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Dresdner Journal : 19.11.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186311196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18631119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18631119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1863
-
Monat
1863-11
- Tag 1863-11-19
-
Monat
1863-11
-
Jahr
1863
- Titel
- Dresdner Journal : 19.11.1863
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öS 268 Atzonne-r-t-preise: -Lbrtt°t>: « Iblr. — io . j Iw «^Mrt.: 1 „ IS „ ,. „ stritt ko»t- uoä »oaatUeb in Vr»»<l»v : t-'' I 8temp,Irn- Lin-«tn« «Qwwerv - 1 *lxr. »edl»x Kinn». „ftratenprrise: kür ä«o k«o« «>o«r oeip»Itvo«n LeN«: 1 Hxr- Dntor , t^ioe«»«oät" äi« Lsi»-,: 2 Kssr. Erscheinen: Tl»li«b «lt Loiookm« ä«r Koon- noä keiortLx«, ' ^d»o^> kür ü«o kolbenden I'ox. Donnerstag den 19. November. 1863. Dres-nerHourml. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. -nseratruannahmr auswürt«: k«. , 6owwl»»iovile äe» Drvsüner ^ouraitl»; ei,en<i»».: II. kxttt.ii,, k. Il.i.nrx; Hiuodor^-LIroo«: Ilmiiitiiiix L Vo<tt.i«; Lvrlio: <iooi>in, »v>>»! linvk- ti»u<II., tiitiLN«»«!,', kurv»u; Lr«w»o: k. 8cui.orii; Lr»»i»o: l.ovi» 8rL»o»:»; kroollkiirt ».n »ot>" kllokb.; Xölo: litviHL»; k»rr»:v. I.livxx» xi.» (28, rne ile bon« cos«n,); kr»x: k». kmil-tcu» I1u«bt>.; Vi«o: Lomptoir 6. k. VVivovr 2situnx, 8tvf»u«pl. 8<N. Herausgeber: Löolgl. kxpsäition <l«, vrexäner ^aurv»I», vresäeo, blsrivostr»«»« bio. 7. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachdem der seitherige Advocat Gustav Theodor Kneschke in Leipzig ein Amt übernommen hat, mit welchem da» Amt der Advocatur unvereinbar ist, hier durch aber diese» letztere Amt nach der Vorschrift der Advocatenordnung vom 3. Juni 1859 in 8 74 unter 2. sich geendigt hat, so wird solches gemäß 8 75 der ange führten Advocatenordnung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Dresden, den 7. November 1863. Ministerium der Justiz. vr. v. Behr. Nichtamtlicher Theil. llebersicht. relegraphische Nachrichten. Zeittmgsschau (Grneralcorrespondenz. — Norddeutsche Allgemeine Zeitung. — Presse. — Botschafter. — Nationalzritung. — Neue Preußische Zeitung. — Journal, de St. Pötersbourg.) Tagesgeschichte. Wien: Zur Congrrßfrage. Abände rung der NotariatSordnung publicirt. Aus dem Ab geordnetenhaus^ — Lemberg: Aufgegriffene Insur genten. — Berlin: Das Fractionsverzeichniß deS Abgeordnetenhauses. Der Erbprinz von Hol stein - Augustenburg. Aeitungsverbote. — Königs- sberg: Polizeipräsidentenstelle abgelehnt. — Lieg- nitz: Zeitungsverbot. — Aus Kurhessen: GerichtSorganisationSgesrtze veröffentlicht. — Wies baden: Zeitungen verboten. — Gotha: Erbprinz Friedrich von Holstein-Augustenburg als Herzog von Schleswig und Holstein. — Frankfurt: Bundestags sitzung. — Hamburg: Nationalvereinsvrrsammlung. Paris: Das gelbe Buch. Aus dem gesetzgebenden Körper. — Haag: Jubelfest. Bankgesetzvorlage. — Neapel: Anwesenheit des Königs. Folter in Pa lermo. — Madrid: Congreßeinladung. Truppen nach San Domingo. — London: Der dänische Thron wechsel. — Et. Petersburg: Nachrichten aus dem Kaukasus. Der englische Konsul in Warschau. — New-^tork: Bom Kriegsschauplätze. Nachrichten au» Haiti. Ernennungen vnd Versetzungen. Dresdner Nachrichten. Provtnztalnachrtchteu. (Leipzig. Chemnitz. Borna. Eibenstock.) Gerichtsverhandlungen. (Chemnitz.) Statistik u. Lolkswtrthschasr. Keuilletou. Inserate. Tageskalender. Börsen Nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Wien, Dienstag, 17. November. (Tel.d.„Boh.") Der kroatische Hoskanzler berief sämnitliche Oder gespane hierher zu einer Conferrnz, bei welcher auch die Krage wegen der Beschickung des Reichs raths verhanvelt wird. Der Obrrgespan Kukul- jrvich ist bereit- angekowmeu, die üvrigen kommen morgen; übermorgen findet die erste Confrreuz statt. — Das Abgeordnetenhaus vollendete die Brrathuug de» Budgets des Polizeiministeriums und der Cootrolbehürden; sämmtltche Ausschuß anträge wurden angenommen. Der Ausschuß über das Gebührevgesetz hat bereits Abends das Gr setz zur dritten Lesung gebracht und umfassende Veränderungen angenommen. (Vergl. unter „TagcS- geschichte".) Pestb, Dienstag, 17. November. (Tel. d. „Presse".) Wie aus verläßlicher Quelle verlautet, hat sich Feuilleton. Dresden, 18. November. Das gestrige zweite Abonnement-Concert der k. Kapelle, unter Di rektion deS Herrn Kapellmeisters Rietz, brachte als Neuigkeit die Suite von Franz Lachner in vier Sätzen zu Gehör. Ein prächtiges Musikstück, das sich ohne Nachahmung den alten derartigen Orchrstersuiten im strengen Style anschließt und seinen musikalischen Werth vorzugsweise auS der im klassischen Sinne voll endeten Kunst des Componisten schöpft, die in ihrer geistvollen und meisterhaften Ausübung über eine routi- nirte Technik weit hinausreicht. Bedeutung und Ein heit der poetischen Idee, der Stimmung, eines hohen und zusammenhängenden Gedankeninhalts ist in dieser Suite allerdings nicht zu suchen, und doch überragt sie durch ihre« Rrichthum innerer, wahrer und charakteristi scher Musik viele der neuern Symphonien. Die Ge sundheit und geistige Frische darin, die klare und sichere Beherrschung der Formen und der instrumentalen Mit tel wirken wohlthuend, die kunstreiche Durcharbeitung zugleich voll Wärme und Freiheit, dir sinnige Erfindung melodisch, harmonisch und rhythmisch, überraschender und fein gefügter Combinationen interesstren und fesseln. Nach dem feurigen, kernig kräftigen Präludium folgt rin sehr originelle», melodisch reizendes Menuett, dessen Trio mit seinem o»tin»to ein Meisterstück kunstvollen Satze» ist, und die Variationen bekunden in ihrer hohen Mannichfaltigkeit die liebenswürdige Anziehungskraft einer geistreich schöpferischen und doch ungesuchten und einem edlen Geschmack« treuen Behandlung. Al» die schwächer» Stücke der Suite möchte» der Marsch und die Schlußfuge zu bezeichnen sein, die sich au» der for mellen Beschränkung und der musikalischen Technik de» FugensatzeS nicht frei genug erhebt. Außer dieser Suite gestern Baron Lay infolge allerhöchster Bernfung nach Wien begeben. Berlin, Mittwoch, 18. November. Abgeord urtenhans. Berichterstattung über die Preßvrr- ordnung vom 1. Juni. Die Referenten Simsov und Gneist beantragen: Las Haus wolle 1) auf Grund deS K. 63 der Verfassung seine Genehmi gung versagen; 2) auf Grund K 1V3 der Verfas sung erklären, daß diese Preßverorduuvg weder zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit, noch zur Beseitigung eines ungewöhnlichen Noth- standes erforderlich sei; Beschränkung der Preß freiheit könnte im Wege der Verordnung überhaupt nicht erfolgen. Auch sei die Verordnung vom 1. Juni dem Inhalte nach der Verfassung zuwider laufend. Die Berathuug iw Hause erfolgt morgen Kopenhagen, Dienstag, 17. November, Nach mittags. Heute überreichten die Cowmunalbehör- den dem Könige eine Adresse, worin unter Anderm der Wunsch ausgesprochen wird, der König möge die neue Verfassung für Dänemark und Schleswig unterzeichnen. Der Köuig antwortete ungefähr fol gendermaßen: Er wolle so ehrlich wie irgend Je wand Dänemarks Wohl. Was den vorgetrageaen Wunsch betreffe, so habe er als konstitutioneller König das Recht, nur nach reifer Ueberlegung zu beschließen; sein Entschluß würde durch den ge Heimen Staatsrath kundgethan werden. — Es ist Hoftrauer auf sechs Monate angeordnet, und alle öffentlichen Belustigungen find bis auf Weiteres eingestellt. Nach in Hamburg eingetroffenrn Nachrichten auS Kopenhagen hat am Sonntag der preußi- schrArsandte, v. Balan, dem Conseilprüfidenten Hall die Mittheilung gemacht, daß Preußen die etwaige Promulgation deS Lerfassungsentwurfrs alt eine wesentliche Erschwerung der Situation betrachten müsse. Der Entschluß des dänischen Ministeriums, dem Könige die Publicirung des Entwurfes auzurathen, sei aber dadurch nicht er schüttert worden. New-Dork, 7. November. Nach einer Pri vatnachricht aus Charleston vom 4. November bät ten die Unionisten das Kort Sumter genommen. General Mrade soll die Straße nach Richmond verlasse» haben, um Winterquartiere zu suchen, wo er weniger von den confödrrirtrn GurrrillaS be lästigt werde. (Gestern wurde gemeldet, er habe die „Erlaubniß" zu einem allgemeinen Angriff auf die Con- föderirten erhalten!) In einer Rede, welche der Staats sekretär Scward jüngst hielt, äußerte derselbe: es werde nicht eher zum Frieden kommen, als bis Lineoln wieder Präsident aller Staaten Nord amerikas sei. New Dork, 9. November. Die Nachricht von der Einnahme des Korts Sumter ist unrichtig. Am 8. November überschritt Meade's ganze Armee den Rappahannock und rückte bis Bandy vor. Auch Burnfide's Cavalerie überschritt den Kluß. Dresden, 18. November. Der dänische Thronwechsel wird von der ge- sammten deutschen Presse mit großem Eifer besprochen. Die officiösen Stimmen in Wien wie in Berlin sind sehr zurückhaltend. Die österreichische „Generalcvr- respondenz sagt: „Es darf wohl vorausgesetzt werden, daß dieser Thronwechsel auch auf die zwischen Deutsch land und Dänemark bestehenden Verwickelungen nicht ohne Einstuß bleiben wird. Ist allerdings zu erwarten, daß der neue Souverän einiger Zeit bedürfen wird, um über alle Verhältnisse und Interessen seines Reiches einen klaren Ueberblick zu erlangen, so darf man doch die Hoff nung hegen, König Christian IX., als Gründer einer neuen Dynastie, werde Entschlüsse fassen, welche den wah ren und dauernden Interessen Dänemarks und zugleich dem natürlichen Wunsche, auch seinen deutschen Unter- thanen gerecht zu werden, entsprechen." Die officiöse Berliner „Nordd. Allg. Zeitung" sieht neue Ver wickelungen auS dem Thronwechsel sich ergeben, ohne ein Ur- theil selbst auSzusprrchen. — Um so eifriger gehen andere Dlätter in Wünschen vor. Zunächst geben wir nach der Wiener „Presse" folgend« kurze Darstellung der Sach verhältnisse: „König Christian VUI. (Linie Holstein- Dänemark), welcher am 3. December 1839 den Thron bestieg, besaß nur einen einzigen DrScendenten, den »nn verstorbenen Friedrich Vll., der selbst kinderlos und aus zwei standrsmäßigen Ehen durch Scheidung ausge- Keten war. Der noch übrige einzige männliche Zweig des königlichen HauseS, Prinz Ferdinand, Bruder Chri- stian's VIII., stand gleichfalls ohne Hoffnung auf männ liche 'Nachkommenschaft. Für die dänischen Kronländer felgte nach dem Königsgesetze nach Erlöschen des Manns stammes der Weiberstamm. Die Schwester Christian's VIII., Charlotte, war seit 1810 mit dem Prinzen Wilhelm von Hessen-Kassel vermählt, aus welcher Ehe damals bereits et« Sohn und drei Töchter lebten. In den Herzogthü- mrrn Schleswig und Holstein aber galt da» deutsche Suc- eessionsrrcht, nach welchem der Mannsstamm in der Ne benlinie den weiblichen Nachkommen in der Hauptlinie vorgeht, demgemäß also die Erbfolge bei dem Erlöschen deS Mannsstammes in der königlichen Linie zuerst auf dir Nebenlinie Holstein-Sonderburg-Augustenburg fallen nmßte. Zweifelhaft blieb noch die Nachfolge in Lauen- b»rg, ob hier, als in dem Entschädigungslande, welches Dänemark 1815 für die Abtretung von Rügen und Pom mern an Preußen zugefallrn war, das Königsgrsetz (lex i-egi»), oder als in einem deutschen Bundesland«, das seit 1815 mit dem Herzogthume Holstein vereinigt war, die deutsche Fürstensuccessionsordnung angewendet werden solle. Als nun König Friedrich VII. im folgenden Jahre mit der Gräfin Danner eine morganatische Ehe einging, war die direkte Erbfolge im Mannesstamme definitiv in Frage gestellt. Der gleichfalls kinderlose, in Jahren sehr vorgerückte Prinz Ferdinand war das einzige successions- sähige Glied des HauseS Holstein-Dänemark, und wenn auch dieser vor Friedrich VII. die Augen schloß (er starb vor wenigen Monaten) so stand der dänische Thron nur noch auf zwei Augen. Dir Linie Holstein-Gottorp (Ni kolaus I. von Rußland), die hessische Linie und die Au gustenburger hatten alle, sowohl im Mannes- als im Frauenstamme, gleiche Rechte auf den dänischen Thron. Da traten denn im Jahre 1851 die Großmächte dazwi schen, und um zu verhindern, daß nicht etwa Holftein- Gottorp (Rußland) seine aus der lex regis fließenden Rechte auf den dänischen Thron eines Tages durchsetze, und damit das englische Interesse an der Errichtung eines dänischen Gesammtstaates befriedigt werde, ließen sich die Bevollmächtigten der europäischen Großmächte unter Zuziehung Dänemarks und Schwedens herbei, am 8. Mai 1852 in London ein Protokoll zu unterzeichnen. Durch dieses Protokoll wurde die Integrität des däni schen Reiches mit Einschluß Holsteins für Wünschenswerth erklärt, aber nicht ausdrücklich verbürgt, das bisherige Thronsolgegesetz (lex rvxi«) in Dänemark aufgehoben und die Erbfolge dem Prinzen Christian von Schleswig- Holstein-Sonderburg Glücksburg und seinen männlichen Erben aus der Ehe mit der Prinzessin Louise von Hes sen-Kassel zugesichert. Kraft dieses Londoner Protokolls und infolge des Erlöschens der ältern Linie Holstein- Dänemark durch das Ableben Friedrich's Vll. besteigt jetzt der sogenannte Protokollprinz als Christian IX. den dänischen Thron." Die „Presse" bemerkt weiter: „Was die Anerkennung Christian's IX. betrifft, so muß sie sei len der deutschen Großmächte wohl außer Frage stehen, nach dem sie daS ihn zum Thron berufende Londoner Proto koll unterzeichnet haben. Der Deutsche Bund hat zwar dieses Protokoll niemals anerkannt, aber es ist nicht denkbar, daß die den Bund zum größern Theil ausma- ckenden Großmächte als Bundesglieder eine andere Politik verfolgen, als die ist, zu welcher sie sich als Großmächte verpflichtet. Was nun die Sistirung der Erecution be trifft, so erscheint sie durch einen so wichtigen Zwischen fall immerhin gerechtfertigt. Des neuen Königs Hände hörten wir Beethoven's Leonore n-Ouvertüre Nr. 1 — zu erst zur Oper geschrieben —, „Meeresstille und glück liche Fahrt", Ouvertüre von Mendelssohn, und Mozart's Symphonie V-äue mit der Schlußfuge. Die Ausführungen der k. Kapelle erschienen von einer erhobenen Stimmung der Spieler besonders be günstigt: sie waren musterhaft im präcisen, fein nuan- cirten und doch schwungvollen Zusammenspiele, wie in den theilwrise hervortretenden Einzrlnleistungrn. Geist und Charakteristik, Wohlklang und schöner Ausdruck zeichneten sämintliche Vorträge auS und verdienten in noch weit vollerm Maße die wärmste Anerkennung der Hörer. C. Banck. Vorlesungen über die Geschichte Ostafiens.' ES ist bereits an dieser Stelle der Vorlesungen des Herrn ConsistorialrathS HofpredigerS vr. Käuffer über die „Geschichte von Ostasien" gedacht worden, wie der lebhaften, auszeichnenden Theilnahme, welche diese belehrenden, anregenden Vorlesungen von Seiten deS Publicum» gefunden haben. Bei dem hohen Interesse, daS namentlich die zweite Vorlesung bot, dürste es gerechtfertigt sein, wenn wir nochmal», und zwar in einem ausführlicher» Berichte, in Folgendem auf dieselbe zurückkommrn. Die in Red« stehende Vorlesung behandelte die zweite und dritte Periode der alten Geschichte OstasienS. Erstere Periode geht von 2200 bis 1100 vor Christi Geburt und wurde von dem Vortragenden im Hinblicke sowohl auf Indien wie China al« die patriarchalische bezeichnet. Nachdem dir Quellen, welche Kund« über jene Periode vermitteln, dargrlegt, die Glaubwürdigkeit und Zuver lässigkeit jener Quellen begründet worden, wendete sich der Vortrag zunächst China zu und hob von den Re genten dieser Periode Jao (8,o) hervor, dann in dessen letzten Jahren seinen Mitregenten, den nachherigen Selbst herrscher Schün, und den durch seine Großthaten in Flußregulirungen und segensreichen Arbeiten für das leibliche und geistige Wohl seines Volkes sehr ehrwürdi gen, erst Minister, dann Kaiser Jii (8ii). In einem sehr sorgfältig ausgeführten, anschaulichen und farbigen Bilde, welches der Vortrag hierauf entrollte, werden die Einrichtungen eines chinesischen HofeS jener Periode ge schildert, wobei zu bemerken ist, daß jeder irgend bedeut same Gegenstand sich auf chinesische Berichte jener Zeit stützt, einer Zeit also, zum Theil vor, zum Theil um und zunächst nach Abraham. Wir wandern nach der damals in den nordwestlichen Theilen d«S Landes ge legenen Residenz, blicken in die Vorhöfe und Gärten und in die einzelnen Gemächer des umfangreichen Palastes, wo der Kaiser, im Rathe, beim Opfer, zur Reise in die Provinzen sich rüstend, umgeben von seinen Vasallen und Beamten, uns entgegentritt. Bei Erwähnung der Opfer wird gesagt, daß dir chinesische Landesreligion keine Priester, keine Tempel kennt, daß Beides erst über ein Jahrtausend nach dieser zweiten Periode durch den Buddhismus in- Land gekommen ist. Die Beantwortung der schwierigen Frage, ob das chinesische Volk unser» GotteSbegriff, den deS freien Schöpfers der Welt, habe, ergab, daß die Scheidung zwischen Körperlichem und Un körperlichem in der Seele des Chinesen noch nicht voll zogen und der Begriff vom Reingristigen noch gar nicht vorhanden ist, gleichwie der Chinese auch noch jetzt kein Wort, nur Umschreibungen für diesen Begriff hat. — Auf Indien blickend, wendete sich der Vortrag zunächst den DedaS (V«6o), den heiligen Opferliedern der Indier und ihren ältesten Literaturdenkmälern zu und berichtete, wie diese Lieder und überhaupt die unter den Indiern zu literarischen Zwecken gebräuchlich« Sprache, das SanSkrit, geheim gehalten wurde, so daß nicht einmal sind in keiner Beziehung gebunden, er kann der jüngst votirten Verfassung dir Unterschrift verweigern, das durch die Verordnung vom 30. März geschaffene Provisorium ignorirrn, daS Ministerium Hall entlassen und, frei von früher» Engagements, eine Politik inauguriren, welche den deutsch-dänischen Streit definitiv zu einem, beide Theile befriedigenden Abschlüsse bringt. — Der „Bot schafter" äußert sich u. A also: „Trotz der mäch tigen Staaten, welche in den Unterschriften des Proto- kollrs vertreten sind, hat diese Uebereinkunft einige schwache Seiten. Die schwächste davon ist die, daß der Deutsche Bund, welcher das gewichtige Interesse der deutschen Nation in der Sache zu vertreten hat, seine Zustimmung verweigert hat; und daß Oldenburg, und selbst Bayern, sogar Protest eingelegt, ist ebenfalls nicht unwichtig. Auch die Vcrzichtleistung der Augustenburger, welche durch das Londoner Protokoll auf dem Wege einer reinen diplo matischen Gewaltthat ihrer Ansprüche in Holstein beraubt wurden, ist nicht vollständig gewesen. Schleswig-Holstein würde jetzt, ohne das Protokoll, nach dem Erlöschen des oldenburgischen Hauses in Dänemark, an die Augusten burger fallen. Es ist vorauszusehen, daß die Holsteiner die Sacke auch wirklich in diesem Lichte betrachten wer den. Sie haben ein vollkommenes Recht dazu, da die Nichtanerkennung des Londoner Protokolles von Seiten des Deutschen Bundes dasselbe wirklich in den Augen Holsteins und Deutschlands mit Recht als nicht eristi- rend erscheinen läßt. So spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Todesfall dem deutsch - dänischen Streite neue Verwickelung, neue Heftigkeit und verstärkte Gefahr geben wird. Die Aussicht auf einen Vergleich mit Däne mark scheint uns leider für den Augenblick sich sehr zu verringern. Alte Prätensionen werden neue Anregung er halten, geschlossene Fragen neu erhoben werden, und der neue König wird noch weniger als der verstorbene im Stande sein, dem dänischen Parteigeiste Widerstand zu leisten." — Die Berliner „Nationalzeitung" befürwortet energischen Widerstand der Schleswig-Holsteiner selbst. Sie sagt: „Eine rechtsgiltige Aenderung der Erbfolge ordnung ist mit dem Protokoll noch nicht zu Stande ge bracht. Es fehlt dazu die Zustimmung der erbberechtig ten Agnaten, es fehlt die Zustimmung der schlcswigschen und holsteinschen Stände, es fehlt endlich die Zustim mung des Deutschen Bundes. Preußen und Oesterreich haben nur als europäische Mächte den Londoner Traktat unterzeichnet. Deutschland ist durch denselben nicht ver pflichtet, so lange der Bund die Aenderung der Erbfolge nicht anerkannt hat. E» hängt Alle- davon ab, daß die bisherige dynastische Verbindung der Herzogthümer mit Dänemark aufhöre. Selbstverständlich hat Deutschland sich nicht darum zu kümmern, wer jetzt in Dänemark succedirt. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß der Protokollprinz König von Dänemark wird. Was uns bei der Frage interessirt, ist nur, daß der Herzog von Schleswig-Holstein in Zukunft nicht mehr dieselbe Person sei mit dem König von Dänemark. Damit dies vermieden werde, müssen alle Betheiligten ihre Pflicht fest und entschlossen thun und für die höchsten Güter den höchsten Einsatz nicht scheuen. Vor Allem die Schleswig- Holsteiner selbst. Für sie ist der Protokollprinz nur ein unberechtigter Prätendent. Sie dürsen ihn nicht als ihren Herzog anerkennen; sie müssen es darauf ankommen lassen, ob man Gewalt gegen sie versuchen wird. So dann der Deutsche Bund. Wir erwarten von ihm, daß er den jetzigen König von Dänemark nicht als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen, daß er ferner nicht einen Vertreter des Königs von Dänemark in seinen Sitzungen zulassen, sondern den legitimen Herzog von Holstein zur Ernennung eines Bundestagsgesandtcn auf fordern wird. Endlich der Erbprinz von Augustenburg. Wenn er der Aufgabe, die ihm jetzt zufällt, gewachsen ist, so darf er sich nicht mit einem Protest gegen die Thronfolge des Protokollprinzen begnügen. Er muß die jenigen Schritte thun, welche erforderlich sind, um sein Erbrecht thatsächlich zur Geltung zu bringen." — Küh ler urtheilt die „Neue Preußische Zeitung": „Das Londoner Protokoll, das leider auch von Preußen unter zeichnet worden ist unter dem Eindruck des schleSwig- der große, edle muhamedanische Herrscher Akhbar in In dien eine Uebtrsetzung der Vedas erlangen konnte. Selbst noch z. B. Herder hat keine Vedas gesehen. Doch ver schaffte sich ein Europäer im Dienste eines indischen Fürsten ein Eremplar, wußte eine Copie zu erlangen und legte diese im britischen Museum nieder. Nachher sind sic auch anderwärts erlangt worden. Bei der durch die berühmte asiatische Gesellschaft in Kalkutta rasch ge förderten Kcnntniß des Sanskrits erschienen bereits in verschiedenen europäischen Sprachen theils einzelne Bücher der VedaS, unter welchen das erste wie an Alter, so an Inhalt das wichtigste ist, theils Stücke derselben in Uebersetzungen. Als Probe gab der Vortragende Stücke einiger Opferliedrr und zeigte daran, wie eine tiefere, gcmüthvolle Anschauung der Natur den phantasiereichen Hindu auf seine Naturgötter führte, zugleich dabei be merkend, daß in diesen umfangreichen Opferliedern (das erste der vier Veda» allein enthält mehr als 10,000 Distichen oder SlokaS), Wischnu noch nicht der hohe Gott der später« Zeit ist und Siva noch gar nickt vor kommt. Auch erkannte man auS diesen Liedern, daß daS Dedische Volk noch wesentlich am JnduS lebte (die Ganga kommt nur ein einziges Mal, und zwar nur in einem spätern Liede vor, wohl aber bewegt sich noch alles Leben um den Sindbu und daS Pendschab), daß da» Volk feste Wohnsitze hatte, Ackerbau trieb, jedoch die Heerden seine Hauptsorg« und sein Rrichthum waren; auch waren eS keineswegs weichlich«, d«n Kampf scheuende Stämme. Erst gegen 1500 v. Chr. fi«d diese hellerfar bigen Stämme, welche sich Arier, d. h. die Ehrwürdi gen, nennen, in die Niederungen de» Gange» vorgedrun» gen und haben die dunkelfarbigen Urstämmc theil- un terjocht, theilS in die Berg« zurückgedrängt. Auch diese heroische Zeit der Indier, welche wir in der „Mahab- hiirata" geschildert finden, fällt noch in die zweite P«,
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