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1SL dG revidirten Landgemeindeordnung unterstehenden Gemeinden, und die des Vorstandes des Kanalvereins in Plagwitz-Leipzig um Erbauung des Elster-Saale- Kanals, indem beide der Regierung zur Kenntnißnahme überwiesen wurden. — Der Schluß der Sitzungen beider Stände kammern soll auf den Vormittag des 27. März fest gesetzt sein. — Zu den im Februar und März dieses Jahres abgehaltenen theologischen Staatsprüfungen hatten sich 46 Kandidaten angemeldet. Von denselben traten 2 wieder zurück; von den übrigen erhielten I die erste Censur „vorzüglich", 4 die zweite Ceniur „sehr wohl mit Auszeichnung", 5 die zweite Censur „sehr wohl", 21 die dritte Censur „wohl mit Auszeichnung", 11 die dritte Censur „wohl" und zwei die vierte Censur „genügend". — Die diesjährige Einstellung der Rekruten beim 12. kgl. sächs. Armeekorps findet wie folgt statt. Die Rekruten zum Dienst mit der Waffe bei den in Sachsen stehenden Truppentheilen, ausschließlich der Kavallerieregimenter und des Trainbataillons, ani 10. November, die Rekruten der Kavallerieregiemenler am 6. Oktober, die zu dreijähriger aktiver Dienstzeit ein zuziehenden Trainrekruten am 5. November 1888, die zu halbjähriger Dienstzeit einzuziehenden Trainrekruten am 5. November 1888 und am I. Mai 1889. Die Rekruten für die Unterosfizierschule Marienberg, sowie die als Oekonomiehandwerker und als Krankenwärter ausgehobenen Mannschaften am 1. Oktober 1888. — Richterliche Beamte sind angestellt bei den Landgerichten in Bautzen 19, Chemnitz 34, Dresden 51, Freiberg 16, Leipzig 53, Plauen 16, Zwickau 21, nichtrichterliche Beamte bei den Landgerichten in Bautzen 24, Chemnitz 44, Dresden 92, Freiberg 23, Leipzig 74, Plauen 21, Zwickau 29. Die Zahl der Staatsanwälte beträgt bei den Landgerichten in Bautzen 2, Chemnitz 5, Dresden 7, Freiberg 3, Leipzig 5, Plauen 2, Zwickau 3; andere staatsanwaltschastliche Beamte sind angestelll in Bautzen 12, Chemnitz 2l, Dresden 28 Freiberg 10, Leipzig 27, Plauen 10, Zwickau 12. Richterliche Be amte, welche ausschließlich in der streitigen Gerichts barkeit verwendet sind, haben von den Amtsgerichten des Vogtlandes Adorf —, Auerbach 1, Elsterberg —, Falkenstein —, Klingenthal —, Lengenfeld —, Mark neukirchen —, Oelsnitz 1, Pausa —, Plauen 4, Reichenbach 1, Treuen —. Richterliche Beamte, die ausschließlich in der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit ver wendet sind, haben von diesen Amtsgerichten nur Plauen und Auerbach je einen. Richterliche Beamte, die in der streitigen und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit verwendet sind, zählen die Amtsgerichte Adorf 2, Auerbach —, Elsterberg 1, Falkenstein 1, Klingen thal 2, Lengenfeld 1, Markneukirchen I, Oelsnitz 2, Plauen —, Reichenbach 1, Treuen 1. — Königin Karola wird am 28. März von Niva nach Dresden zurückkehren. Pirna. Seit 14 Tagen wurde in Zehista an einem für die dortige gräfliche Dampsziegeler nöthigen Brunnen gegraben. Da der ausgeschachtete Brunnen bei einer ungefähren Tiefe von 10 Metern nicht hin reichendes Wasser gab, wurde die weitere Vertiefung desselben durch Bohrung beschlossen. Als nun am Sonnabend Abend gegen '/»7 Uhr man bis zu einer Tiefe von 48 Metern gekommen mar, trieb auf ein mal ein mächtiger Wasserstrahl nach oben, so daß die Bohrarbeiten sofort eingestellt werden mußten. Da die ausströmenden Wassermassen so bedeutend waren, daß Gefahr für die benachbarte Ziegelei entstand, so mußten sofort 50 Arbeiter, welche die ganze Nacht und den Sonntag früh zu arbeiten hatten, einen Kanal nach dem cuca 200 Meter entfernten Chaussee graben ziehen, um die hervorschießenden Waffermassen nach dort abzuleiten. Das Wasser, welches aus diesem artesischen Brunnen mannsstark und ziemlich 2 Meter hoch emportreibt, ist krystallhell, sowie wohlschmeckend und hat eine Temperatur von 10 Grad. Jetzt hat man, um ein Auswaschen des Erdreiches vorzubeugen, weite Eisenrohre in den Brunnen-Schacht eingelassen und wird, wenn man engere Rohre ausgesetzt hat, das Wasser jedenfalls sehr hoch treiben können. Das aus fließende Wasser beträgt pro Tag ca. 30,000 Hekto liter, zeigt -s- 9 ° li. und hat einen starken metallischen Beigeschmack. Die chemische Analyse des Wassers soll bezüglich der mineralischen Beimischungen das Weitere noch ergeben. Man gedenkt das Wasser bis zu einer bedeutenden Höhe leiten zu können, da dasselbe aus einem bereits aufgesetzten, 3 Meter über die Erdober fläche herrvorragenden Rohre noch mit großer Kraft hervorschießt. Anfangs führte das Wasser große Mengen Quarz-Sand mit sich, nach 12 Stunde» aber klärte es sich vollständig und hat bis jetzt, nach Ver lauf von 4 Tagen, noch keinerlei Veränderung bezüg lich der Menge, Kraft, Wärme und des Geschmackes gezeigt. Neustadt b. St. .In einer jüngst abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung der städtischen Kollegien wurde anderweit über die im vorigen Jahre beschlossene Stadtanleihe von 220,000 M. berathen. Nach längerer lebhafter Für- und Widerrede wurde in An betracht der von anderen Städten bei Anleihen ge machten Erfahrungen der frühere Beschluß, die An leihe selbst zu begeben, wieder aufgehoben und unter mehrfachen von Geldinstituten gemachten Anerbieten die des landwirthschaftlichen Kreditvereins zu Dresden angenommen. Freiberg. Der wegen Unterschlagung in Unter suchung befindliche Hüttenwardein Fr. K. L. Burg graf hat sich im Gefängniß durch Erhängen entleibt und somit der irdischen Gerechtigkeit entzogen. Leipzig. Man theilt dem „L. T." aus Bors- dorf, dem Aufenthaltsort des von Leipzig ausge- miesenen sozialdemokratischen Agitators Liebknecht, mit, daß daselbst am 18. d. M. der Geburtstag des Letz teren im Kreise einer Anzahl Gesinnungsgenossen, da runter Bebel, Hofmann, Weber u. A., gefeiert worden sei. Nun fällt aber der Geburtstag des Herrn Lieb knecht nicht auf den 18. März, sondern erst auf den 29. März (geboren den 29. März 1826 in Gießen), wohl aber ist der 18. März der Jahrestag des Pariser Aufstandes und der Einsetzung der Kommune. Es ist demnach unschwer, zu errathen, wem die Feier und Verherrlichung dieses Tages in der That gegolten hat. Hagesgeschichle. Berlin. Am 22. März sano im Dom eine Ge- dächtnißfeier für Kaiser Wilhelm statt, der außer der Kaiserin und ihren Töchtern noch sämmtliche in Berlin anwesende Fürstlichkeiten beiwohnten. Die Liturgie hielt Hofprediger Beyer, vr. Kögel die Haupt predigt und Stöcker das Schlußgebet. Der Choral gesang „Wenn ich einmal soll scheiden," beendete die Feier. — Darauf begaben sich die Herrschaften nach Charlottenburg, wo Mittags ein Trauergoltesdienst stattfand, dem auch Kaiser Friedrich beiwohnte; außer dem nahm an demselben noch eine Deputation des russischen Regiments Kaluga theil, die bereits am 21. März am Sarge Kaiser Wilhelms zwei Kränze nieder gelegt hatte. — Die Uebersührung des Sarges Kaiser Wilhelms in die Gruft des Mausoleums konnte noch nicht statt finden, da dieselbe noch nicht fertig ist. — Sofort bei Eintritt wärmerer Witterung wird Kaiser Friedrich das von ihm schon früher bewohnte neue Palais bei Potsdam beziehen. — Die Adresse des deutschen Reichstags an den Kaiser ist bereits in der Form hergestellt, wie sie über geben werden soll. Die Adresse hat die Form eines Buches in Folioformat, sie ist in blauen Sammet ge bunden und trägt auf dem Deckel als einzigen Zier rath den Reichsadler in Silber. Die einzelnen Blätter sind mit Trauerrand umgeben, der Text der Adresse ist von der Hand eines Beamten des Reichstags- Büreaus kalligraphisch geschrieben. Darunter befindet sich nur die Unterschrift des Präsidenten v. Wedell. — Kaiser Friedrich hat das Gesetz, betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode des Reichs tages unterzeichnet. — Der Reichstag hat am 20. März die Arbei ten der zweiten Tagung der laufenden Legislatur periode geschloffen. Die Session dauerte mit Unter brechung zum Weihnachtsfest vom 24. November v. I. bis zum 20. März. 118 Tage versammelt, hielt der Reichstag 59 Plenarsitzungen, 125 Sitzungen der Ab- theilungen, 128 Sitzungen von Kommissionen ab. Seitens der verbündeten Negierungen wurden an Vor lagen gemacht: 19 Gesetzentwürfe, 6 Verträge, 1 all gemeine Rechnung über den Etat pro 1884/85, I Ueber- sicht der Ausgaben und Einnahmen pro 1886/87, 1 Rechnung der Ober-Rechnungskammer pro 1885/86, 1 Bericht der Neichsschuldenkommission, 3 Anträge auf Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver folgung wegen Beleidigung des Reichstages, 10 Denk schriften, Berichte, Uebersichten rc. 18 Gesetzentwürfe, 6 Verträge haben die Zustimmung des Reichstages er halten, I Nachtragsetat ist durch Ausnahme in den Etat erledigt rc. Unerledigt blieben 1 Antrag, 1 Ge setzentwurf, die allgemeine Rechnung über den Etat pro 1884/85. Von Mitglieder» wurden 12 Entwürfe, 4 Anträge eingebracht. Von den vorgeschlagenen Ent würfen sind 5 genehmigt, 3 zurückgezogen, über einen ist zur motivirten Tagesordnung übergegangen wor den, 3 Gesetzentwürfe bleiben unerledigt; 3 Verträge sind durch Plenarberathung erledigt, 1 Antrag ist zurückgezogen. 12,482 Petitionen waren eingegangen, davon sind 2371 dem Reichskanzler überwiesen, 5 durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, 8107 durch Beschlüsse für erledigt erklärt, 2182 zur Erörterung im Plenum ungeeignet erachtet, 571 aus den Berichten nicht verhandelt, 388 nicht berathen worden. Die Kommissionen haben 28 schriftliche, 31 mündliche Be richte erstattet. Die Wahl von 17 Mitgliedern ist für gültig erklärt, über eine Wahl die Entscheidung aus gesetzt, 3 Wahlprüfungen unerledigt geblieben. Zwei Mandate sind erledigt. Erhellt aus der obigen rein statistischen Uebersicht, wie groß sich das erledigte Pen sum des Reichstags in der abgeschlossenen Tagung schon rein quantitativ darstellt, so ist ferner zu be stätigen, daß auch die Arbeitsleistung des Reichstages qualitativ eine sehr große gewesen ist. — Die Berliner „Politischen Nachrichten" fordern alle im nationalen Sinne redigirten Preßorgane Deutschlands auf, davon Notiz zu nehmen, „daß Eugen Richter die Unverfrorenheit hatte, 4 Tage nach der Beisetzung eines Kaisers, wie Wilhelm I. es gewesen, an dessen Sarge nicht allein die deutsche Nation, son dern die ganze Welt weinend betete, den Arbeitern in seiner „Freisinnigen Zeitung" zu erzählen, dieser Kai ser sei keine Instanz gewesen, welche von ihnen hätte angerufen werden können, wenn Versuche gemacht wor den, den Arbeiter-Unterstützungsvereinen Beschränkun gen aufzuerlegen, die in den Gesetzen nicht begründet wären." Der hochselige Kaiser Wilhelm, der seine letzte Lebenskraft noch der Ausgestaltung der sozial politischen Gesetzgebung, also dem Wohle der deutschen Arbeiter widmete, bedürfe keiner Vertheidigung gegen über einem — Eugen Richter. — Seit der Thronbesteigung des verblichenen Kaisers Wilhelm bis zum Jahre 1870 hatte die preu ßische Armee nur zwei Offiziere in ihren Reihen, welche den Rang von Generalfeldmarschällen bekleideten, nämlich den Generalfeldzeugmeister (seit 1858) Prin zen Karl und den Generalfeldmarschall (seit 1856) Freiherrn, späteren Grasen von Wrangel. Im Jahre 1870 wurden der Kronprinz und Prinz Friedlich Karl zu Generalfeldmarschällen, im Jahre 1871 Prinz Al brecht zum Generaloberst und Graf v. Moltke, der Kronprinz, jetzige König Albert von Sachsen, Her warth v. Bittenfeld und v. Steinmetz zu Generalfeld- marschälle» ernannt. Später wurden noch der Groß herzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin und Prinz August von Württemberg Generaloberst, Graf v. Roon und Freiherr v. Manteuffel General feldmarschälle. Von allen diesen haben den Kaiser nur drei überlebt. Der König von Sachsen führt den Titel nicht mehr, seitdem er den Thron bestiegen hat, ebenso hat ihn Kaiser Friedrich mit der Thronbestei gung abgelegt. So blieb als einziger Genecalfeldmar- schall Graf Moltke übrig, bis durch die Ernennung des Grafen v. Blumenthal die Armee wieder einen zweiten Feldmarschall erhielt. Dem Gebrauch gemäß bleibt ein Feldmarschall nicht kommandirender General eines Armeekorps. Eine Ausnahme ist, wenigstens in neuerer Zeit, nur ein Rial bezüglich v. Manteuffel gemacht worden; dieser wurde bei seiner Ernennung zum Statthalter von Elsaß-Lothringen auch komman dirender General des 15. Armeekorps, indeß leviglich deshalb, weil man glaubte, die bürgerliche und mili tärische oberste Gewalt in einer Hand vereinigen zu sollen. Graf Blumenthal soll indeß, wie verlautet, sein Kommando behalten wollen und dazu die Geneh migung erhalten haben. — In der letzten Woche ist viel von den „Reichs insignien" die Rede gewesen, welche den Katafalk des Kaisers umstanden und ihm im Trauerzuge vorauf getragen wurden. Die Bezeichnung „Reichsinsignien" ist nach heutigem Sprachgebrauch so wenig richtig, wie die der bayerischen Kammer der „Neichsräthe". Es sind die alten preußischen Krönungsinsignien, welche von jeher diesen Namen führten und ihn jetzt noch beibehalten konnten, weil Attribute der deutschen Kaiser würde: Neichskcone, Reichsschwert und Feldherrnstab nicht existiren, nur für die Krone, sowie für die Stan darte des Kaisers ist die Zeichnung festgesetzt, zur An fertigung ist die Krone nicht gelangt, das.„NeichS- panier", das „Reichsschwerl", das „Reichsinsiegel", der „Reichsapfel" rc. sind lediglich preußische Insig nien; das „Neichspanier", das am Sarge des deut schen Kaisers stand, zeigt nur den preußischen Wappen adler. Angesichts der bundesstaatlichen Form des Deutschen Reichs würden Szepter und Reichsapfel auch kaum zu den Attributen des deutschen Kaisers gehöre» können, wohl aber Schwert und Schild. Aus diesem Grunde ist daher Abstand genommen worden, die preu ßischen Insignien für Reichsinsignien zu erklären, d. h. zu Insignien des Deutschen Reiches, aber sie wurden bei der Eröffnung des ersten Norddeutschen Reichs tages am 24. Februar 1867 und bei Eröffnung des ersten deutschen Reichstages am 21. März 1871 dem König und Kaiser vorausgetragen, weil beide Akte eine Erhöhung der Macht der preußischen Krone bedeuteten. So geleiteten sie denn auch den ersten deutschen Kaiser zu Grabe, und Staatssekretäre des Reiches, wie Graf Bismarck und I)r. von Stephan, waren an dieser Funktion betheiligt, die sonst nur preußischen Ministern obliegt. Mecklenburg. Die Schweriner Zeitungen kon- statiren gegenüber falschen Angaben in auswärtigen