Volltext Seite (XML)
1 M. w.), S K., SM. in Neubau-Hartmannsdorf (— K. und I M. m.). Unter diesen 84 Kindern be finden sich 9 uneheliche. Ferner sind unter den 84 geborenen Kindern 4 todtgeborene. ES starben im ver- wtchenen Jahre 49 Personen (St w.) und zwar in Frauen- steiN : 5 Ehemänner, 4 Ehefrauen, 3 Wittwen, t ledige ManneSperson, 1 lediges Frauenzimmer, 4 Knaben, 8 Mädchen, in Summa 35 Personen (5 Personen weniger als im Jahre 1889); in Reichenau: 1 Ehe mann, 3 Ehefrauen, 3 Wittwen, 3 Wittwer, 1 ledige MaiineSperson, 8 Knaben, 1 Mädchen, in Summa 17 Personen (13 Personen weniger als im Jahre 1889); in Kleinbobritzsch: 4 Ehemänner, 1 Knabe, 3 Mädchen, zusammen 7 Personen (1 Person mehr als im Jahre 1889); in Neubau-Hartmannsdorf war kein Todesfall. Dresden. Königin Karola wohnte dem großen NeujahrSempfflNg und der Glückwunschkour am I. Januar auf ärztlichen Rath nicht bei, weshalb die selben vom König allein abgehalten wurde. — Der längste Soldat der königl. sächsischen Armee — XII. Armeekorps —, Otto Friedemann, wurde vorigen Herbst zum Leibgrenabierregiment Nr. 100 eingezogen, ist dort bei der ersten Kompagnie rechter Flügelmann. Derselbe hat ein Längenmaß von 3 m 8 om und war vorher Oekonomieverwalter in Frankenberg. — Die TramwayS-Company of Germany hat für die Benutzung städtischer Straßen, Plätze und Brücken bei dem Betriebe ihrer Straßenbahnlinien Kilometergebühren und an Stelle des tarifmäßigen Brückenzolles einen jährlichen Abfindungsbetrag an die Stadtkaffe zu zahlen. Nach den hierüber bestehenden Verträgen sind diese Beträge nach Ablauf von 10 Jahren vom 1. Juli 1881 an gerechnet, also für die Zeit vom 1. Juli 1891 ab auf weitere 10 Jahre fest zusetzen. Auf Grund vorgängiger Verständigung mit der genannten Gesellschaft hat der Rath zu Dresden auf die Zeit vom I. Juli 1891 bis ebendahin 1901 die jährlich zu zahlende Kilometergebühr auf 16,387 Mark und die Brückenzollentschädigung auf jährlich 8000 M. erhöht. Chemnitz. Ein eigenartiger und tragikomischer Fall ereignete sich Montag Nacht in einem Hause der inneren Johannisstraße. Ein Bäckerlehrling war bei einem dort in der 4. Etage wohnenden Freunde zu Besuch. Abends gegen 10 Uhr verlor er auf dem Aborte ein Fünfzigpfennigstück. Um dasselbe zu suchen, war er in die Abflußröhre hineingestiegen, in dem er sich an einem vorspringenden Absatz sesthielt. Hierbei glitt er aus und rutschte nun durch Vie Röhre von Stockwerk zu Stockwerk durch vier Etagen bis in die Dunggrube hinab, in der er bis an den Hals versank. Auf sein lautes Hilferufen eilten Hausbe wohner herbei und befreiten ihn nicht ohne große Mühe aus seiner schlimmen Lage. Außer einigen Hautabschürfungen und einem starken Frost in Folge seines übelduftigen eisigen Bades hatte der junge Mensch von seiner merkwürdigen Fahrt in die Tiefe keinerlei Schaden davon getragen. Oschatz. Um die Stadt nach Osten mehr aufzu schließen, verschiedene Straßen zu entlasten und um einen kürzeren und bequemeren Weg nach dem Bahn hof zu schaffen, haben die städtischen Kollegien kürzlich die Anlage einer theilweise !neuen Straße beschlossen, welche die Dresdner und Bahnhofstraße verbindet. Nach einer Vorlage, welche von den Stadtverordneten am 37. Dezember berathen wurde, betragen die Her stellungskosten dieser Straße, einschließlich eines damit verbundenen Brückenbaues, 45,173 M. Da 35,000 Mark durch Staatsunterstützung gedeckt werden und 5400 M. schon früher bewilligt worden waren, wurde die noch fehlende Summe von 14,773 M. in der er wähnten Sitzung der städtischen Kollegien genehmigt. Schmölln, S.-A. Der Zimmermann Schmidt kam am 39. Dezember in dem Pilling'schen Dampfschneide werke auf entsetzliche Weise um das Leben. Als er das Gatter wieder in Gang gebracht hatte, mag er wohl ausgeglitten und von den Sägen ersaßt worden sein. Im Nu hatten ihm die Sägen beide Beine vom Leibe getrennt und den Körper furchtbar zerfleischt, so daß der Mann in wenig Minuten eine Leiche war. Der Verunglückte hinterläßt eine Frau und sechs unerzogene Kinder. Tagesgeschichte. Berlin. Eine Extra-Ausgabe des „Reichs-An zeigers" veröffentlicht anläßlich des Uebergangs der ostafrikanischen Küste in deutschen Besitz eine kaiser liche Verordnung vom 1. Januar 1891, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostasrika. Dieselbe be stimmt, haß das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit im abgetretenen Küstengebiet nebst Zubehörungen und der Insel Mafia ab Neujahr Anwendung findet. Die - Verordnung regelt das Verfahren für bürgerliche Rechts - ..streitigkeitbn, sowie für Strafsachen und entspricht im ^Wesentlichen der Verordnung, betreffend die Rechts verhältnisse im Schutzgebiete Südwest-Afrikas vom 10. August 1890. Außerdem/bringt der „Reichs-Anzeiger" eine Verfügung, betreffend die Ausübung konsularischer Befugnisse und den Erlaß polizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Vorschriften in Deutsch« Ostafrika. — Die Meldung, daß der Kaiser in diesem Jahre die bayerischen zwei Armeekorps bei denn Herbstmanövern inspiziren werde — was mit den Worten bezeichnet wurde, eS sollten in Bayern „Kaiser manöver" stattfinden — hat in bayerischen klerikalen Blättern allerlei Kommentare hervorgerufen, in denen das bezügliche Recht des Kaisers zwar nicht direkt an gefochten, aber doch angedeutet wird, daß in diesem Falle besondere Verhandlungen zwischen Berlin und München erforderlich gewesen seien. Das ist durchaus haltlos. Uebet die Einzelheiten des Erscheinens des Kaisers in Bayern werden natürlich Besprechungen stattgefunden haben, und wenn als Ergebniß derselben eine „Einladung des Prinzregenten an den Kaiser er folgte, wie von München aus gemeldet wurde, so ist das, wie die „Nat.-Ztg." bemerkt, die verbindliche Form, in welcher die Beziehungen zwischen dem kaiser lichen Hofe und den bundesstaatlichen Fürstenhäusern sich durchweg bewegen. Das Recht des Kaisers zur selbständig-n Jnspizirung der bayerischen Armeekorps aber beruht — wie auch in der nationalliberalen Presse Bayerns hervorgehoben wird — auf dem einen Theil des Reichsverfasiungsrechts bildenden Versailler Vertrag über den Eintritt Bayerns in das Reich, wo rin bestimmt ist: „Der Bundesfeldherr hat die Pflicht, und das Recht, sich durch Inspektionen von der Ueber- einstimmung in Organisation, Formation und Aus bildung, sowie von der Vollzähligkeit und Kriegs tüchtigkeit des bayerischen Kontingents Ueberzeugung zu verschaffen und wird sich über die Modalitäten der jeweiligen Vornahme und über das Ergebniß dieser Inspektionen mit Er. Maj. dem König von Bayern in's Vernehmen setzen." Mit solchen Inspektionen wurde vom Kaiser Wilhelm l. der damalige Kronprinz, von Friedrich HI. der Feldmarschall Graf Blumenthal beauftragt; Kaiser Wilhelm II. wird sie selbst ausüben. Das Wesen derselben darf und soll jedenfalls auch nicht durch die Formen der höfischen Etikette verdunkelt werden. Die beiden bayerischen Armeekorps sind ein integrirender Theil des deutschen Kriegsheeres, das unter dem Befehl des Kaisers — 1870 sagte die Ver fassung noch „Bundesfeldherr" — steht; für Friedens zeiten ist diesen beiden Korps eine gewisse Sonder stellung Vorbehalten, aber das kaiserliche Recht, sie zu inspiziren und über das Ergebniß „mit dem . König von Bayern in's Vernehmen zu treten", ist erforderlich und ist dazu bestimmt, für den Kriegsfall das einheit liche Zusammenwirken ,der beiden bayerischen Korps mit dem übrigen deutschen Heere zu sichern. — Die beiden Reservisten Friedrich May und Christoph Haase, Mitglieder der Berliner Neukirchen gemeinde, welche seiner Zeit sich auf Grund ihrer Ge- wiffensüberzeugung und des 5. Gebots an die Militär behörde um Entlassung aus dem Soldatenstande — jedoch vergeblich — wandten, sind, wie das Organ der Neukirchen-Gemeinde mittheilt, nach Spandau zu 43tägiger Festungshaft abgeliefert worden. Der Grund dieses Verfahrens dürfte wohl in der Nichtbefolgung einer an sie ergangenen Gestellungsordre zu suchen sein. Sie leisteten dieser Ordre insofern nicht Folge, als sie mit abermaliger Berufung auf ihre Gewiffensüber- zeugung und auf die Forderung des göttlichen Gebotes sich an dem bestimmten Tage nicht nach dem Gestellungs platz, sondern auf das Bezirks-Kommando begaben, dort ihr Verhalten zu Protokoll nehme» ließen und sich freiwillig zur weiteren Verfügung stellten. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht einen Be richt des Neichskommiffars Wißmann, worin ver schiedene Unternehmungen Emin's als der Instruktion zuwiderlgufend bezeichnet werden, woran sich dann die weitere Mittheilung fügt, daß bei dem Kampfe mit den Wangonis Lieutenant Langheld im Hinterhalt ge fallen sei und drei Tobte, sowie mehrere Verwundete gehabt habe. Ein Brief Stoke's an Wißmann erklärt, Emin habe dessen friedliche Pläne vollständig über den Haufen geworfen, daher sende er seine Resignation ein. Ein Brief Wißmanns an Emin ersucht denselben, nach Ausführung seiner Instruktion wegen eingreifender Aenderungen in der Verwaltung desReichskommiffariats schnellstens an die Küste zu kommen. Wie der „Reichs anzeiger" ferner mittheilt, wurde Wißmann angewiesen, die Berichte Emin's einzusenden. — Gerüchtweise verlautet, die Niederschrift der Memoiren des Fürsten Bismarck sei schon sehr weit vorgeschritten. Seit dem April arbeitet der Fürst mit seinen zu diesem Zweck engagirten Gehilfen be ständig daran. Gegenwärtig läßt er von einem Ham burger Lithographen mehrere Hundert Abdrücke von Autographen Herstellen, welche in den Text seiner Memoiren eingeschloffen werden sollen. Angeblich wolle der Fürst das Buch im Auslands erscheinen lassen, weil er ein Einschreiten der deutschen Behörden be fürchte. Da« Letztere ist nun wohl kaum zu erwarten, llebrrhaupt scheint e« doch noch recht zweifelhaft zu sein, ob da- Memoirenwerk so zeitig erscheinest wird. — Die bischöflichen Vorschläge über eine neue Tperrgelderporlage werden, wie gemeldet, zur Zeit nach einer offiziösen Mittheilung, im preußischen Staatsministerium zwischen den betheiligten Ressorts berathen. Die Behauptung, daß die Vorschläge von der Regierung angenommen seien und demnächst in einem Gesetzentwurf vor dem Landtag erscheinen wer den, ist also noch sehr verfrüht. Nach diesen Vor schlägen sollen die aufgesammelten Beträge den Bischöfen überwiesen werden, so daß jede Diöcese den von ihr aufgebrachten Betrag erhält; ein in jeder Diöcese aus Geistlichen und Juristen zusammenzusetzendes Schieds gericht soll dann die Ansprüche der „berechtigten" Per sonen und Anstalten prüfen und erledigen und der verbleibende Ueberschuß zu Gunsten der emeritirten Geistlichen verwendet werden. Das Mitwirkungsrecht der Regierung and die Sicherheit für eine sachgemäße unbefangene und gerechte Vertheilung der Beträge wird danach gegen die früheren Vorschläge wesentlich ver mindert. Zur Beurtheilung des Vorschlags wird man Näheres über die Zusammensetzung und Kompetenz der Schiedsgerichte abzuwarten haben. Man wird wohl noch bezweifeln dürfen, ob diese Vorschläge seitens der preußischen Staatsregierung und des preußischen Abge ordnetenhauses so unbedenklich gutgeheißen werden, wie klerikale Blätter meinen. — Der Reichskanzler hat vor Kurzem neue Dienst vorschriften für die Militär- und Marine-Atiachos bei den auswärtigen Vertretungen des Reichs erlassen, in denen nicht nur die Aufgaben und Pflichten dieser Offiziere bezeichnet, sondern auch ihre dienstlichen und sonstigen Verhältnisse geregelt werden. Solche neue Vorschriften waren nothwendig geworden, da das Ver- hältniß dieser Herren sich seit einigen Jahren nicht unwesentlich verändert hat. Früher hatten die den Missionen beigegebenen Militärs allgemein den Titel Militärbevollmächtigte; dieser wurde vor mehreren Jahren in Militär-Attachos umgewandelt. Schon aus dieser Aeußerlichkeit ist ersichtlich, daß die Stellung der selben eine andere geworden ist. Hatten sie bis.dahin eine Alt selbständige Stellung neben den, <L..<sionen gehabt, so wurden sie nun den Missionen angeschlossen und deren Chefs in gewissem Sinne untergeordnet. Diese Veränderung bedurfte einer bestimmten Ordnung und diese ist durch die neuen Dienstvorschriften erfolgt; durch sie wird die auf administrativem Wege erfolgte Aenderung zu einer festen, entgiltigcn gemacht. Es ist nur eine einzige Ausnahme vorhanden: der militä rische Vertreter des Reiches in Petersburg führt noch heute den Titel Militärbevollmächtigter, derselbe ist außerdem der Person des Kaisers von Rußland attachirt, wie auch seiner Person ein Militär-Attache noch bei gegeben ist. Der in Petersburg befindliche Kapitän lieutenant führt aber den Titel Marine-Attachö für die nordischen Reiche. Hamburg. Wie mehreren Zeitungen gemeldet wird, soll Fürst Bismarck beabsichtigen, die Verwaltung der Güter Varzin, Schönhausen und Schönau seinen Söhnen, den Grafen Herbert und Wilhelm zu über geben und sich selbst auf Friedrichsruhe zu beschränken. Belgien. Die Beschlüsse der Antisklaverei- Konferenz in Brüssel sind jetzt endlich auch von Holland genehmigt worden; am Dienstag unterzeich nete der niederländische Gesandte in Brüssel nachträg lich die Konserenzakte. Da sich dieselben zugleich mit auf die Regelung der Zollerhebung im Kongobecken beziehen, so hat Holland durch seinen Beitritt zu den Konferenzbeschlüssen nun auch seinen Widerstand gegen die internationalen Abmachungen in Betreff der Kongo zölle aufgegeben. Frankreich. Sämmtliche Linien- und gemischten Regimenter, sowie die drei ersten Bataillone der Ter- ritorial-Regimenter sind nunmehr vollständig mit klein kalibrigen Gewehren, Modell 1886, versehen. — Die Senatserneuerungswahlen sind am Sonntag, 4. Januar, vorzunehmen. Von den 79 aus scheidenden Senatoren gehören 63 den verschiedenen Gruppen der Linken und 16 der Rechten an. Schon heute darf man behaupten, daß 63 Sitze der Linken bei den Wahlen erhalten bleiben werden. Bezüglich der 16 Sitze der Rechten hofft man, daß die Republi kaner 6, vielleicht 8 davon gewinnen werden. Nament lich hofft man den Reaktionären die 4 Sitze des De partements der Seine-Jnferieure und die 3 des De partements des Pas-de-Calais zu entreißen. Ebenso ist es möglich, daß der Sitz, den die Rechte im Departe ment Tarn-et-Garonne hat, an die Linke zurückfällt. Ferner werden von den 79 ausscheidenden Senatoren ungefähr 35 von der Rechten wie von der Linken nicht mehr ins Palais Luxembourg zurückkehren, theils weil sie sich nicht uni eine Erneuerung ihres Mandates be worben, theils weil sie von ihren Wählern durch Andere ersetzt werden dürften.