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Dresdner Journal : 28.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186502288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650228
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1865
-
Monat
1865-02
- Tag 1865-02-28
-
Monat
1865-02
-
Jahr
1865
- Titel
- Dresdner Journal : 28.02.1865
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1865 SV4S. Dienstag, dm S8. Februar, ItzmukkMtilFpxttst: ^»brllel»: 6 M»l,. — »»r. in S-dE.1 lw L-l—" . «4)>U»rI.: 1 ., 1» ,. .. ., Itritlko»«- °->ä »ou«tUeb io vr««a«: 15 Kxr. s vtsmpEi«»- t.1o»«Io« Hoo»o>«ro: 1 H^r. . 1 »vbl»x viu»». »isrrattUprrtst: ä«o K»u« «io«r x«»^»It«o»o 2»0«: 1 IVxr. Voi«r „Lmz«»«u»är" 4i« L«il«r 2 lissr. rrschrin«: lil^Ueb, Wit Lu«»b». ck.' »oiw- o°ä r«l.rt^«. Lk-iiä, Nir ck.o ,olr«°ä«o 1»». DresNerIourml. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. »nsrratemnmah« ««»Sri«: ' k'». OommieilooLe äe» Or«»«1uer ^ounr»I»; «beuck«,.: H. Luoi.»», L. Il-l-ai»; S»»>didrx-^l«w'. L Vool.«»; Lsrliiu Oilorivi'ictis Luatz- i>»o<il., lirrrxurii'i liur««u; vr»w»«: L. 8cm.orr»z >r,,l»u> i.ovi» 8rL»o»i«; kr»nilkllrrN.: iiuekti.; Lola: viik>««r»; k»rt»: v. (28, ru« ck« Koo» evs»n»); kr»^: 1». t)»»i.icu'» öuckb. i Ml«! Lowptoir ä. k. iVieosr Lsituu^, 8t«k»u»pl. 88.. > qrrausgrdrr: , I^öLixl. Lrp,ä»tioo 6«, vr»,cko»r Journal», vr„äeo ölarioovtr»«« kio. 7. Amtlicher Theil. Dretdeu, 24. Februar. Seine Majestät der König haben dem Bibliothekar, Hosrath vr. Petzholdt da» Ritterkreuz de» Verdienstordens zu verleihen geruhet. Dresden, 18. Februar. G«. Königliche Majestät haben zu genehmigen geruht, daß der Geheime RegierungSrath von Zahn da» von Er. Hoheit dem Herzoge von Sach sen Coburg-Gotha ihm verliehene Comthurkreuz 2. Elaste de» Herzog!. Sachsen-Ernestintschrn HauSvrdenS annehme und trage. Verordnung, die Staatsbau-Verwaltung betreffend, vom 16. Februar 1865. Mit Allerhöchster Genehmigung. Er. Majestät de» Kö nig» werden in Bezug auf die künftige Einrichtung der EtaatSbau-Verwaltung folgende Bestimmungen getroffen: l. Die Straßen- und Wasserbau-Verwaltung betreffend. 8- 1. Die Leitung und Beaufsichtigung de» fircaltschen Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens ist unter der Oberaufsicht de» Finanz-Ministerium» und in unmittel barer Unterordnung unter dasselbe ») in technischer Beziehung dem Straßenbau-Com- missar und dem Wasserbau-Director, d) in allen andern Beziehungen den AmtShauptleuten innerhalb ihrer Bezirke übertragen. §. 2. Der Straßenbau-Eommissar und der Wasserbau-Di rector bilden die technischen Organe des Finanz-Ministe riums und r» fällt ihnen als solchen die technische Ueber- wachung des gesammten fi-calischen Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen» zunächst anheim. 8- 3. Den AmtShauptleuten sind für die technischen Ange legenheiten Chaussee- und Wasserbau-Inspektoren beige» geben, welchen innerhalb deS ihnen angewiesenen Bezirk unter der Leitung und Ueberwachung deS Straßenbau« CommissarS und deS Wafferbau-Direktors die specirllc technische Aufsicht über sämmtliche fiScalische Chausseen, Straßen, Wege, Brücken, Fahren, Wasserstraßen, Canäle, Schleusen, Ufer, Dämme rc., sowie die Projectirung, Veranschlagung und Ausführung der dieselben betreffen den Baue obliegt. § 4. Die Chaussee« und die Wasserbau-Inspektoren sind den AmtShauptleuten untergeordnet und haben ihren An ordnungen Folge zu leisten. Nur wenn in technischen Angelegenheiten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Amt-Hauptmann und dem Chaussee- oder Wasserbau- Inspektor entstehen, hat der AmtShauplmann unter Bei fügung de» schriftliche« Gutachten- deS Chaussee- oder Wasserbau-Inspektor» Bericht an da» Finanzministerium zu erstatten und dessen Entschließung rinzuholen. 8- 5. Für die mit dem Straßen- und Wasserbau verbun denen wirthschaftlichen Geldkassen- und Rechnungs-An gelegenheiten werden Bauverwalter angestellt, welche die gesammte Cassen-, Buch- und Rechnungsführung, die Zahlung an Lieferanten, sowie die Auslohnung der Ar beiter u. s. w., ingleichen die Leitung und Erledigung aller beim Straßen- und Wasserbau vorkommenden wirth- schaftlichen LerwaltungSangclegcnhrtten, insbesondere die Anschaffung und Uebernahme von Baumaterialien, die Verdingung an Bauunternehmer, die Aufbewahrung der Bau-Utensilien u. s. w. obliegt. Inwieweit bei dergleichen Verwaltung-angelegenheiten Seiten de» Bauverwalter» ein Einvernehmen mit de» Chaussee- oder Wafferbau-In spektor und nach Befinden eine Mitwirkung dieser Letz tere« stattzufindrn hat, wird durch die Instructionen näher bestimmt. 8 6. Die Bauverwalter find den AmtShauptleuten unter geordnet und haben ihren Weisungen in Straßen« und Wasserbau-VerwaltungSangclegenheitrn Folge zu leisten. In Cassen-, Buch - und Rechnungssachen hingegen find sie von den AmtShauptleuten unabhängig und dem Finanz Ministerium unmittelbar untcrgrstellt. U. Die Hochbau-Verwaltung betrefend. 8- 7- Für die StaatS-Hochbau-Derwaltung, mit Ausnahme de» Hochbaues bei ») der Militär-Verwaltung, d) der Bergverwaltung, v) der StaatSrisenbahn Verwaltung und 6) den Landes-Heil- und Versorg- 2nd Strafanstalten werden besondere Landbaubezirke gebildet, welche in der Regel mit den amtShauptmannschaftlichen Bezirken iden tisch sind. 8- 8. In jedem Landbaubezirke wird ein Bezirksbaumeister (Landbau-Jnspector) soweit nöthig mit einem oder meh reren Assistenten angcstellt, welchem die technische Aufsicht auf die in seinem Bezirke befindlichen GtaalSgebäude, soweit sie nicht den tz. 7. unter » —ä. genannten Ver« waltungSzweigen angehören, namentlich die Fürsorge für die gehörige Unterhaltung derselben, sowie die Leitung und Ausführung der angeordneten Baue obliegt. 8- 9. Vier dieser Bezirksbaumeister (Landbau-Jnsprctoren) führen den FunctionStitel „Landbaumeistrr" und sind dazu bestimmt, im Falle ihnen dazu vom Finanz-Ministerium erthetlten Auftrages, auch in anderen al» in den von ihnen vertretenen Bezirken einzelne Geschäfte zu besorgen, oder wichtigere Bauten zu beaufsichtigen, auch nach Be finden bei den ihnen in andern Bezirken besonder» über tragenen Bauten sich selbst der Projectirung und Bau leitung zu unterziehen. 8- 10 Die gesammte obere Leitung und Beaufsichtigung deS Staats Hochbauwesens (8. 7.) erfolgt von dem Finanz ministerium, welchem zu diesem Behufe ein technische» Organ, der Oberlandbaumeister, nebst zwei außerordent lichen technischen Beiräthen, einem theoretisch höher ge bildeten Architekten und einem Bildhauer, sowie de« nöthigen technischen und ErpeditionS-Personal beigrge- ben ist. 8- 11- Sämmtliche Ministerien, sowie diejenigen Ober- und Mittelbehörden, welche innerhalb bestimmter Grenzen zur Anordnung von Bauten befugt sind, treten, soweit es stch um Projectirung, Veranschlagung und Aussührung von Hochbauten thr-a Ressorts h»>>b«lt, t» unu»itt»lvaren Geschäftsverkehr mit den Landbaumeistern und Landbau- Jnspectoren. Andere Behörden haben ihre Vorschläge und Anträge nur dann, wenn es sich um die gewöhnliche Unterhal tung der Gebäude handelt, an die Bezirksbaumeister, in sofern sie sich aber auf Veränderungen oder Neuherstel« lungen beziehen, an die ihnen vorgesetzten Behörden zu bringen. 8- 12. Die Kassenbuch- und Rechnungsführung, sowie die damit verbundenen wirthschaftlichen Geschäfte, werden, soweit es sich um Zoll- und Steuer-, Salz-, Lotterie-, Forst-, Floß- und Holzhofs-, Weinberg»- und Kellerei- und Kaliwerk»-, Porzellan Manufaktur- und Postgebäude handelt, in der Regel den betreffenden Verwaltungsstellen, im Uebrigen aber dem für die Straßen- und Wasserbau- Verwaltung angestellten Bauverwalter (8- 5.) übertragen. In denjenigen Fällen, wo nach §. 11. eine andere Behörde, al- da» Finanz Ministerium den Bau anord- nrt, kann auch eine andere Cassen- und Rechnungsstelle mit Führung der Baurechnung ausnahmsweise beauftragt werd«n. 8- 13. Die gegenwärtige Verordnung tritt vom I. April 1865 an in Wirksamkeit. Dresden, den 16. Februar 1865. Finanz-Ministerium. Krhr. v. Friesen. Säreiner. Verordnung, die Straßen- und Wasserbau-Kommissionen betr., vom 17. Februar 1865. Mit Allerhöchster Genehmigung Er. Majestät de» König- haben die Ministerien de- Innern und der Fi nanzen wegen der künftigen Wirksamkeit und der Zu sammensetzung der Straßen- und Wasserbau-Commissio nen beschlossen wie folgt: § * Die Wirksamkeit der Straßen- und Wasserbau-Com missionen in fi-calischen Straßen- und Wasserbau-Ange legenheiten wird aus diejenigen Fälle beschränkt, in denen Rechte und Verbindlichkeiten von Privatpersonen in Frage kommen. 8- 2. Der Straßenbau-Commissar und der Wasserbau- Director scheiden auS den Straßen- und Wasserbau- Commissionen aus und cS werden den letzteren dafür die Bezirks-Chaussee- und Wasserbau-Jnspectoren als tech nische Beamte und Sachverständige beigegebrn. §. 3. Die vorstehenden Bestimmungen treten gleichzeitig mit der Verordnung vom 16. ds. Mts., die Staatsbauver- waltung betreffend, mit dem 1. April 1865 in Wirk samkeit, wogegen von demselben Zeitpunkte an die Vor schriften in §8- 27 und 28 der durch Verordnung vom 27. September 1842 (Gesetz- und Verordn.-Blalt vom Jahre 1842 S. 177) veröffentlichten General-Jnstruc- tion für die Amt-Hauptleute, sowie die Verordnung wegen theilwriser Aenderung deS § 27 der revidirten General- Instruction für die Amt-Hauptleute vom 5. September 1849 (Ges.- u. Verordn..Bl. vom Jahre 1849 S. 179), ingleichen alle sonstigen älteren Bestimmungen, soweit solcbe der gegenwärtigen Verordnung cntgcgcnstehen, hier mit aufgehoben werden. Dresden, den 17. Februar 1865. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Freiherr von Beust. Freiherr von Friesen. Schreiner. Verordnung, eine Abänderung der General-Instruction für die Amtsbauptleute vom 27.September t842 betreffend, vom 18. Februar 1865. In Verfolg der Verordnung vom 16. dss. Mts. die Staatsbauverwaltung betr. haben mit Allerhöchster Ge nehmigung Sr. Majestät deS König- die Ministerien de» Innern und der Finanzen beschlossen, die Verordnung vom 7. April 1862 (Gesetz- u. Verordn.-Blt. v. I. 1862 S. 41) vom 1. April 1865 an wieder außer Wirksam keit treten zu lassen und von demselben Zeitpunkte an folgende Bestimmungen an Stelle von tz. 25 der durch Verordnung vom 27. September 1842 (Ges.- u. Verordn.- Blt. vom I. 1842 E. 177) veröffentlichten General- Instruction für die Amtshauptleute zu treffen: 8- 25. Dem AmtShauptmanne liegt die Mctaussicht über die in seinem Bezirke befindlichen, der landbau amtlichen Aussicht unterstellten GtaatSgebäude, welche weder der Forstvcrwaltung angehören, noch unter der Aufsicht einer Mittelbehördc oder eines besonders beauftragten Beamten stehen, in der Maaßc ob, daß er sich von dem Zustande und der Beschaffenheit, sowie von der zweck mäßigen Verwendung derselben in Kenntniß zu erhalten und von etwa in dieser Beziehung wahrgenommenen Mängeln, oder von einer un pfleglichen Benutzung derselben dem Bezirksbau meister oder dem Administrator des Gebäude» Mittheilung zu machen, nach Befinden auch an daS betreffende Ministerium Anzeige zu erstat ten hat. Dresden, den 18. Februar 1865. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Freiherr von Beust. Freiherr von Friesen. Schreiner. Feui l^e t o n. Miani't Expedition zur Erforschung der Rilquellen. An da» Präsidium der kats. deutschen Leopoldo-Ca- rolin. Akademie in Dresden sind in den letztvergangenrn Tagen zwei Mtttheilungen über die von dem berühmten Afrikaretsendrn Herrn Miani vorbereitete neue Expedition zur Erforschung der wirklichen Quellen d«S Nils ein gegangen, welche wir bet der allgemeinen Theilnahme an dieser wichtigen Aufgabe nicht verfehlen, hierdurch (die erstern in Uebersrtzung au« dem „Journal de Constan- tinople" 23. Januar d. I.), die andere im AuSzuge au» der „Const. Oesterreichschrn Zeitung" vom 15. Februar sofort zu veröffentlichen: Da- „Journal de Const." schreibt: „Dem durch seine Reisen im Innern von Afrika be kannten vrnelianer, Herrn Miani, welcher gegenwärtig in Konstaninopel verweilt, ist auf Befehl Er. kais. Majestät de» Sultan» von dem Wesir Fuad Pascha soeben nach stehende» Schreiben au-gefertigt worden. „Wie wir erfahren, hat der unternehmende Reisende zur Entdeckung der Quellen deS Nil« seinen Reisrplan dahin abgeändert, daß er nicht, wie er früher gethan, den Fluß hinauffahren, sondern in die Gegend de« Aequa- lor» zu gelangen versuchen wird, wo dieser Fluß ent springt und dann seine Richtung von Süden nach Nor dea nimmt. „Herr Miani hat auf seinen zwei früher« Entdeckungs reisen di« zwei für sein« Beobachtungen unentbehrlichen Merkzeichen nördlich vom Aeguator gefunden und wird diesmal sie in Verbindung zu bringen suchen, indem er die zwischen den Torpe« und südlich von Nyanza ge legenen Gegenden bereist. „Sc. kais. Majestät der Sultan hat seine Theilnahme an wissenschaftlichen Forschungen auch Herrn Niani da durch zu bezeigen geruht, daß ihm ein Damssboot der Gesellschaft Azizich zur Verfügung gestellt norden ist. Diese- Dampfboot wird den Reisenden durch die Meer enge Bab-elmandeb nach einem von ihm selkst gewähl ten Punkte der afrikanischen Küste bringen, wn wo all er dann seine Entdeckungsreise weiter fortsetzn wird. „Herr Miani hat dieser Mittherlung zuglich die Bitte beigefügt, S. k. M. dem Sultan, S. H. den Großwesir und S. E. dem österrrichschen Botschafter für die Be förderung seines Unternehmens, sowie Allen die ihm Be weise ihrer Theilnahme gegeben haben, seine ganze Dank barkeit zu erkennen zu geben. „Wir hoffen, daß nach Empfang de» nachstehenden Schreiben» deS Wesirs S. H. Ismail Pasch», dessen Sinn für Aufklärung bekannt ist, Herrn Mianiallen nöthigen Beistand angedeihrn lassen und daß der trfolg de» Un ternehmen» für ihn selbst, für da» oSmarische Reich und dir Menschheit im Allgemeinen günstiger ein wird." Uebersepunz bet Schreibens de» Großresir» an S. H. den Bicekönig von Aegypten den lv.Schaban 1281 (IS. Januar 1865). »Der österreichsche Botschafter hat sich für -crrn Miani, wel cher rm Begriff ist, nach Aegypten zurückzukehm, die Quellen de» Nil» ,u entdecken, um eine Empfehlung an Ire Hoheit und um di« Verfügung über ein Dampsdoot der Gesefchafl Azisieh ver wendet, da» sein Personal, welche» sich aus iweihunder» Mann beläuft, mit Lastlhieren und Gepäck von Eue di» an den Fluß Ost (2" südlich vom Aequator) befördern soll «Ihre Hoheit weiß, daß von jeher Mäner der Wissenschaft aller Nationen sich der Lösung dieser Ausgor gewidmet haben, und wenn gleich immer neue Schwieriakeitr, bi» jetzt sich ihnen entgegen gesetzt haben, so läßt sich doch baldein glücklicher Erfolg erwarten. .Die Aufgabe erfordert noch eine Anstrngung, und wir wer den der Wissenschaft einen großen Dienst lestrn, wenn wir Herrn Miani soviel al» möglich unterstützen, wetcrr nach seinen Reisen in jenen Ländern mit der natürlichen Beschaffenheit der Gegenden bekannt ist, welcher dem Unternehmen sein Leben widmet und sein Vermögen geopfert hat. ES ist daher sehr wünschenSwerth, daß unter der Regierung S. M. unser» Sultan» und mit Hilfe Ihrer Hoheit dieses große Uiltcrnehmen beschützt werde, und mit der Absicht, Ihre Hoheit daran zu betheiligen, bitte ich Dieselbe, den Betreffenden die nöthigen Befehle zu geben, da» gewünschte Dampf boot aus Kosten S. M. de» Sultan» Herrn Miani zur Ver fügung zu stellen. Auch wird man ihm sonst die nöthigen Sr- leichterungSmitlel angedeihen lassen müssen. Fuad Pascha.' Im Feuilleton der „Const. Oesterr. Ztg." wird zuerst angegeben, daß Herr Miani die obgcdachten Vergün stigungen der türkischen Regierung der Vermittelung deS österrrichschen Botschafter» Freiherrn v. Prokesch-Osten verdanke, und zweiten» ein Brief de» berühmten Mur chison an Herrn Hofrath Haidinger mitgetheilt, welcher in hohem Grade geeignet ist, dem neuen Unternehmen ein ungetheilteS Vertrauen zuzuwenden. Herr Murchison schreibt hier: ,E» ist mir höchst peinlich, daß mein verstorbener Freund Speke auf Herrn Miani übel zu sprechen war, er selbst kannte ihn nicht und er sprach nur seinen Feinden nach. Ich habe mich überzeugt, daß Herr Miani, wenn auch kein Astronom, doch ein «»»gezeichneter, gewissenhafter Reisender ist, der sich einen guten Namen und da» Vertrauen der Wilden am weißen Nil erworben hat. Ich ersuche Sie, alle» Mögliche zu thun, um Hrn. Miani zu bestimmen, daß er erforsche, wo sich unser Reisender Herr Baker befindet. S» scheint, er ist jetzt in Unyoro; wenn e» fich so verhält und er lebend au» dem äquatorialen Afrika wie- derkehrt, wird eine» der größten Probleme gelöst sein. Man er wartet diese Lösung von Herrn Miani und von unsrer Gesell schaft. Ich bitte Sie, Herrn Miani zu ersuchen, er möge alle Mittel auswenden, um sich und un» von dem Schicksale Herrn Baker'» zu unterrichten und unserm Landlmanne jede mögliche Hilst angedeihen lassen. Ihr Murchison. Ich erwähne nachträglich, daß Herr Miani vor einem Jahre mir selbst einen Theil seiner Pläne hier mtttheilte, und später auch an da» hiesige königliche Porzellancabtnet durch den Unterzeichneten eine interessante Sendung de» gewöhnlichen braunrothea und schwarzen Steingut» Leghp- Nichtamtlicher Theil° Uebersicht. Trlrarovbiscde Nachrichtru TagkSgrschikhte. Wien: Parlamentarische». Restau ration eine« Orden» in Ungarn. — Berlin: De pesche nach Wien. AuS der Budgetcommission. Ver mischte«. — München: Landtag etnberufen. Kunst gewerbeschule. — Karl-ruhe: Preßprocesse eingeleitet. — Mannheim: Näheres über die Erceffe. — Braun schweig: Der Brand de» Residenzschlosse-. — Koburg: Zeitungsconfiecation. — Frankfurt: Bundestags sitzungsbericht.— Bremen: BürgerschastSverhdlgn.' — Paris: Budgetvorlage. Vorrede zur Geschichte Cäsar'». — Turin: Der König. Kammervertagung. — Ma drid: Anleihe. — St. Petersburg: Vorschriften wegen Beurlaubungen. — Kalkutta und Hong kong: Aus der neuesten Ueberlandpost. — New- Aork: Näheres über die Friedensverhandlungen. Scla- »enema»cipation. kchletwig Holstein. (Nachrichten au» Altona, Rends burg und Schleswig ) Dresdner Nachrichten. Provinzinlnachrichtrn. (Elster. Sebnitz. Tharand. Schirgiswalde.) Berauschtet. Statistik und Lolktwirthschaft. Ttltgrupliische Nachrichten. Berlin, Montag, 27. Februar. AuS Haag ist die Nachricht hier eingetroffen, daß die Königin- Mutter, Anna, Tochter Kaiser Paul'S von Ruß land, schwer erkrankt sei. Turin, Sonntag, 26. Februar, Abends. Der König bat ein Amnestiedecret bezüglich der Turiner tumultuarischrn Ereignisse unterzeichnet und ist unter einem enthusiastischen Empfange heute auf dem Corso erschienen. New-Aork, 17. Februar, Morgen». Wech selcourt auf London 221, Goldagio 1V3A, Baum wolle 82, BondS 111'4. Der UnionSgeneral Sherman pasfirte den EdiS- tofluß und rückte bis Orangedurg, nördlich von Brancheville vor. Gegen Wilmington operireu abermals vereint die Armee und die Flotte. Ge neral Grant befestigt seine Position bei Hatschert- Run. Fessenden empfiehlt eine Anleihe von 6VV Millionen. Tilgesgeschichtc- Wieu, 25. Februar. (W. Bl.) Der Abg. vr. Giskra hat nun auch seinen Bericht über daS Budge. de» Mi nisteriums des Krieges erstattet. Derselbe beantragt, daß das Erforderniß für das Ministerium des Kriege mil Einschluß der aus den Kamcralkassen zu leistenden Zahlungen für da» Verwaltungsjahr 1865 nur im Ge- sammtbctrage von 87,982,772 Fl., und zwar: 1) al» Erforderniß der Landarmee mit 85,539,372 Fl., 2) al» Ersorderniß für Freiwillige und Stellvertreter mit 2,443,400 Fl. genehmigt und bewilligt werde. Verlangt wurden 105,767,772 Fl., der beantragte Abstrich beträgt also 17,785,000 Fl. — (Pr.) Gestern hatte das Herrenhaus seine Branntweinsteuerdebatte. Dir Entscheidung wurde ver tagt. Der bisherige Gang der Sache war folgender: Die Regierung brachte im Abgeordnetenhause eine Vorlage ein, nach welcher unter gewissen Bedingungen ein lOprocen- tiger Steuernachlaß gewährt werden sollte. Nach lang wierigen Verhandlungen beschloß das Abgeordnetenhaus, aber nur mit schwacher Majorität, die Ablehnung dieser Maßregel und vottrte dafür eine lOprocentige Erhöhung der Steuerrückvergütung für den Fall der Ausfuhr. Die Finanzcommission de» Herrenhauses konnte weder der einen, noch der andern Maßregel ihre Zustimmung er« tenS überliefert«, welche eine fühlbare Lücke dieser schönen Sammlung ausgefüllt hat. CaruS. Die Versorgung Dresdens mit Trinkwasser. Die hiesige Gesellschaft für Natur- u. Heilkunde hat in ihren letzten Sitzungen die wichtige Frage über die Trinkwässer Dresdens theilS durch einen au» den Herren Prof. Oe. Geinitz, Prof. Oe. Richter, Oe. Seifert, Oe. Seiler u. RegierungSrath Prof. Stein zusammengesetzten Au-schuß, theilS im Plenum berathen und dabei mit Einstimmigkeit die folgenden Hauptsätze, bez. Anträge zum Beschluß erhoben: Die Gesellschaft für Natur- und Heilkunde erklärt: 1) daß die Pumpbrunnrn Dresden» eine fort währende Verschlechterung erleiden durchZu« fluß der „Stadtlauge". Auf Grund dieser Thatsache spricht sich die Gesell schaft für die Nothwendigkett auS, d«ß der Stadtrath ein« Karte de» unterirdischen Dres den« au» dem Material sämmtlicher betreffenden Be hörden zusammenstellen laste, auf welcher Karte man gleichzeitig überblicken könnte: ») sämmtliche Pumpbrunnen, d) « Cloaken und Senkgruben, o) « AbzugScanäle und Schleusen, ck) . Master- und Ga»leitung«röhren. 2) Daß diese Verschlechterung der Pumpbrun nen Krankheiten herbeiführen müsse, wo durch da» Wohl der Einwohnerschaft und derRufDreSden-al-gesunderAufrathalts- ort gefährdet werden. 3) Daß ein« Verbesserung dieser schädlichen Einflüsse unter den jetzigen Verhältnissen nicht zu hoffen sei.
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