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Donnerstag. Nr. 78. 6. Juli 1882. Weißerih-Aeitrmg. AmLs-Alatt für die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde» sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die SLadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark L5 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blatte» eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Jagesgeschichte. — Oeffentl. Schöffengerichtssitzung vom 21. Juni. Der Handarbeiter und Hausbesitzer Ernst Eduard Köhler in Naundorf erhielt 2 Tage Gefänguiß dafür zueckannt, daß er seinem eigenen Zugeständnisse zufolge im vergangenen Frühjahr aus einem zum Naundorfer Rittergute gehörigen Teiche eine daselbst als Fährdiele benutzte geringwerthige Pfoste wegnahm und zu Feuerholz benutzte. — Von einem Reichstädter Rittergutsfelde entwendete Christiane Concordie verw. Hel big aus Reichstädt eine Anzahl Runkelrübenpflanzen in der zugegebenen Absicht, dieselben auf ihrem Beete zu pflanzen. Dieser Diebstahl brachte ihr einen Tag Gefängniß ein. — Der Seiten des Getreidehändlers Friedrich August Leuschke in Lübau erhobene Widerspruch gegen eine an ihn Seiten der königl. Amtshauptmannschaft hier erlassene Strafverfügung hatte keinen Erfolg. Es verblieb bei der in der letzteren erkannten Geldstrafe von 10 Mk., welche dafür ausgesprochen worden war, daß Leuschke über eine in Paulsdorfer Flur gelegene Kornsaat, trotz ausdrücklichem Verbot des Besitzers, gegangen war, überdies sich auch bei fraglicher Gelegenheit einen falschen Namen beigelegt hatte. — Bei Gelegenheit einer Holzabfuhre, am 6. März d. I., äußerte der Schirrmeister Carl Friedrich Börner aus Ulbern dorf zu dem auf dem Nehefelder Staatsforstreviere zum Jagdschutz kommandirten Jäger Schulze vom 13. Jäger bataillon: „es ist eine Schande, ich halte mit drei Pferden da und kann nicht weiter, es ist eine Masse solcher Förster bande hier, wenn man den Holzzettel nicht mit hat, wollen sie einen gleich bestrafen." Wegen dieser Aeußerungen ist Börner auf Grund gestellten Strafantrags in Anklagezustand versetzt worden. Börner leugnet das ihm zur Last Gelegte, denn er behauptet, er habe bei fraglicher Gelegenheit aus Anlaß des damaligen schlechten Weges im Nehefelder Forst revier — wo er mit 3 Pferden 2 Meter Scheitholz nicht habe sortbringen können — mit Bezug auf seine Pferde gesagt: „Die Bande zieht nicht zusammen rc." Dieses Vor bringen widerlegt aber der als Zeuge eidlich vernommene Jäger Schulze vollständig, auch drei von Börner benannte und ebenfalls eidlich abgehörte Defensionalzeugen können zu Gunsten Börners Nichts sagen, da sie bei fraglichem Vor gänge von Börner zu weit entfernt gewesen sind, um dessen Worte verstehen zu können. Börner wurde zu 20 Mark Geldstrafe, ev. 5 Tagen Gefängniß, kostenpflichtig verurtheilt. Bei der Strafzumessung wurde Rücksicht genommen auf die prekäre Lage, in der sich Börner bei fraglicher Gelegenheit befunden haben mag, weiter auf den niederen Bildungsgrad des Angeklagten und endlich auf seine geringe Erwerbs fähigkeit. Sitzung am 28. Juni. Amalie Auguste verw. Pfütz- ner in Obercarsdorf wurde wegen im vorigen Winter be gangenen Strohgeflechtdiebstahls in 5 einzelnen Fällen zu Gefängnißstrafe in der Dauer von 10 Tagen verurtheilt. — Trotz Leugnens des Angeklagten, Handarbeiter Friedrich Julius Schmidt aus Ohorn, bestätigen die Handarbeiter Schönherr und Woias, daß dieser am 10. April d. I. im Gasthofe zu Bärenklause zu ihnen gesagt hat: „wer Kaiser'n zuin Gemeindevorstand in Bärenklause gewählt habe, das seien ganz dumme Menschen gewesen." Gemäß des gestellten Strafantrags erfolgte Verurtheilung Schmidt's zu 20 Mk. Geldstrafe. — Mit 4 Wochen Gefängnißstrafe wurde wegen Beleidigung der Handarbeiter Carl Heinrich Leberecht Franke in Dippoldiswalde belegt. Er hat im April d. I. im städtischen Steinbruch zu Arbeitern geäußert: „der Kommun straßenmeister Fischer habe der Stadtgemeinde gehöriges Arbeitsgeräth verkauft. Den Beweis der Wahrheit der von ihm behaupteten Thatsache konnte Franke aber nicht antreten. — Ebenfalls wegen Beleidigung erhält 6 Wochen Gefängniß der Stellmacher Carl Otto Andreas aus Rochlitz zudiktirt. Er benahm sich dem Gemeindevorstand in Gombsen gegen über, als dieser ihm im Ebert'schen Gasthofe daselbst die Legitimationspapiere abforderte, äußerst roh, nannte nament lich den Gemeindevorstand einen Lump. — Die Privatklage des Viehhändlers Ernst Glöckner in Reichstädt gegen den Viehhändler Julius Göhler in Schmiedeberg fand ihre Erledigung durch Rücknahme des Strafantrags. — Da in Altenberg unter den Schulkindern Masern und Diphtherie immer weiter gegriffen und gegenwärtig 131 Erkrankungsfälle constatirt sind, ist nunmehr die Schule daselbst bis auf Weiteres vollständig geschloffen worden. Glashütte. Am Morgen des 3. Juli ist an dem zum Hammergut Gleisberg gehörigen Wehr im Müglitzfluß der 37jährige Fabrikarbeiter und Schmied Carl Ernst August Iäckel aus Glashütte ertränkt aufgefunden worden. Dessen Frau, Clara Amalie geb. Schröder, wird seit vorigem Sonn abend Mittag vermißt und liegt die Vermuthung nahe, daß dieselbe schon vorher an derselben Stelle freiwillig ihren Tod gesucht, da am fraglichen Wehr verschiedene ihr ge hörige Sachen vorgefunden worden sind. Die Jäckelschen Eheleute hinterlassen 4 Kinder im Alter von 10, 4, 2 und l/i Jahren. Dresden. Mit der Herstellung der allgemeinen Fern sprechleitung in Dresden soll nach einer Mittheilung der kaiserlichen Oberpostdirektion, nächstens begonnen werden. Chemnitz. Rath und Stadtverordnete haben in einer gemeinschaftlich abgehaltenen Sitzung einstimmig beschlossen, neben der Konzessionirung weiterer Linien, zu gestatten, daß