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607 seine erschütterte Autorität wieder herzustellen. Sollten l sich Vorfälle wie der bei AlhucemaS stattgefundene I wiederholen, so könnte dadurch leicht die „marokkanische Krage" inS Rollen gebracht werden. Dresdener Gchlachtviehmarkt vom IS. September. Bei dem heute im Schlachtviehhose stattgesundenen Markte für Kleinvieh gelangte» zum Austrieb: 2 Rinder, 479 Schweine, >70 Hammel und 645 SKlber, außerdem waren »IS Uebersiiinder vom letzlverflossenen Hauvtmarkte vorhanden: 20 Rinder, 32 Schweine und 47 Hammel, sodaß inSgesammt 1413 Schlacht- thiere zum Bcrkause standen Bei Schweinen und ALlber» war das Geschält ein gutes zu nennen, während bei Rindern und Hammeln wenig Nachfrage gehalten wurde und es stellen sich die Preise sämmtlichcr Biehgattungen wie am lchtverflossenen Hauptmarkte. Kirchen-Rachrichten von Dippoldiswalde. 14. Sonntag n. Tri»., 22. September. Früh 8 Uhr Beichte und heil. Abendmahl. Früh 9 Uhr PredigtgotteSdienst: Herr Diak. Gruner. Nachmittag 2 Uhr Katechismusuntcrredung mit den konfir- mirte» Mädchen. Nach den« FriihgotleMenst stehen an den Mrchthüren die Becke» aus zu einer Landeskollekte für den Kirche».Neubau zu Beierfeld bei Schwarzenberg. Amtlicher Theil Bekanntmachung, die Gewerbekammerwahlen betreffend. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Gewerbekammer zu Dresden dem nächst porzunehmen. Nach den vom Königliche» Ministerium des Innern genehmigten Vorschlägen der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammec bildet der hiesige amtshaupt- mannschastliche Bezirk die Vlll. Wahlablheilung unv sind von dieser Abtheilung 3 Wahlmänner zu wählen. Orte der Stimmenabgabe sind: Dippoldiswalde, Frauenstein, Altenberg und Glashütte. Alle sür die Gewerbekammer stimmberechtigten und wählbaren Personen werden hiermit ausgesordert, behufs der Wahl dreier Wahlmänner Montag, den S«. September dfs. Js., in der Zeit von Vormittags 9—12 Uhr Mittags, und zwar Diejenigen 1. aus dem AmtSgerichtSbezirke Dippoldiswalde im Sitzungszimmer der Königlichen Amtshauptmanufchaft allhier vor dem mit der Wählleitung beauftragten amtshauptmannschaftlichen Beamten, 2. aus dem Amtsgerichtsbezirke Frauenstein im Gasthof zum Stern in Frauenstein vor dem Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Göhler bez. dessen Stellvertreter, Herrn Stadtrath Hardtmann daselbst, 3. aus dem AmtSgerichtSbezirke Altenberg im Sitzungszimmer des Rathhauses zu Altenberg vor dem Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Berghändler oder dessen Stell vertreter, Herrn Färbermeister Gustav Krause daselbst, und 4. aus dem Amtsgerichtsbezirke Lauenstei» im Gasthof zum goldnen GlaS in Glashütte vor denl Wahlvorsteher Herrn Bürgermeister Kühnel oder dessen Stellvertreter, Herrn Mechanikus Lindig in Glashütte in Person sich einzufinden, soweit nöthig, ihre Stimmberechtigung nachzuweisen und die Abstimmung mittelst Stimmzettels vorzunehmen. Stimmberechtigt und wählbar sür die Gewerbekammer sind olle dem Bezirke angehörigen Gewerbetreibenden, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten in dem Einkommensteuerkakaster ihres Orts nach einem Einkommen von höchstens 1900 M., jedoch mindestens nach einem über 600 M. abgeschätzt sind oder d) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, nach einem Ein kommen von über 60o M. abgeschätzl sind, o) das 25. Lebensjahr erfüllt haben und ä) nicht etwa nach 8 44 der revidirten Städteordnung und Z 35 der re- vidirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 vom Stimmrecht in der Gemeinde oder infolge der Berübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Hiernächst ist noch ans 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868, betreffend die Stimmberechtigung bei Theilhaberunternehmungen, hinzuweisen. Dippoldiswalde, am 9. September 1889. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Keßinger. Ludwig. Bekanntmachung, die Handelskammerwahlen betreffend. Inhalts einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Urwahlen zur Ergänzungswahl bei der Handelskammer demnächst vorzu nehmen. Nach den von dem Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Vor schlägen der Vorsitzenden der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden bilden die Amtsgerichte Dippoldiswalde, Altenberg nnd Frauenstein die X. Wahlablheilung und das Amtsgericht Lauenstein die XI. Wahlablheilung. Jede Wahlablheilung hat einen Wahlmann zu wählen. Wahlorte sind: Dippoldiswalde uno Glashütte. Alle sür die Handelskammer stimmberechtigten und wählbaren Personen werden hiermit aufgefordert, behufs der Wahl eines Wahlmannes Dienstag, den 1. Oktober dfs. Js., in der Zeit von Vormittags 9—12 Uhr, und zwar I. Diejenigen aus den Amtsgerichtsbezirken Dippoldis walde, Altenberg und Frauenstein in dem Sitzungszimmer der unterzeichneten Königlichen Amt»- Hauptmannschaft vor dem mit der Wahlleitung beauftragten amtshauptmannschaftlichen Beamten und 2. Diejenigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Lauenstei« im Gasthof zum goldnen Glas in Glashütte vor dem Wahlvorsteher, Herrn Holzstofffalmkant H. Ronicky, bez. dessen Stell vertreter, Herrn Fabrikbesitzer A. Seelhammer daselbst in Person sich einzufinden, soweit nöthig, ihre Stimmberechtigung nachzuweisen und sodann die Abstimmung mittelst Stimmzettels zu bewirken. Stimmberechtigt und wählbar für die Handelskammer sind alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäftes angehörenden männlichen Personen, welche als Kaufleute oder Fabrikanten in dem Einkommensteuer-Kataster ihres Ortes nach einem Einkommen von über 1900 M. abgeschätzt, 25 Jahre alt und nicht etwa nach Z 44 der revidirten Städteordnung, bez. 8 35 der revidirten Landgemeinde ordnung vom Stimmrecht in der Gemeinde oder infolge der Verübung eines Ver brechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Bei Theilhabergeschäften ist jeder Theilhaber für sich wahlberechtigt, sofern das auf ihn aus dem gemeinsamen Gewerbsunternehmen nach der Einkommen steuereinschätzung entfallende Theileinkommen über 1900 M. beträgt; entgegen gesetzten Falls hat sich Derjenige, welcher von den Theilhabern zur Ausübung des Wahlrechts bestimmt worden ist, hierüber im Wahltermine zu legitimiren. — (§ 17 Punkt 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, Punkt 3 des Gesetzes vom 2. August 1878 und § 9 flg. der Ausführungs-Verordnung vom 16. Juli 1868). Dippoldiswalde, am 10. September 1889. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Keßinger. Ludwig. Bekanntmachung. Nachdem heute der Unterföcsterkandidat Herr Gustav Clemens Hegewald in Altenberg als stellvertretender GutSvorsteher sür den Bezirk des Altenberger Staatsforstreviers von der Königlichen Amtshauptmannschaft verpflichtet worden ist, wird Solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 17. September 1889. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Keßinger. Ludwig. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Schieferdeckermeisters und Hausbesitzers Gustav Hermann Baumgarth in Höckendorf wird heute am 28. September 1888, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Herr Weinert bier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1«. Oktober 1888 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der an gemeldeten Forderungen auf den 2S Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum IS. Oktober 1888 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde. Geuder. Bekannt gemacht durch: Bernhardt, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung. Das Königliche Finanz-Ministerium hat zu der in der Anmerkung zu Nr. 25 st 2 des Zolltarifs eingeräumten Begünstigung der zollfreien Einfuhr von Mühlen fabrikaten in Mengen von nicht mehr als 3 Kilogramm auch sür die Bewohner im Grenzbezirke des Hauptsteueramts Freiberg die Maßregel angeordnet, daß von jetzt ab von den Einbringern zollfreier Mehl- und Brodmengen ortsbehördliche, für jeden Haushalt nur in einem Exemplare zu ertheilende Bescheinigungen ihrer Zugehörigkeit zum Grenzbezirke erfordert und auf diesen Menge und Datum der Einfuhr vermerkt werden. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 17. September 1889. Königliches Haupt-Steuer-Amt. Naundorfs. Pferdedecken, "WU WU" Getreidesäcke empfiehlt VsvLr LCLsvr, Xirekplütr. Allgemeiner Anzeiger. <> - Ein Kinder- und ein Hausmädchen, welche im Nähen und Plätten bewandert sind, werden für I. Oktober nach Dresden, Knechte, Mägde und HauSmägde (Lohn 150 M.) für sofort u. Neujahr gesucht. Näheres bei Frau E. Müller, Dienstbureau. Ein Transport Zucht-Kühe trifft heute wieder ein bei K. Büttner in Spechtrttz.