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Donnerstag. Nr. 23. 23. Februar 1882. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt fiir die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königüchen Amtsgerichte und die Stadträtpe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend-. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage der Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Musterung der Militärpflichtigen und das Klasfifikationsverfahren für die Ersatzreservisten, Reservisten und Landwehrleute im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betreffend. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde wird 1) in dem Musterungsbezirke Lauenstein (umfassend die Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg) Donnerstag, -en 30. März -s. Zs., Vormittags S Uhr, im Gasthof zum Löwen in Lauenstein, 2) in dem Musterungsbezirke Frauenstein (Amtsgericktsbezirk Frauenstein) Sonnabend, -en 1. April ds. Zs., Vormittags 9 Uhr, im Gasthof zum Stern in Frauenstein, und 3) in den« Musterungsbezirke Dippoldiswalde (Amtsgerichtsbezirk Dippoldiswalde) Montag und Dienstag, -en 3. und L. April -s. Zs., Vormittags 9 Uhr, im Rathhause allhier, und zwar am 3. April: aus den Orten mit den Anfangsbuchstaben bis mit L, und am 4. April: aus den Orten von L bis L, die Loosung für die gedachten 3 Musterungsbezirke aber Mittwoch, -en S. April -s. Zs., im Rathhause allhier, Vormittags 8'/» Uhr, stattfinden. , Indem die Ortsbehörden des hiesigen Bezirkes veranlaßt werden, die Militärpflichtigen zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst zu diesem Termine mit einzufinden und die Rekrutirungsstammrollen sammt Unterlagen mit zur Stelle zu bringen, werden die zur Gestellung verpflichteten Mann schaften zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine nach kurz vorher erfolgter gehöriger körper licher Reinigung, unter Hinweis auf die Strafbestimmung in 8 27,? der Ersatzordnung ausgefordert, das persönliche Er scheinen im Loosungsternnne aber ihrem freien Willen überlassen. Hierbei wird noch Folgendes bemerkt: 1) Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aushebung in Berücksichtigung häus licher, beziehentlich gewerblicher Verhältnisse sind von den betreffenden Militärpflichtigen oder deren Ange hörigen unter Beifügung der erforderlichen Beweismittel bei der Ortsbehörde anzubringen. Die Letztere hat die einschlagenden Verhältnisse der einzelnen Militärpflichtigen gewissenhaft und sorgfältig zu erörtern und sodann die in das vorschriftsmäßige Schema zu kleidenden Anträge nebst Belegen mit ihrem Gutachten ver sehen so zeitig an den Unterzeichneten einzureichen, daß sie von demselben noch vor dem Musterungötermine bezüglich ihrer Vollständigkeit und Genauigkeit geprüft, da nöthig ergänzt und in dem Termine zum Vortrag gebracht werden können. Ueberhaupt aber ist ein Zurückstellungsanspruch nach § 62, Punkt 7, der Ersatz ordnung spätestens im Musterungstermine geltend zu machen. Nur falls die Veranlassung hierzu erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entstehen sollte, kann dies annoch im Aushebungstermine stattfinden.