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Dienstag. Nr. 22. 21.. Februar 1882. Weißerih-Leitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauplmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträtl-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ZnMcher Theis. Bekanntmachung, die Wahl eines Abgeordneten der Höchstbesteuerten betreffend. Nachdem gegen die zum Zwecke der Wahl eines Abgeordneten der Höchstbesteuerten an Stelle des verstorbenen Gutsbesitzers Petzold in Liebenan aufgestellte Liste der Stimmberechtigten innerhalb der durch amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 22. Dezember 1881 festgesetzten Frist eine Einwendung nicht erhoben worden ist, so soll nunmehr die Ergänzungswahl Mittwoch, den 1. März, in der Zeit von Vormittags 11 bis Mittags 12 Uhr, in dem Sitzungssaals der unterzeichneten Königlichen Amtshaupt mannschaft staltfinden. Unter Bezugnahme auf die an die Höchstbesteuerten deshalb noch ergehende besondere Einladung wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 11. Februar 1882 Königliche Amtshauptmannschast. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. Auf dem den Spar- und Vorschutzverein für Hermsdorf und Umgegend, eingetragene Genossenschaft, betreffenden Folium 23 des Handelsregisters des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute verlautbart worden, daß die Herren Friedrich Wilhelm Liebscher in Hermsdorf als Direktor und Gottlob Friedrich Bretfchneider daselbst als stellvertretender Direktor und zugleich als Schriftführer wiedergewählt morden sind. Frauenstein, am 17. Februar 1882. Das Königliche Amtsgericht das. Küchler. Freitag, den 2 t. und Sonnabend, den 23. Februar 1882, werden die Expeditionslokalitäten des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt und können deshalb an diesen beiden Tagen nur dringliche Geschäfte expedirt werden. Frauenstein, am 18. Februar 1882. Das Königliche Amtsgericht. Küchler. Bekanntmachung. Zu Deckung des Fehlbedarfs bei den verschiedenen städtischen Kaffen sind in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse im laufenden Jahre 24 Zehntheile des im Tarife zum Anlagen-Negulativ enthaltenen Anlagensatzes vom steuerpflichtigen Ein kommen und 23 Pfennige von jeder Grundsteuereinheit mit Ausnahme der Vorwerksgrundstücke, welche nur 15 Pfg. von der Einheit und zusammen 64 Mk. 98 Pfg. zur Armen- und Hospitalkaffe beizutragen haben, zu erheben und in vier gleichen Raten, und zwar am 13. Februar, 13. Mai, 13. August und 13. November d. Z., Pünktlichst zur Stadtkasse abzuführen. Ueberdem sind am 1. Dezember d. I. die Beiträge an Geschoß, Erb-, Laas-, Wasser- und Gartenzins, sowie Bürger- und Schutzverwandtensteuer, zu entrichten.