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23k Ludwig. Somig. Allgemeiner Anzeiger (Das beste und billigste Hausmittel). Dres den. Nachdem ick) seit langer Zeit leidend bin und viele mir angerathene Mittet und Hilfe gegen mein hartnäckiges Magenleiden erfolglos anwandte, nahm ich aus eigenem Antrieb Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen. Schon nach der ersten Schachtel, welche ich für M. 1 in der Apotheke erhielt, trat Besserung ein. Ich konnte keinen halben Zwieback noch sonst einen Bissen essen, ohne daß es mir Ma gendrücken verursachte. Dabei hatte ich gar keinen Appetit, heftige Kopfschmerzen und große Schwäche. Mein Mann und Kinder freuen sich, daß ich wieder Lust und Muth zu etwas habe und wieder essen kann und Viele, deren Mitleid ich erregte, sind vergnügt, daß es mir besser geht, was ich nächst Gott Ihren Schweizerpillen zu verdanken habe. Frau O. Rudolph, Mathildenstraße 12. Man achte genau darauf, daß jede Schachtel als Etiquett ein weißes Kreuz in rothem Grund und den Namenszug Rich. Brandt's trägt. I (Spritze Nr. 1) am Spritzenhaus in der Brauhosstraße, II (Spritze Nr. 2) am Spritzenhaus in der Altenberger Straße (bei Stellmacher Schwarz), III (Pioniere) am Kirchplatz (Frenzels Ecke), IV (Spritze Nr. 4) am Spritzenhaus am Kirchplatz, Sektion Sektion Sektion V (Spritze Nr. 5) am Spritzenhaus in der Brauhosstraße, Sektion VI (Leiterträger) am Leiterhaus in der Altenberger Straße (hinter Stell macher Schwarz), Sektion VII (Rettungsmannschaften) am Kirchplatz vor Hutmacher Näsers Haus, Sektion VIII (Flugfeuer) in der Herrengasse vor Schneider Walters Haus, Sektion IX (Effektenwache) am Kirchplatz (Fleischbank-Ecke), , Sektion X (Wasserträger) am Kirchplatz vor Schneider Körners Haus zu Vermeidung entsprechender Strqfe pünktlich einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Das Behindertsein von Mannschaften ist vorher bei dem betreffenden Sektionsführer rechtzeitig zu entschuldigen. Die vor dem 31. Dezember 1834 geborenen Mannschaften sind nunmehr von fernerer Dienstleistung befreit. Dippoldiswalde, am 29. Mai 1885. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach ergangener Ver ordnung des König!. Ministerium des Innern die Masken- und sogenannten Kostümbälle geschloffener Gesellschaften, ebenso wie die öffentlichen Masken- und Kostümbälle nur in der Zeit vom 7. Januar bis zu Fastnacht des betreffenden Jahres abgehalten, dagegen Masken- und Kostümbälle, welche von Privatpersonen für ihre Familien und eingeladenen Gäste veranstaltet werden, jederzeit, mit Aus nahme der geschloffenen Zetten, statlfinden dürfen und letztere nur spätestens 1 Tag vor dem Beginn bei dem unterzeichneten Stadtrath anzuzeigen sind. Dippoldiswalde, am 4. Mai 1885. Der Stadtrat Voigt, Brgrmstr. IO Centner Oeu liegen zum Verkauf in Sadisdorf Nr. II. Auktion. Sonntag, den 10. Mai, Nachmittags 3 Uhr, sollen im Gafihof zu Quohren eine Parthie Betten, Möbels, Kleidungsstücke und noch verschiedene Gegenstände gegen Baarzahlung versteigert werden. Löwe, Ortsrichter. Bekanntmachung. Nächsten Sonntag, den 10. Mai d. I., soll eine Revue der städtischen Pflichtfeuerwehr abgehalten werven. Es haben sich daher sämmtliche Mannschaften gedachten Tages früh 7 Uhr auf ihren Sammelplätzen und zwar: Sektion Sektion Frisch gebrannten Holzkalk empfiehlt Heinrich Fischer, früher Kaden, Spielwaarenhändler, Bavergasse. Freiwillige Gutsversteigerung Auf Anrrag der Erben des Gutsbesitzers Heinrich Adolph Gretzschel in Groflölsa soll das zum Nachlaß des Nurgenannten gehörige Gut, Fol. 5 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 5 des Brandkatasters und Nr. 38, 47, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 des Flurbuchs für Großölsa den 12. Mat I88S, Vormittags 9 Uhr, freiwillig an Ort und Stelle in Großölsa versteigert werden. Das Gut umfaßt einen Fluchenraum von 2V Hektar 55,0 Ar — 49 Acker 235 IHRüthen, besitzt massive, bei der Landesbrandversicherungsanstalt mit 24700 M. versicherte Gebäude, ist überhaupt mit 680,90 Steuer-Einheiten belegt und mit der Aussaat, jedoch ohne Berücksichtigung der Oblasten, ortsgerichtlich auf 54000 Mark gewürdert worden. Erstehungslustige werden aufgefordert, an vorgedachtem Tage in dem Gretzschel'schen Gute in Großölsa sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, ihre Gebote zu thun und sodann des Weiteren gewärtig zu sein. Der am hiesigen Gerichtsbrel und im Gasthofe zu Großölsa aushängende Anschlag enthält die Versteigerungsbedingungen und die Beschreibung des Gutes. Dippoldiswalde, am 13. April 1885. Königliches Amtsgericht. Colditz. Bekanntmachung. Auf Grund des in Z I, Abs. 3, des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen, vom 9. Juni 1884 (Neichsges.-Bl. Nr. 61) hat der Bundesrath beschlossen, die nachfolgenden Spreng stoffe als solche zu bezeichnen, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden und auf welche die beiden ersten Absätze des Z 1 des gedachten Reichsge setzes, vorbehältlich abweichender landesrechtlichcr Vorschriften, keine Anwendung leiden: 1. alle zum Schießen aus Jagd- oder Scheibengewehren, oder zu Sprengungen in Bergwerken, Steinbrüchen u. s. w. dienenden, aus Salpeter, Schwefel und Kohle hergestellten Pulverforten; 2. die zur Entzündung von Gewehrladungen dienenden Sprengstoffe, soweit sie in Zündhütchen für Gewehre oder Zündspiegeln für der gleichen verarbeitet sind; 3. die Vereinigung der unter 1 und 2 genannten Stoffe in fertige Gewebr-, Pistolen- oder Revolverpatronen, einschließlich der unter Verwendung von Knallquecksilber ohne Pulver hergestellten Patronen für Teschingewehre, Pistolen oder Revolver. Zur Nachachtung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und hierbei gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß die königlich sächsische Ver ordnung vom 3. November 1879, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, in Wirksamkeit verbleibt, insbesondere auch die in derselben unter II, § 23, 24, 25 und 26 aufgeführten, 8ub D zum Abdruck gebrachten Bestimmungen über den Handel mit explosiven Stoffen. Dippoldiswalde, am 1. Mai 1885. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Keßinger. G II. Handel mit explosiven Stoffen. 8 23. Wer explosive Slofse feilzuhalten beabsichtigt, muß davon der Polizeibehörde Anzeige machen. 8 24. Die Abgabe von explosiven Stoffen an Personen unter 16 Jahren ist verboten. 8 25. Pulver, Pnlvermunilion, Fcuerwerkskörper u»d Ziinduugcu in Quantiläten von mehr als 1 Kilogramm, sowie alle sonstigen explosiven Stoffe in jeder Quantität dürfen »nr an solche Personen abgegeben werden, von welchen ein Mißbrauch nicht zu besorgen ist und welche in dieser Hinsicht dem Verkäufer vollkommen bekannt sind. Wofern letzteres nicht der Fall ist, bat sich der Käufer durch ein Zeugniß der Polizeibehörde anszuweisen, daß der Abgabe kein Hinderniß im Wege steht. Dieses Zeugniß ist bei der Abgabe von Dynamit, Schießbaumwolle und der in 8 2 bezeichneten Stosse in jedem Falle erforderlich. , Die Polizeibehörde hat sich vor Erlheilung des Zeugnisses über die Art der beab sichtigten Verwendung und den etwa beabsichtigten Aufbewahrungsort zu erkundigen und geeigneten Falles die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. An jeder Dynamit patrone muß die Bezeichnung „Dynamit" und die Firma der Fabrik deutlich ange bracht sein. 8 26. Wer sich mit der Anfertigung oder dem Verkauf von explosiven Stossen besaßt, ist verpflichtet, über alle Käufe und Verkäufe von Pulver, Pulvermunition, Feuerwerks körpern und Zündungen in Quantitäten von mehr als 1 Kilogramm, sowie über alle Käufe und Verkäufe sonstiger explosiver Stosse ein Buch zu führen, welches über die Namen ynd die Legitimation.deij Abnehmer, den Zeitpunkt der Abgabe und die abge gebenen Quantitäten Aufschluß gicbt. Dieses Buch, sowie die nach 8 25 erforderlichen Zeugnisse sind der Polizeibehörde auf Verlangen jeder Zeit zur Einsicht offen zu legen. ^61888 Karlinen, bunls Karckrwn, Ms-6anck'nen, Wbsl-0ama8t8, Wb8l-Kip88, Ii8cK-v6vlL6N, käklkek-oselron, Kommoäsn-vLvken, Isppioks, l.äufvf-26Ug0, in reicher Auswahl bei Hermann Raser, Ecke der Herrengaffe, gegenüber dem RathhauS. Bahnschienen, Träger, gußeiserne Gäulen, Cement- und Chamotte-Fußbodenplatten empfiehlt »ff Steckzwiebeln bei August Freryel W WMM!" Um den vielseitigen Wünschen nachzukommen, habe ich nun gutes, starkes Briefpapier und Couverts mit „Gruß aus Dippoldiswalde" anfertigen lasten und gebe 1 Couvert und Briefbogen mit 4 Pfg. ab. Wiederverkäufer erhalten Rabatt. Lehmann, Buchbinder, Kirchplatz. Schwarze reine 86iäM-8totk6, I zu Kleidern, in 10 verschiedenen Qualitäten, I mit und ohne Glanz, unter Garantie des guten W Tragens, empfiehlt sehr billig W Herrengaste, gegenüber dein Rathhaus. I Amtlicher Theil Bekanntmachung. Die auf den Monat Februar 1885 festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage an dem für den Bezirk Dippoldiswalde maßgebenden Hauptmarktort Dresden betragen pro 50 Kilo Hafer 7 Mark 35 Pfg., Heu 3 - 30 - und Stroh I - 92 - Dippoldiswalde, den 5. Mai 1885. Königliche Amtshauptmannfchaft von Keßinger.