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»M»» »» Mitbenutzung der Mühle^ seitens der Müller- ES stellten sich sehr bald Zwistigkeiten zwischen den Pächter und dem Verpächter der Mühle ein, die zu wiederholten gerichtlichen Klagen Ackermanns gegen fieber beigelegt wurden' nach A, und tr< übernommen, da! u, aimnonawch « Sinz«lne Nummer» z. — All« Pestan- , Posttotm, sowie ientm nehmen «e» tellungen an. Anserat«, »elche Set de» K«tend«n Auflage de» «MM sch»„M» sanea AerbrEuaa fipda^ Mühle belasten und dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, eS sich durch jährliche Abzahlungen von 2000 M. zurückzukaufen. Schon die erste dieser Rate konnte aber von Ackermann nicht bezahlt werden. Später nahm, da die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten immer drückender wurden, die Stadt gemeinde sowohl die Müllerschule wie auch die Lehr mühle in eigenthümlichen Besitz und Betrieb. Ackermann wurde ab l. Oktober 1890 als Direktor der Schule mit einem Jahresgehalt von 3000 M. neben freier Wohnung und Heizung angestellt. Daß die Ver mögenslage Ackermanns im Mai vorigen Jahres eine sehr mißliche war, erhellt aus der heutigen Verlesung einer ganzen Reihe von Klagen und Zwangsvoll streckungen. Gegen den Pächter Pfefferkorn hatte Ackermann auf Räumung der Mühle geklagt, gleich zeitig aber auch, da nach seiner Meinung die Maschinen und die Geräthe während der Jnnehabung durch Pfefferkorn sehr defekt und zum Theil unbrauchbar geworden, eine Entschädigungsklage eingereicht. lieber das ihm zur Last gelegte Verbrechen läßt sich Simon-Ackermann in folgender Weise aus: Da eS ihm nicht gelungen sei, Pfefferkorn aus der Mühle zu entfernen, habe er sich durch Erzeugung eines Brandgeruchs in der Mühle einen Vorwand verschaffen wollen, Pfefferkorn der Nachlässigkeit beschuldigen zu können. Eine wirkliche Brandstiftung habe ihm durch aus fern gelegen. Um aber in dieser Beziehung ganz sicher zu gehen, habe er vorher in seiner Wohnung fünf bis sechs Mal Versuche angestellt. Erst nachdem er sich hierbei überzeugt, daß ein wirklicher Brand schaden nicht entstehen könne, sei er zur Ausführung der Thal verschritten. Er habe zu diesem Zwecke in ein Brett ein Loch gemacht und in dieses eine mit Lappen umwickelte Stearinkerze gesteckt. Das Brett habe er alsdann in der Mühle am Mahlschlot be festigt und denselben luftdicht gemacht, so daß von dem niederbrennenden Lichte nur die Lappen versengt sein würden. Derartige Brandherde habe er am Nach mittage des 17. Mai v. I. in der Mühle drei und zwar im Getreide-, im Kleie- und im Schrotbehälter angelegt. Abends gegen 8 Uhr habe er die 3 Keqen angebrannt, darauf die Mühle verlassen und sei mit dem Obermüller Junghanns am nämlichen Abend noch nach Dresden gefahren, angeblich, um dort im Hotel Lingke mit einem (freilich nicht zu ermitteln gewesenen) Käufer seiner Mühle zusammenzutreffen. Sonntag gegen Abend sei er von Dresden zurückgekommen und habe von seiner Frau erfahren, daß man am Morgen im Kleiebehälter der Mühle einen Brand entdeckt habe. Er selbst sei erst andern Tags in die Mühle ge kommen, als dort eine gerichtliche Besichtigung vor genommen wurde. Während über Letztere noch ein Protokoll ausgenommen wurde, entdeckte ein Arbeiter in dem Getreidebehälter einen zweiten Brandherd, wo selbst der Schlot bereits stark angekohlt, ja zum Theil durchgebrannt war. Einige Zeit später wurde auch die dritte Brandstelle in dem Schrotbehälter bemerkt. Der Angeklagte bestreitet wiederholt die Absicht einer Brandlegung, von der er nach seiner Angabe gar keinen Vortheil gehabt haben würde, da ja die Ma schinen der Stadtgemeinde gehört und diese eventuell die Versicherung (S6,000 Mark) erhalten hätte. Die thatsächlich eingetretene Durchbrennung resp. Ver kohlung der Schlotwandungen scheint der Angeklagte durch unbestimmte und dunkle Andeutungen auf die Lhätigkeit eines Dritten zurückführen zu wollen. — Nm 14. März d. I. wurde Simon-Ackermann vom Stadtrathe zu Dippoldiswalde seines Amtes al» Direktor der Müllerschule plötzlich entsetzt und Tags darauf vom Ober-Gendarm Günther auf dem Bahn hofe in HainSberg verhaftet. In seinem Besitze fand Verantwortlicher Redacteur: Päul Ithnr in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem .Lllustrirten UnterhaltungSblatt." Mit land- und h<m,mirthschastlichn- MmmtSbeilage Lokales und Sächsisches. Dippoldiwalde, IS. Juni, lieber die am Freitage in Freiberg stattgefundene Schwurgerichtssitzung entnehmen wir dem „Freiberger Anzeiger" Folgendes: An der heutigen Sitzung, zu welcher sich ein sehr zahlreiches Publikum im Zuschauerraum eingefunden hatte, nahmen als Richter Theil die Herren: Land gerichtsdirektor v. Wolf (Vorsitzender), LandgerichtSrath Riebold und LandgerichtSrath vr. Feurich. Die An- klagebehörde vertritt Herr Staatsanwalt vr. Meier, während die Vertheidigung Herr Rechtsanwalt vr. Richter übernommen hat. AIS Geschworene werden ausgelost und vereidet die Herren: Meyer-Rechenberg, Hänsel-Mulda, Braun-Niederlangenau, Biedermann- Sayda, Heuchler-Freiberg, Arnold-Oberhain, Roßberg- Döbeln , Kästner - Pretzschendorf, Gerlach - Freiberg, Marhold-Freiberg, Thieme-Freiberg und Claußnitzer- Hohentanne. Die Anklage richtet sich gegen den am 1. Januar 1851 zu Treuen i. V. geborenen, bisher unbestraften vormaligen Direktor der Müllerschule zu Dippoldiswalde, Friedrich Simon-Ackermann. Derselbe ist beschuldigt: in der Nacht zum 18. Mai 1890 in Dippoldiswalde die ihm gehörige, von Menschen mit bewohnte Mühle Nr. 258 8. 6. des dortigen Brand versicherungskatasters vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben — Verbrechen gegen § 306 Nr. 2 des Reichs strafgesetzbuchs. Ueber seine persönlichen Verhältnisse giebt der Angeklagte etwa Folgendes an: Er sei als Sohn des Fabrikanten Simon in Treuen am 1. Ja nuar 1851 geboren, habe zuerst die dortige Volks schule, später die Realschule zu Plauen i. V. bis Sekunda besucht und alsdann als Kaufmann gelernt. Nach Gründung von Handelsschulen in Hannover und Nordhausen errichtete er eine solche in Halle a. d. Saale, mit der er später eine Müllerschule ver band. Da diese sich aber nicht lebensfähig erwies, ver legte er sie nach Roßwein, wo ihm zur Unterhaltung der Müllerschule feiten der Stadt ein jährlicher Zuschuß von 800 Mark gewährt wurde. Simon, welcher den Zunamen Ackermann von einer verstorbenen Tante übernommen hat, wollte, um ein besseres Aufblühen seiner Schule zu ermöglichen, mit dieser eine Lehr mühle verbinden. Unter den auf eine von ihm in den Zeitungen erlassene bezügliche Anzeige eingegangenen Angeboten aus etwa 50 sächsischen Städten schien ihm dasjenige der Stadtgemeinde Dippoldiswalde am vor- theilhaftesten, welche ihm den erforderlichen Bauplatz kostenlos überließ und ihm außerdem die Summe von 100,000 M. gegen dreiprozentige Verzinsung, später noch 15,000 und 10,000 M. darlieh. Die Schule nebst Lehrmühle erbaute der Angeklagte im Jahre 1887 mit einem Kostenaufwand von 110,000 M. Die Mühle war mit den neuesten Maschinen und Geräthschaften versehen und bei der Landesbrandkaffe mit über 49,000 M. versichert, während die Maschinen und das treibende Zeug mit über 56,000 M. ver sichert waren. Da Simon-Ackermann nicht Mühlen verständiger war, verpachtete er seine Lehrmühle im Jahre 1888 an den Müller Pfefferkorn gegen eine jährliche Pachtsumme von 3000 bezw. 4000 M.; doch war die Mitbenutzung der Mühle seitens der Müller schüler und der Lehrer in diesem Vertrage vorbehalten. ES stellten sich sehr bald Zwistigkeiten zwischen den Pächter und dem Verpächter der Mühle ein, die zu wiederholten gerichtlichen Klagen Ackermanns gegen Pfefferkorn Anlaß gaben, aber zumeist vergleichsweise wieder beigelegt wurden. Bei Hergabe des letzten Darlehens von 10,000 M. hatte die Etadtgemeinde —" des Angeklagten da- gesammte gehende der Mühle durch Kaufvertrag >» jedoch zuck Betriebe in der man eine Summe von 159 M. Der Angeklagte be hauptet, daß er nach Dresden reisen und sich dort i» die Elbe habe stürzen wollen. An eine Flucht habe er nicht gedacht, da ihm durch seine Entlassung auch die in Aussicht gestandene neue Existenz in Köthen vereitelt worden sei. Die mitgeführte Summe säen PenfionSgelder gewesen, die er von Dresden aus an seine Frau habe zurückschicken wollen. Aus der Befragung des Angeklagten sei noch nach getragen, daß Ackermann vom Stadtrath zu Dippoldis walde nur auf die Zett vom 1. Oktober 1890 bi» 31. März 1891 al» Direktor der in städtischen Besitz und Betrieb übergegangenen Müllerschule angestellt war. Der Angeklagte behauptet, daß er bereits einen an deren Wirkungskreis gefunden, da er in Köthen in Anhalt unter ganz beträchtlichen Zuschußleistungen eine neue Müllerschule habe gründen wollen. — Die Zeugenvernehmung beginnt mit der Abhörung de- BürgermeisterS Voigt von Dippoldiswalde, welcher eine genaue Schilderung des ganzen Verhältnisses zwischen Simon-Ackermann und der Etadtgemeinde giebt. Die Maschinen der Lehrmühle seien formell wotzl « den Besitz ickr StM übergegangen, doch sei der Kauf im Münde nnr ein, Sicherstellung der d«a Angeklagten zuletzt geliehenen 10,000 Mark gewesen. Die Maschinen waren bei der Landesbrandkaffe mit 54,620 Mark versichert, und hatte sich Simon-Acker mann bei jenem Kauf verpflichtet, die Versicherungs prämien fortzuzahlen. Die Stadt habe anfänglich nur die Müllerschule auf ihre Hypothekenforderung über nommen und später auch die Lehrmühle im Ver steigerungswege erworben. Die plötzliche Enthebung Simon-ÄchermannS von seinem Direktorposten sei am 14. März erfolgt, weil der Stadtrath in Erfahrung gebracht, daß derselbe mehrere Müllerschüler zu be wegen versucht habe, aus der DippoldiSwalder in seine neue Müllerschule in Köthen überzutreten. Die An zeige des Obermüllers Junghanns, daß der Angeklagte den Brand in der Mühle im Mai angelegt habe, sei gleichfalls am 14. März erfolgt. Der Zeuge Wagen rücker Richter in Leipzig war im Mai v. I. Knappe in der Mühle des Angeklagten und sagt aus, daß die Mühle vom 1. April (dem Abgang Pfefferkorns al» Pächter) an bis zu den in Frage stehenden Vorgängen stillgestanden habe. Am 17. Mai sei er und der Ober müller Junghanns in der Mühle mit Reinigen und Inbetriebsetzung der Maschinen beschäftigt gewesen; auch der Angeklagte habe sich in derselben zu schaffen gemacht. Am nächsten Morgen sei er in die Mühle gekommen, um einem ihm Tags vorher vom Ange klagten gewordenen Auftrage gemäß Säcke vor die Mehlschlote zu hängen. Bei seinem Eintritt in die Mühle früh 6 Uhr sei ihm sofort ein Brandgeruch aufgefallen und als er in der dritte,» Etage eine An zahl Säcke von der Mündung des Kleiebehälters habe nehmen wollen, seien mehrere derselben angenagelt gewesen, auch sei dem Schlot Rauch entstiegen. Er habe darauf Pfefferkorn gerufen, der dann 2 Etagen tiefer den Brandherd entdeckte und sofortige Anzeige bei der Polizei veranlaßte. Der Mehlhändler Pfeffer korn in Freiberg giebt an, daß er die Mühle des Angeklagten vom Februar 1889 bi» Ende März 1890 in Pacht gehabt, dieselbe aber an letzterem Termin nicht geräumt habe, weil er von Simon-Ackermann das mündliche Versprechen besessen, noch weiter in der Mühle wohnen zu dürfen. Bei der Entdeckung des Brandes im Kleiebehälter habe die Wandung des Schlotes hell gebrannt, doch habe er das Feuer leicht mit einem Sack ausschlaaen können. Obermüller JUnghannS bestätigt die schon angeführten Vorgänge am Tage vor und nach der Entdeckung des ersten Brandherdes und schildert, wie Raum ckrechnet. -» Ta« »eAartfch« 'M «mpltaM » , arr < — 1» ., 11 nehmen an: in Dippoldiswalde: die «rpedition, — in Altenberg: Buchbindermstr. Schütze, — in Fraueastei«: Nadlermstr. Hardt. JAstklM flrt Vit mann, — in Glashütte: Buchbindermstr. Schubert, —in Kreischa: Buchbinder Berger, — in Potschappel: Kaufmann Th eu erkauf Dienstag, dm 16. Juni 1891