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Mchmtz-MilW ^»lernte, welche bet da bedeutenden Auslage det Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, iverden mit 10 Pfg. die Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complieirte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag.— Einge sandt, nn redaktionelle» Theile, di- Spaltenzetk« M Pfg. Dte „Welßerih-Zeitung" erscheint wöchentlich drei ¬ mal: Dienstag, Donners ¬ laa und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 1V Pfg. — Alle Postan- staltcn, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be- - »Amtsblatt für die MMiiS- Umishaupimaimschast Mpvoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und di- Stadtrüthe ' zu Dippoldiswalde und Irauenstem Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithnk in Dippoldiswalde. Nr. 28. Dienstag, den 6. März 1888. Das m»e deutsche biiMliche Gesrtzdiich. Noch ehe der Wortlaut des Entwurfes des neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches offiziell bekannt ge geben worden ist, sind wir in der Lage, unseren Lesern die wichtigsten Grundzüge desselben mitzutheilen. Diese Wissenschaft verdanken wir einem hochinteressanten Vor trage, welchen der berühmte Rechtsgelehrte an der Leipziger Universität, Geheimrath Professor vr. Wind scheid, vor Kurzem im „Kaufmännischen Vereine" zu Leipzig über das neue bürgerliche Gesetzbuch gehalten hat. Uns stützend auf die vorzüglichen Ausführungen des Geheimraths Professor vr. Windscheid können wir über die Entstehung und den Inhalt des neuen bür gerlichen Gesetzbuchs folgende Grundzüge berichten. Das neue bürgerliche Gesetzbuch ist in erster Linie eine nothwendige Folge des greinten Deutschen Reiches. Um die innere Festigkeit desselben zu stärken, braucht es auch ein gemeinsames Civilrecht, welches bisher in Deutschland fehlte. In vielen deutschen Ländern, resp. Provinzen herrschte bisher unter dem Namen des „ge meinen Rechts" das römische Recht, welches im Mittel alter durch die Hof- und Kammergerichte allmählich eingesührt wurde, um das deutsche Recht zu ergänzen. Diese Einführung des römischen Rechts in Deutschland ist auch kein Fehler gewesen, wie manche Juristen meinen, denn durch das römische Recht ist der deutsche Geist, ganz ähnlich wie durch das Studium der antiken Kultur überhaupt, bereichert und befruchtet worden. Auch hat das römische Recht das deutsche Recht durch aus nicht verdrängt, handelte es sich doch in vielen Fällen nicht um eine direkte, strikte Anwendung des römischen Rechts in Deutschland, sondern um eine An passung desselben an deutsche Verhältnisse. Das römische Recht, so vollkommen es auch an sich war, zeigte nach den fortschreitenden deutschen Kulturbe griffen aber auch große Lücken, zumal auf dem Ge biete des Familienrechts und des Pfandrechts. Der christlich germanische Begriff über die Ehe und Familie deckt sich durchaus nicht mit dem römischen und das Hypothekenrecht war den Römern ganz unbekannt. Um diese Lücken des als allgemeines Landrecht in den ein zelnen deutschen Staaten geltenden römischen Rechts zu beseitigen, hatten sich einzelne deutsche Staaten be reits im vorigen Jahrhundert ihr besonderes Landrecht geschaffen. So z. B. zuerst Bayern, durch die Ein führung des Oockox Äaximiliavus, dann Preußen, durch das von Friedrich dem Großen eingeführte Land recht, ebenso hat damals Sachsen, sowie auch Oester reich sein besonderes Landrecht eingesührt. Die meisten anderen deutschen Staaten behielten dagegen das römische Recht noch bei. In Folge mehrfach vor kommender Landesvererbungen, Austauschung von Pro vinzen und schließlich durch die Eroberungen des ersten Napoleon gestalteten sich aber bald die civilrechtlichen Verhältnisse in Deutschland äußerst buntscheckig. So trat in den Rheinprovinzen, in Baden unv einem Theile Hessens und Bayerns der oocko Napoleon, also das französische Recht, hinzu, und durch die vorher erwähnten anderen Ländervertheilungen geschah es, daß nicht nur in Deutschland fünffach verschiedenes Civil recht, preußisches, bayerisches, sächsisches, römisches, französisches vorhanden war, sondern daß auch ge wöhnlich in ein und demselben Lande, je nach dem Ursprünge der Provinzen, verschiedenes Civilrecht galt und bis heutigen Tages gegolten und die Rechtsur- theile erschwert hat. Mit diesem Uebelstande soll nun das neue deutsche bürgerliche Gesetzbuch aufräumen. Dasselbe schafft das Landrecht grundsätzlich ab und be gründet ein allgemeines Reichsrecht. Das Reichscivil- gesetzbuch befaßt sich nur mit dem Familien- und Sach recht. So sehr «S in den meisten und wichtigsten Punkten dcS Familien- und Sachrechts nun aber auch mit den verschiedenen Landrechten aufräumt, so läßt B doch mehrere Landrechte lokaler Natur, wie Forst-, Mgd-, Fischerei- und Grenzrecht bestehen, weil diese lokalen Rechtsverhältnisse sich sehr verschiedenartig ent wickelt haben und schwer unter einen Hut zu bringen sind. Hervorgehoben zu werden verdient noch, daß das neue bürgerliche Gesetzbuch die Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten aufhebt, aber dem Ehemanne die Nutznießung des Vermögens seiner Frau zusichert. Ganz besonders streng faßt das neue bürgerliche Ge setzbuch auch die Ehe auf, dieselbe wird nur wegen erwiesenem und bestraftem Ehebruch und wegen bös williger Verlassung geschieden. Das neue bürgerliche Recht verschärft und klärt auch das Grundbuch- und Hypothekenrecht und das Recht des gesprochenen oder geschriebenen oder telegraphirten Wortes. Es gilt das, was gesprochen, geschrieben oder telegraphirt wurde, und nicht etwa das, was der Auftraggeber, Käufer rc. gewollt, aber nicht gesagt hat. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 5. März. Vom 8.—10. d. M. wird im Saale der „Reichskrone" die 3. Ausstellung des Geflügelzüchtervereins von Dippoldiswalde und Umgegend stattfinden. Bereits sind die Vorbe reitungen soweit gediehen, daß wir in der Lage sind, einige auch für weitere Kreise interessante Mittheilun gen machen zu können. Zur Ausstellung gelangen nach den hisherigen Anmeldungen ca. 100 Stämme Hühner, Enten und Riesengänse, 300 Paar Tauben aller Raffen, auch Kanarienhähne im Preise von 6 bis 9 Mark das Stück. Zudem werden die zur Vogel zucht nöthigen Geräthe, als Vogelkäfige, Stangenträger (Patent) u. s. w. ausgestellt sein. An zweckmäßiger Anordnung der Ausstellungsgegenstände und an fest licher Ausschmückung des Saales wird es der rührige Ausstellungsvorstand nicht fehlen lassen, ebenso für gute Heizung sorgen, sodaß auch dieses Jahr der Bei such der Ausstellung eine höchst angenehme Unterhal tung und Belehrung Jedem bieten dürfte, der, ohne selbst Züchter zu sein, seine Freude hat an den in .ihrer mannigfaltigen Gestalt unv Ausbildung zur An schauung kommenden nützlichen Hausthieren. Daß die Geflügelzüchter selbst den Besuch der anregenden Aus stellung nicht versäumen werden, halten wir für selbst verständlich. Kommt man doch dem Unternehmen auch in weiterer Entfernung mit Theilnahme entgegen. Außer den Anmeldungen aus dem engeren Vaterlande sind deren auch z. B. aus Insterburg und Kopenhagen eingegangen. Die Loose sanden bisher guten Absatz, so daß kein großer Vorrath mehr vorhanden ist und man sich also beeilen muß, die Anwartschaft auf einen Gewinnst zu erwerben. — Wie in vielen Gegenden Sachsens ist in der Nacht zum Sonnabend auch bei uns ein Gewitter beobachtet worden. — Einem höchst widerwärtigen Stöberwetter am Bußtage folgte am Sonnabeüd in den Nachmittags stunden ein ruhiger Schneefall, welcher die durch den scharfen Wind völlig entblößten Strecken wieder be deckt hat, so daß die Schlittenbahn jetzt abermals gleich mäßig hergestellt ist. Die Mahnung, in dem langen Winter der armen Mitmenschen, der hungernden Vögel und des Wildes zu gedenken, sowie besondere Rücksicht auf die Zugthiere zu nehmen und besonders vorsichtig mit Feuer und Licht umzugehen, die schon mehrfach von uns ausgesprochen worden ist, möchte doch von Niemand übersehen werden. Gestern Nachmittag fand bei völlig heiterem Himmel abermals ein Eisconcert statt, das von zahlreichen Schlittschuhläufern besucht wap; gegen Abend aber trat abermals ein unangenehmes Stöbern ein, das die Nacht hindurch bis heute fort dauerte. Dabei hatten wir scharfe Kälte bei ziemlich heiterem Himmel. — „Glück zu." Am letzten Vereinsabend wurde dem Verein eine besondere Freude zu theil, indem die Herren Bürgermeister Voigt, Stadtrath Bucher und Stadtverordnetenvorsteher Wendler als Ehrenmitglieder 54. Jahrgang. des Vereins demselben ein großes, silberbeschlagenes Tnnkhorn als Geschenk überreichten. Vorher hatte Herr Löffel seine Vereinsgenoffen bekannt gemacht mit der Geschichte und Lebensweise des Elchwildes, Elen- thieres und der Jagd auf dieses in Deutschland nur noch in den Wäldern Ostpreußens vereinzelt vor- ömmende Geweihthier. — Am I. Mai wird die hiesige Fortbildungs chule für Mädchen ihr 3. Schuljahr beginnen. Bisher wurde dieselbe von 40 Schülerinnen besucht. Zu den Unterrichtsfächern: Nadelarbeiten, Litteratur, Buchführung, Briefstyl, Rechnen, soll als neues Muster- und Namenzeichnen eingeführt werden. Hierdurch wür den di- Schülerinnen befähigt, sich selbst Muster, Buch staben, Monogramme für allerhand Stickereien auf zuzeichnen. — Als am Sonnabend Vormittag der Zug von Kipsdorf auf Station Schmiedeberg anlangte, waren Oberschaffner und Schaffner, die denselben begleiteten, abhanden gekommen und spurlos verschwunden. Bald lichtete sich aber das Dunkel über ihren Verbleib; sie waren in Buschmühle vergessen worden! Hier sollte ein Wagen an den Zug gestoßen werden, während nun Beide an der Weiche beschäftigt sind und das Signal zum Anrücken des Zuges geben, glaubt der Zugführer, es sei das Signal zum Abfahren und fährt auf und davon. Zur selben Zeit herrschte allerdings ein so fürchterliches Schneegestöber, daß der Jrrthum leicht möglich war. Es blieb nun nichts übrig, als mit der leeren Maschine zurückzufahren und die beiden armen Vergessenen zu holen. > — Zur Erledigung kommt die Schulstelle in Ammelsdorf; Kollator die oberste Schulbehörde; — Einkommen — außer freier Wohnung und 90 M. Honorar für Fortbildungsschule, ev. weibliche Hand arbeiten — 973 M. 70 Pf. Bewerbungsgesuche um diese Stelle sind bis 20. März bei dem k. BezirkS- jchulinspektor Mushacke in Dippoldiswalde einzureichen. b<! Frauenstein, 2. März. Vorgestern feierte Herr Postoerwalter Riesen hier sein 25jähriges Jubiläum als Dirigent und Liedermeister des hiesigen Männergesangvereins „Liedertafel". Selbst verständlich ließ der Verein diesen Festtag nicht ver streichen, ohne dem Jubilar Beweise der Liebe, Hoch achtung und Dankbarkeit darzubringen. In früher Morgenstunde brachten die Sänger des Vereins ihrem Liedermeister ein Ständchen und die herzlichste Gratu lation. Abends 8 Uhr holte der Vorstand und Kassirer den Jubilar in seiner Wohnung zu einer im Gasthofe zum goldenen Löwen arrangirten Feier ab. Zu der selben hatten sich die Vereine aus Burkerdorf, Klein- bobritzsch, Nassau und Reichenau eingefunden. Beim Eintritt in den Saal wurde der Jubilar durch einen frischen, von Herrn Lehrer Haupt dirigirten Jubel gesang empfangen und hierauf vom Herrn Vorstand Sickert herzlich willkommen geheißen. Darauf hielt Herr Pastor Lehmann eine von Herzen kommende und darum auch zu Herzen gehenve Festrede, in welcher er der vielfachen Dienste gedachte, welche sich der Jubilar um den Gesangverein „Liedertafel" erworben hat, und bat, demselben auch ferner seine Dienste zu widmen. Im Namen des Vereins übergab er dem Jubilar als Jubiläumsgeschenk und sichtbaren Beweis der Dank barkeit des Vereins ein vom Herrn Lehrer Naumann in Brand künstlerisch gearbeitetes Ehrendiplom, sowie einen schönen Schreibsekretär. Sichtlich gerührt und ergriffen dankte der Jubilar und versprach der Bitte des Vereins nachzukommen, denselben auch fernerhin zu leiten und ihm seine ganze Kraft zu widmen. Bei dem FestkommerS wurde von den Vereinen zum Theil gemeinschaftlich, zum Theil einzeln manch schönes Lied gesungen. Die Festfreude wurde durch verschiedene Glückwunschschreiben und Telegramme erhöht. Der Ausschuß des Sächsischen Elbgau-Sängerbundes brachte deutschen Eängergruß und herzliche Glückwünsche.