solche der bevolslehcndcn Ge- neralvrisammlung zur Genehmigung empiohten werden soll. Wir müssen uns sür heute aus folgen'c Andeutungen hierüber beschränken. Das Directorium dcr Leipzig-Dresdner Eifenbahn- coiupagnie sagt am Schliisfe seincr Mcktheckuug: »Im Allgemei nen glaubten wir die Ncberzcngung aussprichcn zu lönneir, daß sich unter den jetzt vorliegenden Modalitäten ein den Interessen der Eonipagnie entsprechendes Uebereinkommcn über den Döbelner Bakuba» werde abschtießen lassen. Denn in allen den Punktcn, in denen wir, ohne den Interessen dcr Eonipagnie zu nahe zn treten, von unfern Anforderungen ganz abzugehcn außrr Stande waren, haben sich die Ministerien zu Zugeständnissen bereit finden lasse», welche alle wesentlichcn Bedenken beseitigen, nnd namcnl lich dursten wir die nöthige Freiheit der Compagnie betreffs der Benutzung und dcs Betriebes der Bahn nunmehr >n ausreichen dem Maße gewählt betrachten. Nur hinsichtlich des Fiuanzpunk- tcs waren noch zwei nicht unwichtige Entschließungen infofcui zu fassen, als die SlaatSregierung sowohl betreffs des EnlschL- digunasbetrags sür den Fall des Ankaufs tdc» Zeil- punkt sür den Begum des Rückkaufsrcchts dcr Regle, nn > ist ans ll" Jahre vom Begum des Betriebes ans dcr ganzen neuen Bahn- ftrccke festgesetzt), al« sür die Ausbringung der Geldmittel für die neue Bahn alternative Vorschläge gemacht halte Von den in ersterer Beziehung »ul> .t deS Protokoll« ausgestellten Proposilio- nen hatten wir zunächst die Offerte unter bl> als unvorlheilhaf- leste ohne Weiter-« zu beseitigen, während es zur Entscheidung über die beiden andern Voifchläge einer sorgfältigen Prüfung bedurfte. Gestützt aus die Resultate derselben nun beschlossen wir, in vollkommene, Uebereinstunrnung mit dcm Gestllschafls- ausjchusse, den Vorschlag »uh >h>> acceptireu't, indem der selbe sich, so lange man nicht eine febr beträchtliche Dividende als unbedingt gesichelt voraussetze» will, als annehmbarer her- ausstellte und zumal in der zugestandcnei, Rückzahlung der ge tilgten Anleihen und des Reservefonds den Aktionären im An- kaussfalle sehr crhebliche Beträge gewährt, deren unbedingte Sicherheit ihnen den Schwankungen einer Dividende gegenüber von ganz besonder!» Werthe sein mutz — Was aber die Regie rungspropositionen über die Ausbringung der Geldmittel betrifft, so haben die GrsellschaslSorgane ebenfalls auf Grund sorgfältiger Erwägung aller cuischlagenden Verhältnisse bischlosse», die Offerte »ud 6-> des Protokolls zu acccplircn"j, wofür die selben wiederum vorwiegend die Rücksicht auf du Interessen der Aktionäre und die Erhaltung des Werwes de, Acuen bestimmt hat, die durch de» Vorschlag »nb 6>- dcs Protokolls weit weniger gewahrt erscheine». Denn bekanntlich stellt sich die Dividende bei denjenigen Eisenbahnen am höchsten, bei denen cm vcrhällniß- mäßig größerer Theil dcs Anlagecapitals in Prioritäten, -in vcr- hältnibmäßig kleiner Theil in Aktien selbst aufgebracht ist. Wenn wir daher in den, ausgestellten Finanzplane das Anlagekapital zu ca. U auf neue Aktien und ca. ?ß auf prioritätische Anleihe ver- theilten, so hofften wir damit den Aktionären nicht nnr so wenig als möglich Geldanschaffung zuznnmthen, sondern ihnen auch die Chancen einer guten Dividende zu erhalten." . . . „Als Ergebnis« aller der vorstehenden Erörterungen nun sprechen wir die vollste Neberzeugllng aus, daß wir unser» Aktionären die llebernalnne dcs Bensdorf-Döbeln-Meißner Bahnbaues unter den von uns erlangten Bedingungen als rationell und nothwendig zugleich em pfehlen können, nnd geben es der Entscheidung der bevorsteben- den Generalversammlung anheim, ob sich die geehrten Aktionäre den nach bestem Wissen und Gewissen gefaßten Beschlüssen ihrer Gcsellschaflsorgane anschlicßen nnd ihre Genehmigung erwecken wollen." ') Die Staatsregiernng batte sich »nb <1 alternativ entweder »») zu Zahlung des zwanzigsachcn Betrages der innerhalb der letzten zehn Jahre vor dcr Kündigung dulchfchnnckich verweilten Jahreszinsen nnd Dividenden, oder hh) zur Gewährung des für die Aktien während der zehnjäh rigen Frist im Durchschnitte an der Börse zu Leipzig no- liilen Eourscs und in beiden nurerwäbnten Fällen zugleich zum Ersatz dcr bis zum U-Hergang der 'Bahnen au den Staat von der Compagnie aus den Erträgnckfen dcs UnlcrnebmenS getilgten Anleihen nnd zu Ueb-rlasfung dcs Reservefonds an die Aktionäre bereit erklärt. ") Die Staalkregiernng batte daran sestgeballen, daß ») entweder zwei und emc halbe Million des veranschlagten Bedarfs durch Aktien und de, Rest dluch eine nicht über vier Proccnt verzinsbarc Anleihe, oder d) fünf Millionen Thaler durch Ausgabe neuer Aktien auf gebracht werdc, welchenfalls man der Eompagnie hinsicht lich des Zinsfußes keine Beschränkung auserlegen wolle, und daß übrigens o) in beiden Fällrn zn dcr spätestens zehn Jahre nach Eröff nung deS vollständigen Betriebes ans der neuen Bahn bc ginnenden Tilgung jährlich wenigstens ein Procent nebst den alljährlich nach und nach «spalten Zinsen venvendcl werde. stöln, l8. März. Mit Genehmigung Sr. königl Heben des Kronprinzen und auf den Wunsch der preußischen Ostseepro vinzen ist der Termin zur Eröffnung der internationalen land- wirthschastlicben Ausstellung hicrseldst auf den 2. Juni festgesetzt. Stockholm, II. März. (H. N.) Nachdem dcr Plan zu riiur skandinavischen Industrie-Ausstellung in Stock Holm der Commnnal-Verwallung zur Bcgntachtnng übergeben war, bat der Obcrstatlballer jetzt bei den, Könige beantragt', daß eine solche Ausstellung in Stockholm am ll». Juni 1866 elöfsnct werden und ungefähr ll Monate dauern soll. Zu diesem Zw.ck soll auf dem Marktplatz« Ka,l's XIII. ein AussteUungsgcbäudc von Holz nnd GlaS errichtet werden, wozu nach dem Anträge des Obcrstallhal- lers die schwedische Staatskasse lüttOOck THIr. schwer. beitragen soll; die Eomnnm bat IckO,t)M> Tbtr. dazu bewilligt' Bekanntmachung. Mit dem l. April dieses IabreS tickt in Oppach bei Neusalza eine Pvsterpeoilion in Wirksamkeit. Dieselbe erhält ihre Verbindung durch die zwischen Bautzen nnd Ebersbach, sowie zwischen Neustadl b. St. und Oderwitz regelmäßig coursirenden fahrenden Posten. Leipzig, am lv. Marz ldtstb. Königiche Ober - Post Direktion. von Zahn. Bekanntmachung. Mil dem I. April dieses Jahres werden ») zwischen Altenburg und Gcra eine vierte tägliche Personen- und Packereipost mit dem Abgänge aus Altenburg tl llhr ->5 Min. früh, aus Gera 10 Uhr Vormittags, d) zwischen Gößnitz und Schmölln nne vierte tägliche Fahr post Mit dem Abgänge ails Gößnitz 7 Uhr früh, aus Schmölln 12 Uhr 45 Min. Mittags in Gang gesetzt. Leipzig, den 10. März 1865. Königliche Ober-Post Direktion. von Zahn. Bekanntniachnng. Vom 1. Avril bis mit 15. October d. Is. werden 1) die tägliche Personenpost von Grimma nach Leipzig, aus Grimma um 5 Uhr früh, 2) die tägliche Personen- und Packcreipost von Lamcnz nach Sautzen, an» Laurenz llH Uhr früh abgeferligt. Leipzig, den 16. März 1865. Königliche Ober Post > Direktion. Sächsische Wcsllichc Staats-Eistubchoca. Bekanntmachung, direkten Güterverkehr mit bctr. Vom 20. März d. I. an findet zwischen den diesseitigen Stationen Altenburg, Chemnitz, Lrimmitzschau, Dübeln, Glauchau, Leipzig, Meerane, vlauen, Reichenbach, Niesa, Werdau und Zwickau einerseits und Linz an der Donau andererseits, direcle Gnterbesörocrung aus Grund der Güter-Elassificalion und der Transpotlbkstimmungcn für den Sächsisch-Bauerischen Güterverkehr vom >. Oktober >864 statt. Tarise für diesen Verkehr sind durch die Gütererpedilionen der genannten Stationen zu bestellen und kosten I Ngr. pro Stück. Leipzig, am 18. März >865. Königliche StantScisenbahn - Direktion. ». Crauohaar. Für die wohlthätigen Zwecke de« hiesigen das nnlrr aller höchster Pritection Ihrer Majestät der Königin Marra stehl, s»Il in der ersten Woche de» April im chötkl de Lare ein Eoncert, unter gütiger Mitwirkung der Hotopernfünae- rinnen Fräulein Zilooteben und Fräulein Äaldamu», sowie der Pianistin Mary Lrrv» und des Herin Kammermufikns Srühmacher zur Anssührung kommen. Der Zweck des Pestalozzistiftes rp: Verhütung der sittlichcn Verwahrlosung armer Kinder au« den untern Volksklassen durch Versorgung, erziehliche Aussicht und zweck mäßige Brschäsligung. Dre Mitwirkung so vorzüglicher künstlerischer ArLfir, wie auch der wohlihLlige Zweck, dem der Ertrag gewidmet ist, lassen einen zahlreichen Besuch die ses E»nccrtes hosten. Kit üiußilchk Dtp»l-li-u Nlr Ptt»d»rr PeAalozMisl. -ä. ». Z. Vorst. »»«re« V«I«I ist für Oekonomen, Gutsbesitzer, Ginnd- tigenlhümer, Beamte, reiche Baueislente und Geweiblreibende leicht zu verdienen. G f. frankote Anfragen, nebst genauer Angabe dcs Standes, nimmt m>h Uf. die Zeitungs Annoncen-Erpedilion der Her ren SS. L<. ttwudk ck ko. kn Frankturt a. M. enlgegcm In unfcrm Verlage i» erschnneu- Das päplilichc Rundschreiben und die 80 verdammenden Sätze, erläutert dmch Kern- fprnchc ron Männern der Neuzeit, fowie durch geschichtliche und statistische Notizcn. 210 Seiten Sedez, geb. Preis l2</» Sgr. — 45 kr. Rhein. — 65 kr. Osten. LL" Dies Merkchen Hal als »nleref- anteste Stcllcirsammlung zu den wich tigsten religiösen, kirchlichen und politischen Grundfragen bleibenden Werth. Duisburg, im März 1865. W. Falk L Boluirr. Ein von Behörden und Autoritäten best- cmpfohlcucs thatkräftiges Ehepaar in den vierziger Jahren, gebildet und wohlerfahren, bewirbt sich um däs Invpketorot einer Wohlthäligkccks-, Bade-, oder dergleichen Anstalt, auch Vea-svoltuoU einer herr- chaftlichcn Besitzung. Gütige weitere Auskunft crtbeilt Herr I»r. veorUl, Direktor dcr Königlichen Blindenanstalt in Dresden. T)a» Agkutar- uCommisslousgeschäfl vo IL. IsUvItIier. Dresden, Ostraaller 12 Part, empfiehlt Herrschaften u. Rittergüter in allen Gegenden Deutschlands, sowie Villen und Hausgrundstiickt in und außerhalb Dresden ui aroßcr Auswahl zum Berkaus. Nur Besitzungen, von deren Wcrlhsvcr- hällnijjcn zuvor durch eigcne Anschauung Ueberzcnguug gewonnen, werden rmpsokten. 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