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Wchmtz-MW 55. Jahrgang Nr. 138 dem — (Unfallversicherung.) Ein DestillationS- betrieb, in welchem jährlich durchschnittlich mehr als 100 dl Alkohol zur Verarbeitung (zu Trinkbranntwein, Likören u. s. w.) gelangen, hat, wenn auch nur ein oder wenige Arbeiter darin beschäftigt werden, mit Rücksicht auf den Gegenstand und den Umfang der Produktion als Fabrik im Sinne des Z I Abs. 1 deS Unfallversicherungsgesetzes zu gelten und ist demnach unfallversicherungspflichtig. Destillateure gehören der Brennerei-Berufsgenoffenschaft an. Dippoldiswalde. Die Frequenz auf der schmal spurigen Sekundärbahn Hainsberg-Kipsdorf im Monat Oktober 1889 gestaltete sich in folgender Weise auf den einzelnen Stationen und Haltestellen: Zur Frage des Arbeiterschutzes. Im Reichstage ist in voriger Woche wieder ein mal die Angelegenheit des Arbeiterschutzes in Folge eines von deutsch-freisinniger Seite gestellten Antrages zur Erörterung gelangt, welcher Gegenstand bekannt lich schon seit Jahren in fast jeder Session wiederkehrt. Wie immer, so bekundete das Parlament auch diesmal in seiner Auffassung der Frage des Arbeiterschutzes eine seltene Einmüthigkeit und allseitig war man in der Ueberzeugung einig, daß eine endgültige reichs gesetzliche Regelung der Materie unter spezieller Be rücksichtigung der Frauen- und Kinderarbeit unerläß lich sei. Aber anderseits erklärte auch der Regierungs vertreter, Staatssekretär v. Bötticher, die verbündeten Regierungen hätten keinen Anlaß, von ihrem ablehnen den Standpunkte in Sachen der Arbeiterschutzgesetz gebung abzugehen und somit wird denn auch die jüngste Anregung des Parlaments in dieser Frage voraus sichtlich zu keinen praktischen Folgen führen. Was die verbündeten Negierungen bewegt, in einem doch gewiß nicht unwesentlichen Theile der Sozialreform, wie ihn die Arbeiterschutzgesetzgebung bedeutet, den wiederholt und so einhellig geäußerten Wünschen des Reichstages immer aufs Neue ablehnend zu begegnen, weiß man aus den hierüber schon früher abgegebenen Erklärungen seitens des Bundesrathes zur Genüge. Sie erachten die bezüglichen Bestimmungen der Gesetzgebungen der Einzelstaaten, soweit eben nicht schon das Reich ein gegriffen hat, als zur Zeil für ihren Zweck vollkommen ausreichend und glauben im klebrigen die ganze Frage wegen ihrer unleugbaren Schwierigkeiten noch nicht reif zu einer einheitlichen und endgültigen Lösung. Aber gerade die Verschiedenartigkeit in den Landes gesetzen der Bundesstaaten hinsichtlich des Arbeiter schutzes, soweit sich jene überhaupt hiermit beschäftigen, läßt eine endliche reichsgesetzliche Regelung der An gelegenheit als unabweisbar erscheinen und um so mehr dies, als ja die Lösung der übrigen Einzelfragen des großen sozialpolitischen Problems schon längst aus dem Wege der Reichsgesetzgebung in die Hand ge nommen worden ist. In so einschneidende» Fragen des Allgemeinwohls, wie es die angeregte Aushebung oder doch Beschränkung der Fabrikarbeit der Kinder und die Beseitigung der Nachtarbeit der Frauen in den gewerblichen Anlagen und Etablissements, ebenso die Regelung der Sonntagsarbeit sind, können parti kulare und private Interessen nur eine untergeordnete Nolle spielen, hier müssen ganz andere, wichtigere Er wägungen und Rücksichten den Ausschlag geben und unstreitig hat da alsdann das Reich das Recht und die Pflicht, vorzugehen. Man kann vielleicht Bundesrathe zugeben, daß gewichtige praktische Be denken einer sofortigen und durchgreifenden Klärung dieser schwierigen Materie entgegenstehen, aber dies schließt doch nicht aus, daß seitens der maßgebenden Faktoren endlich einmal der Versuch zur Beseitigung jener Bedenken gemacht wird und soeben erst hat der Reichstag wiederum den einmülhigen Wunsch zu er kennen gegeben, daß dies durch einen entsprechenden Gesetzentwurf geschehen möge. Schließlich sollten auch die großen Streikbewegungen in Deutschland vom ver gangenen Frühjahr und Sommer die verbündeten Re gierungen zu der Erkenntniß bringen, wie durchaus zeitgemäß die kräftige Durchführung der Arbeiterschutz gesetzgebung wäre. Wenn der Herr Staatssekretär v. Bötticher im Reichstage meinte, die letzten großen Streiks hätten lediglich den Charakter einer Lohnbe wegung getragen, so ist dies ein offenbarer Jrrthum. Es handelt sich hierbei mindestens auch um die Ab kürzung der Arbeitszeit und Abstellung vorhandener die Arbeiter benachtheiligenden Mängel in bedeutenden Arbeitszweigen, wie z. B. im Bergbauwesen und viel fach wurde sogar von den streikenden Arbeitern die Erreichung ihrer hieraus gerichteten Forderungen der Erlangung eines besseren Lohnes untergeordnet. Diese 12,261. Es wurden befördert von Januar 1889 an 220,188 Personen. Befördert wurden 3,083,596,« Kilogramm Güter. Demnach von Januar 1889 an 33,562,910,» Kilogramm Güter. Im gleichen Monat des Vorjahres wurden 11,001 Billets verkauft und 3,030,498 Kilogr. Güter befördert. — Im Jahre 1888 haben im gesammten König reich 1106 Schadenfeuer stattgefunden, die eine Ent schädigung von 3,096,312 M., ausschließlich 17,440 Mark für Löschungsprämien beanspruchten. Auf den Brandversicherungs-Inspektions-Bezirk Dippoldis- walde kommen davon 37 Schadenfeuer mit 109,430 Mark Entschädigung, und zwar 10 Feuer in den Städten mit 30,994 M. und 27 in den Dörfern mit 78,436 M. Entschädigung. — Die Entstehungsursachen der 10 Brände in den Städten vertheilen sich in fol gender Weise: 1 Fahrlässigkeit mit Streichhölzchen durch Kinder, 1 durch sonstige Fahrlässigkeit, 1 durch muth- maßliche Fahrlässigkeit mit Geleucht, 1 durch muth- maßliche Fahrlässigkeit beim Tabakrauchen, 1 durch sonstige muthmaßliche Fahrlässigkeit, 1 durch muthmaß- lichen Gebrauch ordnungsmäßiger Feuerungsanlagen, 2 durch Gebrauch mangelhafter Feuerungsanlagen, 1 durch Industriebetrieb ohne Feuerung und 1 durch einen kalten Blitzschlag. Die Entstehungsursachen der 27 Brände in den Dörfern klassifiziren sich in folgen der Weise: 2 durch erwiesene und 5 durch muthmaß- lich vorsätzliche Brandstiftung, 2 durch Fahrlässigkeit mit Streichhölzchen durch Kinder, 1 durch sonstige Fahr lässigkeit, 1 durch muthmaßliche Fahrlässigkeit mit Streichhölzchen durch Kinder, 3 durch sonstige muth- maßliche Fahrlässigkeit, 2 durch Gebrauch ordnungs mäßiger Feuerungsanlagen, 2 durch muthmaßlichen Gebrauch mangelhafter Feuerungsanlagen, 3 durch zündende und 6 durch kalte Blitzschläge. — Die 37 Schadenfälle fanden statt: am 4. Januar in Ober carsdorf, am 11. Januar in Lungkwitz, am 30. Ja nuar in Hartmannsdorf, am 22. Februar in Ruppen dorf, am 23. Februar, 9. und 12. März in Dippol diswalde, am 2. Mai in Georgenfeld, am 4. Mai in Burkersdorf und Nassau, am 29. Mai in Malter, am I I. Juni in Dippoldiswalde, am 25. Juni in Alten berg, am 27. Juni in Ruppendorf, Beerwalde, Dip poldiswalde, Fürstenau, Possendorf, Fürstenwalde und Naundorf, am 28. Juni in Döbra, am 2. Juli in Reichstädt, am 5. Juli in Reichenau, am 10. Juli in Glashütte, am 29. Juli in Lungkwitz, am 30. Juli in SerfepHdorf, am 16. September in Altenberg, am 8. Inserat«, welche bet d« bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden,, «erden mit 10 Pfg. di« Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirt« Inserate mit entsprechen dem Ausschlag. — Einge sandt, »m redaktionellen Theile, di- Spaltenzeil« 20 Pfg. Forderungen sind nur zu geeignet, eine tiefe Erregung in den handarbeitenden Klassen wachzuhalten und zu deren Dämpfung erscheint eine verständige Arbeüerschutz- gesetzgebung als ein sehr geeignetes Mittel, welches zu ergreifen die Neichsregierung sich hoffentlich baldigst entschließen wird. «Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 20. November. Abweichend von bisheriger Gepflogenheit hatte der Gewerbeverein seine letzte Versammlung auf vorigen Montag einbe rufen. Es galt die in Eisenbahnangelegenheiten, die Verlängerung der Bahnlinie Hainsberg-Kipsdorf bis zur Lanvesgrenze zum Anschluß an die Brüx-Duxer Linie, ausgearbeitete Petition zum Vortrag zu bringen. Dieselbe war bereits von den städtischen Kollegien, so wie von einer größeren Anzahl Industrieller, welche wegen Dampfbetriebs bedeutenden Kohlenbedarf haben, unterschrieben und wurde nun auch der Vorsitzende des Gewerbevereins von den anwesenden Mitgliedern des Vereins zur Unterschrift derselben im Namen des Ver eins ermächtigt. Nachdem Herr Priv. Mende, der sich freundlichst erbot, die Petition auch dem stellvertreten den Vorsitzenden des landwirthschastlichen Vereins, Herrn Oberförster Winter-Schmiedeberg, sowie einigen anderen Interessenten vorzulegen, die betreffenden Unter schriften gewonnen haben wird, wird die Petition heute oder spätestens morgen an den Ort ihrer Bestimmung, an die Ständeversammlung, zunächst an die zweite Kammer, abgehen. Es wäre sehr zu wünschen, daß sich warme Fürsprecher für die im Interesse des ganzen Bezirks, insbesondere unserer mit Schmerzen auf An schluß ans böhmische Kohlengebiet harrenden Nachbar stadt Altenberg vorgebrachte Bitte finden möchten. Auf einen Hieb fällt allerdings kein Baum, aber da in dieser Angelegenheit schon mancher bisher vergeb liche Hieb gethan worden ist, so dürfte unsere Hoff nung auf einen endlichen Erfolg nicht unbescheiden und überschwänglich genannt werden. Also: Glück auf! — Vom Donnerstag, den 21., bis mit Sonntag, den 24. d. M., also am Bußtag und Todten- sonntag, sowie den Vorabenden beider Tage haben alle Tanzvergnügungen, seien es öffentliche oder pri vate, zu unterbleiben. Auch sind an beiden genannten Tagen und am Vorabend des letzteren keine Concerte gestattet mit Ausnahme geistlicher Mufikaufsührungen, zu welchen jedoch die betreffende Kirchen-Inspektion ihre Genehmigung erst ertheilen muß. Theatralische Vorstellungen sind am Bußtag gänzlich untersagt, nur am Todtensonntag und an beiden Vorabenden sind dieselben in geschlossenen Räumen gestattet, doch muß darauf Acht genommen werden, daß nur solche dra matische Dichtungen, welche dem Ernste dieser Tage entsprechen, aufgeführt werden dürfen. An beiden Feiertagen dürfen keinerlei Schaustellungen und öffent liche Versammlungen stattfinden. — „Glück zu!" Im neuen Semester begann am vorigen Sonnabend der jetzt 33 Mitglieder zählende Verein seine öffentlichen Vereinsabende mit einem Vor trage des Vereinsmitglieds Herr Stenzel über den Luftballon. Der Vortragende erzählte, wie 1783 in Frankreich die ersten Versuche mit dem Ballon an gestellt wurden, wie dieser dann nicht mehr mit er wärmter Luft, sondern mit dem leichten Wasserstoff gefüllt worden, wie verschiedene Auffahrten ausgefallen, wie sich ganz besonders 1870 die Pariser mittels Luft ballon mit dem übrigen Frankreich in Verbindung setzten. Nach langjährigen, erfolglosen Bemühungen, den Ballon lenkbar zu machen, scheine man in neuerer Zeit nach einer günstig abgelaufenen Fahrt mit lenk barem Ballon diesem Ziele näher gekommen zu sein. Daß man militärischerseits schon jetzt dem Luftballon Verwendbarkeit im Kriege zuerkenne, beweise die mili tärische Luftschiffer-Abtheilung. Durch große Zeich nungen hatte Herr Stenzel die verschiedenen Formen von Ballons mit ihren Gondeln veranschaulicht. Dir „Weißeritz. Zeitung" «Icheint wöchentlich drei ¬ mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 26 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfa. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen B«- , , stellungen an. für die Königliche Umtshauplmamschast Dippoldiswalde sowie str di- Miglichm Umtsgenchte imd die KtadkRße zn Dippoldiswalde nnd Irauenstem B-r<mtw°-Uich-r R-ba-tmr: Paal Ich« in Dippoldiswalde. Donnerstag, dm 21. November 1889 Tourbillets. Tagesbillets. II. III. Militär- billets. 11. III. Chemnitz . . . 1 8 — 7 — Dresden-Neust. . — 7 — 5 Dresden-Ältst. 49 461 139 1333 78 Tharandt . . . 5 11 4 37 — Hainsberg . . . 73 692 48 1046 26 Freiberg . . . I 9 3 25 — Dippoldiswalde . 53 892 194 1620 56 Potschappel . . 5 19 13 154 — v, d. Haltestellen 154 2016 136 2812 67 Sa. 341 4115 537 7039 229