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— 336 — In dem Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute auf Folium 82 die Firma: „Paul Wolf" in Reinhardtsgrimma und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Paul Richard Wolf daselbst ein getragen worden Königliches Amtsgericht das. DchpoldiSwalde, den 26. April 1882. Schmöger, Aff. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schänkwirlhs Friedrich Ewald Dittrich in Nassau wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. > - Frauenstein, am 24. April 1882. Das Königliche Amtsgericht. Küchler, . ? < Veröffentlicht: Friedlein, Gerichtsschreiber. ' s. Sitzung des Mzirks-Aiisschuffes am 8. April 1882. - Der Bezirks-Ausschuß erledigte zunächst 6 Dispensations gesuche in Grundstücksdismembrations-Angelegenheiten, von denen diejenigen betreffs Fol. 7 von Hausdorf, Fol. 160 von Friedersdorf, Fol. 37 von Obercarsdorf, Fol. 668 von Rechenberg und Fol. 26 von Reichstädt bedingungsweise genehmigt, dasjenige betreffs Fol. 36 für Sadisdorf dagegen bis zur Einreichung einer die Lage der betreffenden Grundstücke unter einander näher veran schaulichenden Zeichnung beanstandet wurden. Von den Schank- und ähnlichen Konzessionsgesuchen genehmigte der Ausschuß diejenigen der verehel. Ehrlich in Fürstenwalde um Uebertragung der zeither von ihrem Ehe manns ausgeübten Schankkonzession; des Gastwirths Rüger in Hirschbach um persönliche Konzession zum Tanzmusikhalten, Ernst Richt er's in Rechenberg wegen Fortbetriebes des Schankes in dem vormals Mende'schen Wohnhause bei Holz hau und des Schankpachters Köbach in Hennersbach wegen Übertragung der dasigen Gasthofsgerechtigkeit auf sein Haus grundstück, letzteres unter der Voraussetzung, daß Köbach ein den jetzigen strengeren polizeilichen Anforderungen an die Tanzstätten entsprechendes Tanzlokal Herstellen läßt, wo gegen er die Gesuche des Restaurateur Kleinert in Hänichen um Erlaubnrß zum Krippensetzen wegen straßenpolizeilicher Bedenken und Moritz Schwenke'sin Lauenstein um Ueber tragung der seither Heinze'schen Bierschankkonzession im Mangel eines — schon zur Zeit der KonzessionsertheÜung an Heinze nicht anerkannten, nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen aber nicht weiter maßgebenden — Bedürf nisses hierzu ablehnte. Zu der von den seitherigen beiden Armenverbänden Ober- und Niederpretzschendorf beschlossenen Ver einigung beider Orte zu einem Armenverbande, sowie zu dem Beschlüsse des Gemeinderathes zu Pretzschendorf bezüglich der Besoldung ihres Gemeindevorstandes, ingleichen zu dem vom Gemeinderathe zu Obercarsdorf beschlossenen Anlagen-Regulative und zu den von den Gemeinden Hirsch - bach und Reichstädt beabsichtigten Darlehns-Aufnahmen behufs vollständiger Bezahlung der Entschädigungsgelder für das zur Bezirksstraße Dippoldiswalde-Kreischa verwendete Areal, bez. behufs Bezahlung von Kaufsgeldern für die Seiten der Gemeinde Reichstädt neuerlich angekauften Grund stücke wurde die Genehmigung ertheilt. Gegen das von der Gemeinde Obercarsdorf auf gestellte, dem königl. Ministerium des Innern u. s. w. zur Genehmigung einzureichende Regulativ über Erhebung von Abgaben bei GrundbesitzveränderungeU zu den verschiedenen koMmunlichen Kassen hatte der Bezirks-Ausschuß, da hiernach eittsHHöhuNg der seither erhobenen Abgaben nicht, sondern theilweise sogar eine Herabsetzung derselben stattfinden soll, keinerlei Bedenken'geltend zu machen. < Bezüglich des dem Ausschüsse bereits in letzter Sitzung vorgelegenen Anlagen-Regulativs der Gemeinde Hänichen erachtete man nach anderweitem Gehör des Gemeinderathes und bez. entsprechender Aenderung des Regulatives die er hobenen Bedenken' bis auf eine, die Mitwirkung der Dienst herrschaften und Arbeitgeber bei Einziehung und Abführung der Anlagen ihrer Dienstboten und bez. Arbeiter betreffenden Bestimmung, rücksichtlich welcher wegen entstandener Zweifel über deren Statthaftigkeit zunächst höhere Entschließung ein geholt werden soll, für erledigt und' genehmigte man daher nunmehr auch insoweit das Regulativ. Einem Beschlüsse des Gemeinderathes zu Großölsa, wonach ein zum kommunlichen Stammvermögen gehöriger Be trag zur Abstoßung einer Gemeindeschuld verwendet und dann nach und nach wieder angesammelt werden soll, wurde die Bestätigung versagt, da in der vom Gemeinderathe hier bei im Auge gehabten Zinsenersparniß ein dringlicher Grund zu Abweichung von der Vorschrift in § 9 Abs. 1 der rev. Landgemeinde-Ordnung, wonach das kommunliche Stamm vermögen einer Gemeinde in seinem Gesammtbestande un vermindert zu erhalten ist, nicht erblickt werden könne. Durch das Hochwasser im Monat Mai 1881 hat der Borlasbach theilweise seinen Lauf verändert. Ein zur Flur Spechtritz gehöriges Parzellenstück ist hierdurch vom rechten Ufer der Borlasbach abgeschnitten worden und auf die linke — Lübauer — Seite zu liegen gekommen. Da die Bach, wie seither, auch fortan die Flurgrenze zwischen Börlas und Lübau bilden soll, so haben die betheiligten Gemeinden und Privaten die Ausbezirkung des gedachten Parzellenstückes aus der Gemeindeflur Spechtritz und Zuweisung desselben zum Gemeindebezirk Lübau beantragt, und erachtete der Be zirks-Ausschuß diese Gemeindebezirksveränderung, vorbehält lich der wegen der gleichzeitigen Veränderung der amts hauptmannschaftlichen Bezirksgrenze einzuholenden Geneh migung der Bezirksversammlung und des kgl. Ministeriums des Innern für unbedenklich. Ebenso erklärte sich derselbe mit dem Entwürfe einer Feuerlösch-Ordnung für Dittersdorf unter der Voraus setzung einiger redaktioneller Abänderungen einverstanden. Zu dem rücksichtlich der Verlegung eines Traktes des Berthelsdorf-Liebstädter Kommunikationsweges zwischen der Gemeinde Berthelsdorf und der Gutsherrschaft zu Lieb stadt getroffenen Abkommen wurde, insoweit es sich hier um einen Parzellenanstausch handelt, die nach § 97ä der rev. Landgemeinde-Ordnung erforderliche Genehmigung ertheilt. In Bezug auf die dem Bezirks-Ausschuffe weiter vor gelegte Frage über die Nothwendigkeit etwaiger Anordnungen wegen der Feldmäuse erachtete der Bezirks-Ausschuß eine Einschärfung der Grundbesitzer zur Tödtung der Feldmäuse unter Hinweis auf die früher bekannt gegebenen Maßregeln mittelst einer — inzwischen bereits erfolgten — öffentlichen Bekanntmachung für genügend. Schließlich einigte sich der Ausschuß noch über die dem Bezirkstage zu machenden Vorschläge wegen der nöthigen Ergänzungswahlen für die Pferdemusterungs-Kom- misstonon üiid die Kommissionen zu Taxation von K'riegs- leistungeN, 'überwies die" Bezirksjahresrechnung pro 1881 den Herren Bürgermeister Voigt hier und Amtslandrichtet Kleber in Obercunnersdorf zur Prüfung und nahm den Vortrag der vom hiesigen Bezirksstraßenmeister ausgestellten Dienstliste über die Bezirksstraßenwärter und der Verordnung