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Dresdner Journal : 20.08.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186308202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18630820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18630820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1863
-
Monat
1863-08
- Tag 1863-08-20
-
Monat
1863-08
-
Jahr
1863
- Titel
- Dresdner Journal : 20.08.1863
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ätzbellob! 8 Ddlx. — tk^r in »AkdiOv. I tw 1 „ 1» ,. „ ,. I tritt Ko.t »uck U,o»tU-t» Ul 0x^4«: 15 ^r. I 8t«wp«l»u Awssb»« Nnuuosxo: 1 ki^r. ) »ebl»^ biasi». »ustrawvrttst: käix ck»L Raum «Ul«r a»»p»it«uvo 2«il«: 1 Uze. v»t«r „Llil^«»»llät" <U» 2,i1«: 2 Kssr. «rschrimi: lAtzUcb, Mit Xusnukm« äsr 8ouu- null k'slsrtag«, a.d«uä» Lr ä«o folxouäeu Hx. DreMeMurnal. Verantwortlicher R^acteur: I. G. Hartmann. »useratniaimahmr auswärts: Lstpsis;: k». UitLiloiriirr«», t-'ommiviiouSi- ä«» tlr«»ckll«r ckouroulv; «b«oä»,.: U. LKUl.««, X. Il.i.os«; N»»durb-aix»»«: kim»x»riii« L VoavLu; Lsrliu: Onovivivode Uueti buucki., it»r»>«rrilil', Uur«»u i Lr««»i X. 8r»l.orr»; Irsst»»: 1-ov» 8vL«o»«i rrsutctuir ». U.: ck^roirnsob« öuobl».; KU»: ^oovv Lsoiur»: k»ri»: v. (28, ru« 6« do», eos»»»,; kr»^: k>. Lnuvic»'» Lucllb.; Vt«: Lomptoirck. ic. tViroor 2eit>u>x, 8t«k»u,z»I. 887. Hrrauszrdrr: Lüuixl. XrpsUitio» äe» vr««6oer ckvurnala, Vrvsckvo, ötartvastr»«» Xo 7. Amtlicher Theil. Dresden, 11. August. Seine Königliche Majestät haben zu genehmigen geruht, daß der Professor an der Bergakademie zu Freiberg Oberbergrath vr. Breithaupt, den von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen Staniölau» - Orden zweiter Classe mit dem Stern annrhme und trage. Dresden, 14. August. Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, den Tuchfabrikanten Carl August Uhle und Friedrich August PistoriuS zu Zschopau, auf Anlaß ihre- im Laufe diese» Jahres statt gefundenen 50jährigen Bürgerjubiläums, in Anerkennung ihrer langjährigen verdienstlichen Wirksamkeit in städti schen Functionen das Ehrenkreuz vom Verdienstorden zu verleihen. Dresden, 18. August. Se. Königliche Majestät haben geruht, dem » >» »uit« der Armee stehenden Oberleutnant der Infanterie, Freihrrrn von Berlepsch III., die nach gesuchte Entlassung, mit der Erlaubniß zum Tragen der Armeeuniform, allergnädigst zu bewilligen. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Lorn deutschen Fürstentage. (Eröffnungsrede des Kai ser». Grundzüge der Rrformacte. Das Festmahl im Römers Lagesßeschichte. Wien: Eisendahnconcesston. Avance ment. Volksfest. — Prag: Tschechische Ovation. — Pesth: Feier de» kaiserlichen Geburisfestes. — Ko- lomea: Ercrß im Arresthause. — Berlin: Der Kö nig in Baden-Baden. Abreise de» Kronprinzen ver schöbe». Hau»suchung. — München: Zur Anwesen heit de» König» von Preußen. Ernennung von Reichs- räthen. — Hannover: Synodalordnung. — Pari»: Napoleon-fest. Drouyn d« Lhuys beurlaubt. In structionen nach Mexico. Ankunft deSKatser» imLagervon Chalon».—Turin: Dir Bande Crocco's zersprengt.— K open Hagen: Truppenconcrntration in Schleswig. — Stockholm: Ersparnißbestrebungrn de- StaatsauS- schusses.—C h r i st i a n i a: Panzerschiffe—N ew V o r k: Born Kriegsschauplatz». — Hrtzdo: Brand im ame rikanischen GesandtschaftSgebäud«. Der polnische Aufstand. (Adresse de» Adels von Wilna an den Kaiser. Ein Handschreiben der In surgenten. Zuzügler aus Galizien geschlagen.) Dresdner Rachüchteu. Proviaztalnachrichteu. (Leipzig. Zwickau. Budissin. Oberwiesenthal.) LrrmischteS. Statistik und Lolkswirthschaft. Feuilleton. Inserate. TageSkalrnder Börsru- . Nachrichten. Telegraphische Nachrichten. Frankfurt, Mittwoch, 1V. August. Heute findet keine Couferrn» der Fürsten statt; es wird das Resultat der Reise Sr. Majestät des Königs von Sachsen abgewartet, welcher sich heute Bor- nrtttaa 10 Uhr zu Sr. Majestät dem Könige von Preußen nach Baden Baden begeben hat und dem selben rtneEiuladungs-Adreste mit sämmtlichen Un terschriften der hier anwesenden Fürsten und Lertrr- ter der freie« Städte überbringt. (Die Meldung, daß S«. Maj. der König von Sachsen am 18. bereits abge- retst sei, war demnach unrichtig; warscheinlich hat eine Verwechselung mit der gestern erfolgten Reise Sr. Maj. de» Kaiser» nach Darmstadt stattgefunden.) F e uill et o n. Kun-geschichtliche Literatur. „Geschichte der Plastik von den ältesten Zeiten bi» zur Gegenwart. Dargestrllt von 0e. Wilhelm Lübke, Prof. Mit Illu strationen. Leipzig, E. A. Seemann. 1863." — Seit ungefähr zwanzig Jahren herrscht auf dem Gebiete der Kunstgeschichte eine so ausgebreitete, ineinandergreifende und erfolgreich« Thätigkeit, wie außerdem sich nur die Naturwissenschaften eines Gleichen rühmen mögen. Einen Anstoß dazu gab vorzugsweise Kugler, der den Wurf wagt« und eine Darstellung des Ganzen unternahm, weil nur im Organismus des Ganzen da- Besondere seine rechte Stelle und sein rechte» Licht empfangen kann, weil nur so die Lücken der Einzelforschung recht zu Tage kamen und zum Ausbau und zur Verbesserung anrrizten. Unter den Schülern und 'Nachfolgern Kugler'» ist einer der thätigsten und tüchtigsten W. Lübke. Er ist seit Jahren eifrig bemüht gewesen, nach den von Kugler vorgezeichnetrn Grundlinien weiter zu arbeiten und in getrennter Forschung dem Entwickelung-gange der rin« zrlne» Künste nachzuspüren. Wie Lübke früher da» Gebiet der Architektur, so hat er gegenwärtig da» Feld de» plastischen Schaffen» in» Auge gefaßt und die Ergebnisse eigner wie fremder Untersuchungen in seinem neuesten Werke, einer „Geschichte der Plastik", niedergelrgt. Wir haben bi» jetzt noch kein« zusammenhängende Geschichte der Bildnerei von ihren ersten Anfängen bet den Völ kern de- Orient» bi» zu ihren neuesten Entwickelung»- »Hasen gehabt. Lübke » Werk ist die erste Arbeit dieser Art. Ein reiche» Material lag in den Forschungen Braun'» und Overbeck'» für di« griechisch« Plastik, Schnaos«'» für die nordisch-mittelalterlich« Kunst, Ei, cognara'» und Burkhardt « für die italienisch« Btldnerei v. s. w. vor; Forschungen, die bet der ununterbrochenen, Frankfurt, Mittwoch, IS. August, Rachmit taas 1 Uhr. (Direkte Meldung.) Sr. Majestät der König von Sachsen ist beute »ormittag 5i.11 Uhr, begleitet von dem Staatsministrr Krhrn. v. Benst, nach Baden-Baden gereist; Se. Majestät wird erst morgen zurückerwartet. Frankfurt, Mittwoch, IS. August, Nachmit tags. (Ueber Berlin.) Der Kaiser von Oesterreich ist gestern bei seiner Ankunft in Darmstadt vor trefflich empfangen worden. Heute hat De. k. k. apostolische Maiestät eine Revue über die hiesige österreichische Garnison abgehaltea. Rach der „Frankfurter Handelszeituag" beab- fichtigtev Baden, Weimar und Koburg direkte Wah le» für das Abgeordnetenhaus zu beantragen. Brüssel, Dienstag. 18. August. Eil besteht der Plan, einen Kamilienrath unter dem Borfitze des Königs von Belgien betreffs der mexikanischen Frage abzuhalten. Der Erzherzog Ferdinand Maxi milian würde mit seiner Gemahlin zugegen sein. Vom deutschen Fürstentage. * Frankfurt, 18. August. Der Hauptinhalt der Eröffnungsrede des Kaisers in der gestrigen ersten Eongreßsitzung ist nach einer, „Wolff's telegraphischem Bureau in Berlin" zugegangenen Meldung etwa fol gender : „Ich habe eS für meine Pflicht gehalten, offen meine „Ueberzeugung dahin auszusprechen, daß Deutschland mit „Recht einer zeitgemäßen Entwickelung seiner Verfassung „rntgegensieht, und bin gekommen, meinen Verbündeten „in persönlichem Gedankenaustausch darzulegen, was ich „zur Erreichung dieses großen Zweckes für möglich halte „und meines Theils zu gewähren bereit bin. Gegründet „auf den erweiterten Begriff der Bundeszwecke, legen die „Bestimmungen des unter meiner unmittelbaren Leitung „ausgearbeiteten Entwurfs der Reformacte die Vollzugs gewalt in die Hände eines Direktoriums, welchem ein „Bundrsrath zur Seite steht. Sie berufen periodisch „eine Versammlung von Abgeordneten zu vollberechtigter „Theilnahme an der Bundesgesetzgebung und dem Bun- „deshaushalt und führen periodische Fürstentage in ba» „politische Leben Deutschlands ein. Sie verleihen durch „Gründung eine- unabhängigen Bundesgerichts dem ^öffeuttiche» RechtSguftuude Deutschland» ei»r uaaatast- „bare Gewähr, indem sie in allem Diesen folgerichtig den „Grundsatz der Gleichberechtigung unabhängiger Staaten „wahren, und zugleich Rücksichten auf die Machtverhält- „nisse und die Äolkszahl damit vereinigen. Meine Vor schläge werden zweifelsohne vervollkommnungssähig sein, „allein ich gebe meinen erhabenen Verbündeten zu bcden- „ken, ob in unserm Interesse die Annahme des Plans „auch nur um eine kurze Frist zu verzögern ist. Nicht „in der Eröffnung weitaussehender Berathungen, son dern nur in einem raschen, rinmüthigen Entschlüsse er- „blicke ich die Möglichkeit, einen festen Boden für Deutsch lands Aukunftsfrage zu gewinnen. Es ist mir versagt „geblieben, den König von Preußen zu einer persönlichen „Mitwirkung bei dem Einigungswerke zu bewegen; ich „halte aber die Hoffnung auf ein glückliches Ergebniß „dieses Tages standhaft fest. König Wilhelm hat die „Gründe, die Nothwendigkeit und die Dringlichkeit einer „Bundrsreform vollkommen gewürdigt, nur die unzu längliche Vorbereitung bei einer unmittelbaren Frage- „vrrhandlung in der Fürstenversammlung eingewendel „und geglaubt, daß Ministerberathungen vorhergehen „sollten. Ich habe Se. Majestät auf die Unfruchtbarkeit „solcher früher» Verhandlungen aufmerksam gemacht, und „es hängt nui^ von uns, den Erschienenen ab, durch die „That zu beweisen, daß für uns die Frage der Erneuerung „des Bundes reif und daß in unsrrn Gemüthern der „Entschluß frststeht, die Nation nicht länger die Mittel „zu einer höhern politischen Entwickelung entbehren zu „lassen. Einigen wir uns um des unberechenbar wich- „tigen Ganzen willen leicht und rasch über Einzelnes, erfolgreich fortschreitenden Thätigkeit auf diesem Gebiete, besonder» wa» die orientalisch« Kunst betrifft, fortwäh rend ergänzt und bereichert worden sind, alle» Dies bis auf die jüngsten Entdeckungen hat von Lübke Berück sichtigung gefunden. Aber auch manches verdienstlich Neue ist von ihm beigebracht bei der Bearbeitung der von der Forschung weniger beachteten Wegstrecken der Plastik, die er, in Uebereinstimmung mit Dem, wa» von anderer Seite für einzelne Abschnitte oder locale Grup pen geschehen war, beleuchten mußte, um einen Urber- blick über das innere und äußere Verhältniß der ver schiedenen Zeiträume zu gewinnen. Urberall tritt uns dabei eine auf gründliche Studien bastrte Beherrschung deS Stoffes, ein auf eigne Anschauung der Denkmäler sich stützendes klares Urtheil entgegen, das frei von den Derkletterungen der Consequenzmacherri wie von dem leidigen Haschen nach Originalität ist. 'Neben dem Wissen, dem Denken de» Kunstphilosophrn bringt der Verfasser, wa» besonder» hervorgehobrn zu werden verdient, weil man e» nur zu häufig bei derartigen Arbeiten vermißt, da» zweite, zu einer wahren kunsthistorischen Betrachtung nothwendige Requisit mit: Frische und Schärfe der An schauung, Vertrautheit mit den Bedingungen und Ge- hrimnissen de» künstlerischen Schaffen». Die Darstellung, wenn sie auch durchgängig nicht ganz gleichmäßig ist, zeigt doch in der Hauptsache alle die Vorzüge, welch« die früher» Arbeiten Lübke'» so wirkung-reich gemacht haben. Wir sich da» Werk dem Fachmanne al» Nachschlagebuch und praktische» Hilfsmittel erweisen wird, so setzt r» auch den gebildeten Laien in den Stand, sich dir allge meinen Grundbegriffe von den Leistungen der Plastik in allen ihren Zweigen, in allen Zeiten schnell und leicht anzutignrn, lehrt ihn ihr Werden und ihr Wesen ver stehen oder doch ahnen und wahrt ihn durch di« Mög lichkeit ihrer Vergleichungen nach allen Seiten hin vor „wahren wir bundestreu den Platz, welcher dem mäch tigen Preußen gebührt. Hoffen wir zu Gott, daß das „Beispitt unsrer Eintracht mit siegreicher Gewalt auf alle „deutschen Fragen wirke." — Die „Frankfurter Pztg." schreibt über die Grundzüge der kaiserlichen Reformprvposition: Bei derselben scheinen folgende Hauptgesichlspunkte sestge halten worden zu sein: 1) Die Uebertragung der konstitutionellen Systems aus die Bundesverfassung zur Herstellung eines sichern Weges für die konstante zeitgemäße Fortentwickelung derselben. 2) Vervollständigung der Aktionsfähigkeit der Bundesorgane durch Ausdehnung de» PrincipS der MajoritätSentscheidung gegenüber der bisher in allen wichtigen Fällen erforderten Stimmeneinhelligkeit. 3) Möglichste Wahrung deS föderativen Principes in Aner kennung de» Gedankens, daß die individuelle Entwickelung der einzelnen Bundesgebiete nicht weiter zu beschränken sei, als ein kräftiger Schutz nach außen und ein freier Verkehr im Innern dieses nothwendig erfordert. 4) Beharren auf dem Boden des bestehenden Bundesrechts und möglichstes Festhalten an den historisch entwickelten Rechts verhältnissen. Die Reformacte zerfällt in fünf Abschnitte, von welchen der erste eine allgemeine Uebersicht, die vier übrigen die specielle Be Handlung der neu einzuführenden Bundesorganc enthalten; denn das Wesen der Reform besteht darin, dem Bunde die für eine ersprießliche Wirksamkeit nothwendigen neuen organischen Ein richtungen zu geben. Unter diesen nimmt die erste Stelle eine BundeSerecutivge walt in der Form eines Direktoriums ein; demselben steht ein Bundesrath zur Seite, während als constilutionelle Repräsenta tion deS deutschen Volke» eine aus 300 Mitgliedern bestehende Bundesadgeordnetenversammlung erscheint, deren Beschlüsse statt auf diplomatischem Wege unter zahlreichen Hindernissen, Weit schweifigkeiten und Verzögerungen direkt durch eine persönliche Zusammenkunft der deutschen Fürsten ibrc Bestätigung erhalten. Zn dieser Weise würde der deutsche Bundestag sich nunmehr aus drei Faktoren constituiren, dem Direk torium mit dem Bundesrathe an der Seite, der Für stenversammlung und der Versammlung der Bundes abgeordneten. Damit wäre denn endlich für Deutschland wie der ein konstitutioneller Gesammlorganismus geschaffen, der um ko gedeihlicher für die immer innigere Verschmelzung der ver schiedenen staatlichen Elemente wirken muß, als er durchaus aus dem festen Fundamente bistorischer Rechtsverhältnisse beruht und dadurch die einzig wahre Bürgschaft einer dauernden Lebensfähigkeit in sich trägt. Sobald dieser Organismus in Thätigkeit gesetzt sein wird, werden wir wieder von einem deutschen Reiche sprechen können, in dem Hauptprincipe seiner Formation ähnlich der nordamerikanischen Umon und der schwei zer Republik. Betrachten wir nun die vier vorgedachlen neuen Institutio nen, zu denen als fünfte da» Bundesgericht kommt, so sehen wir mit lebhafter «Befriedigung, daß wir in dem Direktorium keineswegs einen rein bureaukratischen Ausschuß der BunoeSver lamuüuua vor uns Haden, wie dreS bxSye: die matte Idee der ZSundeSpubNkfflff war,'sondern ein Tovegilkm, zusammengesetzt aus den ersten und mächtigsten Fürsten Deutschlands selbst, welche freilich für die Besorgung der lausenden Geschäfte durch Bevoll mächtigte zu Frankfurt ä. M. vertreten werden, in wichtigen: Fällen aber die Handhabung ihrer Gewalt in Person sich Vorbe halten. Dieser glückliche Gedanke giebt sofort dem Wesen des Bundes eine höhere Bedeutung; denn so lange derselbe fast nur auf bureaukratlscher Grundlage rubte, mußte sein Ebarakter immer mehr völkerrechtlicher als staatsrechtlicher Natur erschernen; da man sich bei der monarchifchen Verfassung der emzelnen deutschen Bundesstaaten einen Ausschuß von Geschäftsleuten nun einmal durchaus nicht al» eine Centralgewalt vorzustellen vermag, ohne die das eigentliche Wesen einer staatsrechtlichen Verbindung nicht hergestellt werden kann. DaS Direktorium besteht aus dem Kaiser von Oester reich, dem Könige von Preußen, demKönige vonBav- «rn und zweien der am 8., 8. und 10. Bundesarmeecorps bethei liglen Souveräne, welche letztem in der Art gewählt werden, daß die an einem und demselben CorpS detheiligten Regierungen aus ihrer Mitte ein Directorialnnlglied wählen und von drei zu dre: Jahren die Vertretung ernes Corps cm Direktorium ruht. Der Bundesrath wird gebildet aus den Bevollmächtigten der 17 Stimmen deS engern Ratbes der Bundesversammlung; jedoch sollen Oesterreich und Preußen je 3 Stimmen erhalten, so daß sich die Gesammtzahl der Stimmen aus 2t erhöht. Den Vorsitz im Direktorium und im Bundesrathe behält Oesterreich; übrigens sind mit demselben keine andern Befugnisse verbunden, als die zur formellen Leitung der Geschäfte. Im Direktorium werden alle Entscheidungen ohne Ausnahme mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden; im BundcSrathc ist einfache Majorität die Regel; die Fälle, wo eine Majorität von Hst oder mehr Stimmen crforderlich ist, werden ausdrücklich fest gesetzt. Im BundeSrathe werden die Directorialhöse in der Regel durch die Directorialbevollmächtigten vertreten; sie können aber für den erstem auch besondere Geschäftsmänner bevollmächtigen. Für die specielle Vorbereitung der BundeSangclegenheUen sind Commissionen von GeschästSmännern bestimmt, welche dem der Gefahr verkehrter und einseitiger Urtheil«. Aner- kennrnSwrrth ist die äußere Ausstattung, sowohl was die zahlreichen und gut auSgeführten Illustrationen, als Druck und Papier betrifft, welche die Verlagshandlung dem Werke hat angedeihen lassen. 0. Liss. * Der „'Nürnberger Correspondent" meldet über den Beschluß der Konferenz des Germanischen Museums in Betreff der Aufseß'schen Sammlung: „Dir Kon ferenz erachtete es für ihre Pflicht, Sr. Majestät dem Könige Ludwig für die hochherzig zugesagte Schenkung von 50,000 Fl. behufs Ankauf» der Sammlungen des Ehrenvorstandrs Herrn v. Aufseß ihren wärmsten Dank schriftlich auSzusprrchen; zugleich beschloß sie, zur Er möglichung der Bedingung, an welche König Ludwig sein großartiges Geschenk geknüpft hat, daß nämlich der Rest der Kaussumme durch weitere Gaben zusammen komme, an alle deutschen Fürsten zu diesem Zwecke, zu gleich aber auch behufs der Abtragung der dringendsten Schulden, ein Bittgesuch zu richten. Jedem derselben soll gleichzeitig rin Promemoria überreicht werden, und eS wurde der Ehrenvorstand zum Organ de» Ausschusses für diesen Zweck gewählt. Dem der Anstalt vom Könige Ludwig weiter bethätigten Vertrauen, indem er für daS zu stiftend« Körner-Symbol (Leier und Schwert auf einem Sockel, au» Silber gearbeitet) als Aufenthaltsort da» Museum empfahl, glaubte die Konferenz durch den Beschluß entsprechen zu sollen, sich bei der Körnerfeier durch ei» AuSschußmttglied vertreten zu lasten, welche Sendung Herr Prof. Maßmann, der den Sängrrhelden noch persönlich kannte, übernahm." t In Pari» ist ein interessante» Buch von Eduard Fournier, betitelt „llo roms» So Noliteo", erschienen. Dasselbe weist unter Anderen nach, daß die Mildthätig- keit Moli-re'» e» zuerst war, die einen Theil der Theater Direktorium al» HilfSbehörhen zur Seite stehen; nämlich die Mi litärcommisfion, eine Commission für Inneres und Justiz, eine Finanzcommisston und eine Commission für Handel»- und Zoll fachen. Wir hätten darin also -zuiczi die Bundes ministerie zu erblicken DaS Direktorium übt die vollziehende Gewalt ganz selbstständig auS, indem dasselbe für diese Function durch den Bundesrath nicht beschränkt ist; in den Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung aber hat eS die Gesammtheil der Regie rungen nur auf den Grund von Beschlüssen des BundeS- ralheS, beziehungsweise der Fürstenversammlung zu ver treten Die auswärtigen Verhältnisse anlangend, so steht dem Direktorium die völkerrechtliche Vertretung de» Bundes in seiner Eigenschaft als Gesammimacht zu, und dasselbe wird demnach zum Zwecke der Unterhandlung über Gegenstände der Bunde«- lhätigkeit diplomatische Agenten jeden Ranges bei autwärtigen Staaten je nach Bedürsniß beglaubigen. Zum Abschlüsse internationaler Verträge ist die Ratification der Fürstenversammlung, beziehungsweise deS BundeSrathcS er forderlich, und sofern dieselben den Bereich der Bundesgesetzgebung berübren, bedürfen sic außerdem noch der Zustimmung der Bun desabgeordnetenversammlung. Die nach der Bundesknegsverfassung dem Bunde zustehenden Bkfugnisse gehen auf daS Direktorium über, welche» in»besondere die Kriegsbereitschaft und Mobilmachung de» BundetheereS oder einzelner Theile desselben zu beschließen, für die Bundesfeftungen zu sorgen, den BundeSfeldherrn zu ernennen, die Bildung de» Hauptquartiers und der Heeresabtheilungen zu veranlassen, sowie eine eigene Bundeskriegskasse zu errichten hat. Das Bundesheer trägt im Bundesdienste die Abzeichen des Bunde», so daß also endlich das mißhandelte schwarz roth-goldne Banner wieder doffnungsvoll über Deutschlands vereinten Schaaren wehen wird. Zu einer Kriegserklärung des Bundes ist ein zustimmender BundeSrathsbeschluß erforderlich. Die Friedensunterhandlungen werden vom Directorium durch dessen Bevollmächtigte geführt. Zur Annahme und Bestätigung des FriedensvertrageS muß dagegen ebenfalls ein BundeSrath»- beschluß veranlaßt werden. Die Sorge für die Aufrechthallung der Ruhe und Ordnung im Innern Deutschlands liegt dem Direktorium ob, soweit sie nach den Bundesgesetze» als Sache dcS Bundes zu bewachten ist. In der Bundesgesetzgebung steht dem Direktorium die Initiative auf den Grund von Beschlüßen de» BundeSralheS zu und hat der letztere die m diesem Betreffe erforderlichen Borlagm für dir Abgeordnetenversammlung vorzubereiten. Die Verwaltung der Bundesfinanzen gehört natürlich auch zu den Befugnissen der Executive; bei der Aufstellung des der Bundesabgeordnetenversammlung zu unter breitenden Bundesbudgets hat jedoch die Mitwirkung dc» Bundesrathes einzutreten. Die Versammlung der BundrS- abgeordneten wird natürlich einberufen, eröffnet, vertagt, ge schlossen und vorkommenüen Falls ausgelöst durch daS Directorium, von welchem auch die Eommissare zur Vertretung der Bundes regierung gegenüber der Versammlung ernannt werden. Diese letztere besteht, wie bereits oben erwähnt, auS 380 Abgeordneten, welche von den Vertretungskörpern der einzel nen Bundesstaaten aus itzrer Mitt, gewählt werden. Da ,ed»ch rn Oesterreich die LandeSverirctung nach der Februarversassung zwischen dem Reichsratbe und den Landtagen der einzelnen Kron länder getheilt ist, so war es consequent, die Wählbarkeit auch aus die Mitglieder dieser letztem, sofern die betreffenden Länder zum Bunde gehören, auSzudehnen. Das von der »Koburg. Zei tung" auSgegangene Gerücht, als wolle Oesterreich bei dieser Ge legenheit seine außerbeutschen Länder in den Bund ausgenommen haben, erweist sich somit als grundlos. DaS Zweikammersystem ist bei i«ner Wahl in der Weise be rücksichtigt, daß die Zweiten Kammern zwei Drittel, die Ersten Kammern dagegen nur ein Drittel der zu delegirenden Bunde» abgeordneten entsenden; eine Bestimmung, welche wieder den durchaus liberalen Geist kennzeichnet, der die ganze Reformacte belebt. Die Zahl der einem ieden Bundesstaate zukommenden Bun- dcsabgeordneten ist unter Zugrundelegung der Machtverhältnisse und des BevölkcrungSstandes bemessen; Oesterreich und Preußen baden jedoch eine gleiche Anzahl, nämlich 7b; Bayern entsendet 27; die übrigen Königreiche ,e 15; Baden l2; die beiden Hessen >e 8; Holstein 5; Luxemburg 4; Braunschweig 3; die beiden Mecklenburg zusammen 6; Nassau 4; Weimar 3; Meinmgen, Koburg-Gotha, Altenburg je 2; Oldenburg 3, die übrigen l. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt in jedem Staate sogleich nach dem Zusammentritte der betreffenden LandeSvertretung und zwar für die Dauer des Mandats der wählenden Körperschaft, so jedoch, daß sie nach Ablauf dieses Mandats oder nach Auslö sung der wählenden Körperschaft dis zur erfolgten Neuwahl der nächstfolgenden Versammlung wirksam bleibt. Die Bundesabgeordncten beziehen Tagegelder und Reisediäten aus der Bundeskasfe. Die Einberufung erfolgt alle 3 Jahre imMonat Mai nach Frankfurt a. M.; für außerordentliche Ereignisse kann das Directorium zu jeder Zeit eine Einberufung anordnen. Die Wahl der Präsidenten rc., sowie die Feststellung der Ge schäftsordnung ist der Versammlung überlassen. Die Competenz derselben ist crne zweifache. Innerhalb deS Wirkungskreises des Bundes nämlich, wie einnahme den Pariser Armen zuwendete, woraus später die Armensteuer wurde, die gegenwärtig den Pariser Theatern noch auferlegt ist. DaS an neuen, thatsäch lichen Dingen reichhaltige Buch bringt eine Bittschrift der Franciscaner an die Schauspieler Moliöre's, welches den verachteten, ercommunicirten „Komödianten" gegen über eigenthümlich genug klingt: „Theure Brüder! Die pvtre, Franciscaner bitten Euch inständig, die Güte zu haben und sie unter die Zahl der frommen Armen zu rechnen, denen Ihr Eure Gaben spendet. Keine Ke meinde in Paris ist ihrer mehr bedürftig, als die Fran- ciscaner, dir so viele Köpfe und zugleich eine fo drückend« Roth aufweisen. Schon die Ehre, die sie genießen, Eure Nachbarn zu sein, läßt sie auf Erfüllung ihrer Bitten hoffen, welche Bitten sie verdoppeln werden für da» Wohlergehen und Gedeihen Eurer Gesellschaft." So lautet die merkwürdige Supplik. Fournier beweist ferner in seinem Buche, daß die sterblichen Ueberreste Moliöre'S und auch Lafontaine'», welche voll Pietät auf den P-rr- Lachaise übertragen worden, aller Wahrscheinlichkeit nach dir Reste irgendwelcher Spießbürger, und daß die er tauchten Hüllen der beiden großen Porten entweder zer streut in alle Wind« oder unter den Steinplatten aus dem Markte St. Joseph beigesetzt sind. Die Verwechselung erinnert an jene, welch« betreffs der Gebeine Ludwig'» XVI. stattgefundrn haben soll. « Allgemein bekannt ist dir unterhaltend« Posse „Der Vater der Debütantin". Jetzt ist rin französischer Lust spieldichter auf den glücklichen Einfall gekommen, auch eine „Mutter der Debütantin" zu schreiben. Wer die Specie» der Theatermütter kennt, wird bekennen müsse», daß hier ein höchst wirkungöreicher Bühnrnstoff vorliegt.
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