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28. Januar 1882. Nr. 12. Sonnabend. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshaupimannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte Md die Stadträthe z« Dippoldiswalde «nd Iraueristein. Verantwortlicher Nedacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Diese« Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstag« und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blatte« eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit 10 Pfg. für die Spalten-Zeiie, oder deren Nanin, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Die von Jahr zu Jahr sich steigernden Ansprüche an den Landarmenfonds und die dadurch immer mehr wachsende Belastung der Staatskasse, sowie die auf Erfahrung beruhende Thatsache, daß die mit der vorläufigen Unterstützung der Landarmen beauftragten Ortsarmenverbände resp. deren Vertreter, bei Prüfung der für die Festsetzung der Art und Höhe der zu gewährenden Unterstützung maßgebenden Erwerbs--, Familien- und sonstigen Verhältnisse der betreffenden Personen nicht immer mit der durch das dabei betheiligte staatsfiskalische Interesse gebotenen Sorgfalt und Strenge zu Werke gehen, vielmehr, weil den Ortsarmenverbänden die bestrittenen Verläge aus dem Landarmenfonds restituirt werden, die Unter stützungen in höherem und reichlicherem Maße verwilligen, als solche unter ähnlichen Verhältnissen an hilfsbedürftige Ortsarme gewährt zu werden pflegen, machen es der Königlichen Kreishauptmannschaft im Interesse des Landarmenver bandes zur Pflicht, sich von den Verhältnissen der im hiesigen Regierungsbezirke vorhandenen Personen, resp. Familien, welche aus dem Landarmenfonds fortlaufenve Unterstützungen, namentlich von höherem Belange, erhalten, genaue Kennt- niß zu verschaffen, um darnach beurtheilen zu können, ob in dem einen oder anderen Falle eine Ermäßigung, nach Be finden Jnwegfallstellung der Unterstützung angezeigt, beziehentlich ob etwa die Anordnung besonderer Maßnahmen gegen arbeitsscheue Landarme geboten erscheint. Infolge deshalb ergangener Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft werden daher die Herren Bürgermeister in mittleren und kleinen Städten, sowie die Herren Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Ver waltungsbezirkes hiermit veranlaßt, alsbald und spätestens bis zum L. Februar dieses Jahres die Personen, resp. Familien, welche von den betreffenden Ortsarmenverbänden für Rechnung des Landarmenfonds unter stützt werden, mögen sie sich nun im Orte selbst oder auswärts aufhalten, unter Angabe der Höhe der Unterstützungs beträge, anher namhaft zu machen, beziehentlich bis dahin Vacatschein einzureichen. Dippoldiswalde, am 24. Januar 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Semig. Bekanntmachung. Das über die Abschätzung der hiesigen Gemeindeglieder hinsichtlich ihrer Beitragspflicht zu den städtischen Anlagen auf das Jahr 1882 aufgestellte Kataster liegt vom 28. Januar bis mit I«. Februar d. I. in der Stadtkasseu-Expedition zur Einsichtnahme der Betheiligten aus. bei deVerlust""t Bemerken, daß Reklamationen gegen die Höhe des zur Besteuerung gezogenen Einkommens .. . ... , längstens bis zum 18. Februar d. I. schriftlich hwr einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dippoldiswalde, am 26. Januar 1882. Dar Stabtrath. Doiqt, Brgrmstr. Eisenbahnen betr. Der -r.-Artikel in Nr. 11 Ihres geschätzten Blattes nt gewiß von vielen Lesern mit großem Interesse aufge- mommen. Eine Berichtigung scheint aber doch die darin enthaltene Behauptung zu verlangen, daß erst durch das Staatsbahnsystem Gegenden, wie die unserige, zur Be friedigung ihrer Wünsche gelangen konnten. Es soll hiermit keineswegs auf die Frage eingegangen werde», ob das Staatsbahnsystem vor dem gemischten System des Staats und Privatbaues, wie wir es früher hatten, so entschiedene