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Dienstag. Nr. 77. 4. Juli 1882. Weißerih-Feitung. Amts-Matt fiir die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königkchen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Araucnstein. Verantwortlicher Redactmr: Cärl Ichne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post. Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage der Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Grun-stücksverstemerung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Karl Friedrich Wilhelm Richter zu Schellerhau sollen die ru dellen Nachlaß gehörigen Grundstücke, als: , ° 1s das auf Fol. 24 des Grund- und Hypothekenbuches für Schellerhau eingetragene Grnhalbhufengut Nr. 25 des Brand-Katasters, bestehend aus den Parzellen 202, 203, 204, 205, 206, 207, 209, 213, 218, 219, 220a, 220 b, 221, 222, 224, 225 und 226 des Flurbuchs, welche dort zu 16 k 24,77 a, d. ist 29 Acker, 113 ^Ruthen vermessen und mit 176,is Steuereinheiten belegt sind, und 2) das auf Fol. 56 des Grundbuches für Schellerhau eingetragene Feld- und Wiefengrundstück, be stehend aus den Parzellen Nr. 179, 183, 185, 188a, I88e und 190a des Flurbuchs für Schellerhau, welche dort zu 2 b 29,n a, d. i. 4 Acker 42 ^Ruthen, vermessen und mit 17,»s Steuereinheiten belegt sind, im Nachlaßgrundstück Nr. 25 des Brandkatasters in Schellerhau selbst Freitag, den 1L. Juli 1882, Vormittags 11 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden unter den dem Anschlag am Gerichtsbret und im Gasthofe zu Schellerhau beigefügten Bedingungen versteigert werden. ,. Eine allgemeine Beschreibung der am 29. Juni 1882 auf 10800 Mk. — Pfg. Zeitwerth ortsgenchtlrch abge schätzten Grundstücke ist den gedachten beiden Anschlägen beigefügt, auch haben sich Herr Ortsrichter Kaden in Schellerhau und der Vormund Herr Mühlenbesitzer Karl Gottlob Kirschner bereit erklärt, etwaigen Reflektanten wegen Bestellung der Felder unter Vorzeigung der Flurstücke gewünschte Auskunft zu ertheilen. Die Versteigerung des Mobiliars an Vieh, Wirthschaftsgeräth u. A. soll im Anschluß an die Grundstücksver steigerung unter ortsgerichtlicher Leitung erfolgen. Kaufliebhaber werden hiermit geladen, sich zum anberaumten Termine rechtzeitig im bezeichneten Nachlaßgrund stücke einzufinden, sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, ihre Gebote abzugeben und eventuell des Zuschlags ge wärtig zu sein. Altenberg, am 30. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Bschorer, Amtsr. 3. und 4. Sitzung des Bezirks-Ausschusses am 1. Mai und 27. Juni 1882. Den wichtigsten Berathungs-Gegenstand in den beiden letzten Bezirks-Ausschuß-Sitzungen bildete das, von den der Bezirksversammlung seiner Zeit zur Ausführung vorge schlagenen Straßenbauten immer noch der Erledigung harrende Straßenprojekt Dippoldiswalde-Frauenstein. In dieser Angelegenheit beschloß die Bezirksversammlung am 24. Juli 1879 in der Erwägung, daß die jetzige Straße von Dippoldiswalde nach Frauenstein (ein Theil der ober- gebirgischen Poststraße) eine fiskalische sei und daß dieselbe in rhrer Fortsetzung von Frauenstein ab bereits früher auf Staatskosten die erforderliche Korrektion erfahren habe: »von der von Haus aus geplanten Herstellung einer Be- zwksstraße zwischen hier und Frauenstein abzusehen, statt dessen aber bei dem kgl. Finanzministerium eine theilweise Korrektion der alten fiskalischen Straße zu beantragen und für den Fall der Berücksichtigung dieses Gesuches die Bereitwilligkeit, jedoch ohne Uebernahme der Verpflichtung zur künftigen Unterhaltung der Straße, zu erklären, unter Mithilfe der betheiligten Gemeinden dafür aufzukommen, daß das zu diesem Baue nöthige Areal der fiskalischen Straßenbauverwaltung unentgeltlich zur Verfügung ge stellt werde." Die Einberichtung dieses Antrages ist seiner Zeit erfolgt und ist die definitive Entschließung des kgl. Finanzmini steriums hierauf neuerlich eingegangen. Damach hat sich dasselbe, jedoch unter ausdrücklicher Aufrechthaltung der zeither einzelnen Gemeinden bezüglich der Unterhaltung der Straße (Steinanfuhre rc.) obgelegenen Verpflichtungen für die neue Straße, zur Ausführung einer Korrektion und bez. Ver legung der jetzigen Straße nach Maßgabe eines speziell aus gearbeiteten und allseitig gutgeheißenen Projektes unter ge-