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Donnerstag. Nr. 66. 8. Juni 1882. Weißerih-Feitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldi-wal-e. Dkskr Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstag-, Donnerstag- und Sonnabend,. — Zu beziehen durch alle Post. Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Aeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Die Herren Gemeinde-Vorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes werden auf die nachstehende, zu ver schiedenen Zeiten bereits veröffentlichte Bekanntmachung der Kaiserlichen Oberpostdirektion Dresden, mit Rücksicht auf deren Interesse für die Landbevölkerung, besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, dieselbe in ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, am 3. Juni 1882. von Kessinger. Semig. Bekanntmachung. Die Bewohner von Orten ohne Postanstalte» werden erneut darauf aufmerksam gemacht, daß den Landbriefträgern auf ihren Bestellgängen gewöhnliche und einzuschreibende Briefpostsendungen, Postanweisungen, Nachnahmesendungen, leichtere Packete, Sendungen mit Werthangabe (im Einzelnen bis zum Werthbetrage von 150 Mk.) und Beträge für Zeitungen nebst dem etwaigen Bestellgelds mitgeaeben werden dürfen. Jeder Landbriefträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die ihm über gebenen Sendungen ausschließlich der gewöhnlichen Briefpostgegenstände einzutragen hat. Zum Einträgen der Sendungen ist auch der Auflieferer befugt. Sofern der Landbriefträger die Eintragung bewirkt hat, ist derselbe verpflichtet, dem Ab sender auf dessen Verlangen durch Vorlegung des Annahmebuches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung zu gewähren. Den Einlieferungsschein, welcher von der Postanstalt ertheilt wird, hat der Landbriefträger dem Auflieferer, wenn möglich bei dem nächsten Bestellgange, zu überbringen. Dresden, 26. April 1882. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath. gez. Zschüschner. Bekanntmachung. An Stelle des verstorbenen Handelsmannes Vogler ist Herr Gemeindevorstand Daniel Hoffmann in Reinhardtsgrimma als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsvezirk Reinhardtsgrimma bestellt und in Pflicht genommen worden, was gesetzlicher Bestimmung gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dippoldiswalde, am 3. Juni 1882. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger. Ludwig. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben des Mühlenbesitzers Carl Friedrich Großmann in Walddörfchen soll -en LS. Juni L88S das mm Nachlasse des Letzteren gehörige Grundstück, bestehend aus Wohnhaus mit Mahl- und Oelmühle, Nr. 3L des Brandkatasters und Folium 7 des Grund- und Hypothekenbuchs für Walddörfchen, welches Grundstück, zu welchem die Parzelle Nr. 210 des Flurbuchs für Breitenau gehört, auf ««SV Mark — Pfg. taxirt worden ist, im Nachlaßgrundstücke meistbietend versteigert werden. Erstehungslustige werden hierdurch geladen, gedachten Tages vor 12 Uhr Mittags im Nachlaßhause zu Wald dörfchen sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, auch sich zu gewärtigen, daß Mittags 12 Uhr mit der Versteigerung des Grundstücks verfahren werden wird.