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........ . , , 139 Amtlicher Theil Ludwig. Haucke. der Firma Schichau für diese die enorme Geschwindig keit von 26 Knoten garantirt. Die übrigen fünf haben eine Länge von 39 m und erhalten eine garanlirte Geschwindigkeit von 22 Knoten. Außerdem hat die österreichisch-ungarische Marine augenblicklich 2 Vedett- schiffe von 3500Pferdekraft und 23 Knoten Geschwindig keit im Bau. Desgleichen hat die deutsche Admiralität zwei große Torpedobootsdivisionsschiffe von je 3500 Pferdekraft bei derselben Firma in Bau gegeben. Das erste Torpedoboot, welches Schichau im Jahre 1877 auf Bestellung der russischen Regierung lieferte, hatte nur eine garuntirte Geschwindigkeit von 16 Knoten. Die erste Bestellung der deutschen Admiralität im Jahre 1883 waren 6 Torpedoböte von einer garantir- te» Geschwindigkeit von 20 Knoten und einer Kohlen- bunkerkapazität in 10 Knoten Fahrt 3000 Seemeilen. Diese letzte Eigenschaft ist bei den neuen Divisions böten auf 6000 Seemeilen gesteigert. Bemerkenswerth ist noch, daß sämmtliche von Schichau gelieferten Torpedofahrzeuge die garantirte Geschwindigkeit stets um ein Beträchtliches überschritten haben. Stuttgart. Die Gesundheit des in Florenz er krankten Königs schreitet langsam zur Besserung voran; es ist indeß noch für längere Zeit geboten, daß der König das Bett nicht verläßt und demnächst das Zimmer hütet. — Der zukünftige Thronfolger des Grundbuchs, Nr. 91a, 91b, 269, 270, 271, 273, 279 e, 280, 281 des Flur buchs, Nr. 65 des Brandkatasters für Hartmannsdorf, welches Grundstück orts gerichtlich auf 22,000 Mark — Pf. gewürdert worden ist, im Küchenmeister'schen Gasthofe zu Hartmannsdorf öffentlich versteigert werden. Erstehungslusttge wollen sich zu diesem Termine an dem gedachten Orte einfinden, über ihre Zahlungsfähigkeit ausweisen und des Weiteren gewärtig sein. Die Grundstücksbeschreibung und die Versteigerungs-Bedingungen sind auS den an hiesiger Gerichtstafel und im Küchenmeister'schen Gasthofe zu Hartmanns dorf aushängenden Anschlägen zu ersehen. Frauenstein, am 27. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Colditz. Bekanntmachung. Nachdem heute an Stelle der in einen anderen Bezirk verzogenen Hebamme Hänel Frau Amalie Emilie verehel. Heintsch, geb. Müller in Ammelsdorf als Hebamme für den die Ortschaften Ammelüdorf, Hennersdorf und Schönfeld umfassenden Distrikt verpflichtet worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 29. Februar 1888. Königliche Amtshauptmannschaft v. Keßinger. Bekanntmachung. Auf dem, den Spar- und Vorschuß-Verein für HermSdorf und Umgegend, eingetragene Genoffenschaft, betreffenden Folium 23 des Handelsregisters des unter zeichneten Gerichtes ist heute verlautbart worden, daß an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen Herrn Friedrich Wilhelm Liebscher Herr Fürchtegott Leberecht Liebscher in HermSdorf als Direktor in den Vorstand etngetreten ist. Fraurnstrin, den 28. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Colditz. Bekanntmachung. Bom 3. März dieses Jahres a» liegt die von der Steuerbehörde aufgestellte Tabelle über Verth eilung von Landrenten anläßlich der Arealenteignung zur Staatseisenbahnanlage Hainsberg-Kipsdorf innerhalb der Flur Schmiedeberg 14 Tage lang und mithin bis -en 17. März dieses Jahres bei dem Herrn Gemeindevorstand in Schmiedeberg zur Einsichtnahme Seiten der betheiligten Grundstücksbesitzer aus. Es wird dies gemäß 8 5 der Verordnung vom 23. April 1881 (Seite 29 des Gesetz- und Verordnungsblattes) mit der Aufforderung hierdurch bekannt ge macht, etwaige Einwendungen gegen die bewirkte Rentenvertheilung binnen der vorgedachten Frist bei dem genannten Gememdevorstand anzubringen, indem an dernfalls nach Ablauf dieser Frist die Tabelle als von den Betheiligten durch gängig anerkannt erachtet werden würde. Dippoldiswalde, am 29. Februar 1888. Königliche Amtshauptmannschaft von Keßinger. Grundstücks Versteigerung. Erbtheilung halber soll von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte -en l». März 1888, Vormittag- 10 Uhr, das zum Nachlasse der Gutsbesitzerin Auguste Wilhelmine verwittwete Kaden, geborene Fischer, in Hartmannsdorf gehörige Zweihusengut, Fol. 59 Bekanntmachung. Nachdem das Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, am 11. Fe bruar 1888 in Kraft getreten ist und die miritärischen Ergänzungsbestimmungen zu demselben auch für den diesseitigen Armeebereich Geltung erlangt haben, wird hiermit Folgendes bekannt gegeben. Die gemäß § 7 des Gesetzes zur Meldung behufs Eintragung in die Listen der Landwehr zweiteü Aufgebots verpflichteten, im Jahre 1850 und später gebo renen und im Landwehrbezirt Pirna wohnhaften Personen — Offiziere, Sanitäts offiziere, obere Militärbeamten, Unteroffiziere, Mannschaften, untere Militär beamten — welche nach abgeleisteter, gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz reservisten nach Ablauf der Ersatzreservepflicht bereits zum Landstürme entlaffen waren, werden hierdurch aufgefordert, sich mündlich oder schriftlich bei den zustän digen Militärbehörden und zwar: Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamte: bei dem Bezirks-Kommando Pirna; Unteroffiziere, Mannschaften und untere Militärbeamte: in den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Stolpen, Neustadt und Sebnitz bei der I. BezirkS-Kompaguie in Stolpe» (Bezirksfeldwebel Fussell; in den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Schandau und Königstein bei der 2. Bezirks Kompagnie in Schandau (Bezirksfeldwebel Lindner); in den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Pirna bei der 3. BezirkS- Kompagnie in Pirna (Bezirksfeldwebel Gubsch); in den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Lauenstein, Altenberg und Frauenstein bei der 4. Bezirks-Kompagnie in Dippoldiswalde (Bezirksfeldwebel WeiSbach) bis znm 1». März L888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere bei Vermeidung der im 8 67 des Reichs militärgesetzes angedrohten Strafen anzumelden. Diese Meldefrist ist für die jenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands, beziehungsweise auf See reisen befinden, bis zum 30. September 1888, beziehungsweise wenn dieselben _vor diesem Zeitpunkte nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemannsamt des Inlandes abgemustert werden, dis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungs weise Abmusterung verlängert. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den § 7 des Gesetzes fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebois über (ß 24 des Gesetzes). Angehörige der Ersatzreserve zweiter Klaffe werden Angehörige deS Land sturms ersten Aufgebots. Aus Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung: a) Landsturmpflichtige, welche durch Konsulatsatteste Nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stel lung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthaltes außerhalb Europas von der Be folgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche find an den Civilvorsitzenden derjenigen Ersatz kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlaffen bezw. von vornherein (bisher der Ersatzreserve zweiter Klaffe) dem Landsturm überwiesen sind. Prinz Wilhelm von Württemberg hat vor wenigen Tagen seinen 40 jährigen Geburtstag gefeiert und auf telegraphischen Glückwunsch feiernder Altersgenossen „seinen freundlichen Kollegen im Schwabenalter herz lichen Dank gesandt." Frankreich. In der Kammer wurde am Montag eine Anfrage an die Regierung gerichtet wegen der durch den Fabrikanten und Abgeordneten Dorian er folgten Verabfolgung von Geschaffen neuer Konstruk tion an England. Der Marinenunister erwiderte, die früheren Minister hätten zur Verabfolgung dieser Ge schosse an England die Genehmigung ertheilt, es seien aber Maßregeln getroffen, um die Staatslieferanten an dem Bekanntwerden des Geheimnisses dieser Ge schosse zu hindern. Der Abgeordnete Dorian konsta- tirte darauf, daß der Handel mit Waffen frei sei, daß mehrere Waffenfabrikanten im Auslande sogar Filialen errichtet hätten. Die Kammer hatte aber doch Furcht, große Staatsgeheimnisse könnten dem Auslande zum Ruin Frankreichs hinterbracht werden, und sie ersuchte deshalb die Negierung feierlich, zur Verhinderung des Bekanntwerdens der Geheimnisse der französischen Wasfenfabrikation die strengsten Bestimmungen in die Kauf- und Submissions-Bedingungen einzufügen und im Nothfalle auch zur Anwendung zu bringen. Die armen Franzosen sind gar zu unglücklich dran! Das ganze Ausland liegt auf der Lauer und sucht Frank reich zu schädigen — nach der Ansicht der würdigen Patrioten natürlich. Daran aber, daß die französische Negierung offiziell ein gemeines Spionaaewesen gegen ibre Nachbarstaaten unterstützt, daran stößt sich Nie mand. Rußland. Fast die ganze Presse beschäftigt sich mit der immer drohender werdenden Finanzkrise. Die „Nowoje Wremja" führt dieselbe auf die Folgen der Ueberspekulation zurück. „Trashdanin" und „No- wosti" klagen das Ausland an; ersterer plaidirt für Einstellung der Zinszahlung, wenn bis zum 1. April der Rubelkurs nicht wieder 200 betrage (!) (jetzt steht derselbe ca. 164). Die „Nowosti" wünscht den Krieg, falls Deutschland fortfahre, durch seine Zollpolitik die Orientpolitik Rußlands zu unterbinden ; ferner »erlangt das Blatt, die Regierung solle den Banken verbieten, die versetzten Papiere zu verkaufen, im Uebrigen aber gestatten, daß die Zölle in Papiergeld bezahlt werden. Italien. Nachdem eine Einigung über den neuen italienisch-französischen Handelsvertrag nicht hat erzielt werden können, hat der Zollkrieg zwischen beiden Reichen begonnen, die italienische Regierung hat zuerst die in dem allgemeinen Taris bestimmten Eingangs zölle für gewiss« französische Maaren erhöht. Bekanntmachung. Freitag und Sonnabend, -en N. und IO. März 1888, werden die Geschäftsräume des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt und können deshalb an diesen beiden Togen nur wirklich dringliche Ge schäfte besorgt werden. Dippoldiswalde, den I. März 1888. Königliches Amtsgericht. Geuder. Auktion. Montag, -en S. März -. I , Nachmittags 3 Uhr, soll vor dem Gasthofe zu Spechtritz 1 Kutschwagen ^WU gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Dippoldiswalde, am 27. Februar 1888. Der Gerichtsvollzieher -es Königliche« Amtsgerichts. Müller.