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Dvlinerstag. Rr. 2«. 16. Febmar 1882. Weißerih-Aeitung. Amts-ILlatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Israuenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend-. — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. - Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. - Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis., Bekanntmachung. Zu Deckung des Fehlbedarfs bei den verschiedenen städtischen Kassen sind in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse im laufenden Jahre 24 Zehntheile des im Tarife zum Anlagen-Regulativ enthaltenen Anlagensatzes vom steuerpflichtigen Ein kommen und 23 Pfennige von jeder Grundsteuereinheit mit Ausnahme der Vorwerksgrundstücke, welche nur 15 Pfg. von der Einheit und zusammen 64 Mk. 98 Pfg. zur Armen- und Hospitalkaffe beizutragen haben, zu erheben und in vier gleichen Raten, und zwar am LS. Februar, IS. Mai, LS. August und IS. November d. I«, pünktlichst zur Stadtkasse abzuführen. Ueberdem sind am 1. Dezember d. I. die Beiträge an Geschoß-, Erb-, Laas-, Wasser- und Gartenzins, sowie Bürger- und Schutzverwandtensteuer, zu entrichten. In Gemäßheit des Z 12 des Anlagen-Regulativs vom 25. Mai 1875 wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegen Diejenigen, welche sich nach Ablauf von 4 Wochen, von jedem der vorge dachten Terminstage an gerechnet, mit Entrichtung von Abgaben im Rückstände befinden, nach § 13 des angezogenen Anlagen-Regulativs ohne Weiteres das Zwangsverfahren in Anwendung gebracht werden wird. Dippoldiswalde, am 13. Februar 1882. Da* Stadtvuth. Voiqt, Brgrmstr. 1. Sitzung des Bezirks-Ausschusses am 7. Februar 1882. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete das Gesuch Robert Wolf's in Schmiedeberg um Concession zum Bier- und Branntweinschank, sowie zum Ausspannen und Krippensetzen. Der Bezirks-Ausschuß lehnte dieses Gesuch, da dermalen ein dringendes örtliches Bedürfniß zu Ver mehrung der Schankstätten in Schmiedeberg noch nicht vor liege, über die Gestaltung der dasigen örtlichen Verhältnisse nach Eröffnung der jetzt noch im Bau begriffenen Eisenbahn Hainsberg-Schmiedeberg aber sich zur Zeit noch kein sicheres Urtheil gewinnen lasse, ab, ertheilte jedoch seine Zustimmung dazu, daß dem Gesuchsteller auf die Zeit, während welcher sich die Kaiser!. Postexpedition nebst der Postpassagierstube in dem betreffenden Hause befinde, der unbeschränkte Aus schrank von Bier und Branntwein gestattet werde. Hier nächst wurde weiter im Mangel eines örtlichen Bedürfnisses abfällige Entschließung gefaßt auf die Gesuche Carl August Kadner's in Fürstenau um Concession zur vollen Gasthofs- aerechtigkeit und Ernst Hermann Thümmel's in Lauen stein wegen Fortsetzung eines bereits zeither bestandenen Branntweinkleinhandels, während man den Gesuchen des bereits mit Bierschankconcession versehenen Gottlob Friedrich Horn in Ammeisdorf um Concession zum Branntweinschank, Carl Reinhard Ra bi's in Nassau wegen Fortbetriebes eines bisher schon bestandenen Branntweinkleinhandels, Carl Aug. Straßberger's in Altenberg wegen Uebertragung der Gasthofsgerechtigkeit auf sein dasiges neues Wohngebäude und endlich des Besitzers der Hirschbachmühle, Carl Händel, um Concetsion zum Branntweinschauk, sowie zum Ausspannen und Krippensetzen, — letzterem Gesuche jedoch nur unter gewissen, zur Zeit noch nicht gegebenen Voraussetzungen — stattzugeben beschloß. Der Bezirks-Ausschuß erörterte ferner auf Anregung der Nachlaßbehörde des verstorbenen Besitzers des Zollhauses bei Holzhau, Mende, die Frage wegen Fortbestehens der zeither von Letzterem in gedachtem Grundstücke ausgeübten Schankconcession, setzte jedoch die definitive Entschließung hierüber bis nach der Versteigerung des fraglichen Grund stücks und nach Einreichung eines bestimmten Konzessions gesuches aus Gründen der Zweckmäßigkeit aus. In Bezug auf den vom Gemeinderathe zu Hänichen eingereichten Entwurf zu einem Anlagen-Regulativ wurden mehrfache Bedenken, darunter namentlich auch gegen das festgesetzte Beitragsverhältniß der Grundwerthsabgabe