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Wchentz -Zeitmg. 2. Beilage zu Nr. 27. Sonnabend, den 3. März 1888. 54. Jahrgang. Die Bekämpfung der Trunksucht. Neber diese in verschiedener Beziehung wichtige Frage ist in voriger Woche gleichzeitig im Reichstage und im preußischen Abgeordnetenhause anläßlich einer Reihe hierzu vorliegender Petitionen verhandelt wor den und in beiden Parlamenten haben die Verhand lungen zu dem sachlichen Resultate geführt, daß die betreffenden Petitionen der Regierung zur eventuellen Verwerthung als gesetzgeberisches Material überwiesen wurden. Ueber die Art und Weise, wie diesem am Marke des Volkes fressenden Uebel am wirksamsten entgegenzutreten sei, gingen indessen die Anschauungen in beiden Parlamenten etwas auseinander. Während im Reichstage namentlich der nationalliberale Abgeord nete für Hildesheim, Bürgermeister Struckmann, energisch für eine einheitliche, reichsgesetzliche Regelung der ganzen Frage eintrat und speciell mehr Strenge und Zurückhaltung bei der Koncessionsertheilung for derte, war man im Abgeordnetenhause der Meinung, daß es mit strasgesetztichen Mitteln nicht allein gethan sei. Der Centrumsabgeordnete Letocha begegnete sich in dieser Ausfassung mit dem Regierungsvertreter, Geheimrath Halbey, und befürwortete Ersterer vor Allem die Verminderung der Schankstätten, indeß der Regierungsvertreter erklärte, die Negierung habe die Errichtung von Trinkerheilanstalten bereits in's Auge gefaßt und auch sonstige Maßregeln erwogen. In der That wird man zugestehen müssen, daß eine Bekämpfung der Trunksucht lediglich durch die gesetzgeberischen Gewalten schwerlich zu dem gewünschten Resultate, der möglichsten Beschränkung dieses Uebels, führen würde, denn es handelt sich hierbei eben um einen Schaden am Volkskörper, zu dessen Beseitigung oder wenigstens Verkleinerung selbst die strengsten ge setzlichen Vorschriften nicht ausreichend erscheinen. Die selben müssen vielmehr durch andere Maßregeln unter stützt werden und es ist nur erfreulich, zu vernehmen, daß in letzterer Beziehung die preußische Regierung im Abgeordnetenhause die Errichtung von Trinkerheil stätten in Aussicht genommen hat und noch weitere Maßnahmen mehr Humanitären Charakters zur Be kämpfung der Trunksucht verheißt. Sicherlich wird schließlich noch so Manches geschehen können, um diesem entsetzlichen Laster entgegenzutreten und dürfte hierbei namentlich die Familie das ihrige zu thun haben, wie anderseits auch die Vereine gegen das unmäßige Branntweintrinken fort und fort eine rühmliche Tätig keit zur Bekämpfung des „Trinkteufels" entfalten. Schließlich kann es aber keinem Zweifel unterliegen, daß doch auch die Gesetzgebung — und gerade nicht in letzter Linie — zur Mitwirkung in diesem Kampfe berufen ist, und die Parlamente selbst haben dies ja anerkannt, indem sie die Ueberweisung des ihnen vor gelegenen Petitionsmalerials an die Regierung be schlossen. Schon im Jahre 1875 hatte sich der deutsche Reichstag einmal mit einem Gesetzentwurf gegen die Trunksucht zu befassen, der jedoch bedenkliche innere Schwächen auswies und zuletzt in der Kommission stecken blieb. Seitdem ist die Negierung der Frage noch nicht wieder näher getreten, aber gewiß ist für die gesetzgebenden Faktoren aller Anlaß vorhanden, dieselbe einer erneuten und ernstlichen Prüfung zu unterziehen. Denn es handelt sich hierbei um einen allseitig anerkannten Nothstand, und wenn sich die Trunksucht bei uns in Deutschland gottlob noch nicht in so häßlicher Weise breit macht, wie in andern Län dern, so »st das noch kein Grund, ihr nicht energisch entgegenzutreten. Eine reichsgesetzliche Regelung der Frage hat ihre unläugbaren Schwierigkeiten, aber sie sind nicht unüberwindlich und im Vereine mit den an gedeuteten anderweitigen Maßnahmen würde sich wohl ein befriedigendes Endresultat erzielen lassen. Die beschränkte Haftpflicht des Genossen- schaftsgesehes. Wie in England, Italien, der Schweiz und Oester reich bereits eingeführt, denkt man jetzt auch in Deutsch land daran, neben der unbeschränkten Haftpflicht bei Genossenschaften eine zweite Art, eine beschränkte Haft pflicht, zu gestalten. — Sind auch in den letzten 10 Jahren nicht entfernt so viel Kapitalien bei Geldin stituten, die den Genossenschastsvereinen angehören, verloren gegangen, als bei Aktiengesellschaften, so treffen sie, wenn ein Zusammenbruch stattfindet, den einzelnen Genossenschafter viel empfindlicher als den Aktionär, der nur mit der eingezahlten Aktie den Ver lust erleidet. Aus diesem Grunde tritt man jetzt dieser Umänverung näher, wiewohl auch die erste Form mit unbeschränkter Haftpflicht ihre guten Seiten hat, und zwar anfänglich, wo ein erheblich eigenes Vermögen noch nicht angesammelt ist und Kredit in gröberem Umfange in Ansprüch genommen wird; wo bei be schränkter Mitgliederzahl und leicher Kontrole über die Geschäftsführung eine rege Betheiligung des Einzelnen an den Angelegenheiten der Genossenschaft und im Wesentlichen eine Gleichartigkeit in den Vermögens verhältnissen der Mitglieder stattfindet. Ist durch längeres Bestehen eines Vereins aus den Reinerträgnissen ein selbstständiger Vermögensstock ge schaffen und dadurch für die Zukunft eine Beschränkung des anfangs unvermeidlichen Risikos erstrebt worden, so kann man daran denken, für die Sicherheit der Gläubiger eine mildere Hastform zu schaffen, wie dies die Genossenschaften im Auslande beweisen. — Der neue Gesetzentwurf hat demnach den Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht solche mit Theilpflicht an die Seite gestellt und läßt die Wahl zwischen beiden Genossenschastsarten zu. Bei letzterer haftet nicht allein das allmälig zusammengebrachte Geschäftsvermögen (Stammkapital und Reservefond) für die Genoffen schaftsschulden, sondern jeder Genossenschafter mit einer Maximalsumme, die von vornherein bestimmt wird und über welche hinaus kein Mitglied zur etwaigen Deckung von Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden kann. — Ist erst diese Form der Genossenschaften, wie sie im Ausland bereits bestehen und erfahrungsgemäß sich bewähren, durch Reichsgesetz bei uns zulässig, so wird das Mißtrauen schwinden, welches jetzt Manche abhält, Mitglieder dergl. Genossenschaften zu werden. Dresdener Schlachtviehmarkt vom I. März. Auf dem heutigen Kleiuviehmarkte bestand der Austrieb aus 2 Rinder», 425 Schweinen, sowie 639 Kälbern. Bom letzten Hauplmarkte waren übrig geblieben 62 Rinder, 86 t'aiidschweioe, 68 Bakonier und 69 Hammel, sodaß die Gesammtsu.nme aller zum Verkauf gestellte» Schlachtthiere I34l Stück betrug. Der Markt war zwar mittelmäßig betucht, doch wollte sich da- Ge schäft gar nicht recht beleben. Für Rinder und Schweine war so wenig Nachfrage vorhanden, daß nur einzelne Stücke Ab nehmer fanden. In Schweinen war das Geschäft ein ganz lang, samrs, so daß nicht unerhebliche Posten am Platzt verblieben. Da «ine Aenderung der Preise nicht eintrat, so kostete der Centn» Schlachtgewicht von Landschweinen englischer Kreuzung 47—SO Mark, der von zweiter Auswahl 43—46 M., während der Etr. lebendes Gewicht anderer Rassen bei durchschnittlich 40 Pfund bez. 16—20 Prozent Tara aus 42—45 M. zu stehen kam. Der Käldermarkt wurde leidlich geräumt, da für den bevorstehenden Bußtag die Fleischer auf besseren Absatz rechneten. Die vorigen Preise behaupteten stch; mithin kostete das Kilo Fleisch bester Waare 110, das leichtere Stücke 80 Pfg. Spar- und Vorschuß-Verein Hermsdorf. Erpedttionszeit: Täglich von früh 8 bis Nachm. 6 Uhr. Sonntags von Vorm. I I bis Nachm. 1 Uhr. Amtlicher Theil. Holz-Auktion auf dem Rehefelder Staalsforstreviere. Im ErbgerichtSgasthofe zu Seyde sollen Donnerstag, am 8. März L888, folgende im Rehefelder Forstreviere aufbereitete Hölzer, als von Vormittags 10 Uhr an: 1345 Stück weiche Klötzer von 12—15 em Oberstärke, 3248 „ weiche dergl. von 16—22 em Oberstärke, l 2681 „ weiche dergl. von 23—29 em Oberstärke, i 1480 „ weiche dergl. von 30—36 om Oberstärke, k 3,», 3,s und 511 „ weiche dergl. von 37—43 om Oberstärke, ? 4,r m lang, 132 „ weiche dergl. von 44—50 om Oberstärke, X 55 „ weiche dergl. von 51 und mehr om Oberstärke, 1 "71 „ weiche Stangenklötzer von 8—11 om Oberstärke,/ von Nachmittags '/^ Uhr an: 318 rin weiche Brennschcite, 62 „ weiche Brennknüppel, 9 „ weiche Beste, 53 „ weiche Stöcke, aus den Kahlschlägen in den Abteilungen 10 und 49, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. WU- Kreditüberschreitungen sind unzulässig. "MU Die zu versteigernden Hölzer können vorher in den betreffenden Waldorten besehen werden und ertheilt der unterzeichnete Nevierverwalter zu Rehefeld nähere Auskunft. König!. Revierverwaltung Rehefeld und König!. Forstrentamt Frauenstein, am 28. Februar 1888. Breitfeld. Schurig. zwar llttenstärke in den Abthei em 6M om om em em em 4 5 ^84 107 64 12 118 100 .47 10 2 19 in den Abtheilungen 19, 28, 36 und 45, 16—22 23—29 30—48 I7S-41 16-22 23—29 30-62 buchene dergl. von buchene dergl. von buchene dergl. von eichene Klötzer von buchene dergl. von buchene dergl. von buchene dergl. von I. auf SpechtShaufener Forstrevier: (Oberförster Schumann) birkene Stämme von 15—23 om Mittenstärke, in Abtheilung 19, eichene dergl. von 18—34 om Mittenstärke, in Abtheilung 36, Nutzholz-Auktion. Im Hotel zum Deutschen Haufe in Tharandt sollen in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge der Forstreviere Montag, den 12. Marz d. I., von Vormittags '/«IO Uhr an, und Mittenstärke Mittenstärke Mitten stärke Ober- bez. M ttenstärke, in Abtheilung 36, Ober- bez. M ' Ober- bez. Mlttenstärke l lungen 19, 28, Ober- bez. Mittenstärke l 36, 44 und 45, birkene Derbkangen von 13—15 em Unterstärke, in Abtheilung 19, Raummeter buchene Nutzschrite -. . ^«..1 > fichtene dergl. sden Abtheilungen 28, 36, 44 und 45, 2. auf Naundorfer Forstrevipr: (Forstinspektor Gottfchald) 4 buchene Stämme bis 15 om Mittenstärke, 140 buchene dergl. von 16—22 om Mittenstärke, 51 buchene dergl. von 23—29 om Mittenstärke, 12 buchene dergl. von 30—36 und darüber om Mittenstärke, 188 buchene Klötzer von 16—22 om Ober- bez. Mittenstärke, 57 buchene dergl. von 23—29 om Ober- bez. Mittenstärke, 39 buchene dergl. von 30—50 und darüber om Ober- bez. Mittenstärke, > in den Schlägen der Abtheilungen 3ö, 39 und 40,