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Dresdner Journal : 08.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186501088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650108
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1865
-
Monat
1865-01
- Tag 1865-01-08
-
Monat
1865-01
-
Jahr
1865
- Titel
- Dresdner Journal : 08.01.1865
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nißmäßtg wenig gelesenes Blatt, regierungsseitig zur Auf nahme jener Eintragungen empfohlen worden und die „Zeitung f. Norddeutschland" hatte wiederholt mit großem Nachdruck das Unzweckmäßige der Wahl jenes Blatte hervorgehoben. * Kassel, 5. Januar. (Tel.) DaS Urthril des Obergerichts in der Anklagesache gegen den ObrrgerichtS- anwalt Henkel wegen Majestätsbeleidigung, welche durch die Eingabe an den Kurfürsten in der bekannten Reit hausangelegenheit begangen sein soll, lautet auf zwei Mo nate Festungsstrafe und Tragung der Kosten. Wietbaden, 4. Januar. Die heute »»-gegebene Nummer 1 deS „Verordnungsblattes" enthält eine Ver fügung der h. Landesregierung, wonach der in Darmstadt erscheinenden „Hessischen Landrszeitung" und dem in Mainz herauSgegebenen „Nass. Bürgerblatt für Stadt und Land" der Postdebtt entzogen und die Verbrei tung und Haltung dieser Blätter im Herzogthum unter Androhung einer Strafe von 15—30 Fl. oder 14-28- tägigeni Amtsgefängniß verboten worden ist. Frankfurt a. M., 5. Januar. (Nd. A. Z.) Die Bundesversammlung hielt heute wieder ihre erste Sitzung nach den Weihnachtsferien. Von politischem Interesse kam indessen nichts vor, außer daß Sachsen- Altenburg mit Bezug auf die neulich von den sächsischen Hcrzogthümern überreichte Denkschrift wegen der von ihnen auf Lauenburg erhobenen Ansprüche noch eine nachträgliche Erklärung abgab, in welcher die Ansicht ausgesprochen ist, daß in diesen Ansprüchen allerdings eigentlich Braunschweig-Lüneburg vorangehen müsse. Pari-, 6. Januar. Der „Moniteur" publieirt heute ein kaiserliches Decret folgenden Inhalts: Der letztere Theil der päpstlichen Encyklika, worin daS Jubi läum angekündigt wird, ist angenommen und wird im Kaiserreiche in der gewöhnlichen Form veröffentlicht. Dieser Theil ist angenommen worden, ohne irgend welche Gut heißung der darin enthaltenen Clausrln, Formeln und Ausdrücke, welche den Gesetzen des Kaiserreichs sowie den Freiheiten, Immunitäten und Grundsätzen der galltcani- schen Kirche zuwiderlaufen, oder auch zuwiderlaufen könn ten. — Die Eröffnung der Kammern ist, laut „France", bestimmt auf den 13. Februar angesetzt. — (K. A.) Von Merico sind wieder 2000 Mann französischer Truppen heimwärts unterwegs und hatten bereits am 15. December, laut einer dem „Mo niteur" zugegangenen Depesche, an Bord des Dampfers „Amazone" die Havana passtrt. — Der Commandant der französischen SchiffSdiviston im Golf von Merico hat den Auftrag bekommen, dem spanischen Geschwa der, daS unter dem Befehle des Admirals Pinzon steht, Leben-mittel, Kohlen und alle Gegenstände abzutreten, die dieser verlangen würde. Bern, 4. Januar. (K. Z.) Laut neuestem Berichte der eidgenössischen Commissare in Genf zeigt sich die dortige Bevölkerung trotz der Animositäten der Presse im Allgemeinen mit dem Verbiete der Gcschwornen im Pro- cesse der Augustangeklagten zufrieden, so daß die gehegte Befürchtung, ihre Freisprechung werde Anlaß zu neuen Reibereien derParteien geben, dahinfällt. Auf diese osficielle Meldung hin hat der Bundesrath in seiner heutigen Sitz ung die vollständige AufhebungdeS eidgenössischen Kom missariats vom 11. d. M. an beschlossen. Daß vom 10. d. M. an auch die eidgenössische Occupation Genfs aufhört, oder vielmehr eine andere Form annimmt, in dem an ihre Stelle ein ScharfschützenwiederholungscurS tritt, wurde bereits gemeldet. — In Ausführung deS von der Bundesversammlung erhaltenen Auftrags, in der eidgenössischen Flaggenfrage weitere, diese Angelegen heit ausklärcnde Schritte zu thun, beschloß der Bundes rath eine Note an die Regierungen von Oesterreich, Bel gien, Brasilien, Dänemark, Spanien, Nordamerika ,Frank reich, England re., um sie zu befragen, ob sie geneigt seien, schweizerische Schiffe in ihren Häfen zuzulassen und denselben die gleiche Rechtsstellung, wie den Schiffen der andern Nationen zu gewähren. Turin, 2. Januar. Die Antwort deS Königs beim Empfange der Glückwünsche des Gemeinde- rathes lautet nach der ,,K. Z.": „Ich bin in Turin geboren, ich bin ein Kind von Turin, seien Sie überzeugt, daß ich es nicht vergessen habe und niemals vergessen werde. Ich habe nicht bloS als König, sondem als Turiner Kind über das Unglück von Turin gelitten, und ich hatte viel darum gegeben, wenn die Dinge, dre sich zugetragen haben, hätten vermieden werden können. Aber man hat mich getäuscht, das Ministerium, dem ich mein Vertrauen geschenkt bade, hat Mißbrauch davon gemacht. Hätte man mich nicht ge täuscht, so würden wir nicht die bedauerlichen Ereignisse von Turin zu beklagen gehabt haben. So oft Sie mich im Interesse von Turin zu sprechen haben, wenden Sie Sich ohne Scheu an mich. Sie werden stets eine gute Ausnahme bei mir finden." Turin, 5. Januar. (Fr. Bl.) Der Kriegshafen von Neapel wird zu Zwecken des Seehandels abge- tretenWEine vorn General ValfrS prästdirte Commission Schwertlied. (K. M. v. Weber.) Iv äoum von Rietz. Nach dieser Festsetzung stellte Hr. Stadtrath Trucher eine Mitthcilung des Bauausschusses für nächste Sitzung in Aussicht, Hr. Staatsanwalt Held aber schloß die jetzige mit Worten des Dankes und der Anerkennung für die von den Herren Preisrichtern bewiesene Sorgfalt, Pflicht treue und Gewissenhaftigkeit, wobei sich zum Zeichen der Zustimmung sämmtlichc Anwesende von ihren Plätzen erhoben. * DaS freie deutsche Hochstift für Wissenschaf ten, Künste nnd allgemeine Volksbildung in Goethe'- Vaterhause zu Frankfurt am Main hat, wie das „Lpz. »Tgbl." meldet, die Professoren Erdmann, Roscher, Wuttke, Ructc und CurtiuS in Leipzig zu Ehrenmitgliedern und Meistern ernannt. * Im königl. Hoftheatcr in München gelangte am 3. Januar ein neues Trauerspiel von Hermann Schmid, „Ludwig im Bart", zur ersten Aufführung, der man mit erhöhtem Interesse entgegengeschcn hatte. Der Erfolg war ein außerordentlich günstiger, und wurde der Dich ter im Lause des Abends nicht weniger als vier Mal stürmisch gerufen. «> AuS Rom wird uns von einem Sachverständigen über den neugcfundenen Bronzckoloß des Herknlc» Fol gendes geschrieben: „Der Eindruck, den daS Standbild macht, ist ein vorwiegend brillanter, wozu nicht wenig die vollkommen erhaltene, starke Vergoldung beiträgt. An Kunstwerth steht der Koloß über dem de- Marc Aurel, dagegen unter dem neapolitanischen Kolossalpferd« und wird vermuthltch auch der Zeit nach zwischen diese beiden Arbeiten zu setzen sein. Und in der That weist auch der Fundort — die Substuctionen des Theater- deS PompejuS — auf daS Ende der Republik hin. Bon Righetti, den der glückliche Fund zu einem wohlhabenden Manne gemacht hat, sagt der römisch« VolkSwih: „Her kules hat seine dreizehnte Arbeit verrichtet: er hat Righetti hie Schulden bezahlen lassen." ist abgereist, um einen Platz für ein andere» Arsenal auSzuwählen. — In der heutigen Sitzung deS Abgeordneten hauses überreichte Sandonntni den dir Turiner Sep tember Errigniffe betreffenden Commissionsbericht. Der Präsident erklärte, die DiScussion werde beginnen, sobald der Druck deS Berichts vollendet sei. Larcrllooa, 4. Januar. (K. Bl.) Der Gerichtshof hat den angeblichen Marchese FontanrllaS wrgen Be trugs zu zweijähriger Zwangsarbeit verurthrilt und sechs Zeugen für meineidig erklärt. Der Berurthetlte hatte sich sür einen plötzlich verschwundenen, verschollenen und dann wiedergekehrten Sohn deS vor mehrer» Jahren verstorbenen reichen FontanrllaS auSgegebrn und sein Erb- theil beansprucht. — (H. N.) Ueber den Untergang deS spanischen AdmiralschiffeS in der Nähe der Chinchatnseln heißt eS in dem Briefe eine- SchiffScapitänS auS Calao vom 29. November: Am 26. Abends um 6 Uhr gerieth eine der spanischen Fregatten in Brand durch zufällige- Ueberfließen angrzündeten Terpentin-; um 5 Uhr in der Nacht erplodirte die Pulverkammer. Da wir gerade auS- liefen, so segelte ich zu dem Wrack hin. Dasselbe sank etwa eine halbe Meile von uns in 50 Faden Wasser. Die Offiziere und die Mannschaft benahmen sich sehr gut, sie reiteten die SchiffSkassr, die Waffen, eine Quantität Bomben, setzten die Magazine unter Wasser und brach ten das Schiff in hinreichende Entfernung von der übrigen Flotte. Kein Menschenleben ging verloren. Für die Pe ruaner ist die Nachricht eine willkommene Botschaft. Rrw Dork, 21. December. (H. N.) Einen Haupt schlag gegen die Conföderirtcn hat General Thoma- gkführt. Die Armee, welche nach dem Feldzugsplane deS Präsidenten Jefferson Davis Sherman aus Georgien ver treiben, Tennessee und Kentucky der Conföderatton wie der gewinnen sollte, ist aufs Haupt geschlagen. Hood hatte sein Heer in einem Halbzirkrl um Nashville aufgestellt, die beiden Enden seiner Linien lehnten sich an den Cumberland. Alle die von Nashville in süd licher Richtung ziehenden Straßen waren von seinem lin ken Flügel gedeckt. Die nächste Absicht, welche Thomas bei seinem Angriffe erreichen wollte, war deshalb auch, sich in den Besitz dieser Straßen zu setzen. Er drängte den Feind von den Hauptstraßen hinweg, hatte ihn am Abend des 15 Dec. 7 Meilen aus seiner Position ver trieben, ihm 16 Kanonen und mehrere Tausend Gefan gene abgenommen. Hood ließ in der Nacht seinen rech ten Flügel zurückgehen, sah sich aber am Morgen deS 16. von Thomas in seiner neuen Stellung abermals und mit überlegener Macht angegriffen. Thomas ließ ein CorpS nach dem andern gegen die feindlichen Posi tionen anrücken, und allen gelang es, Hood's Linien zu durchbrechen, ihnen Geschütze und Gefangene abzunehmen. 50 eroberte Kanonen und 5000 Gefangene waren am Abend des 16. Dec. bereits in Nashville angelangt. Der Weg, den die fliehenden SLaaren eingeschlagen, war ganz bedeckt mit Waffen. Alle Organisation hatte aufgehört, es war eine wilde ungeordnete Flucht nach den Brent» woodanhöhen, durch welche ein Paß führt, den Hood besetzt hielt. Die Nacht machte der Verfolgung ein Ende; allein Sherman nahm sie am folgenden Morgen wieder auf. Die Cavalerie drang 6 Meilen südlich von Frank lin vor, machte Gefangene und nahm den Flüchtigen Fahnen und Kanonen ab. In Franklin war daS Feld spital mit 1500 Verwundeten zurückgelassen worden. Man schätzt den Verlust Hood'S an Gefangenen, Todteu und Verwundeten auf 11,000 — 12 000 Mann — bei nahe ein Drittel seiner Macht. Sein eigener Verlust, meldet Thomas, sei verhältnißmäßig klein — nicht mehr als 3000, was dem Umstande zugcschrieben wird, daß die Verschanzungen des Feindes gleich anfangs im Sturme genommen wurden und seine Artillerie nur wenig Wir kung thun konnte. — Die neuesten, jedoch nicht osficicl- len Nachrichten besagen, daß die Verfolgung Hood's am 19. Dec. fortgesetzt worden sei und die Gefangennehmung einer ganzen Division (3000 Mann) zur Folge gehabt habe. Die Eisenbahn geht von Nashville bereits nach Franklin und führt den verfolgenden Truppen Verstär kungen zu. Man will die Zahl der Gefangenen auf 10,000—11,000 Mann und Hood's Gesammtverlust aus wenigstens 15,000 Mann anschlagen. X Rio-de-Janeiro, 8. December. Nachdem am 15. October die Vermählung Ihrer kais. Hoheit der Kronprinzessin Isabella mit dem Prinzen Ludwig Phi lipp von Orleans, Grasen von Eu, vollzogen ward, findet die Hochzeit Ihrer kais. Hoheit der Prinzessin Leopoldine mit dem Prinzen Ludwig August von Sachsen-Koburg- Gotha am 15. d- statt. (Beide Prinzen sind Enkel des verstorbenen Königs Louis Philipp.) — Die augenblick liche Lage des hiesigen Platzes ist eher besser, als man nach einer so verhängnißvollen Krisis erwartete. Es sind keine neuen Zahlungseinstellungen von Bedeutung zu beklagen und der Handel sehr lebhaft, der Discont jedoch unverändert auf 10 ?b. — Antonio Goncalves Dias, der größte brasilianische Dichter, ist auf seiner Rückreise von Bordeaur nach seiner Heimathsprovinz Moranhao gestorben. Schleswig-Holstein. Kiel, 3. Januar. (K. Z.) In Veranlassung der von einer Anzahl schleswig - holstcinscher Notablen an Ihre Majestäten den Kaiser von Oesterreich und den König von Preußen gerichteten Adresse ist von 172 Grundeigen- thümern des Kirchspiels St. Margarethen folgende Adresse vom 30. December v. I- gleichfalls nach Berlin und Wien abgesandt worden: Allergnädigster Kaiser! Allergnädigster König! Die unter- thänigst unterzeichneten Grundbesitzer im Kirchspiele St. Marga rethen — Amt» Steinburg, Herzogthum Holstein — würden c» nicht gewagt haben, an Ew. Majestäten sich zu wenden, hätten nicht die öffentlichen Blätter uns davon Kunde gegeben, daß 17 unsrer Mitbürger in einer Eingabe ihren Wünschen in Beziehung aus die serncre Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse unser« Landes Ausdruck gcaebcn haben, welche Wünsche mit unsrer und der überwiegenden Mehrzahl unsrer Mitbürger Rechlsüderzcugung im Widerspruche stehen, nnd würde uns mcht noch sortwährend da« gesetzliche Organ zu der Vertretung unser« Lande« vorent halten. — Allerznadigste Herren! Für uns ist die Frage, wer zur Erbfolge in den Hcrzogthümern Schleswig-Holstein, in deren ganzem Umfange, berechtigt ist, längst entschieden, und haben wir diese unsre Ueberzeugung in vielfachen Erklärungen ausgesprochen. Gestützt aus die Autorität unsrer und ganz Deutschlands berühm tester Recht-gelehrten. haben wir dem Erbprinzen Friedrich au« dem Hause Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburq al» un- serm Lande-Herrn gehuldigt, und niemals, nrrmal« können wir einen Andern al» den rechtmäßigen Herrscher diese« Lande» an erkennen. Ew. Majestäten selbst haben durch Allerhöchstihre Ge sandten aus der Londoner Eonscrenz vom 28. Mai d. I. die Be rechtigung de« Erbprinzen Friedrich anerkannt, und wir können und mögen nicht glauben, Ew. Majestäten könnten jemals Ihre Zustimmung dazu ertheilen, daß diese vor ganz Europa abgege bene und in die Tafeln der Weltgeschichte verzeichnete Erklärung au« irgend welchen nichtigen Vorwänden beseitigt werde. — Aller gnädigste Herren! Hören Sie nicht aus die Stimme jener 17 Män ner, welche dm von Ew. Majestäten herrlichen Truppen zu unsrer Befreiung geführten Krieg mit Widerwillen betrachtet habm und nur zu bereit gewesen find, hätte die Entscheidung bei ihnen ge ruht, un« unserm Erbfeinde wieder zu überliefern. Hörm Aller höchstste vielmehr aus unsre Stimme; e« ist die Stimme eine« treuen Volke«, welche« Nicht« will, als wa« es im tiefsten Herzen sür sein Recht hält, da- Recht, als ein Glied de« großen deut schen Volke» unter seinem, ihm von Gott gegebenen Fürsten zu leben. Borenthalten Allerhöchstste un» diese» Recht nicht länger; lassm Sie daher dir von Ihnen angeordnete provisorische Ver waltung unser« Lande« aushören und übergeben Sie selbiges dem Herzoge Friedrich VIll. Dieser wird, in Uedereinstimmung mit der gesetzmäßigen LandeSvertrrtung, bestimmt gern Alle», wa« im wahren Interesse Deutschland« und insbesondere Preußen» ge fordert werden kann, einräumen. Altona, 6 Januar. (H. N.) Das General- commando der noch in den Hcrzogthümern anwesenden österreichschen und preußischen Truppen unter dem Be fehle deS Generals Herwarth v. Bittenfeld ist gestern mit dem Stabe und den dazu gehörigen Büreaur, Intendan tur u. f. w. nach Kiel übergesiedelt. In Veranlassung dieser Uebersiedelung fand vorgestern Abend bei dem con- stituirten Oberpräsidenten AltonaS, dem Herrn Bürger meister v. Thaden, rin großes Abschiedsdiner für die Herren Offiziere statt. — Gestern reiften einige zwanzig in den Hcrzogthümern geborne Unteroffiziere der dänischen Armee nach Kiel. Bekanntlich wurden bei der Verabschiedung der deutschen Mannschaften im vorigen Jahre viele Unteroffiziere zurückgchalten, und jetzt sind sie ohne jegliche Entschädigung und Entgelt entlassen, nicht einmal Reisegeld ist ihnen bewilligt, wodurch noch manche von ihnen, und zwar theilweise verheirathete, in Dänemark zurückgehalten werden. Die Regierung der Herzogthümer hat jedem dieser Entlassenen einen drei monatlichen Gehalt als Unterstützung gewährt, der ihnen in Kiel ausgezahlt wird. Depeschenwechsel zwischen Berlin und München. Nachdem die ,,N. A. Z." (wie bereits mitgetheilt) die an den preußischen Gesandten in München gerichtete Depesche veröffentlicht hat, welche den Standpunkt der k. preußischen Regierung gegenüber der Abstimmung in der Bundesversammlung vom 5. December v. I. zu prä- cisiren bestimmt ist, bringt jetzt die „Bayr. Ztg." die von Seiten der k. bayerschen Regierung hierauf an den k. Gesandten in Berlin ergangene Rückäußerung. Wir geben diese beiden Schriftstücke nachstehend: I. Preußische Depesche nach München. Berlin. 1». Decbr. 1864. Die Ergebnisse der Sitzung der Bundesversammlung vom 5. d. M. sind Ew. . . . bekannt. Durch die Annahme de« öster reichisch-preußischen Antrag« vom 1. December bat di« Bundes versammlung ausgesprochen, daß auch sie die Erecution in den Hcrzogthümern Holstein und Lauenburg als beendigt ansehe, und bat damit die Thatsache constatirt, auf welche die königliche Re gierung sich bei ihrer nach Dresden und Hannover gerichteten Aufforderung gestützt batte; durch das gleichzeitig beschlossene Er suchen an die beiden Regierungen zur Zurückziehung ihrer Trup pen hat sie die au» dieser Thatsache sich mit Nothwendigkeit er gebende Folgerung gezogen, und es der königlichen Regierung möglich gemacht, die in Dresden zu fassenden Entschlüsse abzu warten. Wir haben zu diesem Ausweg uns in bundesfreundlicher Gesinnung entschlossen, um die Gefahr einer rrnstern Verwickelung abzuwenden, welche aus einer fortge setzten Weigerung Sachsens, die Vorschriften derEre- cutionsorbnung zur Ausführung zu bringen, noth- wendigerweise hätte entstehen müssen; und wir begrüßen mit Befriedigung diesen Erfolg einer bi« zum letzten Augenblick bewahrten Mäßigung und Versöhnlichkeit. Aber wir können un« auch nicht verhehlen, daß dieser Er folg selbst in der gedachten Bundestagssitzung von Umständen begleitet gewesen ist, welche gerechte und ernste Bedenken Hervor zurufen geeignet find — Bedenken, auf welche wir auch die Auf merksamkeit der andern Regierungeu hinzulenken uns verpflichtet fühlen. Es hat uns in der That befremden müssen, daß bei einem Gegenstände, bei welchem die notorischen Thatsachen und der klare Buchstabe, wie der Geist des Bundesrecht« so unzweideutig die Entscheidung an die Hand gaben, sich durch die Abstimmung der Minorität ein tiefer Zwiespalt in den Anschauungen der Bundesglieder kund geben konnte. Wenn e« un« allenfalls verständlich war, daß die königlich sächsische Regierung, als unsre Aussorderung an sic gelangte, zunächst durch ihren Antrag vom 29. Nov. eine Erklärung des Bun des über die Thalsache der Beendigung der Erecution Hervorzu rusen wünschte, so ist es uns schwer begreiflich, wie eine Anzahl deutscher Regierungen über diese Erklärung selbst hat im Zweifel sein und gegen den einfachen AuSspruch über die Beendigung der Erecution hat stimmen können. Die Motive und Erläuterungen, mit welchen dieselben ihre Abstimmung begleitet haben, konnten die Besorgniß nur erhöhen, mir der un» jede Verkennung de» Eharakler« des Deutschen Bundes sür die Zukunst desselben er füllen muß. Die von der k. bayerschen Regierung am 1. December bei ihrer Abstimmung abgegebene Erklärung ist zwar bereit« ver öffentlicht, aber der leichtern Uebersicht wegen lege ich eine Ab schrift bei. Sie sieht vollständig von dem Charakter der bis herigen Besetzung Holsteins und LaueNburaS als einer ErccutionS- mahregel ab, und sieht in derselben eine faktische Beschlagnahme der beiden Herzogthümer, welche bis dabin sortzudauern habe, bi» di« letztem dem rechtmäßigen Regenten übergeben werden könn ten. Sie bemüht sich zugleich zu beweisen, daß König Christian IX. den beiden deutschen Mächten keine Rechte habe cediren können, weil er selbst keine besessen; und indem sie vollständig vergißt, daß der Umsang dieser Rechte noch in keiner Weise, weder am Bunde, noch durch irgend eine andere Autorität geprüft worden, sondern mit allen andern Ansprüchen künftiger Entscheidung Vor behalten ist, geht sie so weit, nicht einmal den formellen und vor läufigen Besitzstand gelten zu lassen, welcher am l. December v. I. unzweifelhaft vorhanden war, und welcher, wenn er nicht an Preußen und Oesterreich abgetreten wäre, durch Erfüllung der Forderungen des Bundeserecutionsbeschlusse» hätte wiederhergestelll werden können. Es ist evident, daß die königlich bayrrschc Regierung sich durch die» völlige Jgnorircn des Charakters der Erecution in offenen Widerspruch mit denjenigen Bundcsbeschlüssen selbst setzt, aus Grund dessen die Truppen und Commissare sich in Holstein desanden. Wir können dies Jgnoriren nur dem richtigen Ge fühle zuschreiden, daß sür die Fortdauer der Erecution sich kein Argument anführcn lassen würde; ebenso sehr aber hat es die k. bayersche Regierung unterlassen, irgend ein Argument für die von ihr versuchte Sudstituirung einer Occupation und gleichsamen Sequestration der Herzogthümer an dir Stelle der Erecution an- zusühren, wa» ihr allerdings innerhalb der lehr positiven Gren zen der Bunde-competenz schwer geworden fein würde. Ebenso wenig hat sie versucht, sür dir einsach hinaestellte Behauptung, daß das Herzogthum Holstein jetzt .von der Bundetversamm- luna allein legal besessen werde* einen Titel, sei e« in dem Buchstaben de« Bunde-rccht«, oder in dem Geiste der völkerrechtlichen Institution de« Bunde- nachzuwcisen. Sie widerspricht so voll ständig den BundeSvcrträgen, und namentlich dem von der bayer- fchen Erklärung angezogcnen Artikel III. der BundcLacte, welchen höchstens der damalige Besitzer der Herzogtbümcr, um in po,- »oaaorin einstweilen geschützt zu werden, hätte anrusen können, daß wir vielmehr jeden Anspruch der Bundesversammlung auf den Besitz der Herzogthümer nur al« vollkommen illegal bezeich nen können. Der Bund hat nur genau die Rechte, welche die Verträge ihm beilegen, und wir kennen keinen Artikel der letztem, nach welchem der Bund rin Land, dessen Erbsolge streitig ist, zu sequestriren, oder zu besetzen habe. Wäre diese Verschiedenheit der Auffassung nur rein theore tischer Natur, so könnten wir un» damit begnügen, unsre Ansicht constatirt zu baden. Wir dürfen aber nicht »erhehlen, daß wir in derselben eine große praktische Gefahr erblicken, auf welche auf merksam zu machen wir für nnsre Pflicht erachten müssen. Es liegt in dem Versuche, an dir Stelle der Erecution die Occupation und Sequestration der Herzogthümer zu setzen und der Bundesversammlung dir Besetzung und Verwaltung derselben bi« zu dem Augenblick der definitiven Entscheidung über ihre Zu kunft zu vindiciren, eine Tendenz zur Ausdehnung der Lampe» lenz der Bundesversammlung, welch« in d«n Verträgen keinen Boden findet, und wir daher al» gefährlich für da» Bestehe» h« Bunde» selbst zu bezeichnen nicht umhin können. Der Bestand de» Bunde» ist aus der Achtung aller Bunde«glieder vor den sehr vorsichtig gezogenen Grenzen dieser Competenz begründet; jeder Versuch willkürlicher Erweiterung derselben berührt und erschüt tert die Grundlagen des Bunde» selbst. Ein Regiment von Ma joritäten, welcher an dir Stelle jener Achtung ein Princip de» eigenen Beliebens setzen würde und den Anspruch machen wollte, auf unsre Politik über die Bestimmungen der Bundesvrrträge hin- au» leitend einzuwirken, könnte von un» nicht ertragen wer- d en. Wir find nur desjenigen Bunde« Mitglieder, dessen Grund gesetze sich in den Bundesvrrträgen niedergelegt finden. Da« Maß brr Befugnisse, welche der Gesammlheit dem einzelnen Mitglied« gegenüber beiwohnen, ist durch diese Verträge bemessen, und die Ueberschreitung der damit gegebenen Sompetenz sällt mit dem Bruche des Bunde« zusammen. Jede Regierung, welche Werth aus die vortheile und die Lichrrhert legt, die ihr da« Fortbestehen de» Bunde« gewährt, sollte d«her vor Competenzübrrschreilungen, durch welche da» gemeinsame Band zerrissen werden kann, sorg fältig aus der Hut sein. Wir sind nicht gewillt, unsre politische Selbstständigkeit über da« Maß unsrer nachweisbaren Bunde-- pflichten hinan« beeinträchtigen zu lassen; der Versuch dazu aber würde zur Thatsache geworden sein, wenn den 6 Stimmen der Minorität vom S. d. Ml», noch 2 andere hinzugrtreten wären Wir würden dann in den Fall gekommen sein, dem zu Unrecht gefaßtenBunderbeschlusse gegenüber, von der un» au« der Verletzung der Verträge erwachsenden Freiheit de» Handeln« zur Wahrung unsrer Rechte den vollen Gebrauch zu machen. Wir können nur wünschen, daß der königlich bayerschen Regierung über diesen unsern Ent schluß kein Zweifel bliebe, und darum habe ich es nicht für überflüssig erachtet, auch nachdem der augenblickliche Kall durch die Abstimmung vom 5. d. M entschieden ist, auf die dabei in Frage gestellten Principien zurückzukommen. Ew. rc. ersuche rch ergebenst, gegenwärtigen Erlaß dem dor tigen Herrn Minister vorzulesen, und ermächtige Sie, ihm eine Abschrift davon zurückzulassen. gez. v. Bi»marck. II. Bayerische Antwort nach Berlin. Der königlich preußische Herr Gesandte, Prinz Reuß, hat mir gestern eine Depesche de« Herrn Staatsmmistcrs v. Bismarck vom >3. diese» MonatS in Abschrift mitgetheilt, welche sich aus den Bundesbeschluß vom ü. d. M. über da» Aufhören der Bun- de«excculion in Holstein und Lauenburg bezieht. Indem ich Euer Hochgeboren anliegend eine Abschrift dieser Depesche übersende, sehe ich mich veranlaßt, folgende Betrachtun gen daran zu knüpfen. Die Depesche des königl. preußischen Herm Staatsminister« hat, wie mir scheint, den doppelten Zweck, eine Kritik der gegen den BundeSbeschluß vom 5. o«. gerichteten Abstimmungen insve- fondere der Abstimmung der königl. bayerschen Regi.rung zu ge ben, und sodann aus die Gefahren hinzuwcisen, welche aus sol chen Bestrebungen nach Erweiterung der Competenz d«S Bunde- hervorgehen mußten, wie sie nach Ansicht der königl. preußischen Regierung in den Abstimmungen derjenigen Regierungen enthal ten sind, welche dem Beschlüsse vom 5. December nicht zugestimmt haben. Was den ersten Punkt anlangt, so bedauere ich, daß e« mir grundsätzlich unmöglich ist, hierauf einzugehrn. Es liegt zwar >n der Natur der Sache und ist immer geschthen, daß bei einem bevorstehenden Bundeebeschlusse einzelne Bundesregierungen sich bemühten, andere sür ihre Ansichten zu gewinnen. Aber eS »st, wenn ich mich nicht täusche, bisher nicht gebräuchlich gewesen, nach gefaßten Beschlüssen «ine Kritik abweichender Abstimmungen zu geben und hierüber in einen Schristenwechsel außeihald oer Bundesversammlung zu treten. Jedenfalls sehe ich mich außer Stande, die« jetzt zu thun, um selbst den Schein zu vermeiden, als erkenne die königl. Regierung irgend einer anoem Bundes regierung die Berechtigung zu, sie wegen ihrer Abstimmungen zur Rede zu stellen. Diesem Bedenken gegenüber kann auch der Ge danke, daß eine solche nachträgliche Dlscussion zu der gewiß wün- schenswerihen Ausgleichung der Ansichten beitragen könne, kein Gewicht haben, und zwar um so weniger, als crsahrungsgemäß eine retrospective Polemik fast nie zur Lelständigung führt. Insofern dagegen die königl. preußische Regierung auf Ge- sahren aufmerksam machen will, welche dem Fortbestände de« Bundes drohen, sind wir gern bereit, ihr aus diese» Feld der Be trachtung zu folgen; denn wir wünschen aufrichtig die Erhaltung diese« Bandes der gesammten deutschen Nation und erk«nn»n die Pflicht aller Bundesregierungen an, zur Beseitigung und Verhü tung von Gefahren milzuwirkcn, welche der Erhaltung de» Bun de» bereitet werden könnten. Von diesem Standpunkte aus haben wir die Depesche des königl. preußischen Herrn Staalsministers sehr genau erwogen und sind m»t ihm zu der Ueberzeugung gekommen, daß allerdings bei Gelegenheit deijenigen Frage, welche durch den Bunde-be- schluß vom 5. December d. I. entschieden worden ist, der Fort bestand de« Bunde- schwer bedroht war. Nur können wir leider in Bezug auf den Grund und Ursprung dieser Gefahr nicht die selbe Uidereinstunmung der Anschauungen bekennen. Nicht in den Ansichten der Minorilät vom 7. December v.J. und 5. December d. Z. über die Berechtigung des Bunde« zur Occupation der Herzogthümer lag d»e Gesahr eine- Bundes bruches, sondern rn den Ansichten der königlich preußischen Re gierung über ihre Berechtigung zur Selbsthilfe. Ueber die Competenz des Bundes hat, d»e« wird wohl nicht bestritten werden, nicht eine einzelne Regierung, sondern die Bun desversammlung selbst zu enlschcidcn, und höchstens kann dann noch in Frage kommen, ob der Kall ein solcher ist, daß zu einem giltigen Beschlüsse Einslimmigkeit gehört. Auf der andern Seite ist es nach Artikel XI. der Bundes acte unbestreitbar, daß die Bundesregierungen unter sich unter keiner Voraussetzung das Recht der Selbsthilfe haben, sondern alle ihre Streitigkeiten m der Bundesversammlung zum Aus trage zu bringen verpflichtet sind. W»r können daher auch bei dem besten Willen dann, daß die k. preußische Regierung sich entschlossen hat, den Beschluß der Bundesversammlung abzuwar ten, nicht» Anderes erblicken, als die einfache Erfüllung der ersten und unerlässtqsten Bundespflicht, sowie wir umgekehrt in jedem thalsächlichen Vorgehen gegen die königl. sächsische Regierung einen offenen BundeSbruch hätten erkennen müssen. Die Frage der Occupation ist übrigen« nunmehr beseitigt. Der königl. preußische Herr Staat»minister erachtet e« aber gleich wohl nicht sür überflüssig, uns über den Entschluß der königl. preußischen Regierung nicht un Zweifel zu lassen, jedem zu Un recht gefaßten Bundesbeschlusse gegenüber von der ihr aus der Verletzung der Verträge erwachsenden Freiheit de« Handelns zur Wahrung ihrer Rechte den vollen Gebrauch zu machen. Wir müssen hiernach beinahe glauben, daß der eigentliche Zweck der Depesche de» Herrn Staatsminister» v. Bismarck darin besteht, die königliche Regierung von jedem sernern Votum in der Bun- de»versammlunq abzuhallen, zu welchem dir königl. preußische Regierung die Berechtigung nicht anerkennt. Wenn dem so sein sollte, so müssen wir ebensall» der königl. preußischen Regierung keinen Zweifel darüber lassen, daß e» unser fester Entschluß ist, wie bisher so auch ferner unsre Abstimmungen nur aus unsrer eigenen Ueberzeugung zu schöpfen, und über die Competenz der Bundesversammlung nur deren Grundgesetze und Beschlüsse, nicht aber da» Belieben einer einzelnen Regierung entscheiden zu lassen. Wir legen Werth aus die Fortdauer de» Bunde», nicht etwa weil er un» mehr Vortheile oder Sicherheit brächte, al- irgend einem der andern Bunde»glirder, sondern weil wir eS, wie schon gesagt, sür eine Pflicht hallen, da» politische Band der gesamm- len deutschen Nation zu erhalten. Wir sind aber nicht gewillt, den Charakter de» Bunde« al» eine- Verein» gleichberechtigter Staaten in der Art beeinträchtigen zu lassen, dah ein einzelne« Mitglied »hm da» Maß seiner Thäligkeit verzeichnen könnte. Euer Hochgeboren ersuche rch, diesen Erlaß dem dortigen Herrn Staatsminister, unter Zustellung einer Abschrift mitzu- theilen, und benutze auch diesen Anlaß zur erneuerten Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. München, den 18, December 1864. gez. Freiherr v. d. Pfordt en. Dresdner Nachrichten vom 7. Januar. /. Die Auszählung der Bevölkerung der Stadt Dresden au» den ZLHlungSlisten vom 3. December v.J. ist beendet und rrgtebt da- überraschende Resultat von 145,124 Bewohnern, allerdings einschließlich der an jenem Tage tu den hiesigen Vorstädten rinquartiert gewesenen, infolge der Mobtlifirung einberufenen Militär-, deren Zahl noch nicht genau festzustellrn gewesen ist. Ohne diesem außerordentlichen Umstand« Rechnung zu tragen, würde man für da- lrtztvrrstossrar Tritunium eine Be-
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