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Dresdner Journal : 04.12.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186312040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18631204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18631204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1863
-
Monat
1863-12
- Tag 1863-12-04
-
Monat
1863-12
-
Jahr
1863
- Titel
- Dresdner Journal : 04.12.1863
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Dres)«eMourlml Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann Iw -«wn-o tritt Port a»<l 8t«mp»lrn- »eblnx kinen. «rscheine»: mit -nianbio« ck«r Koon- noä koiortnE«, itb»a<i« kkr 6«n ko>x«ll<i«Q p»x. »nstrntmwreise ^iir 6«» N«o» «in«r »«»p»lt«o Vut«r ,,Linx«»»ll6t ' <li» 2 -asrratenalmahme auswärts: l^txiiU: k». LaLnvirirr», 6oww!»»ioQiir üe, Orewtuer loarvLl»; «d«oä«i.: 8. Lxol.«», L. Ir.r.rri:»i; Lswdur^-Lidoa»; 8n»«»»r»i» L Vool.««; L«rlia: 0«o»iv»'»<»ds vucd- k»oäl., k»r>!R«r«i,', liur«»u; Lr«w»a: L. 8col.orr«; Lr»,I«a: I>ovi, krtxcit:»; kr«llilkurt ». w.: F^«o«»'»<:>>« 8uckk. i Lol«: ^VOI.« 8Ll»««r.»; k«ri»: V. 1,0« «ar«!., (28, ru« ä« boo» ens«»,); kr»F: k«. L»«l.icii'« tiurkd.; Vi«»: 6owptoir ck. II. v/iener Leituax, ktekno^pl. 887. Herausgeber: Nöuixl. 8«p»äitioo äes vreiüoer ^ouronl», Or««6eo, bl«rieu»tr»»,« bi». 7. Lbanuem ent« Preist JUbrUctl: « 7t>Ir. — ktxr. in »—d—» sLzPbrl.: 1 ,, 15 ,, „ „ 8»a«tlieb io vr«^a>: Id bixr. Lioxto« H«ww«rllr I btxr. Amtlicher Thril. DreSdea, 2. December. Seine Königliche Hoheit der Prinz Gustav von Wasa ist am 30. November diese« Jahre« früh A7 Uhr nach Sanssouci gereist und -eute Mittag Hl2 Uhr wieder hier eingetroffen. Dresden, 30. November. Seine Königliche Majestät haben den zrttherigen Assessor bei m GrrichtSamte Gro ßenhain Emil Franz zum GrrichtSamtmann bei dem GrrichtSamte Rrmie zu ernennen gnädigst geruht. DreSdn», 30. November. Seine Königliche Majestät haben die Versetzung de« GerichttamtmannS bei'm Ge- richtSamte Lengefrld Alfred Arthur Lorenz in gleicher Stellung zum GerichtSamt« Döhlen zu genehmigen und den Aktuar bei'm Gerichtsamte Stolpen Friedrich Ludwig Kunz zum GrrichtSamtmann bei dem GerichtSamte Lenge feld zu ernennen in Gnaden geruht. Bekanntmachung, die AuSloosung königl. sächs. Staat-papiere betreffend. Die planmäßige f:rnerwei1e öffentliche Verloosung der in den Jahren 1852, 1855, 1858 rued IS59 creirtrn vterprocentigen königl. sächsischen Staatsschuldenkassen- scheinr deren Auszahlung im Termin 1. Juli 1864 er folgt, soll den 17. dieset Monat« und folge nd<,rage, Vormittags von 10 Uhr an, im hiesigen Landhause l. Etage vorgenommen werben. Die» sowohl, al- auch, daß die den 2. Januar 1864 fälligen Kapitalien für die besage Ziehungsliste ck. 6. 16. Juni 1863 auSgeloosten dergleichen Scheine, nebst den ebenfalls am 2. Januar 1864 fällig werdenden Zin sen der vereinigten 49!» Anleihen v. I. 1852/55/58/59/62 dergleichen die Zinsen der sächsisch-schlesischen Eisenbahn- actirnschuld bereit- vom 16. diese« Monat« au, gegen Rückgabe der betreffenden Scheine und ZinScoupons hier bei der EtaatSschuldenkafse, wie auch bei dem königl. Hauptsteueramte in Leipzig erhoben werden können, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, zugleich mit der wiederholten dringenden Aufforderung an alle In haber königl. sächs. EtaatSpapirre, welche die Erhebung ihrer Kapitalien für in frührrn Terminen schon auSge- looste Scheine, bis jetzt immer noch unterlassen haben, zu Vermeidung fernerer Zinsenverluste mit Empfangnahme chrer Geldbeträge länger nicht Anstand zu nehmen. Dresden, den 4. Derember 1863. Der Landtag« - Au-schuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Pfotenhauer. Nichtamtlicher Theit. Übersicht. Telegraphische Nachrichten. zjettuug«fchau (Neue Hannoversche Zeitung. — Dä nische Bläätter.) Tagrsgeschichtr. Dresden: Kammerverhandlungen.— Wien: AuS dem Abgeordnetenhause. Adresse deS Ge meinderaths in der schleswig-holsteinschcn Angelegen heit. — Lemberg: Bekanntmachung wegen Unter stützung von Insurgenten. — Venedig: Attentat. — Berlin: Abstimmung des Abgeordnetenhauses in der schleswig-holsteinschen Debatte. Bcntkowski ver- urtheilt. Militärische Maßregeln. Beschlagnahme. Belgard: Strafmilderung. — Stuttgart: Präsi dentenwahl der Zweiten Kammer. — Erbach-Ulm: Versammlung des großdeutschen Vereins. — Karls ruhe: Landlagseröffnung, — Braunschweig: Zur schlrswig-holsteinfchrn Frage. — Koburg: Ein fran zösischer Abgesandter. — Frankfurt: Militärschla- gerei. Vom gesetzgebenden Körper. — Bremen: Be schluß bezüglich Holsteins. — Paris: AuS der Legis lativ«. Die neue Broschüre. — Flensburg: Die Leiche König Friedrichs VlI. abgeführt. — Stock holm: Depesche bezüglich Schleswig-Holsteins. — New-Nork: Nachrichten der neuesten Post. Schleswig-Holstein. (Ein zurückgekommrnrS Schrei ben deS Herrn Samwer. Nachrichten auS den Her- zogthümern. Vermischte«.) Der polnische Aufstand. (Eine uiuvahre Mittheilung deS „CzaS". Gefechte. Waffenstillstand.) Ernennungen und Versetzungen. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichtrn. (Leipzig. Zwickau. Niederoder witz. Hirschfeld«.) Gerichtsverhandlungen. (Budisfin.) Statistik u. LolkSwtrthschaft. Telegraphische rluch i ich test. Frankfurt, Donnerstag, 3. December, Nach mittag« 3 Uhr. Vie nächste Setzung der Bundes versammlung wird erst am 5. d. M stattfindeu. Wien, 2. December. (Tel. d. Boh.) Abgeord netenhaus. Der Kinanzminister verlangt für den Fall, daß die außerordentliche Steuer, mir wahr- scheinlich, nicht zur Leratbung gelaugt, eine Er höhung der Anleihe um 16 Millionen. Mit Rück sicht auf die Zeitverhältnifse werde ein Anlrhen, wenn nicht höher, jedenfalls mindesten« nut 100 Millionen abgeschlossen werden müssen, daher sich für nächste« Jahr ein Mehrrrforderviß von fünf Millionen Zinsen erzieht. Hierauf wird da« Ju stizbudgrt und die Kriegsmarine erledigt. Bei letzterer werden nach langwierigen Debatten trotz de« Widerspruch« Burger « und Nechberg'S alle vom Au«schuß beantragten Abstriche genehmigt. Pari«, Donnerstag, 3 December. Der heu tige „Moniteur" enthält den erwarteten Bericht Aould'S über die Finanzlage. Derselbe schlägt eine Umwandlung von 300 Millionen der schwr brvdrn Schuld en consvlidirte Schuld vor, wo durch die schwebende Schuld auf 672 Millionen vermindert wird. Die Anleihe solle zur AuS- loosung von Schatzscheinea verwendet werden. Dresden, 3. December. Die amtliche „Neue Hannoversche Zeitung" weist die von einigen Blättern ausgesprochene „Verdäch tigung" zurück, al« strebe Hannover danach, sich der Theilnahme an der Bundeserecution zu entziehen, und wolle in einer unthätigen Reservestellung verblei ben. „Wir können — schreibt sie — allen solchen An griffen gegenüber bestimmt versichern, daß die Sache der Herzogtümer jetzt nicht mindere Theilnahme als jemals bei der königlichen Regierung findet, und daß das Ver halten derselben zu den entstellenden Beurtheilungen in einem Theile der Presse durchaus keine Veranlassung ge ben kann. Nach dem Bundeserecutionsbeschlusse vom 1. October d. I. sollen den Civilcommissaren 6000 M. Truppen in, zwischen den Regierungen von Sachsen und Hannover zu verabredender Zusammensetzung beigegeben werden, zugleich sollen Oesterreich und Preußen zur so fortigen Unterstützung dieses Corps im Falle tat sächlichen Widerstandes gegen die ErecutionSvollstreckung überlegene Streitkräfte bereit halten. Es schien nun so fort klar, daß ein Erecutionscorps von nur 6000 Mann im Falle tharsächlichcn Widerstandes rein aufgeopfert sein würde, wenn nicht weitere Streitkräfte zur unmittelbaren Unterstützung sich anschließen. Der Wunsch war daher gewiß berechtigt, daß bei dem Einrücken des Erecutions corps preußische und österreichische Truppen an der Grenze bereit gehalten werden möchten. Dieser Wunsch fand indeß kein Entgegenkommen, und als auf die An frage, in wie langer Zeit denn preußische Truppen dem etwa gefährdeten Erecutionscorps zu Hilfe kommen könn ten, die Antwort erfolgte: in 14 Tagen, da war es ge wiß Pflicht der zunächst mit der ErecutionSausführung beauftragten Regierungen von Sachsen und Hannover, anderweit« unmittelbare Sicherheit für die von ihnen vor- zuschickenden Truppen zu suchen. Sie beanspruchten da her, sriten deS Bunde» ermächtigt zu werden, ihre eigenen, zu dem eingerücktrn eigentlichen Erecutionscorps unmit telbar gehörigen Reserven mit dem Einrücken in die Her zogtümer gleichzeitig aufzustrllen und in den an letztere grenzenden Bundesländern deS rechten Elbufers Can- tonementS beziehen zu lassen. Als Minimum für eine solche unmittelbare eigene Reserve erkennen die Regie rungen von Sachsen und Hannover eine Truppenmacht von gleicher Stärke, wie das eigentliche, 6000 Mann be tragende Erecutionscorps, und beide Regierungen haben sich zur Mobilmachung und Aufstellung einer solchen Re serve bereit erklärt, wobei die diesseitige königliche Re gierung kein Bedenken dagegen erhoben hat, nötigen falls das Erecutionscorps auch noch mit weitern Trup pen zu unterstützen. Bei den auf Grund des Bundes- erecutionSbeschlusscs zwischen Sachsen und Hannover statt gefundenen Verabredungen über die Zusammensetzung die srr Truppenkörper hat die königlich sächsische Regierung Ihrerseits hervorgehoben, daß eS für Sachsen der Ent- ^frrnung seiner Lage und militärischen Hilfsmittel wegen in Betreff der Herbeiziehung und Verwendung seiner Re serven von Wichtigkeit sei, seine Truppen gleich von An fang an vereinigen zu können. Hinsichtlich der Repar- titivn der von Sachfen und Hannover gemeinschaftlich zu tragenden ersten Leistung von zusammen 12,000 Mann hat daher die sächsische Regierung den Wunsch geäußert, daß Sachsen die volle Stellung der zuerst einrückenden 6000 Mann, Hannover dagegen die Aufstellung der gleich starken ersten und unmittelbaren Reserve übernehmen möge, und es ist von Seiten Hannovers diesem Wunsche unbedenklich Folge gegeben in der Voraussetzung, daß dem ganzen zu einer Divlsion vereinigten Corps von 12,000 Mann der Charakter als unmittelbare Erecu- tionstruppen beiwohne. Es ist nicht begreiflich, wie man "in dieser, dem Bundesbrschlusse gemäßen Verabredung der beiden betreffenden Regierungen eine Zögerung Han novers in der Erfüllung seiner Dundespllichten finden mag. Das hannoversche Corps von 6000 Mann steht binnen wenigen Tagen an der Elbe zur Disposition des Bunde». So viel wir wissen, ist keine Regierung in der Erfüllung ihrer Bundespflicht präciser und schneller als die diesseitige. Eine Schuld der Verzögerung der Bundeserecution kann also keinenfalls bei Hannover lie gen, das keinem seiner Bundesgenossen in nationaler Pflichterfüllung nachstrht; sie muß vielmehr bei denjeni gen Regierungen gesucht werden, welche trotz des Bun- ^deffbeschlusstS auf sofortige Unterstützung de« ErernttonS- corpS ihre Truppen nicht an die Grenze stellen wollten. Wir möchten daher der „Kreuzzeitung" den Rath er- theilen, durch feindliche und unbegründete Kritiken der bundesmäßigen Pflichterfüllung Hannovers die schärfere Prüfung der angedeuteten Verhältnisse nicht in einem Augenblicke zu provociren, in welchem es mehr als je noth thut, daß Deutschland in die rückhaltlose deutsche Gesinnung seiner Großmächte vol.es und festes Ver trauen setze." Das Kopenhagener „Dagblad" vom 30. Novem ber enthält zwei Leitartikel über die Herzogthü- meranzelegenheit. In dem ersten derselben wird Dänemarks Austritt aus dem Bunde durch einen feier lichen Act und Holsteins Rücktritt in die Stellung, welche es durch das Patent vom 9. September 1806 er hielt, und die formell eigentlich nicht aufgegcben ist, als unverzüglich nothwendig dargcstellt. Der Londoner Tractat wahre zwar die Rechte des Bundes, allein cs sei klar, daß, wenn er selbst jenen Tractat nicht anerkenne, auch jene Reservation machtlos wird. Man hoffe in Kopen hagen, daß eine solche Declaration es namentlich Frank reich, „welches Dänemarks Integrität kräftigst zu schützen versprochen haben soll", ermöglichen werde, Holstein mit französischen Truppen zu besetzen, da es dann als nicht- deutsckes, rcindänisches Territorium blS weiter geltend gemacht werden kann. Der zweite Artikel des „Dagblad" weist nach, wie von der Bewahrung der Integrität der Monarchie Dänemarks ganze Erislenz abhängig sei und jedes Abweichrn von obigem Princip das Ganze der Auf lösung preiSgiebt und Europa seiner Schuypflicht ent binden würde. Die „Berlingske Tidende" bespricht den Be schluß des deutschen Bundestags, betreffend die AuS schließung deS dänischen Vertreters am Bun destage, Baron v. Dirckinck-Holmfeldt, und nennt die entsprechende Handlung „eine Ausschließung der Herzog thümer Holstein und Lauenburg aus dem Deutschen Bunde". Europa müsse darin einen offenen Bruch der jenigen Tractate erblicken, auf deren Vorhandensein sich das Bestehen des Bundestages stütze, ja, es liege hier eine Handlung vor, „welche nicht allein für Deutschland und Europa von höchster Bedeutung sei, sondern welche Dänemark und die nichtdeutschen Unterzeichner deS Lon doner Protokolls in den Stand setze, in einem etwaigen Einmarsch deutscher ReichSlruppen in Holstein nicht län ger eine Erecution und eine einfache innere Bundesan gelegenheit zu erblicken." Tagesgerichte. DreSdeu, 3. December. Beide Kammern hielten heute Sitzung. Die Erste, auf deren Registrande unter Andrrm ein Decret wegen eines Gesetzentwurfs über Aus übung der Fischerei in fließenden Gewässern verzeichnet war, beschäftigte sich mit bem Gesetzentwürfe über die Dauer der Schutzfrist für gewisse Werke der Li teratur und Kunst rc. Dieser Gesetzentwurf bezweckt, dst in Sachsen geltenden Bestimmungen über die Zeit dauer des Schutzes gegen Nachdruck und Nachbildung ») derjenigen vor dem 9. November 1837 erschienenen Werke, deren Urheber vor dem 9. November 1837 ver storben, oder nicht bekannt sind, und b) derjenigen Werke, welche zwischen dem 9. November 1837 und dem 22. Fe bruar 1844 erschienen und deren Urheber in diesem Zeit räume verstorben, oder nicht bekannt sind, mit den be ziehentlich infolge der Bundesbeschlüsse in andern deutschen Staaten geltenden Bestimmungen in Einklang zu brin gen und ändert in der Hauptsache nichts an der allge meinen Nachdrucksgesetzgedung. Nach ß. 19 des Gesetzes vom 22. Februar 1844 sind die vor dessen PubltcaUon veröffentlichten Geistes- und Kunstwerke, deren Urheber zur Zeit der Publikation des gedachten Gesetzes nicht mehr gelebt haben, oder nicht nachzuweisen sind, gegen Nachdruck oder Nachbildung für eine mit dem 1. Jan. 1844 beginnende 30jährige Frist, also bis zum Jahre 1874 geschützt. In andern deutschen Staaten aber geht nach den Bundesbeschlüsfen vom 21. Juni 1845 und 6. November 1856 und der Particulargesetzgebung diese Frist für dir v»r d«m 9. Nooember 4837 erschienen«« Werke derjenigen Autoren, welche vor diesem Tage ver storben, oder unbekannt sind, bereits mit dem 9. Novbr. 1867, und für diejenigen Werke, welche in der Zeit vom 9. November bis zu dem hier in Frage kommenden Pu- blicationstage des Gesetzes vom 22. Februar 1844 er schienen und deren Urheber in dieser Zeit mit Tode ab gegangen, oder nicht bekannt sind, nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren, vom Tage des Ablebens oder beziehent lich des Erscheinens an, mithin in den vor dem Jahre I844eingelretcnen Fällen gleichfalls vor dem Jahre 1874 zu Ende. Die hier vorliegende Ungleichheit wird im Gesetzentwürfe dadurch beseitigt, daß auch in Sachsen nunmehr den obigen Bundesbeschlüsicn entsprechende Be stimmungen getroffen werden. Der vom Landesbest. Hempel für die erste Deputation erstattete Bericht empfiehlt Annahme der Varlage und die Kammer beschloß demgemäß ohne Debatte. Außerdem berielh sie den Ge setzentwurf betreffend K. 69 des Militär st rasgesetz- buchs, wodurch in Betreff der Schärfung der Gcsäng- nißstrafe gegen Mrlitärpersonen ein größerer Ernklang zwischen dem Militärstrasgesetzbuche und dem allgemeinen Strafgesetzbuche durch Feststellung folgender Grundsätze bewirkt werden soll: 1) daß eine in den Fällen von tzK. 31, 36, 37 des Gesetzes, die MilitLrgerichtsversas- sung betreffend, vom 23. April 1862, von einem Civil- gcrrcht gegen einen Unteroffizier oder Soldaten erkannte und von dem Civilgericht nach Maßgabe von tz. 39,r desselben Gesetzes zu vollstreckende geschärfle Gcfängniß- strafe nach den dieSfallsigen Bestimmungen des allgcmci- F e uill et o n. Der Nordwesten Afrika«. Für diese Gegenden und ihre Völkerftämme bildet ein neue« Werk: „Drei Jahre im Nordwesten von Afrika" von Heinrich Freiherr» v. Maltzan (Leipzig, Dürr'sche Buchhandlung, 4 Bänd«) einen sehr »erthvollen Beitrag. Dies Buch ist das Resultat von fünf verschiedenen Reisen, welche sich, nicht unmittelbar in d«r Zeit folgend, durch daS ganze französische Gebiet, Constantine, Oran, die Kabylte, und di- tief in die Wüste Sahara rc. rc. erstreckten. Der Verfasser nennt sich selbst „Tourist", aber er ist zugleich Culturhistoriker, Archäolog und aufmerksamer, vielseitiger Beobachter des wirklichen Leben». Er hat keine flüchtigen Touristen - Skizzen geliefert, sondern da» umfassendste deutsche Werk über diese Länderstrich«: eingehend sowohl auf die Schil derung ihrer Natur, ihrer Volk-raren, deren Sitten und Eulturzustände, als auf di« geschichtlichen Ereignisse und Wandlungen, die in diesen Theilen Afrika- zu den Er scheinungen der Gegenwart führten. Bon specirll wissen schaftlichem Interesse sind außerdem deS Verfasser« archäo logisch« Forschungen und Anschauungen in Betreff der bedeutenden, au« antiker und au« späterer Zeit stam menden Ruinen. Die alten Jtineranen, sowie die byzan tinisch«» Schriftsteller sind al« Hauptquellen dab«i zu Grund« gelegt, und di« Meinung anderer Forscher wird dab«t wohlerwogen. Ost findet sich Gelegenheit, die Un zuverlässig«« und Unwahrheit neuerer französischer Schriften Übenden Nordweftrn Afrika« nachzuweisen. Di« eign« Anschauung und Erfahrung, welch« Herr ». Maltzan überall suchte, und sein Touristrndrang, ge- -mcky di« unbekannter!, Gegenden zu sehen, legten ihm bttMS Beschwerden und Entbehrungen in Füll« aus, die er mit kühnem Äleichmuth überwand. Der Verkehr mit diesen afrikanischen DolkSstämmen, die in Schmuz und Lumpen voll Ungeziefer leben, fordert vom Reisen den eine standhafte Beharrlichkeit und Resignation. In der großen „Kabylir" fand Maltzan z. B. Stämme von einer Frugalität in der 'Nahrung, gegen welche die be rühmte schwarze Suppe der Spartaner Döllerei gewesen wäre. Solcher Kabyle ißt Nicht» al« Brod, und zwar die bekannten, in Orl gebackenen, ungenießbaren Gersten teige. Fleisch genießt er nur dann, wenn «in Thier für gut findet, natürlichen Todes zu sterben, oder vielleicht bei einer großen Festmahlzeit des Scheikhs, wo er dann srrßsüchtig wird. Zu jeiner frugalen Mahlzeit trinkt dann der Kabyle — Oel, und zwar ungeläutert. Fast alle Kabylen sind von einem Geiz, der alle» in Europa in der Art Bekannte übertrifft. Der Kabyle liebt Nicht- al- das Geld und wieder das Geld, und zwar um deS Geldes willen, denn sich irgend rin Vergnügen oder eine Bequemlichkeit dafür zu verschaffen, gälte diesen Natur- HarpagonS sür schwere Sünde. Wa» sie schließlich mit ihrem Geld« anfangen, scheint bi« jetzt noch ein Räthsel. Nicht selten übernimmt e- jedoch da« väterlich vorsrhende koreau «robe (die französisch« Regierung), die Kabylen von der Last d«S vielen Aufgesparten zu befreien. - Eine von dieser irdischen Vorsehung angeordnete Razzia hat oft die Ersparnisse von Jahrhunderten weggeführt und di« Betroffenen ohne Dach, ohne Vieh, ohne Lehr mittel gelassen. Aber der Kabyle fängt dann nur von vorn dasselbe Leben an und scharrt wo geiziger seine Sou» zusammen. Reinlich Gekleidete findet man unter den Eingebornen selten. Sie hüllen sich mit künstlerischer DrapirungS- gabe — und selbst die Reichen — in zerfrtztr, schmuzige, einst weiß gewesene Burnusse. Ein lange- Reisen in Ländern, von Arabern, Beduinen »nd Kabylen bewohnt, bringt zuletzt das Auge dahin, daß ihm die Lumpen als die einzige normale Umhüllung einer afrikanischen Ge stalt erscheinen und daß alle reinlich oder elegant ge kleideten Araber ihm disharmonisch auffallen. In ihre nationalen Lumpen gekleidet, haben die Araber eine patriarchalische Würde. In feinen Burnussen oder ge stickten Jacken sehen sie wie mißlungene Theaterstatistcn aus. Abraham, Isaak und Jakob, jene Ideale aller Patriarchen, hüllte» sich wohl nie in kostbare oder sorg fältig gewaschene Mewänder. Sie hatten gewiß die größte Aehnlichkeit mit einem heutigen zerlumpten Araber, und Horace Vernet hat es wohlverstanden, wenn er hier seine Modelle sür die alten Dibelfiguren suchte. Denn auch der Reichthum hindert noch heutzutage keinen echten Araberchef daran, zerlumpt zu gehen. Nur diejenigen Araber, welche ihrer nationalen Sitte zum Theil ent sagt haben, nehmen die Idee in sich auf, daß gute oder reinliche Kleider dem Manne Ansehen und Würde zu verleihen vermögen. Doch für die Mühseligkeiten und Entsagungen, wclchc das Leben unter den Eingebornen und dir Art des Rei sen» selbst auferlegt«, bietet nicht blos der befriedigte Drang, da» noch Ungekannte zu erfahren und zu schauen, sondern auch die Natur de- Lande» in einzelnen schönen Punkten erquickende Entschädigung. Ein solcher Punkt ist z. B. die in der Sahara ge legene Zweihügrlstadt El-Aghuat, von Palmengärten eingerahmt. „Nicht« von Dem — sagt unser Reisender —, wa» un« Europäern bekannt ist, kann einen annähernden Begriff von der Gchönheit dieser Palmengärten geben. Man denke sich rftWi Raum von etwa zweitausend Morgen Lande«, in eine Menge Abteilungen zerfallend, von denen jede von Mauern, ähnlich wie die Ringmauern der Stadt selbst, umringt ist. Hede dieser Abteilungen bildet sür sich eine Terrasse, von grüner duftender Vege tation bedeckt, und über diesem Heere niederer oder höherer Terrassen erhebt sich ein Wald von etwa sechzig tausend Palmenstämmen, deren niederste 24 und deren höchste 60 Fuß und noch höher über dein Boden empor ragen. Am Fuße dieser herrlichen Rirsensöhne des Pflanzenreiche- sproßten in wilder und doch harmonischer Unordnung die niedern Bäume und Sträucher, dir Granate mit ihrem lebhaften Grün, die Loeto» opunli, mit ihren phantastischen Verzückungen, die »ineri- mit ihrem schlanken, säulenartigen Stiele, die Karuba mit der dunklen Pracht ihres tiefgefärbten LaubeS. Nicht nxniger lieblich war die näher am Boden haftend« Pflanzenschicht. Da grünte und blühte eS von Gräsern, Gemüsen und Blumen, dem Menschen Wohlsein und Genuß verheißend. Zahlreiche rieselnde Wasserströme, deren labendes Naß eine wohleingetheilte Bewässerung allen Gärten in gleicher Menge zukommen ließ, zogen silbern durch Pese üppigen Gefilde, Frische und Kühle auf ihren iPf-fden verbreitend. Ein zarter Halbschatten, jener SchMen, wir ihn die dünnen, federartig feinen Palmenzweige gewähren, lag kühlend und wärmend zu gleich auf der beglückten Flur. Ein frischer Luftzug zog, von aromatischen Düften geschwängert, durch diese Säulentempel der Natur. Eine liebliche Ruhe, eine holde Wollust lag auSgegossen über dem ganzen Gefilde, in welchem ein Eher zahlloser Dögelrin da- Lob der heiligen stillen Wüste verkündete. Das war Drin« Oase, o Sahara I Da» war El Aghuat, die glücklich« Stadt." Aber dec Verfasser begnügte sich nicht mit der Be reisung der unter französischer Herrschaft stehenden Lande» theil«, er b«f»chte auch Marokko. Der echte Tourist em pfindet unaufhörlich einen Stachel, nxlcher zur kühnen Befriedigung einer mächtigen Neugierde oder Wißdrgierde treibt, welch« nur dort ihr« Stillung crwartet, wo nur
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